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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Atti1625 am 27.08.2020 06:50
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Ich arbeite seit dem 07.09.2011 bei einer privaten Schule und werde nach TV-L bezahlt.
Wie muss ich kündigen, wenn ich zum 01.02.2021 an eine andere Schule wechseln möchte.
Die neue Schule hat einen anderen Träger.
Danke für eure Antworten.
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Eine fristgerechte Kündigung (4 Monate zum Quartalsende) ist noch bis zum 31.08. zum 31.12. möglich.
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Kann man auch zum 31.01.2020 kündigen, so dass ich lückenlos wechseln kann?
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Sicherlich kannst Du das und wenn der AG keine Kündigungsschutzklage erhebt, wird diese auch zum entsprechenden Zeitpunkt wirksam, sie ist aber nicht fristgerecht. Ich würde das zum Anlaß einer Wartezeitkündigung nehmen, wenn ich erführe, daß der neu eingestellte AN bei seinem alten AG so verfahren wäre.
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Was ist eine Wartezeitkündigung?
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Die Kündigung vor Erfüllung der Wartezeit des KSchG.