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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Marten am 05.03.2019 20:56

Titel: Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Marten am 05.03.2019 20:56
Guten Abend,

auf den Verdi Flyer hieß es das Techniker und Meister besonders profitieren, nur leider finde ich dazu niergendwo Informationen zu.

Könnt ihr mir helfen ?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: th3oretiker am 05.03.2019 21:35
Damit ist wohl die E9a gemeint, d. h. reguläre Stufenanzahl und Stufenlaufzeit, anstatt fünf Jahre auf Stufe 3, neun Jahre auf Stufe 4 und weitere fünf Jahre auf Stufe 4 + Zulage zu warten.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Marten am 05.03.2019 21:53
Einfach nur noch traurig, soll wohl ein schlechter Scherz sein.

Man ist die ganze Zeit nur noch Digitale Anlagen mit seinen Laptop am programmieren, bin ich jetzt IT?


Oder besser im TV-V wechseln 6er stelle Lager schmieren = mehr Geld wie in 9k! Plus 38 Stundenwoche was ca 5% entspricht, ich glaube ich gehe mal Bewerbungen schreiben.

Good by TV-L es reicht..... leider  :(
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 06.03.2019 08:01
Guten Abend,

auf den Verdi Flyer hieß es das Techniker und Meister besonders profitieren, nur leider finde ich dazu niergendwo Informationen zu.
Im Einigungspapier wird unter II 2. Satz 1 auf Niederschriften zu von der TdL 2018 im Rahmen der Verhandlungen zur Entgeltordnung angebotenen Änderungen verwiesen. Was sich im Detail dahinter verbirgt, ist mir nicht klar da mir die dort benannten Niederschriften nicht vorliegen.

Allerdings hat das Verdi Tarifsekratariat am 03.12.2018 in TS-Berichtet Nr. 013/2018 u.a. folgendes ausgeführt:
"Bei den Technikern (Abschnitt 22 Unterabschnitt 2) war die TdL zur Zuordnung des Tätigkeitsmerkmals der Entgeltgruppe 7 zur Entgeltgruppe 8 und des Tätigkeitsmerkmals der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 zur „großen“ Entgeltgruppe 9 bereit, die Vereinbarung einer Entgeltgruppe 9c lehnte sie auch hier ab."

Von daher ist nicht auszuschließen, das sich im Einigungspapier unter II 2. Satz 1 mehr verbirgt als auf den ersten Blick ersichtlich ist ...
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Fristenfuchs am 06.03.2019 09:39
Allerdings hat das Verdi Tarifsekratariat am 03.12.2018 in TS-Berichtet Nr. 013/2018 u.a. folgendes ausgeführt:
"Bei den Technikern (Abschnitt 22 Unterabschnitt 2) war die TdL zur Zuordnung des Tätigkeitsmerkmals der Entgeltgruppe 7 zur Entgeltgruppe 8 und des Tätigkeitsmerkmals der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 zur „großen“ Entgeltgruppe 9 bereit, die Vereinbarung einer Entgeltgruppe 9c lehnte sie auch hier ab."


Hilf mir doch mal auf die Sprünge, was genau ist denn damit gemeint?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 06.03.2019 09:43
Hilf mir doch mal auf die Sprünge, was genau ist denn damit gemeint?
Was ist für dich denn daran unklar?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 06.03.2019 11:20
Ich habe nochmal etwas geforscht und die unter II 2. Satz genannten Niederschrift "zu den Verhandlungen zur Entgeltordnung vom 29. Oktober und 5./6. November 2018 (Gliederungsnummer IV)" aufgetan.
Dort heißt es unter Nr. 5:

"5.  Techniker (Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 2)
Das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 7 wird der Entgeltgruppe 8 zugeordnet. In der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 wird die besondere Stufenlaufzeit aufgehoben; die Entgeltgruppenzulage nach Anlage F Nr. 9 entfällt. Die Gewerkschaften halten ihre Forderung nach Ausbringung eines Tätigkeitsmerkmals in Entgeltgruppe 9c aufrecht."


Daraus lese ich, das die "große" EG9 (d.h. die kommende EG9b) für Techniker in die überarbeitete Entgeltordnung übernommen wird.

Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Fristenfuchs am 06.03.2019 12:14
Klingt zu gut um wahr zu sein. Danke aber für die Erklärung.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: kanute1 am 06.03.2019 12:56
Ich habe nochmal etwas geforscht und die unter II 2. Satz genannten Niederschrift "zu den Verhandlungen zur Entgeltordnung vom 29. Oktober und 5./6. November 2018 (Gliederungsnummer IV)" aufgetan.
Dort heißt es unter Nr. 5:

"5.  Techniker (Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 2)
Das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 7 wird der Entgeltgruppe 8 zugeordnet. In der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 wird die besondere Stufenlaufzeit aufgehoben; die Entgeltgruppenzulage nach Anlage F Nr. 9 entfällt. Die Gewerkschaften halten ihre Forderung nach Ausbringung eines Tätigkeitsmerkmals in Entgeltgruppe 9c aufrecht."


Daraus lese ich, das die "große" EG9 (d.h. die kommende EG9b) für Techniker in die überarbeitete Entgeltordnung übernommen wird.

Was bedeutet das wenn ich als Techniker aktuell in einer E7 arbeite mit den entsprechenden Tätigkeitsmerkmalen? Bin ich dann theoretisch seit Januar in einer E8? Oder muss ich selbst noch tätig werden um auf meine E8 zu kommen.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 06.03.2019 14:41
Oder muss ich selbst noch tätig werden um auf meine E8 zu kommen.
Das wird sich sicher noch zeigen, wie es im Detail geregelt ist.
Die Redaktion muss ja auch irgendwas zu tun haben ...
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Micha am 07.03.2019 07:36
Ich habe nochmal etwas geforscht und die unter II 2. Satz genannten Niederschrift "zu den Verhandlungen zur Entgeltordnung vom 29. Oktober und 5./6. November 2018 (Gliederungsnummer IV)" aufgetan.
Dort heißt es unter Nr. 5:

"5.  Techniker (Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 2)
Das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 7 wird der Entgeltgruppe 8 zugeordnet. In der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 wird die besondere Stufenlaufzeit aufgehoben; die Entgeltgruppenzulage nach Anlage F Nr. 9 entfällt. Die Gewerkschaften halten ihre Forderung nach Ausbringung eines Tätigkeitsmerkmals in Entgeltgruppe 9c aufrecht."


Daraus lese ich, das die "große" EG9 (d.h. die kommende EG9b) für Techniker in die überarbeitete Entgeltordnung übernommen wird.

Hallo, ich bin momentan in E7 Stufe 4 und komme am 01.07.19 in die E7/5. Wie verhält sich das mit den Stufenlaufzeiten wenn ich jetzt automatisch in die E8 kommen würde?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Lars73 am 07.03.2019 08:00
Die Änderungen werden zum 1.1.2020 wirksam werden. Ob automatisch oder auf Antrag muss man noch sehen. Ich halte es für wahrscheinlich, dass es als normale Höhergruppierung (vermutlich auf Antrag) ausgestaltet wird. Aber da muss man die REdaktionsverhandlungen abwarten.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: kanute1 am 07.03.2019 08:56
Die Änderungen werden zum 1.1.2020 wirksam werden. Ob automatisch oder auf Antrag muss man noch sehen. Ich halte es für wahrscheinlich, dass es als normale Höhergruppierung (vermutlich auf Antrag) ausgestaltet wird. Aber da muss man die REdaktionsverhandlungen abwarten.

Achso. Naja, da werd ich hoffentlich schon nen vernünftigen AG haben.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Micha am 07.03.2019 09:33
Die Änderungen werden zum 1.1.2020 wirksam werden. Ob automatisch oder auf Antrag muss man noch sehen. Ich halte es für wahrscheinlich, dass es als normale Höhergruppierung (vermutlich auf Antrag) ausgestaltet wird. Aber da muss man die REdaktionsverhandlungen abwarten.

Woher wissen Sie das mit dem 01.01.2020? Wäre für mich nicht so toll, da ich heuer noch höhergruppiert werden soll.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 07.03.2019 10:31
Die Änderungen werden zum 1.1.2020 wirksam werden. Ob automatisch oder auf Antrag muss man noch sehen. Ich halte es für wahrscheinlich, dass es als normale Höhergruppierung (vermutlich auf Antrag) ausgestaltet wird. Aber da muss man die REdaktionsverhandlungen abwarten.

Woher wissen Sie das mit dem 01.01.2020? Wäre für mich nicht so toll, da ich heuer noch höhergruppiert werden soll.
Findet sich im Einigungspapier unter II Nr. 4.
Warum sollte das nicht so toll sein, wenn vorab noch eine Höhergruppierung stattfindet?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Micha am 07.03.2019 10:58
Die Änderungen werden zum 1.1.2020 wirksam werden. Ob automatisch oder auf Antrag muss man noch sehen. Ich halte es für wahrscheinlich, dass es als normale Höhergruppierung (vermutlich auf Antrag) ausgestaltet wird. Aber da muss man die REdaktionsverhandlungen abwarten.

Woher wissen Sie das mit dem 01.01.2020? Wäre für mich nicht so toll, da ich heuer noch höhergruppiert werden soll.
Findet sich im Einigungspapier unter II Nr. 4.
Warum sollte das nicht so toll sein, wenn vorab noch eine Höhergruppierung stattfindet?
Ich bin jetzt E7/4 ab 01.07.19 E7/5, dann Höhergruppierung in die E9b/3? (Techniker).
Ab 01.01.2020 würde dann die E7/5 zur E8/5, dann Höhergruppierung in die E9b/4.

Vielleicht habe ich das falsch verstanden?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Dycotomie am 07.03.2019 12:19
Die Änderungen werden zum 1.1.2020 wirksam werden. Ob automatisch oder auf Antrag muss man noch sehen. Ich halte es für wahrscheinlich, dass es als normale Höhergruppierung (vermutlich auf Antrag) ausgestaltet wird. Aber da muss man die REdaktionsverhandlungen abwarten.

 ;D ;D ;D
Bin seit 16 Jahren Techniker in Stufe 3 und mache das Gleiche.
Erst wechselnd (verschiedene Projektgründe, die natürlich nicht wirklich mir galten) in EG8, dann durch die neue EGO in 9(k) - und nach achteinhalb Jahren in Stufe 3 werde ich höhergruppiert:  in 9b Stufe 2?
Natürlich auf eigenen Wunsch...
 ;)
In zwei Jahren bin ich dann da, wo ich aufgrund meiner Erfahrung angefangen habe...
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 07.03.2019 12:29
"5.  Techniker (Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 2)
Das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 7 wird der Entgeltgruppe 8 zugeordnet. In der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 wird die besondere Stufenlaufzeit aufgehoben; die Entgeltgruppenzulage nach Anlage F Nr. 9 entfällt. Die Gewerkschaften halten ihre Forderung nach Ausbringung eines Tätigkeitsmerkmals in Entgeltgruppe 9c aufrecht."


Daraus folgt:

- Wer bisher als Techniker in die EG7 eingruppiert ist, kommt ab 2020 in die EG8 (bzw. kann in die EG8 kommen, sofern eine Höhergruppierung nur auf Antrag erfolgt --> Redaktionsverhandlungen abwarten)

- Wer bisher als Techniker in die EG9 mit besonderen Stufenlaufzeiten und Entgeltgruppenzulage (Fallgruppe 1) eingruppiert ist, kommt ab 2020 in die neue EG9b (bzw. kann in die neue EG9b kommen, sofern eine Höhergruppierung nur auf Antrag erfolgt --> Redaktionsverhandlungen abwarten)

- Wer bisher als Techniker in die EG9 mit besonderen Stufenlaufzeiten ohne Entgeltgruppenzulage (Fallgruppe 2) eingruppiert ist, wird am 01.01.2020 in die neue EG9a übergeleitet.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Fristenfuchs am 07.03.2019 13:18
Ach ja, die Fallgruppen...
Leider Pech gehabt.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Nebelkerze am 07.03.2019 15:38
Gerade im Netz entdeckt.
Auszug aus der Fortsetzung der Verhandlungen zur Weiterentwicklung der Entgeltordnung der Länder im Dezember 2017:

Zu 15.5 Meister:
-Die Gewerkschaften fordern, das Tätigkeitsmerkmal von EG 6 nach EG7 zu heben und das Tätigkeitsmerkmal in EG 7 zu streichen.
-Die Gewerkschaften fordern, dass in der EG 8 ein Tätigkeitsmerkmal wie bei der VKA „Meister mit entsprechender Tätigkeit“ ausgebracht wird.
-Die Gewerkschaften fordern, dass das Tätigkeitsmerkmal in der EG 9 der EG 9a zugeordnet wird und zwei neue Tätigkeitsmerkmale ausgebracht werden, die den Tätigkeitsmerkmalen einschließlich Zuordnung der EG 9b VKA und 9c VKA einschließlich der dortigen Protokollerklärung Nr. 3 entsprechen.
Die Gewerkschaften sagen zu, bis zum nächsten Termin der Arbeitsgruppe am 25./26. Januar 2018 für die Notwendigkeit der Ausbringung zweier neuer Tätigkeitsmerkmale in der EG 9 konkrete Nachweise und Beispiele zu erbringen.

Im Rahmen der Erörterung des Abschnitts 15 wurde von der Arbeitgeberseite festgestellt, dass  es  in  den  Vorbemerkungen der Unterabschnitte 15.2 bis 15.5 klarer Definitionen für Meister mit Meisterbrief und für sogenannte Nennmeister bedarf. Die Arbeitgeberseite wird bis zum nächsten Termin der Arbeitsgruppe am 25./26. Januar 2018 ihre Vorstellungen darlegen.

Was aus diesen Forderungen wurde, wird man wohl erst nach den Redaktionsverhandlungen erfahren.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: th3oretiker am 07.03.2019 21:48
Ich habe nochmal etwas geforscht und die unter II 2. Satz genannten Niederschrift "zu den Verhandlungen zur Entgeltordnung vom 29. Oktober und 5./6. November 2018 (Gliederungsnummer IV)" aufgetan.
Dort heißt es unter Nr. 5:

"5.  Techniker (Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 2)
Das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 7 wird der Entgeltgruppe 8 zugeordnet. In der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 wird die besondere Stufenlaufzeit aufgehoben; die Entgeltgruppenzulage nach Anlage F Nr. 9 entfällt. Die Gewerkschaften halten ihre Forderung nach Ausbringung eines Tätigkeitsmerkmals in Entgeltgruppe 9c aufrecht."


Daraus lese ich, das die "große" EG9 (d.h. die kommende EG9b) für Techniker in die überarbeitete Entgeltordnung übernommen wird.

Ich möchte ungern den Spaß verderben, aber im Einigungspapier (https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2019/190302_Tarifeinigung_Endfassung.pdf) steht nur drin, dass von den in den vorausgehenden Verhandlungen angebotenen Änderungen folgende übernommen werden: die zu Teil II Abschnitt 20 Unterabschnitt 6 (Erzieherinnen, Kinderpflegerinnen) sowie die zu Teil III und Teil IV.

Sollte irgendwas für Techniker übernommen werden, müsste in dem Einigungspapier entweder Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 2 (Techniker) genannt werden oder halt Teil II insgesamt. Ist es aber nicht. Da von Teil II explizit nur der eine Abschnitt "Erzieherinnen, Kinderpflegerinnen" genannt wird, kann man da meiner Meinung nach nicht rauslesen, dass auch für Techniker noch irgendwas kommen wird.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 07.03.2019 21:58
Bullshit. In II.2. stehen die angebotenen Änderungen die übernommen werden, lit a)-c) sind nur Maßgaben zur Übernahme, alle anderen genannten angebotenen Änderungen werden ohne Maßgabe übernommen. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: th3oretiker am 07.03.2019 22:16
Okay, dann habe ich das falsch interpretiert. Umso besser.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 08.03.2019 09:42
Was aus diesen Forderungen wurde, wird man wohl erst nach den Redaktionsverhandlungen erfahren.
Den Abschnitt 15.5 betreffende aktuellere Papiere habe ich leider bislang nicht finden können.
Ich würde aber erwarten das bei Meistern analog zu Technikern verfahren wird. Alles andere wäre nicht nachvollziehbar.
Allerdings - was ist in Tarifangelegenheiten schon nachvollziehbar, insbesondere wenn die TdL im Spiel ist!?  :(
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: vianiforte am 08.03.2019 10:11
Hallo Leute,

ich bin leicht erstaunt und verwirrt. Bedeutet das ich von der 9k nun in die 9b komme?

Anbei das Finale Eingruppierungsergebnis der Stellenbeschreibung.

(https://www.bilder-upload.eu/thumb/41a887-1552036253.jpg) (https://www.bilder-upload.eu/bild-41a887-1552036253.jpg.html)
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 08.03.2019 10:16
Hallo Leute,

ich bin leicht erstaunt und verwirrt. Bedeutet das ich von der 9k nun in die 9b komme?

Anbei Screeny

(https://www.bilder-upload.eu/thumb/41a887-1552036253.jpg) (https://www.bilder-upload.eu/bild-41a887-1552036253.jpg.html)
Nein, denn:

- Wer bisher als Techniker in die EG9 mit besonderen Stufenlaufzeiten ohne Entgeltgruppenzulage (Fallgruppe 2) eingruppiert ist, wird am 01.01.2020 in die neue EG9a übergeleitet.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Moeoef am 08.03.2019 11:12
Hallo,

In einem Schreiben zu meinem Dienstvertrag steht, dass ich in der Entgeltgruppe 9, Fallgruppe 1, Teil II , Abschnitt 22, Unterabschnitt 2 der Entgeltordnung zum TV-L eingeordnet werde.
Jetzt habe ich durch diese Diskussion das erstemal etwas von der Entgeltzulage erfahren. Müsste ich diese erhalten? Und wenn ja muss ich sie Beantragen? Lauf meiner Abrechnung erhalte ich diese Zulage nicht.

Bin an einer Universität beschäftigt wenn das einen Unterschied machen sollte.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Blume am 08.03.2019 12:25
Hallo,

In einem Schreiben zu meinem Dienstvertrag steht, dass ich in der Entgeltgruppe 9, Fallgruppe 1, Teil II , Abschnitt 22, Unterabschnitt 2 der Entgeltordnung zum TV-L eingeordnet werde.
Jetzt habe ich durch diese Diskussion das erstemal etwas von der Entgeltzulage erfahren. Müsste ich diese erhalten? Und wenn ja muss ich sie Beantragen? Lauf meiner Abrechnung erhalte ich diese Zulage nicht.

Bin an einer Universität beschäftigt wenn das einen Unterschied machen sollte.

Ja die solltest du eigentlich bekommen. Frägst am besten Personalverwaltung mal nach, mit Verweis auf die Entgeldordnung.

Ich bin auch an einer Universität angestellt mit der E9 Fallgruppe 1 und erhalte die Zulage.

Ging bei mir ohne eine separaten Antrag.

Bin wirklich gespannt ob wir in die 9b eingruppiert werden nächstes Jahr. Glauben kann ich es nicht, wäre aber natürlich traumhaft, man hätte dann endlich mal eine kleine Wertschätzung des Technikerabschlusses. In den man viel Aufwand und Zeit gesteckt hat.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: In10sive am 08.03.2019 12:43
Hallo,

In einem Schreiben zu meinem Dienstvertrag steht, dass ich in der Entgeltgruppe 9, Fallgruppe 1, Teil II , Abschnitt 22, Unterabschnitt 2 der Entgeltordnung zum TV-L eingeordnet werde.
Jetzt habe ich durch diese Diskussion das erstemal etwas von der Entgeltzulage erfahren. Müsste ich diese erhalten? Und wenn ja muss ich sie Beantragen? Lauf meiner Abrechnung erhalte ich diese Zulage nicht.

Bin an einer Universität beschäftigt wenn das einen Unterschied machen sollte.

Ja die solltest du eigentlich bekommen. Frägst am besten Personalverwaltung mal nach, mit Verweis auf die Entgeldordnung.

Ich bin auch an einer Universität angestellt mit der E9 Fallgruppe 1 und erhalte die Zulage.

Ging bei mir ohne eine separaten Antrag.

Bin wirklich gespannt ob wir in die 9b eingruppiert werden nächstes Jahr. Glauben kann ich es nicht, wäre aber natürlich traumhaft, man hätte dann endlich mal eine kleine Wertschätzung des Technikerabschlusses. In den man viel Aufwand und Zeit gesteckt hat.

Das mit 9b wäre wirklich endlich mal eine richtige Wertschätzung des Technikerabschlusses! Ich hoffe das kommt dann auch ohne separaten Antrag in Form einer Höhergruppierung. Drücken wir mal die Daumen!!

@Moeoef: Zulage in der Fallgruppe 1 müsste in deiner Gehaltsabrechnung separat als "ENTG.GRUPPENZUL." mit derzeit noch 95,62€ Brutto aufgeführt sein (so stehts bei mir)... ansonsten bei deiner Dienststelle mal nachhaken!
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Suntzu am 08.03.2019 12:50
Hallo,

In einem Schreiben zu meinem Dienstvertrag steht, dass ich in der Entgeltgruppe 9, Fallgruppe 1, Teil II , Abschnitt 22, Unterabschnitt 2 der Entgeltordnung zum TV-L eingeordnet werde.
Jetzt habe ich durch diese Diskussion das erstemal etwas von der Entgeltzulage erfahren. Müsste ich diese erhalten? Und wenn ja muss ich sie Beantragen? Lauf meiner Abrechnung erhalte ich diese Zulage nicht.

Bin an einer Universität beschäftigt wenn das einen Unterschied machen sollte.

Ja die solltest du eigentlich bekommen. Frägst am besten Personalverwaltung mal nach, mit Verweis auf die Entgeldordnung.

Ich bin auch an einer Universität angestellt mit der E9 Fallgruppe 1 und erhalte die Zulage.

Ging bei mir ohne eine separaten Antrag.

Bin wirklich gespannt ob wir in die 9b eingruppiert werden nächstes Jahr. Glauben kann ich es nicht, wäre aber natürlich traumhaft, man hätte dann endlich mal eine kleine Wertschätzung des Technikerabschlusses. In den man viel Aufwand und Zeit gesteckt hat.

Das mit 9b wäre wirklich endlich mal eine richtige Wertschätzung des Technikerabschlusses! Ich hoffe das kommt dann auch ohne separaten Antrag in Form einer Höhergruppierung. Drücken wir mal die Daumen!!

@Moeoef: Zulage in der Fallgruppe 1 müsste in deiner Gehaltsabrechnung separat als "ENTG.GRUPPENZUL." mit derzeit noch 95,62€ Brutto aufgeführt sein (so stehts bei mir)... ansonsten bei deiner Dienststelle mal nachhaken!

Aktuell sehe ich den Techniker in der E10. Vergleicht mal bitte den Lohndurchschnitt explizit des Technikers.
Zudem muss die vorausgegange Gesellentätigkeit / Lehrberuf nicht gleich auf sein wie der Techniker im TV L. Denn der Techniker hat ja auch eine Investition getätigt (Verdienstausfall, Bafög, Gebühren etc. der Weiterbildung.)


Anbei Lohnauswertung Techniker stand 2014. (Heute natürlich höher).

http://www.boeckler.de/pdf/ta_lohnspiegel_2014_28_techniker.pdf
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Moeoef am 08.03.2019 14:59
Danke für die Antworten. Ich frage in der Personalabteilung mal nach.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 08.03.2019 19:32
Ich hoffe das kommt dann auch ohne separaten Antrag in Form einer Höhergruppierung. Drücken wir mal die Daumen!!
Ohne Antrag wird es vermutlich auch hier nicht gehen.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Techniker1975 am 09.03.2019 18:49
Ich bin in der EG9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten mit zusätzlicher Bewährungszulage Vergütungsgruppe Vb.

In die EG9 Stufe 4 bin ich bereits 2008 gekommen.

Entgelt: 3667,01€
Bewährungszulage: 137,07€

Vielleicht ist jemand so nett von den Profis und kann mir eine Antwort geben, ob ich nun in die die 9b komme oder nicht.
Und wenn ja, in welche Stufe? Bzw. welches Bruttoentgelt?

Ich habe leider total den Überblick verloren.

Vielen Dank.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 09.03.2019 21:52
Vielleicht ist jemand so nett von den Profis und kann mir eine Antwort geben, ob ich nun in die die 9b komme oder nicht.
Und wenn ja, in welche Stufe? Bzw. welches Bruttoentgelt?

Ich habe leider total den Überblick verloren.

Vielen Dank.
Zunächst sollte rückwirkend zum 01.01.19 die Überleitung in die neue EG9a Stufe 6 erfolgen.
Bruttoentgelt: 3777,39€
Besitzstand Vergütungsgruppenzulage: 141,46€

Zum 01.01.20 erhöht sich das Bruttoengelt auf 3895,24€, die Besitzstandszulage auf 145,99€.
Die Höhergruppierung in die EG9b wird vermutlich nur auf Antrag erfolgen, der ebenfalls vermutlich bis zum 31.12.20 gestellt werden kann und auf den 01.01.20 zurückwirkt.
Da die Höhergruppierung im TV-L auch weiterhin nicht stufengleich erfolgt, ergibt sich folgende Rechnung:
Die Besitzstandszulage wird zum Tabellenentgelt der EG9a Stufe 6 addiert = 4041,23€.
Daraus ergibt sich die Stufe 5 der EG9b als die zutreffende Stufe in der mindestens das bisherige Tabellenentgelt erzielt wird. Da die Differenz aus 4124,89€ (EG9b Stufe 5) - 4041,23€ = 83,66€ weniger als der neue Garantiebetrag von 180€ beträgt, werden also für die Laufzeit der Stufe 5 diese 180€ dem bisherigen Tabellenentgelt hinzuaddiert.
Der Betrag von 4041,23€ + 180€ = 4221,23€ liegt also nur geringfügig unter dem Tabellenwert der EG9b Stufe 6 in Höhe von 4248,65€.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Techniker1975 am 10.03.2019 09:48
Vielen Dank für ihre Hilfe. Sehr freundlich.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: LostinTVL am 10.03.2019 13:41
Hallo Zusammen,

bin lost im TV-L. Ich habe jetzt sehr viel gelesen und natürlich auch Gespräche geführt. Eine 100% Antwort habe ich leider bisher nicht bekommen. Aktuell befinde ich mich in der EG9 Stufe 3 (seit 09/2016). Eine Entgeltgruppenzulage von 95,62€ bekomme ich auch, leider geringer wie die meiner Kollegen mit einer identischen Tätigkeit.

Meine Frage bezüglich meinem Verständnis :

Ich werde zukünftig in 9b Stufe 3 eingruppiert und ab September in Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3. Ist das korrekt?

Vielen Dank und einen schönen restlichen Sonntag
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 10.03.2019 14:07
Die Überleitung findet in E9b statt. Ob dabei die Stufenlaufzeit mitgenommen wird, entscheidet sich erst in den Redaktionsverhandlungen.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: LostinTVL am 10.03.2019 14:11
Die Überleitung findet in E9b statt. Ob dabei die Stufenlaufzeit mitgenommen wird, entscheidet sich erst in den Redaktionsverhandlungen.

ein Kollege ist bereits 7 1/2 Jahre in Stufe 3, dass wäre ja heftig .... wenn die Stufenlaufzeit nicht mitgenommen würde!!!
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 10.03.2019 14:20
Es mußte in meinem Beitrag E9a heißen - die gleiche Autokorrektur, die ständig aus „mußte“ „müßte“ macht.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Marten am 10.03.2019 15:54
Hallo,

Ich bin grade leicht verwirrt, kommt man jetzt als Meister / Techniker von 9klein in die 9b ?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 10.03.2019 16:12
Gesichert ist, daß TB aus der E9 mit regulären Stufenlaufzeiten in E9b und aus der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten in E9a übergeleitet werden. Wie man mit Verbesserungen durch die Anpassung der EGO verfährt, steht nicht fest. Nicht unwahrscheinlich ist, daß dies als Höhergruppierung auf Antrag ausgestaltet wird. Zudem hat TV-Ler doch weiter oben dargelegt, für welche Techniker welche Verbesserungen vorgesehen sind. Daraus geht auch ganz klar hervor, daß nicht alle Techniker in E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten in die E9b kommen können.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 10.03.2019 17:53
Eine Entgeltgruppenzulage von 95,62€ bekomme ich auch, leider geringer wie die meiner Kollegen mit einer identischen Tätigkeit.
Das sind „Altfälle“, also aus dem BAT in den TV-L übergeleitete Beschäftigte, denen eine Vergütungsgruppenzulage zugestanden hat, die im TV-L als Besitzstand weiter gezahlt wird.
Allerdings stand diese Vergütungsgruppenzulage erst nach einer Bewährungszeit von 6 Jahren zu, während die Entgeltgruppenzulage unmittelbar mit der Eingruppierung zusteht. Ausgehend von einer durchschnittlichen Verweilzeit von 20 Jahren in der Verg.Grp. Vb BAT bzw. EG9 TV-L konnte/kann die Vergütungsgruppenzulage also 14 (20-6) Jahre bezogen werden, die Engeltgruppenzulage hingegen 20 Jahre. Somit wurde die Höhe der Entgeltgruppenzulage auf 14/20 oder 7/10 der ehemaligen Vergütungsgruppenzulage festgelegt.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Marten am 10.03.2019 18:20
Dann hilft wohl nur noch abwarten, aber kann eigentlich nicht sein das die Meister/Techniker nicht in die 9b kommen.... beim tvöd geht es ja auch...

Was nützen einen viele it,ler wenn der Strom nicht ins Rechencenter kommt !
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: LostinTVL am 10.03.2019 20:34
Hallo Zusammen,

bitte nochmal zum Verständnis. Ich habe mich vielleicht unverständlich ausgedrückt.

Aktuell befinde ich mich in der EG9  Stufe 3  (seit 09/2016 in Stufe 3) mit verlängerten Stufenlaufzeiten.

Entgelt:3172,55 €
Entgeltgruppenzulage von 95,62€

Könnte mir jemand genau erklären (ähnlich wie bei Techniker 1975), ob ich zukünftig in 9b komme und wenn ja in welche Stufe bzw. welches Bruttoentgeld!!


Vielen Dank, vielen Dank nochma und einen schönen restlichen Sonntag
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 10.03.2019 21:03
Hallo Zusammen,

bitte nochmal zum Verständnis. Ich habe mich vielleicht unverständlich ausgedrückt.
Nein, du hast dich völlig verständlich ausgedrückt.
Und auch ich habe mich im Verlauf dieses Diskussionsfadens völlig verständlich ausgedrückt, ebenso Spid.
Es ist keine Frage offen. Verstehendes Lesen vorausgesetzt. Aber davon ist bei einem Techniker ja auszugehen ...
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Capo am 11.03.2019 13:09
Hallo,

Wenn Techniker mit Fallgruppenzulage in 9b kommen sollten, was ist dann bei Meistern nach LG 9 mit Fallgruppenzulage?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 11.03.2019 13:11
Was ist LG 9?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Capo am 11.03.2019 13:32
Tschuldige
meinte EG9 , 15.2 FG 1, Entgeltgruppenzulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 2. oder ähnlich Eingruppierte.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 11.03.2019 20:19
Tschuldige
meinte EG9 , 15.2 FG 1, Entgeltgruppenzulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 2. oder ähnlich Eingruppierte.
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111528.msg134238.html#msg134238
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Micha am 12.03.2019 06:32
"5.  Techniker (Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 2)
Das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 7 wird der Entgeltgruppe 8 zugeordnet. In der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 wird die besondere Stufenlaufzeit aufgehoben; die Entgeltgruppenzulage nach Anlage F Nr. 9 entfällt. Die Gewerkschaften halten ihre Forderung nach Ausbringung eines Tätigkeitsmerkmals in Entgeltgruppe 9c aufrecht."


Daraus folgt:

- Wer bisher als Techniker in die EG7 eingruppiert ist, kommt ab 2020 in die EG8 (bzw. kann in die EG8 kommen, sofern eine Höhergruppierung nur auf Antrag erfolgt --> Redaktionsverhandlungen abwarten)

- Wer bisher als Techniker in die EG9 mit besonderen Stufenlaufzeiten und Entgeltgruppenzulage (Fallgruppe 1) eingruppiert ist, kommt ab 2020 in die neue EG9b (bzw. kann in die neue EG9b kommen, sofern eine Höhergruppierung nur auf Antrag erfolgt --> Redaktionsverhandlungen abwarten)

- Wer bisher als Techniker in die EG9 mit besonderen Stufenlaufzeiten ohne Entgeltgruppenzulage (Fallgruppe 2) eingruppiert ist, wird am 01.01.2020 in die neue EG9a übergeleitet.

Ich bin momentan in EG7 Stufe 5, komme ich dann auf Antrag am 1.1.2020 in die EG8 Stufe 5? Oder wie ist das mit den Stufenlaufzeiten?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 12.03.2019 06:38
So man sich auf die Höhergruppierung auf Antrag einige, wäre es wahrscheinlich, daß diese den normalen Regelungen zur Höhergruppierung folgte.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Micha am 12.03.2019 06:49
Da ich zum 1.7.2020 in die EG9a höhergruppiert werde, ist das schon ein großer Unterschied ob von der EG8 Stufe 4 oder 5. Danke für die Info.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: LostinTVL am 12.03.2019 14:46

Hallo Zusammen,

Ich habe mich dann mal eingelesen:

In dem Tarifeinigungspapier vom 02.03.2019 wird unter II -> Eingruppierung -> 4. -> Inkrafttreten der Änderung; im Übrigen zum 01.01.2020 erwähnt. Dieser Passus trifft auf Techniker der EG 9 zu, mit verlängerten Stufenlaufzeiten und Entgeltgruppenzulage.
In IV. Sonstiges Tarifrecht -> Punkt 1 Garantiebetrag bei Höhergruppierung wird im dem Einigungspapier zum 01.01.2019 bei einer Höhergruppierung um 180€ für EG9 – EG14 erwähnt.
Unter Punkt 2. Aufspaltung der Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a und 9b, wird unter Fußnote 5 erläutert, dass die bisherige Entgeltgruppe 9 mit regulärer Stufenlaufzeit in die Entgeltgruppe 9b umgewandelt wird. In Verbindung mit der Niederschrift vom 29.Oktober und dem 05./06. November 2018 in Berlin einigten die Tarifparteien sich unter IV. 5., dass die Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 die besondere Stufenlaufzeit aufgehoben wird und die Entgeltgruppenzulage nach Anlage F Nr.9 entfällt.

Ist meine Rechnung also folglich richtig?

Aktuell EG9 Stufe3
Entgelt:3172,55 €
Entgeltgruppenzulage von 95,62€

Zunächst sollte rückwirkend zum 01.01.19 die Überleitung in die neue EG9a Stufe 4 erfolgen.
Bruttoentgelt: 3374,65€
Entgeltgruppenzulage von 95,62€

Zum 01.01.20 erhöht sich das Bruttoentgelt auf 3479,93€, die Besitzstandszulage auf 98,67€.
Die Höhergruppierung in die EG9b  auf Antrag, welche (vermutlich) bis zum 31.12.20 gestellt werden müsste und auf den 01.01.20 zurückwirkt.
Da die Höhergruppierung im TV-L auch weiterhin nicht stufengleich erfolgt, ergibt sich folgende Rechnung:
Die Besitzstandszulage wird zum Tabellenentgelt der EG9a Stufe 4 addiert = 3578,61€.

Daraus ergibt sich die Stufe 4 der EG9b als die zutreffende Stufe in der mindestens das bisherige Tabellenentgelt erzielt wird. Da die Differenz aus 3781,78€ (EG9b Stufe 4) – 3578,61€ = 179,99€ weniger als der neue Garantiebetrag von 180€ beträgt, werden also für die Laufzeit der Stufe 3 diese 180€ dem bisherigen Tabellenentgelt hinzuaddiert.
Der Betrag von 3578,61€ + 180€ = 3781,78€ entspricht somit dem genauen Tabellenwert der EG 9b Stufe 4.

Ab 01.01.2020 wäre somit die EG 9b Stufe 4 für mich zutreffend???

Wäre super nett, wenn jemand mal von den Profis drüber schaut oder ob ich etwas Gravierendes vergessen habe.

Vielen Dank im Voraus!!!


Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 12.03.2019 14:49
Ich sehe nicht, daß eine Besitzstandszulage für die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung relevant wäre oder werden würde.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 12.03.2019 15:27
Ich bin momentan in EG7 Stufe 5, komme ich dann auf Antrag am 1.1.2020 in die EG8 Stufe 5? Oder wie ist das mit den Stufenlaufzeiten?

Da ich zum 1.7.2020 in die EG9a höhergruppiert werde, ist das schon ein großer Unterschied ob von der EG8 Stufe 4 oder 5. Danke für die Info.
Wie kommt es heute zu der Festlegung einer Höhergruppierung ca. eineinhalb Jahre im Voraus?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 12.03.2019 15:39

Ist meine Rechnung also folglich richtig?

Zunächst sollte rückwirkend zum 01.01.19 die Überleitung in die neue EG9a Stufe 4 erfolgen.
Bruttoentgelt: 3374,65€
Entgeltgruppenzulage von 95,62€

Zum 01.01.20 erhöht sich das Bruttoentgelt auf 3479,93€, die Besitzstandszulage auf 98,67€
Weder beträgt das Bruttoentgelt der EG9a Stufe 4 ab 01.01.19 3374,65€ noch steigt es zum 01.01.20 auf 3479,93€.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 12.03.2019 15:46
Ich sehe nicht, daß eine Besitzstandszulage für die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung relevant wäre oder werden würde.
Davon ausgehend, das für die Höhergruppierungsregelungen der §29b Abs. 3 TVÜ-VKA Pate stehen wird, können Besitzstandszulagen durchaus die Stufenzuordnung beeinflussen.

@LostinTVL Bei dir geht es nicht um eine Besitzstandszulage, aber das hast du wohl beim kopieren und umpfriemeln meines Textes aus einem vorhergehenden Beitrag übersehen...  8)
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 12.03.2019 15:58
Ja - das war aber die erstmalige Überleitung in die EGO. Im TV-L befinden wir uns ja bereits in der EGO, die entsprechenden Tatbestände der Besitzstandszulagen wurden bereits entsprechend gewürdigt. Es wird nur ein bisschen an der EGO geschraubt, weshalb es strukturell schlicht nicht zu erwarten wäre. Vielmehr wäre bei Besitzständen mit Bezug zur Änderung eher ein Abschmelzen als eine Berücksichtigung zu erwarten, bei Besitzständen ohne Bezug zur Änderung ist zu erwarten, daß sie unangetastet blieben. Alles andere wäre arg überraschend - und strukturell unstimmig.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Micha am 12.03.2019 17:19
Ich bin momentan in EG7 Stufe 5, komme ich dann auf Antrag am 1.1.2020 in die EG8 Stufe 5? Oder wie ist das mit den Stufenlaufzeiten?

Da ich zum 1.7.2020 in die EG9a höhergruppiert werde, ist das schon ein großer Unterschied ob von der EG8 Stufe 4 oder 5. Danke für die Info.
Wie kommt es heute zu der Festlegung einer Höhergruppierung ca. eineinhalb Jahre im Voraus?
Der Antrag wurde zum 1.7.2019 gestellt und mir wurde gesagt das heuer nicht klappt, aber nächstes Jahr zum 1.7.2020. Mal sehen ob es dann auch so kommt.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 12.03.2019 22:37
Ja - das war aber die erstmalige Überleitung in die EGO. Im TV-L befinden wir uns ja bereits in der EGO, die entsprechenden Tatbestände der Besitzstandszulagen wurden bereits entsprechend gewürdigt. Es wird nur ein bisschen an der EGO geschraubt, weshalb es strukturell schlicht nicht zu erwarten wäre. Vielmehr wäre bei Besitzständen mit Bezug zur Änderung eher ein Abschmelzen als eine Berücksichtigung zu erwarten, bei Besitzständen ohne Bezug zur Änderung ist zu erwarten, daß sie unangetastet blieben. Alles andere wäre arg überraschend - und strukturell unstimmig.
Kann ich nachvollziehen, allerdings hat die EGO TV-L ja auch die Besonderheit das die mit Einführung des TV-L 2006 abgeschafften und nur als Besitzstände weiterlebenden Vergütungsgruppenzulagen - die im Grunde Zwischenentgeltgruppen darstellten - in Form der „abgezinsten“ Entgeltgruppenzulagen 2012 auch für „NieBAT“-Beschäftigte wieder aufgelebt sind. Die BAT-Besitzstände sind daher in Bezug auf die derzeitig gültige Fassung der EGO nicht strukturell unstimmig. Beim jetzt anstehenden schrauben an der EGO sind die Entgeltgruppenzulagen daher voll zu berücksichtigen und beim BAT-Besitzstand Vergütungsgruppenzulage kann es kaum anders sein, da sich die höheren Beträge aus der kürzeren Bezugsdauer erklären.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 13.03.2019 07:36
Die „höhere Bezugsdauer“ ist nur beim ewigen Verweilen in der entsprechenden Tätigkeit ein leidlich valides Argument, das ja ohnehin nur den Zweck hatte, die Höhe der unmittelbar wirksamen Entgeltgruppenzulage zu drücken. Bei Höhergruppierung (oder Herabgruppierung) spielt im System der EGO allerdings weder die Entgeltgruppenzulage noch die Besitzstandszulage für die entfallene Vergütungsgruppenzulage eine Rolle, sie wird bei der Stufenzuordnung nicht berücksichtigt. Warum also sollten sie bei der zu erwartenden Höhergruppierung auf Antrag eine Rolle spielen?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Capo am 13.03.2019 08:21
@LostinTVL

"Daraus ergibt sich die Stufe 4 der EG9b als die zutreffende Stufe in der mindestens das bisherige Tabellenentgelt erzielt wird. Da die Differenz aus 3781,78€ (EG9b Stufe 4) – 3578,61€ = 179,99€ weniger als der neue Garantiebetrag von 180€ beträgt, werden also für die Laufzeit der Stufe 3 diese 180€ dem bisherigen Tabellenentgelt hinzuaddiert.
Der Betrag von 3578,61€ + 180€ = 3781,78€ entspricht somit dem genauen Tabellenwert der EG 9b Stufe 4."


3781,78€-3578,61€=203,17 also kein Garantiebetrag

außerdem glaube ich das der Garantiebetrag nur Aufgerundet wird, wenn die Differenz 170€ wäre gibt es 10€ dazu.
Titel: Änderungen in der Entgeltordnung Meister / Techniker
Beitrag von: Friedrichs007 am 13.03.2019 19:43
Anbei die ergänzende Information zur Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder vom 2. März 2019 zu Änderungen in der Entgeltordnung (Anlage A zum TV-L) Satz 1:

Meister nach Teil II Abschnitt 15:
1. In Unterabschnitt 2 wird das bisherige Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 7 der Entgeltgruppe 8 zugeordnet.
2. In Unterabschnitt 4 wird das bisherige Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 7 Fallgruppe 1 der Entgeltgruppe 8 zugeordnet.

Techniker (Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 2)
Das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 7 wird der Entgeltgruppe 8 zugeordnet. In der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 wird die besondere Stufenlaufzeit aufgehoben; die Entgeltgruppenzulage nach Anlage F Nr. 9 entfällt. Die Gewerkschaften halten ihre Forderung nach Ausbringung eines Tätigkeitsmerkmals in Entgeltgruppe 9c aufrecht.

Diese Angaben habe ich aus dem Mitgliedernetz VERDI - ergänzende Information zur Tarifeinigung!
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: sigma5345 am 14.03.2019 07:16
Da ich das nicht so ganz auf dem Schirm habe ... fand eigentlich auch eine Überleitung von der alten Vergütungsordnung des BAT zur Entgeltordnung statt?
Theoretisch bin ich noch aus BAT Zeiten in Teil II, L-I Fallgruppe 1 eingruppiert. Bin ich dadurch nun "automatisch" in nach EGO Teil II 22.2 FG1 eingruppiert?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: sigma5345 am 14.03.2019 07:34
Ok Google sei Dank bin ich nun schlauer ... Man hätte auf Antrag bis 31.12.2012 eine Überleitung in die EGO geltend machen können. Das habe ich mit Blick auf die Besitzstandszulage natürlich nicht gemacht.
Was würde also die hier besprochene Änderung der EGO bedeuten wenn man noch ein "Alteingruppierungsfall" ist? Ich nehme mal an nix ;)?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 14.03.2019 16:54
Ok Google sei Dank bin ich nun schlauer ... Man hätte auf Antrag bis 31.12.2012 eine Überleitung in die EGO geltend machen können.
Was immer du da ergoogelt hast, schlauer hat es dich nicht gemacht.
§29a TVÜ-Länder besagt:

„In den TV-L übergeleitete und ab dem 1. November 2006 neu eingestellte Beschäftigte,
- deren Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber, der Mitglied der TdL oder eines Mitgliedsverbandes der TdL ist, über den 31. Dezember 2011 hinaus fortbesteht, und
- die am 1. Januar 2012 unter den Geltungsbereich des TV-L fallen,
sind - jedoch unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit - zum 1. Januar 2012 in die Entgeltordnung zum TV-L übergeleitet;“
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 14.03.2019 17:10
Die „höhere Bezugsdauer“ ist nur beim ewigen Verweilen in der entsprechenden Tätigkeit ein leidlich valides Argument, das ja ohnehin nur den Zweck hatte, die Höhe der unmittelbar wirksamen Entgeltgruppenzulage zu drücken.
Klar das damit die Höhe der Entgeltgruppenzulage gedrückt werden sollte.
Dennoch war der Hintergrund rational: Bei einer angenommenen Dauer, in der die eingruppierungsbegründende Tätigkeit durchschnittlich auszuüben ist, gab es zu BAT-Zeiten erst nach einer Bewährungszeit von (in diesem Fall) 6 Jahren Anspruch auf die Vergütungsgruppenzulage. Die Entgeltgruppenzulage steht jedoch über den vollen Zeitraum zu.

Bei Höhergruppierung (oder Herabgruppierung) spielt im System der EGO allerdings weder die Entgeltgruppenzulage noch die Besitzstandszulage für die entfallene Vergütungsgruppenzulage eine Rolle, sie wird bei der Stufenzuordnung nicht berücksichtigt. Warum also sollten sie bei der zu erwartenden Höhergruppierung auf Antrag eine Rolle spielen?
Deine Argumente sind wie immer schwer zu widerlegen. Hier erwarte ich das die TdL über ihren Schatten springt, und nicht Beschäftigten die seit 2008 in ihrer Endstufe 4 festgenagelt sind (also 2020 im 12. Jahr), nun nicht noch ein weiteres Mal einen Tritt verpasst und mit Hilfe von Kleinlichkeiten ein zügiges Vorstoßen in die Stufe 6 zu verhindern versucht.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Suntzu am 15.03.2019 05:58
Die „höhere Bezugsdauer“ ist nur beim ewigen Verweilen in der entsprechenden Tätigkeit ein leidlich valides Argument, das ja ohnehin nur den Zweck hatte, die Höhe der unmittelbar wirksamen Entgeltgruppenzulage zu drücken.
Klar das damit die Höhe der Entgeltgruppenzulage gedrückt werden sollte.
Dennoch war der Hintergrund rational: Bei einer angenommenen Dauer, in der die eingruppierungsbegründende Tätigkeit durchschnittlich auszuüben ist, gab es zu BAT-Zeiten erst nach einer Bewährungszeit von (in diesem Fall) 6 Jahren Anspruch auf die Vergütungsgruppenzulage. Die Entgeltgruppenzulage steht jedoch über den vollen Zeitraum zu.

Bei Höhergruppierung (oder Herabgruppierung) spielt im System der EGO allerdings weder die Entgeltgruppenzulage noch die Besitzstandszulage für die entfallene Vergütungsgruppenzulage eine Rolle, sie wird bei der Stufenzuordnung nicht berücksichtigt. Warum also sollten sie bei der zu erwartenden Höhergruppierung auf Antrag eine Rolle spielen?
Deine Argumente sind wie immer schwer zu widerlegen. Hier erwarte ich das die TdL über ihren Schatten springt, und nicht Beschäftigten die seit 2008 in ihrer Endstufe 4 festgenagelt sind (also 2020 im 12. Jahr), nun nicht noch ein weiteres Mal einen Tritt verpasst und mit Hilfe von Kleinlichkeiten ein zügiges Vorstoßen in die Stufe 6 zu verhindern versucht.

Da zeigt sich dann auch ob die Arbeitgeber verstanden haben das die keine Leute bekommen.

Aber bei EG 7,8 oder 9 wird sich heute kein (fähiger) Meister oder staatlich geprüfter Techniker finden lassen.
Ich verweise da auf das durchschnittliche Gehalt der Berufsgruppe unter der Berücksichtigung des Gehaltes der vorherigen ausgeübten Gesellentätigkeit bzw. Lehrberuf.

Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 15.03.2019 06:07
Da es in den zitierten Beiträgen um die Überleitung bzw. Höhergruppierung auf Antrag für Bestandspersonal geht, erschließt sich mir nicht, inwiefern Personalgewinnungsaspekte da eine Rolle spielen sollten.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Suntzu am 15.03.2019 20:30
Da es in den zitierten Beiträgen um die Überleitung bzw. Höhergruppierung auf Antrag für Bestandspersonal geht, erschließt sich mir nicht, inwiefern Personalgewinnungsaspekte da eine Rolle spielen sollten.

Ganz einfach:

"Du arbeitest ja da, was verdienst du da so?"

"EGXy"

"Was ist das in Euro?"

"XYZ €"

"OK..., Das lohnt sich ja nicht..."

So oder so ähnlich läuft es ja ab.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 15.03.2019 20:59
Nein.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Marten am 16.03.2019 00:27
Ich möchte jetzt keine Berufe schlecht machen oder sonst was.... Aber ich persönlich finde das ein Kindergarter was ja ein Ausbildung ist. Nicht deutlich mehr verdienen sollte wie ein Techniker/Meister, dieses ist ja eine Ausbildung + Weiterbildung, irgendwie läuft hier doch einiges schief...

Wert Schätzung der Weiterbildung ist damit nicht vorhanden:(
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Suntzu am 16.03.2019 10:10
Nein.


Zu ihrem Nein möchte ich erwähnen das in meiner Generation sich die Technikerklasse über Facebook, WhatsApp etc. ausgetauscht hat. Das führte zum Erfahrungsaustausch und evtl. zu "wir suchen welche, bewirb dich bei uns" usw.

Und wenn der ÖD trotz Weiterbildung weniger bezahlen möchte als der Grundberuf / Lehrberuf (Handwerker) im Vergleich zur privaten Wirtschaft aus dem die meisten kommen dürften. Erkenne ich trotz der aktuellen Maßnahmen kein ernsten Willen diese Berufsgruppe attraktiver zu gestalten für den ÖD.

Auch muss ich ernsthaft die Frage stellen warum jemand E7, E8 oder E9 akzeptiert. Diese Frage sollte sich auch der AG stellen.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Max am 16.03.2019 10:22
Aber bei EG 7,8 oder 9 wird sich heute kein (fähiger) Meister oder staatlich geprüfter Techniker finden lassen.
Ich verweise da auf das durchschnittliche Gehalt der Berufsgruppe unter der Berücksichtigung des Gehaltes der vorherigen ausgeübten Gesellentätigkeit bzw. Lehrberuf.
Abhängig vom Fachgebiet kann man sogar welche für E6 finden und ich kenne einige,  die trotz signifikanter Gehaltskürzung in den öD wechselten. Gerade Schichtdienstler und Mitarbeiter auf Montage schätzen die  Flexibilität und Gemütlichkeit die der öD bietet.
Die Gehälter in den oberen Stufen sind aus meiner Sicht oft angemessen. AG bräuchten die Möglichkeit bei Bedarf frei zu einer höheren Stufe zuzuordnen und müssten auch Gebrauch davon machen. Das Gießkannenprinzip verbrennt nur Geld. Die Bestandsmitarbeiter in Stufe (4), 5 und 6 egal ob E7 oder E9 wechseln sowieso nicht mehr. Lieber Geld gezielt nach Bedarf bei Neueinstellung und Wechselwilligen einsetzen.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Suntzu am 16.03.2019 15:39
Aber bei EG 7,8 oder 9 wird sich heute kein (fähiger) Meister oder staatlich geprüfter Techniker finden lassen.
Ich verweise da auf das durchschnittliche Gehalt der Berufsgruppe unter der Berücksichtigung des Gehaltes der vorherigen ausgeübten Gesellentätigkeit bzw. Lehrberuf.
Abhängig vom Fachgebiet kann man sogar welche für E6 finden und ich kenne einige,  die trotz signifikanter Gehaltskürzung in den öD wechselten. Gerade Schichtdienstler und Mitarbeiter auf Montage schätzen die  Flexibilität und Gemütlichkeit die der öD bietet.
Die Gehälter in den oberen Stufen sind aus meiner Sicht oft angemessen. AG bräuchten die Möglichkeit bei Bedarf frei zu einer höheren Stufe zuzuordnen und müssten auch Gebrauch davon machen. Das Gießkannenprinzip verbrennt nur Geld. Die Bestandsmitarbeiter in Stufe (4), 5 und 6 egal ob E7 oder E9 wechseln sowieso nicht mehr. Lieber Geld gezielt nach Bedarf bei Neueinstellung und Wechselwilligen einsetzen.

Sie müssen hinterfragen warum jemand das akzeptiert. Jemand der weniger Gehalt akzeptiert kann z.b. jemand sein der weniger erfolgreich im Beruf unterwegs ist als seine Mitbewerber. Oder z.b. jemand der alles in trockenen Tüchern hat wie z.b. Kinder aus dem Haus sind und EFH abgezahlt ist usw. (Vorbereitung auf Rente) und jetzt kürzer treten will.

Jemand der z.b. zwischen 25 und 35 ist, Familiengründung, Eigenheim Erwerb ansteht. Dieser wird sich schwer für weniger Geld trotz seiner investiven Weiterbildung gewinnen lassen.

 Auch die Argumentation "Job Sicherheit, familienfreundlich" ist ein holes Argument. Denn wer stetig an seiner Konkurrenzfähigkeit arbeitet ist sicher unterwegs und auch immer mehr Unternehmen erkennen die Wichtigkeit an das allein ein Gutes Gehalt nicht ausschließlich zählt (Übernahme Kita Gebühren, Wohnungen, Autos, Fitness Studios etc.). Da muss z.b. der öffentliche Dienst auch noch aus der verstaubten alten Denkweise raus. 

Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Max am 16.03.2019 23:58
Suntzu,
da sind wir uns doch im Kern einig.
Ich unterstütze höhere Entgelte zur Personalgewinnung sofort. Gerne auch direkt in Stufe 6 einstellen wenn nötig.
Deshalb die Eingruppierungen generell in Frage stellen? Nein.
Das Personalbudget kann nur einmal ausgegeben werden. Deshalb lieber gezielt als mir der Gießkanne.


Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: MoinMoin am 17.03.2019 09:30
Suntzu,
da sind wir uns doch im Kern einig.
Ich unterstütze höhere Entgelte zur Personalgewinnung sofort. Gerne auch direkt in Stufe 6 einstellen wenn nötig.
Deshalb die Eingruppierungen generell in Frage stellen? Nein.
Das Personalbudget kann nur einmal ausgegeben werden. Deshalb lieber gezielt als mir der Gießkanne.
Richtig: Und das gejammere von den Kollegen: warum der und nicht ich, dass sollten endlich einige "Führungskräfte" auch mal aushalten und erläutern.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: sigma5345 am 18.03.2019 09:05
Ok Google sei Dank bin ich nun schlauer ... Man hätte auf Antrag bis 31.12.2012 eine Überleitung in die EGO geltend machen können.
Was immer du da ergoogelt hast, schlauer hat es dich nicht gemacht.
§29a TVÜ-Länder besagt:

„In den TV-L übergeleitete und ab dem 1. November 2006 neu eingestellte Beschäftigte,
- deren Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber, der Mitglied der TdL oder eines Mitgliedsverbandes der TdL ist, über den 31. Dezember 2011 hinaus fortbesteht, und
- die am 1. Januar 2012 unter den Geltungsbereich des TV-L fallen,
sind - jedoch unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit - zum 1. Januar 2012 in die Entgeltordnung zum TV-L übergeleitet;“


Vielen Dank!
... wie so oft erzeugt eine Internetrecherche halt nur soviel Wissen wie man Zeit in die Suche investiert. Das erste Ergebnis ist manchmal nicht das beste ... oder auch dessen Interpretation fehlerhaft.

Dementsprechend wird sich also dann eine Antragstellung auch für Altfälle im nächsten Jahr lohnen :).
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Wastelandwarrior am 18.03.2019 14:35
Die Fristen aus § 29a sind alle weg (außer für Beurlaubte).
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: sigma5345 am 18.03.2019 14:46
Na wenn alle zum 01.01.2012 in die EGO übergeleitet wurden ist das ja nicht schlimm...
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Oskar am 20.03.2019 11:42
Hallo, ich habe da mal eine Frage zu den aus BAT übergeleiteten.

Ich bin seit 1996 im ÖD und war bis 2008 in der EG 5, dann bin ich in die EG 8 und 2012 in die EG 9 mit verl. Stufenlaufzeiten.

Müsste ich eine Zulage zu meinen Grundgehalt bekommen oder nicht, da ich ja früher im BAT war und dann in den TV-L übergeleitet wurde???

Danke schon mal im Voraus.

Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 20.03.2019 11:47
Warum?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Oskar am 20.03.2019 11:54
Wann bekam man diese Entgeltgruppenzulage und wann nicht ?
würde ich die bekommen wenn ich zu BAT Zeiten schon die EG 8 gehabt hätte?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 20.03.2019 12:10
Die Entgeltgruppenzulage bekam und bekommt man, wenn man das entsprechende Tätigkeitsmerkmal einer Entgeltgruppe erfüllt, bei der die EGO eine solche vorsieht. Geht es hingegen um eine Besitzstandszulage für eine Vergütungsgruppenzulage, so stand diese zu, wenn man vor der Überleitung Anspruch auf eine Vergütungsgruppenzulage hatte.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Oskar am 20.03.2019 15:04
Ok, Danke dir.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: sigma5345 am 22.03.2019 13:10
Also ganz hinten runter fällt die Entgeltgruppenzulage bzw. die Besitzstandszulage wenn man noch aus dem BAT übergeleitet wurde nicht. Ich habe das hier in der Kommentierung des TV-L gefunden:

Zitat
51b   
Die Regelung des § 17 Abs. 4 Satz 2 2. Teilsatz TV-L gilt ab 1. 1. 2012 auch zur Ermittlung des Garantiebetrags, wenn in der bisherigen Entgeltgruppe eine Besitzstandszulage für eine frühere Vergütungsgruppenzulage gemäß § 9 TVÜ-Länder zustand:
Beispiel 11 (Vergütungsgruppenzulage gemäß § 9 TVÜ-Länder in der bisherigen Entgeltgruppe):
Ein Techniker war am 1. 11. 2006 aus VergGr. Vb Fg. 1 (Teil II Abschnitt L Unterabschnitt I der Anlage 1 a zum BAT/BAT-O) in den TV-L übergeleitet worden. Er wurde der „kleinen” Entgeltgruppe 9 zugeordnet (Anlage 2 TVÜ-Länder). Nach § 9 TVÜ-Länder erhielt er weiterhin eine Besitzstandszulage entsprechend der Vergütungsgruppenzulage nach der Fußnote 1 zur VergGr. Vb.
Am 1. 1. 2012 wurde er gemäß § 29 a Abs. 2 Satz 1 TVÜ-Länder in die Entgeltordnung zum TV-L übergeleitet. Gemäß § 9 TVÜ-Länder bestand der Anspruch auf die Besitzstandszulage in Höhe von (Stand 1. 1. 2017) 133,92 € fort.
Am 1. 2. 2017 werden ihm als „sonstigem Beschäftigten” Tätigkeiten eines Ingenieurs übertragen. Er wird deshalb von Entgeltgruppe 9 Stufe 4 (3.478,46 €) nach Entgeltgruppe 10 höhergruppiert.
Erster Schritt:
In Entgeltgruppe 10 wird der Beschäftigte gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 1. Halbsatz TV-L der Stufe 3 (3.569,49 €) zugeordnet, denn dort erhält er mindestens sein bisheriges Tabellenentgelt von 3.478,46 €.
Zweiter Schritt:
Der Unterschiedsbetrag gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 2. Teilsatz TV-L ergibt sich aus
- dem bisherigen Entgelt (3.612,38 €), das sich aus dem Tabellenentgelt in Entgeltgruppe 9 Stufe 4 (3.478,46 €) zuzüglich der Besitzstandszulage für die Vergütungsgruppenzulage (133,92 €) ergibt, und
- dem Entgelt in der höheren Entgeltgruppe in Entgeltgruppe 10 Stufe 3 (3.569,49 €).
Aufgrund des (negativen) Unterschiedsbetrags von -42,89 € wird der Garantiebetrag von 62,66 € gezahlt. Der Beschäftigte erhält deshalb nach der Höhergruppierung nach Entgeltgruppe 10 und der (formellen) Zuordnung zur Stufe 3 ein Entgelt in Höhe von 3.675,04 €, das sich aus dem bisherigen Entgelt (3.612,38 €) und dem Garantiebetrag (62,66 €) ergibt.
Das ist natürlich Stand 2018 - daher auch die veralteten Werte ;). Man bekommt also dann bei Höhergruppierung von 9a in 9b das bisherige Entgelt (Tabelle + Zulage) + 180€ Garantiebetrag.
Von daher sieht diese Änderung der EGO doch recht gut aus.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 22.03.2019 14:01
Es ist zwar die Auffassung der TdL, daß bisheriges Tabellenentgelt + Entgeltgruppenzulage + Garantiebetrag zu zahlen sei, aus der tariflichen Norm selber ergibt es sich nicht. Aus naheliegenden Gründen fehlt es dazu aber an relevanter Rechtsprechung.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Nebelkerze am 27.03.2019 22:50
Keine News sorry, aber ich finde das dieser Thread auf Seite Eins bleiben soll. Deswegen dieser offtopic Kommentar.  ;)
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Oskar am 28.03.2019 08:22

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
Bereich: alle Bundesländer
ohne Hessen
Laufzeit: 01.01.2019-30.09.2021
Beschäftigte:   1.100.000
(Beamte:   1.300.000)
Verhandlungs- 
runden: 1 - 21.1.2019
2 - 6.2./7.2.
3 - 28.2./1.3./2.3.
Einigung: 2.3.2019
 
Erklärungsfrist: 15.4.2019

Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Havana33 am 31.03.2019 12:33
Hallo ich verstehe nicht das, alle Techniker und Meister sich so schlecht verkaufen wollten. Jeder redet immer nur von E9 klein groß a b . Ich kann das gar nicht mehr lesen.

Ich denke wir gehören in die E10 und nicht in eine geringere EG.

Schaut man sich die IG Metall Tabellen an, oder andere im Internet bekannte Plattformen, dann allemal E10.


MEINE MEINUNG

Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 31.03.2019 13:05
Hab ich mir angeschaut, sehe ich nicht so.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Marten am 31.03.2019 22:51
Techniker sollten ja jetzt ohne Probleme in die 9b kommen, was ja auch vollkommen richtig ist. Die Frage bleibt was ist mit den Meistern die auf Techniker/ Meister stellen sitzen. Es heißt doch immer das nicht nach Qualifikation sondern nach stellenbeschreibung gezahlt wird. Oft ist es ja auch so das der Techniker der Vertreter vom Meister ist. Bekommt dann der vereter mehr Geld wie der eigentliche Chef?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 01.04.2019 06:16
Techniker sollten ja jetzt ohne Probleme in die 9b kommen, was ja auch vollkommen richtig ist.

So ohne Probleme, wie jemand mit wissenschaftlichem Hochschulstudium in E15 kommt: mit der entsprechenden auszuübenden Tätigkeit.

Zitat
Die Frage bleibt was ist mit den Meistern die auf Techniker/ Meister stellen sitzen. Es heißt doch immer das nicht nach Qualifikation sondern nach stellenbeschreibung gezahlt wird.

Warum sollte sich diese Frage überhaupt stellen? Schließlich sind Stellen für die Eingruppierung unbeachtlich.

Zitat
Oft ist es ja auch so das der Techniker der Vertreter vom Meister ist. Bekommt dann der vereter mehr Geld wie der eigentliche Chef?

Entgeltgruppen bilden grundsätzlich keine Hierarchien ab.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: sigma5345 am 01.04.2019 06:21
Techniker sollten ja jetzt ohne Probleme in die 9b kommen, was ja auch vollkommen richtig ist. Die Frage bleibt was ist mit den Meistern die auf Techniker/ Meister stellen sitzen. Es heißt doch immer das nicht nach Qualifikation sondern nach stellenbeschreibung gezahlt wird.
Wenn der Meister mit entsprechenden Tätigkeiten derzeit nach 22.2 Fallgruppe 1 der EGO eingruppiert ist, kann er 2020 (wahrscheinlich auf Antrag) in die 9b höher gruppiert werden.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 01.04.2019 06:50
Nur dann, wenn er „sonstiger Beschäftigter“ ist.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Keeper83 am 01.04.2019 09:58
Hallo ich verstehe nicht das, alle Techniker und Meister sich so schlecht verkaufen wollten. Jeder redet immer nur von E9 klein groß a b . Ich kann das gar nicht mehr lesen.

