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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Admin am 25.10.2022 01:24

Titel: [TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: Admin am 25.10.2022 01:24
Bezug nehmend auf den Kabinettsentwurf des Finanzministeriums vom 12.10.2022 hier eine Hochrechnung zu der demnach ab 01.01.2023 geltenden Tabelle:

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/th/
Besoldungsrechner Thüringen 2023b

Achtung: es handelt sich hierbei lediglich um eine Hochrechnung basierend auf eine Kabinettsvorlage. Der Weg bis zur Gesetzeskraft ist hier noch weit!
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: Bastel am 25.10.2022 06:51
Das nenne ich mal einen Schritt in die richtige Richtung!
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: Casiopeia1981 am 25.10.2022 07:12
Kannst Du mal den Entwurf verlinken?
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: Admin am 25.10.2022 15:21
wir haben den Entwurf aus internen Quellen beim FM erhalten mit der Bitte, diesen nicht weiterzugeben. Daher Stand heute nur die Information und Hochrechnung.

Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: NordWest am 25.10.2022 17:56
Endlich wird mal die Grundbesoldung unabhängig von Tariferhöhungen angehoben, das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig bleibt die Frage zu verfolgen, ob nicht ein deutlich größerer Schritt notwendig wäre - und es bleiben die Fragen um Mindestbesoldung und Abstandsgebote.

Interessant wird noch, wie Thüringen dann die anstehende nächste Tariferhöhung mit der jetzigen Anhebung ggf. verrechnen oder nicht verrechnen wird.

Der Weg zur verfassungsmäßigen Besoldung ist leider noch weit, aber immerhin mal ein kleiner Schritt nach vorne.
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: Ozymandias am 25.10.2022 18:33
Thüringen liegt damit fast gleichauf mit BW in A 14 Endstufe. Und fast 200 Euro vor Bayern in der Grundbesoldung.
Sachsen liegt weiterhin vor BW.
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: micha77 am 25.10.2022 21:26
Bezug nehmend auf den Kabinettsentwurf des Finanzministeriums vom 12.10.2022 hier eine Hochrechnung zu der demnach ab 01.01.2023 geltenden Tabelle:

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/th/
Besoldungsrechner Thüringen 2023b

Achtung: es handelt sich hierbei lediglich um eine Hochrechnung basierend auf eine Kabinettsvorlage. Der Weg bis zur Gesetzeskraft ist hier noch weit!

Ist man von der Klageflut überrascht?  ::)

Ein Anfang ist es...und wenn es so kommt, dann wenigstens zeitnah - in Hessen wartet man immernoch auf den Entwurf/die Vorlage.
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: Dogmatikus am 03.11.2022 07:41
Berechne ich mal meine Besoldung anhand meines Bundeslandes und vergleiche den Wert dann mit der Berechnung anhand des prognostischen Thüringen-Rechners mit der hier besprochenen, weiteren Erhöhung, stelle ich fest: Selbst mit der weiteren 3,25 %-Erhöhung hätte ich in Thüringen gerade mal 95€ netto im Monat mehr im Geldbeutel.

Klar, es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Aber der große Wurf, welcher endlich eine verfassungsgemäße Besoldung herstellt, ist das noch lange nicht. Und wie es bisher so läuft, muss man fast davon ausgehen, dass es nächstes Jahr wieder eine Nullrunde mit Einmalzahlung gibt, weil man ja nun schon eine "außerordentliche" Erhöhung bekommen habe...
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Beitrag von: HansDampf am 25.11.2022 12:08
Hat sich wohl erledigt? Gibt es hier irgendwelche neuen Infos?
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Beitrag von: Banana90 am 22.12.2022 20:12
Der Thüringer Richterbund hat sowohl den Gesetzentwurf als auch seine Stellungnahme dazu veröffentlicht.

https://www.thueringer-richterbund.de/neuigkeiten/pressemeldungen-des-trb/stellungnahme/news/justizminister-fuer-personaleinstellungen-wegen-neuer-strafrechtlicher-vermoegensabschoepfungsnormen-1

Demnach soll es ab dem 01.01.2023 eine lineare Erhöhung von 3,25% geben und eine für das Kalenderjahr befristete (steuerfreie) Sonderzahlung. Die Höhe richtet sich dabei nach den Familienverhältnissen…
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Beitrag von: mpai am 22.12.2022 22:12
Absolut richtig.
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Beitrag von: xap am 22.12.2022 23:10
Ich würde behaupten es gibt einen aktuelleren Entwurf, da der tbb wörtlich aus einem Entwurf zitiert hat und diese Zitate sich im oben verlinkten Entwurf nicht finden lassen.

Siehe Zitate hier

https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/landesregierung-unterbreitet-vorschlag-zur-weitergehenden-besoldungsanpassung-tbb-erwartet-zeitnahe-umsetzung-im-rahmen-der-verhandlungen-zum-haushalt-2023/
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Beitrag von: Bastel am 23.12.2022 06:42
Gibt es die 3,25% on Top, oder wurden die 2,8 auf 3,25% erhöht?
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Beitrag von: xap am 23.12.2022 07:13
Vermutlich zusätzlich, da die 2,8 ab 01.12. gelten und es die 3,25 ab 01.01 geben soll.
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Beitrag von: Nanny am 24.12.2022 05:27
Ich würde behaupten es gibt einen aktuelleren Entwurf, da der tbb wörtlich aus einem Entwurf zitiert hat und diese Zitate sich im oben verlinkten Entwurf nicht finden lassen.

Siehe Zitate hier

https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/landesregierung-unterbreitet-vorschlag-zur-weitergehenden-besoldungsanpassung-tbb-erwartet-zeitnahe-umsetzung-im-rahmen-der-verhandlungen-zum-haushalt-2023/

Der Text stammt aus der Begründung zum Gesetzentwurf.
Und ja, die 3,25 % soll es zusätzlich geben. Sie sollen allerdings angerechnet werden, wenn es aufgrund der Tarifverhandlungen höhere Steigerungen gibt, die für die Beamten übernommen werden müssen.

Allen ein schönes Weihnachtsfest!
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Beitrag von: Versuch am 24.12.2022 08:08
Lese ich es richtig, dass. Den Richtern diese kleine Erhöhung reicht um (zwar an der unteren Grenze) amtsangemessene Besoldung zu gewähren?
Dachte bisher da muss eine deutlich höhere Erhöhung her?
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Beitrag von: SwenTanortsch am 24.12.2022 12:59
Die sog. neuen Länder alimentierten, bevor ab 2021 der sachwidrige Zulagenunsinn eingesetzt hat, insgesamt tendenziell noch "am wenigsten" sachwidrig. So betrug die Differenz zwischen Mindest- und gewährter Nettoalimentation 2020 in

Sachsen-Anhalt 9,8 %
Sachsen 10,3 %
Thüringen 12,3 % und
Mecklenburg-Vorpommern 15,0 %

Brandenburg hatte sich mit 19,2 % bereits in das untere Feld aller Länder einsortiert.

