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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: LogiJöw am 14.01.2020 14:27

Titel: Eingruppierung Forschungsinstitut
Beitrag von: LogiJöw am 14.01.2020 14:27
Hallo zusammen,

bei einer Stellenausschreibung (E13) eines großem Forschungsinstituts für einen Fachgruppenleiter E13 ist folgende Voraussetzung angegeben:

"Ihr Profil: Abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung in Wirtschaftswissenschaften oder vergleichbare Studienrichtung oder gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen."

Im weiteren Text ist dann allerdings von "Die Eingruppierung erfolgt je nach Qualifikation und Aufgabenübertragung." die Rede.

Eingruppierung nach Aufgabenübertragung verstehe ich ja, aber nach Qualifikation darf doch eigentlich die E13 nicht geändert werden, da man ja gleichwertige Fähigkeiten oder Kenntnisse zulässt. Damit dürfte zumindest für die Qualifikation keine Änderung der E13 gegeben sein, oder sehe ich das falsch ?

Danke schon mal im Voraus  :)

Titel: Antw:Eingruppierung Forschungsinstitut
Beitrag von: Lars73 am 14.01.2020 14:35
Soweit kein abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung vorliegt und eine Anerkennung als sonstiger Beschäftigter (noch) nicht in Frage kommt könnte es E12 werden.
Titel: Antw:Eingruppierung Forschungsinstitut
Beitrag von: Hain am 14.01.2020 14:42
Soweit kein abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung vorliegt und eine Anerkennung als sonstiger Beschäftigter (noch) nicht in Frage kommt könnte es E12 werden.
Jemand, der noch nicht sonstiger Beschäftigter ist, kann nach dem Anforderungsprofil nicht ausgewählt werden.
Titel: Antw:Eingruppierung Forschungsinstitut
Beitrag von: clarion am 14.01.2020 21:05
Hallo,

so wie ich den Wissenschaftsbetrieb kenne, könnte hier eher eine E14 als eine E12 zur Debatte stehen. Ohne eine wissenschaftliche Hochschulausbildung wird man wohl kaum eine Chance haben. Hier wird schließlich ein Arbeitsgruppenleiter gesucht, der eine mehr oder weniger große Gruppe von wahrscheinlich mit E13 bezahlten Wissenschaftler leiten soll. Evtl. möchte man durch die Formulierung "gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen" das Verfahren für Bewerber öffenen, die Ihre Qualifikationen ganz oder teilweise auf internationalen Parket erworben haben.
Titel: Antw:Eingruppierung Forschungsinstitut
Beitrag von: Lars73 am 15.01.2020 06:16
Wenn man etwas im Internet sucht kommt man zur Vermutung, dass es eine Stelle im Verwaltungsbereich ist. Da sind keine Wissenschaftler in der Arbeitsgruppe zu erwarten.
Titel: Antw:Eingruppierung Forschungsinstitut
Beitrag von: WasDennNun am 15.01.2020 06:42
Soweit kein abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung vorliegt und eine Anerkennung als sonstiger Beschäftigter (noch) nicht in Frage kommt könnte es E12 werden.
Jemand, der noch nicht sonstiger Beschäftigter ist, kann nach dem Anforderungsprofil nicht ausgewählt werden.
Ist eine Profilbeschreibung gleichzusetzen mit: Voraussetzungen sind?
Eher nicht würde ich sagen.
Von daher würde ich so jemanden durchaus auswählen, wenn sein sonstiges Profil passt.
Diese künstliche Einschränkeungen in Ausschreibungen ist Bull Shit. Einziger Sinn: ein paar weniger unsinnige Bewerbungen die in 5ms abgelehnt sind.
Titel: Antw:Eingruppierung Forschungsinstitut
Beitrag von: LogiJöw am 15.01.2020 16:51
Wenn man etwas im Internet sucht kommt man zur Vermutung, dass es eine Stelle im Verwaltungsbereich ist. Da sind keine Wissenschaftler in der Arbeitsgruppe zu erwarten.

So sieht es aus, unterstellte MA sind Verwaltungsangestellte mit max. E11. Danke an alle für die Beteiligung und Antworten.