Ich denke wir gehören in die E10 und nicht in eine geringere EG.

Schaut man sich die IG Metall Tabellen an, oder andere im Internet bekannte Plattformen, dann allemal E10.


MEINE MEINUNG

Und ich denke alle Tiefbauingenieure gehören in die E 15 Stufe 6!
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: MoinMoin am 01.04.2019 10:43
Nein, erst nach 10 Jahren gehören sie in die Stufe 6
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Capo am 03.04.2019 08:58
Nur dann, wenn er „sonstiger Beschäftigter“ ist.
falls in der Überarbeitung des 22 dieses Aufgenommen wird.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 03.04.2019 09:05
Da muß nichts "aufgenommen" werden. Das Tätigkeitsmerkmal der E9 Fg. 1 Abschnitt 22.2 soll in der Überarbeitung der E9 mit regulären Stufenlaufzeiten und somit der E9b zugeordnet werden. Das Tätigkeitsmerkmal der E9 Fg. 1 Abschnitt 22.2 enthält bereits den "sonstigen Beschäftigten".
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Techniker1975 am 05.04.2019 10:44
Ich habe meine Gewerkschaft speziel angeschrieben bezüglich der:

EG9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten mit Vergütungsgruppenzulage

und ob hier schon eine Aussage zur Überleitung in die EG9b gemacht werden kann.


Dies kam als Antwort:

Sehr geehrter Herr Kollege,
 
momentan können wir Ihre Anfrage leider noch nicht beantworten. Zwar ist es zu einem neuen Tarifabschluss im TV-L gekommen, die Erklärungs- bzw. Annahmefrist ist aber noch nicht abgelaufen. Nach Ablauf der Erklärungsfrist werden dann auch erst einmal noch redaktionelle Nachverhandlungen geführt. Gerade die Aufteilung der bisherigen Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a und 9b und die Überleitung in diese Entgeltgruppen werden abschließend erst bei diesen redaktionellen Nachverhandlungen beschlossen. Diese können sich noch bis August/September ziehen. Erst dann wird uns leider ein Tariftext vorliegen, mit welchem wir sichere Auskünfte erteilen können.
 
Ich muss Sie daher leider bitten, sich noch zu gedulden und sich am besten zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal bei mir zu melden.
 
Mit kollegialen Grüßen
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: sigma5345 am 05.04.2019 11:28
Gerade die Aufteilung der bisherigen Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a und 9b und die Überleitung in diese Entgeltgruppen werden abschließend erst bei diesen redaktionellen Nachverhandlungen beschlossen. Diese können sich noch bis August/September ziehen. Erst dann wird uns leider ein Tariftext vorliegen, mit welchem wir sichere Auskünfte erteilen können.
Bin mal gespannt ob die Erhöhung damit auch so lange auf sich warten lässt oder ob vorher unter Vorbehalt schon mehr gezahlt wird.... Ansonsten gibt es 2 mal Weihnachtsgeld :D
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Friedrichs007 am 05.04.2019 19:22
In der Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes des Landes Hessen vom 29. März 2019 gibt es bereits eine Regelung für staatl. gepr. Techniker:

3. Eingruppierung der Technikerinnen und Techniker
Das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 7 wird der Entgeltgruppe 8 zugeordnet. In der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 wird die besondere Stufenlaufzeit aufgehoben; die Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 9 entfällt.
Die nach § 10 des Tarifvertrags über Zulagen an Angestellte gezahlte Besitzstandszulage in Höhe von monatlich 10,23 Euro entfällt mit Inkrafttreten der neuen Tätigkeitsmerkmale in Teil II Abschnitt 21 Unterschnitt 2 (Technikerinnen und Techniker) der Anlage A zum TV-H.
Antragserfordernis für die Ziffern 1 bis 4

Ergibt sich in den Fällen der Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts eine höhere Entgeltgruppe, sind die Beschäftigten auf schriftlichen Antrag (Antragsfrist 12 Monate nach Inkrafttreten der neuen Eingruppierungsregelungen) in die Entgeltgruppe eingruppiert, die sich nach § 12 TV-H ergibt. Die Stufenzuordnung in der höheren Entgeltgruppe richtet sich nach den Regelungen für Höhergruppierungen (§ 17 Abs. 4 TV-H) ohne Mitnahme der Stufenlaufzeit.

Ich gehe davon aus, dass für die Beschäftigten der Länder genau die gleichen Regelungen vereinbart werden!

Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: sigma5345 am 05.04.2019 23:30
Also ganz hinten runter fällt die Entgeltgruppenzulage bzw. die Besitzstandszulage wenn man noch aus dem BAT übergeleitet wurde nicht. Ich habe das hier in der Kommentierung des TV-L gefunden:

Zitat
51b   
Die Regelung des § 17 Abs. 4 Satz 2 2. Teilsatz TV-L gilt ab 1. 1. 2012 auch zur Ermittlung des Garantiebetrags, wenn in der bisherigen Entgeltgruppe eine Besitzstandszulage für eine frühere Vergütungsgruppenzulage gemäß § 9 TVÜ-Länder zustand:
Beispiel 11 (Vergütungsgruppenzulage gemäß § 9 TVÜ-Länder in der bisherigen Entgeltgruppe):
Ein Techniker war am 1. 11. 2006 aus VergGr. Vb Fg. 1 (Teil II Abschnitt L Unterabschnitt I der Anlage 1 a zum BAT/BAT-O) in den TV-L übergeleitet worden. Er wurde der „kleinen” Entgeltgruppe 9 zugeordnet (Anlage 2 TVÜ-Länder). Nach § 9 TVÜ-Länder erhielt er weiterhin eine Besitzstandszulage entsprechend der Vergütungsgruppenzulage nach der Fußnote 1 zur VergGr. Vb.
Am 1. 1. 2012 wurde er gemäß § 29 a Abs. 2 Satz 1 TVÜ-Länder in die Entgeltordnung zum TV-L übergeleitet. Gemäß § 9 TVÜ-Länder bestand der Anspruch auf die Besitzstandszulage in Höhe von (Stand 1. 1. 2017) 133,92 € fort.
Am 1. 2. 2017 werden ihm als „sonstigem Beschäftigten” Tätigkeiten eines Ingenieurs übertragen. Er wird deshalb von Entgeltgruppe 9 Stufe 4 (3.478,46 €) nach Entgeltgruppe 10 höhergruppiert.
Erster Schritt:
In Entgeltgruppe 10 wird der Beschäftigte gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 1. Halbsatz TV-L der Stufe 3 (3.569,49 €) zugeordnet, denn dort erhält er mindestens sein bisheriges Tabellenentgelt von 3.478,46 €.
Zweiter Schritt:
Der Unterschiedsbetrag gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 2. Teilsatz TV-L ergibt sich aus
- dem bisherigen Entgelt (3.612,38 €), das sich aus dem Tabellenentgelt in Entgeltgruppe 9 Stufe 4 (3.478,46 €) zuzüglich der Besitzstandszulage für die Vergütungsgruppenzulage (133,92 €) ergibt, und
- dem Entgelt in der höheren Entgeltgruppe in Entgeltgruppe 10 Stufe 3 (3.569,49 €).
Aufgrund des (negativen) Unterschiedsbetrags von -42,89 € wird der Garantiebetrag von 62,66 € gezahlt. Der Beschäftigte erhält deshalb nach der Höhergruppierung nach Entgeltgruppe 10 und der (formellen) Zuordnung zur Stufe 3 ein Entgelt in Höhe von 3.675,04 €, das sich aus dem bisherigen Entgelt (3.612,38 €) und dem Garantiebetrag (62,66 €) ergibt.
Das ist natürlich Stand 2018 - daher auch die veralteten Werte ;). Man bekommt also dann bei Höhergruppierung von 9a in 9b das bisherige Entgelt (Tabelle + Zulage) + 180€ Garantiebetrag.
Von daher sieht diese Änderung der EGO doch recht gut aus.
Wenn man mal davon ausgeht das das so umgesetzt wird. Wo landet man dann, wenn man beispielsweise Mitte 2020 in die EG10 höher gruppiert wird?
Folgender Fall:
EG9aS5 + ca. 140 Euro Besitzstandszulage kommt zum 01.01.2020 auf Antrag in die EG9bS4.  Er erhält dann EG9a+Zulage+Garantiebetrag also 3781+140+180=4101€.
Jetzt soll er in EG10 höher gruppiert werden. Wo wird er zugeordnet? EG10S4 mit 140€ Garantiebetragaufstockung damit es 180€ mehr sind?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Capo am 06.04.2019 09:09
In der Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes des Landes Hessen vom 29. März 2019 gibt es bereits eine Regelung für staatl. gepr. Techniker:

3. Eingruppierung der Technikerinnen und Techniker
Das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 7 wird der Entgeltgruppe 8 zugeordnet. In der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 wird die besondere Stufenlaufzeit aufgehoben; die Entgeltgruppenzulage nach Anlage E Abschnitt I Nr. 9 entfällt.
Die nach § 10 des Tarifvertrags über Zulagen an Angestellte gezahlte Besitzstandszulage in Höhe von monatlich 10,23 Euro entfällt mit Inkrafttreten der neuen Tätigkeitsmerkmale in Teil II Abschnitt 21 Unterschnitt 2 (Technikerinnen und Techniker) der Anlage A zum TV-H.
Antragserfordernis für die Ziffern 1 bis 4

Ergibt sich in den Fällen der Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts eine höhere Entgeltgruppe, sind die Beschäftigten auf schriftlichen Antrag (Antragsfrist 12 Monate nach Inkrafttreten der neuen Eingruppierungsregelungen) in die Entgeltgruppe eingruppiert, die sich nach § 12 TV-H ergibt. Die Stufenzuordnung in der höheren Entgeltgruppe richtet sich nach den Regelungen für Höhergruppierungen (§ 17 Abs. 4 TV-H) ohne Mitnahme der Stufenlaufzeit.

Ich gehe davon aus, dass für die Beschäftigten der Länder genau die gleichen Regelungen vereinbart werden!


Nur bei Techniker der Fg1 wird die besondere Stufenlaufzeit aufgehoben? Was ist mit der Fg2 bleibt das bei der Verlängerten Laufzeit.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Friedrichs007 am 06.04.2019 09:27
Ja,
Techniker der Fg1 kommen auf Antrag in die 9b!
Techniker der Fg2 kommen in die 9a!
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Capo am 06.04.2019 09:58
Ja,
Techniker der Fg1 kommen auf Antrag in die 9b!
Techniker der Fg2 kommen in die 9a!

Wie werden in Hessen den dann die Stufenlaufzeiten in der 9a bei Technikern nach Fg2 und Meistern nach 9a Fg1-4 geregelt.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: MoinMoin am 06.04.2019 11:18
Ja,
Techniker der Fg1 kommen auf Antrag in die 9b!
Techniker der Fg2 kommen in die 9a!

Wie werden in Hessen den dann die Stufenlaufzeiten in der 9a bei Technikern nach Fg2 und Meistern nach 9a Fg1-4 geregelt.
Ich denke mal so wie bei denen in 8 oder 10, darum wird das ganze doch gemacht, damit endlich das unterschiedliche Stufenlaufzeitgeraffel eine Ende hat.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Micha am 15.04.2019 06:31
Gibt es denn Neuigkeiten wie die Überleitung von der E7 in die E8 aussehen soll?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 15.04.2019 09:41
Gibt es denn Neuigkeiten wie die Überleitung von der E7 in die E8 aussehen soll?
Nein.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Marten am 03.05.2019 23:02
Kurze Frage ist das deren ernst ?

Leiter der Abteilung ist ein Meister der Vertreter ist Techniker, bis jetzt beide in der kleinen 9! Nach neuer Regelung bekommt der Techniker welcher Vertreter ist die 9b und damit mehr wie der Leiter.

Ich persönlich denke nicht das dass Sinn der Sache ist oder ?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Der Kanzler am 04.05.2019 07:12
Die Frage ist doch warum ist der Leiter nur in der 9 ???
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 04.05.2019 07:43
Kurze Frage ist das deren ernst ?

Leiter der Abteilung ist ein Meister der Vertreter ist Techniker, bis jetzt beide in der kleinen 9! Nach neuer Regelung bekommt der Techniker welcher Vertreter ist die 9b und damit mehr wie der Leiter.

Ich persönlich denke nicht das dass Sinn der Sache ist oder ?

Die sind nicht so eingruppiert, weil sie Meister oder Techniker sind, sondern weil sie entsprechende Tätigkeiten auszuüben haben.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Neffets69 am 09.05.2019 09:09
Hallo,
wurde eigentlich eine Anhebung der Technikerzulage (seit Ewigkeiten 23,01 EUR) erreicht?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Wastelandwarrior am 09.05.2019 10:46
wird gestrichen.

Spaß !
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Bastel am 09.05.2019 10:48
Hallo,
wurde eigentlich eine Anhebung der Technikerzulage (seit Ewigkeiten 23,01 EUR) erreicht?

Nein.
Edit: Diesen Betrag gibt's seit 1982... Krass...
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Blume am 09.05.2019 11:47
Eine Frage steht einem die Technikerzulage eigentlich zu, wenn man 2013 als Techniker eingestellt wurde?

Das hat ja nichts mit der Entgeltgruppenzulage in der E9 Fallgruppe 1 ( verlängerte Stufenlaufzeiten) zu tun oder?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 09.05.2019 13:45
Eine Frage steht einem die Technikerzulage eigentlich zu, wenn man 2013 als Techniker eingestellt wurde?
Im Gegensatz zur Meisterzulage, die - dem Namen entsprechend - für Meister vorgesehen ist, war und ist die Technikerzulage nicht für (staatl. gepr.) Techniker vorgesehen. Diese ist vielmehr "Angestellten der Vergütungsgruppen Va bis IIa mit technischer Ausbildung und entsprechender Tätigkeit" vorbehalten (Eine "technische Ausbildung" im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn der Angestellte erfolgreich eine Schule besucht hat, deren Abschlusszeugnis zum Eintritt in die Laufbahn des gehobenen technischen Dienstes berechtigt).
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Capo am 09.05.2019 14:46
Wenn deine jetzige Eingruppierung der wie unten Beschrieben entsprechen würde, bekommst Du die Technikerzulage auch als neu Eingestellter.
Solange bis neue Regeln für die Zulagen eingeführt werden gelten noch die alten.

Anlage 1 TVÜ-Länder Teil B:

Tarifvertrag über Zulagen an Angestellte (Länder) vom 17. Mai 1982, mit Ausnahme der §§ 5, 7, 9 und 10, die bis zu einer Überarbeitung beziehungsweise Neuregelung der entsprechenden Abschnitte der Entgeltordnung zum TV-L fortgelten


Auszug aus dem Tarifvertrag über Zulagen an Angestellte vom 17. Mai 1982;

§ 3 Technikerzulage
(1) Angestellte der Vergütungsgruppen V a bis II a mit technischer Ausbildung
nach Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen und entsprechender
Tätigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten
und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, erhalten
eine Technikerzulage von monatlich e 23,01.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Neffets69 am 09.05.2019 15:10
Eine Frage steht einem die Technikerzulage eigentlich zu, wenn man 2013 als Techniker eingestellt wurde?

Das hat ja nichts mit der Entgeltgruppenzulage in der E9 Fallgruppe 1 ( verlängerte Stufenlaufzeiten) zu tun oder?
Technikerzulage? Anspruch besteht weiter

Auch nachdem in den öffentlichen Verwaltungen und Institutionen der BAT durch verschiedene neue Tarifverträge abgelöst wurde gilt der Zulagentarifvertrag zum BAT weiter!

In vielen Dienststellen und Institutionen in denen in der Vergangenheit der BAT angewandt wurde und in denen nun die Nachfolge-Tarifverträge TVöD/TV-L gelten scheint Unklarheit darüber zu bestehen, dass die Technikerzulage (sowie weitere Zulagen wie z.B. die Programmiererzulage) weiter zu zahlen ist. Dadurch wird neueingestellten Kollegen und Kolleginnen zum Teil seit Jahren die Zulage in Höhe von monatlich 23,01 € vorenthalten.

Richtig ist: Allen Beschäftigten, denen nach altem Recht (bis zum 01.10.2005 im Bereich des TVöD bzw. 01.11.2006 im Bereich des TV-L) spezielle Zulagen nach dem Zulagentarifvertrag (ab § 3 des jeweiligen Zulagen-TV) zugestanden hätte, steht diese Zulage auch Heute noch zu. Dabei ist es gleichgültig, ob die Betroffenen vor dem Inkrafttreten des neuen Tarifrechts oder danach eingestellt wurden. Auch im Bereich des TV-L (Tarifrecht der Länder), in dem seit dem 01.01.2012 die Vergütungsortung des BAT für neue Beschäftigte durch die Entgeltordnung des TV-L abgelöst wurde, besteht der Anspruch auf die Technikerzulage weiter.
Quelle: verdi-Seiten
im Bezug darauf hatte ich mir meine Technikerzulage auch geholt, wenn auch nur 6 Monate rückwirkend. Das dürfte dann bei dir auch so gehandhabt werden, obwohl du seit 2013 als Techniker eingestellt bist.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 09.05.2019 15:25
Wie bereits von @Capo unter Zitation der einschlägigen Norm eindeutig dargelegt, gab und gibt es die Technikerzulage nicht für Techniker, wenn diese Tätigkeiten eines Technikers auszuüben haben, sondern für den dort bezeichneten Personenkreis.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Blume am 10.05.2019 07:06
Vielen Dank für die Rückmeldungen.

Also versteh ich es dann richtig das mir keine Zulage zusteht.

Eingestellt bin ich an einer Hochschule als Technischer Beschäftigter/ Elektrotechniker.

Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Capo am 10.05.2019 07:41
Du musst drei Kriterien Erfüllen:

1. Ausbildung in einen Technischen Beruf
2. Tätigkeiten in einen Technischen Bereich
3. Eingruppierung min entsprechend des alten BAT Va. Welche das im TV-L entspricht weiß ich jetzt nicht genau ich meine E9 mit normaler Laufzeit.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 10.05.2019 07:56
Es geht um keine "Ausbildung in einem technischen Beruf". Vielmehr heißt es in Vorbemerkung 2 zu allen Vergütungsgruppen: "Unter "technischer Ausbildung" im Sinne des bei den nachstehenden Vergütungsgruppen aufgeführten Tätigkeitsmerkmals "Technische Angestellte mit technischer Ausbildung nach Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen" ist der erfolgreiche Besuch einer Schule zu verstehen, deren Abschlusszeugnisse zum Eintritt in die Laufbahn des gehobenen technischen Dienstes des jeweiligen Arbeitgebers berechtigen, sowie der erfolgreiche Besuch einer Schule, die in der jeweils geltenden Reichsliste der Fachschulen aufgeführt war, deren Abschlusszeugnisse zum Eintritt in die Laufbahn des gehobenen technischen Dienstes berechtigten", also eine Regelung analog zu der Vorbemerkung zu Abschnitt 22.1 des Teils II der EGO zum TV-L. Es geht mithin um ein Hochschulstudium.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Blume am 10.05.2019 08:05
Okay dann fall ich raus, bin in der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten. Ausbildung als Kommunikationselektroniker  und dann nebenbei die Technikerausbildung gemacht. Mein Kollege bei Verdi weiß überhaut nichts mehr von einer Technikerzulage für Neueingestellte nach der Umstellung vom BAT.

Danke für die Antworten.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Neffets69 am 10.05.2019 14:54
Okay dann fall ich raus, bin in der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten. Ausbildung als Kommunikationselektroniker  und dann nebenbei die Technikerausbildung gemacht. Mein Kollege bei Verdi weiß überhaut nichts mehr von einer Technikerzulage für Neueingestellte nach der Umstellung vom BAT.

Danke für die Antworten.
Ob du rausfällst, muss dir erst einmal die Personalabteilung belegen! Ich würde an deiner Stelle den Antrag (findest du hier: https://bund-laender.verdi.de/fachgruppen/bundes-und-landesverwaltungen/bundes-fachkommission-vermessung-und-kartographie/++co++d86c34f2-5bf8-11e3-8fa4-52540059119e (https://bund-laender.verdi.de/fachgruppen/bundes-und-landesverwaltungen/bundes-fachkommission-vermessung-und-kartographie/++co++d86c34f2-5bf8-11e3-8fa4-52540059119e) ) stellen. Bei uns bekamen alle (staatl. gepr.) Techniker die Zulage, nachdem diese den Antrag eingereicht hatten. 
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Capo am 10.05.2019 15:11

Falsch ist die Aussage von Spid nicht. Es gibt aber noch folgenden Passus:

Die Zulage ist auch zu zahlen an
•sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben (§ 3 Abs. 1 Satz 2) und
•nach § 3 Abs. 2 gleichgestellte Angestellte, z. B. gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Angestellte mit abgeschlossener Fachhochschulausbildung

Dafür wird deine Eingruppierung nach E9k wahrscheinlich nicht reichen.
würde aber trotzdem den Antrag stellen, ein Versuch kann ja nicht schaden.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 10.05.2019 15:14
Okay dann fall ich raus, bin in der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten. Ausbildung als Kommunikationselektroniker  und dann nebenbei die Technikerausbildung gemacht. Mein Kollege bei Verdi weiß überhaut nichts mehr von einer Technikerzulage für Neueingestellte nach der Umstellung vom BAT.

Danke für die Antworten.
Ob du rausfällst, muss dir erst einmal die Personalabteilung belegen! Ich würde an deiner Stelle den Antrag (findest du hier: https://bund-laender.verdi.de/fachgruppen/bundes-und-landesverwaltungen/bundes-fachkommission-vermessung-und-kartographie/++co++d86c34f2-5bf8-11e3-8fa4-52540059119e (https://bund-laender.verdi.de/fachgruppen/bundes-und-landesverwaltungen/bundes-fachkommission-vermessung-und-kartographie/++co++d86c34f2-5bf8-11e3-8fa4-52540059119e) ) stellen. Bei uns bekamen alle (staatl. gepr.) Techniker die Zulage, nachdem diese den Antrag eingereicht hatten.

Nein, muß sie nicht - warum auch, es besteht offenkundig kein Anspruch. Sie müßte aber auch nicht, wenn es anders wäre.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 10.05.2019 15:16

Falsch ist die Aussage von Spid nicht. Es gibt aber noch folgenden Passus:

Die Zulage ist auch zu zahlen an
•sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben (§ 3 Abs. 1 Satz 2) und
•nach § 3 Abs. 2 gleichgestellte Angestellte, z. B. gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Angestellte mit abgeschlossener Fachhochschulausbildung

Dafür wird deine Eingruppierung nach E9k wahrscheinlich nicht reichen.
würde aber trotzdem den Antrag stellen, ein Versuch kann ja nicht schaden.

Der TE hat doch ausgeführt, als was er beschäftigt ist.
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Beitrag von: Der Kanzler am 13.05.2019 12:28
Wie sieht es mit der Meisterzulage aus, welche Vorraussetzungen müssen dort vorhanden sein ausser den Meistertitel?
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Beitrag von: TV-Ler am 13.05.2019 13:51
Wie sieht es mit der Meisterzulage aus, welche Vorraussetzungen müssen dort vorhanden sein ausser den Meistertitel?

§ 6 b (in der ab 1. November 1991 geltenden Fassung) des Tarifvertrages  über Zulagen an Angestellte vom 17. Mai 1982:

Zulage für Meister

Angestellte, die nach den Tätigkeitsmerkmalen

a)
 der Vergütungsgruppen IV b Fallgruppen 1 und 2, V b Fallgruppen 1 bis 3 und V c Fallgruppen 1 und 2 des Teils II Abschn. G,

b)
 der Vergütungsgruppen V b Fallgruppen 1 bis 5 und 7 bis 14, V c Fallgruppen 1 bis 5, 7 bis 11 und 13 bis 21, VI b Fallgruppen 2, 4, 9 bis 12, 15, 16 und 18 bis 20 und VII Fallgruppen 9 und 13 des Teils II Abschn. H,

c)
 der Vergütungsgruppen des Teils II Abschn. Q,

d)
 der Vergütungsgruppen V b Fallgruppen 1 bis 3, V c Fallgruppen 1 bis 3 und VI b Fallgruppe 1 des Teils II Abschn. R,

e)
 der Vergütungsgruppen V b Fallgruppen 1, 2 und 7, V c Fallgruppen 1 bis 3 und VI b Fallgruppen 1 und 2 des Teils IV Abschn. B

der Anlage 1 a zum BAT eingruppiert sind, erhalten eine Meisterzulage von monatlich 38,35 Euro.
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Beitrag von: Der Kanzler am 13.05.2019 14:02
Na immerhin von 1982 das ganze!!!

Wo kann ich schauen was man unter den einzelnen gruppen versteht?

Danke dir....
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Beitrag von: Spid am 13.05.2019 14:03
In der Vergütungsordnung BAT
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Beitrag von: TV-Ler am 13.05.2019 14:12
In der Vergütungsordnung BAT
Bspw. hier einsehbar: https://portal.uni-freiburg.de/personalrat/themen/tarifvertrag/Verguetungsordnung-BAT
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Beitrag von: shbaco am 16.05.2019 10:38
Hallo bin neu hier und würde gerne wissen was das z.B. für mich bedeutet?!

Bin seit 1986 im öffentlichen Dienst Bayern und wurde am 01.07.2000 in die BAT5B Fallg.1 nach Anl. 1A, Teil II,L,I eingruppiert. 01.07.2006 bekam ich dann die Verg-gr. zul Techniker.

Seitdem hat sich nichts mehr getan, was nicht gerade motiviert!

Bin jetzt, Stand 03/2019, in der E9/4 (kleine E9) mit der Verg-gr. zul Techniker.

Habe ich das richtig Verstanden, komme ich in 2019 dann E9a mit Verg-gr. zul Techniker und ab 2020 dann E9b ohne die Besitzstandszulage Verg-gr. zul Techniker?
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Beitrag von: TV-Ler am 16.05.2019 11:11
Bin jetzt, Stand 03/2019, in der E9/4 (kleine E9) mit der Verg-gr. zul Techniker.

Habe ich das richtig Verstanden, komme ich in 2019 dann E9a mit Verg-gr. zul Techniker und ab 2020 dann E9b ohne die Besitzstandszulage Verg-gr. zul Techniker?
Da du, wie ich entsprechend deiner Schilderung vermute, derzeit auch den Erhöhungsbetrag zur Stufe 4 bekommst, sollest du rückwirkend zum 01.01.19 in die Stufe 6 der EG9a übergeleitet werden.
Zum 01.01.20 kannst du, mutmaßlich auf Antrag, in die EG9b höhergruppiert werden.

Die Höhergruppierung erfolgt in Stufe 5 der EG9b, die Besitzstandzulage entfällt. Ob sie bei der Berechnung des Unterschiedsbetrages noch eine Rolle spielt und dann noch die Zahlung des Garantiebetrages auslöst oder nicht, wird sich erst zeigen, wenn die Redaktionsverhandlungen abschlossen sind und die Tariftexte vorliegen.
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Beitrag von: Capo am 16.05.2019 12:42
Bin mal gespannt ob man im Rahmen der Redaktionsverhandlungen die Eingruppierungsmerkmale so lässt wie Sie sind und nur den neuen Endgeldgruppen zuweist oder sie auch Verändert/Verschlechtert.
So ist ja momentan die Voraussetzung für Techniker in der Fallgruppe 1 z.B. "schwierige Arbeiten" und in der Fallgruppe 2 "Selbstständiges Arbeiten".
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 16.05.2019 13:31
... und in der Fallgruppe 2 "Selbstständiges Arbeiten".
Nein.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Capo am 16.05.2019 13:41
Ok,

die selbstständig tätig sind. Nicht "Arbeiten"


 

2. Staatlich geprüfte Techniker mit entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,
die selbständig tätig sind
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 16.05.2019 14:03
Ok,

die selbstständig tätig sind. Nicht "Arbeiten"
Eben, "selbständig arbeiten" ist Umgangssprache, "selbständig tätig" hingegen tarifsprech und damit inhaltlich etwas völlig anderes.

Im Übrigen ist es eher unwahrscheinlich das an den Tätigkeitsmerkmalen herumgeschraubt wird, da dies über den Rahmen der Redaktion doch deutlich hinausgeht.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Der Kanzler am 16.05.2019 16:13
Wenn viele in die 9b kommen, dann müsste man doch nicht in a und b unterscheiden sondern nur eine 9 und fertig
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: sigma5345 am 16.05.2019 21:47
Wenn viele in die 9b kommen, dann müsste man doch nicht in a und b unterscheiden sondern nur eine 9 und fertig
Die Unterscheidung, erst in der Stufenlaufzeit, und nun in 9a und 9b ist ja historisch aus dem BAT entstanden. in die E9k ist man aus der BAT5C und BAT5B gekommen, in die E9 aus der BAT4B. Das war damals meines Erachtens schon der Sprung, also BAT5b->BAT4b, vom mittleren in den gehobenen Dienst. Man hätte nur schon 2006 auf die Idee kommen können das sauber zu trennen....
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: carlos1977 am 17.05.2019 11:28
wenn es die unterschiedlichen fallgruppen gibt bei der E9k, dann muss es doch bei der Überleitung unterschiede geben, oder nicht? die Tätigkeitsmerkmale sind ja auch unterschiedlich beschrieben bis jetzt.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 17.05.2019 11:37
wenn es die unterschiedlichen fallgruppen gibt bei der E9k, dann muss es doch bei der Überleitung unterschiede geben, oder nicht? die Tätigkeitsmerkmale sind ja auch unterschiedlich beschrieben bis jetzt.
Siehe anderen Diskussionsstrang.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Master090387 am 29.05.2019 11:28
Hallo,

ich lese immer wieder nur eine Verbesserung für den Techniker was ist denn mit dem Meister.

https://wir-sind-es-wert.verdi.de/++co++9ed7c0c8-3f30-11e9-a52f-525400940f89

Kann der also 2020 nicht in die 9b kommen ???

Oder wird das noch in den Redaktionsverhandlungen mit den Meister geregelt.

Gruß

Master090387
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 29.05.2019 11:36
Da derlei offenkundig nicht vereinbart worden ist, gibt es auch kein Mandat dafür, derlei in Redaktionsverhandlungen zu verhandeln. Dort soll nur die Tarifeinigung in Änderungstarifverträge umgesetzt werden.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: QuietscheEnte am 04.06.2019 11:16
Gibt es hier Kollegen, die als staatl. geprüfter Techniker, ab 2020 in die E9b kommen könnten?
Diese sind ja derzeit in die E9k mit einer Technikerzulage und Fallgruppe 1 eingruppiert, richtig?
Darf ich Fragen, was eure Tätigkeiten sind?

Mir wurde von unserer Personalabteilung gesagt, das eine Eingruppierung in die E9b, als Techniker kaum bis gar nicht möglich sei. Habe hier aber schon von mehreren gelesen, das sie derzeit schon in die E9k mit der Fallgruppe 1+Zulage eingruppiert sind und die können aber doch ab 2020 in die E9b?

Wäre euch dankbar für Info´s.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Geist am 04.06.2019 12:33
In meiner Tätigkeitsbeschreibung steht eine Menge spezifisches Zeugs, prozentual aufgeteilt, drin, dass sehr stark auf unseren Wirkungsbereich zugeschnitten ist. Ich glaube nicht, dass sich das so einfach auf Dich übertragen lässt.
Es sind ebenfalls keinerlei Angaben zur selbstständigen Tätigkeit enthalten.
Wie man dann auf die Fallgruppe 1 + Zulage gekommen ist, weiß ich nicht.
Hab nicht gefragt. War ja auch nicht wichtig.
Tut mir leid Dir nicht weiterhelfen zu können.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Blume am 04.06.2019 12:36
Gibt es hier Kollegen, die als staatl. geprüfter Techniker, ab 2020 in die E9b kommen könnten?
Diese sind ja derzeit in die E9k mit einer Technikerzulage und Fallgruppe 1 eingruppiert, richtig?
Darf ich Fragen, was eure Tätigkeiten sind?

Mir wurde von unserer Personalabteilung gesagt, das eine Eingruppierung in die E9b, als Techniker kaum bis gar nicht möglich sei. Habe hier aber schon von mehreren gelesen, das sie derzeit schon in die E9k mit der Fallgruppe 1+Zulage eingruppiert sind und die können aber doch ab 2020 in die E9b?

Wäre euch dankbar für Info´s.

Warum sollte das nicht möglich sein? Bin genauso eingruppiert wie du geschrieben hast.

Es wurde diese Verbesserung für Techniker in den Tarifverhandlungen erreicht.

Deine Personalabteilung kann auch noch nichts davon wissen, es gibt ja noch keine unterschriebene Änderungstarifverträge.

Ich arbeite an einer Hochschule und hoffe schwer, das des zum 1.1 2020 problemlos mit Antrag die Höhergruppierung klappt. Das Ministerium muss ja auch diese 9B Stellen zur Verfügung stellen nach dem Tarifabschluss.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Xelatra am 04.06.2019 12:44
Also ich habe hier die E9k Fg1 mit Zulage und 9 Jahren Wartezeit in der Stufe 3 als Gruppenleiterin.

Auch ich hoffe auf den Höhergruppierungsantrag in die neue 9b.

Aber...wenn alles so kommt...kann dieser "Antrag" auch einfach von der Personalabteilung abgelehnt werden?

Ah....und ich bin staatl. gepr. Technikerin. Also kein Bachelor oder so.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 04.06.2019 12:48
Sofern es wie bei Bund und Kommunen geregelt wird, entfaltet der Antrag eine unmittelbare Wirkung und dem AG kommt keine Entscheidung darüber zu.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: MoinMoin am 04.06.2019 13:13
Das Ministerium muss ja auch diese 9B Stellen zur Verfügung stellen nach dem Tarifabschluss.
Warum müssen die neue Stellen zur Verfügung stellen?
Entweder man bekommt 9b Tätigkeiten übertragen (oder hat sie übertragen bekommen), dann gibt es auch das Geld, oder nicht.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: QuietscheEnte am 04.06.2019 14:18
Also ich arbeite als Konstrukteurin im Sondermaschinenbau an einer Uni.
Hierzu gehören Tätigkeiten, wie Konstruktion und Entwicklung von Prüfstandskomponenten, Messtechnik, Handhabungskomponenten zum täglichen Geschäft.
Quasi von der Auslegung, über die 3D Modellierung bis hin zur fertigen Zeichnung, die in die Werkstätten geht.
Nebenbei kommen dann noch Beschaffungen, Sicherheitsbeauftragter und Ausbildung von Lehrlingen hinzu.
Ich bekleide derzeit die E7 und wenn es ab 2020 die Möglichkeit gibt, als Techniker in die EG8 bzw. sogar auch in die EG9b zu kommen, stellt sich uns die Frage, wie dass dann geht. Hier ist laut Personalabteilung noch nicht einmal die Eingruppierung E9k in Fallgruppe 1 + Technikerzulage möglich.

Mein Kollege z.B. bekommt eine sogenannte Technikerzulage die gerade an die 24€ sind.
Sollten das nicht eigentlich laut Tabelle über 90€ sein?

Ich stelle diese Fragen, weil unser Professor (Institut) gewillt ist uns mehr zu zahlen, aber die Personalabteilung dieses meist verhindert.
Deswegen ist es interessant, was ihr anderen Techniker so macht. Um mehr Anhaltspunkte zu bekommen, wie man die Tätigkeitsberichte formulieren sollte.

Was z.B. zählt zu "schwierigen Tätigkeiten", ist ja schon ein dehnbarer Begriff.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 04.06.2019 14:41
Es geht nicht um „schwierige Tätigkeiten“, es geht um schwierige Aufgaben im Tarifsinne. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff wurde unverändert aus der VergO BAT übernommen und hat somit jahrzehntelange Auslegung durch die Arbeitsgerichtsbarkeit erfahren.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Neffets69 am 04.06.2019 14:45
also ich hatte als Techniker (lebenserhaltende) Medizingeräte (in Eigenverantwortung) überprüft und dafür gezeichnet.
Für diese Tätigkeit wurde ich in die "normale" E9 Fallgruppe 1 eingruppiert und bekam die Technikerzulage in Höhe von 23,01 EUR (und war obendrein im Jahr 2018 in der Stufe 6 angekommen).

Nach einem internen Abteilungswechsel auf eine Ingenieursstelle wurde ich jetzt in die E10/5 eingruppiert, jedoch strich man mir die Technikerzulage  :o  (bin noch am grübeln, ob sich das einklagen lohnt)

Hoffe dir hilft das!
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: MoinMoin am 04.06.2019 14:47
Nach einem internen Abteilungswechsel auf eine Ingenieursstelle wurde ich jetzt in die E10/5 eingruppiert, jedoch strich man mir die Technikerzulage  :o  (bin noch am grübeln, ob sich das einklagen lohnt)
Wenn du jetzt Ingtätigketien machst, dann kannst du doch keine Technikerzulage bekommen. Und ne IngZulage gibt es ja nicht.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Neffets69 am 04.06.2019 14:53
Nach einem internen Abteilungswechsel auf eine Ingenieursstelle wurde ich jetzt in die E10/5 eingruppiert, jedoch strich man mir die Technikerzulage  :o  (bin noch am grübeln, ob sich das einklagen lohnt)
Wenn du jetzt Ingtätigketien machst, dann kannst du doch keine Technikerzulage bekommen. Und ne IngZulage gibt es ja nicht.
Jein, ich hatte in meinem "alten" Job ja auch Kollegen, welche als Dipl. Ing(FH) in der E10 eingruppiert sind, technische Tätigkeiten ausüben und deswegen die Technikerzulage erhalten.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 04.06.2019 15:09
Die Technikerzulage ist nicht für Techniker mit entsprechender Tätigkeit, sondern für Ingenieure mit entsprechender Tätigkeit.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Der Kanzler am 04.06.2019 20:03
Wieso wollt ihr alle mehr Geld bei gleich bleibender Tätigkeit ??
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Pseudonym am 04.06.2019 20:27
Wieso wollt ihr alle mehr Geld bei gleich bleibender Tätigkeit ??

Gegenfrage: Wer will das nicht? Im Übrigen zielt doch die stufenweise Auszahlung in der E-Tabelle auf exakt diesen Sachverhalt ab: mehr Geld bei gleichbleibender Tätigkeit. Man muss nur lange genug warten und es passiert von ganz alleine. In meiner EG sind das von S1 bis S6 schlappe 2000 Euro brutto.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: QuietscheEnte am 05.06.2019 07:56
Wieso wollt ihr alle mehr Geld bei gleich bleibender Tätigkeit ??

Mein jetztiger Tätigkeitsbericht, weißt nicht die Tätigkeiten auf, die ich tatsächlich tue.
Wenn ich jetzt aber doch aufgrund der Tätigkeiten, die ich schon tue, endlich in eine vernünftige höhere EG eingruppiert werden kann, ist das doch top, oder nicht?
Man verdient mit entsprechenden Bindungszulagen in EG7 oder EG8 besser, als in der jetztigen EG9k und deswegen wartet man ab, bis man die entsprechenden Stufen erreicht hat, oder die Tarifverhandlungen etwas ändern.

Dazu muss ich aber auch sagen, dass ich nach meiner Ausbildung ziemlich verarscht wurde und in eine EG3 eingruppiert wurde. Und von da erstmal in die gerechten EG´s zu kommen ist nicht so einfach, wenn man beim gleichen Arbeitgeber bleibt und nur das Institut wechselt.
Es seiden es ist doch einfacher und auch hier wurde von der Personalabteilung nicht richtig gehandelt?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 05.06.2019 08:18
Wenn die auszuübende Tätigkeit nur in E3 führte, würde man nicht verarscht. Wenn nicht, war man ohnehin nicht in E3, sondern entsprechend seiner nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: MoinMoin am 05.06.2019 09:13
Wenn die auszuübende Tätigkeit nur in E3 führte, würde man nicht verarscht. Wenn nicht, war man ohnehin nicht in E3, sondern entsprechend seiner nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
Und da ist die Ausbildung wumpe, das wird immer wieder gerne vergessen.

@QuietscheEnte
Bei unseren E3er habe ich allerdings das Problem, dass diese ständig Tätigkeiten in einer Form ausüben, die nicht Ihrer EG entsprechen.
Ich sage es mal tariflich unkorrekt: Sie denken mit und agieren selbstständig, obwohl sie es nicht müssen, da sie hierfür nicht entsprechend eingestellt wurden. Denn sie arbeiten oberhalb dessen was nach einer eingehende fachliche Einarbeitung von der Tätigkeit erwartet werden darf.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: QuietscheEnte am 05.06.2019 09:35
Wenn die auszuübende Tätigkeit nur in E3 führte, würde man nicht verarscht. Wenn nicht, war man ohnehin nicht in E3, sondern entsprechend seiner nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

Doch, nach heutigem Kenntnisstand verarscht.
Das was in den Tätigkeitsberichten steht, stimmt in der Theorie genauso wie du das immer schreibst und demnach ist man eingruppiert, da bin ich voll bei dir.
Die Realität sieht einfach anders aus.
Ich habe zu EG3 Zeiten keine Hilfsarbeiten ausgeführt, sondern selbstständig mit Dipl. Ing. zusammen Projekte bearbeitet, wie auch die nachkommenden Azubis angeleitet. Im neuen Institut bin ich bei ähnlichen Tätigkeiten direkt in die EG5 höher gruppiert worden, mehr ging nicht, da man wohl nur eine Gruppe überspringen darf. Die haben mich dann erstmal aufgeklärt, was die EG3 überhaupt bedeutet.
Ich denke nach 9 Jahren Kampf, mit Weiterbildungen etc. pp. ist mir eine noch höhere Entgeltgruppe als EG7 gegönnt, ob es die EG8 oder eine der EG9 Gruppen wird, wird die Tarifverhandlung noch klären.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 05.06.2019 09:42
Da TB entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind, ist man entsprechend auch von E1 in E15 höhergruppiert, wenn sich dies aus der auszuübenden Tätigkeit ergibt. Es gibt kein tarifliches Hindernis beim Überspringen von Entgeltgruppen.

Wer eine andere Tätigkeit als seine auszuübende Tätigkeit ausübt, ist nicht nur selbst schuld, er legt auch ein abmahnwürdiges Verhalten an den Tag.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: QuietscheEnte am 05.06.2019 09:54
Wenn das so ist, warum mussten Kollegen von mir ein "Begehungsverfahren" bestreiten, um von der EG9k in die EG10 zu gelangen?  Wenn man nach entsprechenden Tätigkeiten überall eingruppiert werden kann?
Sie sind staatl. geprüfte Techniker, mit langjähriger Berufserfahrung und üben weitaus höher wertige Arbeiten aus.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 05.06.2019 09:59
Die Tarifvertragstexte sind frei zugänglich. Wo fände man dort ein „Begehungsverfahren“?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: QuietscheEnte am 05.06.2019 10:12
Dieses Verfahren wird hier so genannt, ob das im Tarifvertrag so verankert ist weiß ich nicht.
Die Mitarbeiter mussten ihre Tätigkeiten über ein halbes Jahr lang dokumentieren und vor einem Ausschuss einen Vortrag halten und wurden zu ihrer Dokumentation befragt. Danach wurde bewertet, ob die Tätigkeiten EG10 würdig sind.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Organisator am 05.06.2019 10:16
Wenn das so ist, warum mussten Kollegen von mir ein "Begehungsverfahren" bestreiten, um von der EG9k in die EG10 zu gelangen?  Wenn man nach entsprechenden Tätigkeiten überall eingruppiert werden kann?

Ohne zu wissen, was ein "Begehungsverfahren" ist würde ich darauf tippen, dass die zuständigen Personaler ihrer Arbeit nicht richtig nachkommen.

Konkret ist es doch nunmal so, dass jeder TB eine Tätigkeitsdarstellung hat, in der die übertragenen Tätigkeiten aufgeführt sind. Wenn z.B. nur Hilfstätigkeiten übertragen sind, sind auch nur diese auszuführen.

Verlangt der Arbeitgeber mehr, wäre dies mit einer neuen Tätigkeitsdarstellung umzusetzen.

Zitat
Ich habe zu EG3 Zeiten keine Hilfsarbeiten ausgeführt, sondern selbstständig mit Dipl. Ing. zusammen Projekte bearbeitet, wie auch die nachkommenden Azubis angeleitet.

Na da freut sich der Arbeitgeber. Niedrig bewertete Aufgaben übertragen, höherwertige Aufgaben bekommen ;)
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 05.06.2019 10:18
@QuietscheEnte: Nein, ist es nicht. Im Tarifvertrag ist verankert, daß TB entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind, siehe §12 Abs. 1 TV-L. Die Eingruppierung ist unabhängig von der Rechtsmeinung des AG und irgendwelcher Laienschauspielgruppenverfahren, die er zur Bildung derselben betreibt.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Organisator am 05.06.2019 10:19
Dieses Verfahren wird hier so genannt, ob das im Tarifvertrag so verankert ist weiß ich nicht.
Die Mitarbeiter mussten ihre Tätigkeiten über ein halbes Jahr lang dokumentieren und vor einem Ausschuss einen Vortrag halten und wurden zu ihrer Dokumentation befragt. Danach wurde bewertet, ob die Tätigkeiten EG10 würdig sind.

Oh Mann. Da würde ich mir aber ganz schnell einen anderen Arbeitgeber suchen.

Wie spid gebetsmühlenartig wiederholt - die übertragenen Tätigkeiten sind für die Eingruppierung ausschlaggebend. Nicht die tatsächlichen Tätigkeiten.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Bastel am 05.06.2019 10:46
Wenn das so ist, warum mussten Kollegen von mir ein "Begehungsverfahren" bestreiten, um von der EG9k in die EG10 zu gelangen? 

Frag doch mal die Personalabteilung... Tariflich gibt's so nen Quark meine ich nicht.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: MoinMoin am 05.06.2019 10:47
Doch, nach heutigem Kenntnisstand verarscht.
Das was in den Tätigkeitsberichten steht, stimmt in der Theorie genauso wie du das immer schreibst und demnach ist man eingruppiert, da bin ich voll bei dir.
Die Realität sieht einfach anders aus.
Ich habe zu EG3 Zeiten keine Hilfsarbeiten ausgeführt, sondern selbstständig mit Dipl. Ing. zusammen Projekte bearbeitet, wie auch die nachkommenden Azubis angeleitet. Im neuen Institut bin ich bei ähnlichen Tätigkeiten direkt in die EG5 höher gruppiert worden, mehr ging nicht, da man wohl nur eine Gruppe überspringen darf. Die haben mich dann erstmal aufgeklärt, was die EG3 überhaupt bedeutet.
Ich denke nach 9 Jahren Kampf, mit Weiterbildungen etc. pp. ist mir eine noch höhere Entgeltgruppe als EG7 gegönnt, ob es die EG8 oder eine der EG9 Gruppen wird, wird die Tarifverhandlung noch klären.


@QuietscheEnte
Bei unseren E3er habe ich allerdings das Problem, dass diese ständig Tätigkeiten in einer Form ausüben, die nicht Ihrer EG entsprechen.
Ich sage es mal tariflich unkorrekt: Sie denken mit und agieren selbstständig, obwohl sie es nicht müssen, da sie hierfür nicht entsprechend eingestellt wurden. Denn sie arbeiten oberhalb dessen was nach einer eingehende fachliche Einarbeitung von der Tätigkeit erwartet werden darf.

Ja du hast dich verarschen lassen, weil du (warum auch immer) Dinge machtest, die du nicht hättest machen dürfen.

Die Mitarbeiter mussten ihre Tätigkeiten über ein halbes Jahr lang dokumentieren und vor einem Ausschuss einen Vortrag halten und wurden zu ihrer Dokumentation befragt. Danach wurde bewertet, ob die Tätigkeiten EG10 würdig sind.
Es gibt da einen anderen Weg: Den AG Fragen was man machen soll und dies bestätigt bekommen als auszuübenden Tätigkeiten und dann auch nur dieses machen und das entsprechende Entgelt einfordern.
Da kann man seinen Vorgesetzten zwar zur Weissglut bringen, weil man ja jeden Scheiss vom PA bestätigt bekommen haben will, solange man keine korrekte Darstellung der auszuübenden Tätigkeiten hat.

Ob man sich damit beliebt macht? wohl nicht, deswegen lassen sich die Leute ja verarschen und wechseln nicht den AG.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: QuietscheEnte am 05.06.2019 11:02
Habe das Institut ja schon gewechselt, Arbeitstechnisch ist hier alles in Ordnung und bin auch entfristet.
Die übergeordnete Personalabteilung der Uni ist das Problem.
Ich bin froh das Spid und auch andere sich so gut auskennen und dieses gebetsmühlenartig hier immer wieder verbreiten/anmerken.

Man muss ja auch Berufserfahrung sammeln in Tätigkeitsbereichen, die dann zu einer Höhergruppierung führen.
In der Personalabteilung hat sich einiges getan, viele junge neue Sachbearbeiter, die auch darauf schauen, das die Tätigkeitsberichte nicht höherwertige Aufgaben beinhalten, die nicht zur EG passen.

Noch ein Beispiel: Meine letzte Höhergruppierung ging in die E7. Mein Tätigkeitsbericht wies aber Tätigkeiten einer E9 auf. Da musste mein Gruppenleiter den Tätigkeitsbericht so umschreiben, dass ich nur eine E7 erfülle, weil ich in die E8 als Techniker nicht gruppiert werden kann und mehr als eine Gruppe nicht übersprungen werden darf. Ich kam aus der E6.
Da Spid jetzt auch schon mehrfach sagte, das mehrere Gruppen übersprungen werden können, war die Regelung der Personalabteilung falsch..., genauso wie Spid immer wieder betont das man in jede Gruppe kommen kann.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Bastel am 05.06.2019 13:45
Man muss ja auch Berufserfahrung sammeln in Tätigkeitsbereichen, die dann zu einer Höhergruppierung führen.

Die Berufserfahrung ist nicht von Nöten.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Organisator am 05.06.2019 14:07
Noch ein Beispiel: Meine letzte Höhergruppierung ging in die E7. Mein Tätigkeitsbericht wies aber Tätigkeiten einer E9 auf. Da musste mein Gruppenleiter den Tätigkeitsbericht so umschreiben, dass ich nur eine E7 erfülle, weil ich in die E8 als Techniker nicht gruppiert werden kann und mehr als eine Gruppe nicht übersprungen werden darf. Ich kam aus der E6.

Da sträuben sich einem die Haare!
Zunächst ist zu definieren, welche Aufgaben eine Organisationseinheit erledigen soll, welche Tätigkeiten dafür erforderlich sind und wie sie sinnvoll zusammengefasst werden könnnen (Stellen im organisatorischen Sinn). Anschließend sind die Stellen zu bewerten und mit entsprechendem Personal zu besetzen.

Ein Umschreiben einer Tätigkeitsdarstellung führt lediglich dazu, dass die organisatorisch für die Aufgabenerledigung notwendigen Tätigkeiten nicht (im vollen Umfang) durchgeführt werden können.

In deinem Fall: Was soll der Gruppenleiter mit einer E 7-Kraft anfangen, wenn E 9 - Tätigkeiten erledigt werden müssen? (Mal abgesehen von dem Bullshit mit dem Überspringen von Entgeltgruppen, sind ja keine Beamte)
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: MoinMoin am 05.06.2019 14:31
In deinem Fall: Was soll der Gruppenleiter mit einer E 7-Kraft anfangen, wenn E 9 - Tätigkeiten erledigt werden müssen? (Mal abgesehen von dem Bullshit mit dem Überspringen von Entgeltgruppen, sind ja keine Beamte)
Anstelle einer e9 Kraft und 3 e7 Kräfte kann man auch die Arbeit auf 4 e7 Kräfte verteilen.
Aber Danke QuietscheEntchen, du zeigst einmal mehr was für "Verbrecher" es in Personalabteilungen gibt.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: QuietscheEnte am 05.06.2019 14:33
Meine nächste Höhergruppierung steht bevor, ich bin gespannt, was bei raus kommen wird.

An wen kann man sich denn wenden, wenn die Personalabteilung einem da nicht so richtig weiter hilft?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 05.06.2019 14:38
Spezialisierte Anwälte für das Eingruppierungrecht des öffentlichen Dienstes
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: MoinMoin am 05.06.2019 14:39
Wenn die Personalabteilung (als Vertetung des AGs) dir neue Tätigkeiten überträgt, dann erfolgt ja automatisch die Höhergruppierung.
Wenn die Personalabteilung eine andere Meinug vertritt bzgl. der Bewertung der übertragende Tätigkeiten, dann hilft dir nur ein Sach und Fachkundiger REchtsanwalt fürdie dann notwendige Eingruppierungsfeststellungsklage.


Ein Tipp:
Wenn ein Personalsachbearbeiter so eine Unfug wie: Man kann keine zwei EGs überspringen behauptet, dann nagel in mit Bleistiften fest, bis er dir die entsprechende Stelle im Tarifrecht zeigt.

Oder Egal was einer aus den Verein behauptet, immer als erstes Frage: Wo steht das, auf Basis welcher Paragraphen leiten sie das ab.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Der Kanzler am 06.06.2019 22:07
In deinem Fall: Was soll der Gruppenleiter mit einer E 7-Kraft anfangen, wenn E 9 - Tätigkeiten erledigt werden müssen? (Mal abgesehen von dem Bullshit mit dem Überspringen von Entgeltgruppen, sind ja keine Beamte)
Anstelle einer e9 Kraft und 3 e7 Kräfte kann man auch die Arbeit auf 4 e7 Kräfte verteilen.
Aber Danke QuietscheEntchen, du zeigst einmal mehr was für "Verbrecher" es in Personalabteilungen gibt.


Meistens sind es nicht die personaler sondern die Abteilungsleiter, die nicht wollen (zu gemütlich, hat ja früher auch funktioniert )
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Neffets69 am 07.06.2019 13:58
Spezialisierte Anwälte für das Eingruppierungrecht des öffentlichen Dienstes
Meine nächste Höhergruppierung steht bevor, ich bin gespannt, was bei raus kommen wird.

An wen kann man sich denn wenden, wenn die Personalabteilung einem da nicht so richtig weiter hilft?

Sagt mal habt ihr keine gut funktionierende Personalvertretung vor Ort ?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 07.06.2019 14:04
Wahlgremien, insbesondere solche, bei denen der Hauptanreiz ein Sonderkündigungsschutz ist, sind erwartbar kein Hort der Kompetenz - zumal die individualrechtliche Beratung von TB keine Aufgabe der Personalvertretung ist.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: pvenj am 07.06.2019 14:26
Wahlgremien, insbesondere solche, bei denen der Hauptanreiz ein Sonderkündigungsschutz ist, sind erwartbar kein Hort der Kompetenz - zumal die individualrechtliche Beratung von TB keine Aufgabe der Personalvertretung ist.

Ein ganz wichtiger Punkt! Bei individualrechtlichen Angelegenheiten kann einem der Personalrat maximal mit gut gemeinten Tipps weiterhelfen. Deswegen am besten direkt einen kompetenten Rechtsbeistand suchen.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: QuietscheEnte am 07.06.2019 15:01
Spezialisierte Anwälte für das Eingruppierungrecht des öffentlichen Dienstes
Meine nächste Höhergruppierung steht bevor, ich bin gespannt, was bei raus kommen wird.

An wen kann man sich denn wenden, wenn die Personalabteilung einem da nicht so richtig weiter hilft?

Sagt mal habt ihr keine gut funktionierende Personalvertretung vor Ort ?

Soweit ich weiß, hat es in der Personalabteilung eine große Umstrukturierung gegeben.
Ich hoffe, das es sich dadurch zum besseren gewendet hat.

Wenn nicht, werde ich auf kurz oder lang den Job wechseln.
Ich sehe es nicht mehr ein, immer mehr Arbeit und damit auch mehr Verantwortung, aufgebürdet zu bekommen und am Gehalt tut sich nichts. Da bringt mir auch die Festanstellung nichts, die bekomme ich in meinem Beruf auch draußen in der freien Wirtschaft. Wenn ich nicht sogar in einen ganz anderen Bereich gehe.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: carlos1977 am 27.06.2019 11:07
"5.  Techniker (Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 2)
Das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 7 wird der Entgeltgruppe 8 zugeordnet. In der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 wird die besondere Stufenlaufzeit aufgehoben; die Entgeltgruppenzulage nach Anlage F Nr. 9 entfällt. Die Gewerkschaften halten ihre Forderung nach Ausbringung eines Tätigkeitsmerkmals in Entgeltgruppe 9c aufrecht."


Daraus folgt:

- Wer bisher als Techniker in die EG7 eingruppiert ist, kommt ab 2020 in die EG8 (bzw. kann in die EG8 kommen, sofern eine Höhergruppierung nur auf Antrag erfolgt --> Redaktionsverhandlungen abwarten)

- Wer bisher als Techniker in die EG9 mit besonderen Stufenlaufzeiten und Entgeltgruppenzulage (Fallgruppe 1) eingruppiert ist, kommt ab 2020 in die neue EG9b (bzw. kann in die neue EG9b kommen, sofern eine Höhergruppierung nur auf Antrag erfolgt --> Redaktionsverhandlungen abwarten)

- Wer bisher als Techniker in die EG9 mit besonderen Stufenlaufzeiten ohne Entgeltgruppenzulage (Fallgruppe 2) eingruppiert ist, wird am 01.01.2020 in die neue EG9a übergeleitet.

Hallo TV-Ler, welcher Teil unter dem Abschnitt 5. Techniker (Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 2)
besagt, dass die Techniker in der EG9 Fallgruppe 1 in die EG9b kommen bzw. einen Antrag für die Höhergruppierung stellen können ab 01.01.20???  :o Hilf mir bitte da weiter den Abschnitt richtig zu deuten.
Ich lese nur, dass bei den Technikern in der EG9 Fallgruppe 1 die Stufenlaufzeiten entfallen und die Zulage wegfällt  :-\

Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 27.06.2019 11:20
Hallo TV-Ler, welcher Teil unter dem Abschnitt 5. Techniker (Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 2)
besagt, dass die Techniker in der EG9 Fallgruppe 1 in die EG9b kommen bzw. einen Antrag für die Höhergruppierung stellen können ab 01.01.20???  :o Hilf mir bitte da weiter den Abschnitt richtig zu deuten.
Ich lese nur, dass bei den Technikern in der EG9 Fallgruppe 1 die Stufenlaufzeiten entfallen und die Zulage wegfällt  :-\
Bislang gibt es im TV-L die "reguläre" EG9 und die EG9 "mit besonderen Stufenlaufzeiten".
Nun soll für Techniker die besondere Stufenlaufzeit aufgehoben werden.
Was bleibt dann übrig?
Richtig: die "reguläre" EG9, welche künftig als EG9b bezeichnet wird.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: carlos1977 am 27.06.2019 12:29
Hallo TV-Ler, welcher Teil unter dem Abschnitt 5. Techniker (Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 2)
besagt, dass die Techniker in der EG9 Fallgruppe 1 in die EG9b kommen bzw. einen Antrag für die Höhergruppierung stellen können ab 01.01.20???  :o Hilf mir bitte da weiter den Abschnitt richtig zu deuten.
Ich lese nur, dass bei den Technikern in der EG9 Fallgruppe 1 die Stufenlaufzeiten entfallen und die Zulage wegfällt  :-\
Bislang gibt es im TV-L die "reguläre" EG9 und die EG9 "mit besonderen Stufenlaufzeiten".
Nun soll für Techniker die besondere Stufenlaufzeit aufgehoben werden.
Was bleibt dann übrig?
Richtig: die "reguläre" EG9, welche künftig als EG9b bezeichnet wird.
Ab wann kommen die Techniker mit den langen Stufenlaufzeiten in die "reguläre" EG9?? Ab 01.01.19 oder 01.01.20? Ich meine nicht wann sie theoretisch in die E9b kommen..
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: F1s1 am 27.06.2019 12:31
Endgültig kannste das erst sagen wenn die Redaktionsverhandlungen durch sind und es schwarz auf weiß ist. Vorher weiß es niemand was dort gemacht wird. Gedulde dich wie wir alle :)
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 27.06.2019 13:31
Ab wann kommen die Techniker mit den langen Stufenlaufzeiten in die "reguläre" EG9?? Ab 01.01.19 oder 01.01.20? Ich meine nicht wann sie theoretisch in die E9b kommen..
Die Überleitung erfolgt zum 01.01.2019 in die neue EG9a. Zum 01.01.2020 besteht die Möglichkeit in die EG9b höhergruppiert zu werden.
Es besteht also keine Möglichkeit für Techniker, in die "reguläre" EG9 zu kommen.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Geist am 01.07.2019 09:55
Wieso eigentlich einen Antrag?
Es wurden Vermutungen laut, dass Techniker der Fallgruppe I von die kommende 9a in die 9b kommen können.
Betroffene können dafür eventuell Ende des Jahres einen Antrag stellen, dem die Personalabteilung entsprechen muss. (Sowas gab's bei der neuen Ego für Techniker ja auch schon)
Wozu denn so ein Antrag?
Es müsste doch ein Automatismus sein. Oder gibt es Konstellationen, in denen ein Mitarbeiter keinen Aufstieg in die 9b wünscht?
Ist so ein Verfahren eine Schamgrenze, um Geld sparen zu können in der Hoffnung der Ein oder Andere traut sich nicht den "Konflikt" mit dem Arbeitgeber zu suchen?
Hofft man auf alte Greise, die davon nichts mitbekommen und den Termin verschlafen?
Oder ist das ein notwendiger Verwaltungsakt dessen Sinn ich nicht verstanden habe?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 01.07.2019 10:05
Es handelt sich um eine Gewerkschaftsforderung. Eine Höhergruppierung zu einem bestimmten Zeitpunkt kann individuell nachteilig sein.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Micha am 05.07.2019 07:34
Gibt es denn Neuigkeiten wie die Überleitung von der E7 in die E8 aussehen soll?
Gibt es hier schon Neuigkeiten?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV Sibe am 02.08.2019 14:54
Hallo in die Runde.
Da die Redaktionsgespräche jetzt gelaufen sind folgend meine Frage.

Die bin der E9k FG1 eingruppiert. Da ich hier in dem Thread gelesen habe das man auf Antrag in die E9b höhergruppiert werden kann.
Ist dies jetzt der Fall? Sag die Einigung was darüber aus?

Vielen Dank für die Antworten
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: In10sive am 02.08.2019 15:44
Hallo in die Runde.
Da die Redaktionsgespräche jetzt gelaufen sind folgend meine Frage.

Die bin der E9k FG1 eingruppiert. Da ich hier in dem Thread gelesen habe das man auf Antrag in die E9b höhergruppiert werden kann.
Ist dies jetzt der Fall? Sag die Einigung was darüber aus?

Vielen Dank für die Antworten

Hallo,

genau das würde mich auch interessieren. Der dbb schreibt in seiner Mail dazu leider nichts...!
Weiß hier jemand genaueres?

Besten Dank!

LG
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: wap am 02.08.2019 15:49
Das kommt ganz auf die Tätigkeit an.

Nicht jede E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten und Fg 1 kann in E9b übergeleitet werden.

Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: In10sive am 02.08.2019 16:11
Techniker der EG9 FG.1 war doch im Gespräch oder?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: wap am 02.08.2019 16:45
Du hattest Techniker nicht erwähnt.

Bei Meistern und der jeweiligen Fallgruppe 1 bleibt es wohl bei E9a und Entgeltgruppenzulage.

Techniker mit Eingruppierung nach EGO Teil2 Nr. 22.2 in Fallgruppe 1 sollen in die neue EG9b kommen. Das stand jedoch schon lange fest.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Blume am 02.08.2019 16:47
Du hattest Techniker nicht erwähnt.

Bei Meistern und der jeweiligen Fallgruppe 1 bleibt es wohl bei E9a und Entgeltgruppenzulage

Techniker mit Eingruppierung nach EGO Teil2 Nr. 22.2 in Fallgruppe 1 sollen in die neue EG9b kommen. Das stand jedoch schon lange fest.

Kann das jemand bestätigen das es so kommt jetzt nach den Verhandlungen. Wird es mit Antrag sein?

Von Verdi müsste doch auch was veröffentlicht werden.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Ghost am 02.08.2019 18:05
Hallo Forum,

ich hätte da auch eine Verständigungsfrage. Ich bin Technikerin der E9k Stufe 4 Fallgruppe 1

Am 30.05. bekamen wir eine vorläufige Abrechnung

E9a Stufe 5 plus Zulage

3667.36 €
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 02.08.2019 18:21
Und die Frage?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Blume am 02.08.2019 19:37
Und die Frage?

Also meine Frage war ob des nach den abgeschlossenen Verhandlungen, wie das jetzt genau geregelt ist für Techniker. Von 9a FG1 nach 9b zum 1.1.2020

Oder wird das unter so Verschluss gehalten?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Ghost am 02.08.2019 19:51
Sorry da ist etwas schief gelaufen, ich weiß gar nicht wie das veröffentlich wurde. Eigentlich bin ich nur auf die Vorschau, dann habe ich Besuch bekommen und als ich zurück an den Rechner kam, war der Beitrag gesendet. Merkwürdig, aber egal......hier nun meine Frage.

Also ich bin seit 01.01.2017 als Techniker in der EG 9 Stufe 4. Im Oktober 2018  kam ich in die Fallgruppe 1 und bekomme seit dem die Zulage.

Im Mai haben wir eine vorläufige Abrechnung erhalten.