Insofern werden jene 3,25 % nicht ansatzweise ausreichend sein, um wieder zu einer amtsangemessenen Alimentation zurückzukehren. Aber sie sind zumindest ein erstes Zugeständnis, das dem kostanten Druck insbesondere des tbb geschuldet ist.
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Beitrag von: Versuch am 24.12.2022 22:39
Dann macht die Aussage der Richter aber 0 Sinn.
Man kann ja sagen, richtige Richtung usw., Aber trotzdem müsste man dann klar auf die viel zu geringe Erhöhung hinweisen.
Ich lese hier eher das Gegenteil
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Beitrag von: SwenTanortsch am 25.12.2022 08:42
Hm, was man "muss" und was nicht, bleibt ja jeder Gewerkschaft oder jedem Verband selbst überlassen. Die von mir genannten Prozentwerte beruhen auf Berechnungen, die sich eng an die aktuelle bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung angelehnt haben (nur die realitätsgerechten Beträge der Kosten der Bedarfe für Bildung und Teilhabe sowie der Sozialtarife fehlten, da sie zu jenem Zeitpunkt als lange Reihe nur für Thüringen vorlagen, sodass die Prozentwerte insgesamt zu gering sind); und jene Berechnungen sind in dem bekannten DÖV-Beitrag in jedem Posten transparent gemacht worden. Ich gehe davon aus, dass der TRB jedoch anders als der tbb keine aktuellen Berechnungen vorgenommen hat; denn das ist nach meiner Erfahrung weiterhin in Beteiligungsverfahren eher der Normalfall, also dass dort von den Gewerkschaften und Verbänden zumeist eher keine konkreten Berechnungen vorgenommen werden. Entsprechend äußert sich der TRB kritisch, aber eben nicht konkret kritisch und schließt er sich den konkreten Forderungen des tbb an (s. S. 2 unten). Darin sollten die Aussagen des TRB Sinn machen oder ihren Sinn enthalten: Seine Aussagen sind politisch zu lesen; sie bleiben hinsichtlich der konkreten Prüfbeträge im Ungefähren, um auf dieser Grundlage konkrete Forderungen zu stellen.
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Beitrag von: HansDampf am 04.01.2023 17:07
Hat sich hier schon wieder etwas getan?
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Beitrag von: semper fi am 12.01.2023 19:15
Hat sich hier schon wieder etwas getan?

Die Mittel für die Erhöhung sind im Haushalt 2023 enthalten und der Gesetzentwurf soll bald im Landtag eingebracht werden. Info stammt von einem befreundetem Kollegen aus dem Finanzministerium. Schriftlich habe ich da leider nichts. Unterm Strich natürlich ein Schritt in die richtige Richtung aber immer noch zu wenig. Aber mühsam eicht sich das Ernährhörnchen oder wie das heißt, bin nicht so gut in Sprichwörtern aber wir werden das Kind schon übern Berg schmeißen  ;).

P.S.: Ob das Ganze rückwirkend für den 01.01. gelten soll ist mir nicht bekannt. Und so wie ich es gehört habe soll das Plus mit dem Ergebnis der Verhandlungen vom TV-L verrechnet werden.
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Beitrag von: amorph82 am 12.01.2023 20:47
Das sind doch mal gute Ansätze, die da in einigen Bundesländern diskutiert werden. Gibt es ähnliche Bestrebungen aktuell auch in NRW? Ist da jemand gerade auf dem aktuellen Stand?
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Beitrag von: Big T am 13.01.2023 09:22
für sachgerecht würde ich empfinden, wenn die Besoldung zukünftig an Bürgergeld/Inflation als Basis für Veränderungen gekoppelt wäre und gleichzeitig bei Tarifrunden stets NUR über dass jeweilige Tarifgebiet gesprochen wird, also Beamte ("Übertragung des Ergebnisses") nicht Gegenstand von Kalkulationen sind und damit außen vor gelassen werden .
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: CK7985 am 13.01.2023 10:37
Hat sich hier schon wieder etwas getan?

Die Mittel für die Erhöhung sind im Haushalt 2023 enthalten und der Gesetzentwurf soll bald im Landtag eingebracht werden. Info stammt von einem befreundetem Kollegen aus dem Finanzministerium. Schriftlich habe ich da leider nichts. Unterm Strich natürlich ein Schritt in die richtige Richtung aber immer noch zu wenig. Aber mühsam eicht sich das Ernährhörnchen oder wie das heißt, bin nicht so gut in Sprichwörtern aber wir werden das Kind schon übern Berg schmeißen  ;).

P.S.: Ob das Ganze rückwirkend für den 01.01. gelten soll ist mir nicht bekannt. Und so wie ich es gehört habe soll das Plus mit dem Ergebnis der Verhandlungen vom TV-L verrechnet werden.

Welchen Sinn hätte eine Verrechnung? Dann stellt man ab 2024 erneut stark verfassungwidrige Verhältnisse her? Dann bestünde doch wieder kein Unterschied zum aktuellen Zustand. Die Erhöhung resultiert doch vorrangig aus dem notwendigen Abstandsgebot und damit der Pflicht zur amtsangemessenen Alimentation. Die Differenz zwischen gewährter Netto- und Mindesalimentation würde dann nicht verringert von inflationsbereinigten Zahlen mal ganz abgesehen.
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: semper fi am 13.01.2023 14:01
Hat sich hier schon wieder etwas getan?

Die Mittel für die Erhöhung sind im Haushalt 2023 enthalten und der Gesetzentwurf soll bald im Landtag eingebracht werden. Info stammt von einem befreundetem Kollegen aus dem Finanzministerium. Schriftlich habe ich da leider nichts. Unterm Strich natürlich ein Schritt in die richtige Richtung aber immer noch zu wenig. Aber mühsam eicht sich das Ernährhörnchen oder wie das heißt, bin nicht so gut in Sprichwörtern aber wir werden das Kind schon übern Berg schmeißen  ;).

P.S.: Ob das Ganze rückwirkend für den 01.01. gelten soll ist mir nicht bekannt. Und so wie ich es gehört habe soll das Plus mit dem Ergebnis der Verhandlungen vom TV-L verrechnet werden.

Welchen Sinn hätte eine Verrechnung? Dann stellt man ab 2024 erneut stark verfassungwidrige Verhältnisse her? Dann bestünde doch wieder kein Unterschied zum aktuellen Zustand. Die Erhöhung resultiert doch vorrangig aus dem notwendigen Abstandsgebot und damit der Pflicht zur amtsangemessenen Alimentation. Die Differenz zwischen gewährter Netto- und Mindesalimentation würde dann nicht verringert von inflationsbereinigten Zahlen mal ganz abgesehen.

Naja, zunächst einmal dürfte eine Erhöhung von 3,25% schon bei weitem nicht ausreichen um eine verfassungsgemäße Alimentation herbei zu führen. Das ist Punkt eins. Wenn aber bei der nächsten Tarifverhandlung ein Plus von 5 % für die Tarifbeschäftigten herauskäme und das dann auf die Beamten übertragen werden soll, dann will man natürlich nicht die 5% nochmal oben drauf geben zu den 3,25%, sondern nur die Differenz. Insgesamt bleibt es bei der Verfassungswidrigkeit, um die zu vermeiden müsste man inflationsbereinigt wahrscheinlich um die 15 % oder mehr anheben aber das ist natürlich viel zu teuer für Frau Taubert. Verfassungsbruch ist da ein doch viel einträglicheres Geschäft. Ich würde mir ja wünschen, dass auf Verfassungsbruch Haftstrafe steht, dann würden sich die Herrschaften in der Politik viel eher mal bewegen.
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: Nordlicht97 am 13.01.2023 14:14

Verfassungsbruch


Das ist der springende Punkt.
Es ist Verfassungsbruch. Und es interessiert niemanden in den Regierungen.

