Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: InspektorGadget am 28.03.2021 10:38

Titel: Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit
Beitrag von: InspektorGadget am 28.03.2021 10:38
Hallo Forum,

ich habe den Eindruck, bei mir läuft was nicht rund und hoffe auf einen Tipp von euch.

Nach meinem Verständnis kann eine höherwertige Tätigkeit vorübergehend übertragen werden (bei mir Vakanz des Stelleninhabers). Der Arbeitgeber teilt den Zeitpunkt der Übernahme der Personalabteilung mit, und diese veranlasst die Zahlung der Zulage. Ein Automatismus, der keinen Antrag meinerseits voraussetzt, dass ich die Zulage haben möchte.

Wir haben nun einen neuen Chef, und der meint, ich müsse erstmal darlegen, dass ich überhaupt höherwertige Tätigkeiten ausgeübt habe. Das Personalamt weiß von nix und sagt, ICH solle einen Antrag stellen um die Zulage zu beanspruchen.

Ist dieser Ablauf irgendwo geregelt? Wie sollte es eigentlich sein? Muss wirklich ich den Antrag stellen oder hätte das ein Automatismus sein sollen?

Vorab schönen Dank für sachdienliche Hinweise :-)

Titel: Antw:Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit
Beitrag von: Spid am 28.03.2021 10:43
Der Anspruch auf die Zulage entsteht durch die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit durch den Arbeitgeber und der Erfüllung der zeitlichen Voraussetzungen. Ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Dafür müßte die nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit bei dauerhafter Übertragung zur Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe führen. Sind sich die Parteien hinsichtlich der Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen uneins, kann das durch arbeitsgerichtliches Urteil geklärt werden.
Titel: Antw:Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit
Beitrag von: InspektorGadget am 28.03.2021 11:09
Danke, Spid!  Dann ist es schon so, wie ich mir das vorgestellt habe.

Nachdem sich der Arbeitgeber jetzt blöd stellt und mir der Ton nicht gefällt, habe ich keine Lust mehr die Tätigkeit weiter auszuüben - zumal der neue Chef ja meint, es sei gar nichts übertragen worden.
Ich werde die anderen Aufgaben also einfach liegen lassen und schauen, wie die Probleme sich einstellen. Wenn er das dann merkt und mir Weisungen erteilen will, würde ja neu verhandelt werden müssen.

Kann mir der Chef höherwertige Tätigkeiten anweisen obwohl ich nicht zustimme und zur Ausübung nicht (mehr) bereit bin?

Dies für die Überlegung, doch anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Der Personalrat glänzt leider mit Nichtwissen  >:(
Titel: Antw:Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit
Beitrag von: WasDennNun am 28.03.2021 11:10
Ist dieser Ablauf irgendwo geregelt? Wie sollte es eigentlich sein? Muss wirklich ich den Antrag stellen oder hätte das ein Automatismus sein sollen?

Die PA weißt höherwertige Tätigkeiten vorübergehend zu.
(idR weil jemand den Bedarf für die Erledigung dieser Tätigkeiten hat, sprich ein "Chef" fordert solche Zuweisungen an)
idR ist der PR in der Mitbestimmung: Der PR stimmt zu. (den Antrag muss aber der AG stellen und nicht du)
Der AN bekommt die Zulage (unabhängig davon welche Tätigkeiten er ausübt).

Titel: Antw:Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit
Beitrag von: WasDennNun am 28.03.2021 11:14
Nachdem sich der Arbeitgeber jetzt blöd stellt und mir der Ton nicht gefällt, habe ich keine Lust mehr die Tätigkeit weiter auszuüben - zumal der neue Chef ja meint, es sei gar nichts übertragen worden.
Blöde Frage: bekommst du schon die Zulage?
Zitat
Ich werde die anderen Aufgaben also einfach liegen lassen und schauen, wie die Probleme sich einstellen. Wenn er das dann merkt und mir Weisungen erteilen will, würde ja neu verhandelt werden müssen.

Kann mir der Chef höherwertige Tätigkeiten anweisen obwohl ich nicht zustimme und zur Ausübung nicht (mehr) bereit bin?
Wenn es keine eingruppierungsrelevante Änderungen der auszuübenden Tätigkeiten ist, darf er das.
Wenn doch, dann verweist du auf die fehlende Übertragung der neuen Tätigkeiten seitens des AGs und dass du solange diese nicht vorliegen, du nicht von deinen dir übertragenden Tätigkeiten abweichen darfst.
Titel: Antw:Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit
Beitrag von: Spid am 28.03.2021 11:32
Die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit bedarf nicht der Zustimmung des AN.
Titel: Antw:Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit
Beitrag von: WasDennNun am 28.03.2021 12:00
Die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit bedarf nicht der Zustimmung des AN.
Richtig, aber es bedarf der Zustimmung des PR (zumindest in NI)
Titel: Antw:Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit
Beitrag von: Spid am 28.03.2021 12:10
Das mag landespsezifisch so sein oder nicht, berührt das Binnenverhältnis zwischen AN und AG aber zunächst nicht - und insbesondere nicht den Zulagenanspruch.
Titel: Antw:Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit
Beitrag von: InspektorGadget am 28.03.2021 12:23
Blöde Frage: bekommst du schon die Zulage?