Ich bin jetzt 9a Stufe 5 3667,36 plus Zulage = 3765,86€.

Wenn jetzt am 01.01.2020 eine Verbesserung in die 9b erfolgen soll (egal ob automatisch oder auf Antrag), wie wird sich dann mein Brutto Gehalt berechnen?

Ist das dann 9b Stufe 4 = 3667,36€ plus Garantiebetrag von 180€ = 3847,36€ (Die Zulage soll ja wegfallen)

Oder wird für die Berechnung mein jetziges Brutto von 3765,86€ herangezogen und der Garantiebetrag addiert, was ein Brutto von 3945,86€ wäre? Dabei beginnt meine Stufenlaufzeit in der Stufe 4 von vorne?

Oder ist mein Berechnung komplett falsch?

Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 02.08.2019 20:01
Sofern das Ganze als Höhergruppierung (auf Antrag) durchgeführt werden wird und sofern keine Sonderregelungen für diese Höhergruppierung getroffen werden, spielt die Entgeltgruppenzulage nur für die Feststellung, ob der Garantiebetrag zusteht, eine Rolle.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Ghost am 02.08.2019 20:05
und dass heißt in Zahlen?  :)

Wenn ich ehrlich bin, blicke ich es nicht

Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 02.08.2019 20:09
3781,78€ + 180€ Garantiebetrag unter den von mir genannten Prämissen
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: In10sive am 03.08.2019 09:37
Du hattest Techniker nicht erwähnt.

Bei Meistern und der jeweiligen Fallgruppe 1 bleibt es wohl bei E9a und Entgeltgruppenzulage.

Techniker mit Eingruppierung nach EGO Teil2 Nr. 22.2 in Fallgruppe 1 sollen in die neue EG9b kommen. Das stand jedoch schon lange fest.

Ok sorry, dann lass mich meine Frage nun konkretisieren:

Hat jemand schon irgendwelche Informationen, wie denn die Überleitung der Techniker mit Eingruppierung nach EGO Teil2 Nr. 22.2 in Fallgruppe 1 von E9a nach E9b ablaufen soll?? Muss hierfür einen Antrag gestellt werden oder wird die Überleitung zum 01.01.2020 automatisch vonstatten gehen? Falls auf Antrag, an wen muss dieser Antrag gerichtet werden? Direkter Vorgesetzter, an die zuständige Mitarbeiterin der Personalverwaltung oder direkt an das Landesamt für Besoldung und Versorgung? Genügt hierfür ein zweizeiliger Antrag mit Verweis auf diese Änderung in der Entgeltordnung? Gibt es seitens Verdi dazu evtl. eine Vorlage?
Was wurde denn nun abschließend in den Redaktionsverhandlungen vereinbart?

Herzlichen Dank im Voraus!
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 03.08.2019 10:18
Ok sorry, dann lass mich meine Frage nun konkretisieren:

Hat jemand schon irgendwelche Informationen, wie denn die Überleitung der Techniker mit Eingruppierung nach EGO Teil2 Nr. 22.2 in Fallgruppe 1 von E9a nach E9b ablaufen soll?? Muss hierfür einen Antrag gestellt werden oder wird die Überleitung zum 01.01.2020 automatisch vonstatten gehen? Falls auf Antrag, an wen muss dieser Antrag gerichtet werden? Direkter Vorgesetzter, an die zuständige Mitarbeiterin der Personalverwaltung oder direkt an das Landesamt für Besoldung und Versorgung? Genügt hierfür ein zweizeiliger Antrag mit Verweis auf diese Änderung in der Entgeltordnung? Gibt es seitens Verdi dazu evtl. eine Vorlage?
Was wurde denn nun abschließend in den Redaktionsverhandlungen vereinbart?
Über ein eventuelles Antragserfordernis ist nichts bekannt geworden. Es ist aber davon auszugehen, das ein Antrag gestellt werden muss, da dies für beide Seiten von Vorteil ist.
Adressat ist die jeweilige personalverwaltende Stelle.
Ein formloses Schreiben sollte genügen.
Da hier nur eine (grobe) Zusammenfassung der Dissenspunkte von Seiten des dbb vorliegt, werden wir das abschließende Ergebnis erst in Form der geänderten und veröffentlichten Tariftexte erfahren ...
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: In10sive am 03.08.2019 10:55
Super, danke für die Info TV-Ler!
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: FireDoB am 08.08.2019 18:19
Habe die Diskussion jetzt über Monate mit erfolgt und wenn ich mir die Tarifergebnisse so anschaue, dann komme ich da zu folgender These bezüglich der EG9 Techniker EGO-TVL 22.2 Fallgruppe 1.

https://wir-sind-es-wert.verdi.de/++co++9ed7c0c8-3f30-11e9-a52f-525400940f89

Aufhebung der besonderen Stufenlaufzeit für das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1, d.h. Zuordnung von der „kleinen Entgeltgruppe 9“ zur „großen Entgeltgruppe 9“ unter Wegfall der Entgeltgruppenzulage.

Da es weder in der zukünftigen 9a oder in der 9b verlängerte Stufenlaufzeiten gibt, muss dieser "Wegfall der Stufenlaufzeit" also im Vorfeld erfolgen. Alles andere ergibt gar keinen Sinn.

Entsprechend müssten doch gelten, dass es seit dem 1.1.2019 keine "besondere Stufenlaufzeit" mehr für diese Gruppe gibt? Sehe ich richtig oder?

Folglich entsprechen EG9 Techniker EGO-TVL 22.2 Fallgruppe 1 zum 1.1.2019 der „großen Entgeltgruppe 9“, die ebenfalls zum 1.1.2019 in die 9b umgewandelt wird.

https://bund-laender-nrw.verdi.de/tarif/tv-l/++co++f2fefde0-b750-11e9-9f36-52540066e5a9

Beschäftigte der Entgeltgruppe 9, für die keine besonderen Stufenregelungen gelten, werden stufengleich und unter Mitnahme der in ihrer Stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit in die Entgeltgruppe 9b übergeleitet.

Sprich es müsste wie folgt aussehen

bis 31.12.2018:

Bsp.: E9k St.3 seit 4 Jahren in der Stufe 3
Grundgehalt:                  3172.55 €  [E 9 klein ]
Entgeltgruppenzulage 9:     95.62 €
= 3268.17 €

Stufengleich übergeleitet würde dann bedeuten E9 St.3 (bewusst ohne k, weil die verlängerte Stufenlaufzeit ja weggefallen) nach E9b3 unter Mitnahme der Stufenlaufzeit wären 4 Jahre. Sprich nach 3 Jahren in 3 gibt es die Stufe 4 also müsste man in die E9b4 kommen. Das wären dann:

E9b4
Grundgehalt:                  3667.36 €

da die Entgeldgruppenzulage wegfällt, entfallen die 95.62 € bzw. neu jetzt 98.50 €

Ich kann nirgends, etwas darüber finden, dass EG9 Techniker EGO-TVL 22.2 Fallgruppe 1 erst in die neue 9a übergeleitet werden und dann auf Antrag erst 2020 in die E9b kommen können. Das würde ja bedeuten, dass sie erst 2020 der "großen E9" entsprechen würden und die gibt es dann schon ein Jahr nicht mehr. Ich wüsste auch nicht, was dieser "Zwischenschritt" bewirken sollte, das ist doppelte Arbeit. Die bei der oben genannten Regelung "stufengleich und unter Mitnahme der in ihrer Stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit in die Entgeltgruppe 9b übergeleitet" auch total absurd ist. Man kann so gar nicht schlechter gestellt werden. So lange wie die Redaktionsverhandlungen noch nicht abgeschlossen sind / waren bzw. alles unterschrieben worden ist, musste der Arbeitgeber erstmal übergangsweise etwas tun muss. Also zahlt er erstmal das alte Gehalt + die garantierten 100 Euro Tariferhöhung.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 08.08.2019 18:27
Da gemäß der Tarifeinigung die Verbesserungen der EGO frühestens am 01.01.20 inkraft treten, sind alle Gedankengänge, die von einem anderen Datum ausgehen, Unfug.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: FireDoB am 08.08.2019 19:18
Da gemäß der Tarifeinigung die Verbesserungen der EGO frühestens am 01.01.20 inkraft treten, sind alle Gedankengänge, die von einem anderen Datum ausgehen, Unfug.


https://wir-sind-es-wert.verdi.de/++co++9ed7c0c8-3f30-11e9-a52f-525400940f89

Techniker: Zuordnung des Tätigkeitsmerkmals der Entgeltgruppe 7 zur Entgeltgruppe 8, Aufhebung der besonderen Stufenlaufzeit für das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1, d.h. Zuordnung von der „kleinen Entgeltgruppe 9“ zur „großen Entgeltgruppe 9“ unter Wegfall der Entgeltgruppenzulage (z.Z. 95,62 Euro).

Dann hat Verdi hier Mumpitz geschrieben. 2020 gibt es keine „kleine Entgeltgruppe 9“ bzw. „große Entgeltgruppe 9“ mehr. Die Höhe der Entgeltgruppenzulage (z.Z. 95,62 Euro) bezieht sich auch auf den Stand vom 31.12.2018. 
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 08.08.2019 19:54
Man sollte nicht auf jeden Schrottlink klicken, sowas führt einen nur zu Internetpornos, Fishingseiten oder zu Verdi. Einigungspapier Abschnitt II Ziff. 4 ist eindeutig.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Master090387 am 08.08.2019 20:19
Ich finde es leider sehr schade das der Beruf des Meisters jetzt schlechter angesehen wird obwohl sie die gleiche Stufe habe ( Ausbildung + Weiterbildung ). Und egal welche Tätigkeiten man macht sobald sie die richtige Fallgruppe haben kommen sie in die E9b

Aber ne andere frage kann den jetzt trotzdem der Meister in die E9b kommen mit natürlich entsprechender Tätigkeitsänderung wie im TVöd da kann er ja bis E9c kommen. Und jetzt bitte wieder nicht man kann bis in die E15 kommen mit sonstiger ist klar wird nur leider bei uns nicht gemacht da heisst es immer nur das geht nicht obwohl das nicht stimmt.

Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: FireDoB am 08.08.2019 20:21
Man sollte nicht auf jeden Schrottlink klicken, sowas führt einen nur zu Internetpornos, Fishingseiten oder zu Verdi. Einigungspapier Abschnitt II Ziff. 4 ist eindeutig.

Einigungspapier Abschnitt II Ziff. 4 .... jo, ich gehe doch mal stark mal aus, dass sich dieses Inkrafttreten nur auf die im Abschnitt 2 aufgeführten Änderungen bezieht.

Die Aufspaltung der EG9 ist aber im Abschnitt IV Ziff. 2 geregelt. Da dieser keine extra Klausel zum Inkrafttreten aufweist, dürfte man doch davon ausgehen, dass er wie alles anderen Abschnitte auch am 1.1.2019 in Kraft tritt.

Siehe hierzu auch Abschnitt IIIV Inkrafttreten.  ;)

Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: FireDoB am 08.08.2019 20:25
Ich finde es leider sehr schade das der Beruf des Meisters jetzt schlechter angesehen wird obwohl sie die gleiche Stufe habe ( Ausbildung + Weiterbildung ). Und egal welche Tätigkeiten man macht sobald sie die richtige Fallgruppe haben kommen sie in die E9b

Aber ne andere frage kann den jetzt trotzdem der Meister in die E9b kommen mit natürlich entsprechender Tätigkeitsänderung wie im TVöd da kann er ja bis E9c kommen. Und jetzt bitte wieder nicht man kann bis in die E15 kommen mit sonstiger ist klar wird nur leider bei uns nicht gemacht da heisst es immer nur das geht nicht obwohl das nicht stimmt.

Also ich kann von uns berichten, dass bei uns auch Meister in der EGO 22.2 Techniker Fallgruppe 1 eingruppiert sind. Entsprechend können auch Meister in die 9b kommen.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 08.08.2019 20:33
Man sollte nicht auf jeden Schrottlink klicken, sowas führt einen nur zu Internetpornos, Fishingseiten oder zu Verdi. Einigungspapier Abschnitt II Ziff. 4 ist eindeutig.

Einigungspapier Abschnitt II Ziff. 4 .... jo, ich gehe doch mal stark mal aus, dass sich dieses Inkrafttreten nur auf die im Abschnitt 2 aufgeführten Änderungen bezieht.

Die Aufspaltung der EG9 ist aber im Abschnitt IV Ziff. 2 geregelt. Da dieser keine extra Klausel zum Inkrafttreten aufweist, dürfte man doch davon ausgehen, dass er wie alles anderen Abschnitte auch am 1.1.2019 in Kraft tritt.

Siehe hierzu auch Abschnitt IIIV Inkrafttreten.  ;)

Zu den in Abschnitt II genannten Änderungen gehört auch die Zuordnung der bisherigen Tätigkeitsmerkmale der E9 Fg. 1 für Techniker zur E9b, siehe Abschnitt II Ziff. 2.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: FireDoB am 08.08.2019 20:43
Man sollte nicht auf jeden Schrottlink klicken, sowas führt einen nur zu Internetpornos, Fishingseiten oder zu Verdi. Einigungspapier Abschnitt II Ziff. 4 ist eindeutig.

Einigungspapier Abschnitt II Ziff. 4 .... jo, ich gehe doch mal stark mal aus, dass sich dieses Inkrafttreten nur auf die im Abschnitt 2 aufgeführten Änderungen bezieht.

Die Aufspaltung der EG9 ist aber im Abschnitt IV Ziff. 2 geregelt. Da dieser keine extra Klausel zum Inkrafttreten aufweist, dürfte man doch davon ausgehen, dass er wie alles anderen Abschnitte auch am 1.1.2019 in Kraft tritt.

Siehe hierzu auch Abschnitt IIIV Inkrafttreten.  ;)

Zu den in Abschnitt II genannten Änderungen gehört auch die Zuordnung der bisherigen Tätigkeitsmerkmale der E9 Fg. 1 für Techniker zur E9b, siehe Abschnitt II Ziff. 2.

Touché

Auch wenn es vollkommen unverständlich ist, warum die für die Streichung eines Satzes 1 Jahr Zeit bis zum Inkrafttreten brauchen .......
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 08.08.2019 20:46
Das wiederum ist lediglich eine Kostenfrage.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Bastel am 09.08.2019 06:30
Man sollte nicht auf jeden Schrottlink klicken, sowas führt einen nur zu Internetpornos, Fishingseiten oder zu Verdi. Einigungspapier Abschnitt II Ziff. 4 ist eindeutig.

Bei Pornoseiten kann man wenigstens Spaß haben. Bei Verdi kann man meist nur kotzen....
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Capo am 09.08.2019 10:04
Ich finde es leider sehr schade das der Beruf des Meisters jetzt schlechter angesehen wird obwohl sie die gleiche Stufe habe ( Ausbildung + Weiterbildung ). Und egal welche Tätigkeiten man macht sobald sie die richtige Fallgruppe haben kommen sie in die E9b

Aber ne andere frage kann den jetzt trotzdem der Meister in die E9b kommen mit natürlich entsprechender Tätigkeitsänderung wie im TVöd da kann er ja bis E9c kommen. Und jetzt bitte wieder nicht man kann bis in die E15 kommen mit sonstiger ist klar wird nur leider bei uns nicht gemacht da heisst es immer nur das geht nicht obwohl das nicht stimmt.
Da wird man warten müssen bis der Text der Fallgruppe Techniker neu geschrieben ist. Wird aber dann wahrscheinlich nur über Eingruppierung als "sonstiger" gehen, wenn man es wieder reinschreibt.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: WasDennNun am 09.08.2019 10:48
Und ohne "sonstiger" geht da auch immer was, halt eine EG weniger an Geld.
Aber solange die Personaler/AGs bei ihrer blödsinnigen Meinung - geht nicht / dürfen wir nicht - bleiben, bleibt es wohl dabei, das man nicht entsprechende Tätigkeiten (>e9a) übertragen bekommt.
Mit Meistertätigkeiten jedoch nicht.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 09.08.2019 10:54
Eine Entgeltgruppe weniger wäre dann ja wieder E9a. Was wäre damit gegenüber der E9a für Meistertätigkeiten gewonnen?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: WasDennNun am 09.08.2019 11:06
9b bei einer e10 Stelle....
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 09.08.2019 11:14
In den Beiträgen, auf die Du Dich aufgrund der Einleitung Deines Beitrags offenkundig bezogen hast, ging es um die Eingruppierung von Meistern mit Technikertätigkeiten.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: WasDennNun am 09.08.2019 11:29
Wenn du das so einschränkend interpretierst, meinetwegen.
 Die Frage von Master090387 war nach "Meistern mit natürlich entsprechender Tätigkeitsänderung".
Technikertätigkeiten sehe ich persönlich da nicht zwingend.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 09.08.2019 11:49
Wenn du das so einschränkend interpretierst, meinetwegen.
 Die Frage von Master090387 war nach "Meistern mit natürlich entsprechender Tätigkeitsänderung".
Technikertätigkeiten sehe ich persönlich da nicht zwingend.
Die Frage von Master090387 war "...jetzt trotzdem der Meister in die E9b kommen mit natürlich entsprechender Tätigkeitsänderung" - also explizit auf die EG9b bezogen.
Aber wenn du es so ausufernd interpretierst, meinetwegen  ;)
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: WasDennNun am 09.08.2019 11:59
Eigentlich hätte ich ja nur schreiben müssen, dass hätte der Meister auch schon vorher gekonnt. 8)
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Techniker1975 am 12.08.2019 07:52
Diese Antwort kam heute von meiner Gewerkschaft: hört sich leider nicht sehr positiv an.

Die Arbeitgeberseite bewegt sich bisher aber kaum zu grundsätzlichen Änderungen der Entgeltordnung, die für die spezielle Frage „Techniker in der Fallgruppe 1 à Wegfall der besonderen Stufenlaufzeiten vor der Überleitung in die neue EG 9“ (dann nämlich EG 9 b) entscheidend wäre.
 
Die aktuellen Redaktionsverhandlungen haben jetzt die Überleitung in die EG 9 a konkretisiert, da für alle EG 9’er mit besonderen Stufenlaufzeiten (das sind u. a. alle TV-.L-Techniker in beiden Fallgruppen der EG 9) die EG 9 a gilt (leider).
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 12.08.2019 08:04
Das ist doch das, worauf sich TdL und Gewerkschaften geeinigt haben: die Änderungen der EGO in Teil II Ziff. 2 des Einigungspapiers treten gem. Teil II Ziff. 4 am 01.01.20 inkraft, die Aufspaltung der E9 in E9a und E9b kommt zum 01.01.19. Über beides war in dem Redaktionsverhandlungen nur noch in der textlichen Umsetzung zu verhandeln, nicht in der Sache an sich. Was Deine Gewerkschaft vielleicht zum Ausdruck bringen wollte, war wohl „Haben wir in den Tarifverhandlungen übersehen und die AG wollen das abschließend verhandelte Ergebnispaket nicht noch mal wegen unserer Unfähigkeit aufschnüren.“
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Blume am 12.08.2019 09:39
Diese Antwort kam heute von meiner Gewerkschaft: hört sich leider nicht sehr positiv an.

Die Arbeitgeberseite bewegt sich bisher aber kaum zu grundsätzlichen Änderungen der Entgeltordnung, die für die spezielle Frage „Techniker in der Fallgruppe 1 à Wegfall der besonderen Stufenlaufzeiten vor der Überleitung in die neue EG 9“ (dann nämlich EG 9 b) entscheidend wäre.
 
Die aktuellen Redaktionsverhandlungen haben jetzt die Überleitung in die EG 9 a konkretisiert, da für alle EG 9’er mit besonderen Stufenlaufzeiten (das sind u. a. alle TV-.L-Techniker in beiden Fallgruppen der EG 9) die EG 9 a gilt (leider).

Habs fast erwartet das die Gewerkschaft das wieder in den Sand setzt... Ohne Worte

Kann des jemand bestätigen, das des Thema erledigt ist?

Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 12.08.2019 09:42
Das war es doch schon am 02.03.19 mit dem Einigungspapier.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Blume am 12.08.2019 09:47
Das war es doch schon am 02.03.19 mit dem Einigungspapier.

Dann sollte es ja auch so kommen mit der Überleitung für Techniker Fallgruppe 1 in die 9b am 1.1.2020.

In den Änderungsverträgen muss es dann ja zulesen sein.

Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 12.08.2019 09:50
Ob es zum 01.01.20 eine Überleitung oder eine Höhergruppierung (auf Antrag) wird, ist bislang noch nicht bekannt.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: In10sive am 12.08.2019 11:06
Hallo,

wo genau wurde denn schriftlich festgehalten, dass Techniker EGO Teil II Nr. 22.2 in Fallgruppe 1 in die EG9b kommen sollen? Weder im Einigungspapier vom 02.03.19, noch in den beiden Pressemeldungen von Verdi und dbb zum Ergebnis des Redaktionsverhandlungen konnte ich etwas dazu finden!?!?! Vermutlich habe ich aber auch nur Tomaten auf den Augen...
Lediglich für Teil III gabs einen ausführlichen Anhang bzw. Teil II Abschnitt 20 Unterabschnitt 6 (Erzieherinnen, Kinderpflegerinnen) und Teil IV (Pflege) habe ich etwas gefunden!?

Danke schonmal für die Erleuchtung!
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 12.08.2019 11:09
Teil II Ziff. 2 des Einigungspapiers
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: In10sive am 12.08.2019 11:14
ahhh unter "Ergänzende Information zur Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen -> Gliederungsnummer IV -> 5."!
Danke Spid!
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: QuietscheEnte am 15.08.2019 08:14
Ich habe da doch nochmal eine Frage.
Ich bin derzeit als Technikerin in E7 S4 + Bindungszulage 1Stufe Vorweg eingruppiert.
Wenn jetzt heraus kommt, dass man durch Antrag in E8 gruppiert wird, wie verhält es sich dann einmal mit der jetztigen Stufe und der Vorweg gewährten Stufe? Bleiben diese erhalten?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: bcms am 22.08.2019 10:29
Hallo,
gibt es einen Link zu diesem Einigungspapier?

Danke & Gruß
Christoph


Teil II Ziff. 2 des Einigungspapiers
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 22.08.2019 10:29
Hallo,
gibt es einen Link zu diesem Einigungspapier?

Danke & Gruß
Christoph


Teil II Ziff. 2 des Einigungspapiers
https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2019/190302_Einigungspapier.pdf
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: bcms am 22.08.2019 10:54
Vielen Dank für den Link. Leider kann ich aus Teil II Ziffer 2 nicht die Änderung für die Techniker erkennen, oder steht dieses nur in den Niederschriften zu den Verhandlungen und wo könnte man diese nachlesen?

Vielen Dank im Voraus


https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2019/190302_Einigungspapier.pdf
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: In10sive am 22.08.2019 13:01
Vielen Dank für den Link. Leider kann ich aus Teil II Ziffer 2 nicht die Änderung für die Techniker erkennen, oder steht dieses nur in den Niederschriften zu den Verhandlungen und wo könnte man diese nachlesen?

Vielen Dank im Voraus


https://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/2019/190302_Einigungspapier.pdf

https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/A2E30E8F1DBA7566C12583B3003142D0/$file/Ergaenzende_Information_zur_Tarifeinigung_Punkt_Aenderungen_EGO_TdL.pdf?open (https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/A2E30E8F1DBA7566C12583B3003142D0/$file/Ergaenzende_Information_zur_Tarifeinigung_Punkt_Aenderungen_EGO_TdL.pdf?open)

Gliederungsnummer IV -> 5.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: bcms am 22.08.2019 13:36
Super, vielen Dank!




https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/A2E30E8F1DBA7566C12583B3003142D0/$file/Ergaenzende_Information_zur_Tarifeinigung_Punkt_Aenderungen_EGO_TdL.pdf?open (https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/A2E30E8F1DBA7566C12583B3003142D0/$file/Ergaenzende_Information_zur_Tarifeinigung_Punkt_Aenderungen_EGO_TdL.pdf?open)

Gliederungsnummer IV -> 5.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: bcms am 22.08.2019 15:11
Ich habe immer noch ein Verständnisproblem. Im Einigungspapier unter II 2 wird auf die Verhandlungen vom Oktober/November 2019 verwiesen, aus denen hervorgeht, dass die besonderen Laufzeiten und die Zulage für die Techniker der EG9 Fallgruppe 1 entfallen. Unter II 4 ist beschrieben, dass das Inkrafttreten für diese Eingruppierung am 01.01.2020 erfolgt.
Unter IV 2 ist die Aufspaltung der EG9 in a und b beschrieben und 9a hat damit keine besonderen Stufenlaufzeiten. Dieses soll zum 01.01.2019 erfolgen.  Damit hat man dann aber am 01.01.2020 keine besonderen Stufenlaufzeiten, wurde bereits mit Wirkung zum 01.01.2019 der EG 9a zugeordnet und zusätzlich würde am 1. Januar 2020 die Zulage entfallen..... Hebelt das Eine nicht das Andere aus, oder habe ich etwas übersehen?

Danke & Gruß

Christoph
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 22.08.2019 15:50
Hin und wieder verheddern sich auch die Vertreter der Tarifparteien in den selbstgeschaffenen Konstrukten, Verhandlungsständen usw. ...
Du darfst aber dennoch davon ausgehen, das Techniker in der bisherigen EG9 Fallgruppe 1 (Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3) künftig in der neuen EG9b eingruppiert sind.

Schon in Kürze werden die geänderten Tariftexte vorliegen und veröffentlicht und dann kannst du dich davon überzeugen.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV Sibe am 23.08.2019 07:30
Bin echt mal gespannt. Wenn es wirklich so kommt wo ich dann eingestuft werde.
Ich bin in der E9a Stufe 4 mit Zulage. Wenn die Zulage dann wegfällt und man auf Antrag in die E9b kommen kann in welche Stufe komme ich? E9b Stufe 3 oder 4?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 23.08.2019 08:00
Es gibt noch keine E9a. Deine Aussage ist postfaktischer Natur.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV Sibe am 23.08.2019 09:41
Daher bin ich auch gespannt wie sich das Entwickelt
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Micha am 06.09.2019 10:23
Gibt es denn Neuigkeiten wie die Überleitung von der E7 in die E8 aussehen soll?
Gibt es hier schon Neuigkeiten?
Hallo, ist denn jetzt schon bekannt wie die Überleitung oder Höhergruppierung von der E7 ind die E8 aussehen soll? Leider finde ich da keine Informationen.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Techniker1975 am 06.09.2019 11:03
Gerade von der Gewerkschaft bekommen:

Sie waren als Techniker ursprünglich in die Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 eingruppiert. Da Ihre Stufenlaufzeit in der Stufe 2 fünf Jahre betrug, wurden Sie gemäß § 29b Abs. 3 TVÜ-Länder der Entgeltgruppe 9a zum 01.01.2019 zugeordnet. Hierbei dürfte es auch Veränderungen in Ihrer Stufe bzw. Stufenlaufzeit gemäß der Übertragungstabelle zu § 29b Abs. 3 TVÜ-Länder gegeben haben.
 
Eine Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 9b ist für Techniker leider nicht möglich. Die neue Entgeltgruppe 9a sieht weiterhin zwei Fallgruppen vor, wobei Sie auch weiterhin zur hochwertigeren ersten Fallgruppe gehören. Lediglich die abweichenden Regelungen zu den Stufenlaufzeiten wurden hier gestrichen. Sie werden aber weiterhin eine monatliche Entgeltgruppenzulage erhalten.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Blume am 06.09.2019 11:31
Gerade von der Gewerkschaft bekommen:

Sie waren als Techniker ursprünglich in die Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 eingruppiert. Da Ihre Stufenlaufzeit in der Stufe 2 fünf Jahre betrug, wurden Sie gemäß § 29b Abs. 3 TVÜ-Länder der Entgeltgruppe 9a zum 01.01.2019 zugeordnet. Hierbei dürfte es auch Veränderungen in Ihrer Stufe bzw. Stufenlaufzeit gemäß der Übertragungstabelle zu § 29b Abs. 3 TVÜ-Länder gegeben haben.
 
Eine Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 9b ist für Techniker leider nicht möglich. Die neue Entgeltgruppe 9a sieht weiterhin zwei Fallgruppen vor, wobei Sie auch weiterhin zur hochwertigeren ersten Fallgruppe gehören. Lediglich die abweichenden Regelungen zu den Stufenlaufzeiten wurden hier gestrichen. Sie werden aber weiterhin eine monatliche Entgeltgruppenzulage erhalten.

Würde mal sagen das bezieht sich auf die jetzigen Zeitpunkt mit der Höhergruppierung.

Da erst die Änderung der Entgeltordnung zum 1.1.2020 in Kraft tritt.


Wäre sonst ja ein Treppenwitz, wenn das in den Redaktionsverhandlungen wieder gestrichen worden wäre, das Techniker mit der Fallgruppe 1 die Möglichkeit hätten in die 9b zu kommen.


Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Techniker1975 am 06.09.2019 11:37
Gerade von der Gewerkschaft bekommen:

Sie waren als Techniker ursprünglich in die Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 eingruppiert. Da Ihre Stufenlaufzeit in der Stufe 2 fünf Jahre betrug, wurden Sie gemäß § 29b Abs. 3 TVÜ-Länder der Entgeltgruppe 9a zum 01.01.2019 zugeordnet. Hierbei dürfte es auch Veränderungen in Ihrer Stufe bzw. Stufenlaufzeit gemäß der Übertragungstabelle zu § 29b Abs. 3 TVÜ-Länder gegeben haben.
 
Eine Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 9b ist für Techniker leider nicht möglich. Die neue Entgeltgruppe 9a sieht weiterhin zwei Fallgruppen vor, wobei Sie auch weiterhin zur hochwertigeren ersten Fallgruppe gehören. Lediglich die abweichenden Regelungen zu den Stufenlaufzeiten wurden hier gestrichen. Sie werden aber weiterhin eine monatliche Entgeltgruppenzulage erhalten.

Würde mal sagen das bezieht sich auf die jetzigen Zeitpunkt mit der Höhergruppierung.

Da erst die Änderung der Entgeltordnung zum 1.1.2020 in Kraft tritt.


Wäre sonst ja ein Treppenwitz, wenn das in den Redaktionsverhandlungen wieder gestrichen worden wäre, das Techniker mit der Fallgruppe 1 die Möglichkeit hätten in die 9b zu kommen.

Das wäre nur zu hoffen. Mittlerweile glaub ich aber nicht mehr daran.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: QuietscheEnte am 06.09.2019 12:24
Ich habe mal in unserer Personalabteilung die Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 angefragt.
Laut Ihnen ist dies als Techniker nicht möglich, würde hier zu mindest nicht so gehandhabt. Sagen aber auch nicht, was man für die Fallgruppe 1 erfüllen muss. Ich solle mich quasi nicht so anstellen, ich sei ja "nur" Technikerin. Und was im Internet so steht würde nicht stimmen.

Mein Gruppenleiter möchte mich mind. in die normale E9 höher gruppieren. Kollegen von mir haben eine Stufenvorweggewehrung, die noch Beträge von 250-300€ enthält. Also sie sind derzeit schon in der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten.
Ich würde, wenn ich jetzt in die E9a Stufe 2 gelangen würde nicht mal annähernd so eine hohe Stufenvorweggewehrung erhalten. Deswegen will mein Gruppenleiter direkt meine Stellenbeschreibung auf E9 Fallgruppe 1 auslegen, damit auch ich diese hohe Vorweggewehrung bekommen kann.
Schade, dass man mit unsere Personalabteilung so schlecht sprechen kann, über diese Themen.
Vielleicht sollte man doch einen Anwalt beauftragen, sich das ganze mal anzuschauen.

Ich habe mehrere Stellenausschreibungen im Netz gefunden, die meine Tätigkeiten beschreiben und sogar mit einer E10 und höher ausgeschrieben sind, oder ist man als Konstrukteur Sondermaschinenbau im TV-L nicht so viel Wert?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Blume am 06.09.2019 12:36
Gerade von der Gewerkschaft bekommen:

Sie waren als Techniker ursprünglich in die Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 eingruppiert. Da Ihre Stufenlaufzeit in der Stufe 2 fünf Jahre betrug, wurden Sie gemäß § 29b Abs. 3 TVÜ-Länder der Entgeltgruppe 9a zum 01.01.2019 zugeordnet. Hierbei dürfte es auch Veränderungen in Ihrer Stufe bzw. Stufenlaufzeit gemäß der Übertragungstabelle zu § 29b Abs. 3 TVÜ-Länder gegeben haben.
 
Eine Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 9b ist für Techniker leider nicht möglich. Die neue Entgeltgruppe 9a sieht weiterhin zwei Fallgruppen vor, wobei Sie auch weiterhin zur hochwertigeren ersten Fallgruppe gehören. Lediglich die abweichenden Regelungen zu den Stufenlaufzeiten wurden hier gestrichen. Sie werden aber weiterhin eine monatliche Entgeltgruppenzulage erhalten.

Würde mal sagen das bezieht sich auf die jetzigen Zeitpunkt mit der Höhergruppierung.

Da erst die Änderung der Entgeltordnung zum 1.1.2020 in Kraft tritt.


Wäre sonst ja ein Treppenwitz, wenn das in den Redaktionsverhandlungen wieder gestrichen worden wäre, das Techniker mit der Fallgruppe 1 die Möglichkeit hätten in die 9b zu kommen.

Das wäre nur zu hoffen. Mittlerweile glaub ich aber nicht mehr daran.

Hätte sich die Gewerkschaft mal wieder über den Tisch ziehen lassen...wie so oft!

@Spid wie beurteilst du die Aussage der Gewerkschaft?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Techniker1975 am 06.09.2019 12:51
Gerade von der Gewerkschaft bekommen:

Sie waren als Techniker ursprünglich in die Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 eingruppiert. Da Ihre Stufenlaufzeit in der Stufe 2 fünf Jahre betrug, wurden Sie gemäß § 29b Abs. 3 TVÜ-Länder der Entgeltgruppe 9a zum 01.01.2019 zugeordnet. Hierbei dürfte es auch Veränderungen in Ihrer Stufe bzw. Stufenlaufzeit gemäß der Übertragungstabelle zu § 29b Abs. 3 TVÜ-Länder gegeben haben.
 
Eine Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 9b ist für Techniker leider nicht möglich. Die neue Entgeltgruppe 9a sieht weiterhin zwei Fallgruppen vor, wobei Sie auch weiterhin zur hochwertigeren ersten Fallgruppe gehören. Lediglich die abweichenden Regelungen zu den Stufenlaufzeiten wurden hier gestrichen. Sie werden aber weiterhin eine monatliche Entgeltgruppenzulage erhalten.

Würde mal sagen das bezieht sich auf die jetzigen Zeitpunkt mit der Höhergruppierung.

Da erst die Änderung der Entgeltordnung zum 1.1.2020 in Kraft tritt.


Wäre sonst ja ein Treppenwitz, wenn das in den Redaktionsverhandlungen wieder gestrichen worden wäre, das Techniker mit der Fallgruppe 1 die Möglichkeit hätten in die 9b zu kommen.


Habe die Gewerkschaft noch einmal angeschrieben. Dies kam als Antwort:

nach Sichtung der Änderungsverträge (eine durchgeschriebene Fassung des TV-L gibt es leider immer noch nicht) dürfte es auch zukünftig keine Entgeltgruppe 9b im Bereich der Technikerinnen und Techniker geben. Die Entgeltordnung sieht hier als Höchsteingruppierung leider nur die Entgeltgruppe 9a vor. Da sich demnach keine höhere Eingruppierung ergibt, dürfte ein Antrag ab dem 01.01.2020 nicht erfolgsversprechend sein.
 
Ich bedauere, Ihnen keine positivere Mitteilung geben zu können.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: sigma5345 am 06.09.2019 13:00
Irgendwie drängt sich der Verdacht auf, dass die keine Ahnung haben .... Kannst ja mal fragen was dann damit ist?
https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/A2E30E8F1DBA7566C12583B3003142D0/$file/Ergaenzende_Information_zur_Tarifeinigung_Punkt_Aenderungen_EGO_TdL.pdf?open (https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/A2E30E8F1DBA7566C12583B3003142D0/$file/Ergaenzende_Information_zur_Tarifeinigung_Punkt_Aenderungen_EGO_TdL.pdf?open)
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Blume am 06.09.2019 13:06
Irgendwie drängt sich der Verdacht auf, dass die keine Ahnung haben .... Kannst ja mal fragen was dann damit ist?
https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/A2E30E8F1DBA7566C12583B3003142D0/$file/Ergaenzende_Information_zur_Tarifeinigung_Punkt_Aenderungen_EGO_TdL.pdf?open (https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/A2E30E8F1DBA7566C12583B3003142D0/$file/Ergaenzende_Information_zur_Tarifeinigung_Punkt_Aenderungen_EGO_TdL.pdf?open)

Absolut richtig. Es wurde sich darauf geeinigt. Eigentlich völlig unstrittig.

Kamen die Aussagen von Verdi?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Techniker1975 am 06.09.2019 13:15
Irgendwie drängt sich der Verdacht auf, dass die keine Ahnung haben .... Kannst ja mal fragen was dann damit ist?
https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/A2E30E8F1DBA7566C12583B3003142D0/$file/Ergaenzende_Information_zur_Tarifeinigung_Punkt_Aenderungen_EGO_TdL.pdf?open (https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/A2E30E8F1DBA7566C12583B3003142D0/$file/Ergaenzende_Information_zur_Tarifeinigung_Punkt_Aenderungen_EGO_TdL.pdf?open)

Absolut richtig. Es wurde sich darauf geeinigt. Eigentlich völlig unstrittig.

Kamen die Aussagen von Verdi?

Kamen von der Komba.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Blume am 06.09.2019 13:32
Irgendwie drängt sich der Verdacht auf, dass die keine Ahnung haben .... Kannst ja mal fragen was dann damit ist?
https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/A2E30E8F1DBA7566C12583B3003142D0/$file/Ergaenzende_Information_zur_Tarifeinigung_Punkt_Aenderungen_EGO_TdL.pdf?open (https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/A2E30E8F1DBA7566C12583B3003142D0/$file/Ergaenzende_Information_zur_Tarifeinigung_Punkt_Aenderungen_EGO_TdL.pdf?open)

Absolut richtig. Es wurde sich darauf geeinigt. Eigentlich völlig unstrittig.

Kamen die Aussagen von Verdi?

Kamen von der Komba.

Dann solltest du denen, diesen PDF mal zukommen lassen...

Bleibt nur zu warten bis die endgültigen Änderungsverträge öffentlich werden.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Techniker1975 am 09.09.2019 14:12
Antwort Gewerkschaft:

Ich habe noch einmal mit unseren Mitarbeitern aus dem Tarifbereich gesprochen.
 
Die mir vorliegende Fassung der Änderungsverträge ist nicht die unterschriebene (und damit gültige) Fassung. Allerdings enthält die mir vorliegende Fassung schon Änderungen im Bereich der Techniker, nach denen die Entgeltgruppe 9a die Höchsteingruppierung ist. Ich kann nicht ausschließen, dass sich hier noch etwas nachträglich geändert hat, gehe allerdings eher nicht davon aus. Ich melde mich aber, soweit mir die offizielle Fassung vorliegt.
 
Helau.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 09.09.2019 14:15
Helau.
Damit ist doch alles gesagt ...
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Horst9669 am 09.09.2019 14:24
So zurückhaltend der TV'Ler...... heiße Luft die letzten Wochen
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Blume am 09.09.2019 14:46
Antwort Gewerkschaft:

Ich habe noch einmal mit unseren Mitarbeitern aus dem Tarifbereich gesprochen.
 
Die mir vorliegende Fassung der Änderungsverträge ist nicht die unterschriebene (und damit gültige) Fassung. Allerdings enthält die mir vorliegende Fassung schon Änderungen im Bereich der Techniker, nach denen die Entgeltgruppe 9a die Höchsteingruppierung ist. Ich kann nicht ausschließen, dass sich hier noch etwas nachträglich geändert hat, gehe allerdings eher nicht davon aus. Ich melde mich aber, soweit mir die offizielle Fassung vorliegt.
 
Helau.

Für was würde man dann Einigungspapier vom 2.3.19 veröffentlichen, wenn es am Ende gar nicht so kommt...

Ich glaub eher manch eine Gewerkschaft ist nicht auf dem aktuellen Stand der Dinge.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: WasDennNun am 09.09.2019 15:58
Antwort Gewerkschaft:

Ich habe noch einmal mit unseren Mitarbeitern aus dem Tarifbereich gesprochen.
 
Die mir vorliegende Fassung der Änderungsverträge ist nicht die unterschriebene (und damit gültige) Fassung. Allerdings enthält die mir vorliegende Fassung schon Änderungen im Bereich der Techniker, nach denen die Entgeltgruppe 9a die Höchsteingruppierung ist. Ich kann nicht ausschließen, dass sich hier noch etwas nachträglich geändert hat, gehe allerdings eher nicht davon aus. Ich melde mich aber, soweit mir die offizielle Fassung vorliegt.
 
Helau.

Für was würde man dann Einigungspapier vom 2.3.19 veröffentlichen, wenn es am Ende gar nicht so kommt...

Ich glaub eher manch eine Gewerkschaft ist nicht auf dem aktuellen Stand der Dinge.
Damit die Leute eine Ahnung haben wohin die Reise geht und das gequarke leiser ist, als wenn sie nichts veröffentlichen bis das finale Stück fertig ist.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: shbaco am 11.09.2019 10:55
Antwort Gewerkschaft:

Ich habe noch einmal mit unseren Mitarbeitern aus dem Tarifbereich gesprochen.
 
Die mir vorliegende Fassung der Änderungsverträge ist nicht die unterschriebene (und damit gültige) Fassung. Allerdings enthält die mir vorliegende Fassung schon Änderungen im Bereich der Techniker, nach denen die Entgeltgruppe 9a die Höchsteingruppierung ist. Ich kann nicht ausschließen, dass sich hier noch etwas nachträglich geändert hat, gehe allerdings eher nicht davon aus. Ich melde mich aber, soweit mir die offizielle Fassung vorliegt.
 
Helau.

Es bleibt also Spannend, was die kommende Entgeltordnung unter dem Punkt 22.2 für Techniker betrifft...
Allerdings frage ich mich gerade, für wen oder was sind denn dann die neue E9b?

Nr. 22.1 der Entgeltordnung regelt die Ingenieure beginnend ab E10-E13.
Nr. 22.3 regelt Technische Assistenten E6-E10.

Oder beginnen dann die Ingenieure schon bei E9b...
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 11.09.2019 11:14
Allerdings frage ich mich gerade, für wen oder was sind denn dann die neue E9b?
Mindestens für all jene, die bislang in der EG9 ohne abweichende Stufenlaufzeiten eingruppiert sind.
Das Neue an der EG9b ist lediglich das das "b" ...
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Blume am 11.09.2019 15:23
Auf der Tdl Seite sind die Änderungstarifverträge online.

Und Gott sei Dank steht auf Seite 76 das Techniker mit der Fallgruppe 1 zum 1.1.20 in die 9b kommen können.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: In10sive am 11.09.2019 15:41
Auf der Tdl Seite sind die Änderungstarifverträge online.

Und Gott sei Dank steht auf Seite 76 das Techniker mit der Fallgruppe 1 zum 1.1.20 in die 9b kommen können.

Auf Antrag?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: sigma5345 am 11.09.2019 15:51
Auf der Tdl Seite sind die Änderungstarifverträge online.

Und Gott sei Dank steht auf Seite 76 das Techniker mit der Fallgruppe 1 zum 1.1.20 in die 9b kommen können.
übersichtlicher ist es in der angepassten EGO :-)
https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/Anlage_A_i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._11_2019_2020_2021.pdf
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: In10sive am 11.09.2019 15:53
Ja dort steht unter Techniker nun:
(Entgeltgruppe 9b ab 1. Januar 2020:)
Entgeltgruppe 9b Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleich-wertiger  Fähigkeiten  und  ihrer  Erfahrungen  entsprechende  Tätigkeiten  aus-üben,in einer Tätigkeit der Fallgruppe 2, die schwierige Aufgaben erfüllen.
(Entgeltgruppe 9a bis 31. Dezember 2019:)
Entgeltgruppe 9a
1. Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleich-wertiger  Fähigkeiten  und  ihrer  Erfahrungen  entsprechende  Tätigkeiten  aus-üben,in einer Tätigkeit der Fallgruppe 2, die schwierige Aufgaben erfüllen.(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzu-lage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 9.)


Also bis 31.12.2019 9a und AB 01.01.2020 9b, ist daher von einer automatischen Überleitung auszugehen?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Wastelandwarrior am 11.09.2019 16:07
TVÜ-Länder ist auch online: § 29d Abs 2 = Antrag
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 11.09.2019 21:04
Und Gott sei Dank steht auf Seite 76 das Techniker mit der Fallgruppe 1 zum 1.1.20 in die 9b kommen können.
Was hat Gott damit zu tun? Das war doch seit dem 06. März, 11:20:13, im Forum bekannt  8)
Siehe hier: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111528.msg133809.html#msg133809
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Master090387 am 11.09.2019 21:46
Glückwunsch für den Techniker/in damit ist der Stellvertretende (bei uns am meisten so) in der höheren Entgeltgruppe als der Chef.
Meiner Meinung nach für den Meister ist das ein schlag ins Gesicht der kann nicht in E9b aber im TvöD kann er bis 9c ( ich weis gibts im TVL nicht) das versteht mal einer.

Naja mal abwarten was die nächsten Tarifverhandlungen geben so in ca. 24 Monaten
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 11.09.2019 21:49
Entgeltgruppen bilden grundsätzlich keine Hierarchien ab.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 11.09.2019 21:58
Wenn ich mir den Wortlaut des Änderungstarifvertrages an dieser Stelle ansehe

„21. Anlage A Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 2 wird wie folgt geändert:

a) Die Entgeltgruppe 9a wird wie folgt geändert:
aa) Vor der Entgeltgruppe 9a wird die Überschrift „Entgeltgruppe 9b“ eingefügt.
bb) Die bisherige Fallgruppe 1 der Entgeltgruppe 9a wird unter Streichung des Klammerzusatzes die einzige Fallgruppe der Entgeltgruppe 9b.
cc) Die bisherige Fallgruppe 2 der Entgeltgruppe 9a wird einzige Fallgruppe.
...“


und das dann mit dem Wortlaut der geänderten Entgeltordnung vergleiche


„(Entgeltgruppe 9b ab 1. Januar 2020:)
Entgeltgruppe 9b
Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in einer Tätigkeit der Fallgruppe 2, die schwierige Aufgaben erfüllen.

(Entgeltgruppe 9a ab 1. Januar 2020:)
Entgeltgruppe 9a
Staatlich geprüfte Techniker mit entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, die selbständig tätig sind.“


drängt sich mir der Verdacht auf, das sie es verbastelt haben ...

Korrekt müsste es heißen:

Entgeltgruppe 9b
Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in einer Tätigkeit der Entgeltgruppe 9a, die schwierige Aufgaben erfüllen.“

Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 11.09.2019 22:18

Naja mal abwarten was die nächsten Tarifverhandlungen geben so in ca. 24 Monaten
Durch diesen Abschluß in Verbindung mit der langen Laufzeit entwickelt sich sicher genügend Gärung in Meisterkreisen...
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 11.09.2019 22:35
Irgendwie drängt sich der Verdacht auf, dass die keine Ahnung haben .... Kannst ja mal fragen was dann damit ist?
https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/A2E30E8F1DBA7566C12583B3003142D0/$file/Ergaenzende_Information_zur_Tarifeinigung_Punkt_Aenderungen_EGO_TdL.pdf?open (https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/A2E30E8F1DBA7566C12583B3003142D0/$file/Ergaenzende_Information_zur_Tarifeinigung_Punkt_Aenderungen_EGO_TdL.pdf?open)

Absolut richtig. Es wurde sich darauf geeinigt. Eigentlich völlig unstrittig.

Kamen die Aussagen von Verdi?

Kamen von der Komba.
Das war ja nun recht blamabel von der Komba. Hat mich schon arg überrascht.
Vielleicht schickst du deinem Ansprechpartner mal die Links auf die TdL-Seiten, verbunden mit der Frage ob die absurden Antworten als verspäteter Aprilscherz gedacht waren ...
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 11.09.2019 22:52
So zurückhaltend der TV'Ler...... heiße Luft die letzten Wochen
Ja, liebwertester Heißluft-Horst, die wiederholten negativen Antworten der Komba haben mich kurz zweifeln lassen.
Von der Komba bin ich anderes gewohnt und ich konnte nicht ganz glauben das die Informationen von dort tatsächlich der Müll sind, für den ich ihn aufgrund meiner anderslautenden Infos von anderer Seite hielt ...

Und am Rande bemerkt:
Selbst wenn die EG9b für Techniker in den Redaktionsgesprächen nachträglich wieder gecancelt worden wäre, änderte das nichts an der Richtigkeit der Darstellungen hier im Forum bzgl. der Vereinbarungen der Tarifeinigung.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Suntzu am 12.09.2019 04:09
Bei aller Diskussion hier, aber man muss trotzdem beachten, welche EG jetzt dann auch immer für den staatlichen geprüften Techniker zementiert wird. Letztendlich entscheidet sich der Bewerber nach Brutto / Netto Lohn im Vergleich zu anderen Arbeitgeber Angeboten.

Und da ist die EG 9 X alles andere als attraktiv. In wirtschaftlichen starken Regionen müsste man schon bei min. EG 10 anfangen.

Die Frage muss sich der Personaler und das verantwortliche Personal zur Auswahl der Arbeitnehmer stellen warum jemand in EG9X sich einstellen lässt, wenn die vorhandene  Berufsausbildung, vor der Weiterbildung,  bereits schon höhere Löhne zahlt. Dann wird wohl niemand für die Weiterbildung zum staatl. geprüften Techniker Geld+Zeit investieren um dann letztendlich weniger zu verdienen.
Bedeutet also die Frage muss gestellt werden warum jemand dann zu diesen Konditionen eine Stelle antritt.

Kurz:
Die Konkurrenzfähigkeit wird meiner Meinung nach komplett untergraben in der Diskussion zur Eingruppierung.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: sigma5345 am 12.09.2019 06:50
Wenn ich mir den Wortlaut des Änderungstarifvertrages an dieser Stelle ansehe

„21. Anlage A Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 2 wird wie folgt geändert:

a) Die Entgeltgruppe 9a wird wie folgt geändert:
aa) Vor der Entgeltgruppe 9a wird die Überschrift „Entgeltgruppe 9b“ eingefügt.
bb) Die bisherige Fallgruppe 1 der Entgeltgruppe 9a wird unter Streichung des Klammerzusatzes die einzige Fallgruppe der Entgeltgruppe 9b.
cc) Die bisherige Fallgruppe 2 der Entgeltgruppe 9a wird einzige Fallgruppe.
...“


und das dann mit dem Wortlaut der geänderten Entgeltordnung vergleiche


„(Entgeltgruppe 9b ab 1. Januar 2020:)
Entgeltgruppe 9b
Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in einer Tätigkeit der Fallgruppe 2, die schwierige Aufgaben erfüllen.

(Entgeltgruppe 9a ab 1. Januar 2020:)
Entgeltgruppe 9a
Staatlich geprüfte Techniker mit entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, die selbständig tätig sind.“


drängt sich mir der Verdacht auf, das sie es verbastelt haben ...

Korrekt müsste es heißen:

Entgeltgruppe 9b
Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in einer Tätigkeit der Entgeltgruppe 9a, die schwierige Aufgaben erfüllen.“

Ja .... da hast du Recht ...  ::). Es gibt ja dann keine Fallgruppe 2 mehr ...
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Wastelandwarrior am 12.09.2019 07:03
Stimmt😂
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Blume am 12.09.2019 07:08
Wenn ich mir den Wortlaut des Änderungstarifvertrages an dieser Stelle ansehe

„21. Anlage A Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 2 wird wie folgt geändert:

a) Die Entgeltgruppe 9a wird wie folgt geändert:
aa) Vor der Entgeltgruppe 9a wird die Überschrift „Entgeltgruppe 9b“ eingefügt.
bb) Die bisherige Fallgruppe 1 der Entgeltgruppe 9a wird unter Streichung des Klammerzusatzes die einzige Fallgruppe der Entgeltgruppe 9b.
cc) Die bisherige Fallgruppe 2 der Entgeltgruppe 9a wird einzige Fallgruppe.
...“


und das dann mit dem Wortlaut der geänderten Entgeltordnung vergleiche


„(Entgeltgruppe 9b ab 1. Januar 2020:)
Entgeltgruppe 9b
Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in einer Tätigkeit der Fallgruppe 2, die schwierige Aufgaben erfüllen.

(Entgeltgruppe 9a ab 1. Januar 2020:)
Entgeltgruppe 9a
Staatlich geprüfte Techniker mit entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, die selbständig tätig sind.“


drängt sich mir der Verdacht auf, das sie es verbastelt haben ...

Korrekt müsste es heißen:

Entgeltgruppe 9b
Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in einer Tätigkeit der Entgeltgruppe 9a, die schwierige Aufgaben erfüllen.“

Ja .... da hast du Recht ...  ::). Es gibt ja dann keine Fallgruppe 2 mehr ...

Und was ist dann die Folge??

Denke das sollte dann trotzdem funktionieren mit der Höhergruppierung.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Wastelandwarrior am 12.09.2019 07:33
Der Änderungstarifvertrag ist verbindlich. Die durchgeschriebene Fassung ist nur eine Interpretation. Das wird sicher einfach geändert, wenn es auffällt.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: HeinMueck am 12.09.2019 08:13
3781,78€ + 180€ Garantiebetrag unter den von mir genannten Prämissen

Moinsen,
die Zahlung des Garantiebetrages als Folge Höherbewertung durch entsprechende Aufgabenänderung  verstehe ich. Aber warum Garantiebetrag, wenn sich tarifliche Regelungen ändern? Die Aufgaben sind unverändert.
Für mich die logische Konsequenz wäre stufengleiche Eingruppierung. Das die nunmal höher ausfällt, hat doch nur monetäre Aspekte. Die Mechanik ist doch eigentlich keine Höhergruppierung.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 12.09.2019 08:23
Moinsen,
die Zahlung des Garantiebetrages als Folge Höherbewertung durch entsprechende Aufgabenänderung  verstehe ich. Aber warum Garantiebetrag, wenn sich tarifliche Regelungen ändern?
Weil die Tarifparteien das so vereinbart haben.
Siehe § 29d Abs. 2 Satz 1 und 2 TVÜ-L:

"Ergibt  sich  in  den  Fällen  des  Absatzes  1  Satz  1  nach  den  Änderungen  in der Entgeltordnung zum TV-L eine höhere Entgeltgruppe, sind die Beschäftigten auf Antrag in die Entgeltgruppe eingruppiert, die sich nach § 12 TV-L ergibt. Die Stufenzuordnung in der höheren Entgeltgruppe richtet sich nach den Regelungen für Höhergruppierungen (§ 17 Absatz 4 TV-L)."
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 12.09.2019 08:36
Der Änderungstarifvertrag ist verbindlich. Die durchgeschriebene Fassung ist nur eine Interpretation. Das wird sicher einfach geändert, wenn es auffällt.
Im Grunde hat man den Änderungstarifvertrag korrekt (hier: Buchstabengetreu) umgesetzt.
Übersehen hat man, das man auch hätte regeln müssen, das der Text für die Definition ebenfalls angepasst werden muss. Vermutlich wird das nicht die einzige Stelle in der Entgeltordnung sein, die nun inkonsistent ist ...

Ein regelrechtes Fiasko ...  8)
... können gleich nochmal nachsitzen die Jungs  ;D
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Geist am 12.09.2019 08:37
Auf der Tdl Seite sind die Änderungstarifverträge online.

Und Gott sei Dank steht auf Seite 76 das Techniker mit der Fallgruppe 1 zum 1.1.20 in die 9b kommen können.

Auf Antrag?

Ja. Das ist mir scheinbar zu hoch.
"kommen können"... "Auf Antrag"...
Bisher dachte ich, nach einer Eingruppierungsautomatik IST der Techniker (und Sonstige Beschäftigter) der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 Teil II Abschnitt 22.2 ab den 01.01.2020 in die 9b eingruppiert.
Ohne Graubereich. Ohne Wahl, ob man den Antrag stellt oder nicht. Ohne Wahl, ob man dem Antrag stattgibt oder nicht.
Was, wenn ich den Antrag nicht stelle? Ändert sich dann meine Tätigkeit?
Muss meine Stelle dann neu besetzt werden, weil ich die "schwierigen Tätigkeiten" ohne gestellten Antrag dann ja nicht übernehme?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 12.09.2019 08:39
Auf der Tdl Seite sind die Änderungstarifverträge online.

Und Gott sei Dank steht auf Seite 76 das Techniker mit der Fallgruppe 1 zum 1.1.20 in die 9b kommen können.

Auf Antrag?

Ja. Das ist mir scheinbar zu hoch.
"kommen können"... "Auf Antrag"...
Bisher dachte ich, nach einer Eingruppierungsautomatik IST der Techniker (und Sonstige Beschäftigter) der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 Teil II Abschnitt 22.2 ab den 01.01.2020 in die 9b eingruppiert.
Ohne Graubereich. Ohne Wahl, ob man den Antrag stellt oder nicht. Ohne Wahl, ob man dem Antrag stattgibt oder nicht.
Was, wenn ich den Antrag nicht stelle? Ändert sich dann meine Tätigkeit?
Muss meine Stelle dann neu besetzt werden, weil ich die "schwierigen Tätigkeiten" ohne gestellten Antrag dann ja nicht übernehme?
Auch hier: Es ist so, weil die Tarifparteien das so geregelt haben.
Siehe § 29d Abs. 1 Satz 1 sowie Abs. 2 Satz 1 und 2 TVÜ-L:

"Beschäftigte, 
 
-  deren Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber, der Mitglied der TdL oder eines
Mitgliedsverbandes der TdL ist, über den 31. Dezember 2019 hinaus fortbesteht, und
 
-  die am 1. Januar 2020 unter den Geltungsbereich des TV-L fallen, 
 
sind für den Fall, dass sich für sie eine höhere Eingruppierung ausschließlich aufgrund der zum 1. Januar 2020 in Kraft tretenden Änderungen in der Entgeltordnung zum TV-L ergibt, für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit in der bisherigen Entgeltgruppe eingruppiert.

Ergibt  sich  in  den  Fällen  des  Absatzes  1  Satz  1  nach  den  Änderungen  in der Entgeltordnung zum TV-L eine höhere Entgeltgruppe, sind die Beschäftigten auf Antrag in die Entgeltgruppe eingruppiert, die sich nach § 12 TV-L ergibt. Die Stufenzuordnung in der höheren Entgeltgruppe richtet sich nach den Regelungen für Höhergruppierungen (§ 17 Absatz 4 TV-L)."


Wenn du den Antrag nicht stellt, verbleibst du für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit in der EG9a.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: carlos1977 am 12.09.2019 08:43
Was heißt es jetzt ab 1.1.2020 für einen der nach der Überleitung in der EG 9a Stufe 5 im ersten Jahr landet? Kommt derjenige nach Antragstellung auf Höhergruppierung in die EG 9b Stufe 4 und die alte Entgeltgruppenzulage entfällt? Was ist dann mit dem Garantiebetrag, kommt dieser dazu?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 12.09.2019 08:49
Was heißt es jetzt ab 1.1.2020 für einen der nach der Überleitung in der EG 9a Stufe 5 im ersten Jahr landet? Kommt derjenige nach Antragstellung auf Höhergruppierung in die EG 9b Stufe 4 und die alte Entgeltgruppenzulage entfällt? Was ist dann mit dem Garantiebetrag, kommt dieser dazu?
Ja und ja.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: carlos1977 am 12.09.2019 09:33
Was heißt es jetzt ab 1.1.2020 für einen der nach der Überleitung in der EG 9a Stufe 5 im ersten Jahr landet? Kommt derjenige nach Antragstellung auf Höhergruppierung in die EG 9b Stufe 4 und die alte Entgeltgruppenzulage entfällt? Was ist dann mit dem Garantiebetrag, kommt dieser dazu?
Ja und ja.
OK, Danke für die Antwort!
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: QuietscheEnte am 12.09.2019 09:41
Glückwunsch für den Techniker/in damit ist der Stellvertretende (bei uns am meisten so) in der höheren Entgeltgruppe als der Chef.
Meiner Meinung nach für den Meister ist das ein schlag ins Gesicht der kann nicht in E9b aber im TvöD kann er bis 9c ( ich weis gibts im TVL nicht) das versteht mal einer.

Naja mal abwarten was die nächsten Tarifverhandlungen geben so in ca. 24 Monaten

Bei uns der Werkstattleiter ist Meister und sogar in E12 mit fetter Bindungszulage. Wie hat der das wohl geschafft?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: carlos1977 am 12.09.2019 09:58
Moinsen,
die Zahlung des Garantiebetrages als Folge Höherbewertung durch entsprechende Aufgabenänderung  verstehe ich. Aber warum Garantiebetrag, wenn sich tarifliche Regelungen ändern?
Weil die Tarifparteien das so vereinbart haben.
Siehe § 29d Abs. 2 Satz 1 und 2 TVÜ-L:

"Ergibt  sich  in  den  Fällen  des  Absatzes  1  Satz  1  nach  den  Änderungen  in der Entgeltordnung zum TV-L eine höhere Entgeltgruppe, sind die Beschäftigten auf Antrag in die Entgeltgruppe eingruppiert, die sich nach § 12 TV-L ergibt. Die Stufenzuordnung in der höheren Entgeltgruppe richtet sich nach den Regelungen für Höhergruppierungen (§ 17 Absatz 4 TV-L)."
§ 17 Absatz 4 TV-L Im Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten (neue Fassung vom 02.03.19) steht unter § 17 Absatz 4 (weggefallen)
Das heißt ??
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 12.09.2019 10:08
Moinsen,
die Zahlung des Garantiebetrages als Folge Höherbewertung durch entsprechende Aufgabenänderung  verstehe ich. Aber warum Garantiebetrag, wenn sich tarifliche Regelungen ändern?
Weil die Tarifparteien das so vereinbart haben.
Siehe § 29d Abs. 2 Satz 1 und 2 TVÜ-L:

"Ergibt  sich  in  den  Fällen  des  Absatzes  1  Satz  1  nach  den  Änderungen  in der Entgeltordnung zum TV-L eine höhere Entgeltgruppe, sind die Beschäftigten auf Antrag in die Entgeltgruppe eingruppiert, die sich nach § 12 TV-L ergibt. Die Stufenzuordnung in der höheren Entgeltgruppe richtet sich nach den Regelungen für Höhergruppierungen (§ 17 Absatz 4 TV-L)."
§ 17 Absatz 4 TV-L Im Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten (neue Fassung vom 02.03.19) steht unter § 17 Absatz 4 (weggefallen)
Das heißt ??
Du verwechselst da etwas:
Im TVÜ-L (Überleitungstarifvertrag) ist der Abs. 4 des § 17 weggefallen.
Hier geht es jedoch um § 17 Abs. 4 TV-L (Tarifvertrag).
Der ist nicht weggefallen ...
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: carlos1977 am 12.09.2019 10:12
Moinsen,
die Zahlung des Garantiebetrages als Folge Höherbewertung durch entsprechende Aufgabenänderung  verstehe ich. Aber warum Garantiebetrag, wenn sich tarifliche Regelungen ändern?
Weil die Tarifparteien das so vereinbart haben.
Siehe § 29d Abs. 2 Satz 1 und 2 TVÜ-L:

"Ergibt  sich  in  den  Fällen  des  Absatzes  1  Satz  1  nach  den  Änderungen  in der Entgeltordnung zum TV-L eine höhere Entgeltgruppe, sind die Beschäftigten auf Antrag in die Entgeltgruppe eingruppiert, die sich nach § 12 TV-L ergibt. Die Stufenzuordnung in der höheren Entgeltgruppe richtet sich nach den Regelungen für Höhergruppierungen (§ 17 Absatz 4 TV-L)."
§ 17 Absatz 4 TV-L Im Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten (neue Fassung vom 02.03.19) steht unter § 17 Absatz 4 (weggefallen)
Das heißt ??
Du verwechselst da etwas:
Im TVÜ-L (Überleitungstarifvertrag) ist der Abs. 4 des § 17 weggefallen.
Hier geht es jedoch um § 17 Abs. 4 TV-L (Tarifvertrag).
Der ist nicht weggefallen ...
alles klar...
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 12.09.2019 10:32
Glückwunsch für den Techniker/in damit ist der Stellvertretende (bei uns am meisten so) in der höheren Entgeltgruppe als der Chef.
Meiner Meinung nach für den Meister ist das ein schlag ins Gesicht der kann nicht in E9b aber im TvöD kann er bis 9c ( ich weis gibts im TVL nicht) das versteht mal einer.

Naja mal abwarten was die nächsten Tarifverhandlungen geben so in ca. 24 Monaten

Bei uns der Werkstattleiter ist Meister und sogar in E12 mit fetter Bindungszulage. Wie hat der das wohl geschafft?
Wer etwas erreichen will, sucht Wege. Wer etwas verhindern will, sucht Gründe!
In diesem Fall waren die Wegsucher wohl erfolgreicher ...
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Techniker1975 am 12.09.2019 10:34
Vielleicht ist jemand so nett von den Profis und kann mir eine Antwort geben, ob ich nun in die die 9b komme oder nicht.
Und wenn ja, in welche Stufe? Bzw. welches Bruttoentgelt?