Andere bezahlen ihre Steuern nicht gesetzeskonform und kommen dafür in den Bau.
Wenn aber eine Regierung tausenden von Beamten verfassungswidrig(!) Geld vorenthält oder sogar wegnimmt (Streichung von Sonderzahlungen etc.) passiert... nichts.
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: Dernoob93 am 20.01.2023 07:14
Der Gesetzentwurf wurde am 18.01.2023 im Thüringer Landtag eingebracht.
https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/vorgaenge/90474/1#
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: semper fi am 20.01.2023 10:58
Der Gesetzentwurf wurde am 18.01.2023 im Thüringer Landtag eingebracht.
https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/vorgaenge/90474/1#

Meine Fresse, da hat wieder jemand im TFM den Abakus glühen lassen und Zahlen in den Raum geworfen, um es irgendwie zu schaffen, das durch das neue Gesetz (zumindest nach deren Berechnung) die verfassungsgemäße Alimentation gewährt wird. Man muss aber leider kein großer Mathematiker sein um festzustellen, dass schon die gewählten Zahlen für Unterkunft einer Familie mit Bürgergeld viel zu gering sind. Da wird fabuliert, dass man die Werte, insbesondere die Heizkosten, aus dem Jahr 2021 nimmt und aufgrund der gestiegenen Energiekosten einen Sicherheitsaufschlag von 10 % annimmt für das Jahr 2023. Im Jahr 2022 sind die Energiekosten aber bereits um teilweise 60 % gestiegen. Wie das TFM zudem selbst bemerkt, wird dies in 2023 nochmals steigen. Wie in aller Welt kommt man bloß auf diese 10%?

Naja, klar, man muss es halt irgendwie schön rechnen und macht man auch, um am Ende dann den Mindestabstand zur Grundsicherung von 115 % einzuhalten und man kommt tatsächlich auf wahnsinnige 116 %, bravo! Der ehemalige Präsident der USA George W. Bush würde sicher sagen: "Mission Accomplished"! Aber wie wir wissen irrte auch er.

Und das ganze funktioniert auch nur, weil man 3000 steuerfrei auszahlt, ohne die sind es nämlich nur (nach den Zahlen des TFM wohlgemerkt) 7,61% über dem Sozialhilfeempfänger und damit bereits weeeeeeeeeeeeeit unter dem Mindestabstand. Nimmt man also tatsächliche vor allem realistische Zahlenwerte für Energiekosten, wird man wohl nicht nur unter den 115% landen, sondern unter 100%.

Was ich zudem nicht verstehe aber da wird mich hier sicher jemand aufklären können, weshalb werden die Kinderbetreuungskosten bei der Berechnung des Grundsicherungsbedarfs als Einnahme erfasst aber beim Beamten nicht als Ausgabe abgezogen? Sicher, es wird bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens angerechnet aber dies dient ja nur der Ermittlung des Nettoeinkommens, es muss doch eigentlich als zwangsläufige Ausgabe wieder vom Netto abgezogen werden, denn die Lebenshaltungskosten und Kinderbetreungskosten müssen ja von eben diesem steuerlichen Netto erst einmal bestritten werden. Nach der Berechnung des TFM würde ja m.E. davon ausgegangen werden, dass die Kinderbetreungskosten vom Brutto bezahlt werden, dieses bekommt ja aber niemand ausgezahlt. Ist mir schleierhaft aber die ganze Berechnung scheint wie ein schöner Zaubertrick aber dabei bleibt es eben, es ist nur ein Trick und mehr nicht.

Nichtsdestotrotz ist es ein richtiger Schritt, ein sehr sehr sehr sehr sehr sehr kleiner Schritt aber ein richtiger.

Im Übrigen kann man durch die Berechnung des TFM auch herauslesen, dass die Besoldung in 2022 definitiv verfassungswidrig ist, vielen Dank dafür, da habt ihr euch einen Bärendienst erwiesen. Denn das TFM behauptet einfach, dass in 2022 der Abstand zur Grundsicherung auch i.H.v. 116% gewahrt ist, eine Berechnung fehlt aber. Aber gab es da nicht auch bereits die Inflation? Und wenn für 2023 eine Erhöhung von 3,25% zzgl. 3000€ steuerfreier Zahlung erst zum Überschreiten der 115%-Grenze führt, wie soll dann eine Erhöhung von 2,8% im Dezember wohlgemerkt und ohne Sonderzahlung ebenfalls zu einem Abstand von 116% führen? Zudem gab es Sonderzahlungen für Hartz4 Empfänger und es gab lediglich eine Steigerung der Besoldung von 2,8% ab Dezember 2022, d.h. für 11 Monate gab es nichts. Einen Abstand von 116 % wie behauptet kann daher nicht einmal das TFM mit ihren Zauberkräften errechnen und tut es bewusst auch nicht. Da ist behaupten einfach sinnvoller. Die Richter werden sich freuen und das ganze ding zerlegen. Freue mich auf meine Nachzahlungen für frühere Jahre!

Zusammenfassung:
Unter Berücksichtigung der Besoldungsanpassungen in 2021, 2022 und selbst 2023 und der Inflationswerte der entsprechenden Jahre, ist die Besoldung in Thüringen massiv verfassungswidrig und alle Beamten werden deutlich unteralimentiert. Die vorgesehene Erhöhung und die steuerfreien Zahlungen sind viel zu gering, sie schaffen nicht einmal einen Inflationsausgleich, geschweige denn können sie eine verfassungsgemäße Besoldung herbeiführen. Das TFM hat den Abakus verkehrtherum gehalten, kann passieren, darf es aber nicht! Viel spaß mit der nächsten Klagewelle.
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: frontkyf am 20.01.2023 11:28
Hallo Semper Fi,

wo liest Du denn im Entwurf die Zahlung der Pauschale i.H.v. 3000 Euro?

Stehe wohl auf dem Schlauch, danke Dir. 🙏
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: semper fi am 20.01.2023 15:31
Hallo Semper Fi,

wo liest Du denn im Entwurf die Zahlung der Pauschale i.H.v. 3000 Euro?

Stehe wohl auf dem Schlauch, danke Dir. 🙏

Hi, die Sonderzahlungen stehen im Paragraf 3, werden auf 12 Monate verteilt also keine Einmalzahlung. Und bei der Berechnung/Begründung auf Seite 34 der Begründung bzw. Seite 55 des Gesamtdokuments.
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: Finanzer am 20.01.2023 16:17
Für den Standard-Beamten 83 € pro Monat, für Ehegatten und Kinder gibt's weitere Zuschläge.  Dauert aber bis man auf 3000 € im Jahr kommt.
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: Banana90 am 21.01.2023 17:00
Frage: die Sonderzahlung für 2023 ist in dem Besoldungsrechner bei der Prognose 2023b nicht enthalten, oder?
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: semper fi am 22.01.2023 08:19
Frage: die Sonderzahlung für 2023 ist in dem Besoldungsrechner bei der Prognose 2023b nicht enthalten, oder?