Nein, eben nicht. Ich habe nachgefragt, wann damit zu rechnen sei, und plötzlich hieß es: was machen Sie denn eigentlich, was höherwertig sein soll? - Ich dachte, ich falle vom Glauben ab..
Titel: Antw:Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit
Beitrag von: InspektorGadget am 28.03.2021 12:24
Die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit bedarf nicht der Zustimmung des AN.

Ernsthaft? Und wenn ich sage: kann ich nicht, damit fühle ich mich überfordert?
Titel: Antw:Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit
Beitrag von: Spid am 28.03.2021 12:28
Die Beurteilung dessen obliegt in erster Linie dem AG. Die Zustimmung des AN ist unnötig, dessen Selbsteinschätzung grundsätzlich unbeachtlich.
Titel: Antw:Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit
Beitrag von: WasDennNun am 28.03.2021 12:30
Die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit bedarf nicht der Zustimmung des AN.

Ernsthaft? Und wenn ich sage: kann ich nicht, damit fühle ich mich überfordert?
Dann machst du schlechte Arbeit, mehr nicht.
Höherwertige Tätigkeiten übertragen bekommen, heißt ja nicht, dass man sie auch vernünftig oder überhaupt ausübt.

und was heißt überfordert?
Titel: Antw:Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit
Beitrag von: InspektorGadget am 28.03.2021 12:58
Die Beurteilung dessen obliegt in erster Linie dem AG. Die Zustimmung des AN ist unnötig, dessen Selbsteinschätzung grundsätzlich unbeachtlich.

Oha. Muss dann zumindest ein End-Datum genannt werden, wie lange die höherwertige Tätigkeit ausgeübt werden soll? Würde man sonst nicht in eine dauerhafte Übertragung hineinrutschen (§13 TVÖD)?
Titel: Antw:Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit
Beitrag von: InspektorGadget am 28.03.2021 13:00
und was heißt überfordert?

Na, eher als Ausrede: kann ich nicht, weiß ich nicht (will ich auch nicht)
Aber gut, dann gibts halt schlechte Arbeit, ist nur keine befriedigende Situation
Titel: Antw:Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit
Beitrag von: Spid am 28.03.2021 13:04
Die Nennung eines Beendigungsdatums ist grundsätzlich nicht erforderlich. §13 TVÖD hat einen gänzlich anderen Regelungsgegenstand und behandelt die Änderung der auszuübenden Tätigkeit an sich und nicht die Übertragung einer anderen als der bisherigen auszuübenden Tätigkeit. Du bist zur Leistung mittlerer Art und Güte verpflichtet, ansonsten handelt es sich um eine Schlechtleistung, die in letzter Konsequenz dem AG die einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ermöglicht.
Titel: Antw:Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit
Beitrag von: InspektorGadget am 28.03.2021 13:40
Ok, §13 also wenn sich die Tätigkeit quasi schleichend verändert hat (ohne Aufgabenübertragung)?

Meine eigentliche Arbeit mache ich einwandfrei, keine Sorge  ;)

Bisher eben auch die höherwertigen Tätigkeiten von denen sich jetzt heraus stellt, dass von der Übertragung keiner mehr was wissen will (weil ja Chef-Wechsel, der frühere hat versäumt, die PA zu informieren).

Es gab weder ein Lob noch ein Dankeschön, auch keine Zulage. Also gehe ich jetzt davon aus, dass eine Übertragung nicht gewollt war - scheiß auf die paar Kröten - und mache nichts außer meinem Job mehr ohne ausdrückliche Anweisung.
Titel: Antw:Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit
Beitrag von: Spid am 28.03.2021 13:55
Nein, §13 TVÖD trifft zu, wenn sich die Tätigkeit an sich verändert. Das ist beispielsweise durch technischen Fortschritt (Matritzenvervielfältiger wurde durch Kopierer ersetzt, Karteikasten durch Datenbank) möglich. §13 TVÖD findet explizit keine Anwendung, wenn eine andere auszuübende Tätigkeit übertragen worden ist. Anders kann eine schleichende Änderung der auszuübenden Tätigkeit aber nicht eintreten, da es sich ansonsten um Unbotmäßigkeit des AN handelt.

Es geht nicht um die einwandfreie Erledigung der eigentlichen Arbeit. Es geht um eine Leistung mittlerer Art und Güte - unabhängig davon, ob es sich um die eigentliche Tätigkeit oder eine vorübergehend übertragene höherwertige handelt.