Ich habe leider total den Überblick verloren.

Vielen Dank.
Zunächst sollte rückwirkend zum 01.01.19 die Überleitung in die neue EG9a Stufe 6 erfolgen.
Bruttoentgelt: 3777,39€
Besitzstand Vergütungsgruppenzulage: 141,46€

Zum 01.01.20 erhöht sich das Bruttoengelt auf 3895,24€, die Besitzstandszulage auf 145,99€.
Die Höhergruppierung in die EG9b wird vermutlich nur auf Antrag erfolgen, der ebenfalls vermutlich bis zum 31.12.20 gestellt werden kann und auf den 01.01.20 zurückwirkt.
Da die Höhergruppierung im TV-L auch weiterhin nicht stufengleich erfolgt, ergibt sich folgende Rechnung:
Die Besitzstandszulage wird zum Tabellenentgelt der EG9a Stufe 6 addiert = 4041,23€.
Daraus ergibt sich die Stufe 5 der EG9b als die zutreffende Stufe in der mindestens das bisherige Tabellenentgelt erzielt wird. Da die Differenz aus 4124,89€ (EG9b Stufe 5) - 4041,23€ = 83,66€ weniger als der neue Garantiebetrag von 180€ beträgt, werden also für die Laufzeit der Stufe 5 diese 180€ dem bisherigen Tabellenentgelt hinzuaddiert.
Der Betrag von 4041,23€ + 180€ = 4221,23€ liegt also nur geringfügig unter dem Tabellenwert der EG9b Stufe 6 in Höhe von 4248,65€.

TV-Ler hat das freundlicherweise vor Abschluss der Redaktionsverhandlungen mitgeteilt. Kann man dies nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen bestätigen?

Vielen Dank.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Techniker1975 am 12.09.2019 10:37
Irgendwie drängt sich der Verdacht auf, dass die keine Ahnung haben .... Kannst ja mal fragen was dann damit ist?
https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/A2E30E8F1DBA7566C12583B3003142D0/$file/Ergaenzende_Information_zur_Tarifeinigung_Punkt_Aenderungen_EGO_TdL.pdf?open (https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/A2E30E8F1DBA7566C12583B3003142D0/$file/Ergaenzende_Information_zur_Tarifeinigung_Punkt_Aenderungen_EGO_TdL.pdf?open)

Absolut richtig. Es wurde sich darauf geeinigt. Eigentlich völlig unstrittig.

Kamen die Aussagen von Verdi?

Kamen von der Komba.
Das war ja nun recht blamabel von der Komba. Hat mich schon arg überrascht.
Vielleicht schickst du deinem Ansprechpartner mal die Links auf die TdL-Seiten, verbunden mit der Frage ob die absurden Antworten als verspäteter Aprilscherz gedacht waren ...

Heute nochmal Antwort von der Komba bekommen. Hat sich für seine Müllaussage entschuldigt.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 12.09.2019 10:40
Vielleicht ist jemand so nett von den Profis und kann mir eine Antwort geben, ob ich nun in die die 9b komme oder nicht.
Und wenn ja, in welche Stufe? Bzw. welches Bruttoentgelt?

Ich habe leider total den Überblick verloren.

Vielen Dank.
Zunächst sollte rückwirkend zum 01.01.19 die Überleitung in die neue EG9a Stufe 6 erfolgen.
Bruttoentgelt: 3777,39€
Besitzstand Vergütungsgruppenzulage: 141,46€

Zum 01.01.20 erhöht sich das Bruttoengelt auf 3895,24€, die Besitzstandszulage auf 145,99€.
Die Höhergruppierung in die EG9b wird vermutlich nur auf Antrag erfolgen, der ebenfalls vermutlich bis zum 31.12.20 gestellt werden kann und auf den 01.01.20 zurückwirkt.
Da die Höhergruppierung im TV-L auch weiterhin nicht stufengleich erfolgt, ergibt sich folgende Rechnung:
Die Besitzstandszulage wird zum Tabellenentgelt der EG9a Stufe 6 addiert = 4041,23€.
Daraus ergibt sich die Stufe 5 der EG9b als die zutreffende Stufe in der mindestens das bisherige Tabellenentgelt erzielt wird. Da die Differenz aus 4124,89€ (EG9b Stufe 5) - 4041,23€ = 83,66€ weniger als der neue Garantiebetrag von 180€ beträgt, werden also für die Laufzeit der Stufe 5 diese 180€ dem bisherigen Tabellenentgelt hinzuaddiert.
Der Betrag von 4041,23€ + 180€ = 4221,23€ liegt also nur geringfügig unter dem Tabellenwert der EG9b Stufe 6 in Höhe von 4248,65€.

TV-Ler hat das freundlicherweise vor Abschluss der Redaktionsverhandlungen mitgeteilt. Kann man dies nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen bestätigen?

Vielen Dank.
Nachdem Spid seinerzeit Einspruch gegen diese Interpretation erhoben hatte, will ich darauf nicht beharren. Es aber auch nicht ausschließen ...
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 12.09.2019 10:40
Irgendwie drängt sich der Verdacht auf, dass die keine Ahnung haben .... Kannst ja mal fragen was dann damit ist?
https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/A2E30E8F1DBA7566C12583B3003142D0/$file/Ergaenzende_Information_zur_Tarifeinigung_Punkt_Aenderungen_EGO_TdL.pdf?open (https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/A2E30E8F1DBA7566C12583B3003142D0/$file/Ergaenzende_Information_zur_Tarifeinigung_Punkt_Aenderungen_EGO_TdL.pdf?open)

Absolut richtig. Es wurde sich darauf geeinigt. Eigentlich völlig unstrittig.

Kamen die Aussagen von Verdi?

Kamen von der Komba.
Das war ja nun recht blamabel von der Komba. Hat mich schon arg überrascht.
Vielleicht schickst du deinem Ansprechpartner mal die Links auf die TdL-Seiten, verbunden mit der Frage ob die absurden Antworten als verspäteter Aprilscherz gedacht waren ...

Heute nochmal Antwort von der Komba bekommen. Hat sich für seine Müllaussage entschuldigt.
Zitate, Zitate!  8)
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: sigma5345 am 12.09.2019 11:15
Nachdem Spid seinerzeit Einspruch gegen diese Interpretation erhoben hatte, will ich darauf nicht beharren. Es aber auch nicht ausschließen ...
Ich denke, dass ist völlig korrekt erläutert. Er bekommt sein jetziges Tabellenentgelt + Zulage + den Garantiebetrag
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: frank20 am 12.09.2019 11:56
gilt da nur der 1.1.2020 oder kann man ggf. auch noch bis z.B. August 2020 warten, wenn man dann in die nächste Stufe kommt?
Wir die Stufenzeit beim Wechsel von 9a in 9b übernommen?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 12.09.2019 12:09
gilt da nur der 1.1.2020 oder kann man ggf. auch noch bis z.B. August 2020 warten, wenn man dann in die nächste Stufe kommt?
Der Antrag wirkt auf den 01.01.2020 zurück, egal wann du ihn im Laufe des Jahres 2020 stellst ...

§ 29d Abs. 3 TVÜ-L:

"Der Antrag nach Absatz 2 Satz 1 kann nur bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden (Ausschlussfrist) und wirkt auf den 1. Januar 2020 zurück; nach dem 1. Januar 2020 eingetretene Änderungen der Stufenzuordnung in der bisherigen Entgeltgruppe bleiben bei der Stufenzuordnung nach Absatz 2 Satz 2 und 3 unberücksichtigt. Ruht das Arbeitsverhältnis am 1. Januar 2020, beginnt die Frist von einem Jahr mit der Wiederaufnahme der Tätigkeit; der Antrag wirkt auf den 1. Januar 2020 zurück."
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: sigma5345 am 12.09.2019 12:14
Wir die Stufenzeit beim Wechsel von 9a in 9b übernommen?
Nein
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: frank20 am 12.09.2019 12:48
Das bedeutet für jemand der zur Zeit E 9a Stufe 4, 3. Jahr
(Grundgehalt:  3272.55 €  +  Entgeltgruppenzulage 9: 98.50 €)

ist er kommt auf Antrag zum 1.1.2020 in E 9b Sufe ?? ,1.Jahr  + ???
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Beitrag von: Spid am 12.09.2019 13:08
E9b/3
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Beitrag von: frank20 am 12.09.2019 13:14
Bedeutet 98,50€ pro Monat weniger und Laufzeit auf "0" ?
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Beitrag von: Spid am 12.09.2019 13:20
Da es den Garantiebetrag gibt, erschließt sich mir diese Folgerung nicht.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Blume am 12.09.2019 13:29
Das bedeutet für jemand der zur Zeit E 9a Stufe 4, 3. Jahr
(Grundgehalt:  3272.55 €  +  Entgeltgruppenzulage 9: 98.50 €)

ist er kommt auf Antrag zum 1.1.2020 in E 9b Sufe ?? ,1.Jahr  + ???

Dein Gehalt wird 3272.55 Euro plus 180 Euro Garantiebetrag betragen, bis zum 31.12.2022.

Zum 1.1.2023 bist du dann 9b/4 mit dem ganz normalen Grundgehalt der Stufe 4 ohne Garantiebetrag.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: sigma5345 am 12.09.2019 13:51
Nein - 3272,55 + Entgeltgruppenzulage + Garantiebetrag ... Also 3272,55+98,5+180=3551,05
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Beitrag von: carlos1977 am 12.09.2019 13:54
Nein - 3272,55 + Entgeltgruppenzulage + Garantiebetrag ... Also 3272,55+98,5+180=3551,05
die Zulage gibt es ab den 01.01.20 nicht mehr
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: sigma5345 am 12.09.2019 13:58
Nein - 3272,55 + Entgeltgruppenzulage + Garantiebetrag ... Also 3272,55+98,5+180=3551,05
die Zulage gibt es ab den 01.01.20 nicht mehr
Aber die Zulage wird hinzugerechnet wenn der Unterschiedsbetrag zwischen EG9aS4 und EG9bS3 gebildet wird. Es verhält sich ja wie bei einer normalen Höhergruppierung. Er hat also am Ende 180€ mehr Brutto als er vorher hatte ;)
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Beitrag von: Spid am 12.09.2019 14:22
Auch bei einer normalen Höhergruppierung besteht nur Anspruch auf den Garantiebetrag. §17 Abs. 4 TV-L Satz 2 bestimmt: "Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt nach Satz 1 weniger als 100 Euro in den Entgeltgruppen 2 bis 8 beziehungsweise weniger als 180 Euro in den Entgeltgruppen 9a bis 15, so  erhält  die/der  Beschäftigte  während  der  betreffenden  Stufenlaufzeit  anstelle  des Unterschiedsbetrags einen Garantiebetrag von monatlich 100 Euro (Entgeltgruppen 2  bis  8)  beziehungsweise 180  Euro  (Entgeltgruppen  9a  bis  15);  steht der/dem  Beschäftigten  neben  dem  bisherigen  und/oder  neuen  Tabellenentgelt  eine Entgeltgruppenzulage oder eine Besitzstandszulage nach § 9 oder § 17 Absatz 5 Satz 2 TVÜ-Länder zu, wird für die Anwendung des Halbsatzes 1 die Entgeltgruppenzulage bzw. Besitzstandszulage dem jeweiligen Tabellenentgelt hinzugerechnet und anschließend der Unterschiedsbetrag ermittelt." Die Entgeltgruppenzulage/Besitzstandszulage wird dem Tabellenentgelt hinzugerechnet und der Unterschiedbetrag ermittelt. Ist der Unterschiedsbetrag kleiner als der Garantiebetrag, besteht Anspruch auf den Garantiebetrag. Ein zusätzlicher Anspruch auf die Entgeltgruppenzulage/Besitzstandszulage ergibt sich nicht.
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Beitrag von: sigma5345 am 12.09.2019 14:36
Die Entgeltgruppenzulage/Besitzstandszulage wird dem Tabellenentgelt hinzugerechnet und der Unterschiedbetrag ermittelt. Ist der Unterschiedsbetrag kleiner als der Garantiebetrag, besteht Anspruch auf den Garantiebetrag. Ein zusätzlicher Anspruch auf die Entgeltgruppenzulage/Besitzstandszulage ergibt sich nicht.
Nein - kein Anspruch auf eine zu zahlende Zulage ... genau das meinte ich aber... er erhält aufgrund des negativen Unterschiedbetrags die 180€ auf sein jetziges Tabellenentgelt+Zulage. Also 180€ mehr als jetzt.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Capo am 12.09.2019 14:47
§17 Abs.4 "steht der/dem  Beschäftigten  neben  dem  bisherigen  und/oder  neuen  Tabellenentgelt  eine Entgeltgruppenzulage oder eine Besitzstandszulage nach § 9 oder § 17 Absatz 5 Satz 2 TVÜ-Länder zu, "

im steht sie aber nicht mehr zu daher wird sie nicht berücksichtigt
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 12.09.2019 14:54
§17 Abs.4 "steht der/dem  Beschäftigten  neben  dem  bisherigen  und/oder  neuen  Tabellenentgelt  eine Entgeltgruppenzulage oder eine Besitzstandszulage nach § 9 oder § 17 Absatz 5 Satz 2 TVÜ-Länder zu, "

im steht sie aber nicht mehr zu daher wird sie nicht berücksichtigt
Zum Zeitpunkt unmittelbar vor der der Höhergruppierung (31.12.2019) steht die Entgeltgruppenzulage zu. Daher ist sie für die Höhergruppierung mit Wirkung zum 01.01.2020 auch zu berücksichtigen.
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Beitrag von: Blume am 12.09.2019 14:55
Die Entgeltgruppenzulage/Besitzstandszulage wird dem Tabellenentgelt hinzugerechnet und der Unterschiedbetrag ermittelt. Ist der Unterschiedsbetrag kleiner als der Garantiebetrag, besteht Anspruch auf den Garantiebetrag. Ein zusätzlicher Anspruch auf die Entgeltgruppenzulage/Besitzstandszulage ergibt sich nicht.
Nein - kein Anspruch auf eine zu zahlende Zulage ... genau das meinte ich aber... er erhält aufgrund des negativen Unterschiedbetrags die 180€ auf sein jetziges Tabellenentgelt+Zulage. Also 180€ mehr als jetzt.

Nach deiner Meinung musste nach der Überleitung von 9a/4 zu 9b/3 zum 1.1.20 das Gehalt ( 3374.85 Euro plus Zulage 101,57 Euro plus 180 Euro Garantiebetrag)

Ich hätte eher gesagt 9b/3 plus 180 Euro Garantiebetrag ohne den Zulagenbetrag.
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Beitrag von: Wastelandwarrior am 12.09.2019 15:00
Es gibt nur die beiden Möglichkeiten "Tabellenentgelt der neuen EG" oder "Tabellenentgelt der alt EG + Garantiebetrag". Je nachdem was höher ist. Wobei in den Fällen mit EGZ diese dem "Tabellenentgelt alt" hinzugerechnet wird (nach Stufenzuordnung).
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Beitrag von: sigma5345 am 12.09.2019 15:06
wie gesagt... der Unterschiedsbetrag wird aus dem bisherigen Tabellenentgelt + Zulage und dem neuen Tabellenentgelt gebildet (in dem Fall hier ist er negativ.). Wenn der niedriger ist als der Garantiebetrag, wird der Garantiebetrag gezahlt, sodass sich das neue Entgelt aus dem bisherigen Entgelt+Garantiebetrag ergibt.
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Beitrag von: Spid am 12.09.2019 15:09
Die Entgeltgruppenzulage/Besitzstandszulage wird dem Tabellenentgelt hinzugerechnet und der Unterschiedbetrag ermittelt. Ist der Unterschiedsbetrag kleiner als der Garantiebetrag, besteht Anspruch auf den Garantiebetrag. Ein zusätzlicher Anspruch auf die Entgeltgruppenzulage/Besitzstandszulage ergibt sich nicht.
Nein - kein Anspruch auf eine zu zahlende Zulage ... genau das meinte ich aber... er erhält aufgrund des negativen Unterschiedbetrags die 180€ auf sein jetziges Tabellenentgelt+Zulage. Also 180€ mehr als jetzt.

Eben, er erhält sein jetziges Tabellenentgelt plus Garantiebetrag, nicht sein jetziges Entgelt (Tabellenentgelt plus Zulage) plus Garantiebetrag.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: sigma5345 am 12.09.2019 15:14
Die Entgeltgruppenzulage/Besitzstandszulage wird dem Tabellenentgelt hinzugerechnet und der Unterschiedbetrag ermittelt. Ist der Unterschiedsbetrag kleiner als der Garantiebetrag, besteht Anspruch auf den Garantiebetrag. Ein zusätzlicher Anspruch auf die Entgeltgruppenzulage/Besitzstandszulage ergibt sich nicht.
Nein - kein Anspruch auf eine zu zahlende Zulage ... genau das meinte ich aber... er erhält aufgrund des negativen Unterschiedbetrags die 180€ auf sein jetziges Tabellenentgelt+Zulage. Also 180€ mehr als jetzt.

Eben, er erhält sein jetziges Tabellenentgelt plus Garantiebetrag, nicht sein jetziges Entgelt (Tabellenentgelt plus Zulage) plus Garantiebetrag.
Das sieht die Kommentierung wohl anders ... aber ich glaube das hatten wir schon mal ;-)
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: frank20 am 12.09.2019 15:21
Schön wäre es man würde in der Stufe bleiben, dann käme auch direkt etwas dabei rum (€)
und man kommt unterm Strich nicht erst in 10 Jahren auf einen "grünen Zweig"  8)
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 12.09.2019 15:27
Nehmen wir dieses fiktive Beispiel:

Bisher EG9a, Stufe 6 = 3895,24 Euro, es steht eine Besitzstandszulage nach § 9 TVÜ-L in Höhe von 145,99 Euro zu.
Nach § 17 Abs. 4 wird zur Ermittlung des Unterschiedsbetrages die Zualge dem Tabellenentgelt hinzugerechnet.
Also 3895,24 Euro + 145,99 Euro = 4041,23 Euro.
Das Tabellenentgelt der EG9b, Stufe 5 (4124,89 Euro) entspricht mindestens diesem Betrag.
Die Berechnung des Unterschiedsbetrages 4124,89 Euro - 4041,23 Euro = 83,66 Euro löst die Zahlung des Garantiebetrages von 180 Euro aus.

Wenn nun das neue Entgelt sich lediglich aus bisherigem Tabellenentgeld zzgl. Garantiebetrag (hier: 3895,24 Euro + 180 Euro = 4075,24 Euro) zusammensetz, bliebe das Entgelt hinter dem Tabellenentgelt der EG9b, Stufe 5 zurück. Also käme es stattdessen zur Zahlung des Tabellenentgeltes der EG9b, Stufe 5.

Dies läßt sich aber dem § 17 Abs. 4 nicht entnehmen und außerdem läuft dann die Bestimmung, das eine Entgeltgruppenzulage oder eine Besitzstandszulage dem  jeweiligen Tabellenentgelt vor Ermittlung des Unterschiedsbetrages hinzuzurechnen ist, leer.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 12.09.2019 15:30
Die Entgeltgruppenzulage/Besitzstandszulage wird dem Tabellenentgelt hinzugerechnet und der Unterschiedbetrag ermittelt. Ist der Unterschiedsbetrag kleiner als der Garantiebetrag, besteht Anspruch auf den Garantiebetrag. Ein zusätzlicher Anspruch auf die Entgeltgruppenzulage/Besitzstandszulage ergibt sich nicht.
Nein - kein Anspruch auf eine zu zahlende Zulage ... genau das meinte ich aber... er erhält aufgrund des negativen Unterschiedbetrags die 180€ auf sein jetziges Tabellenentgelt+Zulage. Also 180€ mehr als jetzt.

Eben, er erhält sein jetziges Tabellenentgelt plus Garantiebetrag, nicht sein jetziges Entgelt (Tabellenentgelt plus Zulage) plus Garantiebetrag.
Das sieht die Kommentierung wohl anders ... aber ich glaube das hatten wir schon mal ;-)

Ohne Herleitung und Begründung wohl aus der praktischen Anwendung heraus, die die TdL empfohlen hat. Die tarifliche Regelung ist eindeutig und regelt die Zahlung des Garantiebetrages anstelle des Unterschiedsbetrages zusätzlich zum Tabellenentgelt. Höhe und Ermittlung des Unterschiedsbetrages spielen nur eine Rolle bei der Ermittlung, ob überhaupt ein Anspruch besteht.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 12.09.2019 15:39
Nehmen wir dieses fiktive Beispiel:

Bisher EG9a, Stufe 6 = 3895,24 Euro, es steht eine Besitzstandszulage nach § 9 TVÜ-L in Höhe von 145,99 Euro zu.
Nach § 17 Abs. 4 wird zur Ermittlung des Unterschiedsbetrages die Zualge dem Tabellenentgelt hinzugerechnet.
Also 3895,24 Euro + 145,99 Euro = 4041,23 Euro.
Das Tabellenentgelt der EG9b, Stufe 5 (4124,89 Euro) entspricht mindestens diesem Betrag.
Die Berechnung des Unterschiedsbetrages 4124,89 Euro - 4041,23 Euro = 83,66 Euro löst die Zahlung des Garantiebetrages von 180 Euro aus.

Wenn nun das neue Entgelt sich lediglich aus bisherigem Tabellenentgeld zzgl. Garantiebetrag (hier: 3895,24 Euro + 180 Euro = 4075,24 Euro) zusammensetz, bliebe das Entgelt hinter dem Tabellenentgelt der EG9b, Stufe 5 zurück. Also käme es stattdessen zur Zahlung des Tabellenentgeltes der EG9b, Stufe 5.

Dies läßt sich aber dem § 17 Abs. 4 nicht entnehmen und außerdem läuft dann die Bestimmung, das eine Entgeltgruppenzulage oder eine Besitzstandszulage dem  jeweiligen Tabellenentgelt vor Ermittlung des Unterschiedsbetrages hinzuzurechnen ist, leer.

Die Entgeltgruppenzulage wird dem Tabellenentgelt vor Ermittlung des Unterschiedsbetrags hinzugerechnet, um zu ermitteln, ob überhaupt ein Anspruch auf den Garantiebetrag besteht. Bei korrekter Anwendung im Beispiel käme es mitnichten zur Zahlung des Tabellenentgelts der E9b/5, weshalb die entsprechende Vorbringung leerläuft. Vielmehr käme es zur Auszahlung von Tabellenentgelt zzgl. Garantiebetrag (hier: 3895,24 Euro + 180 Euro = 4075,24 Euro).
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Wastelandwarrior am 12.09.2019 15:55
Dann jetzt doch: Spid hat rein vom Wortlaut recht. Allerdings widerspricht dies dem Sinn und Zweck der Regelung, daher ist die von der TdL nach innen kommunizierte Regelung die von TV-Ler. 
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 12.09.2019 15:57
Nehmen wir dieses fiktive Beispiel:

Bisher EG9a, Stufe 6 = 3895,24 Euro, es steht eine Besitzstandszulage nach § 9 TVÜ-L in Höhe von 145,99 Euro zu.
Nach § 17 Abs. 4 wird zur Ermittlung des Unterschiedsbetrages die Zualge dem Tabellenentgelt hinzugerechnet.
Also 3895,24 Euro + 145,99 Euro = 4041,23 Euro.
Das Tabellenentgelt der EG9b, Stufe 5 (4124,89 Euro) entspricht mindestens diesem Betrag.
Die Berechnung des Unterschiedsbetrages 4124,89 Euro - 4041,23 Euro = 83,66 Euro löst die Zahlung des Garantiebetrages von 180 Euro aus.

Wenn nun das neue Entgelt sich lediglich aus bisherigem Tabellenentgeld zzgl. Garantiebetrag (hier: 3895,24 Euro + 180 Euro = 4075,24 Euro) zusammensetz, bliebe das Entgelt hinter dem Tabellenentgelt der EG9b, Stufe 5 zurück. Also käme es stattdessen zur Zahlung des Tabellenentgeltes der EG9b, Stufe 5.

Dies läßt sich aber dem § 17 Abs. 4 nicht entnehmen und außerdem läuft dann die Bestimmung, das eine Entgeltgruppenzulage oder eine Besitzstandszulage dem  jeweiligen Tabellenentgelt vor Ermittlung des Unterschiedsbetrages hinzuzurechnen ist, leer.

Die Entgeltgruppenzulage wird dem Tabellenentgelt vor Ermittlung des Unterschiedsbetrags hinzugerechnet, um zu ermitteln, ob überhaupt ein Anspruch auf den Garantiebetrag besteht. Bei korrekter Anwendung im Beispiel käme es mitnichten zur Zahlung des Tabellenentgelts der E9b/5, weshalb die entsprechende Vorbringung leerläuft. Vielmehr käme es zur Auszahlung von Tabellenentgelt zzgl. Garantiebetrag (hier: 3895,24 Euro + 180 Euro = 4075,24 Euro).
Hmm, das ist nun interessant:
Gäbe es den Anspruch auf eine Besitzstandszulage aus meinem Beispiel nicht, so würde es aus der EG9a, Stufe 6 ohne Umschweife in die EG9b, Stufe 5 gehen. Ein Garantiebetrag käme nicht zum tragen, da der Unterschiedsbetrag bei 4124,89 Euro - 3895,24 Euro = 229,65 Euro, also über dem Garantiebetrag liegt.

Mit Anspruch auf eine Besitzstandszulage soll sich nun im Ergebnis ein geringes Entgelt als das der EG9b, Stufe 5 ergeben?

Die Variante Tabellenentgelt alt + Besitzstandszulage (oder Entgeltgruppenzulage) + Garantiebetrag scheint mir angesichts dessen stündlich wahrscheinlicher  8)
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 12.09.2019 15:59
Dann jetzt doch: Spid hat rein vom Wortlaut recht. Allerdings wiederspricht dies dem Sinn und Zweck der Regelung, daher ist die von der TdL nach innen kommunizierte Regelung die von TV-Ler.
Na, sach ich doch die ganze Zeit ...  ;)
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 12.09.2019 16:05
Eure Sichtweise setzt voraus, daß die Tarifvertragsparteien eine konsistente und sinnvolle Regelung vereinbart hätten. Die Lebenserfahrung widerspricht dieser Annahme.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 12.09.2019 17:10
Eure Sichtweise setzt voraus, daß die Tarifvertragsparteien eine konsistente und sinnvolle Regelung vereinbart hätten. Die Lebenserfahrung widerspricht dieser Annahme.
Haben sie ja nicht, wie du dargelegt hast. Deshalb die pragmatische Verfahrensweise der TdL ...
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Blume am 12.09.2019 19:04
Welche Verfahrensweise wird nun angewandt?

Personalabteilung vertrauen keine gute Idee....
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 12.09.2019 19:32
Die meisten AG werden wohl der übertariflichen TdL-Empfehlung folgen, sofern sie sie auch weiterhin aufrecht hält.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: ITechniker am 12.09.2019 22:01
Einpaar kurze Rückfragen zu den ganzen Überlegungen der letzten Seite:

Mein konkreter Fall wenn ich richtig verstanden habe:
E9a S3 + Entgeltgruppenzulage (2020: 3378,01 €)
=> E9b S3 (2020: 3374,65 €) + Garantiebetrag von 3,36 € (= 3378,01 €)
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Geist am 13.09.2019 07:56
Ja. Das ist mir scheinbar zu hoch.
"kommen können"... "Auf Antrag"...
Bisher dachte ich, nach einer Eingruppierungsautomatik IST der Techniker (und Sonstige Beschäftigter) der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1 Teil II Abschnitt 22.2 ab den 01.01.2020 in die 9b eingruppiert.
Ohne Graubereich. Ohne Wahl, ob man den Antrag stellt oder nicht. Ohne Wahl, ob man dem Antrag stattgibt oder nicht.
Was, wenn ich den Antrag nicht stelle? Ändert sich dann meine Tätigkeit?
Muss meine Stelle dann neu besetzt werden, weil ich die "schwierigen Tätigkeiten" ohne gestellten Antrag dann ja nicht übernehme?
Auch hier: Es ist so, weil die Tarifparteien das so geregelt haben.
Siehe § 29d Abs. 1 Satz 1 sowie Abs. 2 Satz 1 und 2 TVÜ-L
...
Wenn du den Antrag nicht stellt, verbleibst du für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit in der EG9a.

Ich will da überhaupt kein Faß aufmachen, ich weiß ja, dass Du Recht hast...

Aber nach meinem Verständnis passt es sehr gut zusammen, wenn eine 9b Techniker-Stelle von einem 9b Techniker besetzt wird.
(vereinfacht gehe ich davon aus, dass der Techniker 9a UND 9b kann, die EG aber mal 9a, mal 9b ist)
Wenn eine 9b Techniker-Stelle von einem 9a Techniker besetzt wird, wäre dies doch gleichzeitig eine Übertragung minderwertiger Aufgaben.
Oder, wenn dies nicht möglich ist, weil die Stelle nur einen 9b Techniker hergibt, muss der 9a durch einen 9b ersetzt werden.
Tätigkeiten, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als der ferstgelegten Entgeltgruppe entsprechen, sind doch ausdrücklich verboten.
Es müssten also dem 9a, der kein Antrag auf 9b gestellt hat höherwertige Tätigkeiten der 9b übertragen und er dadurch in 9b höhergruppiert werden.

Auch wenn ich hier nur nachhake, um das "Antragstellenmüssen" zu verstehen,
die Tätigkeit kann doch bei einer Verweigerung der der Stelle entsprechenden Eingruppierung nicht unverändert bleiben...
Oder?
Kann ich E13 Aufgaben übetragen bekommen und mit E5 bezahlt werden?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 13.09.2019 08:18
Doch, genau das ist der Inhalt der tariflichen Regelungen - die gleichlautend in TVÖD Bund und TVÖD VKA nicht erfolgreich vor Gericht angegriffen wurden. Wer keinen Antrag stellt, bleibt für die Dauer unverändert auszuübender Tätigkeit in der bisherigen Entgeltgruppe. Keine Lücke, kein aber. Basta!
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Capo am 13.09.2019 08:43
Doch, genau das ist der Inhalt der tariflichen Regelungen - die gleichlautend in TVÖD Bund und TVÖD VKA nicht erfolgreich vor Gericht angegriffen wurden. Wer keinen Antrag stellt, bleibt für die Dauer unverändert auszuübender Tätigkeit in der bisherigen Entgeltgruppe. Keine Lücke, kein aber. Basta!
Verliert er dann eigentlich auch die Fallgruppenzulage wenn er in der 9a bleibt?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 13.09.2019 08:46
Ich will da überhaupt kein Faß aufmachen, ich weiß ja, dass Du Recht hast...

"§ 29d Überleitung der Beschäftigten, für die sich ab 1. Januar 2020 Verbesserungen in der Eingruppierung ergeben
 
(1)  1 Beschäftigte, 
 
-  deren Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber, der Mitglied der TdL oder eines Mitgliedsverbandes der TdL ist, über den 31. Dezember 2019 hinaus fortbesteht, und
 
-  die am 1. Januar 2020 unter den Geltungsbereich des TV-L fallen, 
 
sind für den Fall, dass sich für sie eine höhere Eingruppierung ausschließlich aufgrund der zum 1. Januar 2020 in Kraft tretenden Änderungen in der Entgeltordnung zum TV-L ergibt, für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit in der bisherigen Entgeltgruppe eingruppiert."


§ 29d Abs. 1 Satz 1 setzt die Tarifautomatik außer Kraft.

Wer den Antrag nicht stellt, der muss EG9b Tätigkeiten für EG9a Bezahlung wahrnehmen.
Und es war dann der Wunsch und der Wille des Beschäftigten - er hätte ja den Antrag stellen können.
Das Antragserfordernis beruht auf einer entsprechenden Forderung der Gewerkschaften, weil Konstellationen denkbar sind, in denen eine Höhergruppierung zeitweilig zu finanziellen Nachteilen führt und die längerfristigen Vorteile nicht mehr realisiert werden können, weil der Beschäftigte absehbar vorher aus dem Beschäftigungsverhältnis ausscheiden wird.

Für jeden Beschäftigten, der sich nicht in einer solchen Konstellation befindet, gibt es keinen vernünftigen Grund, den Antrag nicht zu stellen ...
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 13.09.2019 08:50
Das ist aber kein Aus- und Wiedereinsetzen der Tarifautomatik. Diese führt dazu, daß TB stets in der Entgeltgruppe ist, die sich nach der Gesamtheit der geltenden tariflichen Regelungen ergibt (siehe u.a. BAG Urteil v. 01.09.1982 - 4 AZR 951/79). Auch die tariflichen Regelungen zur Besitzstandswahrung gehören zu dieser Gesamtheit der tariflichen Regelungen. Mithin ist das Überleitungsergebnis ebenso Ergebnis der Tarifautomatik wie die Höhergruppierung auf Antrag.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: WasDennNun am 13.09.2019 09:03
Kann ich E13 Aufgaben übetragen bekommen und mit E5 bezahlt werden?
Natürlich! aber wenn es 50% deiner Tätigkeiten sind, dann bekommst du das Entgelt von E13/E12 je nach dem was für eine(r) du bist.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Wastelandwarrior am 13.09.2019 09:07
Das ist aber kein Aus- und Wiedereinsetzen der Tarifautomatik. Diese führt dazu, daß TB stets in der Entgeltgruppe ist, die sich nach der Gesamtheit der geltenden tariflichen Regelungen ergibt (siehe u.a. BAG Urteil v. 01.09.1982 - 4 AZR 951/79). Auch die tariflichen Regelungen zur Besitzstandswahrung gehören zu dieser Gesamtheit der tariflichen Regelungen. Mithin ist das Überleitungsergebnis ebenso Ergebnis der Tarifautomatik wie die Höhergruppierung auf Antrag.
:D Tarifautomatik des § 12 TV-L (also im engeren Sinne). Besser ?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 13.09.2019 09:11
Doch, genau das ist der Inhalt der tariflichen Regelungen - die gleichlautend in TVÖD Bund und TVÖD VKA nicht erfolgreich vor Gericht angegriffen wurden. Wer keinen Antrag stellt, bleibt für die Dauer unverändert auszuübender Tätigkeit in der bisherigen Entgeltgruppe. Keine Lücke, kein aber. Basta!
Verliert er dann eigentlich auch die Fallgruppenzulage wenn er in der 9a bleibt?

Es gibt niemanden, der Anspruch auf eine Fallgruppenzulage hätte, weshalb man einen solchen Anspruch auch nicht verlieren könnte.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 13.09.2019 09:16
Doch, genau das ist der Inhalt der tariflichen Regelungen - die gleichlautend in TVÖD Bund und TVÖD VKA nicht erfolgreich vor Gericht angegriffen wurden. Wer keinen Antrag stellt, bleibt für die Dauer unverändert auszuübender Tätigkeit in der bisherigen Entgeltgruppe. Keine Lücke, kein aber. Basta!
Verliert er dann eigentlich auch die Fallgruppenzulage wenn er in der 9a bleibt?

Es gibt niemanden, der Anspruch auf eine Fallgruppenzulage hätte, weshalb man einen solchen Anspruch auch nicht verlieren könnte.
Naja, solange eine Fallgruppenzulage tariflich vorgesehen ist, hat ein Beschäftigter bei vorliegen der Voraussetzungen auch Anspruch darauf.

Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 13.09.2019 09:26
Da aber - schon seit geraumer Zeit - keine Fallgruppenzulagen tariflich vorgesehen sind, läuft der Einwand leer.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 13.09.2019 09:32
Da aber - schon seit geraumer Zeit - keine Fallgruppenzulagen tariflich vorgesehen sind, läuft der Einwand leer.
Ach Spid, jetzt hast du mich wieder ... habe doch glatt die fehlerhafte Begrifflichkeit aus dem Ursprungspost übersehen ...

Also:
- Was passiert mit der Zahlung Entgeltgruppenzulage an bislang Berechtigte nach dem 31.12.19, die den Antrag nach § 29d TVÜ-L nicht stellen?

- Unabhängig davon sollten Besitzstandszulagen nach § 9 TVÜ-L über den 31.12.19 weiter gezahlt werden, oder?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 13.09.2019 09:44
Da aber - schon seit geraumer Zeit - keine Fallgruppenzulagen tariflich vorgesehen sind, läuft der Einwand leer.
Ach Spid, jetzt hast du mich wieder ... habe doch glatt die fehlerhafte Begrifflichkeit aus dem Ursprungspost übersehen ...

Also:
- Was passiert mit der Zahlung Entgeltgruppenzulage an bislang Berechtigte nach dem 31.12.19, die den Antrag nach § 29d TVÜ-L nicht stellen?

Die Tarifvertragsparteien haben - erwartungsgemäß - versäumt, eine Regelung dazu zu treffen. Mutmaßlich ist dies nicht absichtlich geschehen, sondern ihrer Unfähigkeit geschuldet, konsistente und vollständige Regelungen zu treffen. Die nicht beabsichtigte Regelunglücke wäre durch Auslegung zu schließen. Es ist wohl davon auszugehen, daß die Tarifvertragsparteien eine Besitzstandswahrung vereinbaren wollten. Mithin wäre sie wohl weiter zu zahlen.

Zitat
- Unabhängig davon sollten Besitzstandszulagen nach § 9 TVÜ-L über den 31.12.19 weiter gezahlt werden, oder?

Nun, gem. §9 Abs. 1 TVÜ-L steht die Besitzstandszulage ja bereits nicht mehr zu, sobald rückwirkend zum 01.01.19 in die E9a übergeleitet wurde. Sie steht nämlich nur in der Entgeltgruppe zu, in die 2006 übergeleitet wurde - und das ist nicht die E9a.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 13.09.2019 09:51
Nun, gem. §9 Abs. 1 TVÜ-L steht die Besitzstandszulage ja bereits nicht mehr zu, sobald rückwirkend zum 01.01.19 in die E9a übergeleitet wurde. Sie steht nämlich nur in der Entgeltgruppe zu, in die 2006 übergeleitet wurde - und das ist nicht die E9a.
Vermutlich ist das aber auch nur eine Regelungslücke ...
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: carlos1977 am 13.09.2019 09:51
Zitat
- Unabhängig davon sollten Besitzstandszulagen nach § 9 TVÜ-L über den 31.12.19 weiter gezahlt werden, oder?
Nun, gem. §9 Abs. 1 TVÜ-L steht die Besitzstandszulage ja bereits nicht mehr zu, sobald rückwirkend zum 01.01.19 in die E9a übergeleitet wurde. Sie steht nämlich nur in der Entgeltgruppe zu, in die 2006 übergeleitet wurde - und das ist nicht die E9a.
In der E9a bis 31.12.19 gibt es doch noch die zwei Fallgruppen und in der Fallgruppe 1 die Zulage. Ab dem 01.01.20 wird doch erst aus der E9a Fallgrube 1 die E9b ohne die Zulage!   
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Beitrag von: TV-Ler am 13.09.2019 09:53
Zitat
- Unabhängig davon sollten Besitzstandszulagen nach § 9 TVÜ-L über den 31.12.19 weiter gezahlt werden, oder?
Nun, gem. §9 Abs. 1 TVÜ-L steht die Besitzstandszulage ja bereits nicht mehr zu, sobald rückwirkend zum 01.01.19 in die E9a übergeleitet wurde. Sie steht nämlich nur in der Entgeltgruppe zu, in die 2006 übergeleitet wurde - und das ist nicht die E9a.
In der E9a bis 31.12.19 gibt es doch noch die zwei Fallgruppen und in der Fallgruppe 1 die Zulage. Ab dem 01.01.20 wird doch erst aus der E9a Fallgrube 1 die E9b ohne die Zulage!
Jaja, aber was hat das mit dem von dir zitierten zu tun?

Ergänzung:
Die ganze Angelegenheit ist übrigens wahrlich eine Fallgrube!  ;D 8)
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Beitrag von: Spid am 13.09.2019 09:54
Nun, gem. §9 Abs. 1 TVÜ-L steht die Besitzstandszulage ja bereits nicht mehr zu, sobald rückwirkend zum 01.01.19 in die E9a übergeleitet wurde. Sie steht nämlich nur in der Entgeltgruppe zu, in die 2006 übergeleitet wurde - und das ist nicht die E9a.
Vermutlich ist das aber auch nur eine Regelungslücke ...

Leider nein. Es ist zwar auch hier so, daß die Tarifvertragsparteien mal wieder die Folgen ihres Tuns nicht abgesehen haben, es existiert aber keine Lücke, sondern nur eine Regelung, die mutmaßlich niemand wollte.
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Beitrag von: carlos1977 am 13.09.2019 09:57
Zitat
- Unabhängig davon sollten Besitzstandszulagen nach § 9 TVÜ-L über den 31.12.19 weiter gezahlt werden, oder?
Nun, gem. §9 Abs. 1 TVÜ-L steht die Besitzstandszulage ja bereits nicht mehr zu, sobald rückwirkend zum 01.01.19 in die E9a übergeleitet wurde. Sie steht nämlich nur in der Entgeltgruppe zu, in die 2006 übergeleitet wurde - und das ist nicht die E9a.
In der E9a bis 31.12.19 gibt es doch noch die zwei Fallgruppen und in der Fallgruppe 1 die Zulage. Ab dem 01.01.20 wird doch erst aus der E9a Fallgrube 1 die E9b ohne die Zulage!
Jaja, aber was hat das mit dem von dir zitierten zu tun?

Ergänzung:
Die ganze Angelegenheit ist übrigens wahrlich eine Fallgrube!  ;D 8)

Habe den Teil..."Sie steht nämlich nur in der Entgeltgruppe zu, in die 2006 übergeleitet wurde..." überlesen
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Beitrag von: Wastelandwarrior am 13.09.2019 10:02
oder Spid ist immer päpstlicher als der Papst, weil die Tarifvertragsparteien sich schon einig waren, was sie regeln wollten und dann vom Sinn und Zweck und nicht vom Text her interpretiert werden muss.  8) :D
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Beitrag von: sigma5345 am 13.09.2019 10:04
oder Spid ist immer päpstlicher als der Papst, weil die Tarifvertragsparteien sich schon einig waren, was sie regeln wollten und dann vom Sinn und Zweck und nicht vom Text her interpretiert werden muss.  8) :D
Na da hoffe ich mal du hast Recht ... ansonsten wäre es ein krasser Fehler der da passiert ist (Absicht unterstelle ich mal nicht ;))
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Beitrag von: Spid am 13.09.2019 10:15
Nun, die Tarifvertragsparteien schaffen mit ziemlicher Regelmäßigkeit tarifliche Regelungen, die der Auslegung bedürfen. Dabei geht es aber nicht darum, was die Tarifvertragsparteien eigentlich vereinbaren wollten, sondern wovon ein verständiger Mensch bei Lesen der tariflichen Regelungen ausgehen würde, was sie hätten vereinbaren wollen. Da der Text durchaus eine gewisse Eindeutigkeit hat und ein Zulagenentfall beim Wechsel der Entgeltgruppe gerade eben nicht der Systematik der tariflichen Regelungen widerspricht...
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Beitrag von: TV-Ler am 13.09.2019 10:20
Da der Text durchaus eine gewisse Eindeutigkeit hat und ein Zulagenentfall beim Wechsel der Entgeltgruppe gerade eben nicht der Systematik der tariflichen Regelungen widerspricht...
Andererseits vollzieht sich dieser Entgeltgruppenwechsel nicht auf dem üblichen Wege der Höhergruppierung (oder Herabgruppierung), sondern aufgrund einer Änderung in der Nomenklatur ...
... der Beschäftigte hat sich "nicht bewegt" in diesem Fall. Warum sollte aus einem derartigen Grund eine Zulage entfallen?
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Beitrag von: Spid am 13.09.2019 10:21
Weil es die Tarifvertragsparteien so geregelt haben.
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Beitrag von: TV-Ler am 13.09.2019 10:26
Weil es die Tarifvertragsparteien so geregelt haben.
Wobei es sich erkennbar um eine reine Zufälligkeit handelt, die zu dem von dir beschriebenen Ergebnis führt. Die Tarifparteien hätten genauso gut die EG9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten als EG9 weiter laufen lassen können und die darüber stehenden Entgeltgruppen um n+1 verschieben können ...
... jaja, ich weiß: Haben sie aber nicht ...
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Beitrag von: Spid am 13.09.2019 10:33
Beim Lesen der tariflichen Regelungen wird einem normal verständigem Menschen aber nicht in den Sinn kommen, daß die Tarifvertragsparteien beabsichtigt hätten, das Gegenteil der verschriftlichten Regelungen zu vereinbaren. Der gleiche Murks wie die Regelungen zur Ausbildungs- und Prüfungspflicht im Bereich VKA, die bei erfolgreichem Ablegen der Prüfung dazu führen, daß man womöglich in einer ganz anderen Stufe ist als man Entgelt erhält - und der damit verbundenen Notwendigkeit, zwei unterschiedliche Laufzeiten in zwei unterschiedlichen Stufen beim selben Beschäftigten über Jahre hinweg nachzuhalten.
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Beitrag von: TV Sibe am 13.09.2019 10:38
Ganz schön verwirrend das ganze.

Ich möchte mal ein Beispiel benennen und fragen ob ich das so richtig verstanden haben:

E9a S4 + Entgeltgruppenzulage (3272,55€ + 98,50€) Stand 31.12.2019

Auf Antrag Höhergruppierung in die E9b.

Eingruppierung in die E9b S3 (3374,65€ + 180€ Garantiebetrag)

Habe ich das richtig verstanden? Eine Höhergruppierung in die S4 erfolgt nicht sondern "nur" eine Zulage?
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Beitrag von: TV-Ler am 13.09.2019 10:44
Im Fall der Besitzstandszulage nach § 9 zieht vielleicht noch Abs. 4:

"Die Besitzstandszulage nach den Absätzen 1, 2 und 3 Buchstaben b und c wird so lange gezahlt, wie die anspruchsbegründende Tätigkeit ununterbrochen ausgeübt wird und die sonstigen Voraussetzungen für die Vergütungsgruppenzulage nach bisherigem Recht weiterhin bestehen."

Die Frage ist, was hier unter "bisherigem Recht" zu verstehen ist. Aufgrund der Historie dieser Regelung doch wohl das ehemalige BAT-Recht. Wäre dem so, ist die Frage nach der Benennung der Entgeltgruppe nicht mehr relevant.

Ergänzung:
Ist ja eindeutig das BAT-Recht gemeint, da ja hier auch von Vergütungsgruppenzulage gesprochen wird.

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Beitrag von: Spid am 13.09.2019 10:50
Im Fall der Besitzstandszulage nach § 9 zieht vielleicht noch Abs. 4:

"Die Besitzstandszulage nach den Absätzen 1, 2 und 3 Buchstaben b und c wird so lange gezahlt, wie die anspruchsbegründende Tätigkeit ununterbrochen ausgeübt wird und die sonstigen Voraussetzungen für die Vergütungsgruppenzulage nach bisherigem Recht weiterhin bestehen."

Die Frage ist, was hier unter "bisherigem Recht" zu verstehen ist. Aufgrund der Historie dieser Regelung doch wohl das ehemalige BAT-Recht. Wäre dem so, ist die Frage nach der Benennung der Entgeltgruppe nicht mehr relevant.

Ergänzung:
Ist ja eindeutig das BAT-Recht gemeint, da ja hier auch von Vergütungsgruppenzulage gesprochen wird.

Das wäre auf den ersten Blick sicherlich ein guter Einwand, wenn es sich nicht bei der Entgeltgruppe um eine der zwei konstituierenden Bedingungen der Zulage handelte. Die Zulage entfiele auch ohne die Regelung "und die sonstigen Voraussetzungen für die Vergütungsgruppenzulage nach bisherigem Recht weiterhin bestehen" bei Wegfall dieser konstituierenden Bedingung. Ebenso ist es mit der anderen, nämlich der Überleitungsentgeltgruppe.
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Beitrag von: TV-Ler am 13.09.2019 10:59
Im Fall der Besitzstandszulage nach § 9 zieht vielleicht noch Abs. 4:

"Die Besitzstandszulage nach den Absätzen 1, 2 und 3 Buchstaben b und c wird so lange gezahlt, wie die anspruchsbegründende Tätigkeit ununterbrochen ausgeübt wird und die sonstigen Voraussetzungen für die Vergütungsgruppenzulage nach bisherigem Recht weiterhin bestehen."

Die Frage ist, was hier unter "bisherigem Recht" zu verstehen ist. Aufgrund der Historie dieser Regelung doch wohl das ehemalige BAT-Recht. Wäre dem so, ist die Frage nach der Benennung der Entgeltgruppe nicht mehr relevant.

Ergänzung:
Ist ja eindeutig das BAT-Recht gemeint, da ja hier auch von Vergütungsgruppenzulage gesprochen wird.

Das wäre auf den ersten Blick sicherlich ein guter Einwand, wenn es sich nicht bei der Entgeltgruppe um eine der zwei konstituierenden Bedingungen der Zulage handelte. Die Zulage entfiele auch ohne die Regelung "und die sonstigen Voraussetzungen für die Vergütungsgruppenzulage nach bisherigem Recht weiterhin bestehen" bei Wegfall dieser konstituierenden Bedingung. Ebenso ist es mit der anderen, nämlich der Überleitungsentgeltgruppe.
Entgeltgruppe und Überleitungsentgeltgruppe ist doch hier dasselbe!?
Und die Regelung nach § 9 TVÜ-L schließt doch eine spätere weitere Überleitung (wie hier seit dem 01.01.19 vorliegend) nicht explizit aus. Hier erfolgt die Überleitung in eine neue Entgeltgruppe, die sich hierarchisch und materiell an der selben Stelle befindet wie die bisherige Entgeltgruppe. So gesehen hätten die Tarifparteien den Wegfall der Besitzstandszulage vielmehr explizit regeln müssen, wenn dies gewollt gewesen wäre ...
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 13.09.2019 11:03
Nun, mit der Überleitung in E9a sind Entgeltgruppe und Überleitungsentgeltgruppe eben nicht mehr dieselbe. Die Krux ist die damals schon unnötige Formulierung "in der Entgeltgruppe, in die sie übergeleitet werden". Wenn sie nicht mehr in der Entgeltgruppe sind, fehlt es am Anspruchsmerkmal.
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Beitrag von: Wastelandwarrior am 13.09.2019 11:07
Das muss man durchaus nicht so sehen, Spid, aber das hatten wir schon mal.
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Beitrag von: Spid am 13.09.2019 11:14
Nicht zwingend, aber man kann - und das ist doch das Problem!
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Beitrag von: sigma5345 am 13.09.2019 11:22
Naja ... im Zweifel und bei negativer Auslegung durch die Tarifparteien kann sich ja noch ein Arbeitsgericht damit rumschlagen.
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Beitrag von: TV-Ler am 13.09.2019 11:26
Naja ... im Zweifel und bei negativer Auslegung durch die Tarifparteien kann sich ja noch ein Arbeitsgericht damit rumschlagen.
Nun, die eine Tarifpartei die von einer negativen Auslegung einen Vorteil hätte, neigt wohl eher dazu auf solche Spielchen zu verzichten.
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Beitrag von: Spid am 13.09.2019 11:27
Besser wäre es allerdings, von vornherein eindeutige, konsistente und vollständige Regelungen zu treffen!
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Beitrag von: sigma5345 am 13.09.2019 11:30
Besser wäre es allerdings, von vornherein eindeutige, konsistente und vollständige Regelungen zu treffen!
Möglicherweise würde das die Tarifverhandlungen / Redaktionsgespräche etc. wohl so verlängern, dass der nächste Abschluss dann für 4 Jahre sein sollte ;).
Grundsätzlich hast du ja Recht ... aber wo Menschen am Werk sind werden wohl auch in Zukunft immer Fehler passieren.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 13.09.2019 11:31
Grundsätzlich hast du ja Recht ... aber wo Menschen am Werk sind werden wohl auch in Zukunft immer Fehler passieren.
Mit Spid am Verhandlungstisch wäre das alles nicht passiert!  8)
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: sigma5345 am 13.09.2019 11:31
Naja ... im Zweifel und bei negativer Auslegung durch die Tarifparteien kann sich ja noch ein Arbeitsgericht damit rumschlagen.
Nun, die eine Tarifpartei die von einer negativen Auslegung einen Vorteil hätte, neigt wohl eher dazu auf solche Spielchen zu verzichten.
Man will ja sicherlich nicht die letzten Bestandskräfte vergraulen  ::)
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Wastelandwarrior am 13.09.2019 12:31
Grundsätzlich hast du ja Recht ... aber wo Menschen am Werk sind werden wohl auch in Zukunft immer Fehler passieren.
Mit Spid am Verhandlungstisch wäre das alles nicht passiert!  8)
Am Verhandlungstisch so: Bsirske "Bestandsfälle?", Kollatz: "Bestandsschutz, solange die Arbeit sich nicht ändert, wie immer." Bsirske "Ok".... Was soll Spid da ?  ;D
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Blume am 13.09.2019 12:40
Ganz schön verwirrend das ganze.

Ich möchte mal ein Beispiel benennen und fragen ob ich das so richtig verstanden haben:

E9a S4 + Entgeltgruppenzulage (3272,55€ + 98,50€) Stand 31.12.2019

Auf Antrag Höhergruppierung in die E9b.

Eingruppierung in die E9b S3 (3374,65€ + 180€ Garantiebetrag)
Habe ich das richtig verstanden? Eine Höhergruppierung in die S4 erfolgt nicht sondern "nur" eine Zulage?


Genauso würde ich das auch sehen, habe die selbe Konstellation.

Sollte natürlich die Zulage zur Berechnung des Unterschiedsbeitrag verwendet werden, hätte sicher keiner was dagegen...auf den Seiten vorher ausgiebig diskutiert worden..


Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: WasDennNun am 13.09.2019 13:08
Warum solltet Ihr mehr als 3452,55 € bekommen? (Sprich altes Entgelt plus Garantiebetrag)
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Blume am 13.09.2019 14:01
Warum solltet Ihr mehr als 3452,55 € bekommen? (Sprich altes Entgelt plus Garantiebetrag)

Du hast die Tariferhöhung für das Jahr 2020 vergessen. 9b/Stufe 3 sind nächstes Jahr 3374.65 Euro.

Dazu den Garantiebetrag von 180 Euro sind Insgesamt 3554.65 Euro.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: sigma5345 am 13.09.2019 14:05
Warum solltet Ihr mehr als 3452,55 € bekommen? (Sprich altes Entgelt plus Garantiebetrag)

Du hast die Tariferhöhung für das Jahr 2020 vergessen. 9b/Stufe 3 sind nächstes Jahr 3374.65 Euro.

Dazu den Garantiebetrag von 180 Euro sind Insgesamt 3554.65 Euro.
wir haben dieses Thema ja schon durchgekaut ... aber ich bleibe dabei - ihr müsst die EGZ mit einberechnen ;).
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 13.09.2019 14:06
Warum solltet Ihr mehr als 3452,55 € bekommen? (Sprich altes Entgelt plus Garantiebetrag)
Mal ab Seite 22 nachlesen ...
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 14.09.2019 07:49
Kommt es zur Auszahlung des Garantiebetrags nicht nur dann, wenn der Unterschiedsbetrag geringer ist als 50 Euro (E9a - E15)?
Der Garantiebetrag bei Einführung des TV-L zum 01.11.2006 betrug in den EG9-15 50 Euro.
Seit 01.01.2019 beträgt er 180 Euro.

Zitat
Ich dachte, Zulagen in der alten Entgeltgruppe (wie z.B. Entgeltgruppenzulagen) werden nicht berücksichtig. Oder gilt das nur, wenn es um die Zuordnung zur neuen Entgeltgruppe geht, aber nicht bei der Berechnugn ob der Garantierbetrag zusteht?
Die Hinzurechnung der Entgeltgruppenzulage dient dazu, zu ermitteln ob ein Garantiebetrag zusteht.

Zitat
Das ganze Spiel mit Unterschieds- und Garantiebeträgen kommt nur zur Anwendung, wenn es sich nicht um eine stufengleiche Höhergruppierung handelt? Bzw. ist in diesem Fall der Garantiebetrag auf den Unterschiedbetrag begrenzt?
Es gibt im TV-L keine stufengleiche Höhergruppierung, andernfalls bedürfte es keiner Garantiebeträge.
Lediglich können die Regelungen des § 17 TV-L dazu führen, das eine Höhergruppierung in die gleiche Stufe wie bisher führt.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: WasDennNun am 14.09.2019 08:44
Es gibt im TV-L keine stufengleiche Höhergruppierung, andernfalls bedürfte es keiner Garantiebeträge.
Lediglich können die Regelungen des § 17 TV-L dazu führen, das eine Höhergruppierung in die gleiche Stufe wie bisher führt.
Und im Falle, dass man von e9as2 in die e9bs2 höhergruppiert wird, bekommt man auch keinen Cent mehr. Auch keinen Garantiebetrag, da dieser ja gedeckelt ist, so dass man nicht mehr bekommt. als wenn man eine stufengleiche Höhergruppierung erhalten hätte.
So habe ich es zumindest verstanden.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: ITechniker am 14.09.2019 09:43
Okay, ich hatte eine veraltete Variante vom §17 des TV-L benutzt. Dann ist mir das jetzt soweit klar, unerfreulich im Deatil, weiterhin sehr erfreulich im großen Ganzen für mich. Danke euch.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV Sibe am 15.09.2019 07:21
steht der/dem  Beschäftigten neben dem  bisherigen und/oder  neuen  Tabellenentgelt eine Entgeltgruppenzulage oder  eine Besitzstandszulage nach § 9 oder  § 17 Absatz  5 Satz  2 TVÜ-Länder  zu,  wird für  die Anwendung des  Halbsatzes  1  die Entgeltgruppenzulage bzw.  Besitzstandszulage dem  jeweiligen Tabellenentgelt  hinzugerechnet  und anschließend der  Unterschiedsbetrag ermittelt.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 15.09.2019 09:11
Und was möchtest Du uns damit mitteilen?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV Sibe am 15.09.2019 10:20
Ich verstehe den Text so, dass dem Tabellenentgelt die Zulage abrechnet und dann die 180 € Garantie draufrechnet.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 15.09.2019 10:30
Wie meinen?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: sigma5345 am 16.09.2019 06:35
steht der/dem  Beschäftigten neben dem  bisherigen und/oder  neuen  Tabellenentgelt eine Entgeltgruppenzulage oder  eine Besitzstandszulage nach § 9 oder  § 17 Absatz  5 Satz  2 TVÜ-Länder  zu,  wird für  die Anwendung des  Halbsatzes  1  die Entgeltgruppenzulage bzw.  Besitzstandszulage dem  jeweiligen Tabellenentgelt  hinzugerechnet  und anschließend der  Unterschiedsbetrag ermittelt.
Ich verstehe den Text so, dass dem Tabellenentgelt die Zulage abrechnet und dann die 180 € Garantie draufrechnet.
wenn abrechnen bei dir hinzurechnen - also addieren ist, dann ja ;)
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Chrilleger am 19.09.2019 11:03
Müssen Techniker, der Fallgruppe 1 (mit 95€ Zulage), die Eingruppierung ab 01.01.2020 nach EG 9b beantragen?
Die Zulage würde ja dann entfallen :)
Wovon ist dann die Genehmigung abhängig?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 19.09.2019 11:20
Ja. Der Antrag bedarf keiner Genehmigung. Er wirkt unmittelbar.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 19.09.2019 11:32
Müssen Techniker, der Fallgruppe 1 (mit 95€ Zulage), die Eingruppierung ab 01.01.2020 nach EG 9b beantragen?
Und bevor die Frage kommt:
Das betrifft genauso Techniker der Fallgruppe 1, die statt der Entgeltgruppenzulage eine Besitzstandszulage erhalten.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Scotty2000 am 19.09.2019 13:08
Eine Bitte:
Könnte mir jemand an dem kongreten Beispiel, aktuell Techniker in der 9a in Stufe 6 in Fallgruppe 1 und Entgeltgruppenzuschlag, also 3777,39 + 98,50 = 3875,89 mal erklären/berechnen wie nach dem Antrag zum Aufstieg in die 9b ab 1.1.2020 das Gehalt dann ausschaut?

Ich habe versucht zu verstehen welche Entgelte da miteinander verglichen werden müssen um zu sehen welche Stufe dann in der 9b die richtige wäre ab 1.1.2020 und ob dann der Garantiebetrag gezahlt wird und wie sich das Gehalt dann zusammensetzen würde.
Aktuell vermute ich es sollte so aussehen nach gestelltem Antrag für die Hochgruppierung von 9a nach 9b in 2020:

9aS6 (2020) =3895,24+98,50=3993,74 => wäre dann 9bS5 (2020) 4124,89
Da 4124,89-3993,74=131,15 aber weniger als 180 dann 3993,74+180=4173,74 oder 4124,89 +48,85=4173,74
die 48,85 wären die Differenz zwischen den 180 und den 131,15

3895,24+180 kann ja nicht sein, da das nur 4075,24 ergibt und weniger als die 9bS5 (4124,89) wäre.

Kann das stimmen?
Wäre super wenn das jemand überprüfen und bestätigen bzw. wenn nötig berichtigen könnte, Danke!


Bezüglich Besitzstand Kind gehe ich davon aus, dass ja solange gezahlt wird wie der Anspruch besteht.



Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 19.09.2019 13:15
9aS6 (2020) =3895,24+98,50=3993,74 => wäre dann 9bS5 (2020) 4124,89
Da 4124,89-3993,74=131,15 aber weniger als 180 dann 3993,74+180=4173,74 oder 4124,89 +48,85=4173,74
die 48,85 wären die Differenz zwischen den 180 und den 131,15
Nach meinem Verständnis: 4173,74€
Nach Spids Verständnis: 4075,24€
Nach Wastelandwarriors Aussage: Spid hat recht, aber meine Variante wird zur Anwendung kommen ...

Zitat
Bezüglich Besitzstand Kind gehe ich davon aus, dass ja solange gezahlt wird wie der Anspruch besteht.
Ja.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Scotty2000 am 19.09.2019 13:28
Na dann hab ichs ja doch richtig verstanden, Danke nochmals. 8)
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Henny0710 am 19.09.2019 15:15
Hallo, ich bin momentan in der E9a Stufe 3 und bekomme Aufgrund der Fallgruppe 1 als staatlich geprüfter Techniker die sogenannte Entgeldgruppenzulage.

Werde ich auf Antrag ab 2020 in die E9b Stufe 3 eingestuft und erhalte zusätzlich die 180€ durch die Höhergruppierung solange bis ich in Stufe 4 komme?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 19.09.2019 20:49
Hallo, ich bin momentan in der E9a Stufe 3 und bekomme Aufgrund der Fallgruppe 1 als staatlich geprüfter Techniker die sogenannte Entgeldgruppenzulage.
Ist die EG9a Stufe 3 das Ergebnis der Überleitung zum 01.01.19?
Oder ist die „kleine“ EG9 Stufe 3 gemeint?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Henny0710 am 19.09.2019 20:53
Ja, EG9a Stufe 3 wäre das Ergebnis der Überleitung.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 19.09.2019 21:20
Ja, EG9a Stufe 3 wäre das Ergebnis der Überleitung.
Das ist dann eine interessante Konstellation:
§ 17 Abs. 4 TV-L führt in Stufe 3 der EG9b. Bereits ohne Berücksichtigung der Entgeltgruppenzulage liegt der Höhergruppierungsgewinn bei weniger als 180€.
Unter Einbeziehung der Entgeltgruppenzulage in Höhe von 101,57€ liegt das Entgelt in der EG9b Stufe 3 sogar unter dem bisherigen Entgelt.
Der Garantiebetrag wiederum wäre ohnehin gedeckelt auf einen Betrag, der sich bei stufengleicher Höhergruppierung ergibt. Würde hier also sogar negativ werden ...

... gehört wohl auch in die Kategorie der nicht bedachten Konstellationen.

Pragmatische Lösung (aber nicht im Ansatz von den tariflichen Regelungen gedeckt) wäre in der Tat Tabellenentgelt der EG9a + Entgeltgruppenzulage + Garantiebetrag.

Meinungen hierzu?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Wastelandwarrior am 20.09.2019 08:33
Im Lebensarbeitsentgelt wird es deutlich mehr. Daher Antragsrecht. Wird ja niemand gezwungen.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 20.09.2019 09:42
Im Lebensarbeitsentgelt wird es deutlich mehr. Daher Antragsrecht. Wird ja niemand gezwungen.
Stimmt natürlich auch wieder.
Aber dennoch, die Höhergruppierung würde unmittelbar zu einem geringerem Entgelt führen:
EG9a/S3 + Entgeltgruppenzulage ab 01.01.2020: 3276.44 € + 101,57 € = 3378,01 €
EG9b/S3 = 3374.65 €
Macht 3,36 € Verlust.
Das ist ja nun auch nicht im Sinne des Erfinders ...

Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Capo am 20.09.2019 10:50
Gilt hier nicht die Regelung aus dem TV-Ü "Beschäftigte, die in die Entgeltgruppe 9a Stufe 3 übergeleitet werden, erhalten bis zur Zuordnung zur Stufe 4 das Entgelt der Stufe 4"? Dann wäre doch kein Verlust.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Capo am 20.09.2019 10:52
Gilt hier doch nicht wird ja in die 9b Höhergruppiert
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Wastelandwarrior am 20.09.2019 10:57
Nein, es sind Angestelltentätigkeiten. Übergeleitet werden sie von der kleinen EG9 in die EG9a. Anschließend auf Antrag Höhergruppierung in EG9b.
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Beitrag von: Capo am 20.09.2019 11:06
Henny0710 wird rückwirkend zum 01.01.2019 in die 9a Stufe 3 übergeleitet und Bekommt dann doch gem. TV-Ü das Entgelt der Stufe 4. Er ist doch "Angestellter". Verliert er dann bei den Antrag auf Eingruppierung in die 9b den Anspruch auf die Zahlung nach Stufe 4?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 20.09.2019 11:14
Die Sonderregelung gilt nur für TB in der E9 mit einer Stufenlaufzeit von 7 Jahren in Stufe 3.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Capo am 20.09.2019 11:31
Ok, Danke.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Ossbert am 20.09.2019 11:33
Übrigens steht  in der Anlage A bei Abschnitt 22.2 Techniker Seite 236 ein konkretes Datum und nichts von einer Antragstellung. Daraus schlussfolgere ich dass die Höhergruppierung einem Automatismus unterliegt. :o
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Beitrag von: Spid am 20.09.2019 11:35
Das kannst Du gerne tun, dann ist Deine Schlußfolgerung aber schlicht falsch, siehe §29d TVÜ-L.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Ossbert am 20.09.2019 11:39
Gut also werde ich dort noch einmal nachsehen. Somit wurde  in der Anlage A so spartanisch wie möglich geschrieben.  ;)
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Beitrag von: Spid am 20.09.2019 11:41
Nein. Der Regelungsgegenstand der Anlage A ist schlicht ein anderer.
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Beitrag von: Ossbert am 20.09.2019 11:48
OK dann muss ich dies wohl falsch verstanden haben, bin aber auch kein Experte im Tarifrecht und deren Niederschriften. Gut habe es nachgelesen und es steht etwas von einer generellen Beantragung. Also werde ich dann einen formlosen Antrag auf Höhergruppierung bei meinem Chef abgeben. Hab ich doch so richtig herausgelesen, oder?  ???
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Wastelandwarrior am 20.09.2019 12:45
Nein, an den Arbeitgeber, also meist die Personalstelle.

Die Anlage A regelt, welche Tätigkeitsmerkmale, welcher Entgeltgruppe zugeordnet werden. Für die Beschäftigten, die am jeweiligen 31.12. schon da waren, gibt es aber "Überleitungsvorschriften". Hat sich bewährt, weil das nicht immer automatisch in allen Fällen selbsterklärend oder auch nur verbessernd ist.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Ossbert am 20.09.2019 12:50
Gut, also ist keine "Einverständniserklärung" des Vorgesetzten von Nöten, da sich stumpf an die Eingruppierung gehalten wird.  ;)
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Beitrag von: Enno2020 am 22.09.2019 13:16
Hallo Kolleginnen und Kollegen,

ich bin als Techniker mit der Fallgruppe 1 eingruppiert und erhalte momentan 3.129,67+98,50=3.228,17€ (übergeleitet 9a Stufe 2). Mit der Höhergruppierung zum 01.01.2020 käme ich in die 9b Stufe 2 mit einem Tabellenentgelt von 3.227,32€. Da der Unterschiedsbetrag nach der Höhergruppierung negativ wäre (3.227,32-3.228,17=0,85€), gehe ich davon aus, dass mit der Höhergruppierung der Garantiebetrag von 180€ gezahlt wird. Daraus ergeben sich folgende Möglichkeiten:

1.) 3.129,67+98,50+180=3.408,17€ (gemäß TV-Ler)
2.) 3.129,68+180=3309,67€ (gemäß Spid)

Sollte Möglichkeit 1.) umgesetzt werden, dann würde ich nach der Höhergruppierung im Jahr 2020 in der 9b Stufe 2 + Garantiebetrag mehr erhalten als in der 9b Stufe 3 (3.374,65€). Im Jahr 2021 wäre durch die Tariferhöhung das Tabellenentgelt der 9b Stufe 3 allerdings wieder höher (3.424,65€), vorausgesetzt das es bei Höhergruppierung mit Zahlung des Garantiebetrags keine tariflichen Erhöhungen Entgeltgruppenbeträge gibt.

Fragen:
1- Erhalte ich mit der Höhergruppierung von der 9a Stufe 2 in die 9b Stufe 2 grundsätzlich die Zahlung des Garantiebetrages?
2- Werden nach Höhergruppierung und Zahlung des Garantiebetrags etwaige Tariferhöhungen (2020-->min. 90€ und 2021--> min. 50€) der Entgeltgruppenbeträge ausgeklammert?

Für die Beantwortung meiner Fragen möchte ich mich schon im Voraus bedanken.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 22.09.2019 13:22
1. Ja, aber die Höhe beträgt 0€.
2. Nein.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Enno2020 am 22.09.2019 14:15
Das heißt ich bekomme ab 01.01.2020 mit der Höhergruppierung in die 9b/Stufe 2 das selbe Geld wie 2019 in der 9a/Sufe 2 ??? --> 3.129,67 + 98,50 + 0,00 = 3.228,17€

Oder kommt dann die Tariferhöhung für das Jahr 2020 von min. 90,00 € drauf? --> 3228,17+90,00=3.318,17€
bzw. mit der Tariferhöhung für das Jahr 2021 von min. 50,00 € drauf? --> 3.318,17+50,00=3.368,17€

Habe ich das richtig verstanden und dargestellt?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 22.09.2019 14:39
Was an „Nein“ hast Du nicht verstanden?

Du erhältst für die Stufenlaufzeit in Stufe 2 nach der Höhergruppierung das jeweilige Tabellenentgelt der Stufe 2 der E9a plus Garantiebetrag von 0€.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Enno2020 am 22.09.2019 15:13
OK!
Dann ist es tatsächlich so, dass ich nach der Höhergruppierung in die 9b genau 0,85€ weniger bekomme als jetzt.  :(
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Ossbert am 23.09.2019 07:32
Und dennoch erhältst Du langfristig gesehen mehr Geld, da du einfach mehr in den Aufstiegsstufen bekommst.
Also unterm Strich dennoch ein Gewinn!
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: frank20 am 23.09.2019 09:06
aber das ist manchmal eine lange Zeit, bis es sich mal rechnet.
Bei mir sind es über 10 Jahre bis ich unterm Strich besser da stehe...
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 23.09.2019 09:22
Grob überschlagen hat sich das bei Dir bis 2032 noch nicht amortisiert...
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Techniker0815 am 24.09.2019 15:49
Eine Bitte:
Könnte mir jemand an dem kongreten Beispiel, aktuell Techniker in der 9a in Stufe 6 in Fallgruppe 1 und Entgeltgruppenzuschlag, also 3777,39 + 98,50 = 3875,89 mal erklären/berechnen wie nach dem Antrag zum Aufstieg in die 9b ab 1.1.2020 das Gehalt dann ausschaut?

Ich habe versucht zu verstehen welche Entgelte da miteinander verglichen werden müssen um zu sehen welche Stufe dann in der 9b die richtige wäre ab 1.1.2020 und ob dann der Garantiebetrag gezahlt wird und wie sich das Gehalt dann zusammensetzen würde.
Aktuell vermute ich es sollte so aussehen nach gestelltem Antrag für die Hochgruppierung von 9a nach 9b in 2020:

9aS6 (2020) =3895,24+98,50=3993,74 => wäre dann 9bS5 (2020) 4124,89
Da 4124,89-3993,74=131,15 aber weniger als 180 dann 3993,74+180=4173,74 oder 4124,89 +48,85=4173,74
die 48,85 wären die Differenz zwischen den 180 und den 131,15

3895,24+180 kann ja nicht sein, da das nur 4075,24 ergibt und weniger als die 9bS5 (4124,89) wäre.

Kann das stimmen?
Wäre super wenn das jemand überprüfen und bestätigen bzw. wenn nötig berichtigen könnte, Danke!


Bezüglich Besitzstand Kind gehe ich davon aus, dass ja solange gezahlt wird wie der Anspruch besteht.

Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Techniker0815 am 24.09.2019 15:54
Ich denke so ist es richtig. Die Entgeltgruppenzulage wird bei der Berechnung des Unterschiedsbetrages
mit einbezogen.

§ 17 Abs. 4 des Änderungstarifvertrages:

steht der/dem Beschäftigten neben dem bisherigen und/oder neuen Tabellenentgelt eine Entgeltgruppenzulage oder eine Besitzstandszulage nach § 9 oder § 17 Absatz 5 Satz 2 TVÜ-Länder zu, wird für die Anwendung des Halbsatzes 1 die Entgeltgruppenzulage bzw. Besitzstandszulage dem jeweiligen Tabellenentgelt hin-zugerechnet und anschließend der Unterschiedsbetrag ermittelt.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 24.09.2019 16:10
Und? Aus der Höhe des Unterschiedsbetrags ergibt sich schließlich lediglich, ob der Garantiebetrag zusteht.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Lewisa am 25.09.2019 08:54
Guten Morgen zusammen!
Mich würde interessieren wo ein Systemadministrator eingruppiert werden müsste? Momentan bin ich "natürlich" in 9a (bzw. 9k). Seit dem 01.2018 in Stufe 3. Eingestellt wurde ich in 7. Ich finde leider nichts eindeutiges dazu. Die Eingruppierung könnte 9a aber auch 9b sein? Ich habe 20 Jahre Berufserfahrung und etliche Lehrgänge hinter mir. Einen technischen Abschluss habe ich jedoch nicht.

Danke sehr!
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 25.09.2019 08:55
Worin genau siehst Du den inneren Zusammenhang Deiner Frage zum Thema des Threads?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: ddchiller am 25.09.2019 12:14
Ich stelle mal die Vermutung an das Lewisa ein Fachinformatiker ist. Einige Länder gruppieren die Fachinformatiker mit Fachrichtung Systemintegration als Techniker in der Entgeltordnung Teil II 22.2 ein. Dann würde seine Frage passen aber dazu muss Lewisa meine Vermutung bestätigen.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 25.09.2019 12:16
Selbst wenn die Eingruppierung anhand der Tätigkeitsmerkmale nach Teil II Abschnitt 22.2 erfolgte, was sie nicht tut, stünde die Frage in keinem Zusammenhang mit dem Thema des Threads.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Fragmon am 25.09.2019 13:31
Ja SN gruppiert nach 22.2 ein. Zum Glück ändert es sich bald.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 25.09.2019 13:46
AG gruppieren TB nicht ein. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Der AG äußert lediglich eine - hier falsche - Rechtsmeinung.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Lewisa am 25.09.2019 14:35
Genau so ist es ddchiller! Natürlich passt dies nicht ganz zum Thread, jedoch sehe ich mich als Techniker(in) und hoffe auch auf Besserung  ;)
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 25.09.2019 14:56
Fehlt nur noch, daß sich irgendein gefühlter Techniker hier nach einem Rezept für Königsberger Klopse erkundigt, das hat dann den selben Bezug zum Thema.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Fragmon am 25.09.2019 15:11
AG gruppieren TB nicht ein. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Der AG äußert lediglich eine - hier falsche - Rechtsmeinung.

Ja das war ein falscher Zungenschlag. Sie sind eingruppiert. Die TDL hat in der Mitgliederversammlung 6./2002 die Regelung dazu getroffen, dass FASI in 22.2 eingruppiert werden. Es wäre komisch, sollte man eine andere Meinung als die Tarifvertragspartei besitzen
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 25.09.2019 15:18
Die TdL kann keine Regelung zur Eingruppierung treffen. Die Tarifvertragsparteien haben solche Regelungen abschließend getroffen, diese sind in der Entgeltordnung festgelegt. Bestenfalls hat die TdL eine für die Eingruppierung gänzlich unbeachtliche - und hier falsche - Rechtsmeinung zur Eingruppierung entwickelt. Sie hätte auch beschließen könne, rosa Schleifchen zu verteilen.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: ddchiller am 25.09.2019 15:20
Ich selber bin gelernter Fachinformatiker für Systemintegration seit 2005. Auf meiner letzten aktualisierten Tatigkeitsbeschreibung steht wörtlich: "Der Beschäftigte erfüllt ab 01.07.2016 die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppe E9 Fallgruppe 1 des Teils 22.2 Abschnitt II der Anlage A zum TV-L. Er ist damit ab 01.07.2016 in die Entgeltgruppe E9 TV-L eingruppiert."

Ich weiß nicht ob Fachinformatiker dem staatlich geprüften Techniker gleichkommt, wenn nicht dann gelte ich wohl als "sonstiger Beschäftigter".

Bisher war ich also Teil II 22.2 E9 Fallgruppe 1 mit Zulage, nach den Redaktionsverhandlungen sollte das aktuell eine E9a Fallgruppe 1 sein und ab 2020 mit Antrag in die E9b führen obwohl ich kein Techniker im eigentlichen Sinn bin, oder?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 25.09.2019 15:40
Dein fundamentaler Irrtum basiert auf dem Umstand, daß Du der Auffassung bist, Du wärest in E9 Fg. 1 Teil 2 Abschnitt 22.2 eingruppiert. Das ist schlicht nicht der Fall. Mithin läßt sich daraus auch keine Rechtsposition ableiten, da die Überleitungsregelungen des TVÜ-L sich auf die Eingruppierung beziehen und nicht auf unbeachtliche Rechtsmeinungen.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Fragmon am 25.09.2019 15:43
Ich gehe davon aus, auch wenn es nicht abschließend geschrieben steht, dass diese Rechtsmeinung einer Vertragspartei und sämtlicher Kommentierungen zur Auslegung des Abschnitts 22.2, einer gerichtlichen Überprüfung standhält. Ich kann mir nicht vorstellen dass ein Gericht entscheidet, dass Tätigkeiten im Bereich Systemadministration dem allgemeinen Teil zugeordnet werden.

In vergleichbaren Fällen hat sich das Gericht jeweils der Meinung der TDL angeschlossen.

Aber es ist eh egal, da zum Glück bald die Lücke geschlossen wird.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: ddchiller am 25.09.2019 15:55
Theorie und Praxis.
Nach deiner Auffassung Spid bin ich falsch eingruppiert, in der Theorie.

In der Praxis bezahlt mich mein AG nach der Aufgeführten Eingruppierung. Also E9a Fallgruppe 1. Solange hier keiner eine Eingruppierungsfeststellungsklage beginnt bleibt es auch dabei. D.h. doch wenn ich 2020 den Antrag stelle bin ich in der 9b.

Mir fehlt auch noch die Erklärung warum Fachinformatiker absolut nicht in die 22.2 passen? Den alten BAT Passus "DV Mitarbeiter" gibt es ja in der aktuellen EGO nicht. In den Teil I passen Fachinformatiker Systemintegration auch nicht. Wäre eine richtige(re) Eingruppierung die 11.4. mit der fehlenden Vorraussetzung "abgeschlossener einschlägiger Hochschulausbildung", somit eine EG tiefer?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 25.09.2019 15:57
Theorie und Praxis.
Nach deiner Auffassung Spid bin ich falsch eingruppiert, in der Theorie.
Nein, Spid ist der Auffassung das du richtig eingruppiert bist. Wie alle anderen Beschäftigten auch ...
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 25.09.2019 15:58
Ich gehe davon aus, auch wenn es nicht abschließend geschrieben steht, dass diese Rechtsmeinung einer Vertragspartei und sämtlicher Kommentierungen zur Auslegung des Abschnitts 22.2, einer gerichtlichen Überprüfung standhält. Ich kann mir nicht vorstellen dass ein Gericht entscheidet, dass Tätigkeiten im Bereich Systemadministration dem allgemeinen Teil zugeordnet werden.

In vergleichbaren Fällen hat sich das Gericht jeweils der Meinung der TDL angeschlossen.

Aber es ist eh egal, da zum Glück bald die Lücke geschlossen wird.

Nun, entweder kommt die begrenzte Auffangfunktion des allg. Teils zum Tragen oder es handelt sich um eine Lücke, die zu keiner Eingruppierung führt und mithin die individuelle Vereinbarung eines bestimmten Entgelts eröffnet. Den Tätigkeitsmerkmalen des Teil II Abschnitt 22.2 kommt keinerlei Auffangfunktion zu. Welche Kommentierung behauptet, daß Tätigkeiten im Bereich der Systemadministration zur Eingruppierung nach Teil II Abschnitt 22.2 führen? Und welche relevante Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen soll es geben?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: ddchiller am 25.09.2019 16:01
Ja ok, dann so formuliert: Mein AG irrt bei meiner Eingruppierung. Das heißt aber aufbauend auf den Irrtum des AG bin ich aktuell in der E9a Fallgruppe 1 und kann ab 2020 mit Antrag in die 9b, solange meinem AG sein angeblicher Irrtum nicht auffällt, richtig?

Ich vermute die Durchführungshinweise unseres Minsiteriums in Sachsen (und ich meine auch andere Länder verfahren so) bzw. die erwähnte Mitgliederversammlung der TdL stützen sich auf den Begriff Rechenmaschinentechniker  ;D Ein Computer ist ja eine Art Rechenmaschine.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 25.09.2019 16:05
Theorie und Praxis.
Nach deiner Auffassung Spid bin ich falsch eingruppiert, in der Theorie.

Nein. TB sind stets richtig eingruppiert, in der Praxis wie auch in der Theorie.

Zitat
In der Praxis bezahlt mich mein AG nach der Aufgeführten Eingruppierung. Also E9a Fallgruppe 1. Solange hier keiner eine Eingruppierungsfeststellungsklage beginnt bleibt es auch dabei.

Der AG drückt durch Entgeltzahlung lediglich eine für die Eingruppierung unbeachtliche Rechtsmeinung aus.

Zitat
D.h. doch wenn ich 2020 den Antrag stelle bin ich in der 9b.

Wenn Du in der E9a wärest und sich 2020 für Dich nach §29d TVÜ-VKA eine Eingruppierung in E9b ergäbe, wäre das zutreffend. So ist es aber nicht. Für Beschäftigte in der Informationstechnik ergeben sich jedoch 2020 keine Verbesserungen.

Zitat
Mir fehlt auch noch die Erklärung warum Fachinformatiker absolut nicht in die 22.2 passen? Den alten BAT Passus "DV Mitarbeiter" gibt es ja in der aktuellen EGO nicht. In den Teil I passen Fachinformatiker Systemintegration auch nicht. Wäre eine richtige(re) Eingruppierung die 11.4. mit der fehlenden Vorraussetzung "abgeschlossener einschlägiger Hochschulausbildung", somit eine EG tiefer?

In Teil II Abschnitt 22.2 geht es um staatlich geprüfte Techniker mit entsprechender Tätigkeit. Dem Abschnitt kommt keinerlei Auffangfunktion zu. Eine begrenzte Auffangfunktion hat lediglich der allg. Teil der EGO.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 25.09.2019 16:09
Ja ok, dann so formuliert: Mein AG irrt bei meiner Eingruppierung. Das heißt aber aufbauend auf den Irrtum des AG bin ich aktuell in der E9a Fallgruppe 1 und kann ab 2020 mit Antrag in die 9b, solange meinem AG sein angeblicher Irrtum nicht auffällt, richtig?

Nein. Du bist eben nicht in der E9a und kannst in 2020 auch keinen Antrag stellen. Der Irrtum Deines AG ist dafür völlig unbeachtlich, weil seiner Rechtsmeinung bei der Eingruppierung keinerlei BEdeutung zukommt.

Zitat
Ich vermute die Durchführungshinweise unseres Minsiteriums in Sachsen (und ich meine auch andere Länder verfahren so) bzw. die erwähnte Mitgliederversammlung der TdL stützen sich auf den Begriff Rechenmaschinentechniker  ;D Ein Computer ist ja eine Art Rechenmaschine.

Da Durchführungshinweise tariflich völlig unbeachtlich sind, kann es dahingestellt bleiben, ob der AG oder/und der Verband, in dem er organisiert ist, über die Rechtsnatur des Begriffs Techniker in Teil II Abschnitt 22.2 EGO irren.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 25.09.2019 16:09
Mir fehlt auch noch die Erklärung warum Fachinformatiker absolut nicht in die 22.2 passen?
In die 22.2 gehören "staatlich geprüfte Techniker" oder "sonstige Beschäftigte" mit entsprechender Tätigkeit.
Der staatlich geprüfte Techniker hat als als Voraussetzung eine grundständige Berufsausbildung (z.B. Fachinformatiker) und eine darauf aufbauende Weiterbildung (z.B. "IT-Techniker") von 2-jähriger Dauer.
Diese fehlt dir.
Bleibt der sonstige Beschäftigte.
Evtl. kann man

Zitat
"Der Beschäftigte erfüllt ab 01.07.2016 die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppe E9 Fallgruppe 1 des Teils 22.2 Abschnitt II der Anlage A zum TV-L. Er ist damit ab 01.07.2016 in die Entgeltgruppe E9 TV-L eingruppiert."

dahingehend werten, das dein AG hier einen sonstigen Beschäftigten beschreiben will.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: ddchiller am 25.09.2019 16:15

Nein. Du bist eben nicht in der E9a und kannst in 2020 auch keinen Antrag stellen. Der Irrtum Deines AG ist dafür völlig unbeachtlich, weil seiner Rechtsmeinung bei der Eingruppierung keinerlei BEdeutung zukommt.


Wo bin ich dann?


Evtl. kann man

Zitat
"Der Beschäftigte erfüllt ab 01.07.2016 die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppe E9 Fallgruppe 1 des Teils 22.2 Abschnitt II der Anlage A zum TV-L. Er ist damit ab 01.07.2016 in die Entgeltgruppe E9 TV-L eingruppiert."

dahingehend werten, das dein AG hier einen sonstigen Beschäftigten beschreiben will.

Das wäre wohl die einzige Möglichkeit.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 25.09.2019 16:21
Der einzige Teil der EGO, dem eine begrenzte Auffangfunktion zukommt, ist der allg. Teil.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: ddchiller am 25.09.2019 16:30
Ich weiß schon wie du das meinst aber
was wird wohl mein AG machen wenn ich ihm 2020 den Antrag nach §29d TVÜ-VKA übergebe? Ich glaube nicht das er seine Rechtsmeinung plötzlich ändern wird und mich in den allg. Teil schiebt.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 25.09.2019 16:44
Und Du verstehst offenkundig nicht, daß es für die Eingruppierung völlig unbeachtlich ist, was der AG tut.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: ddchiller am 25.09.2019 16:53
Der AG bezahlt mich aber nach aktuell EG9a Fallgruppe 1 Teil 22.2. Der AG bedient das Programm welches die Gehälter/Besoldungen seiner Arbeitnehmer und Beamten ausspuckt. Der AG trägt darin die Entgeltgruppen für seine Arbeitnehmer ein.

Ich werde als EG9a Fallgruppe 1 Teill 22.2. geführt. Das heißt wenn ich 2020 diesen Antrage stelle muss mein AG handeln. Verstehst du was ich meine? Versteht es ein anderer?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 25.09.2019 16:58
Der AG bezahlt mich aber nach aktuell EG9a Fallgruppe 1 Teil 22.2. Der AG bedient das Programm welches die Gehälter/Besoldungen seiner Arbeitnehmer und Beamten ausspuckt. Der AG trägt darin die Entgeltgruppen für seine Arbeitnehmer ein.

Der AG trägt darin seine Rechtsmeinung zu den Entgeltgruppen seiner AN ein, die die Eingruppierung in keinster Weise berührt.

Zitat
Ich werde als EG9a Fallgruppe 1 Teill 22.2. geführt. Das heißt wenn ich 2020 diesen Antrage stelle muss mein AG handeln. Verstehst du was ich meine? Versteht es ein anderer?

Der Irrtum besteht bereits darin, daß Du den Antrag überhaupt stellen könntest. Der nächste Irrtum ist, daß der AG darauf reagieren müßte.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: ddchiller am 25.09.2019 17:10
ok dann anders formuliert.

Jeder TB ist stets korrekt eingruppiert. Die AG irren gelegentlich mit ihrer Rechtsmeinung zur Eingruppierung und bezahlen daraufhin falsch. Aus diesem Grund gibt es das Mittel der Eingruppierungsfeststellungsklage (sofern ein TB auf den Trichter kommt das er falsch bezahlt wird). Soweit korrekt?

Ich bin korrekt eingruppiert. Mein AG irrt mit seiner Meinung und führt mich aktuell in EG9a Teil 22.2 und bezahlt mich dementsprechend (falsch) da er meint ich wäre da richtig eingruppiert, so steht es ja auf der Tätigkeitsbeschreibung. Da ich kein Jurist bin, mir dein fachliches Wissen fehlt um zu erkennen das mein AG mich falsch bezahlt und somit auch keine Eingruppierungsfeststellungsklage anstrebe, gehe ich auch davon aus das EG9 Fallgruppe 1 Teil 22.2 richtig ist. Jetzt weiß ich durch das Forum und den Redaktionsverhandlungen das ab 2020 die E9b auf Antrag möglich ist.

In der Zukunft: Es ist jetzt 2020 und ich stelle den Antrag. Ich bin immernoch korrekt eingruppiert (ist jeder TB ja immer zu jeder Zeit) aber mein AG wird mich nun falsch mit der E9b bezahlen, da er an seiner Meinung zur Eingruppierung keinen Fehler erkennt (vermutlich).

So?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 25.09.2019 17:39
Du kannst den Antrag nicht stellen. Wenn Du aber irrtümlich eine Willenserklärung gegenüber dem AG abgibst, die der AG ebenso irrtümlich als Antrag nach §29d TVÜ-L interpretiert, mag er das zum Anlaß nehmen, Dich anders zu entgelten. Die Eingruppierung berührt das in keinster Weise, ein Antrag nach §29d TVÜ-L würde nicht gestellt worden sein. Zudem ist fraglich, ob der AG aufgrund seiner fehlerhaften Rechtsmeinung zur Eingruppierung auch zwingend eine fehlerhafte Rechtsmeinung zum Antrag nach §29d TVÜ-L entwickelt, schließlich geht die speziellere Regelung nach §29f TVÜ-L vor, unter die Du aufgrund von Vorbemerkung Nr. 2 zu Abschnitt 11 i.d.b.z. 31.12.20 g.F. fällst.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Fragmon am 25.09.2019 19:04
Ich gehe davon aus, auch wenn es nicht abschließend geschrieben steht, dass diese Rechtsmeinung einer Vertragspartei und sämtlicher Kommentierungen zur Auslegung des Abschnitts 22.2, einer gerichtlichen Überprüfung standhält. Ich kann mir nicht vorstellen dass ein Gericht entscheidet, dass Tätigkeiten im Bereich Systemadministration dem allgemeinen Teil zugeordnet werden.

In vergleichbaren Fällen hat sich das Gericht jeweils der Meinung der TDL angeschlossen.

Aber es ist eh egal, da zum Glück bald die Lücke geschlossen wird.

Nun, entweder kommt die begrenzte Auffangfunktion des allg. Teils zum Tragen oder es handelt sich um eine Lücke, die zu keiner Eingruppierung führt und mithin die individuelle Vereinbarung eines bestimmten Entgelts eröffnet. Den Tätigkeitsmerkmalen des Teil II Abschnitt 22.2 kommt keinerlei Auffangfunktion zu. Welche Kommentierung behauptet, daß Tätigkeiten im Bereich der Systemadministration zur Eingruppierung nach Teil II Abschnitt 22.2 führen? Und welche relevante Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen soll es geben?

Die Kommentare Rehm und Beck sagen das gleiche aus. Sie verweisen ebenfalls auf das Schreiben der TdL. Rein nach der Lehre, da bin ich deiner Meinung, ergibt das keinen Sinn einen BBiG Abschluss einem Techniker gleichzustellen. Aber die (vor)herrschende Meinung (TDL, Kommentare, tarifrechtliche Referate der zuständigen Ministerien der Länder), dass FASIs und entsprechende Tätigkeiten der 22.2 zugeordnet werden muss man hinnehmen, bis es gerichtlich überprüft wird. Zurzeit ist man bei einer Eingruppierung in den allg. Teil in der Mindermeinung.

Wie Gerichte entscheiden kann ich nicht sagen, entweder wird eine Entscheidung getroffen und der Beschluss der TDL ist entkräftet oder es wird der Meinung der TdL gefolgt. In vergleichbaren Fällen (Pflege) sind Gerichte bereits Beschlüssen der TDL gefolgt.

Leider kenne ich die Hintergründe des Mitgliederbeschlusses. Eventuell gibt es noch für uns unbekannte Argumente für diese Entscheidung.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 25.09.2019 19:37
Mir ist bekannt, daß Rehm und Beck auf das Schreiben der TdL verweisen. Sie versteigen sich aber nicht in die abwegige Behauptung, daß dieses die Eingruppierung berührte. In welchen vergleichbaren Fällen soll denn relevante Rechtsprechung - also jenseits des juristischen Katzentisches - TdL-Beschlüssen gefolgt sein? Mit ist nur bekannt, daß das BAG im Urteil vom 03.07.2014 - 6 AZR 1088/12 einen solchen als rechtswidrig erkannt hat.

Argumente für eine tariflich unbeachtliche Entscheidung sind ohnehin wenig relevant, weshalb die Hintergründe des TdL-Beschlusses auch wenig interessieren.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Fragmon am 26.09.2019 08:05
Mir ist bekannt, daß Rehm und Beck auf das Schreiben der TdL verweisen. Sie versteigen sich aber nicht in die abwegige Behauptung, daß dieses die Eingruppierung berührte. In welchen vergleichbaren Fällen soll denn relevante Rechtsprechung - also jenseits des juristischen Katzentisches - TdL-Beschlüssen gefolgt sein? Mit ist nur bekannt, daß das BAG im Urteil vom 03.07.2014 - 6 AZR 1088/12 einen solchen als rechtswidrig erkannt hat.

Argumente für eine tariflich unbeachtliche Entscheidung sind ohnehin wenig relevant, weshalb die Hintergründe des TdL-Beschlusses auch wenig interessieren.

Richtig und somit erkenntlich geben, dass diese Vorgehensweise nicht falsch ist. Man könnte es aber eventuell unter den Begriff über- außertariflich Eingruppierung führen, da es im Kern der Systematik widerspricht.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 26.09.2019 08:22
Nein, bestenfalls gibt das zu erkennen, daß es noch keine hinreichende Rechtsprechung gibt. Schließlich fehlt es auch an jedweder Wertung der Vorgehensweise, die in beiden Kommentaren verwandt wird, wenn sich einer Rechtsmeinung angeschlossen oder diese verworfen wird. So war es bis zum BAG-Urteil auch mit der dort inkriminierten TdL-Auffassung. Außer-/übertarifliche Regelungen sind selbstverständlich grundsätzlich möglich, gerade dann, wenn man von einer Regelungslücke ausginge. Sie führen aber eben gerade nicht zu einer Eingruppierung, sondern lediglich zu einer bestimmten Vergütung. Was ist jetzt mit der von Dir behaupteten relevanten Rechtsprechung?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Fragmon am 26.09.2019 14:14
Ich habe es leider noch nicht wieder gefunden. Das blieb mir nur damals als ich mich schon mal damit beschäftigt habe im Kopf. Ich werde heute Abend nochmal durch juris schauen.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Meister71 am 30.09.2019 11:56
Hallo,

bin neu hier und Habe mal eine Frage.
Ich bin seit nunmer 20 Jahren an einer Universität als Werkstattleiter/ Meister beschäftigt.
Eingestellt wurde ich damals in Vb BAT Anlage 1a §22 Abs3 BAT.
Wurde dann 2005 (?) übergeleitet in die "kleine" E9, habe es ausgesssen bis zur letzten Stufe( Ganz Lange Laufzeiten).
Nun bin ich in der 9a gelandet. Ist das so richtig???? oder soll ich einen Antrag auf 9b stellen.
In der Werkstatt sind 2 Mitarbeiter mit E8 und einer mit E9a (ohne leitende Tätigkeit). Somit verdiene ich als Führungskraft genausoviel bzw. etwas mehr als meine Mitarbeiter, trage aber die Verantwortung...
Mir ist bewusst, das es dieses Ungleichgewicht schon immer gab, aber da es momentan ein paar Vorkommise gab wurmt es mich nun gewaltig

Grüße und Danke, habe schon einiges gelesen, aber da werde ich nicht recht schlau, deshalb frag ich nochmal nach, nicht das ich etwas versäume..

Grüße
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 30.09.2019 12:05
Ja.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: SteKo am 01.10.2019 08:43
Hallo,

ich bin auch neu hier und habe schon einiges gelesen. Auch ich gehöre zu denen, die seit 09/2004 erst in die Vb Fallgruppe 1, Teil II, Abschnitt L, Unterabschnitt I der Anlage 1a zum BAT eine Stelle besetzen und zum 11/2006  anhand der Anlage 2 zum TVÜ-L in die Entgeltgruppe 9 übergeleitet worden bin. Ich bin als technischer Angestellter in der Endstufe E9 Stufe 4 ("kleinen E9"), die jetzt in die E 9a Stufe 6, 1. Jahr übergeleitet wird.
Auch ich werde einen Antrag auf die E9b stellen wollen.
Habe ich das richtig gelesen, dass dieser erst ab dem 01.01.2020 gestellt werden kann? Oder habe ich da was verpasst?
Danke und Gruß   
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 01.10.2019 08:55
Habe ich das richtig gelesen, dass dieser erst ab dem 01.01.2020 gestellt werden kann?
Ja.
Zitat
Oder habe ich da was verpasst?
Nein.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: In10sive am 01.10.2019 09:30
Hallo,

ich bin auch neu hier und habe schon einiges gelesen. Auch ich gehöre zu denen, die seit 09/2004 erst in die Vb Fallgruppe 1, Teil II, Abschnitt L, Unterabschnitt I der Anlage 1a zum BAT eine Stelle besetzen und zum 11/2006  anhand der Anlage 2 zum TVÜ-L in die Entgeltgruppe 9 übergeleitet worden bin. Ich bin als technischer Angestellter in der Endstufe E9 Stufe 4 ("kleinen E9"), die jetzt in die E 9a Stufe 6, 1. Jahr übergeleitet wird.
Auch ich werde einen Antrag auf die E9b stellen wollen.
Habe ich das richtig gelesen, dass dieser erst ab dem 01.01.2020 gestellt werden kann? Oder habe ich da was verpasst?
Danke und Gruß

Du kannst den Antrag auch jetzt schon stellen, die Änderung der Eingruppierung tritt dann allerdings erst ab dem 01.01.2020 in Kraft...! Ich würde aber noch warten, bis die Mitarbeiter der Verwaltung entsprechend informiert wurden.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 01.10.2019 09:43
Da die Wirksamkeit der Änderungen zum 01.01.20 zum Zeitpunkt der Antragstellung gegeben sein muß, damit  ein Antrag nach §29d Abs. 2 TVÜ-L seine Wirksamkeit überhaupt entfalten kann, kann dieser nicht vor dieser Wirksamkeit gestellt werden. Er wäre unbeachtlich und bedürfte keiner Beachtung oder gar Bearbeitung durch den AG.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: SteKo am 01.10.2019 09:46
Okay, dann weiß ich erstmal bescheid, danke für die Info :D
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Bytez am 01.10.2019 15:55
Hallo,

um euch mal ein leichteres Fallbeispiel zu geben ;):

Ich bin Staatl. geprüfter Textiltechniker und arbeite an einer Hochschule in der E7 (Stufe 4).

1) Komme ich automatisch in die E8 ab 1.1.20 oder muss ich beantragen?
2) In welche Stufe rutsche ich dann?
3) Falls ich z.B. in Stufe 1 rutsche bekomme ich dann so lange den Garantiebetrag bis ich den Punkt erreiche wo ich so viel mehr verdiene als jetzt das ich ihn nicht mehr benötige? (Sry hatte mit Garantiebeträgen noch nichts zu tun).

VG Andi
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 01.10.2019 16:09
1. Antrag
2. In die, die sich nach §17 Abs. 4 TV-L ergibt. Da Du Dich nicht zur Stufe am 01.01.20 eingelassen hast, kann die Frage nicht beantwortet werden.
3. Stufe 1 könnte sich nur dann ergeben, wenn Du in Stufe 1 wärest. Der Garantiebetrag wird für die Dauer der Stufenlaufzeit in der neuen Stufe anstelle des Höhergruppierungsgewinns gezahlt, sofern der Garantiebetrag höher als der Höhergruppierungsgewinn ist.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Bytez am 01.10.2019 16:35
Danke schon mal!

Nachtrag: am 1.1.2020 wäre ich immernoch in der E7 Stufe 4
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 01.10.2019 16:44
Dann geht es in E8/3.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Bytez am 01.10.2019 16:57
Ok. Rein zum verständnis: Warum nicht in die Stufe 2 mit Garantiebetrag? (Wills nur kapieren, Stufe 3 wär mir natürlich lieber?
Dann geht es in E8/3.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 01.10.2019 17:00
Die Höhergruppierung führt in die Stufe der höheren Entgeltgruppe, in der mindestens das bisherige Tabellenentgelt erzielt wird.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Bytez am 01.10.2019 17:38
Hatte eine falsche Tabelle... Jetzt hab ichs auch verstanden.. und da dann nur ca. 13€ Unterschied wären, greift der Garantiebetrag bis ich wieder in der Stufe 4 bin, wo ich dann eine höhere Differenz habe als die Höhe des Garantiebetrages.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 02.10.2019 08:42
Hatte eine falsche Tabelle... Jetzt hab ichs auch verstanden.. und da dann nur ca. 13€ Unterschied wären, greift der Garantiebetrag bis ich wieder in der Stufe 4 bin, wo ich dann eine höhere Differenz habe als die Höhe des Garantiebetrages.
Mir ist nicht so recht klar, was du damit ausdrücken willst. Falls es bedeuten soll das du zukünftig das Entgelt der EG8 Stufe 3 zzgl. Garantiebetrag von 180€ - jedoch begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung - bekommst (d.h. letztlich ein Entgelt in Höhe der EG8 Stufe 4), liegst du richtig.

Wobei die Differenz zwischen der EG7 Stufe 4 und der EG8 Stufe 4 nicht höher, sondern geringer ist als die Höhe des Garantiebetrages ...
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 02.10.2019 09:12
Falls es bedeuten soll das du zukünftig das Entgelt der EG8 Stufe 3 zzgl. Garantiebetrag von 180€ - jedoch begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung - bekommst (d.h. letztlich ein Entgelt in Höhe der EG8 Stufe 4), liegst du richtig.

E7/4 plus Garantiebetrag. Der Garantiebetrag wird anstelle des Höhergruppierungsgewinns gezahlt.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 02.10.2019 09:21
Falls es bedeuten soll das du zukünftig das Entgelt der EG8 Stufe 3 zzgl. Garantiebetrag von 180€ - jedoch begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung - bekommst (d.h. letztlich ein Entgelt in Höhe der EG8 Stufe 4), liegst du richtig.

E7/4 plus Garantiebetrag. Der Garantiebetrag wird anstelle des Höhergruppierungsgewinns gezahlt.
Jau! Der Garantiebetrag liegt ja hier bei 100€ und nicht bei 180€ ...
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: bcms am 02.10.2019 09:45
Hallo,
wie muss der Antrag genau gestellt werden? Einfach formlos an die Personalabteilung?
Gibt es Gründe, warum eine Antragsstellung zu Nachteilen führen würde?

Danke & Gruß
Christoph
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 02.10.2019 09:52
Falls es bedeuten soll das du zukünftig das Entgelt der EG8 Stufe 3 zzgl. Garantiebetrag von 180€ - jedoch begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung - bekommst (d.h. letztlich ein Entgelt in Höhe der EG8 Stufe 4), liegst du richtig.

E7/4 plus Garantiebetrag. Der Garantiebetrag wird anstelle des Höhergruppierungsgewinns gezahlt.
Jau! Der Garantiebetrag liegt ja hier bei 100€ und nicht bei 180€ ...

Ja - und eben E7/4 und nicht E8/3.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 02.10.2019 10:00
Hallo,
wie muss der Antrag genau gestellt werden? Einfach formlos an die Personalabteilung?
Gibt es Gründe, warum eine Antragsstellung zu Nachteilen führen würde?

Danke & Gruß
Christoph

Es gibt keine Formvorschrift. Aus Gründen der Nachweisbarkeit bietet sich die Schriftform mit Empfangsbekenntnis an. Wie der AG sich intern organisiert, ist nicht das Problem des AN. Mithin genügt es, den Antrag an den AG zu richten. Höhergruppierungen können insbesondere nachteilig sein, wenn sie zur Unzeit erfolgen, z.B. regulärer Stufenaufstieg von Stufe 4 auf Stufe 5 in der E9a wäre am 15.01.2020, eine Höhergruppierung am 01.01.2020 führte in E9b/3. Wenn bis zur Rente nur noch wenige Jahre verbleiben, wäre das Stellen des Antrags nachteilig. Oder wenn man eine Tätigkeitsänderung zu einem günstigeren Zeitpunkt erwartet.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: bcms am 02.10.2019 12:15
Vielen Dank schon mal für Deine schnelle Antwort!
Wenn ich auf Antrag in 9b komme, wird dann die Zeit, die ich vorher in Stufe 3 verbracht habe nicht mit angerechnet und beginnt neu?
Ich habe am 01.10.2017 als Techniker (II 22.2 Falllgruppe1) in E9s Stufe 3 mit Anrechnung von weiteren 7 Monaten aus vorheriger Beschäftigung angefangen. Wenn ich ohne Antrag in 9a Stufe 4 übergeleitet werden würde, wäre der nächste Stufenaufstieg dann 01.03.21 in Stufe 5. Bei einer Höhergruppierung in 9b Stufe 3 dann erst zum 01.01.24 in Stufe 4? Wobei vom Geldwert 9a Stufe 4 = 9b Stufe 3 ist. Wie verhält es sich mit der entfallenen Technikerzulage? Hier greift dann der Garantiebetrag in beiden Fällen in welcher Form?

Vielen Dank im Voraus für eine Antwort

Gruß
Christoph


Es gibt keine Formvorschrift. Aus Gründen der Nachweisbarkeit bietet sich die Schriftform mit Empfangsbekenntnis an. Wie der AG sich intern organisiert, ist nicht das Problem des AN. Mithin genügt es, den Antrag an den AG zu richten. Höhergruppierungen können insbesondere nachteilig sein, wenn sie zur Unzeit erfolgen, z.B. regulärer Stufenaufstieg von Stufe 4 auf Stufe 5 in der E9a wäre am 15.01.2020, eine Höhergruppierung am 01.01.2020 führte in E9b/3. Wenn bis zur Rente nur noch wenige Jahre verbleiben, wäre das Stellen des Antrags nachteilig. Oder wenn man eine Tätigkeitsänderung zu einem günstigeren Zeitpunkt erwartet.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 02.10.2019 12:28
Bei einer Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit von vorn. Eine Technikerzulage stand Dir nicht zu. Diese war nicht für Techniker, sondern für Beschäftigte mit technischer (Fach-)Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit. Bei der Überleitung in E9a findet der Garantiebetrag keine Anwendung. Bei der Höhergruppierung wird der Garantiebetrag anstelle des Höhergruppierungsgewinns gezahlt, wenn er diesen übersteigt.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: bcms am 02.10.2019 12:48
Sorry, dann  habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich bin technischer Angestellter und nach 22.2 Falllgruppe 1 mit Entgeltzulage (Technikerzulage) eingestellt - ohne Hochschulabschluss oder Techniker Abschluss, aber mit langjähriger Facherfahrung mit entsprechender Tätigkeit.

siehe:
Entgeltgruppe 9 1. Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, in einer Tätigkeit der Fallgruppe 2, die schwierige Aufgaben erfüllen. (Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6) (Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 9.)


Wichtig ist dann ja die Information, dass die Höhergruppierung mit dem Beginn einer neuen Stufenlaufzeit einher geht - bei einem vermutlichen Rentenbeginn 2032 nicht unerheblich.

Jetzt bleibt also noch die Frage nach der Entgeltgruppenzulage.

Vielen Dank Spid im Voraus für Deine Geduld und Antworten,

Schöne Grüße

 
Bei einer Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit von vorn. Eine Technikerzulage stand Dir nicht zu. Diese war nicht für Techniker, sondern für Beschäftigte mit technischer (Fach-)Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit. Bei der Überleitung in E9a findet der Garantiebetrag keine Anwendung. Bei der Höhergruppierung wird der Garantiebetrag anstelle des Höhergruppierungsgewinns gezahlt, wenn er diesen übersteigt.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 02.10.2019 13:01
Entgeltgruppenzulage und Technikerzulage sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte.

Bei der Entgeltgruppenzulage besteht Anspruch darauf, daß diese bei der Ermittlung, ob Anspruch auf den Garantiebetrag besteht, zum Tabellenentgelt hinzuaddiert wird. Bislang hat die TdL ihren Mitgliedern eine großzügigere Anwendung empfohlen, auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: bcms am 02.10.2019 17:33
Damit ich es richtig verstehe. Würde ich dann bei einer Höhergruppierung nach Antrag das Tabellengehalt von 9b Stufe 3 zuzüglich dem Wert der Entgeltgruppenzulage und zusätzlich dann die Differenz zu den 180 € Garantiebetrag oder den vollen Garantiebetrag erhalten? Wenn ich ohne Antrag in 9a überführt werden würde, wäre es dann das Tabellengehalt 9a Stufe 4 zuzüglich dem Wert der Entgeltgruppenzulage bis zum nächsten Stufenwechsel?
Wenn ich alle Summen kenne, kann ich mal einen Vergleich bis 2032 für mich rechnen - einen riesen Unterschied wird es in der Gesamtsumme aber nicht werden.

Vielen Dank im Voraus und schöne Grüße


Entgeltgruppenzulage und Technikerzulage sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte.

Bei der Entgeltgruppenzulage besteht Anspruch darauf, daß diese bei der Ermittlung, ob Anspruch auf den Garantiebetrag besteht, zum Tabellenentgelt hinzuaddiert wird. Bislang hat die TdL ihren Mitgliedern eine großzügigere Anwendung empfohlen, auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 02.10.2019 18:03
Wenn Anspruch auf eine Entgeltgruppenzulage besteht, ist sie bei der Ermittlung des Unterschiedsbetrags bei Höhergruppierung dem Tabellenentgelt hinzuzurechnen, um zu ermitteln, ob Anspruch auf den Garantiebetrag besteht. Die TdL empfiehlt ihren Mitgliedern diesbezüglich eine großzügigere und damit übertarifliche Regelung, auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht.

Da am 01.01.20 aber keine Entgeltgruppenzulage mehr vorgesehen ist, wäre sie weder in der E9a zu zahlen noch bei der Höhergruppierung auf Antrag zu berücksichtigen.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Suzaru am 14.10.2019 09:23
Guten Tag, :)


ich bin neu hier und habe eine Frage bezüglich der Höhergruppierung auf Antrag.
Vermutlich wurde diese Frage schon in diesem Forum beantwortet, aber ich hätte sie gerne für meinen konkreten Fall geklärt.


Ich bin Industriemeister an einer Universität Berlins und seit meinem Beschäftigungsbeginn Mitte Jan. 2017 in der "E9K" (verlängerte Stufenlaufzeit) eingruppiert gewesen, welche ja nun zur E9a wurde. Ich leite ein Team aus vier Leuten und bekomme auch eine entsprechende Entgeltgruppenzulage gemäß Teil 2 der Entgeltordnung (Nr. 2 = 150,11€/Monat).


Ist ein Antrag auf Höhergruppierung in die E9b meinerseits rechtens? Wenn ja, worauf bezieht man sich diesbezüglich bzw. was sollte man bei einem Informationsgespräch mit dem Personalrat über diese Thema anführen? Ich frage auch, damit ich ebenfalls betroffenen Kollegen möglichst konkret auf etwas verweisen kann.



Vielen Dank schonmal für die Antworten.

Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 14.10.2019 09:31
Ja. Man bezieht sich auf die maßgebliche tarifliche Norm. Informationsgespräche mit dem PR sind weder notwendig noch halte ich sie für zielführend.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 14.10.2019 11:52
Ist ein Antrag auf Höhergruppierung in die E9b meinerseits rechtens? Wenn ja, worauf bezieht man sich diesbezüglich bzw. was sollte man bei einem Informationsgespräch mit dem Personalrat über diese Thema anführen? Ich frage auch, damit ich ebenfalls betroffenen Kollegen möglichst konkret auf etwas verweisen kann.
Der Antrag ist wirkungslos, da für Meister eine Höhergruppierung in die EG9b auf Antrag nicht vorgesehen ist.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Suzaru am 14.10.2019 12:48
Schade, jetzt habe ich zwei Meinungen. Einmal ein Ja von "Spid" und ein Nein von "TV-Ler".  :-\

Ich meine gelesen zu haben das die Höhergruppierung auf "Techniker und sonstige Beschäftigte" bezogen war und somit auch den Meister einschließt.

@Spid: Inwiefern bist du dir denn sicher das es auch für Meister gilt?

Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 14.10.2019 12:57
Oh, @TV-Ler und ich sind uns mutmaßlich einig, er hat nur im Gegensatz zu mir nicht die Frage beantwortet, die Du gestellt hast, sondern die, von der er ausging, daß Du sie stellen wolltest.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 14.10.2019 13:48
Ich meine gelesen zu haben das die Höhergruppierung auf "Techniker und sonstige Beschäftigte" bezogen war und somit auch den Meister einschließt.
Da du eine "... entsprechende Entgeltgruppenzulage gemäß Teil 2 der Entgeltordnung (Nr. 2 = 150,11€/Monat)" erhälst, kannst du nicht in Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 2 (Techniker) eingruppiert sein, da die Entgeltgruppenzulage Nr. 2 dort nicht ausgebracht ist. Folglich bist du auch kein sonstiger Beschäftigter im Sinne dieses Unterabschnitts.

@Spid
Ob wir uns einig sind, kann ich schwerlich ermessen, da meine Auffassungsgabe nur sehr knapp oberhalb von "gewöhnlich" einzuschätzen ist und ich somit gar nicht alle Implikationen einer (vorbehaltlosen) Zustimmung auch nur erahnen kann. Da du es aber mutmaßt, gehe ich hier mal davon aus  8)


Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Suzaru am 14.10.2019 14:16
Ok, danke für die Antwort. Dann kann ich mir den Antrag wohl sparen.

Schade  das es prinzipiell  nicht möglich ist bzw. nicht in den Verhandlungen berücksichtig wurde, wobei doch Meister und Techniker laut DQR Qualifizierungsniveau in der selben Stufe sind (6)....
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 14.10.2019 14:19
Für den DQR interessieren sich nur Weiterbildungsanbieter für ihre Hochglanzprospekte, ansonsten hat das keine Relevanz und wird es auch nicht haben.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Wastelandwarrior am 14.10.2019 14:53
Genau.  ;)
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 14.10.2019 20:57
Genau.  ;)
Na mal schauen, ob und ggf. wann DQR vs EGO gewerkschaftliches Thema wird ...
Sowohl Gewerkschaften als auch Bund und Länder haben am DQR mit herumgeschraubt (wohlgemerkt nicht in ihrer Eigenschaft als Tarifparteien).

Wenn man im DQR unterschiedliche (Aus)Bildungsgänge auf einem Niveau verortet, gemäß dem Grundsatz „Nicht gleichartig, aber gleichwertig“, dann sollte man nicht zwingend davon ausgehen das dies auf ewig von allen Beteiligten lediglich als ein Postulat für eine gewissermaßen ideelle Gleichwertigkeit gesehen wird, die ganz selbstverständlich keinerlei Auswirkung auf die Frage der materiellen Gleichwertigkeit hat.

Das die Arbeitgeberseite das so sieht, ist verständlich. Und das die Gewerkschaften dem seinerzeit zugestimmt haben, ist auch nachvollziehbar unter dem Gesichtspunkt, das nur unter dieser Prämisse überhaupt eine Gleichwertigkeit hineingeschrieben werden konnte ...
... man läßt einige Zeit verstreichen, stellt dann fest das die Ansichten darüber sich gewandelt hätten und reitet anschließend auf dem Thema herum ...
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 14.10.2019 21:07
Wenn man den Gewerkschaften jenseits ihrer Notwendigkeit, um überhaupt Tarifverträge abschließen zu können, irgendeine Bedeutung zumäße, wäre das sicherlich spannend - aber welcher halbwegs verständige Mensch tut das schon. Wenn man dann noch bedenkt, daß gewerkschaftlicher Einfluß soeben dafür genügt, ein wenig Einfluß auf die Verteilung des zuvor in der Höhe feststehenden Tarifergebnisses - meist in Form von Sozialismuskomponenten für die Bedienung ihrer Kernklientel - zu nehmen, ist nicht anzunehmen, daß die Gewerkschaften angesichts des nicht gerade überwältigenden Organisationsgrades der Meister und Techniker ihren bescheidenen Einfluß darauf verwenden.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Suzaru am 15.10.2019 06:44
Wenn man den Gewerkschaften jenseits ihrer Notwendigkeit, um überhaupt Tarifverträge abschließen zu können, irgendeine Bedeutung zumäße, wäre das sicherlich spannend - aber welcher halbwegs verständige Mensch tut das schon. Wenn man dann noch bedenkt, daß gewerkschaftlicher Einfluß soeben dafür genügt, ein wenig Einfluß auf die Verteilung des zuvor in der Höhe feststehenden Tarifergebnisses - meist in Form von Sozialismuskomponenten für die Bedienung ihrer Kernklientel - zu nehmen, ist nicht anzunehmen, daß die Gewerkschaften angesichts des nicht gerade überwältigenden Organisationsgrades der Meister und Techniker ihren bescheidenen Einfluß darauf verwenden.


Gerade im Bezug auf den medial oft thematisierten Fachkräftemangel sollte durch Gewerkschaften vermehrt dieses Thema angegangen werden.

Das der DQR nicht verpflichtend ist, ist mir bewusst, jedoch darf dann die Frage gestellt werden wozu das Bildungsministerium diesen dann überhaupt mit solchem "Stolz" präsentierte, beispielsweise auf der Meisterfeier der IHK Dortmund in Person der damaligen Bildungsministerin Wanka...

Es ist sicherlich nicht zielführend in Zeiten des Fachkräftemangels und der besonders für den öffentlichen Dienst erschwerten Personalbeschaffung, eben dieser Personengruppe, eine tarifliche Spaltung vorzunehmen.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: WasDennNun am 15.10.2019 06:52
Gerade im Bezug auf den medial oft thematisierten Fachkräftemangel sollte durch Gewerkschaften vermehrt dieses Thema angegangen werden.
Warum soll die Gewerkschaft sich für jemanden einsetzen, der nicht (bzw. eine Minderheit) in der Gewerkschaft ist.

Wenn der AG ein Problem hat Fachkräfte zu finden, dann ist es die Aufgabe des AGs sich als attraktiver zu machen.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 15.10.2019 07:13
Wenn man den Gewerkschaften jenseits ihrer Notwendigkeit, um überhaupt Tarifverträge abschließen zu können, irgendeine Bedeutung zumäße, wäre das sicherlich spannend - aber welcher halbwegs verständige Mensch tut das schon. Wenn man dann noch bedenkt, daß gewerkschaftlicher Einfluß soeben dafür genügt, ein wenig Einfluß auf die Verteilung des zuvor in der Höhe feststehenden Tarifergebnisses - meist in Form von Sozialismuskomponenten für die Bedienung ihrer Kernklientel - zu nehmen, ist nicht anzunehmen, daß die Gewerkschaften angesichts des nicht gerade überwältigenden Organisationsgrades der Meister und Techniker ihren bescheidenen Einfluß darauf verwenden.


Gerade im Bezug auf den medial oft thematisierten Fachkräftemangel sollte durch Gewerkschaften vermehrt dieses Thema angegangen werden.

Das der DQR nicht verpflichtend ist, ist mir bewusst, jedoch darf dann die Frage gestellt werden wozu das Bildungsministerium diesen dann überhaupt mit solchem "Stolz" präsentierte, beispielsweise auf der Meisterfeier der IHK Dortmund in Person der damaligen Bildungsministerin Wanka...

Naja, irgendwas muß man als eigentlich überflüssige Ministerin für ein Ressort, dessen Zuständigkeiten weit überwiegend im Bereich der Länder liegen, ja machen. Das macht irrelevanten Mist nicht relevanter - nur bekannter...

Zitat
Es ist sicherlich nicht zielführend in Zeiten des Fachkräftemangels und der besonders für den öffentlichen Dienst erschwerten Personalbeschaffung, eben dieser Personengruppe, eine tarifliche Spaltung vorzunehmen.

Welche Personengruppe? Fachkräfte? Und wie würden die gespalten? Und was wäre besser daran, wenn alle Fachkräfte ungeachtet ihrer qualifikationsbezogenen Tätigkeit gleich bezahlt würden?

Wir sind halt nicht im Sozialismus, wo der Staat die Preise festlegt.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 15.10.2019 08:38
Warum soll die Gewerkschaft sich für jemanden einsetzen, der nicht (bzw. eine Minderheit) in der Gewerkschaft ist.
Auch in den anderen Bereichen ist nur eine Minderheit in der Gewerkschaft. So gesehen, müsste sich die Gewerkschaft folglich für gar nichts einsetzten ...

Zitat
Wenn der AG ein Problem hat Fachkräfte zu finden, dann ist es die Aufgabe des AGs sich als attraktiver zu machen.
Bislang erfolgt das im Bereich des öD weitgehend über die Ausgestaltung der Tarifverträge und der zugehörigen Regelungen (z.B. Entgeltordnungen).
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: MrRossi am 15.10.2019 09:59
Warum soll die Gewerkschaft sich für jemanden einsetzen, der nicht (bzw. eine Minderheit) in der Gewerkschaft ist.
Auch in den anderen Bereichen ist nur eine Minderheit in der Gewerkschaft. So gesehen, müsste sich die Gewerkschaft folglich für gar nichts einsetzten ...

Zitat
Wenn der AG ein Problem hat Fachkräfte zu finden, dann ist es die Aufgabe des AGs sich als attraktiver zu machen.
Bislang erfolgt das im Bereich des öD weitgehend über die Ausgestaltung der Tarifverträge und der zugehörigen Regelungen (z.B. Entgeltordnungen).

Viele schreckt aber der ÖD ab, da der Ruf allgemein oft schlecht ist.
Beispielhaft: Bau: Entscheidungsträger, Vergaben, Verzögerungen, Verteuerungen.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Wastelandwarrior am 15.10.2019 10:04
Die nächste Rezession kommt sicher... dann gibt es auch wieder Ingenieure für den ÖD.  ;D
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Keeper83 am 15.10.2019 12:24
Die nächste Rezession kommt sicher... dann gibt es auch wieder Ingenieure für den ÖD.  ;D

Das Problem sind nicht die Ingenieure.
Man versucht einfach nur alles, wirklich alles, ob um sie in Ihrer Arbeit zu behindern.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: MrRossi am 15.10.2019 12:26
Die nächste Rezession kommt sicher... dann gibt es auch wieder Ingenieure für den ÖD.  ;D

Das Problem sind nicht die Ingenieure.
Man versucht einfach nur alles, wirklich alles, ob um sie in Ihrer Arbeit zu behindern.

Du hast es erkannt...
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: WasDennNun am 15.10.2019 15:52
Warum soll die Gewerkschaft sich für jemanden einsetzen, der nicht (bzw. eine Minderheit) in der Gewerkschaft ist.
Auch in den anderen Bereichen ist nur eine Minderheit in der Gewerkschaft. So gesehen, müsste sich die Gewerkschaft folglich für gar nichts einsetzten ...

Zitat
Wenn der AG ein Problem hat Fachkräfte zu finden, dann ist es die Aufgabe des AGs sich als attraktiver zu machen.
Bislang erfolgt das im Bereich des öD weitgehend über die Ausgestaltung der Tarifverträge und der zugehörigen Regelungen (z.B. Entgeltordnungen).
Sicher, aber ist ja trotzdem die Aufgabe des AGs die Tarifverträge entsprechend auszugestallten (siehe Dinge wie zuletzt die lächerliche Wiedereinführung von Stufe 6) oder aber andere temporäre Zulagen für das aktuelle regional-temporäre Fachkräfte Problem einzuführen.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 15.10.2019 21:51
Sicher, aber ist ja trotzdem die Aufgabe des AGs die Tarifverträge entsprechend auszugestallten (siehe Dinge wie zuletzt die lächerliche Wiedereinführung von Stufe 6) oder aber andere temporäre Zulagen für das aktuelle regional-temporäre Fachkräfte Problem einzuführen.
Grundsätzlich ist es nicht Aufgabe allein der Arbeitgeber, die Tarifverträge auszugestalten. Dafür ist schon noch ein Zusammenspiel mit den anderen Tarifvertragsparteien namens Gewerkschaften vonnöten.

Die Stufe 6 ist dabei ein Beispiel für die unterschiedlichen Prioritäten bei den Arbeitgebern:
- der Bund hat die Einführung der Stufe 6 (mit angemessenen Stufenbeträgen) angeboten, weil er dafür eine Notwendigkeit gesehen hat
- um nicht dumm dazustehen, waren die Gewerkschaften gezwungen auch für den TV-L eine Stufe 6 zu fordern. Das die TdL hierfür keine zwingende Notwendigkeit gesehen hat, kann man an den deutlich geringeren Stufenbeträgen ablesen.

Was temporäre Zulagen angeht, so sieht die TdL hier offenbar ebenfalls keine Notwendigkeit, während es für den TVöD-Bereich eine (außertarifliche) IT-Zulage gibt. Auch das ist Ausdruck unterschiedlicher Prioritäten.

Um zurück zum Thema dieses Threads zu kommen:
- die TdL meint, nur den Bereich Techniker bis zur EG9b aufwerten zu müssen und eine EG9c ganz ablehnen zu können
- im Gegensatz dazu gibt es im TVöD eine EG9c, die jedoch nicht für Techniker dafür aber für Meister erreichbar ist

Unterschiedliche Prioritäten auch hier ...
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Suzaru am 16.10.2019 08:54

Zitat
Welche Personengruppe? Fachkräfte? Und wie würden die gespalten? Und was wäre besser daran, wenn alle Fachkräfte ungeachtet ihrer qualifikationsbezogenen Tätigkeit gleich bezahlt würden?

Wir sind halt nicht im Sozialismus, wo der Staat die Preise festlegt.

@Spid
"...wenn alle Fachkräfte ungeachtet ihrer qualifikationsbezogenen Tätigkeit gleich bezahlt würden" wurde meinserseits nicht gefordert.

Personengruppen welche laut DQR eine gleichwertige Qualifikation haben sollten auch eine einheitlich höchstmögliche Eingruppierungsstufe erhalten. Ich halte es für mangelhaft, wenn laut Tarifvertrag keinerlei theoretische Möglichkeit diesbezüglich gegeben wird. Hier sehe ich eine Spaltung. Das die Eingruppierung in die maximal mögliche Eingruppierungsstufe, in Hinblick auf die Art und den Umfang der arbeitsvertraglichen Aufgaben geschieht ist selbstredend.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 16.10.2019 09:37

Zitat
Welche Personengruppe? Fachkräfte? Und wie würden die gespalten? Und was wäre besser daran, wenn alle Fachkräfte ungeachtet ihrer qualifikationsbezogenen Tätigkeit gleich bezahlt würden?

Wir sind halt nicht im Sozialismus, wo der Staat die Preise festlegt.

@Spid
"...wenn alle Fachkräfte ungeachtet ihrer qualifikationsbezogenen Tätigkeit gleich bezahlt würden" wurde meinserseits nicht gefordert.

Doch, durchaus - und zwar hier:
Zitat
Es ist sicherlich nicht zielführend in Zeiten des Fachkräftemangels und der besonders für den öffentlichen Dienst erschwerten Personalbeschaffung, eben dieser Personengruppe, eine tarifliche Spaltung vorzunehmen.


Zitat
Personengruppen welche laut DQR eine gleichwertige Qualifikation haben sollten auch eine einheitlich höchstmögliche Eingruppierungsstufe erhalten. Ich halte es für mangelhaft, wenn laut Tarifvertrag keinerlei theoretische Möglichkeit diesbezüglich gegeben wird. Hier sehe ich eine Spaltung. Das die Eingruppierung in die maximal mögliche Eingruppierungsstufe, in Hinblick auf die Art und den Umfang der arbeitsvertraglichen Aufgaben geschieht ist selbstredend.

Wir sind aber nicht im Sozialismus, in dem der Staat die Preise festlegt. Der DQR interessiert deshalb niemanden und Qualifikationen werden nicht dadurch gleichwertig, weil sie staatlicherseits dazu erklärt werden. Das regelt der Arbeitsmarkt. Als bei mir immer wieder AN mit ihren sozialistischen Anwandlungen, der Staat könnte Gleichwertigkeit bestimmen, ankamen, habe ich die Darstellung der Qualifikationsniveaus des DQR auf Toilettenpapier drucken und an entsprechender Stelle aufhängen lassen.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Suzaru am 16.10.2019 11:11
Nein.


Zitat
Wir sind aber nicht im Sozialismus, in dem der Staat die Preise festlegt. Der DQR interessiert deshalb niemanden und Qualifikationen werden nicht dadurch gleichwertig, weil sie staatlicherseits dazu erklärt werden. Das regelt der Arbeitsmarkt. Als bei mir immer wieder AN mit ihren sozialistischen Anwandlungen, der Staat könnte Gleichwertigkeit bestimmen, ankamen, habe ich die Darstellung der Qualifikationsniveaus des DQR auf Toilettenpapier drucken und an entsprechender Stelle aufhängen lassen.