Sonderzahlungen sind nicht Tabellenwirksam, also nicht im Besoldungsrechner enthalten.
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: Solitair am 22.01.2023 14:05
Da sind wir in Hessen noch weit von entfernt. In gleicher Besoldungsgruppe und vergleichbarer Erfahrungsstufe ist mein Gehalt in Hessen mtl. rund 250 Euro niedriger als es in Thüringen wäre. Und ich kann mich noch erinnern, als wir dort Aufbauhilfe geleistet haben.
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: Verwaltungsgedöns am 22.01.2023 17:44
Bei den Nehmerländern im Länderfinanzausgleich scheint das Geld lockerer zu sitzen, als bei den Geberländern. 8)
*Kernspaltung eingeleitet*
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: cyrix42 am 22.01.2023 20:38
Bei den Nehmerländern im Länderfinanzausgleich scheint das Geld lockerer zu sitzen, als bei den Geberländern. 8)

Und wieder jemand, der den Länderfinanzausgleich nicht verstanden hat... o.O
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: semper fi am 23.01.2023 18:39
Da sind wir in Hessen noch weit von entfernt. In gleicher Besoldungsgruppe und vergleichbarer Erfahrungsstufe ist mein Gehalt in Hessen mtl. rund 250 Euro niedriger als es in Thüringen wäre. Und ich kann mich noch erinnern, als wir dort Aufbauhilfe geleistet haben.

Halte ich für ein Gerücht, mit meiner Besoldungs- u. Erfahrungsstufe hätte ich in Hessen 147€ netto mehr in der Tasche.

Im Übrigen sind ja mehrere Erhöhungen für die Kollegen in Hessen vorgesehen. Und 2,2 % zum 01.08.22, 3% zum 01.04.23, 1,89% zum 01.08.23 und 3% zum 01.01.24, sind ja wohl deutlich mehr als das, was in Thüringen vorgesehen ist. Das sollte man wohl ehrlicher Weise auch sagen, bevor man solche Kommentare ablässt.
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: CK7985 am 26.01.2023 20:05
Hallo Semper Fi,

wo liest Du denn im Entwurf die Zahlung der Pauschale i.H.v. 3000 Euro?

Stehe wohl auf dem Schlauch, danke Dir. 🙏

Hi, die Sonderzahlungen stehen im Paragraf 3, werden auf 12 Monate verteilt also keine Einmalzahlung. Und bei der Berechnung/Begründung auf Seite 34 der Begründung bzw. Seite 55 des Gesamtdokuments.

Wo steht denn, dass die monatlichen Sonderzahlungen für den Beamten und die Kinder steuerfrei sind?
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: clangera am 27.01.2023 19:21
Hallo Semper Fi,

wo liest Du denn im Entwurf die Zahlung der Pauschale i.H.v. 3000 Euro?

Stehe wohl auf dem Schlauch, danke Dir. 🙏

Hi, die Sonderzahlungen stehen im Paragraf 3, werden auf 12 Monate verteilt also keine Einmalzahlung. Und bei der Berechnung/Begründung auf Seite 34 der Begründung bzw. Seite 55 des Gesamtdokuments.

Wo steht denn, dass die monatlichen Sonderzahlungen für den Beamten und die Kinder steuerfrei sind?

Das steht in § 3 Nr. 11c EStG - für Beamte gelten keine anderen einkommenssteuerrechtlichen Regeln als für Arbeitnehmer auch. Die Formulierung in § 3 des Gesetzentwurfs deutet auch klar in die Zweckrichtung. 3.000 Euro gibt es danach übrigens nur für Beamte mit Familienstufe 2 und mindestens 2 Kindern.
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: Big T am 01.02.2023 15:12
Heute wurde ja im Landtag beraten..
Hat jemand zugeguckt und kann zusammenfassen?
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: ausJENA am 02.02.2023 08:14
Wurde kurz und schmerzlos an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Ministerin Taubert hat in der Erläuterung des Gesetzesentwurfes erneut bemängelt, dass die Vorgaben des BVerfG zunehmend die Tarifautonomie einschränken würden, diese Fehlleistung war also kein einmaliger Ausrutscher. Es wurde auch angekündigt, dass die Beratungen dazu noch länger dauern würden, ich rechne mit einem Beschluss erst spät im Jahr. Allgemeines Desinteresse im Plenum, der einzige Kommentar von einer fraktionslosen Abgeordneten eine Sammlung von Allgemeinplätzen zur Haushaltsdisziplin und der unnötigen Verbeamtung in vielen Bereichen (darüber mag man diskutieren). Traurig, da hätte ich mir von der Opposition mehr gewünscht. Aber das Thema ist halt nicht attraktiv.   
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: ausJENA am 06.02.2023 09:50
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/gesetzentwurf-zur-gewaehrleistung-einer-verfassungsgemaessen-alimentation-im-jahr-2023-in-hufa-ueberwiesen/
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: Banana90 am 24.02.2023 09:08
Ich finde ehrlich gesagt die Begründung zu der geplanten Erhöhung zum heulen. In der Gesetzesbegründung heißt es, dass mit Artikel 1 § 3 die Rechtsgrundlage für eine monatliche Sonderzahlung im Jahr 2023 zur Dämpfung der Belastungen aufgrund der momentan hohen Inflation geschaffen wird.

Auf Seite 52 der Begründung werden jedoch die 3000 € herangezogen, um die Besoldung auf 113 % des Sozialhilfeniveaus zu hieven. Erst mit den 3,25 % werden dann die 115 % erreicht.

Meinem Verständnis nach werden also die steuerfreien 3000 € nicht gewährt, um das Inflationsniveau auszugleichen, sondern die Besoldung auf ein geradeso nicht verfassungswidriges Niveau zu heben.
Und davon ausgehend, dass das Bürgergeld samt zugehöriger Leistungen im Jahr 2024 nicht sinken wird, müsste ja die dieses Jahr als "Inflationsprämie" gewährte Zulage im Jahr 2024 in die Bruttobezüge eingearbeitet werden oder es muss eine Neuauflage an Zulagen geben, oder?
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: ausJENA am 24.02.2023 09:35
Meinem Verständnis nach werden also die steuerfreien 3000 € nicht gewährt, um das Inflationsniveau auszugleichen, sondern die Besoldung auf ein geradeso nicht verfassungswidriges Niveau zu heben.
Und davon ausgehend, dass das Bürgergeld samt zugehöriger Leistungen im Jahr 2024 nicht sinken wird, müsste ja die dieses Jahr als "Inflationsprämie" gewährte Zulage im Jahr 2024 in die Bruttobezüge eingearbeitet werden oder es muss eine Neuauflage an Zulagen geben, oder?

