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Beamte und Soldaten => Beamte Hessen => Thema gestartet von: Solitair am 27.11.2022 11:43

Titel: Sonderurlaub Todesfall
Beitrag von: Solitair am 27.11.2022 11:43
Hallo,

weiß jemand, ob es bei einem Todesfall in der Familie bei hessischen Beamten Sonderurlaub gibt?

Wenn ja, wieviel und wo es steht.

Danke
Titel: Antw:Sonderurlaub Todesfall
Beitrag von: Berti0809 am 27.11.2022 13:59
Auszug aus der HUrlVO (Nr. 2c):

§ 16
Dienstbefreiung
Dienstbefreiung ohne Anrechnung auf den Erholungsurlaub und unter Weitergewährung der Besoldung kann unter Beschränkung auf das notwendige Maß erteilt werden, soweit dringende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen,

1.
zur Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten,

2.
aus besonderen Anlässen, insbesondere

a)
zur persönlichen Bildung, Fortbildung und zur Teilnahme an Lehrgängen und Veranstaltungen, die staatsbürgerlichen, dienstlichen, politischen, gewerkschaftlichen, wissenschaftlichen oder religiösen Interessen dienen,

b)
zur aktiven Teilnahme an Veranstaltungen, bei denen die Bundesrepublik Deutschland oder das Land Hessen repräsentativ vertreten ist,

c)
aus sonstigen wichtigen persönlichen Gründen.


Per formlosen Antrag auf dem Dienstweg. Oder vorab mal beim Personalbewirtschafter fragen.
Titel: Antw:Sonderurlaub Todesfall
Beitrag von: bettelmusikant am 28.11.2022 08:29
Sonderurlaub bei Todesfall für Beamte
Für Beamte gibt es gesetzliche Regelungen für den Sonderurlaub im Todesfall.

Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst erhalten grundsätzlich 2 Tage Sonderurlaub beim Tod eines dieser Angehörigen:

Ehe- oder Lebenspartner
Kind
Elternteil


Bei Landesbeamten wird der Sonderurlaub von der jeweiligen Landesgesetzgebung geregelt. Diese Regelungen entsprechen in allen Ländern denen für Bundesbeamte. Nur Hessen hat keine eindeutige Regelung. Dort muss Sonderurlaub mit dem Vorgesetzten vereinbart werden.