Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Renst22 am 22.06.2020 22:41

Titel: Unkündbar
Beitrag von: Renst22 am 22.06.2020 22:41
Hallo,
ich bin am 1. Sept.2005 noch zu BAT-Bedingungen bei einer Bundesanstalt in Rheinland-Pfalz eingestellt worden. Bislang ist es mir noch nicht gelungen, eine verlässliche Auskunft darüber zu bekommen, ob es die Regelung mit dem Alter über 40 Jahre und den 15 Jahren der Beschäftigung im öffentlichen Dienst noch gibt bzw. ob diese auf meine Person zutrifft. Könnte mir da jemand weiter helfen und mir sagen, ob ich ab Sept. 2020 unkündbar bin oder gibt es das nicht mehr.
Danke!
Titel: Antw:Unkündbar
Beitrag von: Kat am 23.06.2020 06:29
Man ist nicht unkündbar. Lediglich eine betriebsbedingte Kündigung ist nicht möglich, wobei die nach so langer Zeit sowieso sehr schwierig wäre. Man kann aber trotzdem noch aus persönlichen Gründen gekündigt werden.
Titel: Antw:Unkündbar
Beitrag von: frodo_beutlin am 24.06.2020 08:14
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/tvoed.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Tarifvertrag
für den öffentlichen Dienst
(TVöD)
vom 13. September 2005,
zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 17 vom 30. August 2019

§ 34

Kündigung des Arbeitsverhältnisses

(2) 1 Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, die das 40. Lebensjahr vollendet haben
und für die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden, können
nach einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) von mehr als 15 Jahren
durch den Arbeitgeber nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden. 2 Soweit Beschäftigte nach den bis zum 30. September 2005 geltenden Tarifregelungen unkündbar waren, verbleibt es dabei.