Genau da liegt ja das Problem. Es wird sich mit Händen und Füßen gegen eine vernünftige Anhebung der ruhegehaltsfähigen Bestandteile gewehrt, indem man es "gerade so" durch die Sonderzahlung hinbiegt. Und dabei ist die angewandte Rechnung durchaus anzuzweifeln, weshalb die Umsetzung dieses Entwurfs aus meiner Sicht immer noch keine verfassungsgemäße Alimentation in 2023 gewähren würde. Und völlig richtig, in 2024 müsste nachgelegt werden.
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: lotsch am 24.02.2023 11:46
Wurde kurz und schmerzlos an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Ministerin Taubert hat in der Erläuterung des Gesetzesentwurfes erneut bemängelt, dass die Vorgaben des BVerfG zunehmend die Tarifautonomie einschränken würden, diese Fehlleistung war also kein einmaliger Ausrutscher. 
Da sieht man einmal wie hirnrissig da argumentiert wird. Das Bundesverfassungsgericht macht hier Vorgaben für die Beamtenbesoldung, weil die Beamten eben keinen Tarifvertrag aushandeln können und schon gar nicht durchsetzen können, und es zeigt, dass man die Beamten gerne weiterhin nach Gutsherrenart bezahlen möchte und sich da von niemandem, auch nicht vom BVerfG, reinreden lassen möchte.

Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: Bastel am 24.02.2023 11:48
Wurde kurz und schmerzlos an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Ministerin Taubert hat in der Erläuterung des Gesetzesentwurfes erneut bemängelt, dass die Vorgaben des BVerfG zunehmend die Tarifautonomie einschränken würden, diese Fehlleistung war also kein einmaliger Ausrutscher. 
Da sieht man einmal wie hirnrissig da argumentiert wird. Das Bundesverfassungsgericht macht hier Vorgaben für die Beamtenbesoldung, weil die Beamten eben keinen Tarifvertrag aushandeln können und schon gar nicht durchsetzen können, und es zeigt, dass man die Beamten gerne weiterhin nach Gutsherrenart bezahlen möchte und sich da von niemandem, auch nicht vom BVerfG, reinreden lassen möchte.

Vielleicht ist Sie auch einfach nur dumm. Schau dir die anderen SPD Schranzen an.
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: Casa am 13.03.2023 16:32
Zitat
Meinem Verständnis nach werden also die steuerfreien 3000 € nicht gewährt, um das Inflationsniveau auszugleichen, sondern die Besoldung auf ein geradeso nicht verfassungswidriges Niveau zu heben.
Und davon ausgehend, dass das Bürgergeld samt zugehöriger Leistungen im Jahr 2024 nicht sinken wird, müsste ja die dieses Jahr als "Inflationsprämie" gewährte Zulage im Jahr 2024 in die Bruttobezüge eingearbeitet werden oder es muss eine Neuauflage an Zulagen geben, oder?

Eben. Das muss 2024 oben drauf. Im Endeffekt sparen Einmalzahlungen unter Ausnutzung der Steuerfreiheit 1. ein höheres Brutto und 2. höhere ruhegehaltfähige Dienstbezüge für baldige Pensionäre.

1. Ist nicht verwerflich, da bei den Beamten das geplante netto ankommt und der Besoldungsgesetzgeber beim brutto spart. Das ist eine clevere Nutzung steuerrechtlicher Möglichkeiten. Zahle ich 1000 € und es kommen 1000 € netto an, statt 1500 brutto, was bspw. 1000 € netto bedeutet, hat der Besoldungsgesetzgeber 500 € je Beamten gespart.
Bis 2024 gibt es die Steuergestaltungsmöglichkeit m.W. noch bzw. ist geplant diese auf Ende 2024 auszuweiten.
Freilich muss der Einmalbetrag später irgendwann in die Bruttobesoldung überführt werden.

2. Selbes Prinzip wie zuvor. Denkbar ist aber, dass die Pensionszahlungen in anderer Höhe steigen, als die Besoldung aktiver Beamter. Hier könnte der Besoldungsgesetzgeber womöglich kreativ werden.


Ich habe zur Besoldung eine eigene Idee und stelle diese mal zur Diskussion.

- Erfahrungsstufen auf eine überschaubare Zahl reduzieren. Mir erschließt sich nicht, welche große Erfahrung, ohne Stellenwechsel, nach 20 Jahren noch gewonnen wird.

- Die Bruttobesoldung, die bei Reduzierung der Erfahrungsstufen (1 bis 8 oder 1 bis 6) auf die gesamte Dienstzeit betrachtet, fehlt, wird bei den verbleibenden Erfahrungsstufen "oben drauf" schlagen. So bleibt das Einkommen des Beamten über die aktive Dienstzeit gleich hoch. Eine höhere Anfangsbesoldung macht den Einstieg in den öD attraktiver und reduziert die Pensionslast dauerhaft. Auch der A8-Beamte kommt nach Abzug der KV mit einer Pension iHv 1.900 € netto (Dienstzeit 40 Jahre, Endstufe 9) aus. Dafür verdient er in der aktiven Zeit anfänglich etwas mehr, was er zur Alterssicherung einsetzen kann. Zudem sollte es Informationen und Angebote zur weiteren Altersvorsorge geben. Ggf. als Angebot der Versorgungskasse oder neben der Pension eine (weitere) "betriebliche" Alterssicherung. Menschen benötigen mehr Geld in der beruflich aktiven Phase und wenn sie Kinder haben und nicht zwingend im Alter.

- Man könnte sogar diskutieren, ob Erfahrungsstufen nicht noch weiter reduziert werden können oder überhaupt notwendig sind. Also bspw. statt A6-2 bis A7-10 oder bis A8-11 (bei regulärer Entwicklung) keine Erfahrungsstufe mehr oder eben 1 bis 4 oder 1 bis 6. Vgl. IG-Metall Tarifvertrag für Thüringen, der keine Erfahrungsstufen vorsieht. Innerhalb einer Entgeltgruppe gibts im Tarifvertrag nur eine Zusatzstufe. Ohne schwierigere/umfangreichere Tätigkeit verdient man immer gleich viel (https://www.igmetall.de/download/MuE_ERA_Entgelte_Juni2018_78d3e1848939887f53dcf9506907870bb637c493.pdf, S. 5). Wer mehr will, muss sich dann eben statusrechtlich entwickeln.
Für die Idee muss das Durchschnittseinkommen am Anfang höher ausfallen und die amtsangemessene Pension muss gewahrt bleiben.

Die Reduzierung der Erfahrungsstufen und Erhöhung der Anfangsbesoldung, bei Verringerung der Endbesoldung, führt dazu, dass der Dienstherr immer noch die selbe Leistung für sein Geld erhält, aber der ältere kranke Beamte nicht mehr so teuer ist. Ältere Menschen sind häufiger krank. Zudem besteht ein Anreiz länger im Dienst zu bleiben, um nicht unter die Mindestpension zu fallen. Auch wenn das nicht all zu viele trifft. Im Übrigen Förderung der eigenen Vorsorge für den Fall DU und Alter.

- Mit der erhöhten Besoldung ab Diensteintritt wird auch der Problematik des Abstandsgebots zum Grundsicherungsniveau entgegen gewirkt.

- Mit höherer Besoldung können die Familienzuschläge für Kinder reduziert werden, was die Problematik zum Abstand zwischen den Besoldungsstufen verringert oder verhindert.

- Bei der amtsangemessenen Alimentation (insbesondere beim Familienzuschlag für Kinder) muss das Einkommen der Ehepartner mit einbezogen werden. Und zwar nicht im Rahmen einer Einzelfallprüfung "auf den Euro genau" (kein zweites Grundsicherungsrecht für Beamte), sondern über Einkommensschwellen (vgl. Beihilfesätze bei einem Ehepartner mit einem Einkommen von weniger als 18.000 € im Jahr. Der Einbezug des Einkommens der Ehepartner wurde bspw. in S-H mal diskutiert.

