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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Mfa0890 am 25.03.2020 19:12
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TV L, Medizinische Fachangestellte, Ambulanz Fachklinik
Ein bestehendes Team soll ggf aufgeteilt werden in zwei Teams, die getrennt voneinander arbeiten sollen und wechselnd freigestellt werden. Es soll verhindert werden, dass im Quarantäne Fall ein ganzes Team ausfällt. Was würde so eine Freistellung rechtlich bedeuten? Ist es gleichzusetzen mit Kurzarbeit? Kann das KH diese einfach anordnen?
Vielen Dank!
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Nein, keine Kurzarbeit, sondern nur eine Steuerung über Schichtplan o.ä.
Das dürfte mit dem Direktionsrecht gedeckt sein.
Wenn zu wenig Stunden zusammenkommen, dann ist es halt das Problem vom AG.
Aber im Detail kommt es natürlich auf Eure Verträge und Dienstvereinbarungen an.
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Geht mal davon aus, dass bis nach den Osterferien alle so bezahlt werden, wie immer. Danach wird es schwierig, weil die meisten Fristen (29 Abs. 3, Entgeltfortzahlung etc.) um sind. Aber auch dann wird der ÖD den Teufel tun und seinen einzigen Vorteil = Arbeitsplatzsicherheit aufgeben. Es werden individuelle Lösungen gefunden werden, die über-, außer- oder sonstwas tariflich sind, jedenfalls bei den Einrichtungen, die auch Beamte haben. Ein Auseinanderfallen in den materiellen Wirkungen werden die Arbeitgeber politisch nicht aushalten.
Die Geschichte mit der Kurzarbeit bei der VKA dreht sich vor allem um Sparkassen, Theater, Bäderbetriebe. Da wird es sicher einen Abschluss geben, der am Ende eine Aufstockung der BA-Leistungen auf 90-100 % des Brutto beinhaltet. Verdi fordert 100. ;)
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Im Bereich der Diakonie Bayern hat die Arbeitsrechtliche Komission diese Woche beschlossen, dass ab sofort Kurzarbeit möglich ist.
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Wenn kein Tarifvertrag das erlaubt, geht es nur über einzelvertragliche Lösung. Einseitig läuft das nicht.
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Bei den Kirchen schon. Die Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommissionen wirken so unmittelbar auf das Arbeitsverhältnis wie es Tarifverträge tun - zumal es beim Dritten Weg ja ohnehin keine Tarifverträge gibt.
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Danke für die Hilfe.
Kann mir jemand sagen, wie das mit den Einzeltariflichen Einigungen aussieht? Unter welchen Umständen kann der AG das durchsetzen? Welche Möglichkeiten habe ich da zu reagieren?
Aktuell gibt es ja noch keine Möglichkeit für Kurzarbeit im TV L und somit auch keine Absicherung, wenn uns ein Teil der Arbeitszeit /Entgeld wegfallen..
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Was sollen „einzeltarifliche Einigungen“ sein?
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Aktuell gibt es ja noch keine Möglichkeit für Kurzarbeit im TV L und somit auch keine Absicherung, wenn uns ein Teil der Arbeitszeit /Entgeld wegfallen..
Doch es gibt eine 100% Absicherung, sie können eben nicht wegfallen.
Ausser der AG kündigt dir und dann hast du eine andere Absicherung.
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Doch es gibt eine 100% Absicherung, sie können eben nicht wegfallen.
Ausser der AG kündigt dir und dann hast du eine andere Absicherung.
Also verstehe ich das richtig, der AG kann nicht einfach so die Arbeitszeiten runterschrauben bzw neue tarifliche Regelungen durchsetzen? Das klingt als bräuchte man, solange der Betrieb keine wirtschaftlichen Probleme hat durch Corona nicht so riesige Sorgen haben?
Ich denke Kündigung geht nicht so leicht - ich bin im unbefristeten Arbeitsverhältnis...
Tut mir leid, ich bin in dem Thema sehr unsicher und noch recht unwissend.
Dankeschön!
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Was für „neue tarifliche Regelungen“?
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Mit neuen tariflichen Regelungen meine ich, wenn der AG mit uns vorübergehende Verträge oder Einigungen erzielen möchte, z. B. weniger Stunden mit weniger Gehalt...
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Will er dies tariflich oder arbeitsvertraglich?
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Bislang steht nichts fest. Wir haben nur mehrmals gesagt bekommen von einer ärztlichen Kollegin, dass uns drohen würde, dass man unsere Stunden runterfährt und wir dann entsprechend weniger bezahlt werden. Offiziell erfahren wir bislang nichts, was das bedeuten würde. Entsprechend sind wir trotzdem unsicher, was da kommen kann und welche Möglichkeiten der AG überhaupt hätte..
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Doch es gibt eine 100% Absicherung, sie können eben nicht wegfallen.
Ausser der AG kündigt dir und dann hast du eine andere Absicherung.
Also verstehe ich das richtig, der AG kann nicht einfach so die Arbeitszeiten runterschrauben bzw neue tarifliche Regelungen durchsetzen? Das klingt als bräuchte man, solange der Betrieb keine wirtschaftlichen Probleme hat durch Corona nicht so riesige Sorgen haben?
Nur mit deinem Einverständnis bzw. mit dem Einverständnis der Tarifparteien kann er an deine Arbeitszeiten schrauben.
Ich denke Kündigung geht nicht so leicht - ich bin im unbefristeten Arbeitsverhältnis...
Eben. Außer wenn er er eine betriebsbedingte Kündigung durchziehen kann.
Einseitig Verträge ändern! Wo geht denn so was?
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Sind Kündigung und Rücktritt nicht einseitige Willenserklärungen und mithin de facto Vetragsänderungen...
Einseitig Verträge ändern! Wo geht denn so was?
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Die führen ja nicht zur Änderung des Vertragsinhaltes, sondern beenden ihn.
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Dankeschön für die Antwort!
Dann scheint das ganze doch nicht so leicht zu sein wie es dort hingestellt wird. Das beruhigt schonmal :-)
Vielen Dank, alles Gute und Gesundheit!