Subalternes Führungspersonal ist regelmäßig nicht dazu befugt. Die Rechtsprechung des BAG geht davon aus, daß der AN sich dessen bewußt ist - auch bei Spülhilfen. Sofern eine andere Tätigkeit nicht durch den AG übertragen worden ist, besteht nicht nur kein Anspruch auf eine Zulage, es handelt sich dann bei der Abweichung von der auszuübenden Tätigkeit um die Verwirklichung eines abmahnwüdigen Tatbestandes, mithin also nichts, was des Lobes oder gar des Dankes bedarf - ganz im Gegenteil, es handelt sich um unbotmäßiges Verhalten.
Titel: Antw:Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit
Beitrag von: WasDennNun am 28.03.2021 14:23
Du bist zur Leistung mittlerer Art und Güte verpflichtet, ansonsten handelt es sich um eine Schlechtleistung, die in letzter Konsequenz dem AG die einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ermöglicht.
Was ja auch ne sehr schlechte absolute Leistung sein kann, wenn man es halt nicht gut kann, dann kann man es halt nicht gut und leistet ja trotzdem eine Leistung mittlerer Art und Güte, auch wenn alle anderen 5mal so viel Leisten (die dann ja auch nur ein Leistung mittlerer Art und Güte erbringen).
Deswegen:
Na, eher als Ausrede: kann ich nicht, weiß ich nicht (will ich auch nicht)
kann ich nicht, weiß ich nicht: ist ja ok. Will ich nicht: ist abmahnwürdig.
Titel: Antw:Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit
Beitrag von: InspektorGadget am 28.03.2021 14:28
Subalternes Führungspersonal ist regelmäßig nicht dazu befugt. Die Rechtsprechung des BAG geht davon aus, daß der AN sich dessen bewußt ist - auch bei Spülhilfen. Sofern eine andere Tätigkeit nicht durch den AG übertragen worden ist, besteht nicht nur kein Anspruch auf eine Zulage, es handelt sich dann bei der Abweichung von der auszuübenden Tätigkeit um die Verwirklichung eines abmahnwüdigen Tatbestandes, mithin also nichts, was des Lobes oder gar des Dankes bedarf - ganz im Gegenteil, es handelt sich um unbotmäßiges Verhalten.

Wer wäre hier "subalternes Führungspersonal"? Wer ist denn zu einer solchen Übertragung befügt? In meiner Konstellation ist der "Zwischen-Leiter" zu vertreten, der übergeordnete Chef hatte die Übertragung gewollt und ging dann selbst - ohne diese Regelung zu verschriftlichen oder an die PA weiterzugeben. Der neue weiß von nichts. - das würde mich noch interessieren: es gibt doch dieses Nachweis-Gesetz; hätte ich das schriftlich erhalten müssen? Dann hätte ich jetzt das Geschiß nicht  :(

Eine neue Sichtweise mit dem unbotmäßigen Verhalten.. anmaßend will ich natürlich nicht sein  ;)

War ich ja auch nicht, wie gesagt, erst wird es angeordnet und keiner will davon jetzt mehr was wissen und die Zulage zahlen.

Ob der PR zugestimmt hat, werde ich klären. Die hätten ja auch auf die Weitergabe der Info an die PA achten müssen - oder ist das Wunschdenken?

Danke schon mal für eure Rückmeldungen und schönen Sonntag  :)
Titel: Antw:Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit
Beitrag von: InspektorGadget am 28.03.2021 14:30


Eben, deswegen ja auch: kann ich nicht, weiß ich nicht  ;)
Titel: Antw:Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit
Beitrag von: Spid am 28.03.2021 14:35
Den meisten AG ist gemein, daß sie von einem oder mehreren geleitet werden. Bei der GmbH ist es der GF, bei Gemeinden der HVB. Alle Führungspositionen darunter sind subaltern.
Titel: Antw:Ablauf Übernahme höherwertiger Tätigkeit
Beitrag von: WasDennNun am 28.03.2021 15:36
Ob der PR zugestimmt hat, werde ich klären. Die hätten ja auch auf die Weitergabe der Info an die PA achten müssen - oder ist das Wunschdenken?
Die hätten vor der Übertragung vom PA in die Mitbestimmung gesetzt werden müssen.
Aber im Grunde hast du auf Zuruf ohne Übertragung durch AG diese Dinge gemacht.
Also gibt es auch kein Geld.

Also jetzt einfach liegen lassen, weil ja niemand es dir wirksam übertragen hat, bzw. neuem Cheffe sagen: Soll ich dass machen? Wenn ja: Dann übertrage mir diese Tätigkeiten so dass ich die Zulage bekommen. Wenn nein, dann ist gut, mache ich meinen alten Kram halt.