Ich gönne dem A6-er, dass er nach 6 Jahren Dienstzeit, verheiratet und mit 2 Kindern und vor der ersten Beförderung 3116 € netto (Stkl. IV, Prognose ab 2023) verdient und reduzierte Kosten für die PKV hat. Ich frage mich aber, warum er, mit Blick auf die Besoldungshöhe, seinen Ehepartner durchfüttern muss und der A10er, 12 Jahre Dienstzeit, Single, ein vergleichbares netto hat und der A10er mehr für die KV zahlen muss.
Das lässt sich aber noch zuspitzen, A6-2, 3 Kinder, Steuerklasse 3, Verdienst 3.900 € netto. Ein frisch gebackener A13er nach 5 Jahren Studium und 2 Jahren Referendariat kommt auf 3.600 (Stkl. 1, unverheiratet). Wie gesagt, ich gönne es ihm, es erscheint mir nur nicht mehr nachvollziehbar und angesichts anderer von mir genannter Methoden der Besoldung auch nicht mehr vom weitem Ermessensspielraum des Besoldungsgesetzgebers gedeckt. Insbesondere mit Blick auf den Abstand und eines gewissen Gleichbehandlungsgrundsatzes.

- Einführung von Einmalzahlungen, wie in tarifgebundenen Unternehmen in der freien Wirtschaft üblich, und / oder Leistungszulagen anhand der Beurteilung.

- Anpassung der Arbeitszeit an Verhältnisse des TVöD oder der freien Wirtschaft (bspw. 38/39h). Ich weiß nicht wie es euch geht, aber 1-2 Stunden weniger pro Woche machen mich nicht unproduktiver. Ganz im Gegenteil. Schwieriger wirds mit der Arbeitszeit aber bei überwiegend mechanischen Tätigkeiten oder bei Tätigkeiten mit nicht dauerhafter Belastung (Akten / Post herumtragen, Feuerwehr / Polizei (Bereitschaft im Sinne von Anwesenheit in der Dienststelle oder Streife fahren). Hier nur mal in den Raum geworfen, ohne dass ich die Leistung schmälern will.

- Lebensarbeitszeitkonten mit Faktorisierung, je nach Höhe des Aufstiegs. Eine Stunde Mehrarbeit als A6 Stufe 2 hat einen anderen "Wert", als eine Stunde A9 Stufe 11. Die Stunde des A9er hier ist, ausgehend vom A9er, ca. 1/3 mehr "wert", als die des A6er. Insoweit führt eine Stunde als A6er nur noch zu bspw. 40 Minuten Freizeitausgleich in der A9 (wobei man, um eine Fehllenkung zu vermeiden, bspw. 50 Minuten als Mittelweg ansetzt).


Ich bin der Meinung, dass durch eine stärkere Verteilung des Einkommens auf die aktive Zeit, wegen der Steuerprogression, eine Einsparung beim Dienstherrn erfolgt. Und zwar ohne die Folge, dass der Beamte in seiner aktiven Zeit weniger verdient.

Vielleicht machen wir zur Diskussion ein eigenes Thema auf.
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: HansDampf am 13.03.2023 17:18
Ich denke, das ist wirklich ein Thema für sich.

Gibt es denn schon etwas neues zum aktuelleb Thema?
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: Casa am 13.03.2023 17:33
Zitat
Ich denke, das ist wirklich ein Thema für sich.

Gibt es denn schon etwas neues zum aktuelleb Thema?

Meines Wissens nicht.


Es soll zumindest eine Nachzahlung ab 01.01.2023 erfolgen.
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: CK7985 am 20.03.2023 10:47
Zitat
Ich denke, das ist wirklich ein Thema für sich.

Gibt es denn schon etwas neues zum aktuelleb Thema?

Meines Wissens nicht.


Es soll zumindest eine Nachzahlung ab 01.01.2023 erfolgen.

Womit befasst sich der Haushalts- und Finanzausschuss aktuell noch?
Winken die den Gesetzesentwurf nach der Befassung und Verabschiedung im Kabinett nicht einfach an das Finanzministerium bzw. die Besoldungsstelle zur Umsetzung weiter?
Oder werden da nun grundlegende Debatten geführt?
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: Casa am 20.03.2023 16:27
Art. 81 ThürVerf, §§ 41 II, 57 GO Thüringer Landtag.
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: HansDampf am 20.03.2023 17:22
Art. 81 ThürVerf, §§ 41 II, 57 GO Thüringer Landtag.

Geht das auch einfacher ^^ ohne die ganze Verfassung zu lesen?
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: Casa am 20.03.2023 17:25
Es stehen die Ordnungsziffern zur Verfassung und der GO da.
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: Big T am 06.04.2023 11:48
ohne Anwalt selbst Klagen - so geht`s:

https://www.thueringer-beamtenbund.de/amtsangemessene-alimentation/haeufig-gestellte-fragen/

Vielen Dank an den tbb!!
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: CK7985 am 14.04.2023 10:55
Ist der Ausschuss bald durch mit seiner Befassung und Anhörung?
Wann erfolgen endlich die Umsetzung des Kabinettsbeschlusses bzw. des Gesetzesentwurfs und die Nachzahlung rückwirkend ab 01.01.23?
Immer wieder traurig, wie lange die praktische Umsetzung solcher Beschlüsse letztlich dauert.
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: clangera am 18.04.2023 07:55
Die Landesregierung ist nicht der Gesetzgeber, sondern hat lediglich das Recht, Gesetzentwürfe in den Landtag einzubringen. Dass der Kabinettsentwurf auch genauso umgesetzt wird, steht damit keineswegs fest. Also, Geduld! Im Vergleich zu unseren sächsischen Beamtenkollegen gehts ubs in Thüringen in Sachen "Geschwindigkeit Besoldungsanpassung" noch richtig gut. Mir persönlich ist das recht egal, ob die Anpassung tatsächlich erst in der 2. Jahreshälfte Gesetz wird. Solange das Ergebnis stimmt, kann man sich doch auf die Nachzahlung in einem Ritt freuen. Hat was vom schmerzlich vermissten Weihnachtsgeld. ;-)
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: semper fi am 22.04.2023 08:48
Ist auch mal wieder bezeichnend, dass die Widerspruchsbescheide kurz vor Ostern raus gegangen sind, nachdem die davor kurz vor Weihnachten raus sind. Diesmal sogar mit PZU, weil man sich ja sehr freut gelbe Briefe im Briefkasten zu finden. Allein dieser Umgang mit dem Personal ist schon krass unverschämt. Aber noch schöner finde ich, dass der Bescheid in der Begründung aufführt, dass die Besoldung ja verfassungsgemäß sei, weil diese zum 01.12. um 2,8 Prozent erhöht wurde und deshalb das gesamte Jahr 2022 nicht verfassungswidrig sei. Die liefern ja selbst die besten Argumente für die Klage und merken es nicht mal. Wenn die Besoldung nach ihrer Denkweise verfassungsgemäß ist aufgrund der Erhöhung ab Dezember, dann ist ja im Umkehrschluss verfassungswidrig für Januar bis November. Davon abgesehen, dass 2,8 Prozent natürlich im Leben nicht reichen, selbst wenn diese ab Januar 22 gezahlt worden wären. Aber ok, Klageerweiterung ist raus und ich klage immer und immer weiter, hab noch 32 Dienstjahre vor mir, hab also Zeit.