Spricht für eine schlechte Sozialkompetenz Ihrerseits.


Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 16.10.2019 11:19
Nein, es ist sogar ein Paradebeispiel, wie man richtige Kompetenz unter Anwendung sozialer "Kompetenz" an den Mann bringt: Daß man sich mit dem DQR den Arsch abwischen kann, haben nun alle verstanden.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Pädi07 am 16.10.2019 12:35
Zitat:

"Die Stufe 6 ist dabei ein Beispiel für die unterschiedlichen Prioritäten bei den Arbeitgebern:
- der Bund hat die Einführung der Stufe 6 (mit angemessenen Stufenbeträgen) angeboten, weil er dafür eine Notwendigkeit gesehen hat
- um nicht dumm dazustehen, waren die Gewerkschaften gezwungen auch für den TV-L eine Stufe 6 zu fordern. Das die TdL hierfür keine zwingende Notwendigkeit gesehen hat, kann man an den deutlich geringeren Stufenbeträgen ablesen."

Zitat Ende
______________________________________________________________________

Interessante Ansicht - ich persönlich fand die Einführung der Stufe 6 durchaus positiv, da:
- eine gewisse Angleichung an den TvöD, wie oft gefordert
- eine Besserstellung erfahrener AN - bindet ggf. an den ÖD, statt ggf. abzuwandern
- mehr Entwicklungsmöglichkeit/Perspektive über das Arbeitsleben hinweg, nennen wir es meinetwegen Langzeit-Motivation und Durchbeissen

Dass es mehr (in % oder absoluten Beträgen) hätte sein können ist eigentlich immer der Fall. Bei mir hat es tatsächlich etwas Zufriedenheit durch die Angleichung/Abstandsverringerung an den TvöD und an die unteren EGs hervorgerufen.

Der nächste Schritt in diese Richtung wäre eine Anpassung der JSZ für obere EGs. Wenn ich nicht irre, hat das Einfrieren aber bereits bewirkt, dass die unteren EGs dadurch proportional mehr %-Punkte verlieren, als die oberen EGs.
Demnächst gleiche % der JSZ für alle und schon ist die Fairness da.

Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 16.10.2019 14:33
Interessante Ansicht - ich persönlich fand die Einführung der Stufe 6 durchaus positiv, da:
Das ist keine Ansicht und hat nichts damit zu tun, was du (oder ich) positiv oder negativ finden.

Zitat
- eine gewisse Angleichung an den TvöD, wie oft gefordert
- eine Besserstellung erfahrener AN - bindet ggf. an den ÖD, statt ggf. abzuwandern
- mehr Entwicklungsmöglichkeit/Perspektive über das Arbeitsleben hinweg, nennen wir es meinetwegen Langzeit-Motivation und Durchbeissen
Alles richtig.
Nur war es eben so, wie oben beschrieben:
- im TVöD-Bund haben nicht die Gewerkschaften die Einführung der Stufe 6 in den EG 9a-15 gefordert, sondern der AG Bund hat dies von sich aus angeboten. Und das selbstverständlich nicht aus "Gerechtigkeitsgründen" oder oder weil es den zuständigen Abteilungsleiter im BMI etwa aus optischen gründen gestört hätte das der TVöD-Kommunen durchgängig 6 Stufen hat und der TVöD-Bund nur 5, sondern weil es zur Fachkräftebindung als notwendig erkannt wurde und es im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Bundes lag.

- um im TV-L wenigstens noch im Ansatz innerhalb des öD konkurrenzfähig zu bleiben (nachdem es nun im TVöD überall 6 Stufen in der Entgelttabelle gab), musste also auch hier eine 6 Stufe in den EG 9-15 her.
Dennoch hat die TdL das nicht von sich aus angeboten. Aufgrund der abweichenden Beschäftigtenstruktur (wesentlich größerer Anteil der Beschäftigten in höheren Entgeltgruppen), ist die Stufe 6 im TV-L nämlich deutlich kostenintensiver als im TVöD ...
... die TdL konnte auch einfach abwarten, das die Gewerkschaften die Stufe 6 fordern. Die mussten das, um nicht vor den Mitgliedern völlig das Gesicht zu verlieren.
Für die TdL war das günstig, da man so an anderer Stelle Kompensation fordern konnte.
Gleichzeitig konnte man somit auch die Stufe 6 bei durchgängig 3 Prozent zusätzlich zu Stufe 5 begrenzen (im Gegensatz zum TVöD, wo die Stufe 6 zwischen 5 Prozent und 7 Prozent oberhalb der Stufe 5 liegt).

Somit ist die Stufe 6 im TV-L derzeit auch nur bessere Augenwischerei, da der flüchtige Blick erstmal nur erkennt das es auch 6 Stufen wie im TVöD gibt. Nur bleibt dabei, das man ab EG9a Stufe 6 im TV-L Monat für Monat deutlich weniger einfährt als im TVöD - auch wenn der Abstand verringert wurde.

Zitat
Der nächste Schritt in diese Richtung wäre eine Anpassung der JSZ für obere EGs. Wenn ich nicht irre, hat das Einfrieren aber bereits bewirkt, dass die unteren EGs dadurch proportional mehr %-Punkte verlieren, als die oberen EGs.
Demnächst gleiche % der JSZ für alle und schon ist die Fairness da.
Der nächste Schritt in diese Richtung wird sein, die Stufe 6 ab EG9a anzuheben auf zumindest annähernd das Niveau des TVöD.

Dann sind alle erstmal wieder für den Moment zufrieden:
- die TdL, weil alle Segnungen des TVöD wie immer im TV-L ein wenig knapper ausfallen und später kommen
- die Beschäftigten in Stufe 6, weil man dann endlich annähernd auf Augenhöhe mit dem TVöD ist.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: QuietscheEnte am 23.10.2019 08:22
Es gibt Neuigkeiten zu meiner Höhergruppierung.
Mein neuer Tätigkeitsnachweis entspricht einer 9b (ab 01.01.20), aber trotzdem wird von der Personalabteilung versucht, es nicht dazu kommen zu lassen.
O Ton: Eigentlich sind für die Techniker nur die Entgeltgruppen 8, 9a oder 9b vorgesehen. Ob es wirklich gewollt wäre schon das max. an möglichem haben zu wollen.

Klar ist das gewollt, ich warte ja erst seit 10 Jahren darauf...

Komisch nur, das Meister und andere Techniker hier am Institut auch E10, E11, oder E12 haben...
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 23.10.2019 08:28
Für Techniker mit entsprechender Tätigkeit und ggfs. Heraushebungsmerkmalen sind die genannten Entgeltgruppen vorgesehen. Ein Techniker mit der auszuübenden Tätigkeit eines Tierarztes wäre mindestens in E12 eingruppiert.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: QuietscheEnte am 23.10.2019 08:32
Ich bin jetzt zufrieden. Habe noch eine schöne Bindungszulage dazu bekommen. Kann mich also erstmal nicht beschweren.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 23.10.2019 08:34
Deine persönliche Zufriedenheit ist tariflich unbeachtlich.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TVler0815 am 31.10.2019 11:41
Hallo,
wie muss der Antrag genau gestellt werden? Einfach formlos an die Personalabteilung?
Gibt es Gründe, warum eine Antragsstellung zu Nachteilen führen würde?

Danke & Gruß
Christoph

Hallo!
Reicht dafür nicht einfach: "Hiermit beantrage ich nach § 29d, Änderungstarifvertrag Nr. 10 TVÜ-Länder die Überleitung meiner Entgeltgruppe." ?
Danke!


Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 31.10.2019 12:53
Das wäre aber stark auslegungsbedürftig. Es wird keine Überleitung beantragt. Ziel und Inhalt des Antrags ist ja die Höhergruppierung, die Überleitung und den damit zusammenhängenden Bestandsschutz gibt es ja automatisch.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Andre am 03.11.2019 11:36
Moin :-)

ich bin ebenfalls ein stiller Mitleser, da ich vom Tarifvertrag überhaupt keine Ahnung habe.
Ich komme gerade noch mit der Entgeldtabelle klar.
Um so mehr bewundere ich die Antworten von Spid, TV-ler und Anderen, die hier den absoluten Durchblick haben.

Ich habe auch eine Frage zur evtl. Verbesserung vom Meister, Techniker oder sonst. Beschäftigten und würde mich über Antworten freuen.

Kurz zu mir, falls wichtig:
Ich bin damals aus dem BAT zum TV-L zur kleinen E9 Stufe 3 übergeleitet worden:

Abrechnung 11.2008 Stufe 4                     = 2810,00 Brutto
Abrechnung 06.2019 Stufe 4 mit Erhöhung = 3777,39 Brutto

Da ich aus den neuen Tarifverhandlungen immer ein Brutto erhalten habe, welches höher ist als das der Stufe 4, bin ich automatisch (theoretisch) immer in der Stufe 5 oder wie jetzt in der Stufe 6 gelandet. Praktisch würde ich eigentlich im November die Stufe 6 erhalten.

Nun geht mein Kollege und seine Stelle wird ausgeschrieben:

Ihr Profil
Erforderlich

staatliche Prüfung zur Technikerin bzw. zum Techniker oder gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen
Bereitschaft zur Mitarbeit im regionalen Katastrophendienststab
Bildschirmtauglichkeit

Vorteilhaft

handwerkliche Kenntnisse und berufliche Erfahrungen auf dem Gebiet des Bauwesens
grundlegende Kenntnisse des Verwaltungsrechts
sicherer Umgang mit den Microsoft Office-Produkten
Selbstständigkeit, Eigeninitiative und Entscheidungskompetenz
Durchsetzungsvermögen
Verhandlungsgeschick sowie Konflikt- u. Kommunikationsfähigkeit
Unser Angebot
eine Stelle, schnellstmöglich zu besetzen, unbefristet
Bezahlung nach Entgeltgruppe 9a TV-L (Entgelttabelle) (nicht für Beamtinnen und Beamte ausgeschrieben)
flexible und familienfreundliche Arbeitszeit
30 Tage Urlaub pro Jahr
betriebliche Altersversorgung und vermögenswirksame Leistungen


Nun zu meiner Frage:

Wäre meine Stelle nicht nun auch eine Stelle, auf der ich einen Höhergruppierungsantrag nach §29d TVÜ-L auf 9b stellen kann, weil ich unter sonstiger Beschäftigter laufen würde, der dieselben Tätigkeiten hat?
Denkt ihr, der Antrag würde genehmigt werden und ich komme somit in die 9b?

Vielen Dank für die Antworten!

Gruß Andre

P.S.: Hoffentlich nimmt mich Spid nicht auseinander :-D
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 03.11.2019 11:52
Du hast uns zu Deiner auszuübenden Tätigkeit keine Angaben gemacht - oder geht es um die Stelle Deines Kollegen? Oder ist das die gleiche Stelle?

Zum Thema „sonstiger Beschäftigter“ empfehle ich diese Broschüre: https://bit.ly/33ATh5H Sie beleuchtet den unbestimmten Rechtsbegriff sehr gut und klärt verbreitet Mißverständnisse auf.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Andre am 03.11.2019 12:15
Du hast uns zu Deiner auszuübenden Tätigkeit keine Angaben gemacht - oder geht es um die Stelle Deines Kollegen? Oder ist das die gleiche Stelle?

Zum Thema „sonstiger Beschäftigter“ empfehle ich diese Broschüre: https://bit.ly/33ATh5H Sie beleuchtet den unbestimmten Rechtsbegriff sehr gut und klärt verbreitet Mißverständnisse auf.

Meiner Meinung nach die gleiche Stelle, weil ich derjenige bin, der den neuen Kollegen einarbeiten wird.
Die nächste Frage wäre dann, falls meine Meinung nach der Personalabteilung falsch wäre, ob ich mich dann auf diese Stelle bewerben müsste, um den Antrag stellen zu dürfen...?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 03.11.2019 12:28
Aus den Angaben ist nicht erkennbar, ob das Heraushebungsmerkmal „schwierige Tätigkeiten“ erfüllt wäre. Erhält der Kollege eine Entgeltgruppenzulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 9? Welche Anhaltspunkte gibt es, daß Du sonstiger Beschäftigter wärest (bitte Broschüre beachten)?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Andre am 03.11.2019 12:50
Aus den Angaben ist nicht erkennbar, ob das Heraushebungsmerkmal „schwierige Tätigkeiten“ erfüllt wäre.

Woran erkenne ich es, bzw. wo kann ich das erfahren? Ich habe eine Arbeitsplatzbeschreibung erhalten, wo prozentual alles aufgegliedert ist. Da steht aber nicht, ob es sich um "schwierige Tätigkeiten handelt...

Erhält der Kollege eine Entgeltgruppenzulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 9?

nein

Welche Anhaltspunkte gibt es, daß Du sonstiger Beschäftigter wärest (bitte Broschüre beachten)?

Lese ich jetzt und versuche es herauszufinden.

So wie ich es sehe, ist das alles zu umfangreich, um eine Antwort darauf zu erhalten. Ich werde einfach einen Antrag stellen und sehe, ob dem entsprochen wird...

Danke Dir Spid!

Gruss Andre
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 03.11.2019 13:03
Ob eine Tätigkeit schwierig ist, ist ja auch eine Bewertung und keine Beschreibung. Eine kundige Person kann sicherlich die beschriebenen Tätigkeiten bewerten.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Chris01 am 24.11.2019 06:05
Guten Tag, kann mir jemand sagen wie es bei mir aussieht.
Kfz Techniker Meister in Hessen am 01.02.19 eingestellt mit E9b Endstufe 6,
kann ich eine Höhergruppierung in E10 beantragen und wenn ja wie mache ich das.
Vielen Dank.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 24.11.2019 08:58
Nein
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Capo am 26.11.2019 07:58
Das man durch das zwischenschieben der Stufe 3 das Überstundenentgelt für alle in der 9a ab Stufe 4 um 2,44 Euro gesenkt hat ist echt der Hammer. Das macht für Kollegen die viel Bereitschaft und Überstunden haben locker ein paar hundert Euro weniger im Jahr. War das Absicht oder Blödheit.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: wap am 26.11.2019 08:20
Guten Tag, kann mir jemand sagen wie es bei mir aussieht.
Kfz Techniker Meister in Hessen am 01.02.19 eingestellt mit E9b Endstufe 6,
kann ich eine Höhergruppierung in E10 beantragen und wenn ja wie mache ich das.
Vielen Dank.

Wie hast du es denn geschafft am 01.02.19 in die E9b eingruppiert zu werden? Diese gibt es im TV-H doch erst seit 08/ 2019 und ist hessenweit noch immer nicht umgesetzt. Und davon mal abgesehen ist im TV-H für Meister mit entsprechender Tätigkeit bei der kleinen E9 + Entgeltgruppenzulage schluss. Diese werden ab 08/2019,  wenn man es denn endlich mal umsetzt, in die E9a zzgl Entgeltgruppenzulage übergeleitet.

Was sind deine Tätigkeiten und wie bist du gemäß Entgeltordnung eingruppiert?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Blume am 12.12.2019 11:42
Ich hab mal in unserer Personalabteilung nachgefragt wegen der Entgeltgruppenzulage bei Höhergruppierung von 9a in die 9b zum 1.1.20.

Die Zulage fällt definitiv weg, ebenfalls wird sie nicht zur Berechnung herangezogen, wie manch einer vermutete.

Auf lange Frist hat man natürlich finanzielle Vorteile. Erstmal je nach individueller Eingruppierung einen Mehrwert durch den Garantiebetrag.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Geist am 12.12.2019 12:59
Fällt die nur bei 9b weg oder sowieso auch bei 9a?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 12.12.2019 13:11
Fällt die nur bei 9b weg oder sowieso auch bei 9a?
In der EG9a (ehemalige Fallgruppe 2 der EG9) kann sie nicht wegfallen, da es sie nie gab.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Epic am 12.12.2019 14:51
Hallo zusammen,

vielleicht kann mir das Forum weiterhelfen, steige in dieser Materie nicht mehr durch.
Wurde in diesem Monat übergeleitet von EG 9k; Fallgruppe 1; Stufe 3 (seit 01.01.2017), in EG 9a; Stufe 4 mit voraussichtlichem Stufenaufstieg zum 01.01.2021 in Stufe 5. Zur Zeit bekomme ich noch die Entgeltgruppenzulage von knapp 95€. So wie ich das verstehe, werde ich auf Antrag ab 01.01.2020 in die EG9b; Stufe 3, ohne Anrechnung von bereits verbrachten Jahren in EG 9a; Stufe 4 und ohne Entgeltgruppenzulage eingruppiert, daher würde mich interessieren ob mir dann der Garantiebetrag von 180€ zusteht.  Dies wären dann nach meiner Rechnung 3374,65€+180€ = 3554,65€. Würde mich über Rückantwort freuen.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 12.12.2019 14:58
Ja.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Geist am 12.12.2019 15:20
In der EG9a (ehemalige Fallgruppe 2 der EG9) kann sie nicht wegfallen, da es sie nie gab.
Naja... Ich gehe mal davon aus, dass ich seit 01.01.2019 in der 9a bin (Fallgruppe 1 mit Zulage) und 2020 mir aussuchen kann, ob ich in 9a bleibe - oder in 9b.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Capo am 13.12.2019 08:34
 Die Fallgruppe 1 für Techniker fällt zum 01.01.2020 weg. Die neue 22.2 hat dann unter 9a keine Fallgruppen mehr und auch keine Zulage.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Ossbert am 13.12.2019 10:32
In der EG9a (ehemalige Fallgruppe 2 der EG9) kann sie nicht wegfallen, da es sie nie gab.
Naja... Ich gehe mal davon aus, dass ich seit 01.01.2019 in der 9a bin (Fallgruppe 1 mit Zulage) und 2020 mir aussuchen kann, ob ich in 9a bleibe - oder in 9b.

Naja im Regelfall sollte man sich für die Höhergruppierung entscheiden, da es sich auf längere Sicht schon lohnt.
Und da die Zulage 2020 vollumfänglich entfällt würde es wenig Sinn machen in der 9a ohne Zulage zu bleiben. ???
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Geist am 17.12.2019 07:40
Naja im Regelfall sollte man sich für die Höhergruppierung entscheiden, da es sich auf längere Sicht schon lohnt.
Und da die Zulage 2020 vollumfänglich entfällt würde es wenig Sinn machen in der 9a ohne Zulage zu bleiben. ???

Da bin ich eigentlich auch von überzeugt.
Nur hat mich die Ankündigung unseres Personalrates verunsichert, der explizit darauf hingewiesen hat, man möge sich den Antrag auf Höhergruppierung genau überlegen, da in 9b die Zulage entfällt.

Nun dachte ich, ohne mich tatsächlich informiert zu haben, dass die Möglichkeit bestehen könnte, dass die Zulage bei den 9k-lern mit Zulage als Bestandsschutz bleibt, wenn man auf den Antrag verzichtet und keine schlafende Hunde weckt.
Also: Ja. In der 9a gibt es demnächst keine Zulage, in der 9b auch nicht, diejenigen aber, die 9b-berechtigt wären, aufgrund ihrer Tätigkeit, den Antrag aber verweigern, behalten ihre Zulage (eventuell unter einem anderen Namen), weil sich ihre Tätigkeit nicht ändern soll. - So die Annahme.

Oder ist die 9b Verweigerung sogar ein Kündigungsgrund, da die alte Stelle neu besetzt werden muss, wenn sich der Mitarbeiter weigert das, was er vorher machte (und die Zulage respektive 9b rechtfertigte) zu machen und die neue Stelle (9a) gar nicht gebraucht wird?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 17.12.2019 08:14
Oder ist die 9b Verweigerung sogar ein Kündigungsgrund, da die alte Stelle neu besetzt werden muss, wenn sich der Mitarbeiter weigert das, was er vorher machte (und die Zulage respektive 9b rechtfertigte) zu machen und die neue Stelle (9a) gar nicht gebraucht wird?
Nein.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 17.12.2019 08:18
Es sind unterschiedliche Zulagen zu unterscheiden. Die Entgeltgruppenzulagen entfallen auf jeden Fall, weil sie nicht mehr in der EGO genannt sind. Sofern man im TV-H (im Gegensatz zum TV-L), wie im verlinkten Schriftstück angekündigt, Vorkehrungen getroffen hat, daß die genannten Besitzstandszulagen im Falle einer Überleitung in E9a erhalten bleiben, entfallen diese nur bei einer Höhergruppierung.

Wer keinen Antrag stellt, verbleibt schlicht in der E9a. Die auszuübende Tätigkeit ändert sich nicht. Üben zwei TB die gleiche auszuübende Tätigkeit aus und stellt einer den Antrag und der andere nicht, ist einer in E9b und der andere in E9a, die Tätigkeit bleibt gleich.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: carlos1977 am 17.12.2019 08:24
Wer keinen Antrag stellt, verbleibt schlicht in der E9a. Die auszuübende Tätigkeit ändert sich nicht. Üben zwei TB die gleiche auszuübende Tätigkeit aus und stellt einer den Antrag und der andere nicht, ist einer in E9b und der andere in E9a, die Tätigkeit bleibt gleich.

dann wird aber einer von den beiden nicht entsprechend seiner Tätigkeiten bezahlt, oder?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Capo am 17.12.2019 08:27
Er verzichtet ja Freiwillig auf eine entsprechende Eingruppierung.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 17.12.2019 08:35
Wer keinen Antrag stellt, verbleibt schlicht in der E9a. Die auszuübende Tätigkeit ändert sich nicht. Üben zwei TB die gleiche auszuübende Tätigkeit aus und stellt einer den Antrag und der andere nicht, ist einer in E9b und der andere in E9a, die Tätigkeit bleibt gleich.

dann wird aber einer von den beiden nicht entsprechend seiner Tätigkeiten bezahlt, oder?

Nein.
Bei der Überleitung wird der TB zum Überleitungszeitpunkt in eine festgelegte Entgeltgruppe übergeleitet. Das war in der Vergangenheit häufig die gleiche Entgeltgruppe. Damit ist die Überleitung abgeschlossen. U.U. ergibt sich jedoch aus den neugefassten Tätigkeitsmerkmalen eine höhere Entgeltgruppe als die Überleitungsentgeltgruppe. Innerhalb einer bestimmten Frist kann man beantragen, in diese höhere Entgeltgruppe höhergruppiert zu werden. Das ist aber kein Aus- und Wiedereinsetzen der Tarifautomatik. Diese führt dazu, daß TB stets in der Entgeltgruppe sind, die sich nach der Gesamtheit der geltenden tariflichen Regelungen ergibt (siehe u.a. BAG Urteil v. 01.09.1982 - 4 AZR 951/79). Auch die tariflichen Regelungen zur Besitzstandswahrung gehören zu dieser Gesamtheit der tariflichen Regelungen. Mithin ist das Überleitungsergebnis ebenso Ergebnis der Tarifautomatik wie die Höhergruppierung auf Antrag.
Mithin sind beide entsprechend ihrer auszuübenden Tätigkeit entsprechend der Tarifautomatik eingruppiert. Sofern beide das Entgelt ihrer Entgeltgruppe erhalten, werden sie auch entsprechend ihrer auszuübenden Tätigkeit bezahlt.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: WasDennNun am 17.12.2019 08:36
Wer keinen Antrag stellt, verbleibt schlicht in der E9a. Die auszuübende Tätigkeit ändert sich nicht. Üben zwei TB die gleiche auszuübende Tätigkeit aus und stellt einer den Antrag und der andere nicht, ist einer in E9b und der andere in E9a, die Tätigkeit bleibt gleich.

dann wird aber einer von den beiden nicht entsprechend seiner Tätigkeiten bezahlt, oder?
weil der eine E9a behalten wollte, ist er in der 9a eingruppiert. Hoffentlich weil dies für Ihn mehr Entgelt bedeutet und nicht weil er zu dämlich war.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: QuietscheEnte am 17.12.2019 13:18
Unsere Personalabteilung hat an die eingestellten Techniker Antwortbögen versendet.
So kommt meine Kollegin mit diesem Antrag jetzt von der E7 automatisch in die E8. Denke das sie mit der alten E9 Fallgruppe 1 auch so verfahren.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: carlos1977 am 17.12.2019 13:21
Unsere Personalabteilung hat an die eingestellten Techniker Antwortbögen versendet.
So kommt meine Kollegin mit diesem Antrag jetzt von der E7 automatisch in die E8. Denke das sie mit der alten E9 Fallgruppe 1 auch so verfahren.
Was für Antwortbogen und müssen die Techniker jetzt aktiv werden oder geht es bei Euch automatisch?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: QuietscheEnte am 17.12.2019 13:23
Es sind schreiben verschickt worden, das bei Technikern die Entgeltgruppe E7 entfällt. Anbei war ein Antrag auf Gruppierung in die E8 und diesen musste Sie einfach nur unterschreiben und zurück an die Personalabteilung senden. Also alles automatisch bei uns.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: QuietscheEnte am 17.12.2019 13:29
Ah und ich selbst habe meinen Änderungsvertrag zu E9b ab 01.01.20 auch schon unterschrieben. Das wichtigste vergessen :D
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 17.12.2019 13:39
Also weder automatisch noch tarifkonform. Da ein Antrag gestellt werden muß, kann von automatisch nicht die Rede sein - was ja auch gut, sonst wäre das tarifwidrig. Es ist aber dennoch tarifwidrig, weil die Antragsfrist noch nicht begonnen hat und somit auch ein Antrag noch nicht gestellt werden konnte. Was auch immer Gegenstand des Änderungsvertrages war, es ist nicht die Änderung des Tarifvertrags zum 01.01.20.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: QuietscheEnte am 17.12.2019 14:22
Lieber Spid,
ich bin derzeit in E7 eingruppiert und habe eben einen Änderungsvertrag zu E9b unterschrieben, da ich ab 01.01.20 dahin höher gruppiert werde.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 17.12.2019 14:29
Also stimmt doch meine Annahme: Was auch immer Gegenstand des Änderungsvertrages war, es ist nicht die Änderung des Tarifvertrags zum 01.01.20.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Capo am 03.01.2020 14:46
Habe jetzt meine Abrechnung bekommen. Bei uns hier in NRW hat das LBV bei der Überleitung der Meister und Techniker in die 9a, für alle die in der Stufe 4 oder höher gekommen sind, rückwirkend das Überstundenentgelt neu berechnet und zurückgefordert. Bei mir über 300 Euro. Wer solche Abschlüsse macht sollte Entlassen werden >:(
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Andyheinz04 am 07.01.2020 08:03
Hallo,

mal eine kurze Frage,
Ich bin Techniker und wurde im Dezember von der 9a Stufe 3 auf Stufe 5 hochgestuft.
Wie wird die Überleitung aussehen in die 9b? Antrag? Wenn ja wo finde ich einen solchen Antrag?

Danke für die Info
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 07.01.2020 08:28
Eine Überleitung in E9b findet nicht statt. Eine Höhergruppierung kann auf Antrag erfolgen. Der Antrag ist formlos.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 07.01.2020 08:29
Wie wird die Überleitung aussehen in die 9b? Antrag? Wenn ja wo finde ich einen solchen Antrag?
Es findet keine Überleitung statt, sondern auf Antrag eine Höhergruppierung.
Der Antrag kann formlos erfolgen.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Uni1606 am 07.01.2020 08:34
Hallo Forum Gemeinde

Ich verfolge in geraumen Abständen das Bunte Treiben ihr im Forum
und Versuche für mich passende Informationen zu finden.
Meistens mit Erfolg durch gute Antworten der Spezis hier.

Nun komm ich aber leider nicht weiter und bitte um Rat

Ich bin Industriemeister (Werkstattleiter einer Mechanischen Werkstatt) an einer Hochschule.
Mir sind 2 Facharbeiter plus Auszubildenden ständig unterstellt.
Diese Tätigkeit mache ich seit Juni 2013 Eingruppiert wurde ich in die E7/3.
2018 wollte mein Vorgesetzter meine Stellenbeschreibung anpassen und mich somit in die E9/2
bringen. Vorgesehen war E9 mit Verlängerten Stufenlaufzeiten nach Anlage A Entgeltordnung
15.2 Fallgruppe 2 mit Gruppenzulage. Angeboten von der Dienststelle wurde Fallgruppe 4 also ohne Zulage. Ich habe dieses Angebot Dankend ausgeschlagen, da ich durch die Verlorenen Jahre incl. weniger Sonderzahlung plus den Verlängerten Stufenlaufzeiten kein positives Ergebnis für mich gesehen habe. Zudem habe ich etwas auf den neuen Tarifvertrag gehofft dass es eine Einigung bei Stufengleicher Höhergruppierung gibt. Stand jetzt ist, keine Stufengleicher Höhergruppierung,
dafür keine Verlängerten Stufenlaufzeiten, Eingruppierung der Meister mindestens in E8.
Ich bin jetzt in der E7/4 und würde im Juni 20 in die E7/5 kommen.
Meine Frage zu dieser Situation ist jetzt, wie ich mich verhalten soll.
Nach Absprache mit dem PR würde mir gesagt dass die Höhergruppierung in E8 die ab 01.01.20 in Kraft getreten ist, beantragt werden muss. Bedeutet für mich Ich komme wahrscheinlich rückwirkend ab 1. oder 2. Quartal in die E8/3. Mit dem Garantiebeitrag wären das also 100 Euro mehr. Aber ich Verliere einfach mal so knapp 4 Jahre meiner Erfahrungsstufe. Was soll ich also tun, warten bis ich im Juni in der E7/5 bin und dann einen neuen Anlauf mit meiner aktualisierten Tätigkeitsbeschreibung machen? (dann also in dieE9/3) Oder erstmal die E8 annehmen den Garantiebeitrag nutzen und einen gewissen Zeitraum später den Antrag in die E9 stellen? 

Was ist für die Spezis hier der Vernünftigste Weg?
Gibt es Informationen über die Durchführung der Tariflichen Mindesteingruppierung E8 für Meister die jetzt in Kraft getreten ist ?
Wie verhält sich der Garantiebeitrag bei den zwei Varianten?

Ich hoffe auf Hilfreiche Infos

Im Voraus schon mal besten Dank
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 07.01.2020 08:48
Ein Antrag auf Höhergruppierung wirkt auf den 01.01.20 zurück und führt in E8/3 mit dem Entgelt E7/4 + Garantiebetrag. Ob der AG gewillt ist, eine höherwertige Tätigkeit zu einem für Dich günstigen Zeitpunkt zu übertragen, kann nicht beurteilt werden.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Uni1606 am 07.01.2020 09:48
Danke für die schnelle Antwort !

kannst du mir noch Sagen was mit dem Garantiebeitrag passiert wenn ich
A sofort von E7/4 in die E9/2 wandere (100 €in E8 und zusätzlich 180 € in E9 ist wahrscheinlich Wunschvorstellung)
B erst E8 und einen gewissen Zeitraum später in E9 ?

Danke für die Fachhinweise!
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 07.01.2020 10:00
A E7/4 + Garantiebetrag
B E7/4 + Garantiebetrag für die Verweildauer in E8/3, bei der Höhergruppierung bon E8/3 in E9a/2 besteht Anspruch auf E8/3 plus gedeckeltem Garantiebetrag in Höhe der Differenz zwischen E9a/3 und E8/3.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Uni1606 am 07.01.2020 11:19
Okay....... ::)

bedeutet also
A E7 + 100€ oder 180€? für zwei Jahre dann in E9/3 ?
B E7 + 100€ in E8/3 inhalb 3 Jahre in E9/2 bedeutet E8/3 plus 180 Euro gedecklt bei dem Betrag von E9/3 (2020 116,65€) Aufstieg nach 2 Jahren in E9/3

richtig toll wäre es wenn das mit den Zahlen Darstellen würdest ;-)

Danke
gibt auch ein applaud !!!
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 07.01.2020 11:36
Es gibt keine E9 mehr.

A E7/4 + 180€, die reguläre Stufenlaufzeit in Stufe 3 ist 3 Jahre.
B Die Stufenlaufzeit in Stufe 2 beträgt 2 Jahre.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Uni1606 am 07.01.2020 12:04
Ich meine Natürlich stets E9a !
Dachte es wäre bekannt das der IM nicht höher kann!

Ich versuch es anders !

A was verdiene ich wenn ich im Februar in die E9a kommen würde bezogen stand jetzt E7/4
   (in welche Stufe komme ich und wann ist der nächste reguläre Stufenaufstieg) Bitte in Euro

B lassen wir lieber erstmal weg !

Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 07.01.2020 12:07
Es ist von einem Industriemeister wohl zu erwarten, daß er zwei Beträge addieren kann. E9 und E9a sind zwei völlig unterschiedliche Entgeltgruppen, die nichts miteinander gemein haben.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: carlos1977 am 07.01.2020 12:14
Hallo,
mal eine kurze Frage,
Ich bin Techniker und wurde im Dezember von der 9a Stufe 3 auf Stufe 5 hochgestuft.
Wie wird die Überleitung aussehen in die 9b? Antrag? Wenn ja wo finde ich einen solchen Antrag?
Danke für die Info
Wo landet er bei einer Höhergruppierung in die E9b? In E9b Stufe 4 plus Garantiebetrag von 180€ und minus die alte Entgeltgruppenzulage?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Uni1606 am 07.01.2020 12:20
Ändert nichts an der Tatsache das ich immer noch die E9a meine !

würdest du so freundlich sein und die Frage einfach beantwortet, da ich annehme das dein Sach/Fachverstand
mühelos dafür in der Lage ist.

Mir geht es nur darum den richtigen Weg für mich zu finden.


Danke
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 07.01.2020 12:32
Ich muß auch das Tabellenentgelt in der Entgelttabelle ablesen. Meine Mühe wäre also ebenso groß wie Deine - aber mein Interesse an der Information ist enorm geringer.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: QuietscheEnte am 07.01.2020 12:45
Ich hätte auch noch einmal eine Frage bezüglich des Garantiebetrages.
Ich werde jetzt von EG7/4 in die EG9b/2 hochgruppiert. Da steht einem ja der Garantiebetrag von 180€ zu, richtig?
Jetzt ist bei mir aber der Fall, dass ich eine Zulage von 250€ bekommen werde.

Gibt es in so einem Fall den Garantiebetrag aufs Grundgehalt trotzdem oder fällt der dann weg?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 07.01.2020 13:03
Auf welcher Rechtsgrundlage wird die Zulage gezahlt?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: QuietscheEnte am 07.01.2020 13:09
In Form einer Bindungszulage. Hier können max. 2 Stufen vorweg gewährt werden. Diese hat aber ja eigentlich nichts mit dem Grundgehalt zu tun.
Da die Spanne zwischen den einzelnen Stufen so hoch ist, hat man sich für einen Festbetrag von 250€ entschieden, der für 2 Jahre gewährt wird.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 07.01.2020 13:14
Die Zulage ist für den Garantiebetrag unbeachtlich.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: QuietscheEnte am 07.01.2020 13:16
Super, Danke Spid!
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: carlos1977 am 07.01.2020 13:22
Hallo,
mal eine kurze Frage,
Ich bin Techniker und wurde im Dezember von der 9a Stufe 3 auf Stufe 5 hochgestuft.
Wie wird die Überleitung aussehen in die 9b? Antrag? Wenn ja wo finde ich einen solchen Antrag?
Danke für die Info
Wo landet er bei einer Höhergruppierung in die E9b? In E9b Stufe 4 plus Garantiebetrag von 180€ und minus die alte Entgeltgruppenzulage?? Richtig?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 07.01.2020 13:26
E9b/4 plus 180€ Garantiebetrag ist zutreffend. Die Entgeltgruppenzulage steht seit dem 01.01.20 so oder so nicht mehr zu.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: WasDennNun am 07.01.2020 13:45
Super, Danke Spid!
Allerdings kann die "Bindungszulage" jederzeit gekürzt oder gestrichen werden.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: carlos1977 am 07.01.2020 13:47
E9b/4 plus 180€ Garantiebetrag ist zutreffend. Die Entgeltgruppenzulage steht seit dem 01.01.20 so oder so nicht mehr zu.
Ok. Danke!
Bei mir sieht es so aus, dass ich voraussichtlich Mitte 2020 die E10 bekomme.
Was macht jetzt mehr Sinn? Direkt im Januar den Antrag auf Höhergruppierung in die E9b/4 stellen oder warten bis man Mitte des Jahres in die E10 kommt? Ich denke den Garantiebetrag in der E9b/4 bis zur Höhergruppierung in die E10 sollte ich auf jeden Fall mitnehmen, oder?
Wo komme ich dann eigentlich bei einer Höhergruppierung in die E10? Einmal von E9a/5 wenn ich kein Antrag auf die E9b stelle und von E9b/4 plus Garantiebetrag? 
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 07.01.2020 14:05
Sofern nicht zwischenzeitlich ein Stufenaufstieg ansteht, wäre die Höhergruppierung auf Antrag wohl günstiger.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Saskia2020 am 07.01.2020 14:40
Hallo Zusammen,

jetzt muss ich als stiller Mitleser auch mal etwas fragen.

Eingestellt in BaWü: 01.01.17 in E9/3 mit Stufenvorweggewährung auf E9/4.

Seit Dez.2019 in E9a/4 mit Stufenvorweggewährung auf E9/5.

Jeweils mit Entg. Gruppenzulage.


Jetzt bekomme ich ein schreiben vom LBV wo drinnen steht das ich ab 01.01.2020 mit Antrag in die 9b aufsteigen kann.

Wie schaut es mit der Stufenvorweggewährung aus?... komm ich dann in 9b/4 mit Gewährung auf 5 oder in die 9b/3 mit Gewährung auf 4?

...Die Entg. Gruppenzulage fällt bei Höhergruppierung weg.


Danke schonmal für die Antworten  8)
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 07.01.2020 14:50
Der Anspruch auf Entgeltgruppenzulage ist auch ohne Antrag auf Höhergruppierung zum 01.01.20 entfallen. Die Höhergruppierung erfolgt in E9b/3. Ob der AG die Vorweggewährung weiter gewährt, hängt allein davon ab, ob er das möchte.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: QuietscheEnte am 07.01.2020 15:00
Super, Danke Spid!
Allerdings kann die "Bindungszulage" jederzeit gekürzt oder gestrichen werden.

Das weiß ich. Ist derzeit aber trotz alledem ein schönes "on top". Wird hier bei den Meisten so gehandhabt, dass sie eine Bindungszulage bekommen.
Bis Ende Dezember hatte ich Eg7/4 plus eine Stufe Vorweg.

Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Saskia2020 am 07.01.2020 15:06
Der Anspruch auf Entgeltgruppenzulage ist auch ohne Antrag auf Höhergruppierung zum 01.01.20 entfallen. Die Höhergruppierung erfolgt in E9b/3. Ob der AG die Vorweggewährung weiter gewährt, hängt allein davon ab, ob er das möchte.


Ok danke!
Dann hätte ich Netto ca. 40€ weniger in der Tasche. Wie schaut es hier aus mit den 180€ Garantiebetrag?  :)
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 07.01.2020 15:13
Der steht anstelle des Höhergruppierungsgewinns zu.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: carlos1977 am 09.01.2020 08:12
Der steht anstelle des Höhergruppierungsgewinns zu.
Hat jemand schon einen Antrag auf die Höhergruppierung in die E9b gestellt?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 09.01.2020 09:44
Der steht anstelle des Höhergruppierungsgewinns zu.
Hat jemand schon einen Antrag auf die Höhergruppierung in die E9b gestellt?
Das ist zu vermuten. Warum fragst du?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: SteKo am 13.01.2020 12:00
Hallo,

ich hatte im Oktober mitgeteilt, dass ich auch zu denen gehöre, die seit 09/2004 erst in die Vb Fallgruppe 1, Teil II, Abschnitt L, Unterabschnitt I der Anlage 1a zum BAT eine Stelle besetzen und zum 11/2006  anhand der Anlage 2 zum TVÜ-L in die Entgeltgruppe 9 übergeleitet worden bin. Ich bin als technischer Angestellter in der Endstufe E9 Stufe 4 ("kleinen E9"), jetzt mit der Dezemberabrechnung in die E 9a Stufe 6, 1. Jahr übergeleitet worden.
Auch ich wollte einen Antrag auf die E9b stellen wollen. Sollte man jetzt nochmals die 01/2020 Abrechnung abwarten, ob doch automatisch eine Umsetzung in die 9b erfolgt ist. 

Oder sollte man, unabhängig davon,  den Antrag bereits jetzt stellen?

Danke und Gruß
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Capo am 13.01.2020 12:52
Du wirst nicht Automatisch Übergeleitet.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: SteKo am 13.01.2020 13:11
Super, danke für die Info ;D.

Dann werde ich einen formlosen Antrag nach §29d Abs. 2 TVÜ-L stellen.

Gruß
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: carlos1977 am 16.01.2020 12:17
In welche Stufe komme ich bei einer Höhergruppierung von der E9b/4 + 180 Garantiebetrag, wenn ich in die E10 höhergruppiert werde?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 16.01.2020 13:07
3
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: carlos1977 am 16.01.2020 13:12
Ok, ich dachte der Garantiebetrag wird bei der Höhergruppierung dazugerechnet um die Stufe zu ermitteln.
Dann habe ich in der E10/3 + 81,02 Garantiebetrag exakt das gleiche Bruttogehalt wie bei E9b/4 + 180 Garantiebetrag...stimmt? 
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 16.01.2020 13:50
Wenn Du in E9b/4 bist und 180€ Garantiebetrag erhältst, erhältst Du ja E9a/5 + 180€ Garantiebetrag. Bei einer Höhergruppierung kämest Du - wie bereits ausgeführt - in E10/3, Dein Entgelt wäre E9b/4 + 180€ Garantiebetrag. Das entspricht von der Summe her Deinem bisherigen Entgelt.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Mücke am 16.01.2020 14:18
Hallo zusammen,

ich wurde 04/2017 in mit der EG9 Fallgruppe 1 als Techniker eingestellt (NRW). Nun wurde dieses Jahr ja eine weitere Stufe in der "kleinen" EG9 dazwischen geschoben und ich bin seither in der Stufe 4 und würde also 04/2021 nach 4 Jahren in die Stufe 5 kommen.
Durch die Möglichkeit der Höhergruppierung für Techniker der Fallgruppe 1 könnte ich nun in die 9b Stufe 3 mit 180€ Garantiebetrag gelangen und müsste ich Gegenzug wieder mit der Stufenlaufzeit bei 0 beginnen.
Ist das soweit richtig?
Falls ja, würde dies bedeuten, dass ich erst irgendwann im Jahr 2025 in Summe mehr Geld in der Tasche hätte als ohne Höhergruppierung. Grund dafür ist halt der bevorstehende Stufenaufstieg in 2021 in 9a bzw. der Verlust der Stufenlaufzeit im Fall 9b.
Dafür habe ich mir mal eine Exceltabelle auf Basis der für 2020 gültigen Entgeldtabelle gemacht (jährliche prozentuale Steigerung kürzt sich annähernd eh raus). Damit lässt sich der break-even relativ leicht vorhersagen.

Nun die Frage an die Experten hier: Sind meine Überlegungn richtig? Oder gibt es Dinge die ich nicht bedacht habe oder falsch verstanden habe?

Danke und viele Grüße!
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Wastelandwarrior am 16.01.2020 14:30
Wenn Du in E9b/4 bist und 180€ Garantiebetrag erhältst, erhältst Du ja E9a/5 + 180€ Garantiebetrag. Bei einer Höhergruppierung kämest Du - wie bereits ausgeführt - in E10/3, Dein Entgelt wäre E9b/4 + 180€ Garantiebetrag. Das entspricht von der Summe her Deinem bisherigen Entgelt.
Nein. Es ist eine zweistufige Prüfung. Zunächst wird rein anhand der Stufe, die neue Stufe in der Ziel -EG gesucht.
Das ist hier richtig von EG9b/4 (3.781,78) in EG10/3 (3.880,76 ).
Jetzt kommt § 17 Abs. 4 Satz 2 zum Tragen. Es wird ein "Unterschiedsbetrag" ermittelt. Dieser ist die Differenz des "bisherigen Tabellenentgelts" und dem neuen "Tabellenentgelt". Ist der Unterschiedsbetrag kleiner als 180 € (bzw. 100 € weiter unten in der Tabelle), dann erhält man 180€ statt des Unterschiedsbetrages. Das "bisherige Tabellenentgelt" ist hierbei aber nicht lediglich aus der Tabelle abzulesen, sondern es sind auch z.B. Entgeltgruppenzulagen und Besitzstandszulagen zu berücksichtigen. Das "bisherige Tabellenentgelt" bei Personen, die bereits einen Garantiebetrag erhalten ist eben das "ganz alte" (hier EG 9a/5 = 3.781,78 ) zzgl. Garantiebetrag. Das ergibt sich einfach aus der unstrittigen Absicht der Tarifparteien, bei einer Höhergruppierung eben einen "Mindestgewinn!" einzufahren. Die Deckelung ist eine Ausnahme davon, die hier aber keine Rolle spielt.
Ergebnis: in einem Mitgliedsarbeitgeber der TdL gibt es in diesen Fällen (EG9a/5 + 180) + 180 = 3.979,78 €.


Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 16.01.2020 14:39
Nein. Das widerspricht eindeutig der tariflichen Regelung. Wenn die Tarifvertragsparteien hätten auf das bisherige Entgelt im Falle eines zustehenden Garantiebetrags abheben wollen, hätten sie derlei vereinbart. Haben sie aber nicht. Mithin ist der Garantiebetrag bei der Ermittlung des Unterschiedsbetrags ebensowenig hinzuzurechnen wie zum bisherigen Tabellenentgelt bei der Ermittlung der zustehenden Vergütung. Es gibt keine Lücke, die durch Auslegung zu schließen wäre, weil es für alle Fälle bereits eine abschließende und eindeutige tarifliche Regelung gibt, die Deine Interpretation schlicht nicht zulässt.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Wastelandwarrior am 16.01.2020 14:51
Könnten wir uns darauf einigen, dass wir nicht ein und die gleiche Grundproblematik bei jedem betroffenen Thema erneut besprechen ? Die Frage nach der "Auslegungsmöglichkeit" von Tarifverträgen beantworten wir beide offensichtlich unterschiedlich. Wir sind hier aber nicht in einem Pro-Seminar, sondern die Leute wollen Lösungen für die Praxis. Das was ich geschrieben habe wird in allen Ländern außer Hessen (da weiß ich es nicht) von den Dienststellen so gehandhabt werden. Bei den Arbeitgebern, die den TV-L nur anwenden, kann es so oder so gemacht werden, wobei ich auch als nur Anwender, meinen Weg gehen würde, zur Not wegen "unbilliger Härte".
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 16.01.2020 15:01
Es gibt keine unbillige Härte, die es zu heilen gäbe. Maßgeblich sind allein die tariflichen Regelungen. Diese sehen keine Berücksichtigung des Garantiebetrags in der von Dir behaupteten Form vor. Den Durchführungshinweisen der AG-Seite kommt keine rechtliche Bedeutung zu. Diskutiere solchen paternalistischen Rotz doch am besten unter „Allgemeine Diskussion“.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Wastelandwarrior am 16.01.2020 15:04
Freundlich wie immer. Ambiguitätstoleranz Null. Schade. afk
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 16.01.2020 15:22
Weil ich paternalistischen Rotz als solchen beim Namen nenne? Den jeweiligen AG stünde es frei, mit ihren AN entsprechende Vereinbarungen zur Besserstellung zu treffen. Tun sie dies nicht, sondern maßen sich an, derlei in gleicher Weise einseitig festzulegen, wie sie es bei ihren Dienern vermögen, ist es eben genau das: paternalistischer Rotz!
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 16.01.2020 18:50
Freundlich wie immer. Ambiguitätstoleranz Null. Schade. afk
👍
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: WasDennNun am 16.01.2020 20:42
Weil ich paternalistischen Rotz als solchen beim Namen nenne? Den jeweiligen AG stünde es frei, mit ihren AN entsprechende Vereinbarungen zur Besserstellung zu treffen. Tun sie dies nicht, sondern maßen sich an, derlei in gleicher Weise einseitig festzulegen, wie sie es bei ihren Dienern vermögen, ist es eben genau das: paternalistischer Rotz!
Das gute daran ist, das die Diener hier nichts gegen den paternalistischen Rotz einwenden werden.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 16.01.2020 20:45
Wen interessiert es, was die Diener einzuwenden oder nicht einzuwenden hätten? Sie sind ja nicht von der Regelung betroffen.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 16.01.2020 20:57
Auch die TB werden nichts dagegen einwenden. Und wenn ausnahmsweise doch, können sie ja zurückzahlen, was sie zuviel bekommen haben.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 16.01.2020 21:06
Im Gegensatz zur Knechtschaft der Beamten sind AN und AG Vertragspartner auf Augenhöhe. Der AG hat den AN gefälligst vorher um sein Einverständnis zu bitten - oder soll auch der AN nach Gutdünken vom Arbeitsvertrag abweichen dürfen? Wenn es dem AG nicht paßt, kann er sich ja beklagen...
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 16.01.2020 21:15
So geknechtet fühle ich mich gar nicht  ;)
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 16.01.2020 21:27
Tja, wer einen Herrn hat und wessen abhängige Beschäftigung dadurch gekennzeichnet ist, daß die Parameter nach Gutdünken vom Herrn geändert werden können... da fehlt es halt an Augenhöhe.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 16.01.2020 21:36
Da hast du dann doch recht. Auch wenn ich es ungern zugebe. ;)
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Mücke am 20.01.2020 07:17

Nun die Frage an die Experten hier: Sind meine Überlegungn richtig? Oder gibt es Dinge die ich nicht bedacht habe oder falsch verstanden habe?

Danke und viele Grüße!

Guten Morgen,

mag niemand etwas dazu sagen?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 20.01.2020 08:11
Hallo zusammen,

ich wurde 04/2017 in mit der EG9 Fallgruppe 1 als Techniker eingestellt (NRW). Nun wurde dieses Jahr ja eine weitere Stufe in der "kleinen" EG9 dazwischen geschoben und ich bin seither in der Stufe 4 und würde also 04/2021 nach 4 Jahren in die Stufe 5 kommen.
Durch die Möglichkeit der Höhergruppierung für Techniker der Fallgruppe 1 könnte ich nun in die 9b Stufe 3 mit 180€ Garantiebetrag gelangen und müsste ich Gegenzug wieder mit der Stufenlaufzeit bei 0 beginnen.
Ist das soweit richtig?

Es wurde in der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten keine Stufe dazwischengeschoben. Die E9 gibt es nicht mehr. Stattdessen gibt es jetzt die eigenständigen Entgeltgruppen E9a und E9b. Eine Höhergruppierung aus E9a/4 in E9b führt in E9b/3 mit dem Entgelt der E9a/4 plus 180€ Garantiebetrag. Die Stufenlaufzeit beginnt bei der Höhergruppierung von vorn.

Zitat
Falls ja, würde dies bedeuten, dass ich erst irgendwann im Jahr 2025 in Summe mehr Geld in der Tasche hätte als ohne Höhergruppierung. Grund dafür ist halt der bevorstehende Stufenaufstieg in 2021 in 9a bzw. der Verlust der Stufenlaufzeit im Fall 9b.
Dafür habe ich mir mal eine Exceltabelle auf Basis der für 2020 gültigen Entgeldtabelle gemacht (jährliche prozentuale Steigerung kürzt sich annähernd eh raus). Damit lässt sich der break-even relativ leicht vorhersagen.

Nun die Frage an die Experten hier: Sind meine Überlegungn richtig? Oder gibt es Dinge die ich nicht bedacht habe oder falsch verstanden habe?

Danke und viele Grüße!

Der AG kann den AN besser stellen als es die tariflichen Regelungen vorsehen. Das kann zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbart werden.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Anthony09 am 20.01.2020 09:51
Hallo, habe am Freitag ein Gespräch mit meiner Personalstelle gehabt. Meine Technikerstelle wurde jetzt neu bewertet und ich komme automatisch von E9a/4 in die E9b/3 unter dem Wegfall der Technikerzulage. Steht mir jetzt ein Garantiebetrag zu oder nicht. Hat ja eigentlich nix mit dem neuen Tarifvertrag zu tun sondern mit der Neubewertung meiner Stelle oder sehe ich das falsch?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 20.01.2020 10:00
Natürlich stehen E9a/4 plus Garantiebetrag zu. Das ist unabhängig von der Art der Höhergruppierung. Eine „Neubewertung“ hat allerdings keinen Einfluß auf die Eingruppierung. Es handelt sich lediglich um eine Änderung der Rechtsmeinung des AG, die die Eingruppierung in keinster Weise berührt. Eine Höhergruppierung in der geschilderten Konstellation kann nur dann geschehen, wenn sich die auszuübende Tätigkeit geändert hat.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Andreas B am 21.01.2020 14:20
Wir haben gerade die Abrechnung bekommen. Nun bin ich seit 11 Jahren in der E9s Stufe 4 mit Fernmelderzulage.
Unsere Personalabteilung hat sich um Anträge nicht gekümmert. Geht also vor Gericht.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Mücke am 27.01.2020 12:59
ich wurde 04/2017 in mit der EG9 Fallgruppe 1 als Techniker eingestellt (NRW). Nun wurde dieses Jahr ja eine weitere Stufe in der "kleinen" EG9 dazwischen geschoben und ich bin seither in der Stufe 4 und würde also 04/2021 nach 4 Jahren in die Stufe 5 kommen.
Durch die Möglichkeit der Höhergruppierung für Techniker der Fallgruppe 1 könnte ich nun in die 9b Stufe 3 mit 180€ Garantiebetrag gelangen und müsste ich Gegenzug wieder mit der Stufenlaufzeit bei 0 beginnen.
Ist das soweit richtig?

Nachtrag:
Nach Rücksprache mit dem Personalrat sieht es so aus, als würde die Entgeldgrupenzulage bei der Höhergruppierung berücksichtigt. Das würde in meinem Fall bedeuten von 9a S4 + EG Zulage geht es in 9b S4 ohne Zulage.
Damit sieht die Rechnung dann natürlich wieder ganz anders aus. Vielleicht hilft es ja dem einen oder anderem.

Viele Grüße!
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Blume am 27.01.2020 13:09
ich wurde 04/2017 in mit der EG9 Fallgruppe 1 als Techniker eingestellt (NRW). Nun wurde dieses Jahr ja eine weitere Stufe in der "kleinen" EG9 dazwischen geschoben und ich bin seither in der Stufe 4 und würde also 04/2021 nach 4 Jahren in die Stufe 5 kommen.
Durch die Möglichkeit der Höhergruppierung für Techniker der Fallgruppe 1 könnte ich nun in die 9b Stufe 3 mit 180€ Garantiebetrag gelangen und müsste ich Gegenzug wieder mit der Stufenlaufzeit bei 0 beginnen.
Ist das soweit richtig?



Nachtrag:
Nach Rücksprache mit dem Personalrat sieht es so aus, als würde die Entgeldgrupenzulage bei der Höhergruppierung berücksichtigt. Das würde in meinem Fall bedeuten von 9a S4 + EG Zulage geht es in 9b S4 ohne Zulage.
Damit sieht die Rechnung dann natürlich wieder ganz anders aus. Vielleicht hilft es ja dem einen oder anderem.

Viele Grüße!

Mit welcher Begründung hat der Personalrat diese Auskunft gegeben?? Meine Personalverwaltung hat mir gesagt, die Zulage wird nicht berücksichtigt.. 

Sollte die Zulage eigentlich nicht wegfallen??

Ich hab die Entgeldgruppenzulage im Januar erhalten in der 9a.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Mücke am 27.01.2020 14:01

Zitat

Mit welcher Begründung hat der Personalrat diese Auskunft gegeben?? Meine Personalverwaltung hat mir gesagt, die Zulage wird nicht berücksichtigt.. 

Sie haben keine Begründung angegeben.

Zitat
Sollte die Zulage eigentlich nicht wegfallen??

Ich hab die Entgeldgruppenzulage im Januar erhalten in der 9a.

Ja tut sie. Aber: "Bei der Höhergruppierung nimmt der Beschäftigte allerdings nicht seine bereits erreichte Entgeltstufe mit, sondern fällt vielmehr in den Stufen der neuen Entgeltgruppe so weit zurück, daß sein neues Gehalt mindestens dem alten entspricht."
Berücksichtigt man dabei die ca 100€ EG Zulage kommt man von Stufe 4 9a (mit Zulage) in 9b Stufe 4 ohne Zulage.

Wie gesagt, so die Info unseres PR. Natürlich ohne Gewähr!
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: carlos1977 am 27.01.2020 14:19
Zitat
Mit welcher Begründung hat der Personalrat diese Auskunft gegeben?? Meine Personalverwaltung hat mir gesagt, die Zulage wird nicht berücksichtigt.. 
Sie haben keine Begründung angegeben.
Zitat
Sollte die Zulage eigentlich nicht wegfallen??
Ich hab die Entgeldgruppenzulage im Januar erhalten in der 9a.
Ja tut sie. Aber: "Bei der Höhergruppierung nimmt der Beschäftigte allerdings nicht seine bereits erreichte Entgeltstufe mit, sondern fällt vielmehr in den Stufen der neuen Entgeltgruppe so weit zurück, daß sein neues Gehalt mindestens dem alten entspricht."
Berücksichtigt man dabei die ca 100€ EG Zulage kommt man von Stufe 4 9a (mit Zulage) in 9b Stufe 4 ohne Zulage.
Wie gesagt, so die Info unseres PR. Natürlich ohne Gewähr!
Ab Januar 2020 kann die Entgeltgruppenzulage eigentlich nicht mehr berücksichtigt werden, weil es die nicht mehr gibt. Ich hoffe aber auch, dass es bei uns so umgesetzt wird :)
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Capo am 29.01.2020 08:36
In NRW wird die Zulage bei den Technikern in E9a scheinbar auch weiter gezahlt zumindestens haben alle meiner Kollegen diese auf der Abrechnung für Janunar. Ist dieses wegen Bestandsschutz oder nur nett vom AG oder ein Fehler vom LBV NRW?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 29.01.2020 08:45
Nett vom AG
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Anthony09 am 29.01.2020 08:54
In NRW wird die Zulage bei den Technikern in E9a scheinbar auch weiter gezahlt zumindestens haben alle meiner Kollegen diese auf der Abrechnung für Janunar. Ist dieses wegen Bestandsschutz oder nur nett vom AG oder ein Fehler vom LBV NRW?
Eventuell hat die auszahlende Stelle nur noch nicht ins System eingepflegt und es kommt zur Rückzahlung in den de Folgemonaten.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Capo am 29.01.2020 09:46
Na schauen wir dann mal wenn die Höhergruppierung erfolgen, ob der AG dann auch nett ist und bei der Berechnung die Zulage berücksichtigt. ;)
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: ITechniker am 29.01.2020 13:40
In NRW wird die Zulage bei den Technikern in E9a scheinbar auch weiter gezahlt zumindestens haben alle meiner Kollegen diese auf der Abrechnung für Janunar. Ist dieses wegen Bestandsschutz oder nur nett vom AG oder ein Fehler vom LBV NRW?
Kann ich nicht bestätigen, meine Zulage ist weg.
Die Anfang des Monats beantragte Höhergruppierung in die E9b wurde bisher nicht umgesetzt.

Ich bin ja mal gespannt ob der Antrag jetzt wieder mehrere Monate auf dem Schreibtisch des Sachbearbeiters liegenbleibt, das hat hier jedenfalls "Tradition".

Hochschule in NRW.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Capo am 29.01.2020 14:31
Na das scheint ja noch lustig zu werden. Wenn es innerhalb eines Bundeslandes schon unterschiedlich läuft.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Geist am 30.01.2020 07:19
Was habt Ihr so in Eurem Antrag auf Höhergruppierung geschrieben?
Man hat ja immer bei dem Begriff "Formloser Antrag" das Gefühl, ein falscher Nebensatz und man beantragt was, was den ganzen Antrag ablehnbar macht oder vergisst etwas wesentliches, wodurch er nichtmal beantwortet wird.
Einfach nur:

"Hiermit beantrage ich eine Höhergruppierung nach §29d Abs. 2 TVÜ-L von der E9a in die E9b "?

Oder weiß schon jemand, was man auf gar keinen Fall vergessen oder erwähnen darf?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 30.01.2020 07:26
Ich würde keine Entgeltgruppe angeben. Sie ergibt sich schließlich unmittelbar aus der tariflichen Regelung. Ansonsten ist die Formulierung gut gewählt.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 30.01.2020 08:10
... ein falscher Nebensatz und man beantragt was, was den ganzen Antrag ablehnbar macht ...
Der Clou an der Regelung bzgl. Höhergruppierung auf Antrag ist ja, das der Antrag nicht abgelehnt werden kann sofern die Voraussetzungen vorliegen, da dem AG gar keine Entscheidung zukommt:

§ 29d Abs. 2 Satz 1 TVÜ-L

Ergibt sich in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 nach den Änderungen in der Entgeltordnung zum TV-L eine höhere Entgeltgruppe, sind die Beschäftigten auf Antrag in die Entgeltgruppe eingruppiert, die sich nach § 12 TV-L ergibt.

Also: Die Beschäftigten sind auf Antrag eingruppiert.

Liegen folglich die Voraussetzungen vor, ist man durch stellen des Antrags höhergruppiert.
Liegen die Voraussetzungen nicht vor, entfaltet der Antrag keine Wirkung.

Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Geist am 30.01.2020 08:24
@TV-Ler:
Du hast natürlich Recht.
Meine Überlegung war, vielleicht auch mahnend an andere, dass man den Antrag eventuell durch etwas Dummes verwandeln kann.
So in etwa: "Hiermit beantrage ich eine Höhergruppierung nach §29d Abs. 2 TVÜ-L von der E9a in die E9b Stufe 6", obwohl die eigentlich Rechnung Stufe 5 ergeben würde.
Oder :
"Hiermit beantrage ich eine Höhergruppierung nach §29 "

Ich weiß sicherlich nicht, wie pingelig und bösartig die jeweils zuständigen Abteilungen sind.
Deshalb habe ich die Frage ja in den Raum geworfen, ob es da Erfahrungen gibt, um Missverständnisse zu umschiffen.
Aber wahrscheinlich ist es so wie Du sagts. Sobald der Wille des Mitarbeiters erkennbar ist, ist dem Antrag stattzugeben.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: QuietscheEnte am 30.01.2020 12:12
Abrechnung ist heute gekommen.
Ich wurde von der E7 S4 in die E9B S2 höhergruppiert + Bindungszulage 2 Stufen vorweg (nur Betrag von 250€). Garantiebetrag ist allerdings nicht mit drin. Sollte ich nachhacken?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Capo am 30.01.2020 12:47
Wiso nur 250€ als Bindungszulage? Zwei Stufen in der E9b sind doch mehr. Hat man vieleicht nur vergessen deine "alte Zulage" zu Streichen?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: QuietscheEnte am 30.01.2020 12:58
Wenn ich die 2 Stufen Vorweg komplett bekommen hätte, wäre meine Steigerung aus der E7 kommend unfair zu anderen Kollegen geworden. Wir hatten uns daher auf die Summe 250€ geeinigt, die ist hier in der Regel auch nur üblich.
Trotzdem fehlt der Garantiebetrag.
Grundgehalt E7 S4 sind 3147,52€
Grundgehalt E9B S2 sind 3227,32€, das ergibt ein Plus von gerade mal 79.80€
Garantiebetrag sind hier ja 180€.
Und die Bindungszulage ist jederzeit widerrufbar.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 30.01.2020 13:21
Sobald der Wille des Mitarbeiters erkennbar ist, ist dem Antrag stattzugeben.
Wie geschrieben, es geht nicht darum das der AG dem Antrag stattgibt wenn die Voraussetzungen vorliegen. Der AG kann sich lediglich über das vorliegen der Voraussetzungen vergewissern und dann alles weitere veranlassen.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 30.01.2020 13:26
Eben. Es geht schließlich nicht um einen verwaltungsrechtlichen Antrag, sondern um einen zivilrechtlichen Antrag. Dieser ist eine einsetige, empfangsbedürftige Willenserklärung, der in diesem Fall zu einer unmittelbaren Rechtsfolge führt.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Capo am 30.01.2020 15:32
Wenn ich die 2 Stufen Vorweg komplett bekommen hätte, wäre meine Steigerung aus der E7 kommend unfair zu anderen Kollegen geworden. Wir hatten uns daher auf die Summe 250€ geeinigt, die ist hier in der Regel auch nur üblich.
Trotzdem fehlt der Garantiebetrag.
Grundgehalt E7 S4 sind 3147,52€
Grundgehalt E9B S2 sind 3227,32€, das ergibt ein Plus von gerade mal 79.80€
Garantiebetrag sind hier ja 180€.
Und die Bindungszulage ist jederzeit widerrufbar.


Dann  lieber den Garantiebetrag und eine Summe x als Bindungszulage.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: WasDennNun am 30.01.2020 15:34
Auf den Garantiebetrag hat man einen Anspruch.
Wenn der AG wegen des Garantiebetrages jetzt die Zulage kürzt, dann.....
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Micha1974 am 30.01.2020 19:10
... ein falscher Nebensatz und man beantragt was, was den ganzen Antrag ablehnbar macht ...
Der Clou an der Regelung bzgl. Höhergruppierung auf Antrag ist ja, das der Antrag nicht abgelehnt werden kann sofern die Voraussetzungen vorliegen, da dem AG gar keine Entscheidung zukommt:

§ 29d Abs. 2 Satz 1 TVÜ-L

Ergibt sich in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 nach den Änderungen in der Entgeltordnung zum TV-L eine höhere Entgeltgruppe, sind die Beschäftigten auf Antrag in die Entgeltgruppe eingruppiert, die sich nach § 12 TV-L ergibt.

