Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: andreb am 02.04.2021 21:03
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Guten Abend,
Folgende Situation:
- Rentenbescheid über volle EMR wurde dem Beschäftigten Ende März zugestellt
- Beendigungsschreiben ist gestern mit PZA aufgegeben worden
- Beendigung des Arbeitsverhältnis mit zweiwöchiger Frist ab dem Folgetag der Zustellung
Beschäftigter war seit Anfang 2019 erkrankt mit der Folge, dass der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch aus 2019 am 31.03.2021 endgültig kaputt ist.
Folglich wären nur noch der Gesamtanspruch aus 2020 (30 Tage) und der Teilanspruch aus 2021 (8 Tage) gem. BUrlG abzugelten.
Wie verhält es sich denn mit o.a. Plusguthaben auf dem Gleitkonto ?!
Gibt es da irgendeine Regelung ?!
Vielen Dank.
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In erster Linie die in der Dienst-/Betriebsvereinbarung oder individuellen Vereinbarung zum Gleitzeitkonto festgelegten Regelungen.