Und die Erhöhung zum 01.01.23 lässt wahrscheinlich auf sich warten bis die Tarifeinigung im TV-L Ende 2023 durch ist und dann eh obsolet wird, weil es ja verrechnet werden soll. Bin mal gespannt auf die Diätenerhöhung in diesem Jahr, das werden sicher nicht nur 3,25 Prozent sein, aber wenn man selbst über sein Gehalt bestimmen kann, dann gibt man sich ja durchaus einen kräftigeren Schluck aus der Pulle.

Und vor der nächsten Wahl platziert man noch ein paar Parteigenossen in Spitzenämtern ohne auch nur den Hauch einer Qualifikation, tut mir leid aber für mich ist das alles ein verlogenes Dreckspack bei Rot,Rot,Grün! Die Quittung dafür wird aber kommen.
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: CK7985 am 30.05.2023 22:05
24. Mai 2023

Gesetzentwurf amtsangemessene Alimentation
Haushalts- und Finanzausschuss tagt am Freitag

https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/haushalts-und-finanzausschuss-tagt-am-freitag-1/

Findet man irgendwo Ergebnisse der Befassung?
Scheint in jedem Fall auf der TO für das nächste Plenum des Landtages zu stehen.
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: NordWest am 31.05.2023 00:13
noch schöner finde ich, dass der Bescheid in der Begründung aufführt, dass die Besoldung ja verfassungsgemäß sei, weil diese zum 01.12. um 2,8 Prozent erhöht wurde und deshalb das gesamte Jahr 2022 nicht verfassungswidrig sei. Die liefern ja selbst die besten Argumente für die Klage und merken es nicht mal.

"Die" sind selbst ja auch Beamte. Welche Motivation hätten "die", sich selbst und ihren Kollegen wasserdicht die Besoldung zu kürzen?  ;)
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: lotsch am 02.06.2023 17:04
https://www.dbb.de/artikel/besoldung-und-versorgung-werden-angepasst.html
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: TOMTOM1276 am 02.06.2023 18:55
Hallo in die Runde, ich hatte heute im Livestream mit Spannung die Plenum Sitzung verfolgt. Und siehe da -  Im letzten Behandlungspunkt wurde der Gesetzentwurf durch die Abgeordneten positiv verabschiedet. Die durch den Haushalts- und Finanzausschuss vorgenommenen Änderungen wurden ebenso bestätigt, haben jedoch keine wesentlichen Änderungen in den Eckdaten zum ursprünglichen Gesetzentwurf des Finanzministeriums. Also wenn ich richtig liege, dürften die Beamten in Thüringen sich also im Juli/August über eine Besoldungsspritze bzw. rückwirkende Nachzahlung  zum wohlverdienten Urlaub freuen.

Meine hiesigen  Angaben sind  derzeit ohne rechtliche Gewähr.  Aber ich denke bis spätestens Montag wird es wohl offizielle Verlautbarungen von den betreffenden Stellen bzw. Vertretungen geben.  Ich hoffe somit, etwas zur zeitnahen Aufklärung beigetragen zu haben.


Mit freundlichen Grüßen
TOMTOM

Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: CK7985 am 04.06.2023 01:00
Hallo in die Runde, ich hatte heute im Livestream mit Spannung die Plenum Sitzung verfolgt. Und siehe da -  Im letzten Behandlungspunkt wurde der Gesetzentwurf durch die Abgeordneten positiv verabschiedet. Die durch den Haushalts- und Finanzausschuss vorgenommenen Änderungen wurden ebenso bestätigt, haben jedoch keine wesentlichen Änderungen in den Eckdaten zum ursprünglichen Gesetzentwurf des Finanzministeriums. Also wenn ich richtig liege, dürften die Beamten in Thüringen sich also im Juli/August über eine Besoldungsspritze bzw. rückwirkende Nachzahlung  zum wohlverdienten Urlaub freuen.

Meine hiesigen  Angaben sind  derzeit ohne rechtliche Gewähr.  Aber ich denke bis spätestens Montag wird es wohl offizielle Verlautbarungen von den betreffenden Stellen bzw. Vertretungen geben.  Ich hoffe somit, etwas zur zeitnahen Aufklärung beigetragen zu haben.


Mit freundlichen Grüßen
TOMTOM

Siehe auch:

https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/beamtenbesoldung-soll-rueckwirkend-verfassungsgemaess-ausgestaltet-werden/

Offensichtlicher Plan der Landesregierung:

Im Gesetzentwurf ist auch eine weitere Erhöhung der Familienzuschläge ab dem dritten Kind vorgesehen. Alle diese Erhöhungen sollen jedoch mit der nächsten tarifumsetzungsbedingten Besoldungsanpassung verrechnet werden.

Dieses Vorhaben kann man aus meiner Sicht direkt über Bord werfen, da die Inflation nach wie vor auf hohem Niveau verharrt und zum 01.01.24 abermals zur signifikanten Erhöhungen der Grundsicherungsleistungen um 5-6% führen wird. Dann rennt man sehenden Auges wohl einmal mehr in die Verfassungswidrigkeit der Besoldung hinein.

Mal sehen wie die Tarifverhandlungen laufen.
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: semper fi am 06.06.2023 08:36
Zu wenig, zu spät, so kann man das ganze Zusammenfassen.

Der Landtag geht davon aus, dass die Besoldung zumindest für 2023 verfassungsgemäß ist. Damit beginnt dieses Gezerre spätestens ab nächstem Jahr erneut. Schaut man sich das Gesetz an und sieht die Berechnungsgrundlagen, dann fragt man sich doch ohnehin - wo sind denn die Inflationsjahre 2022 und 2023 eingeflossen? Richtig- gar nicht!

Rechnet sich mit dem Jahr 2021 doch viel schöner, als die Inflation noch bescheidene 3,6 % hatte und ja schon eine Erhöhung der Besoldung um 1,4 Prozent erfolgte. Man möge rechnen 1,4 Prozent + 3,25 % ./. 3,6 Prozent = 1,05 Prozent Erhöhung, dass ist wahrscheinlich dieser "Puffer" den man eingebaut hat laut TFM. Tja die 7,9 Prozent Inflation in 2022 sind halt nicht berücksichtigt und die zu erwartenden mehr als 6 Prozent in 2023 schon gar nicht. Die Erhöhung ist also kein Geschenk aus Frau Tauberts Gnaden, es ist ein verwischen der Tatsachen und durch die Anrechnung auf die Tarifverhandlung völlig sinnlos- bis auf den Umstand, dass es Rückwirkend ab dem 01.01.2023 gilt aber das war es dann auch schon.
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: semper fi am 06.06.2023 10:35
Zu wenig, zu spät, so kann man das ganze Zusammenfassen.

Der Landtag geht davon aus, dass die Besoldung zumindest für 2023 verfassungsgemäß ist. Damit beginnt dieses Gezerre spätestens ab nächstem Jahr erneut. Schaut man sich das Gesetz an und sieht die Berechnungsgrundlagen, dann fragt man sich doch ohnehin - wo sind denn die Inflationsjahre 2022 und 2023 eingeflossen? Richtig- gar nicht!