Also: Die Beschäftigten sind auf Antrag eingruppiert.

Liegen folglich die Voraussetzungen vor, ist man durch stellen des Antrags höhergruppiert.
Liegen die Voraussetzungen nicht vor, entfaltet der Antrag keine Wirkung.

Hi. Also hat der TVÜ  Vorrang  und nicht §12 TV-L? Wo steht das?

Grüße
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 30.01.2020 19:21
Wie meinen?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Micha1974 am 30.01.2020 19:33
Also der Antrag ist ja nach § 29d Abs. 2 Satz 1 TVÜ-L zu stellen. Warum kann der Antrag nicht abgelehnt werden? Wo steht das?

Und was bedeutet der Nachsatz, "der sich aus § 12 TVL ergibt".

Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 30.01.2020 19:52
Also der Antrag ist ja nach § 29d Abs. 2 Satz 1 TVÜ-L zu stellen. Warum kann der Antrag nicht abgelehnt werden? Wo steht das?

Das steht doch direkt in der zitierten Passage, also §29d Abs. 2 Satz 1 TVÜ-L: „sind... auf Antrag eingruppiert“ und nicht „sind nach Entscheidung des AG eingruppiert“. Du hast mutmaßlich ein fundamentales Mißverständnis des Begriffs Antrag:
Es geht schließlich nicht um einen verwaltungsrechtlichen Antrag, sondern um einen zivilrechtlichen Antrag. Dieser ist eine einsetige, empfangsbedürftige Willenserklärung, der in diesem Fall zu einer unmittelbaren Rechtsfolge führt.
Diese bewirkt schlicht, daß der Bestandsschutz aus §29d Abs. 1 TVÜ-L beendet wird.

Zitat
Und was bedeutet der Nachsatz, "der sich aus § 12 TVL ergibt".

§29d Abs. 1 TVÜ-L bestimmt, daß übergeleitete Beschäftigte auch nach Änderung der Entgeltordnung zum 01.01.20 für die Dauer unverändert auszuübender Tätigkeit in ihrer bisherigen Entgeltgruppe eingruppiert bleiben. Erst durch den Antrag gelangen sie in die höhere Entgeltgruppe, die nach der geänderten Entgeltordnung für die auszuübende Tätigkeit vorgesehen ist, mithin also jene, die sich nach §12 TV-L ergibt. Daß der Beschäftigte in der Entgeltgruppe eingruppiert ist, die sich nach §12 TV-L ergibt, ist der „Normalfall“, das ist grundsätzlich so. Nur ausnahmsweise, in den Fällen des §29d TVÜ-L wie auch den Fällen des §29c TVÜ-L, ist zur Herstellung des Normalfalls eine einseitige Willenserklärung des AN, der Antrag, erforderlich.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Micha1974 am 30.01.2020 19:59
Danke
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: RsQ am 30.01.2020 20:03
Sollte ich nachhacken?

Bitte nur nachhaken, alles andere wäre körperliche Gewalt.  8)
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Luc008 am 31.01.2020 08:35
Hallo,
gibt es denn nun noch die Entgeldgruppenzulage für Techniker oder nicht?
Ich habe sie im Januar wieder bekommen in der E9a.

Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 31.01.2020 08:39
Nein, es gibt sie nicht mehr. Es gibt aber AG, die sie weiterhin zahlen, obwohl dazu keine Rechtspflicht mehr besteht.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Luc008 am 31.01.2020 08:44
Vielen Dank, ich werde mich mal kundig machen. Habe auch zum 01.01.2020 einen Arbeitsvertrag in der E9b und wurde aber weiter nach der E9a mit Zulage bezahlt. ::)
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: carlos1977 am 31.01.2020 09:43
Hallo,
gibt es denn nun noch die Entgeldgruppenzulage für Techniker oder nicht?
Ich habe sie im Januar wieder bekommen in der E9a.
Bei mir sieht es genauso aus.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 31.01.2020 11:06
Ja, der Anspruch besteht weiter. Insoweit gilt die Entgeltordnung in der bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung weiter.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 31.01.2020 11:15
Nein, der Anspruch ist zum 01.01.20 durch Fortfall der Anspruchsgrundlage entfallen. Eine Weitergeltung einer früheren Fassung der EGO wurde nicht vereinbart.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 31.01.2020 11:28
Nach § 29d Absatz 1 TVÜ-L sind Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber, der Mitglied der TdL oder eines Mitgliedsverbandes der TdL ist, über den 31. Dezember 2019 hinaus fortbesteht, und die am 1. Januar 2020 unter den Geltungsbereich des TV-L fallen, für den Fall, dass sich für sie eine höhere Eingruppierung ausschließlich aufgrund der zum 1. Januar 2020 in Kraft tretenden Änderungen in der Entgeltordnung zum TV-L ergibt, für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit in der bisherigen Entgeltgruppe eingruppiert.

Die Formulierung, dass sie für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit in der bisherigen Entgeltgruppe eingruppiert sind, ist eine Bestandsschutzregelung, die bedeutet, dass die Tarifautomatik in Bezug auf die neugefasste Entgeltordnung ausgesetzt wird und dass sie in der bisherigen Entgeltgruppe verbleiben, in die sie nach der bisherigen Fassung der Entgeltordnung eingruppiert waren. Die bisherige Fassung der Entgeltordnung gilt insoweit weiter. Siehe hierzu BAG vom 28.02.2018, 4 AZR 816/16.

Da die bisherige Fassung der Entgeltordnung den Anspruch auf die Entgeltgruppenzulage begründete, steht diese für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeut weiter zu, sofern kein Antrag nach § 29 d Abs. 2 TVÜ-L gestellt wird.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 31.01.2020 11:52
Die bisherige Fassung der Entgeltordnung gilt nicht fort und auch das bekannte BAG-Urteil führt derlei weder aus noch ließe sich derlei daraus ableiten. §29d Abs. 1 TVÜ-L garantiert den Bestand der Eingruppierung in die bisherige Entgeltgruppe. Die bisherige und derzeitige Entgeltgruppe ist unstrittig E9a. Eine Fortgeltung der Entgeltgruppenzulage - im Unterschied zur Besitzstandszulage für eine entfallene Vergütungsgruppenzulage - wurde nicht vereinbart. Die Rechtsgrundlage für den Anspruch ist entfallen - mithin gibt es einen solchen nicht.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 31.01.2020 12:04
Das ist ein Irrtum. Die "bisherige Entgeltgruppe" ist eindeutig die in der bisherigen Fassung der Entgeltordnung enthaltene Entgeltgruppe. Der Bestandsschutz bedeutet, dass die Tarifautomatik ausgesetzt wird. Sprich: Den Blick in die neue Entgeltordnung kann man sich sparen, denn sie ist auf die unter den Bestandsschutz fallende bisherige Eingruppierung nicht anzuwenden.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 31.01.2020 12:09
Die Tarifautomatik ist in keinster Weise ausgesetzt:
Der Beitrag ist auch nicht sonderlich gut, weil weder die Überleitung zweistufig erfolgt noch die Tarifautomatik außer Kraft gesetzt wird. Bei der Überleitung wird der TB zum Überleitungszeitpunkt in eine festgelegte Entgeltgruppe übergeleitet. Das war in der Vergangenheit häufig die gleiche Entgeltgruppe. Damit ist die Überleitung abgeschlossen. U.U. ergibt sich jedoch aus den neugefassten Tätigkeitsmerkmalen eine höhere Entgeltgruppe als die Überleitungsentgeltgruppe. Innerhalb einer bestimmten Frist kann man beantragen, in diese höhere Entgeltgruppe höhergruppiert zu werden. Das ist aber kein Aus- und Wiedereinsetzen der Tarifautomatik. Diese führt dazu, daß TB stets in der Entgeltgruppe ist, die sich nach der Gesamtheit der geltenden tariflichen Regelungen ergibt (siehe u.a. BAG Urteil v. 01.09.1982 - 4 AZR 951/79). Auch die tariflichen Regelungen zur Besitzstandswahrung gehören zu dieser Gesamtheit der tariflichen Regelungen. Mithin ist das Überleitungsergebnis ebenso Ergebnis der Tarifautomatik wie die Höhergruppierung auf Antrag.

Die bisherige Entgeltgruppe ist die E9a. Die Entgeltgruppe E9a wurde durch die Änderungen der Entgeltordnung in keinster Weise berührt. Was Du meinst, sind Tätigkeitsmerkmale. Tätigkeitsmerkmale sind keine Entgeltgruppen.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 31.01.2020 12:19
Nein, ich meine die Entgeltordnung und die Entgeltgruppe.

Auszug aus dem BAG-Urteil:
"Deshalb räumt § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund den betroffenen Beschäftigten durch das tarifliche Antragserfordernis ein Wahlrecht zwischen einer Vergütung nach der
bisherigen und der neuen Entgeltordnung ein (Litschen aaO)."

Die unmittelbare Anwendung der neuen Entgeltordnung - und dadurch Wegfall der Entgeltgruppenzulage - wäre nur dann vorzunehmen, wenn es keine Bestandsschutzregelung gäbe.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 31.01.2020 12:37
Und wenn man den Auszug im Kontext und vor allem auch die Referenz liest, stellt man fest, daß es sich um die Entgeltgruppe mit der entsprechenden Vergütung handelt und nicht um sonstige Entgeltbestandteile.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 31.01.2020 13:36
“Vergütung nach der bisherigen Entgeltordnung" ist doch eindeutig und bezieht die Entgeltgruppenzulage natürlich mit ein, da sie in der bisherigen Entgeltordnung geregelt ist.

Diese Rechtsauffassung vertreten offenbar auch die Arbeitgeber, denn sie würden sicherlich nicht aus reiner Freundlichkeit eine Zulage weiter zahlen, auf die kein Anspruch mehr besteht.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 31.01.2020 13:47
Nein und nein. Hast Du Litschen in: Adam/Bauer/Bettenhausen/ua.:Tarifrecht der Beschäftigten im öffentlichen Dienst Stand Dezember 2015 Teil II § 26 TVÜ-Bund B I Rn. 3 überhaupt gelesen?Und den weiteren Verweis zur vergleichbaren Regelung des § 29a TVÜ-Länder: Augustin ZTR 2012, 484)?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 31.01.2020 14:10
Bisher nicht. Ich habe aus dem BAG-Urteil zitiert, das wiederum Litschen benannt hat.

Letztlich ist es aber egal, ob es einem von uns gelingt, den anderen zu überzeugen. Für die Betroffenen ist es wichtig, das Risiko abzuwägen, das mit einer Nichtbeantragung verbunden ist. Wenn sie sich gegen einen Antrag entscheiden, weil sie sich davon keinen Vorteil versprechen, wäre es natürlich blöd, wenn der Arbeitgeber die Entgeltgruppenzulage nur auf freiwilliger Basis oder aufgrund falscher Rechtsauslegung zahlt und irgendwann damit aufhört oder sie sogar zurückfordert.

Hierzu haben wir unterschiedliche Auffassungen, aber es ist weder unser Risiko noch unsere Entscheidung.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 31.01.2020 14:53
Wenn die TVP nicht ständig Mist vereinbaren würden, gäbe es diese erheblichen Rechtsunsicherheiten nicht. Ich freue mich schon auf §29f am 01.01.2021...
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: WasDennNun am 31.01.2020 17:42
Wenn die TVP nicht ständig Mist vereinbaren würden, gäbe es diese erheblichen Rechtsunsicherheiten nicht. Ich freue mich schon auf §29f am 01.01.2021...
Und mir graust es schon davor, dass die es vorher nicht klar stellen. *kotz*
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: QuietscheEnte am 07.02.2020 07:38
Zitat meiner Personalsachbearbeiterin nach Rückfrage, warum der Garantie Betrag nicht gezahlt wurde:

"nach Rückmeldung des LBV wurde der Garantiebetrag gezahlt. Dieser wird jedoch bei Gewährung einer Zulage entsprechend gekürzt bzw. die Zulage hätte gekürzt werden müssen. Das LBV ist angehalten zukünftig den Garantiebetrag auszuweisen. Die Zulage wird jedoch entsprechend gekürzt. Sollte aus diesem Grund eine höhere Zulage gewünscht sein müssten Sie dies mit Ihren Vorgesetzten besprechen."

Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 07.02.2020 08:44
Das heißt also, deine Bindungszulage von 250 EUR wird um den Garantiebetrag gekürzt, statt wie bisher umgekehrt. Ob das so richtig ist, hängt davon ab, wie, also unter Berücksichtigung welcher Entgelthöhe die Höhe Bindungszulage vereinbart wurde.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 07.02.2020 08:59
Zitat meiner Personalsachbearbeiterin nach Rückfrage, warum der Garantie Betrag nicht gezahlt wurde:

"nach Rückmeldung des LBV wurde der Garantiebetrag gezahlt. Dieser wird jedoch bei Gewährung einer Zulage entsprechend gekürzt bzw. die Zulage hätte gekürzt werden müssen. Das LBV ist angehalten zukünftig den Garantiebetrag auszuweisen. Die Zulage wird jedoch entsprechend gekürzt. Sollte aus diesem Grund eine höhere Zulage gewünscht sein müssten Sie dies mit Ihren Vorgesetzten besprechen."

Du hattest also Anspruch auf den Garantiebetrag, dieser wurde ausweislich der Abrechnung nicht gezahlt. Du solltest ihn also schriftlich geltend machen. Wenn dafür eine Zulage gekürzt wurde oder dies zumindest möglich wäre, könnte der AG diese im ersteren Fall teilweise zurückfordern und es im letzteren Fall für die Zukunft tun.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Luc008 am 28.02.2020 08:14
Hallo,
ich bin jetzt zum Jahreswechsel von der 9a Stufe 4 in die 9b Stufe 3 gekommen. Die Entgeldgruppenzulage ist jetzt weggefallen und es gibt einen Garantibetrag von 180 €. Ist das so richtig? Fange ich jetzt in der Stufe 3 wieder von vorn an mit den Arbeitsjahren. Bin ja schon im 9 Jahr.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 28.02.2020 08:40
Hast Du einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: carlos1977 am 28.02.2020 08:50
Ist eigentlich die Tabelle von der VDStra.-Fachgewerkschaft richtig oder falsch?
https://vdstra.de/wp-content/uploads/2020/02/Möglichkeit-der-Höhergruppierung-im-Länderbereich-TV-L.pdf (https://vdstra.de/wp-content/uploads/2020/02/Möglichkeit-der-Höhergruppierung-im-Länderbereich-TV-L.pdf)

Danach würden Luc008 100€ fehlen...
Ob ein Antrag gestellt wurde interessiert mich jetzt auch ?  ???
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Luc008 am 28.02.2020 09:09
Nein, ich habe am 1.1.20 eine neue Stelle angefangen. Sie war in der E9b ausgeschrieben.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 28.02.2020 09:11
Die Höhergruppierung nach 9b führt dort in die Stufe 3. Die Entgeltgruppenzulage aus 9a fällt zwar weg, aber das Entgelt steht in der bisherigen Höhe, also altes Tabellenentgelt plus Entgeltgruppenzulage, weiter zu. Außerdem steht der Garantiebetrag zu.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 28.02.2020 09:17
Nein, die Entgeltgruppenzulage wird lediglich zur Ermittlung des Unterschiedsbetrages herangezogen. Mithin besteht lediglich Anspruch auf das bisherige Tabellenentgelt plus Garantiebetrag.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 28.02.2020 09:20
Warum?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 28.02.2020 09:26
Weil die maßgebliche Regelung (§17 Abs. 4 Satz 2 TV-L) lautet: "Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt nach Satz 1 weniger als 100 Euro in den Entgeltgruppen 2 bis 8 beziehungsweise weniger als 180 Euro in den Entgeltgruppen 9a bis 15, so  erhält  die/der  Beschäftigte  während  der  betreffenden  Stufenlaufzeit  anstelle  des Unterschiedsbetrags einen Garantiebetrag von monatlich 100 Euro (Entgelt-gruppen 2  bis  8)  beziehungsweise 180  Euro  (Entgeltgruppen  9a  bis  15);  steht der/dem  Beschäftigten  neben  dem  bisherigen  und/oder  neuen  Tabellenentgelt  eine Entgeltgruppenzulage oder eine Besitzstandszulage nach § 9 oder § 17 Ab-satz 5 Satz 2 TVÜ-Länder zu, wird für die Anwendung des Halbsatzes 1 die Entgeltgruppenzulage bzw. Besitzstandszulage dem jeweiligen Tabellenentgelt hinzugerechnet und anschließend der Unterschiedsbetrag ermittelt." HS2 enthält mithin lediglich eine abweichende Regelung zur BErechnung des Unterschiedsbetrags.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 28.02.2020 09:29
Das legst du falsch aus.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 28.02.2020 09:30
Nein.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Luc008 am 28.02.2020 09:34
Stimmt denn die Tabelle?
https://vdstra.de/wp-content/uploads/2020/02/M%C3%B6glichkeit-der-H%C3%B6hergruppierung-im-L%C3%A4nderbereich-TV-L.pdf

Wenn ich mein Entgeld aus 2019 E9a Stufe 4 nehme und dann E9b Stufe 3 + 180 e Garantiebeitrag + Entgeldgruppenzulage würde ich genau auf 3656,22 € (siehe Tabelle) kommen.
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Beitrag von: Isie am 28.02.2020 09:36
Die bisherige Summe aus Tabellenentgelt und Entgeltgruppenzulage bildet eine untrennbare Einheit und tritt an die Stelle des Tabellenentgelts, das normalerweise bei der Berechnung des Unterschiedsbetrages zu berücksichtigen wäre.

Die Tabelle stimmt.
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Beitrag von: Spid am 28.02.2020 09:38
Stimmt denn die Tabelle?
https://vdstra.de/wp-content/uploads/2020/02/M%C3%B6glichkeit-der-H%C3%B6hergruppierung-im-L%C3%A4nderbereich-TV-L.pdf

Wenn ich mein Entgeld aus 2019 E9a Stufe 4 nehme und dann E9b Stufe 3 + 180 e Garantiebeitrag + Entgeldgruppenzulage würde ich genau auf 3656,22 € (siehe Tabelle) kommen.

Der Garantiebetrag wird anstelle des Höhergruppierungsgewinns gezahlt, also altes Tabellenentgelt plus Garantiebetrag.
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Beitrag von: Isie am 28.02.2020 09:39
Nein.
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Beitrag von: Spid am 28.02.2020 09:41
Die bisherige Summe aus Tabellenentgelt und Entgeltgruppenzulage bildet eine untrennbare Einheit und tritt an die Stelle des Tabellenentgelts, das normalerweise bei der Berechnung des Unterschiedsbetrages zu berücksichtigen wäre.

Nein. Die tarifliche Regelung ist eindeutig: Zur Anwendung des 1. HS wird die Zulage zum Tabellenentgelt addiert und dann der Unterschiedsbetrag errechnet. Es handelt sich um eine Berechnungsvorschrift für den Unterschiedsbetrag. Weitere Regelungen wurden für den Fall der Entgeltgruppenzulage nicht getroffen.
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Beitrag von: Spid am 28.02.2020 09:42
Nein.

Doch.
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Beitrag von: Techniker37 am 28.02.2020 09:51
Ich habe in diesem Monat auch einen Antrag zur Hochstufung bekommen.
Allerdings, werde ich von der TV-L 7/3 auf die TV-L 8/2 gestuft(Bayern).
Ist das echt alles, oder bekomme ich noch etwas zusätzlich?
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Beitrag von: Spid am 28.02.2020 09:58
Es bsteht Anspruch auf den Garantiebetrag, siehe §17 Abs. 4 Satz 2 TV-L.
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Beitrag von: Techniker37 am 28.02.2020 10:03
Es bsteht Anspruch auf den Garantiebetrag, siehe §17 Abs. 4 Satz 2 TV-L.

Vielen dank. Aber leider, werde ich immernoch nicht schlauer, welchen Garantiebetrag ich erhalten werde.
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Beitrag von: Spid am 28.02.2020 10:06
Was an der Regelung ist Dir unklar?
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Beitrag von: Isie am 28.02.2020 10:14
Du hast Anspruch auf Entgelt, das sich aus dem Tabellenentgelt 9a Stufe 4 und der Entgeltguppenzulage zusammensetzt. Zusätzlich bekommst du den Garantiebetrag. Das Tabellenentgelt nach E 9b spielt keine Rolle. Erst beim nächsten Stufenaufstieg ändert sich das.
Die Durchführungshinweise zum Garantiebetrag enthalten ein Beispiel für so eine Situation.
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Beitrag von: Spid am 28.02.2020 10:16
Du hast Anspruch auf Entgelt, das sich aus dem Tabellenentgelt 9a Stufe 4 und der Entgeltguppenzulage zusammensetzt. Zusätzlich bekommst du den Garantiebetrag. Das Tabellenentgelt nach E 9b spielt keine Rolle. Erst beim nächsten Stufenaufstieg ändert sich das.
Die Durchführungshinweise zum Garantiebetrag enthalten ein Beispiel für so eine Situation.

Bei einer Höhergruppierung in E8 aus E7?
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Beitrag von: Isie am 28.02.2020 10:17
Mein Beitrag bezieht sich auf den vorherigen Fall.
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Beitrag von: Spid am 28.02.2020 10:20
Das war in keinster Weise erkennbar - aber auch dann sind Deine Ausführungen unzutreffend, weil nur Anspruch auf Tabellenentgelt plus Garantiebetrag besteht.
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Beitrag von: Techniker37 am 28.02.2020 10:26
Was an der Regelung ist Dir unklar?
Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt nach Satz 1 weniger als 100 Euro in den Entgeltgruppen 2 bis 8 ... so erhält die/der Beschäftigte während der betreffenden Stufenlaufzeit anstelle des Unterschiedsbetrags einen Garantiebetrag von monatlich 100 Euro (Entgeltgruppen 2 bis 8) ... ;
Ist der Garantiebetrag höher als der Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung, wird als Garantiebetrag der Unterschiedsbetrag gezahlt.
Soweit ist es klar.
Aber nach welcher Grundlage, lande ich nun eine Erfahrungsstufe niedriger?

Desweiteren möchte ich mein neues Entgeld berechnen.

Momentan bekomm ich folgendes:

TV-L 7/3 --> 3024,75 €

mit der neuen Eingruppierung, würde ich wie folgt landen:

TV-L 8/2 --> 3037,04 €

Entspricht ein Delta von :  12,29 €.

Da 12,29€ Erhöhung niedriger als 100€ ist, erhalte ich also in der TV-L 8/2 in Zukunft 3024,75€+100,00 =3124,75€.
ist meine Rechnung richtig?

Wenn ich in die TV-L 8/3 eingruppiert werden sollte, so würde ich 3159,79 bekommen

vielen dank!

 

 

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Beitrag von: Spid am 28.02.2020 10:28
§17 Abs. 4 Satz 1

Ja
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Beitrag von: carlos1977 am 28.02.2020 10:30
Du hast Anspruch auf Entgelt, das sich aus dem Tabellenentgelt 9a Stufe 4 und der Entgeltguppenzulage zusammensetzt. Zusätzlich bekommst du den Garantiebetrag. Das Tabellenentgelt nach E 9b spielt keine Rolle. Erst beim nächsten Stufenaufstieg ändert sich das.
Die Durchführungshinweise zum Garantiebetrag enthalten ein Beispiel für so eine Situation.
Wo kann ich die Durchführungshinweise zum Garantiebetrag nachlesen???
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 28.02.2020 10:32
Die Durchführungshinweise sind interne Verwaltungsanweisungen der AG ohne tarifliche Relevanz.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 28.02.2020 10:37
Die Durchführungshinweise sind interne Verwaltungsanweisungen der AG ohne tarifliche Relevanz.
Da sie für die Bezüge Verwaltung verbindlich sind, sind sie für die Beschäftigten sehr wohl relevant.
https://www.mf.niedersachsen.de/download/149756/2019-11-18_-_Durchfuehrungshinweise_Garantiebetraege_Nds.pdf
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Beitrag von: Spid am 28.02.2020 10:40
Nein. Der AG hat sich schlicht an die tariflichen Regelungen zu halten. Eine Abweichung zum Nachteil des Beschäftigten ist ebenso rechtswidrig wie eine Abweichung zum Vorteil ohne dessen Einverständnis.
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Beitrag von: Isie am 28.02.2020 10:45
Die Durchführungshinweise legen den Tarifvertrag nicht aus, sondern liefern ein Berechnungsbeispiel. Die tarifvertragliche Formulierung ist ohnehin eindeutig.
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Beitrag von: Spid am 28.02.2020 10:51
Eben. Weshalb das Beispiel ja ohnehin falsch ist.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 28.02.2020 10:59
Wenn keine Entgeltgruppenzulage zusteht und der Unterschiedsbetrag niedriger als der Garantiebetrag ist, ist das Tabellenentgelt aus der alten Entgeltgruppe weiterzuzahlen und außerdem der Garantiebetrag.

Wenn in der alten Entgeltgruppe eine Entgeltgruppenzulage zu stand, ist diese in die Berechnung des Unterschiedsbetrages einzubeziehen. Und auch hier ist dann das alte Entgelt, hier aber bestehend aus Tabellenentgelt und Entgeltgruppenzulage, weiterzuzahlen und zusätzlich der Garantiebetrag, wenn der Unterschiedsbetrag niedriger ist als der Garantiebetrag.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 28.02.2020 11:07
Fangen nun die Stufenlaufzeiten denn nun neu an?
Ja.
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Beitrag von: Spid am 28.02.2020 11:25
Wenn keine Entgeltgruppenzulage zusteht und der Unterschiedsbetrag niedriger als der Garantiebetrag ist, ist das Tabellenentgelt aus der alten Entgeltgruppe weiterzuzahlen und außerdem der Garantiebetrag.

Wenn in der alten Entgeltgruppe eine Entgeltgruppenzulage zu stand, ist diese in die Berechnung des Unterschiedsbetrages einzubeziehen. Und auch hier ist dann das alte Entgelt, hier aber bestehend aus Tabellenentgelt und Entgeltgruppenzulage, weiterzuzahlen und zusätzlich der Garantiebetrag, wenn der Unterschiedsbetrag niedriger ist als der Garantiebetrag.

Letzteres ist im TV-L nicht geregelt. Es wird nicht auf das bisherige Entgelt abgestellt, sondern lediglich auf das bisherige Tabellenentgelt - außer für die Berechnung des Unterschiedsbetrags. Für diese Berechnung ist explizit geregelt, daß dafür die Entgeltgruppenzulage zum Tabellenentgelt zu addieren ist. Hätten die TVP die von Dir vertretene Regelung vereinbaren wollen, hätten sie „und anschließend der Unterschiedsbetrag ermittelt.“ weglassen müssen. Haben sie aber nicht und somit ist es lediglich eine Berechnungsvorschrift für den Unterschiedsbetrag.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 28.02.2020 11:43
Für Luc008 ist es nicht mehr relevant. In einem inzwischen wieder gelöschten Beitrag hat er gepostet, dass er gerade eine Mitteilung bekommen hat, dass er in Entgeltgruppe 9b Stufe 4 gekommen ist. Anscheinend eine Neueinstellung statt einer Höhergruppierung. Vielleicht ein anderer Arbeitgeber!?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: carlos1977 am 28.02.2020 12:01
Die Durchführungshinweise sind interne Verwaltungsanweisungen der AG ohne tarifliche Relevanz.
Da sie für die Bezüge Verwaltung verbindlich sind, sind sie für die Beschäftigten sehr wohl relevant.
https://www.mf.niedersachsen.de/download/149756/2019-11-18_-_Durchfuehrungshinweise_Garantiebetraege_Nds.pdf
Welches Beispiel in der PDF meinst du??
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Blume am 28.02.2020 12:37
Ich kann nur Spid Ausführungen Recht geben.

Meine Personalabteilung hat mir mitgeteilt.

Die Entgeltgruppenzulage nicht dazugerechnet wird.

also heißt es nach der Höhergruppierung, altes Gehalt  9a/4 plus 180 Euro Garantiebetrag.

Keine Entgeltgruppenzulage mehr!
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Beitrag von: Isie am 28.02.2020 12:38
Unter Punkt 6 ist das Beispiel. Leider soll das Beispiel gleichzeitig die Deckelung verdeutlichen, so dass es dadurch etwas verwirrend ist.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: carlos1977 am 28.02.2020 12:41
Unter Punkt 6 ist das Beispiel. Leider soll das Beispiel gleichzeitig die Deckelung verdeutlichen, so dass es dadurch etwas verwirrend ist.
Nach diesem Beispiel ist der Garantiebetrag = 0€ ...oder wie?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 28.02.2020 13:15
Ja, wegen der Deckelung. Aber es ist eindeutig, dass das bisherige Entgelt, bestehend aus dem Tabellenentgelt und der Entgeltgruppenzulage weiter gezahlt wird. Den Garantiebetrag obendrauf gibt es nur deshalb nicht, weil es eine stufengleiche Höhergruppierung ist.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 28.02.2020 13:19
Bei dem AG, der die Durchführungshinweise erlassen hat - und zwar nur aufgrund der Durchführungshinweise, nicht aufgrund tariflicher Regelung. Dazu müßte der AG zudem mit dem betreffenden TB eine Vereinbarung treffen, da ihm eine einseitige Abweichung von den entweder unmittelbar oder aufgrund vertraglicher Vereinbarung geltenden tariflichen Regelungen nicht gestattet ist.
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Beitrag von: Isie am 28.02.2020 13:27
Es handelt sich um Durchführungshinweise der TdL, die in den einzelnen Bundesländern angewandt werden, ggf. mit Änderungen. Die von mir genannten gelten für Niedersachsen, also muss man, wenn es nicht um eine Beschäftigung beim Land Niedersachsen geht, die Durchführungshinweise des betreffenden Bundeslandes durchsehen.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 28.02.2020 13:28
Für die das gleiche gilt.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 28.02.2020 13:40
@Spid:
Du legst die Vorschrift zu eng aus. Der letzte Teil des Halbsatzes 2 ist keine Einschränkung, sondern nur eine Klarstellung. Du hättest recht, wenn Halbsatz 1 ausdrücklich regeln würde, dass das Tabellenentgelt aus der alten Entgeltgruppe weiter zu zahlen ist, wenn der Unterschiedsbetrag niedriger als der Garantiebetrag ist. Dann wäre natürlich auch eine Regelung erforderlich, ob das auch für eine Entgeltgruppenzulage gilt. Die Weiterzahlung des Tabellenentgelts aus der alten Entgeltgruppe ist die immanente Folge der tariflichen Regelung. Ebenso ist die Weiterzahlung des Entgelts, bestehend aus Tabellenentgelt und Entgeltgruppenzulage der bisherigen Entgeltgruppe die immanente Folge aus Halbsatz 2 i. V. m. Halbsatz 1. Eine andere Betrachtungsweise ergibt gar keinen Sinn.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 28.02.2020 15:06
Nein, das tue ich nicht. Der 2. HS regelt ausschließlich die Berechnung des Unterschiedsbetrags.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 28.02.2020 15:09
Dann wäre der Halbsatz völlig sinnlos.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 28.02.2020 15:20
Nein, überhaupt nicht. Er kann dazu führen, daß überhaupt ein Anspruch auf den Garantiebetrag besteht, der bei anderer Berechnungsweise nicht bestünde. Und er kann dazu führen, daß kein Anspruch auf den Garantiebetrag besteht, der bei anderer Berechnungsweise zustünde - wenn erst durch die Höhergruppierung eine Entgeltgruppenzulage zusteht.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 28.02.2020 15:34
Das ursprüngliche Beispiel von Luc008 ist doch prima geeignet. In 9a Stufe 4 hatte er eine Entgeltgruppenzulage von etwa 100 EUR. In 9b Stufe 3 hätte er dasselbe Entgelt, aber keine Entgeltgruppenzulage. Also beträgt der Unterschiedsbetrag minus 100 EUR. Bei deiner Auslegung bekommt er weiter das Tabellenentgelt aus 9a, aber keine Entgeltgruppenzulage, außerdem den Garantiebetrag. Also ein Plus von 80 EUR.

Jemand in derselben Entgeltgruppe und Stufe, aber ohne bisherige Entgeltgruppenzulage würde genauso behandelt, hätte aber ein Plus von 180 EUR.

Also war es völlig sinnlos, die Entgeltgruppenzulage in die Berechnung des Unterschiedsbetrages einzubeziehen.

Deshalb halte ich das Beispiel in den Durchführungshinweisen nicht für eine Besserstellung gegenüber den tariflichen Vorschriften, sondern tatsächlich für eine beispielhafte Darstellung der tariflichen Regelung.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 28.02.2020 15:42
Das genannte Beispiel ist ja auch völlig ungeeignet, weil der Garantiebetrag zusteht, egal ob eine Entgeltgruppenzulage in der Ausgangsentgeltgruppe zusteht oder nicht - und zudem keine Entgeltgruppenzulage in der Ausgangsentgeltgruppe zusteht.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 28.02.2020 16:02
Das ist ein typisches Beispiel für Fälle, in denen eine Entgeltgruppenzulage durch eine Höhergruppierung wegfällt. Allerdings ein drastische wegen des identischen Tabellenentgelts. Der Unterschiedsbetrag ist aber in diesen Fällen häufig ein Minusbetrag. Wenn dieser Minusbetrag nach deiner Auslegung völlig irrelevant ist, verkennt du den Sinn der Vorschrift.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 28.02.2020 16:11
Es ist eben kein Fall, in dem überhaupt eine Entgeltgruppenzulage bestünde, die wegfallen könnte. Die Entgeltgruppenzulage ist ja bereits durch die Überleitung entfallen. Zudem besteht der Anspruch bei Höhergruppierung von E9a/4 in E9b/3 unabhängig von einer Entgeltgruppenzulage, so daß die tarifliche Norm selbst dann keine Wirkung entfallen könnte, wenn ein Anspruch auf die Entgeltgruppenzulage bestünde.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 28.02.2020 17:16
Davon war bisher nicht die Rede, dass die Entgeltgruppenzulage durch die Überleitung bereits weggefallen ist. Deshalb hatte ich schließlich nachgefragt. Aber das ist ohnehin nicht die typische Situation für die Einbeziehung einer Entgeltgruppenzulage in die Berechnung. Was du mit deinem letzten Satz meinst, erschließt sich mir nicht.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 28.02.2020 17:22
Das ist doch die zwangsläufige Folge der Überleitung. Davon ab hast Du das Beispiel als typisches Beispiel bezeichnet. Und jetzt ist es das doch nicht?

Die tarifliche Regelung zur Berechnung des Unterschiedsbetrags kann nur dann eine Wirkung entfalten, wenn der Garantiebetrag nicht ohnehin zusteht, egal ob eine Entgeltgruppenzulage zusteht oder nicht.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 28.02.2020 17:49
Ein typisches Beispiel für Halbsatz 2 sind normale Höhergruppierungen, bei denen die Entgeltgruppenzulage durch die Höhergruppierung wegfällt, und nicht die Fälle, in denen eine Entgeltgruppenzulage bereits durch eine Überleitung weggefallen ist. Beim Wegfall einer Entgeltgruppenzulage bei Höhergruppierung ist der Unterschiedsbetrag häufig ein Minusbetrag. Und dieser Minusbetrag wird aufgefüllt, indem das bisherige Entgelt weiter gezahlt und zusätzlich der volle Garantiebetrag gezahlt wird. Diese Verfahrensweise gibt es schon seit Jahren. Geändert hat sich 2019 nur die Höhe der Garantiebeträge und die Einführung der Deckelung, was die Berechnung etwas komplizierter macht.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 28.02.2020 17:55
Du hast aber ein Beispiel gebracht, bei dem bereits in der Ausgangsentgeltgruppe kein Anspruch auf die Entgeltgruppenzulage bestand und es wiederholt als typisches Beispiel bezeichnet.

Die tarifliche Regelung sah noch nie ein solches „Auffüllen“ vor, sondern hat in HS2 stets nur eine abweichende Berechnung des Unterschiedsbetrags geregelt. Ob AG nun schon jahrelang bei der Umsetzung versagen, ist unbeachtlich.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 28.02.2020 18:08
Ich empfehle, die Durchführungshinweise der TdL vom 30.03.2012 zu lesen. Hier wird nicht nur die tarifliche Neuregelung der Einbeziehung von Entgeltgruppenzulagen erläutert, sondern in einem Beispiel die von mir als Auffüllen bezeichnete Berechnungsweise sehr gut dargestellt.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 28.02.2020 18:17
Warum sollte ich Durchführungshinweise lesen? Da kann ich auch lesen, was so auf die Klowand gekritzelt wurde. Gleiche tarifliche Relevanz, gleiche Güte.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 28.02.2020 18:23
Wenn Durchführungshinweise der TdL eine tarifliche Neuregelung erläutern, haben sie jedenfalls mehr Relevanz als eine Auslegung der tariflichen Vorschriften durch dich oder mich.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 28.02.2020 18:49
Nein, sie sind nicht nur tariflich ohne jeden Wert, sie sind auch kein Anhaltspunkt für die Auslegung tariflicher Normen - schließlich käme dann einer der Tarifparteien eine Interpretationshoheit zu, die ihr nicht zusteht. Wenn man dann noch bedenkt, daß nicht selten die Durchführungshinweise das Versagen der Tarifparteien, das zu vereinbaren, was sie vereinbaren wollten, noch verschlimmbesserten - ich sage nur PE3 zu §16 Abs. 2 TV-L i.V.m. §16 Abs. 2 Satz 3. Das war ganz großes Kino, wie man eine im Wortlaut grundrechtswidrige Regelung in den Durchführungshinweisen durch eine explizit tarifwidrige heilen wollte. Wie großartig das BAG das quasi im Vorbeigehen abkanzelte, während das BAG die auf der Hand liegende grundrechtskonforme Interpretation der tariflichen Norm präsentierte. Das war eigentlich der Augenblick, wo die TdL hätte sagen sollen: Interpretation tariflicher Normen überlassen wir besser mal jemandem, der sich damit auskennt.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 28.02.2020 19:05
Durchführungshinweise sollen ja nicht unbedingt eine einseitige Auslegung der tariflichen Vorschriften darstellen, sondern die Anwendung vereinfachen. Insbesondere, wenn beide Tarifvertragsparteien dieselbe Auffassung zur Anwendung haben, wird es wohl auch so gewollt sein. Ob die Anwendung vor Gericht Bestand hat, ist ein anderes Thema.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 28.02.2020 19:07
Maßgeblich ist aber nicht, was die TVP wollten, sondern was sie vereinbart haben.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 28.02.2020 19:26
Aber es ist eben nicht so einfach, tarifliche Vorschriften so zu formulieren, dass sie zweifelsfrei auf alle denkbaren Fallgestaltungen korrekt angewendet werden. Aber durch die Durchführungshinweise wissen die Bezügestellen, was sie in welcher Situation tun sollen, und die Beschäftigten wissen, womit sie rechnen müssen.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 28.02.2020 19:46
Das ist einfacher als man denkt - aber natürlich nicht für Menschen, die bei einer recht simplen Aufgabe wie eine inhaltsgleiche Regelung mit Wirkung zu einem ein Jahr späteren Zeitpunkt derart versagen wie bei §29f TVÜ-L. Und dann kommt ja noch die Unfähigkeit, die Folgen von Vereinbarungen abzusehen - ich sage nur Überleitung Techniker mit Entgeltgruppenzulage. Das Unvermögen haben die TVP beim TV-L aber nicht exklusiv - ich erinnere nur daran, daß die TVP im kommunalen Bereich nicht mal im Ansatz die absurde Wirkung der stufengleichen Höhergruppierung auf die Regelungen zur Ausbildungs- und Prüfungspflicht bedacht haben.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 29.02.2020 11:11
Nein, überhaupt nicht. Er kann dazu führen, daß überhaupt ein Anspruch auf den Garantiebetrag besteht, der bei anderer Berechnungsweise nicht bestünde. Und er kann dazu führen, daß kein Anspruch auf den Garantiebetrag besteht, der bei anderer Berechnungsweise zustünde - wenn erst durch die Höhergruppierung eine Entgeltgruppenzulage zusteht.

Hier ist ein Beispiel dafür, dass der Garantiebetrag nur deshalb zusteht, weil eine wegfallende Entgeltgruppenzulage in die Berechnung des Unterschiedsbetrages einbezogen wird: vor Höhergruppierung Tabellenentgelt E9a 3895,24 € und Entgeltgruppenzulage 100 €, nach Höhergruppierung Tabellenentgelt E9b 4124,89 €, keine Entgeltgruppenzulage. Unterschiedsbetrag 129,65 €, also steht der Garantiebetrag zu.
Nach deiner Auslegung würde das alte Tabellenentgelt plus Garantiebetrag gezahlt, ergibt 4075,24. Das ist weniger als das nach Höhergruppierung zustehende Tabellenentgelt. Geht also gar nicht.
Nach den Erläuterungen und dem Beispiel in den Durchführungshinweisen wird dagegen das alte Entgelt, bestehend aus dem Tabellenentgelt und der Entgeltgruppenzulage aus der bisherigen Entgeltgruppe, weitergezahlt und zusätzlich der volle Garantiebetrag.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 29.02.2020 11:17
Erstens ginge das sehr wohl - was aber dahingestellt bleiben kann, da es die beschriebene Konstellation nicht gibt.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 29.02.2020 13:37
Ich kann nur Spid Ausführungen Recht geben.

Meine Personalabteilung hat mir mitgeteilt.

Die Entgeltgruppenzulage nicht dazugerechnet wird.

also heißt es nach der Höhergruppierung, altes Gehalt  9a/4 plus 180 Euro Garantiebetrag.

Keine Entgeltgruppenzulage mehr!
Richtig, keine Entgeltgruppenzulage mehr. Aber Entgeltzahlung in der Höhe, wie sie vor der Höhergruppierung zustand, also zusammengesetzt aus Tabellenentgelt und Entgeltgruppenzulage aus der bisherigen Entgeltgruppe. Und zusätzlich steht der Garantiebetrag zu.

https://vdstra.de/wp-content/uploads/2020/02/M%C3%B6glichkeit-der-H%C3%B6hergruppierung-im-L%C3%A4nderbereich-TV-L.pdf

Es kann natürlich sein, dass dein Arbeitgeber bei seiner Rechtsauffassung bleibt. Aber du solltest trotzdem deinen Anspruch auf Nachzahlung schriftlich geltend machen.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 29.02.2020 13:38
Es gibt keinen Anspruch, mithin kann ein solcher auch nicht geltend gemacht werden.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 29.02.2020 13:46
@Spid:
Das ist deine Rechtsauffassung, aber es ist möglicherweise  eine Mindermeinung. Wenn sich die Rechtsauffassung durchsetzt, die in dem verlinkten Beitrag vertreten wird, ist es wichtig, den Anspruch geltend gemacht zu haben.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 29.02.2020 13:53
Es fehlt ja schon seit der Überleitung am Anspruch auf die Entgeltgruppenzulage, so daß eine abweichende Rechtsauffassung zur Berücksichtigung der Entgeltgruppenzulage bei Höhergruppierung nicht einmal relevant wird.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 29.02.2020 14:02
Diese Diskussion hatten wir auch schon mal. Auch dazu gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen. Genau auf diese Situation bezieht sich ja der verlinkte Beitrag.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 29.02.2020 14:22
Bislang hat niemand darlegen können, woraus sich nach Wegfall der Anspruchsgrundlage ein Anspruch ergeben sollte. Mithin ist jede Rechtsmeinung, die einen solchen Anspruch ohne Anspruchsgrundlage bejaht, ohne Wert.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 29.02.2020 14:50
Siehe Effertz, Jahrbuch zum TV-L, 2011, Überleitungstechnik.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 29.02.2020 15:04
Das ist mir bekannt. Du übersiehst geflissentlich, daß §29a Abs. 2 Satz 3 f. TVÜ-L eine entsprechende Regelung enthielt: „Soweit an die Tätigkeit in der bisherigen Entgeltgruppe besondere Entgeltbestand- teile geknüpft waren und diese in der Entgeltordnung zum TV-L in geringerer Höhe entsprechend vereinbart sind, wird die hieraus am 1. Januar 2012 bestehende Differenz unter den bisherigen Voraussetzungen als Besitzstandszulage so lange gezahlt, wie die anspruchsbegründende Tätigkeit unverändert ausgeübt wird und die sonstigen Voraussetzungen für den besonderen Entgeltbestandteil nach bisherigem Recht weiterhin bestehen; § 9 Absatz 4 bleibt unberührt. Satz 3 gilt entsprechend, wenn besondere Entgeltbestandteile in der Entgeltordnung zum TV-L nicht mehr vereinbart sind.“

Eine solche Vereinbarung fehlt in den aktuellen Überleitungsregelungen.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 29.02.2020 16:00
Dann jetzt doch: Spid hat rein vom Wortlaut recht. Allerdings wiederspricht dies dem Sinn und Zweck der Regelung, daher ist die von der TdL nach innen kommunizierte Regelung die von TV-Ler.
Na, sach ich doch die ganze Zeit ...  ;)

Ich schließe mich an. Notfalls werden die Gerichte es richten.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 29.02.2020 16:11
Ich denke nicht, daß es da zu relevanter Rechtsprechung kommen wird - leider.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Blume am 02.03.2020 08:16
Mit welcher rechtlichen Begründung sollte ich deiner Meinung nach einen Brief an die Personalabteilung schicken und die Ansprüche geltend machen?

Die Tarifparteien haben es einfach nicht auf die Reihe gebracht das anständig zu klären.

Leidtragender ist wie immer der Angestellte....





Ich kann nur Spid Ausführungen Recht geben.

Meine Personalabteilung hat mir mitgeteilt.

Die Entgeltgruppenzulage nicht dazugerechnet wird.

also heißt es nach der Höhergruppierung, altes Gehalt  9a/4 plus 180 Euro Garantiebetrag.

Keine Entgeltgruppenzulage mehr!
Richtig, keine Entgeltgruppenzulage mehr. Aber Entgeltzahlung in der Höhe, wie sie vor der Höhergruppierung zustand, also zusammengesetzt aus Tabellenentgelt und Entgeltgruppenzulage aus der bisherigen Entgeltgruppe. Und zusätzlich steht der Garantiebetrag zu.

https://vdstra.de/wp-content/uploads/2020/02/M%C3%B6glichkeit-der-H%C3%B6hergruppierung-im-L%C3%A4nderbereich-TV-L.pdf

Es kann natürlich sein, dass dein Arbeitgeber bei seiner Rechtsauffassung bleibt. Aber du solltest trotzdem deinen Anspruch auf Nachzahlung schriftlich geltend machen.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 02.03.2020 08:22
Mit welcher rechtlichen Begründung sollte ich deiner Meinung nach einen Brief an die Personalabteilung schicken und die Ansprüche geltend machen?
Unter Verweis auf die Durchführungshinweise der TdL.
Dein AG soll sich gefälligst an die eigene Auslegung des TV halten ...
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 02.03.2020 08:38
Die aber keine rechtliche Wirkung entfalten...
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Blume am 02.03.2020 09:01
Das ist der Durchführungshinweis für Bayern.


6. Besonderheiten bei Entgeltgruppenzulagen bzw. Besitzstandszulagen nach §§ 9 oder 17 Absatz 5 Satz 2 TVÜ-Länder
Sofern in der bisherigen Entgeltgruppe eine Entgeltgruppenzulage oder eine Besitz-standszulage nach §§ 9 oder 17 Absatz 5 Satz 2 TVÜ-Länder zustand, ist diese bei einer Höhergruppierung zwar nicht bei der Stufenzuordnung, aber bei der anschlie-ßenden Bestimmung der Höhe des Entgelts zu berücksichtigen (§ 17 Absatz 4 Satz 2 2. Teilsatz TV-L).
Beispiel 9:
Eine Beschäftigte ist nach EG 9a Fallgruppe 1 des Teils II Abschnitt 22 Unterabschnitt 2 ein-gruppiert und am 1. Januar 2020 der Stufe 2 zugeordnet (3.227,32 € zzgl. Entgeltgruppenzulage 101,57 € = 3.328,89 €).
Auf ihren Antrag wird die Beschäftigte rückwirkend zum 1. Januar 2020 nach § 29d Absatz 2 TVÜ-Länder in die EG 9b höhergruppiert.
Dort wird sie der Stufe 2 (3.227,32 €) zugeordnet. Aufgrund des negativen Unterschiedsbetrags zum bisherigen Entgelt (3.227,32 € + 101,57 € = 3.328,89 €) von -101,57 € kommt an sich der Garantiebetrag von 180 € zum Tragen. Dieser steht neben dem „bisherigen Entgelt“ in EG 9a Stufe 2 aber nur in Höhe von 0 € zu, da er auf den Unterschiedsbetrag bei fiktiver stufengleicher Höhergruppierung (3.227,32 € ./. 3.227,32 € = 0 €) begrenzt ist.
Das Entgelt beträgt also wie bisher 3.328,89 €.
Zur weiteren Stufenlaufzeit in der EG 9b Stufe 2 siehe 3.


Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 02.03.2020 09:15
Die aber keine rechtliche Wirkung entfalten...
Klar. Solange aber der AG auf dieser Grundlage zahlt, ist das erstmal egal. Und sobald die jeweilige Stufenlaufzeit durchlaufen ist, ist es auch egal ob er es sich anders überlegt ...
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 02.03.2020 09:19
Sicher. Es läßt sich aber kein Anspruch ableiten.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 02.03.2020 09:21
Sicher. Es läßt sich aber kein Anspruch ableiten.
Jedenfalls kein tariflicher Anspruch. Aber es reicht ja erstmal völlig hin, wenn der AG sich an die eigene Auslegung des TV hält ...
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 02.03.2020 09:35
Ja. Besser wäre es aber, wenn die TVP Regelungen vereinbarten, deren Regelungsgehalt tatsächlich dem entspricht, was die TVP wohl regeln wollten.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Bytez am 02.03.2020 16:30
Nach § 29d Absatz 1 TVÜ-L sind Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber, der Mitglied der TdL oder eines Mitgliedsverbandes der TdL ist, über den 31. Dezember 2019 hinaus fortbesteht, und die am 1. Januar 2020 unter den Geltungsbereich des TV-L fallen, für den Fall, dass sich für sie eine höhere Eingruppierung ausschließlich aufgrund der zum 1. Januar 2020 in Kraft tretenden Änderungen in der Entgeltordnung zum TV-L ergibt, für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit in der bisherigen Entgeltgruppe eingruppiert.

Die Formulierung, dass sie für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit in der bisherigen Entgeltgruppe eingruppiert sind, ist eine Bestandsschutzregelung, die bedeutet, dass die Tarifautomatik in Bezug auf die neugefasste Entgeltordnung ausgesetzt wird und dass sie in der bisherigen Entgeltgruppe verbleiben, in die sie nach der bisherigen Fassung der Entgeltordnung eingruppiert waren. Die bisherige Fassung der Entgeltordnung gilt insoweit weiter. Siehe hierzu BAG vom 28.02.2018, 4 AZR 816/16.

Da die bisherige Fassung der Entgeltordnung den Anspruch auf die Entgeltgruppenzulage begründete, steht diese für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeut weiter zu, sofern kein Antrag nach § 29 d Abs. 2 TVÜ-L gestellt wird.


Das habe ich letztens auch gelesen, verstehe es aber nicht...

Ich bin Techniker in der E7/4 und meine Tätigkeitsbeschreibung ist seit Jahren gleichgeblieben. Heißt das jetzt das ich keinen Anspruch auf die E8 hab? (Antwort auf meinen Antrag war von der PA: "Wir warten noch auf Infos aus dem Ministerium wie das alles durchzuführen ist")...
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 02.03.2020 16:51
Ein Antrag auf Höhergruppierung führt rückwirkend zum 01.01.20 in E8. Ohne Antrag verbleibst Du für die Dauer unverändert auszuübender Tätigkeit in E7.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 02.03.2020 17:10
@Blume:
Die Durchführungshinweise sind eigentlich eindeutig. Einen Garantiebetrag gibt es in dem Beispielfall nur deshalb nicht, weil es eine stufengleiche Höhergruppierung ist. Es kann natürlich noch passieren, dass dein Arbeitgeber meint, die Entgeltgruppenzulage auch weiterhin nicht in die Berechnung einbeziehen zu wollen. Aber das lass deinen Arbeitgeber mal schön begründen. Insbesondere, wenn die Entgeltgruppenzulage an Beschäftigte, die keine Höhergruppierung beantragt haben, weitergezahlt wird, dürfte die Begründung interessant sein.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 02.03.2020 17:14
Wobei der AG zu keiner Begründung verpflichtet ist.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Capo am 03.03.2020 13:13

Wenn ich mich auf eine Stelle als Techniker nach E9b bewerbe und ich habe jetzt eine Stelle E9a Stufe 5 mit Entgeltgruppenzulage (Meister) und eine Meisterzulage. Wo lande ich den dann?
Werden die Zulagen dann nicht berücksichtigt? Da ja E9a Stufe 5 und E9b Stufe 4 der gleiche Betrag ist, habe ich  dann nur die 180€ statt die 193,35€ der Zulagen. Somit also 13,35€ weniger.


 
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 03.03.2020 13:52
Wenn ich mich auf eine Stelle als Techniker nach E9b bewerbe ...
Gleicher Arbeitgeber?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Capo am 03.03.2020 14:52
Ja gleicher Arbeitgeber.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 03.03.2020 16:09
Jetziges Tabellenentgelt 9a plus Entgeltgruppenzulage plus Garantiebetrag. Für die Einbeziehung der Meisterzulage gibt es keine Grundlage. Oder gibt es die auch in der neuen Entgeltgruppe?
Da die tarifliche Regelung aber unterschiedlich ausgelegt wird, kommt es auf die Durchführungshinweise an.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 03.03.2020 16:11
Es gibt auch für die Einbeziehung der Entgeltgruppenzulage keine Rechtsgrundlage.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Capo am 03.03.2020 17:09
Die Meisterzulage ist Tätigkeitsabhängig und wird nur dann gewährt wenn ich im TV-L Tätigkeiten habe wofür ich im BAT eine Meisterzulage bekommen hätte. Dieses ist hier nicht der Fall.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 03.03.2020 17:16
Ist die Besitzstandszulage für die entfallene Meisterzulage nicht mit Ablauf des 31.12.18 entfallen?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Capo am 03.03.2020 17:30
Ich müsste es jetzt noch genau nachlesen. Es gab im TV Ü irgendwo ein Passus das solange es keine neue Regelung der Zulagen gibt die alte Weiterbesteht. Die Meister und Technikerzulagen wurden meines Wissen nicht neu geregelt bzw. gestrichen. Es ist keine Besitzstandszulage da ich zur Zeit des BAT nicht als Meister Beschäftigt war.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Capo am 03.03.2020 17:46
Hab den Passus im TV-Ü gefunden. Hat man den bei einen der letzten Tarifverhandlungen geändert? War mir sicher das da früher kein Verfallsdatum 31.12.2018 drinstand.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 03.03.2020 17:56
Vorher stand in §17 Abs. 6 selber, daß nur bis zur Neuregelung gezahlt würde. Das hat man durch konkrete Daten in der PE ersetzt.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Capo am 03.03.2020 18:09
Scheint mein Arbeitgeber auch nicht zu wissen da er die Zulagen weiterzahlt.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: wap am 03.03.2020 20:07
Die ehemalige Meisterzulage ist tatsächlich entfallen. Jedoch wurde für Meistertätigkeiten Punkt 15 im Teil 2 der EGO (2019) eine Zulage in der selben Höhe eingeführt. Ebenso eine Zulage für Ingenieure unter Punkt 22.1 in Höhe der ehemaligen Technikerzulage. Aber auch hier ganz eindeutig nur für Ingenieure und nicht für Techniker.

 15. Meister, technische Beschäftigte mit besonderen Aufgaben, Grubenkontrolleure
Vorbemerkung
1Beschäftigte, die nach diesem Abschnitt eingruppiert sind, erhalten eine monatliche Zulage in Höhe von 38,35 Euro.

22.1 Ingenieure
Vorbemerkungen
2. (1) 1Beschäftigte, die nach diesem Unterabschnitt eingruppiert sind, erhalten
eine monatliche Zulage in Höhe von 23,01 Euro.


Auf deiner neuen Technikerstelle entfällt somit deine Meisterzulage und eine Technikerzulage steht dir ebenfalls nicht zu.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 03.03.2020 21:28
Es gibt auch für die Einbeziehung der Entgeltgruppenzulage keine Rechtsgrundlage.
Deshalb der Hinweis auf die Durchführungshinweise. Das hat doch TV-Ler so schön formuliert, dass Arbeitgeber sich doch bitte an die eigenen Durchführungshinweise halten sollen.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Geist am 29.04.2020 07:41
Und so begab es sich, dass alle Techniker der FG I die 9b beantragten, trotzdem seit jeher die 9a + EGG Zulage bekamen...
Mal im Ernst: Ist so ein tariflich vorgesehener, zustimmungspflichtiger Antrag genauso aufwendig, wie ein normaler Antrag auf Höhergruppierung? Gerade in Coronazeiten müsste das Ganze doch ratzfatz über den Tisch gehen, wenn die Voraussetzungen offensichtlich gegeben sind.
Und wie sieht es mit der Entgeltgruppenzulage aus? Wird die dann am Ende des Jahres komplett zurückgefordert?
Die Tarifverhandlungen sind jetzt seit 13 Monaten beendet.
Und ich weiß noch immer nicht, was ich verdiene (Techniker E9k S4+EGGZ -> E9a S5+EGGZ -> E9b S4 + 180€?)
Die PA weiß nicht, ob die Entgeltgruppenzulage absichtlich gezahlt wird, ob sie der E9a weiterhin zusteht, ob sie in E9b weitergezahlt oder von allen "irgendwann" zurückgefordert wird.
Vielleicht sind hier ja einige antragsmäßig schon weiter vorgedrungen...
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 29.04.2020 08:01
Der tariflich vorgesehene Antrag auf Höhergruppierung ist in Ermangelung anderer Anträge auf Höhergruppierung der normale Antrag auf Höhergruppierung, in allen übrigen Fällen sind TB entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich.

Ein guter AG sollte nicht mehr als zwei Arbeitstage zur Bearbeitung und Umsetzung des Antrags auf Höhergruppierung brauchen. Zwei Wochen hielte ich für noch akzeptabel, danach würde ich Klage erheben. Wenn Tätigkeitsmerkmale völlig neu gefasst werden, wie bei der IT, kann das durchaus mal einen oder zwei Monate dauern, aber das ist hier ja nicht der Fall. Das Ergebnis ergibt sich unmittelbar aus der derzeitigen Eingruppierung und steht seit einem Dreiviertel Jahr fest. Bei der ähnlich gelagerten Höhergruppierung auf Antrag in die E9c im TVÖD Bund haben wir einem Antragsteller, der vor dem 18. eines Monats den Antrag stellte, noch mit dem Entgelt für den Monat der Antragstellung das entsprechende Entgelt einschl. der sich ergebenden Nachzahlung zahlen können. Alles eine Frage der Qualität - oder ihres Fehlens.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: WasDennNun am 29.04.2020 08:18
Wenn Tätigkeitsmerkmale völlig neu gefasst werden, wie bei der IT, kann das durchaus mal einen oder zwei Monate dauern,
Und bei guter Qualität, ist dieser Vorgang jetzt abgeschlossen oder wird spätestens Anfang Januar abgeschlossen sein.
Aber erfahrungsgemäß wird in einigen Ämtern erst im Marz 2021 damit angefangen, weil kommt ja alles so plötzlich.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 29.04.2020 08:38
Durchaus. Im TV-L hat man ja ein Kalenderjahr als Puffer eingebaut. Entweder um Geld zu sparen oder weil man sich der Bearbeitungsdauer bewußt war.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Geist am 29.04.2020 10:14
Zitat
Aber erfahrungsgemäß wird in einigen Ämtern erst im Marz 2021 damit angefangen, weil kommt ja alles so plötzlich.

März 21 wird angefangen... der Antrag, dem laut Tarifvertrag von März 19 (!) stattzugeben IST, wenn die Voraussetzungen stimmen (leicht an der Eingruppierung abzulesen, was ca. 2 Sekunden dauert: Techniker E9k Fg 1 = JA; Techniker E9k Fg 2 = NEIN) ist dann im Dezember 21 von allen unterschrieben...

Das wäre selbst für eine total beknackte Schneckenbehörde bestehend aus dementen Tütelgreisen eine schwache Leistung.

Naja... vielleicht geht es ja auch schneller.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 29.04.2020 10:18
Dem AG kommt keine Entscheidung über einen Antrag auf Höhergruppierung zu, mithin kann er ihm auch nicht stattgeben. Vielmehr wirkt der Antrag auf Höhergruppierung unmittelbar, der AG hat ihn lediglich umzusetzen.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Bytez am 07.05.2020 10:42
Hallo!

Nur mal kurz meine Erfahrung (E7 Antrag auf E8 gestellt -> Techniker).

Den Antrag habe ich im Oktober/November 2019 eingereicht. Einen Monat später bekam ich einen Brief das ich keine neuen/anderen Tätigkeiten ausübe und es daher keinen Grund gibt mich umzugruppieren. Man warte noch auf Informationen vom Ministerium zwecks Änderungen die sich durch die Tarifrunde ergeben haben. Ok soweit..

Im Januar habe ich dann mal nachgefragt, da kam die gleiche Antwort aber mit dem Verweis, dass ich alles rückwirkend bekommen würde wenn die Änderung greift, da ich ja den Antrag schon gestellt habe.
Seitdem habe ich nichts mehr von meiner PA gehört..

Letzte Woche hab ich dann das Landesamt für Finanzen (in meinem Fall Bayern) angeschrieben, die schickten mir einen Antwort Brief:

"...leider kann ich Ihnen bezüglich Ihrer Frage nach der Änderung der Eingruppierung nichht weiterhelfen. Die Eingruppierung/Umgruppierung auf Grund der Tätigkeiten bzw. Tätigkeitsmerkmalen liegt ausschließlich im Zuständigkeitsbereich der Personalverwaltung. Ich bitte Sie sich diesbezüglich an ***** zu wenden.

Es kann doch nicht sein, das ich seit Monaten um eine Umgruppierung kämpfen muss, die mir ganz klar zusteht und für die ich eigentlich nichts weiter machen sollte als den Antrag zu schicken..
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 07.05.2020 10:48
Ein Antrag auf Höhergruppierung konnte erst 2020 gestelt werden, denn erst dann traten die neuen Tätigkeitsmerkmale für Techniker inkraft. Ein in 2019 gestellter Antrag ist unbeachtlich und wirkungslos.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Wastelandwarrior am 07.05.2020 16:01
Wie viele andere Dinge komm ja vielleicht auch die Trennung von Bezügestelle und Personalverwaltung im Zuge der Corona-Erschütterungen auf die Tagesordnung. Da sind einfach zu viele Sollbruchstellen.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 22.05.2020 10:51
Gibt es schon abschließend bearbeitete Anträge auf Höhergruppierung? Und wurden zum 01.01.20 weggefallene Entgeltgruppenzulagen aus der alten Entgeltgruppe berücksichtigt?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Wastelandwarrior am 25.05.2020 14:12
Durchaus. Im TV-L hat man ja ein Kalenderjahr als Puffer eingebaut. Entweder um Geld zu sparen oder weil man sich der Bearbeitungsdauer bewußt war.
A
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 26.05.2020 07:07
Inkrafttreten der Regelung war am 01.01.2020. Auch wenn die Antragsfrist noch bis Ende des Jahres läuft, muss es doch inzwischen schon diverse Anträge geben, von denen zumindest einige schon durch Umsetzung der tariflichen Regelung abschließend bearbeitet wurden.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: carlos1977 am 26.05.2020 10:38
Habe den Antrag Mitte April gestellt und noch keine Rückmeldung erhalten!
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Friedrichs007 am 26.05.2020 20:21
Moin, habe ebenfalls den Antrag Anfang März 2020 gestellt - Ich warte auf Rückmeldung und werde nach drei Monaten schriftlich mit Terminsetzung erinnern!
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 26.05.2020 21:09
Welche Bundesländer?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 26.05.2020 21:10
Ich verstehe nicht, wie man sich sowas länger als zwei Wochen bieten lassen kann.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Friedrichs007 am 26.05.2020 21:21
NIEDERSACHSEN
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: carlos1977 am 27.05.2020 06:24
RLP
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Teflonscheibe am 02.06.2020 07:27
BAY. ist in Bearbeitung, bin gespannt  8)
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Xelatra am 09.06.2020 13:48
Hallöle!

Ich möchte hier nur eine kurze Info geben, dass bei mir der Höhergruppierungsantrag von 9a in 9b genehmigt ist und im Mai vollzogen wurde.
Ich hatte den Antrag in der ersten Januarwoche bereits bei meiner Personalabteilung abgegeben. Durch die fehlenden Durchführungsbestimmungen dauerte die Umsetzung nun bis Mai.
Heute kam die Entgeldabrechnung...und siehe da....sogar der Betrag der Entgeldgruppenzulage (mit neuem Namen) ist erhalten geblieben.

