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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Andre1104 am 30.09.2021 15:15

Titel: Stufenlaufzeit bei Zulage zur Höhergruppierung
Beitrag von: Andre1104 am 30.09.2021 15:15
Schönen guten Tag zusammen ,

und zwar geht es um folgendes :

Ich bin in 9a Stufe 3 seit 2 Jahren , sodass ich theoretisch nächstes Jahr in Stufe 4 komme... Jetzt habe ich offiziell seit Februar 2021 eine 9b Stelle , in der ich diesen Monat rückwirkend, allerdings nur mit Zulage eingruppiert wurde.. heißt ich hab jetzt 9a mit Zulage auf 9b .. dementsprechend habe ich auch im September meinen AL 2 angefangen und bin damit Sommer 2023 fertig ..

Jetzt meine Frage : auch wenn man nur die Zulage nach 9b bekommt beginnen die Jahre trotzdem seit Februar von neuem ? Obwohl man nur die Zulage bekommt ? Oder komme ich nächstes Jahr trotzdem in Stufe 4 da ich offiziell ja noch keine Eingruppierung  besitze sondern nur die Zulage ?

Danke im Voraus!
Titel: Antw:Stufenlaufzeit bei Zulage zur Höhergruppierung
Beitrag von: Thomasmueller am 09.10.2021 23:40
Nein. Eine Zulage beeinträchtigt m.E. nicht die Laufzeit für den Stufenaufstieg.

Bzw. ja, du solltest den Aufstieg im nächsten Jahr bekommen.

Ich habe z.B. vor einigen Jahren für 2 Jahre in EG10 eine Zulage auf EG13 erhalten und in dieser Zeit den Aufstieg von 3 in 4 gehabt.
Titel: Antw:Stufenlaufzeit bei Zulage zur Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 10.10.2021 09:10
Man ist nicht in Stellen eingruppiert, sondern in eine Entgeltgruppe.

Auf welcher Rechtsgrundlage wird die Zulage gezahlt?