Rechnet sich mit dem Jahr 2021 doch viel schöner, als die Inflation noch bescheidene 3,6 % hatte und ja schon eine Erhöhung der Besoldung um 1,4 Prozent erfolgte. Man möge rechnen 1,4 Prozent + 3,25 % ./. 3,6 Prozent = 1,05 Prozent Erhöhung, dass ist wahrscheinlich dieser "Puffer" den man eingebaut hat laut TFM. Tja die 7,9 Prozent Inflation in 2022 sind halt nicht berücksichtigt und die zu erwartenden mehr als 6 Prozent in 2023 schon gar nicht. Die Erhöhung ist also kein Geschenk aus Frau Tauberts Gnaden, es ist ein verwischen der Tatsachen und durch die Anrechnung auf die Tarifverhandlung völlig sinnlos- bis auf den Umstand, dass es Rückwirkend ab dem 01.01.2023 gilt aber das war es dann auch schon.

Hab die 2,8 Prozent von Dezember 2022 vergessen aber die sind aufgrund der Inflation so verpufft, dass sie mir nicht mehr erinnerlich war. Dennoch bleibt es im Gesamtkontext bei der oben genannten Darstellung. Wir sind in Thüringen allein schon durch die Inflation gut 13 Prozent im Minus, da beißt die Maus kein Faden ab.
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: shimanu am 06.06.2023 15:39
Kann deine Unzufriedenheit über die mangelnde Anpassung verstehen.
Ich bin gebürtiger Thüringer und bin Landesbeamter NRW.
Aus meiner Sicht ziehe ich gehaltstechnisch zur Zeit mit Thüringer Kollegen den kürzeren.

Mein Beispiel:

A10 Stufe 6 verheiratet 1 Kind
NRW: 3224,53 € netto
TH: 3390,05 € netto zzgl. 2 x 83,33 € netto (Sonderzahlung Eltern) + 41,67 € (Sonderzahlung Kind) = 3.598,38 €

Mit meiner Besoldungsstufe würde ich gegenwärtig in Thüringen 373,85 € mehr verdienen. Dabei unterstelle ich, dass die Lebenshaltungskosten, insbesondere Wohnkosten, in NRW im Durchschnitt höher sind als in Thüringen.

Eins muss man den Thüringern lassen: sie sind Vorreiter in der Lösung der Thematik amtsangemessene Besoldung, auch wenn das Ergebnis nicht ausreichend ist. Zumindest hat die Landesregierung verstanden, wenn man schon auf Biegen und Brechen auf 115 % kommt, stets mit Wirkung zum 01.01. aktiv werden zu müssen.
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: CK7985 am 07.06.2023 20:01
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/beamtenbesoldung-steigt-um-325-prozent-rueckwirkend/
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: CK7985 am 11.06.2023 22:12
Kann deine Unzufriedenheit über die mangelnde Anpassung verstehen.
Ich bin gebürtiger Thüringer und bin Landesbeamter NRW.
Aus meiner Sicht ziehe ich gehaltstechnisch zur Zeit mit Thüringer Kollegen den kürzeren.

Mein Beispiel:

A10 Stufe 6 verheiratet 1 Kind
NRW: 3224,53 € netto
TH: 3390,05 € netto zzgl. 2 x 83,33 € netto (Sonderzahlung Eltern) + 41,67 € (Sonderzahlung Kind) = 3.598,38 €

Mit meiner Besoldungsstufe würde ich gegenwärtig in Thüringen 373,85 € mehr verdienen. Dabei unterstelle ich, dass die Lebenshaltungskosten, insbesondere Wohnkosten, in NRW im Durchschnitt höher sind als in Thüringen.

Eins muss man den Thüringern lassen: sie sind Vorreiter in der Lösung der Thematik amtsangemessene Besoldung, auch wenn das Ergebnis nicht ausreichend ist. Zumindest hat die Landesregierung verstanden, wenn man schon auf Biegen und Brechen auf 115 % kommt, stets mit Wirkung zum 01.01. aktiv werden zu müssen.

Na dann nichts wie ab zurück in die Heimat :-)
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: BüroLurchNRW am 12.06.2023 15:19
Kann deine Unzufriedenheit über die mangelnde Anpassung verstehen.
Ich bin gebürtiger Thüringer und bin Landesbeamter NRW.
Aus meiner Sicht ziehe ich gehaltstechnisch zur Zeit mit Thüringer Kollegen den kürzeren.

Mein Beispiel:

A10 Stufe 6 verheiratet 1 Kind
NRW: 3224,53 € netto
TH: 3390,05 € netto zzgl. 2 x 83,33 € netto (Sonderzahlung Eltern) + 41,67 € (Sonderzahlung Kind) = 3.598,38 €

Mit meiner Besoldungsstufe würde ich gegenwärtig in Thüringen 373,85 € mehr verdienen. Dabei unterstelle ich, dass die Lebenshaltungskosten, insbesondere Wohnkosten, in NRW im Durchschnitt höher sind als in Thüringen.

Eins muss man den Thüringern lassen: sie sind Vorreiter in der Lösung der Thematik amtsangemessene Besoldung, auch wenn das Ergebnis nicht ausreichend ist. Zumindest hat die Landesregierung verstanden, wenn man schon auf Biegen und Brechen auf 115 % kommt, stets mit Wirkung zum 01.01. aktiv werden zu müssen.

Du hast noch vergessen, dass du in NRW noch 1 Stunde mehr pro Woche arbeitest, also ist die Differenz sogar noch größer. Echt armselig was NRW macht. Ich suche schon intensiv nach Stellen woanders weil ich auch keine Lust mehr auf die Verarsche hier habe.  >:(
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: CK7985 am 26.06.2023 14:51
Auf Nachfrage Auskunft des TLF am heutigen Tag:

Wie vom TBB am 06.06.23 angekündigt, werden sowohl die Erhöhung der Bezüge um 3,25% als auch die monatliche Sonderzahlung (7/12) rückwirkend ab 01.01.23 mit den Bezügen für Juli, also Ende dieser Woche ausgezahlt.

Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: kvnh am 30.06.2023 18:45
Wird die monatliche Sonderzahlung versteuert? Heute wurde die Nachzahlung getätigt, jedoch mit „weniger“ Geld als ich vorab ausgerechnet hatte.
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: clangera am 01.07.2023 07:55
Wird die monatliche Sonderzahlung versteuert? Heute wurde die Nachzahlung getätigt, jedoch mit „weniger“ Geld als ich vorab ausgerechnet hatte.

Nein, die Sonderzahlung wird nicht versteuert. Allerdings der Nachzahlungsbetrag auf die Besoldungserhöhung für das 1. Halbjahr schon. Das müsste sich aus der Bezügemitteilung des TLF aber auch eindeutig ergeben - bei mir tut es das jedenfalls.
Titel: Antw:[TH] Kabinettsentwurf Besoldungserhöhung 3,25%
Beitrag von: kvnh am 02.07.2023 11:08
Alles klar, vielen Dank für die Antwort! Ich habe die neuen Bezüge noch nicht gesehen, deswegen hatte ich nachgefragt.