Ich hoffe, das ihr alle auch nicht mehr lange warten müsst!  :D

Viele Grüße
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 09.06.2020 13:51
Der Antrag auf Höhergruppierung wirkt unmittelbar und wird nicht durch den AG beschieden. Warten muß niemand, wer wartet, will das so.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: wap am 09.06.2020 13:59
Hallöle!

Ich möchte hier nur eine kurze Info geben, dass bei mir der Höhergruppierungsantrag von 9a in 9b genehmigt ist und im Mai vollzogen wurde.
Ich hatte den Antrag in der ersten Januarwoche bereits bei meiner Personalabteilung abgegeben. Durch die fehlenden Durchführungsbestimmungen dauerte die Umsetzung nun bis Mai.
Heute kam die Entgeldabrechnung...und siehe da....sogar der Betrag der Entgeldgruppenzulage (mit neuem Namen) ist erhalten geblieben.

Ich hoffe, das ihr alle auch nicht mehr lange warten müsst!  :D

Viele Grüße


Die Entgeltgruppenzulage ist entfallen. Es gibt für Techniker mit entsprechender Tätigkeit lediglich die Entgeltgruppen E8,E9a,E9b. Welche Zulage wird dir weiter gezahlt?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Xelatra am 09.06.2020 14:27
Nennt sich Ausgleichszulage
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: carlos1977 am 10.06.2020 06:51
Nennt sich Ausgleichszulage

Also Tabellenentgelt + Ausgleichzulage + Garantiebetrag (z.b. 180€) ??

Welches Bundesland??


Bei uns ist die Höhergruppierung jetzt auch offiziell durch!
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Henny0710 am 12.06.2020 09:20
Ich durfte die Tage auch meinen Änderungsvertrag unterschreiben.
Von E9a Stufe 3 zu E9b Stufe 3

Was sich allerdings am ende des Monats in der Lohntüte befindet und wie die Berechnung aussieht kann ich euch auch nicht sagen.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 12.06.2020 09:26
Wozu braucht es da einen Änderungsvertrag?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Blume am 15.06.2020 07:23
Nennt sich Ausgleichszulage

Also Tabellenentgelt + Ausgleichzulage + Garantiebetrag (z.b. 180€) ??

Welches Bundesland??


Bei uns ist die Höhergruppierung jetzt auch offiziell durch!



Ja wird genauso bezahlt. Bundesland Bayern bei mir.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Friedrichs007 am 15.06.2020 21:14
… handelt es sich bei der jetzigen "Ausgleichszahlung" um:

1) Vergütungsgruppenzulage 145,99€
oder
2) Besitzstandszulage           145,99€
oder
3) Entgeltgruppenzulage       101,57€
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Blume am 16.06.2020 07:08
… handelt es sich bei der jetzigen "Ausgleichszahlung" um:

1) Vergütungsgruppenzulage 145,99€
oder
2) Besitzstandszulage           145,99€
oder
3) Entgeltgruppenzulage       101,57€

Entgeldgruppenzulage ;)
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 16.06.2020 07:24
Es handelt sich nicht um die Entgeltgruppenzulage, sondern um eine übertarifliche Zulage, die anstelle der fortgefallenen Entgeltgruppenzulage gezahlt wird.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Dedec am 17.06.2020 09:20
Wozu braucht es da einen Änderungsvertrag?

Das würde mich auch interessieren !?

Ich habe nun einen Änderungsvertrag zur Unterschrift vorgelegt bekommen, eigentlich steht nix besonderes drin, nur (3) §4 ist angehakt, Entgeltgruppe 9a wird durch Entgeltgruppe 9b ersetzt

Außerdem............    Der Arbeitgeber ist berechtigt, der oder dem Beschäftigten aus dienstlichen Gründen eine andere Tätigkeit im Rahmen der Entgeltgruppe zuzuweisen.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Henny0710 am 17.06.2020 11:47
Bei mir steht folgendes

...wird folgender Änderungsvertrag
geschlossen:
§1
In §4 des Arbeitsvertrages werden die Worte
"Engeltgruppe 9 TV-L" durch die Worte "Entgeltgruppe 9b TV-L" ersetzt.

Der Arbeitgeber ist berechtigt, dem Beschäftigten aus dienstlichen Gründen eine andere Tätigkeit im Rahmen der Entgeltgruppe zuzuweisen.

§2
Dieser Änderungsvertrag tritt mit Wirkung vom 01.01.2020 in Kraft.

Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Friedrichs007 am 24.06.2020 21:53
Guten Abend,
habe jetzt ebenfalls einen Änderungsvertrag geschlossen.

In §4 des Arbeitsvertrages wird die
"Entgeltgruppe 9a" durch die Worte "Entgeltgruppe 9b" ersetzt.

Der Arbeitgeber ist berechtigt, der oder dem Beschäftigten aus dienstlichen Gründen eine andere Tätigkeit im Rahmen der Entgeltgruppe zuzuweisen.

§2
Dieser Änderungsvertrag tritt in Kraft mit Wirkung vom 01.01.2020

Jetzt warte ich erst einmal auf die Gehaltsabrechnung (Land Niedersachsen / NLBV)!
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: ITechniker am 25.06.2020 08:09
Ich hab ebenfalls einen Änderungsvertrag vorgelegt bekommen, Wortlaut etwas abweichend von meinen Vorschreibern. NRW.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 25.06.2020 08:18
Es bleibt bei: Wozu?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: carlos1977 am 29.06.2020 07:32
Ich hab ebenfalls einen Änderungsvertrag vorgelegt bekommen, Wortlaut etwas abweichend von meinen Vorschreibern. NRW.


Wenn Änderungsvertrag, dann ist es keine Höhergruppierung, oder? Also auch dann keine Zurückstufung in der Stufe, der?  :o
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 29.06.2020 07:37
Unfug.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: carlos1977 am 29.06.2020 07:50
ok
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Geist am 29.06.2020 07:55
Wenn Änderungsvertrag, dann ist es keine Höhergruppierung, oder? Also auch dann keine Zurückstufung in der Stufe, der?  :o

Ist wohl eher eine philosophische Ansicht.
EINE Auslegung ist: Du bist von einer niedrigeren Gruppe gnädiger Weise in eine höhere gekommen.
Eine andere wäre: Du bist nach jahrzehnte langen Verhandlungen nun endlich in die RICHTIGE gekommen.   :D

Schätze Du musst Dich mit der ersten Auslegungsweise anfreunden.  ;D
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Maschinenbauer am 29.06.2020 10:50
Liebes Forum,
Im April 2020 war ich mal wieder mit meinem Stufenaufstieg an der Reihe.
Im Vorfeld dachte ich, das ich nach der neuen Regelung in die E9b rutsche, da es nach Abrechnungsblatt und Tabelle passte.
Im April dann die Ernüchterung durch meinen Stufenaufstieg habe ich genau 0,00€ mehr. 

Abrechnung 02.2020 -> 2.439,88 €
TV-L Arbeitnehmer
40,000/40,000 Std.
EntgGr. 9 (besondere)
Stufe 03, Fußnote 2
1308 Entg.gr.zulage Anl.F Absch.1 Nr.9

Abrechnung 04.2020 -> 2.439,88 €
TV-L Arbeitnehmer
40,000/40,000 Std.
EntgGr. 9a
Stufe 04
1308 Entg.gr.zulage Anl.F Absch.1 Nr.9

Tarifliche Bewertung auf 2017: E9 Fallgruppe 2, Teil II Abschnitt 22.2
Laut meiner Personalabteilung ist die Überleitung richtig gelaufen. Muss ich mich damit zufriedengeben oder kann ich einen Antrag auf Höhergruppierung stellen? Auf welchen § kann ich mich berufen?
Es gibt natürlich die Möglichkeit meine Tätigkeitsdarstellung anpassen zu lassen aber das ist erfahrungsgemäß ein langwieriges Verfahren.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 29.06.2020 11:09
Sind das Nettowerte? Wenn ja, sind sie unbrauchbar. Bitte Bruttoentgelte angeben.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Maschinenbauer am 29.06.2020 11:16
Sind das Nettowerte? Wenn ja, sind sie unbrauchbar. Bitte Bruttoentgelte angeben.

Entschuldigung, das macht natürlich keinen sinn.
Brutto 02.2020 -> 3.476,22 € ( 3.374,65+101,57)
Brutto 04.2020 -> 3.476,22 € ( 3.374,65+101,57)
Entgelt + Entgeltgruppenzulage
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 29.06.2020 11:21
Sofern die Bewertung der Tätigkeit zutreffend ist, warst Du am 01.01.19 in E9a übergeleitet. In welcher Stufe warst Du am 31.12.18 und seit wann warst Du in dieser Stufe?
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Beitrag von: Maschinenbauer am 29.06.2020 12:56
Sofern die Bewertung der Tätigkeit zutreffend ist, warst Du am 01.01.19 in E9a übergeleitet. In welcher Stufe warst Du am 31.12.18 und seit wann warst Du in dieser Stufe?
Ich bin seit 03.2017 in der E9/3
Abrechnungsblatt: 12.2018 -> 3268,17€ (3172,55+95,62)
TV-L Arbeitnehmer
40,000/40,000 Std.
EntgGr. 9 (besondere)
Stufe 03, Fußnote 2
1308 Entg.gr.zulage Anl.F Absch.1 Nr.9

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Beitrag von: Spid am 29.06.2020 13:28
Dann bist Du am 01.01.19 in E9a/4 übergeleitet worden. Dein nächster Stufenaufstieg ist in 03/21. das derzeit zustehende Entgelt beträgt 3374,65€.
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Beitrag von: Maschinenbauer am 29.06.2020 14:02
Dann bist Du am 01.01.19 in E9a/4 übergeleitet worden. Dein nächster Stufenaufstieg ist in 03/21. das derzeit zustehende Entgelt beträgt 3374,65€.

Dann ist ja wenigstens nicht mehr ganz so lange hin. Auch wenn es für die Zukunft ernüchternd ist.
Vielen Dank für die Expertise.
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Beitrag von: carlos1977 am 02.07.2020 07:01
Nennt sich Ausgleichszulage
Also Tabellenentgelt + Ausgleichzulage + Garantiebetrag (z.b. 180€) ??
Welches Bundesland??

Bei uns ist die Höhergruppierung jetzt auch offiziell durch!


Hallo,
ich bekomme jetzt ab den 01.07.20 das Tabellenentgelt + Ausgleichzulage + Garantiebetrag
Ich bin von der 9a Stufe 5 in die 9b Stufe 4 gekommen. Für die ersten Monate wurde der Garantiebetrag nachgezahlt, die Entgeltzulage abgezogen und dafür die Ausgleichzulage (gleicher Betrag) drauf gepackt!

 
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Beitrag von: Friedrichs007 am 02.07.2020 12:06
... welches Bundesland?
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Beitrag von: carlos1977 am 02.07.2020 12:43
... welches Bundesland?

RLP
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Beitrag von: Tiefbautechniker am 16.07.2020 15:54
Kann mir jemand erklären was diese Ausgleichszulage ist und wie lange man die bekommt?
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Beitrag von: Spid am 16.07.2020 15:59
Es ist keine tarifliche Zulage, sondern etwas, was sich ein AG oder einige AG aus unbekannten Gründen ausgedacht haben.
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Beitrag von: Jockel am 17.07.2020 08:18
Diese "Ausgleichszulage" dürfte der übertariflich gewährte "Ersatz" für die weggefallenen Entgeltgruppenzulage sein. Gezahlt wird sie, bis das Stufenentgelt in der EG 9b das bisherige (9a + EGZ) unter Berücksichtigung des Garantiebetrages übersteigt. Diese Zulage hat keine tarifliche Grundlage, dürfte aber eine analoge Anwendung des § 29 a Abs. 2 Satz 3 TVÜ-Länder sein, auch wenn das juristisch nicht richtig ist.
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Beitrag von: Bytez am 22.07.2020 11:29
Gibts in BY schon bei irgendjemand was neues? Hab mittlerweile schon mit meinem Anwalt besprochen ob wir nicht eine Feststellungsklage einreichen (Was ganz schön armselig wäre, für etwas das im TV-L ganz klar steht..).

Btw: Es ist egal ob der Antrag 2020 oder schon 2019 gestellt wurde (Auch durch den Anwalt festgestellt).
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Beitrag von: Spid am 22.07.2020 11:34
Besser einen Anwalt suchen, der sich damit auskennt. Der jetzige ist offenkundig untauglich.
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Beitrag von: Isie am 22.07.2020 16:21
Noch besser wäre es, im Jahr 2020 einen neuen Antrag zu stellen, falls bisher nur 2019 ein Antrag gestellt wurde.
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Beitrag von: Friedrichs007 am 22.07.2020 19:52
Der Antrag kann ab dem 1. Januar 2020 (= Änderung EGO) und laut § 29d Absatz 3 bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden, danach ist dies nicht mehr möglich. Der Antrag wirkt dabei immer auf den 1. Januar 2020 zurück.
Zu beachten ist, dass nach Absatz 3 alle Änderungen in der Stufe der bisherigen EG, die nach dem 1. Januar 2020 eintreten, bei einer Höhergruppierung dann ebenfalls zum 1. Januar "zurück abgewickelt" werden.
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Beitrag von: shbaco am 24.07.2020 09:50
Hallo, nachdem ich (öffentl. D. in Bayern) vor zwei Wochen meinen Änderungsvertrag nach Entgeltgruppe E9B unterschreiben durfte, habe ich dementsprechend meine Abrechnung erhalten.
Allerdings bin ich jetzt etwas irritiert, den unter den Bruttobeträgen steht weiterhin:
Bezüge: E9B/5
Tabellenentgelt: 4124,99 €
Verg.-gr.zul Techniker TVL: 145,99 €

Überführt wurde ich aus der Entgeltgruppe E9A/6 mit:
Tabellenentgelt: 3895,24 €
Verg.-gr.zul Techniker TVL: 145,99 €

Auch die Nachverrechnung ab 01.01.2020 erfolgte unter Berücksichtigung der Verg.-gr.zul Techniker TVL.

Sollte die Zulage nicht im Rahmen der Höhergruppierung und nach TV-L Anlage A,Teil II,Nr.22.2 wegfallen?
Wie verhält sich das jetzt?
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Beitrag von: Spid am 24.07.2020 10:43
Vergütungsgruppenzulagen sind bereits mit Ablauf des 31.10.2006 entfallen.
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Beitrag von: Isie am 24.07.2020 11:04
Aber sie wurden als Besitzstandszulage weitergezahlt und diese sind auch bei Inkrafttreten der Entgeltordnung nicht weggefallen, außer, es wurde ein Antrag nach § 29a TVÜ-L gestellt.
Bei der Höhergruppierung ab 01.01.2020 ist die Besitzstandszulage bei der Berechnung des Garantiebetrages zu berücksichtigen. Das neue Entgelt müsste insgesamt ca. 4220 EUR betragen.
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Beitrag von: Spid am 24.07.2020 11:31
Der Anspruch auf die Besitzstandszulage ist aber bereits mit Überleitung in die E9a entfallen, da es sich bei dieser nicht mehr um die Entgeltgruppe handelte, in die er mit einem vorherigen Anspruch auf Vergütungsgruppenzulage übergeleitet wurde.
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Beitrag von: Isie am 24.07.2020 11:36
Das kann nicht sein, denn das wäre eine durch die Überleitung verursachte Entgeltverringerung gewesen. Das war tariflich nicht vorgesehen. Du verkennt den Charakter der Überleitung der EG 9. Bei dieser Überleitung nach 9a bzw. 9b handelte es sich nicht um eine neue Eingruppierung nach der neugefassten Entgeltordnung, sondern lediglich um eine reine Überleitung.
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Beitrag von: Spid am 24.07.2020 12:30
Eine durch Überleitung verursachte Entgeltverringerung ist weder unmöglich noch systemwidrig. Den TVP steht es vielmehr frei, ungünstigere Arbeitsbedingungen für einige, viele oder alle TB zu vereinbaren. §9 Abs. 1 TVÜ-L stellt erkennbar auf den Zeitpunkt der Überleitung in den TV-L ab, das ergibt sich nicht nur unmittelbar aus dem Wortlaut der Norm, denn nur zu diesem Zeitpunkt bestand eine „bisherige Vergütungsgruppenzulage“, als auch aus dem Entstehungszeitpunkt und tariflichen Gesamtkontext. Die Entgeltgruppe, in die seinerzeit übergeleitet wurde, war die E9. Diese gibt es nicht mehr. Vielmehr gibt es nunmehr die E9a und E9b. Beide sind nicht die Entgeltgruppe, in die übergeleitet wurde. Auf die neuerliche Überleitung in E9a kann sich §9 Abs. 1 TVÜ-L nicht beziehen, da es zu diesem Überleitungszeitpunkt keine bisherige Vergütungsgruppenzulage gab. Das einzige, was man dem entgegenhalten könnte, wäre §9 Abs. 4 TVÜ-L (durch §12 TVÜ-L unberührt), wenn man ihn so liest, daß die Überleitungsentgeltgruppe aus der Überleitung in den TV-L kein konstituierendes Merkmal für den Anspruch ist und die ununterbrochen ausgeübte Tätigkeit für die Fortzahlung genügt. Dann kann man aber nicht vom Fortfall des Anspruchs durch eine Höhergruppierung auf Antrag ausgehen, da sich dieser Fortfall nur aus der konstitutiven Bedeutung der Überleitungsentgeltgruppe in den TV-L ergibt. Mithin ist der Anspruch auf die Besitzstandszulage entweder mit Überleitung in die E9a bereits entfallen oder eben auch durch die Höhergruppierung auf Antrag nicht.
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Beitrag von: Isie am 24.07.2020 13:18
Die Überleitung von EG 9 nach EG 9a bzw. 9b beinhaltet keine Überleitung in die Entgeltordnung. Wer noch eine Besitzstandszulage für eine Vergütungsgruppenzulage erhält, fällt überhaupt noch nicht unter den Geltungsbereich der Entgeltordnung, sondern ist immer noch nach der Vergütungsordnung zum BAT eingruppiert und erhält lediglich Entgelt nach dem TV-L gemäß TVÜ-L. Der aus dem BAT übergeleitete Personenkreis konnte bisher nur durch einen Antrag nach §§ 29a ff TVÜ-L unter den Geltungsbereich der Entgeltordnung fallen. Die einzige Ausnahme gibt es bisher für die aus dem BAT übergeleiteten Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst, die seit dem 01.01.2020 unmittelbar nach der Entgeltordnung eingruppiert sind, ohne dass dafür ein Antrag vorgesehen war. Für diesen Personenkreis gibt es aber umfangreiche Besitzstandsregelungen, die verhindern, dass der Wegfall einer Besitzstandszulage für eine Vergütungsgruppenzulage eine Entgeltverringerung bewirkt.

Den TVP sind sicherlich schon Fehler unterlaufen oder sie haben tarifliche Regelungen unglücklich formuliert. Aber dass eine tarifliche Regelung einen Entgeltverlust für vorhandene Beschäftigte bewirkt, ohne dass dies ausdrücklich formuliert und durch Besitzstandsregelungen zumindest teilweise abgefedert wird, halte ich für unwahrscheinlich.
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Beitrag von: Spid am 24.07.2020 13:37
Ich habe keine „Überleitung in die Entgeltordnung“ behauptet, noch wäre eine solche erheblich. §9 Abs. 1 regelt - wie ausgeführt - die Anspruchsvoraussetzungen für die Besitzstandszulage für die bisherige Vergütungsgruppenzulage bei Überleitung in den TV-L. Diese hat seinerzeit für alle Bestandsbeschäftigten zum Überleitungszeitpunkt stattgefunden und erfolgte in eine der neuen Entgeltgruppen - hier in die E9, die weder die jetzige E9a noch die jetzige E9b ist. Die Behauptung, aus dem BAT übergeleitete könnten - mit der bezeichneten Ausnahme - nur durch einen Antrag nach §§29a ff. von der Geltung der Entgeltordnung erfasst werden, ist unzutreffend. Auch jede eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung führt bei übergeleiteten TB zur Eingruppierung nach der Entgeltordnung. Es erschließt sich zudem nicht, was Deine sämtlichen neuerlichen Vorbringungen sollen, da sie in keinem Zusammenhang zum Problem stehen.
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Beitrag von: Isie am 24.07.2020 13:47
Wer noch eine Besitzstandszulage für eine Vergütungsgruppenzulage erhält, hat immer noch die Tätigkeit auszuüben, die Grundlage seiner Eingruppierung nach der Vergütungsordnung zum BAT war. Du hast behauptet, diese Besitzstandszulage sei durch die EG 9-Überleitung weggefallen. Ich habe versucht, dir zu erklären, warum das nicht zutrifft.
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Beitrag von: Spid am 24.07.2020 13:51
Derlei habe ich nicht behauptet.
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Beitrag von: Isie am 24.07.2020 14:14
Der Anspruch auf die Besitzstandszulage ist aber bereits mit Überleitung in die E9a entfallen, da es sich bei dieser nicht mehr um die Entgeltgruppe handelte, in die er mit einem vorherigen Anspruch auf Vergütungsgruppenzulage übergeleitet wurde.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 24.07.2020 14:20
Eben, die Überleitung in die E9a - im Gegensatz zur Überleitung in die E9. Wenn Du ersteres gemeint hast, mußte Du Dich eindeutig ausdrücken. Und wo soll jetzt der Zusammenhang zum eigentlichen Problem sein? Oder als Entgegnung geeignet sein?
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Beitrag von: Isie am 24.07.2020 14:29
Mit der EG 9-Überleitung ist selbstverständlich die Überleitung von EG 9 nach EG 9a bzw. 9b gemeint. Das habe ich doch mehrmals hintereinander genauestens geschrieben und dachte eigentlich, du verstehst eine verkürzte Schreibweise.

Nach allen deinen Ausführungen ist mir völlig unverständlich, wie du auf die Idee kommst, die Besitzstandszulage für die VGRZ sei ab dem 01.01.2019 weggefallen.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 24.07.2020 14:37
Bei der E9a handelt es sich nicht mehr um die Entgeltgruppe, in die mit einer bisherigen Vergütungsgruppenzulage übergeleitet wurde - und daraus ergeben sich die geschilderten Konsequenzen. Die mangelnde Relevanz Deiner Ausführungen zu einer Überleitung in die Entgeltordnung ergibt sich ja bereits aus §9 Abs. 4 Satz 3 TVÜ-L, der ja überflüssig wäre, wenn Deine Ausführungen irgendeine Relevanz hätten.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 24.07.2020 14:46
Warten wir ab, was die Gerichte sagen. Klagen hätte es vermutlich schon gegeben, wenn Arbeitgeber auf die Idee verfallen wären, zeitgleich mit der Überleitung in die EG 9a bzw. 9b die Besitzstandszulage für eine VGRZ einzustellen.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 24.07.2020 19:54
Tabellenentgelt: 4124,99 €
Verg.-gr.zul Techniker TVL: 145,99 €
Gesamtbetrag ist dann 4270,98, was oberhalb des Tabellenentgelts der EG9b Stufe 6 (4248,65) liegt.
§17 Abs. 4 Satz 3 TV-L („Ist der Garantiebetrag höher als der Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung, wird als Garantiebetrag der Unterschiedsbetrag gezahlt.“) kommt nicht zur Anwendung, weil der Garantiebetrag hier überhaupt nicht ins Spiel kommt.
Alles ziemlich Tricky.
In Niedersachsen wird es auch so gehandhabt.
Die AG Zahlen mehr, als sie tariflich vereinbaren wollten...
...und das ganz freiwillig  8)
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 25.07.2020 07:46
Der Garantiebetrag würde bei korrekter Berechnung des Entgelts nach Höhergruppierung zum Tragen kommen. Altes Entgelt einschließlich durch die Höhergruppierung weggefallene Besitzstand-Vergütungsgruppenzulage plus Garantiebetrag 180 EUR ergibt ca. 4220 EUR.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 25.07.2020 07:57
Bei korrekter Berechnung des Entgelts gibt es keine Besitzstandszulage zu berücksichtigen.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 25.07.2020 09:04
Das Thema hatten wir ja nun schon. Es gibt offensichtlich eine überwiegend einheitliche Rechtsauffassung dazu, die du aber nicht teilst. Warum du sie nicht teilst, bleibt mir trotz deiner Erläuterungen ein Rätsel. Ob ich eine Entgeltgruppe 9 nenne oder stattdessen 9a, ändert nichts daran, dass es sich immer noch um dieselbe auszuübende Tätigkeit handelt.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 25.07.2020 09:30
Du übersiehst, daß nicht einfach eine Entgeltgruppe umbenannt wurde, sondern daß die E9a (wie auch die E9b) eine gänzlich andere Entgeltgruppe ist. Es geht mithin nicht darum, wie man etwas nennt, sondern darum, daß die E9a nicht die E9 ist und mithin nicht die Entgeltgruppe, in die mit einer bisherigen Vergütungsgruppenzulage übergeleitet wurde. Wie bereits ausgeführt, hat die Annahme, die Besitzstandszulage sei bei Überleitung in die E9a nicht entfallen, weil es für den Anspruch auf die Besitzstandszulage nicht darauf ankäme, daß man sich noch in der Entgeltgruppe befindet, in die man mit einer vorherigen Besitzstandszulage übergeleitet wurde, sondern es vielmehr auf die ununterbrochene Ausübung der maßgeblichen Tätigkeit ankomme, zwingend zur Folge, daß der Anspruch dann auch bei der Höhergruppierung auf Antrag fortbesteht, da ja auch hier keine Tätigkeitsänderung vorliegt. Zahlt der AG hingegen die Besitzstandszulage nach Überleitung in die E9a mit der von Dir vorgebrachten Begründung fort und nach der Höhergruppierung auf Antrag nicht, handelt er widersprüchlich - und ein solches widersprüchliches Verhalten ist ihm verwehrt, was eine Rechtspflicht zur Fortzahlung der Besitzstandszulage auch nach der Höhergruppierung auf Antrag auslösen kann, selbst dann, wenn der Anspruch eigentlich seit der Überleitung in E9a entfallen ist.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 25.07.2020 09:51
Durch den Antrag fällt man aber ab dem 01.01.2020 unter die Entgeltordnung. Damit sind Besitzstands-Vergütungsgruppenzulagen oder Entgeltgruppenzulagen nach der bis 31.12.2019 geltenden Fassung natürlich hinfällig.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 25.07.2020 10:03
Wie bereits ausgeführt, scheitert diese Vorbringung an §9 Abs. 4 Satz 3 TVÜ-L. Es bräuchte keinen Ausschluss eines Anspruchs auf eine Entgeltgruppenzulage nach EGO TV-L neben der Besitzstandszulage, wenn die Eröffnung des Anwendungsbereichs der EGO die Besitzstandszulage enden ließe.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 25.07.2020 10:13
Deklaratorisch, damit es wirklich jeder versteht.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 25.07.2020 10:18
Der Gesamttarifkontext und die Tarifgeschichte widersprechen einer solchen Annahme, da die TVP deklaratorische Aussagen zur Erläuterung ansonsten sowohl im TVÜ-L als auch im TV-L und zuvor im BAT in PE und NE niedergelegt haben.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 25.07.2020 22:49
Du übersiehst, daß nicht einfach eine Entgeltgruppe umbenannt wurde, sondern daß die E9a (wie auch die E9b) eine gänzlich andere Entgeltgruppe ist. Es geht mithin nicht darum, wie man etwas nennt, sondern darum, daß die E9a nicht die E9 ist und mithin nicht die Entgeltgruppe, in die mit einer bisherigen Vergütungsgruppenzulage übergeleitet wurde. Wie bereits ausgeführt, hat die Annahme, die Besitzstandszulage sei bei Überleitung in die E9a nicht entfallen, weil es für den Anspruch auf die Besitzstandszulage nicht darauf ankäme, daß man sich noch in der Entgeltgruppe befindet, in die man mit einer vorherigen Besitzstandszulage übergeleitet wurde, sondern es vielmehr auf die ununterbrochene Ausübung der maßgeblichen Tätigkeit ankomme, zwingend zur Folge, daß der Anspruch dann auch bei der Höhergruppierung auf Antrag fortbesteht, da ja auch hier keine Tätigkeitsänderung vorliegt. Zahlt der AG hingegen die Besitzstandszulage nach Überleitung in die E9a mit der von Dir vorgebrachten Begründung fort und nach der Höhergruppierung auf Antrag nicht, handelt er widersprüchlich - und ein solches widersprüchliches Verhalten ist ihm verwehrt, was eine Rechtspflicht zur Fortzahlung der Besitzstandszulage auch nach der Höhergruppierung auf Antrag auslösen kann, selbst dann, wenn der Anspruch eigentlich seit der Überleitung in E9a entfallen ist.
Bei dieser Auslegung würde dann auch nach erreichen der Stufe 6 weiterhin die Besitzstandszulage gezahlt werden.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 26.07.2020 08:04
Ich vermute, dass die TVP sich nicht völlig im Klaren darüber waren, was sie da im TVÜ-L vereinbaren bzw. wie die Formulierung später ausgelegt werden könnte. Und wenn gewollt gewesen wäre, dass Besitzstand-VGRZ oder Entgeltgruppenzulagen unmittelbar durch die Überleitung nach 9a wegfallen, wäre das geregelt worden.

Dass die Besitzstandszulage auch nach Erreichen der Stufe 6 weiterzuzahlen ist, halte ich für ganz normal, da 9a Stufe 6 betragsmäßig EG 9 Stufe 4 plus Erhöhungsbetrag entspricht, wenn man den Tabellenbetrag Stand 2018 um den Prozentsatz der Tariferhöhung erhöht.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 26.07.2020 09:32
Bei der Auslegung „ist  wegen  der  weitreichenden  Wirkung  der Tarifnormen  auf  die  Rechtsverhältnisse  von  an  Tarifbertragsverhandlungen unbeteiligten  Dritten  im  Interesse  der  Rechtssicher­heit  und  Rechtsklarheit  zu  fordern,  daß  der  Wille  der  Tarifver­tragsparteien  grundsätzlich  nur  dann  bei  der  Tarifauslegung  be­rücksichtigt  werden  kann,  wenn  er  in  den  tariflichen  Normen  sei­nen  Niederschlag  gefunden  hat“ (BAG, Urteil v. 31.10.1990 - 4 AZR 114/90). Ebensowenig wie der AG sich im Arbeitsverhältnis widersprüchlich verhalten darf, wird sich die Rechtsprechung auf eine widersprüchliche Auslegung einlassen. Entweder ist die Entgeltgruppe, in die mit einer bisherigen Vergütungsgruppenzulage übergeleitet wurde, konstitutive Voraussetzung für die Vergütungsgruppenzulage oder eben nicht.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 26.07.2020 15:30
Dass die Besitzstandszulage auch nach Erreichen der Stufe 6 weiterzuzahlen ist, halte ich für ganz normal, da 9a Stufe 6 betragsmäßig EG 9 Stufe 4 plus Erhöhungsbetrag entspricht, wenn man den Tabellenbetrag Stand 2018 um den Prozentsatz der Tariferhöhung erhöht.
Mein Bezug war die oben geschilderte Situation, also Höhergruppierung auf Antrag aus EG9a Stufe 6 nach EG9b Stufe 5. Gezahlt wird offenbar das Entgelt der EG9b Stufe 5 zzgl. Besitzstandszulage aus EG9a in Höhe von 145,99. Im Ergebnis ist das ein höheres Entgelt als EG9b Stufe 6.
Nach Spids Erläuterungen vermute ich nun, das auch nach Aufrücken in die EG9b Stufe 6 die Besitzstandszulage weiter gezahlt wird. Warum sollte sie dann auch wegfallen?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 26.07.2020 18:15
Spid sagt aber, dass sie schon zum 01.01.2019 weggefallen ist. Wenn sie das aber entgegen seiner Auffassung nicht wäre, würde sie auch nicht bei einer Höhergruppierung auf Antrag wegfallen, schreibt er. Das wiederum halte ich für unzutreffend. Aber eine eindeutige tarifliche Regelung wäre schon schön gewesen.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 26.07.2020 19:29
Begrüßenswert wäre es, wenn man nicht auf ganzer Linie bei der Vereinbarung von Regelungen versagte. Alleine in dieser Tarifrunde waren das ja schon der unbeabsichtigte Entfall der Entgeltgruppenzulage, der hier diskutierte Sachverhalt mit der Besitzstandszulage und das Unvermögen, in §29f TVÜ-L eine inhaltsgleiche Regelung zu §29d TVÜ-L mit anderem Datum zu treffen. Drei dicke Böcke obwohl die Vertragsentwürfe der TdL zunächst intern abgestimmt - also von 15 Tarifreferaten geprüft - wurden und dann noch zwei beteiligte Gewerkschaften das gegengeprüft haben. Am besten gründen die 15 beteiligten Länder eine gemeinsame Einrichtung in Bad Muskau mit irgendeinem stumpfsinnigen Auftrag, in die sie alle Verantwortlichen versetzen.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 26.07.2020 21:39
Mein Bezug war die oben geschilderte Situation, also Höhergruppierung auf Antrag aus EG9a Stufe 6 nach EG9b Stufe 5. Gezahlt wird offenbar das Entgelt der EG9b Stufe 5 zzgl. Besitzstandszulage aus EG9a in Höhe von 145,99. Im Ergebnis ist das ein höheres Entgelt als EG9b Stufe 6.
Das halte ich für einen Bearbeitungsfehler, der aufgrund der Neuregelung des Garantiebetrages passiert ist.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 27.07.2020 09:55
Mein Bezug war die oben geschilderte Situation, also Höhergruppierung auf Antrag aus EG9a Stufe 6 nach EG9b Stufe 5. Gezahlt wird offenbar das Entgelt der EG9b Stufe 5 zzgl. Besitzstandszulage aus EG9a in Höhe von 145,99. Im Ergebnis ist das ein höheres Entgelt als EG9b Stufe 6.
Das halte ich für einen Bearbeitungsfehler, der aufgrund der Neuregelung des Garantiebetrages passiert ist.
Der Garantiebetrag kommt doch hier trotz der Neuregelung (sprich: der deutlichen Erhöhung) gar nicht zum Tragen.
Der "Bearbeitungsfehler", der inzwischen mindestens in Niedersachsen und Bayern aufgetreten ist, scheint mir daher eher dem Wunsch und Willen der TdL zu entsprechen ...
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: thesisko am 27.07.2020 10:09
Für mich ist das alles Neuland. Demnächst habe ich ein Bewerbungsgespräch als Ausbildungsmeister Elektro bei der Handwerkskammer. Ausgeschrieben ist die Stelle als TV-L E9. Ich denke es ist die a.
Kollegen die schon in paar Jahre dort tätig sind sagen, dass sie noch eine Entgeltgruppenzulage und eine kleine Meisterzulage erhalten.
Steht mir dieses als Neuling auch zu oder wird man ungleich behandelt und bekommt dieses nicht?
Selbstverständlich frage ich das nächste Woche,

Viele Grüße
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 27.07.2020 10:20
Meisterzulagen sind bereits seit langem entfallen, die Besitzstandszulage für die Meisterzulage ist mit Ablauf des 31.12.2018 entfallen. Eine Entgeltgruppenzulage steht zu, wenn die EGO zu der entsprechenden Fallgruppe eine Entgeltgruppenzulage normiert. Wenn nicht, dann nicht.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: thesisko am 27.07.2020 11:16
Weiter oben steht nur, dass Entgeltgruppenzulagen wohl entfallen seien.
Wer die Meisterzulage mal bekommen hat, der bekommt sie weiter?
Klingt leider nach immer weniger Geld.
Für eine Meisterstelle ist das reine E9 Gehalt nicht mal annähernd angemessen.

Muss ich wohl abwarten.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 27.07.2020 11:20
Nein. Sie sind - wie bereits dargelegt - bereits vor Jahren entfallen. Eine dafür gezahlte Besitzstandszulage ist mit Ablauf des 31.12.2018 entfallen.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: wap am 27.07.2020 12:24
Die Meisterzulage ist, wie Spid bereits sagte, schon länger entfallen. Die Entgeltordnung sieht jedoch seit der letzten Tarifrunde wieder eine Zulage in Höhe der ehemaligen Meisterzulage vor.

15. Meister, technische Beschäftigte mit besonderen Aufgaben, Grubenkon-
trolleure
Vorbemerkung
1Beschäftigte, die nach diesem Abschnitt eingruppiert sind, erhalten eine mo-
natliche Zulage in Höhe von 38,35 Euro. 2Die Zulage wird nur für Zeiträume
gezahlt, in denen Beschäftigte einen Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzah-
lung nach § 21 haben. 3Die Zahlung erfolgt längstens bis zu einer Überarbeitung
bzw. Neuregelung des Abschnitts 15.

Also gleicher Betrag, er heisst nur anders. Leider ist der Betrag nicht dynamisiert und verliert somit immer mehr an Bedeutung. Von den 38,35 bleibt ja netto nicht viel mehr wie für einen Kasten Bier und ein Päckchen des hier so oft zitierten Räucherlachs pro Monat übrig.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 27.07.2020 12:53
Mein Bezug war die oben geschilderte Situation, also Höhergruppierung auf Antrag aus EG9a Stufe 6 nach EG9b Stufe 5. Gezahlt wird offenbar das Entgelt der EG9b Stufe 5 zzgl. Besitzstandszulage aus EG9a in Höhe von 145,99. Im Ergebnis ist das ein höheres Entgelt als EG9b Stufe 6.
Das halte ich für einen Bearbeitungsfehler, der aufgrund der Neuregelung des Garantiebetrages passiert ist.
Der Garantiebetrag kommt doch hier trotz der Neuregelung (sprich: der deutlichen Erhöhung) gar nicht zum Tragen.
Der "Bearbeitungsfehler", der inzwischen mindestens in Niedersachsen und Bayern aufgetreten ist, scheint mir daher eher dem Wunsch und Willen der TdL zu entsprechen ...
Wenn man die Auffassung vertritt, dass die Besitzstand-Vergütungsgruppenzulage oder eine Entgeltgruppenzulage zu 9a durch die Höhergruppierung auf Antrag wegfällt, muss man sie zwingend in die Berechnung des Garantiebetrages einbeziehen. Dadurch würde sich nach Höhergruppierung ein Gesamtentgelt von ca. 4220 EUR ergeben.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: TV-Ler am 27.07.2020 14:32
Mein Bezug war die oben geschilderte Situation, also Höhergruppierung auf Antrag aus EG9a Stufe 6 nach EG9b Stufe 5. Gezahlt wird offenbar das Entgelt der EG9b Stufe 5 zzgl. Besitzstandszulage aus EG9a in Höhe von 145,99. Im Ergebnis ist das ein höheres Entgelt als EG9b Stufe 6.
Das halte ich für einen Bearbeitungsfehler, der aufgrund der Neuregelung des Garantiebetrages passiert ist.
Der Garantiebetrag kommt doch hier trotz der Neuregelung (sprich: der deutlichen Erhöhung) gar nicht zum Tragen.
Der "Bearbeitungsfehler", der inzwischen mindestens in Niedersachsen und Bayern aufgetreten ist, scheint mir daher eher dem Wunsch und Willen der TdL zu entsprechen ...
Wenn man die Auffassung vertritt, dass die Besitzstand-Vergütungsgruppenzulage oder eine Entgeltgruppenzulage zu 9a durch die Höhergruppierung auf Antrag wegfällt, muss man sie zwingend in die Berechnung des Garantiebetrages einbeziehen. Dadurch würde sich nach Höhergruppierung ein Gesamtentgelt von ca. 4220 EUR ergeben.
So habe ich die tariflichen Regelungen auch verstanden.
Genau das geschieht hier aber offenbar nicht mal ansatzweise:
Es wird für die Stufenlaufzeit der EG9b Stufe 5 ja gerade NICHT das bisherige Entgelt (aus EG9a Stufe 6 + Besitzstandzulage) zzgl. Garantiebetrag gezahlt, sondern das Entgelt der EG9b Stufe 5 zzgl. der Besitzstandzulage. D.h. man schert sich einen D*eck um die tariflichen Regelungen.
Nach einem "Bearbeitungsfehler" sieht das jedenfalls nicht aus.
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Beitrag von: Friedrichs007 am 27.07.2020 15:10
Die Beschäftigten, die bisher eine Vergütungsgruppenzulage erhalten haben und somit aus dem vorherigen BAT überführt wurden, erhalten im Rahmen der Höhergruppierung nach §29d TVÜ-L (Entgeltordnung Anlage A,Teil II,Nr.22.2) die neue Entgeltgruppe 9b plus die Vergütungsgruppenzulage in Höhe von zurzeit 145,99€. Der Gesamtbetrag kann daher oberhalb des Tabellenentgelts (Stufe 6) der EG9b liegen.

Für Beschäftigte mit Entgeltgruppenzulage in Höhe von zurzeit 101,57€ entfällt diese Zulage dauerhaft. Sie erhalten ausschließlich das Entgelt nach Höhergruppierung mit dem Garantiebetrag (oder falls der Garantiebetrag höher als der Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung ist, wird als Garantiebetrag der Unterschiedsbetrag gezahlt).
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Beitrag von: Spid am 27.07.2020 15:18
Vergütungsgruppenzulagen sind bereits mit Ablauf des 31.10.2006 entfallen.

Seit dem 01.01.2020 besteht kein Anspruch mehr auf eine Entgeltgruppenzulage nach Anlage F Abschnitt I Nr. 9.
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Beitrag von: Isie am 27.07.2020 18:04
Das hatten wir ja schon. Auch dazu gibt es verschiedene Rechtsauffassungen. Erstaunlich, dass eine einzige Tarifeinigung so viel Diskussionsstoff liefert. Die TVP hätten vermutlich besser die vielen Neuregelungen nicht alle auf einmal vereinbaren sollen. Kein Wunder, dass sie anscheinend irgendwann den Faden verloren haben.
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Beitrag von: Spid am 27.07.2020 18:19
Das liegt nicht an der Zahl der Änderungen, sondern an ihrer unzureichenden Qualität.
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Beitrag von: ITechniker am 29.07.2020 08:17
Bei mir hat sich auch was getan, aber ich verstehe es ehrlich gesagt nicht. Ich mit gerade  mit einem Kollegen verglichen, wir bekommen jetzt unterschiedliche Bezüge...

Ich verstehe den Unterschied nicht. Es gibt nur drei Punkte die mir einfallen, die aber m.M.n. alle nicht reinspielen sollten. Er ist ein Jahr länger dabei, wir hatten also zum zum Zeitpunkt der Höhergruppierung in die E9b noch unterschiedliche Stufenlaufzeiten (wenn ich das richtig verstehe). Er ist verheiratet, ich nicht. Und ich bekomme vermögenswirksame Leistungen (6,65 €), er nicht.

Unsere Bezüge unterschieden sich nun um 91,85 €netto, entsprechend weniger brutto. Er hat auch Mitte des Monats eine Überweisung "Vorauszahlung Bezüge" in Höhe von ca 577 € bekommen, ich nicht.

Hat da irgendwer den Ansatz einer Erklärung für?
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Beitrag von: Spid am 29.07.2020 08:41
Ja: der AG ist unfähig. Bei einer Höhergruppierung von E9a/3 in E9b/3 fällt ein Garantiebetrag in Höhe des Unterschiedsbetrags von E9a/3 und E9b/3 an. Dieser wird zusätzlich zum Tabellenentgelt der E9a/3 gezahlt.
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Beitrag von: ITechniker am 29.07.2020 08:52
Wie wird das in diesem konkreten Fall denn angewendet?

Direkter Unterschiedsbetrag
E9a S3: 3.276,44 €
E9a S3: 3.374,65 €
=> -98,21 €

Negativ wird Unterschiedsbetrag ja nicht sein.
Wird bei der Berechnung dann die Entgeltgruppenzulage (Nr. 9) in Höhe von 101, 57 € berücksichtigt?
E9a S3: 3.276,44 € + 101,57 €
E9a S3: 3.374,65 €
=> +3,36 €
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Altlast am 29.07.2020 08:56
Ich habe eine Frage zur Höhergruppierung 9a/Stufe6--9b/Stufe5

Ausgangssituation : 9a/6                Nach Höhergr. : 9b/5    staatl.gerpr.Tech. Fallgr.1
Grundgehalt  :          3.895,24            4.124,89
Erhb.individ.Endst.:       42,25
Bewähr.Zul.FN Vb  :     145,61
Vermögensb.AG-Ant.:      6,65                  6,65

Gesamtbrutto :         4.089,75            4.131,54   

wurde mir so eben von der Personalabtl. mitgeteilt!
Ist dem so ?
Ist die Bewähr.Zul.FN Vb und der Erhb.indiv.Endstufe keine Zulage oder Besitzstand ?
Gilt der Garantiebetrag nur aufs Entgeld der Entgeldtabelle TV-L 2020 ?

Ich bin guter Hoffnung das mich jemand erleuchten kann ! :)
     
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 29.07.2020 09:09
Wie wird das in diesem konkreten Fall denn angewendet?

Direkter Unterschiedsbetrag
E9a S3: 3.276,44 €
E9a S3: 3.374,65 €
=> -98,21 €

Negativ wird Unterschiedsbetrag ja nicht sein.
Wird bei der Berechnung dann die Entgeltgruppenzulage (Nr. 9) in Höhe von 101, 57 € berücksichtigt?
E9a S3: 3.276,44 € + 101,57 €
E9a S3: 3.374,65 €
=> +3,36 €

3276,44+98,21

Eine Entgeltgruppenzulage steht bereits seit dem 01.01.20 nicht mehr zu. Aufgrund der Deckelung des Garantiebetrags hätte sie auf die Berechnung ohnehin keinen Einfluss.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 29.07.2020 09:19
Ich habe eine Frage zur Höhergruppierung 9a/Stufe6--9b/Stufe5

Ausgangssituation : 9a/6                Nach Höhergr. : 9b/5    staatl.gerpr.Tech. Fallgr.1
Grundgehalt  :          3.895,24            4.124,89
Erhb.individ.Endst.:       42,25
Bewähr.Zul.FN Vb  :     145,61
Vermögensb.AG-Ant.:      6,65                  6,65

Gesamtbrutto :         4.089,75            4.131,54   

wurde mir so eben von der Personalabtl. mitgeteilt!
Ist dem so ?
Ist die Bewähr.Zul.FN Vb und der Erhb.indiv.Endstufe keine Zulage oder Besitzstand ?
Gilt der Garantiebetrag nur aufs Entgeld der Entgeldtabelle TV-L 2020 ?

Ich bin guter Hoffnung das mich jemand erleuchten kann ! :)
   

Die individuelle bleibt bei der Ermittlung des Garantiebetrags unberücksichtigt, die Besitzstandszulage für die Vergütungsgruppenzulage ist bereits am 01.01.19 entfallen. Nicht zustehende Entgeltbestandteile bleiben bei der Ermittlung des Garantiebetrags unberücksichtigt.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Altlast am 29.07.2020 09:30
Soll ich jetzt die Füße still halten ? da mir etwas nicht zu steht,oder die Höhergruppierung beantragen.
Ich habe noch 2 Jahre bis zur Rente!
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 29.07.2020 16:09
Beantrage die Höhergruppierung. Weniger als jetzt wird es ja nicht. Wenn du Entgelt nach einer individuellen Endstufe bekommst, ist das bei der Berechnung des Garantiebetrages maßgebend. Ob die BS-Vergütungsgruppenzulage noch zustand und ebenfalls bei der Berechnung des Garantiebetrages zu berücksichtigen ist, ist umstritten.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 29.07.2020 16:31
Die individuelle Endstufe bleibt bei der Berechnung des Garantiebetrags unberücksichtigt.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 29.07.2020 17:09
Das ist deine Auslegung. Die TdL vertritt eine andere Rechtsauffassung. Lediglich die sogenannte Deckelung gilt nicht für Beschäftigte in einer individuellen Endstufe.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 29.07.2020 17:27
Das ist die einzig mögliche Auslegung. Alles andere ist Rumgestümpere - aber dafür ist die TdL ja bekannt.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 29.07.2020 20:30
Die Rechtsauffassung der TdL ist für die Beschäftigten günstiger, also sollte man als Betroffener schriftlich geltend machen, dass der Garantiebetrag nach den Durchführungshinweisen berechnet und gezahlt wird.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 29.07.2020 20:48
Die Rechtsauffassung der TdL ist vor allem eines: unbeachtlich.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 29.07.2020 21:00
Warum? Wenn der Arbeitgeber entsprechend zahlt, ist es in diesem Fall doch zum Vorteil des Beschäftigten. Außerdem ist es eindeutig eine ungewollte Regelungslücke. Das hat es seit Inkrafttreten des TV-L noch nie gegeben, dass bei einer Höhergruppierung aus einer individuellen Endstufe der bisherige Entgeltbetrag ignoriert und stattdessen das Tabellenentgelt der Endstufe bei der Stufenzuordnung oder bei der Berechnung des Garantiebetrages berücksichtigt wird.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 29.07.2020 21:22
Es gibt keine Regelungslücke. §6 Abs. 4 TVÜ-L regelt den Sachverhalt einer Höhergruppierung aus einer individuellen Endstufe abschließend.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 30.07.2020 07:18
Dann hast du wohl die in § 6 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 TVÜ-L geregelte entsprechende Anwendung des § 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L sehr eng ausgelegt. Es bedarf lediglich der Auslegung, was genau mit der entsprechenden Anwendung gemeint ist. Nur insoweit fehlt eine ausdrückliche Regelung.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 30.07.2020 07:24
Nein. Die Höhergruppierung erfolgt nicht vor dem 01.11.2008, mithin gibt es da nichts auszulegen.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 30.07.2020 12:46
Lediglich individuelle Zwischenstufen gab es ab dem 01.11.2008 nicht mehr. Individuelle Endstufen aber schon. Deshalb passt deine Begründung nicht.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 30.07.2020 13:02
Eben genau deswegen paßt meine Begründung und die "Auslegung" der TdL ist Unfug. Da TB in einer individuellen Zwischenstufe am 01.11.2008 in die nächste Stufe aufgestiegen sind, bedarf es der expliziten zeitlichen Einschränkung in §6 Abs. 2 TVÜ-L für die unmittelbaren Anwendungsfälle des §6 Abs. 2 TVÜ-L (Höher-/Herabgruppierung individuelle Zwischenstufe) nicht, da es ja ab diesem Termin keine Anwendungsfälle vulgo TB in einer individuellen Zwischenstufe mehr gab. Die zeitliche Einschränkung in §6 Abs. 2 TVÜ-L macht nur dann Sinn, wenn sie andere Anwendungsfälle als individuelle Zwischenstufen haben soll - und das sind eben jene, die sich durch Verweis auf die Norm ergeben, hier also §6 Abs. 4 TVÜ-L.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 30.07.2020 16:21
Selbstverständlich gilt die zeitliche Beschränkung nicht für Beschäftigte, die einer individuellen Endstufe zugeordnet wurden. Wenn man nur oberflächlich liest, könnte man den Wortlaut der verschachtelten entsprechenden Anwendung tatsächlich so verstehen, aber das haben die TVP mit Sicherheit nicht so vereinbaren wollen. Das BAG würde zu deiner Auslegung vermutlich sagen, dass man nicht am Buchstaben haften darf.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 30.07.2020 16:28
Nur so macht das verschachtelte Normgefüge Sinn - oder weshalb sollten die TVP eine zeitliche Begrenzung explizit vereinbaren, die nicht zum Tragen kommt? Denn sie hat nur dann einen Sinn, wenn sich ihre Geltung auf die TB in einer individuellen Endstufe erstreckt, ansonsten liefe der entsprechende Normteil völlig leer.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 30.07.2020 16:34
Die TVP haben unlängst, dass sie bei verschachtelten Anwendungen kein glückliches Händchen haben. Das scheint kein neues Problem zu sein. Manchmal ist eine Aussage deklaratorisch gemeint, man hätte aber auch gut auf sie verzichten können, manchmal aber ist es auch genau umgekehrt.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 30.07.2020 16:38
Die Annahme, die Aussage sei lediglich deklaratorisch gemeint, widerspricht der Position der Norm im Gesamtkontext. Erläuterungen, Auslegungshinweise und Anmerkungen deklaratorischer Natur haben die TVP in PE und NE niedergelegt.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 30.07.2020 17:33
Soll ich jetzt die Füße still halten ? da mir etwas nicht zu steht,oder die Höhergruppierung beantragen.
Ich habe noch 2 Jahre bis zur Rente!
Ich bleibe dabei: Beantrage die Höhergruppierung und erhebe schriftlich Anspruch auf Zahlung des vollen Garantiebetrages. Spid und ich könnten die Diskussion darüber, was dir tariflich zusteht, vermutlich noch tagelang weiter führen, aber damit ist dir ja auch nicht gedient. Aber es wäre schön, wenn du hier irgendwann berichtest, was dabei herausgekommen ist.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Altlast am 03.08.2020 08:29
Hallo Isie,
macht es Sinn,direkt einen Fachanwalt damit zu beauftragen,da unsere Personalabtl.mir schriftl.mitgeteilt hat
das es nur die 9b/5 gibt.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 03.08.2020 08:39
Ein Fachanwalt machte genau dann Sinn, wenn es einen Anspruch gäbe, den man durchsetzen kann. Einen solchen gibt es aber nicht.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 03.08.2020 13:17
Ein Antrag auf Höhergruppierung und eine schriftliche Geltendmachung des Zahlungsanspruchs auf den vollen Garantiebetrag reichen erst mal, um den Anspruch zu wahren. Falls du gewerkschaftlich organisiert bist, frag mal bei der Gewerkschaft nach. Eine Anfrage beim Personalrat kann auch nicht schaden. Poste nach Bearbeitung deines Antrages am besten mal, welches Entgelt du bekommst.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Friedrichs007 am 13.08.2020 16:50
Hallo,
anbei meine Gehaltsmitteilung vom Niedersächsischen Landesamt für Bezüge und Versorgung nachdem ich eine Höhergruppierung nach §29d TVÜ-L (Entgeltordnung Anlage A,Teil II,Nr.22.2) in die neue Entgeltgruppe 9b beantragt habe:

zum 1. Januar 2020 (alt)
vorherige Entgeltgruppe:    E9a Stufe 6
Tabellenentgelt:                 3895,24€
Vergütungsgruppenzulage: 145,99€
-------------------------------------------
Gesamtvergütung:           4041,23€


jetzt mit Rückwirkung auf dem 1. Januar 2020 (neu)
Entgeltgruppe:                   E9b Stufe 5
Tabellenentgelt:                 4124,89€
Vergütungsgruppenzulage: 145,99€
-------------------------------------------
Gesamtvergütung:           4270,88€

Die Nachberechnung ab dem 01.Januar 2020 erfolgte unter voller Berücksichtigung der Vergütungsgruppenzulage in Höhe von 145,99€ pro Monat.
Auch die Benennung "Vergütungsgruppenzulage" wurde auf dieser Gehaltsmitteilung weiterhin aufrechterhalten!

Der Gesamtbetrag liegt bei mir nun oberhalb des Tabellenentgelts der Entgeltgruppe 9b Stufe 6 von derzeit 4248,65€!
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 13.08.2020 17:00
Das ist ja auch nur folgerichtig. Wie ich ja bereits ausführte, kann man, wenn man als AG davon ausgeht, daß die Besitzstandszulage für die Vergütungsgruppenzulage auch nach Überleitung aus E9 in E9a fortzuzahlen war, kann man auch nicht davon ausgehen, daß sie durch die Höhergruppierung in E9b entfällt.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: bimbam am 17.08.2020 08:02
Mir war, als wäre die "Bedingung" in die E9b aufzusteigen der Wegfall der Zulage. Ebenso gibt es in E9a keine Zulage mehr, aber vielleicht ist das bei dem Bestandsschutz was anderes?!
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 17.08.2020 08:10
Wie meinen?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: bimbam am 17.08.2020 08:46
Techniker: Zuordnung des Tätigkeitsmerkmals der Entgeltgruppe 7 zur Entgeltgruppe 8, Aufhebung der besonderen Stufenlaufzeit für das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1, d.h. Zuordnung von der „kleinen Entgeltgruppe 9“ zur „großen Entgeltgruppe 9“ unter Wegfall der Entgeltgruppenzulage.

Bei uns ist die Umsetzung noch immer nicht erfolgt, will sagen, das ich nicht glaube das die Zulage erhalten bleibt.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 17.08.2020 09:08
Die Entgeltgruppenzulage ist auch bei jenen zum 01.01.2020 entfallen, die keinen Antrag auf Höhergruppierung stellen oder gestellt haben. Die TVP keine Regelung haben keine Regelunggetroffen, die einen Anspruch auf die Entgeltgruppenzulage über den 31.12.19 hinaus für übergeleitete TB ergibt. Die TVP hatten in der Vergangenheit - so bspw. in §29a Abs. 2 Satz 3 f. TVÜ-L - eine entsprechende Regelung zum weiteren Anspruch explizit getroffen, auch im TVÜ-Bund - Bestandsschutz für besondere Entgeltbestandteile gem. §25 Abs. 4 TVÜ-Bund - auf den sich nicht wenig relevante Rechtsprechung bezieht, gibt es explizite Regelungen. Bei der aktuellen Überleitung wurde eine solche nicht getroffen. Somit ist bei der Auslegung der tariflichen Normen auch nicht davon auszugehen, daß sie eine solche Regelung hätten treffen wollen - sonst hätten sie es, wie in der Vergangenheit und in vergleichbaren Fällen auch, getan. Die Entgeltgruppenzulage ist mithin bereits seit Jahresbeginn ersatzlos entfallen.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 17.08.2020 16:09
Da die Entgeltgruppenzulage direkt zur Entgeltgruppe gehört,  gibt es auch die Rechtsauffassung, dass sie weiterzuzahlen ist, wenn kein Höhergruppierungsantrag gestellt wird. Diese Beschäftigten verbleiben in der Entgeltgruppe, in der sie am 31.12.2019 nach der damals geltenden Fassung der EGO eingruppiert waren. Und das war eine Entgeltgruppe mit Entgeltgruppenzulage.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 17.08.2020 16:15
Inwiefern gehört die Entgeltgruppenzulage direkt zur Entgeltgruppe? Erhielten etwa alle TB in der Entgeltgruppe eine Entgeltgruppenzulage?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 17.08.2020 18:08
Sehr witzig. Wie du ganz genau weißt, ist eine Entgeltgruppenzulage direkt bei der Entgeltgruppe im jeweiligen Unterabschnitt der EGO bei den Tätigkeitsmerkmalen angegeben. Dein Beitrag betrifft einen Personenkreis, dem aufgrund der Regelung in der Entgeltordnung eine Entgeltgruppenzulage je nach Rechtsauffassung entweder nur bis zum 31.12.2019 oder auch darüber hinaus zustand. Ist es wirklich nötig, alles bereits Gesagte gebetsmühlenartig zu wiederholen, nur damit du einen nicht missverstehst?
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 17.08.2020 18:12
Also gehört die Entgeltgruppenzulage nicht zur Entgeltgruppe, sondern stand in einigen Fallgruppen der Entgeltgruppe zu - und vereinbart ist ein Bestandsschutz für die Entgeltgruppe.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 17.08.2020 18:41
Wenn man die Tätigkeitsmerkmale der betreffenden Fallgruppe der Entgeltgruppe in der EGO, Stand 01.01.2020, liest, stellt man fest, dass sie nicht mehr zur Tätigkeit passen. Die betreffenden EG 9a-Beschäftigten sind also nicht nach der EGO Stand 01.01.2020, sondern nach der EGO Stand 31.12.2019 eingruppiert. Und dort ist die EGZ geregelt. Dass sie in ihrer alten EG bleiben, wenn sie keinen Höhergruppierungsantrag stellen, ist im TVÜ-L geregelt. Und damit kann man nicht behaupten, dass die TVP keine Regelung getroffen haben. Die getroffene Regelung mag etwas unklar sein, aber trotzdem ist sie auslegungsfähig. Du legst sie wie üblich sehr restriktiv zum Nachteil der Arbeitnehmer aus, einige Arbeitgeber legen sie dagegen offensichtlich zu Gunsten der Arbeitnehmer aus. Die Gerichte mögen entscheiden.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 17.08.2020 19:24
Nein, sie sind nach überhaupt keinen Tätigkeitsmerkmalen eingruppiert, sondern für die Dauer unverändert auszuübender Tätigkeit in ihrer bisherigen Entgeltgruppe eingruppiert, siehe §29d Abs. 1 Satz 1 TVÜ-L. Wenn die TVP hätten einen Bestandsschutz für sonstige Entgeltbestandteile vereinbaren wollen, hätten sie das, wie bereits bei der Überleitung 2012 mit §29a Abs. 2 Satz 3 f. TVÜ-L geschehen, getan. Mithin ergibt sich sowohl aus der Tarifgeschichte als auch aus der Gesamtschau der tariflichen Normen als auch aus dem Wortlaut der tariflichen Regelungen selbst, daß für weitere Entgeltbestandteile kein Bestandsschutz vereinbart worden ist. Auch in ähnlichen Fällen der Vergangenheit, bspw. der Überleitung in die EGO VKA 2017 wurde mit §29a Abs. 4 TVÜ-VKA und zuvor 2014 beim Bund, worauf sich die Masse der Rechtsprechung bezieht, mit §25 Abs. 4 TVÜ-Bund eine entsprechende Regelung vereinbart. Da „weil die TVP zu blöd waren“ keine Auslegungsregel ist, bleibt es beim fehlenden Bestandsschutz. Bestenfalls dient die Großzügigkeit einiger AG, deutlich über das Tarifergebnis hinauszugehen, entweder für die Nutzlosigkeit der beteiligten Gewerkschaften oder dafür, welche Berufsgruppen von diesen nicht vertreten werden.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 17.08.2020 20:01
Mögen die Arbeitsgerichte entscheiden. Sobald ein Arbeitgeber deiner Rechtsauffassung folgt und eine größere Anzahl von Beschäftigten hat, die unter die Regelung fallen und keinen Höhergruppierungsantrag stellen, dürfte es so weit sein.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Capo am 18.08.2020 15:16
Mal ne Frage. Im TVÜ §29d steht das die besonderen Stufenregelungen bestehen bleiben. Heißt das wenn ich keinen Antrag stelle bleibe ich in der 9a in der Fassung bis zum 31.12.2019 mit den verlängerten Stufenlaufzeiten, natürlich nur wenn ich unter den Teil 22 der EGO falle.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 18.08.2020 15:21
In der E9a gibt es keine abweichenden Stufenlaufzeiten.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Capo am 18.08.2020 15:32
Stimmt, der Wegfall der besonderen  Stufenlaufzeiten war ja vor dem 31.12.19
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Capo am 18.08.2020 15:42
Aber warum dann der Hinweis das besondere Stufenlaufzeiten bestehen bleiben.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 18.08.2020 15:48
Es gab nicht nur in der E9 besondere Stufenlaufzeiten.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Padre am 05.09.2020 21:04
ich in BW Gehaltsstufe 9a / 5 +. BVgz ab 01.01.2021 in Stufe 6. Zur Zeit €:

Ea9 / 5 = 3781,78
BVgz   =    145,99

Höhergruppierungsantrag gestellt und ab 31.08. umgeschlüssig.

Jetzt €:
E9b / 4               = 3781,78
Garantiebetrag =    180,00 für 4 Jahr bis ich in Stufe 5 komme. Nicht dauerhaft!!

Laut LBV/BW, beginnt meine Stufenzeit von neuem. Das heißt ich benötige weitere 9 Jahre um in 9b Stufe 6 zu gelangen. Alle Zulagen wie Entgeltgruppen oder BVgz. werden gestrichen. Weil es kein Rechtsabspruch nach TVL gibt.

Kurzum rückwirkend zum 01.01.2020 muss ich die BVgz145,99 x 8 zurückzahlen und bekomme Rückwirkend den Garantiebetrag von 180,00 x 8.

Das bedeutet 34,01 € Gewinn (klar Brutto) je Monat und Rückstufung von 5 auf 4 und erneut 4 Jahr in Stufe 4 und 5 Jahr in Stufe 5 (9 Jahre) bis ich die 9b/6 erreiche.

Das ist wohl fakt, und so wird der Durchführungshinweis auch in BW und an unserer Hochschule umgesetzt. Auch der Stichtag 01.01.2021 bei der ich in Stufe 6 gekommen wäre bringt nichts. D ist auf Grund meines Antrags gelöscht. Meine Zeiten von 5 Jahr in 9a Stufe 5 werden genullt.

Somit hat Spid Recht. Sture und  TVL konforme Umschlüssellung. Nach einer Höhergruppierungantrag nach TVL 29 entfallen die Zulagen.

Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Mücke am 07.09.2020 07:47
Zitat
Alle Zulagen wie Entgeltgruppen oder BVgz. werden gestrichen.
Bei mir (NRW) war es so, dass die Entgeltgruppenzulage zwar gestrichen wurde, allerdings wurde sie bei Ermittlung der Stufe in 9b berücksichtigt. Das bedeutet, dass ich von 9a/4 mit EGZ in 9b/4 ohne EGZ gekommen bin.

Grüße!
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: ITechniker am 07.09.2020 13:01
Zitat
Alle Zulagen wie Entgeltgruppen oder BVgz. werden gestrichen.
Bei mir (NRW) war es so, dass die Entgeltgruppenzulage zwar gestrichen wurde, allerdings wurde sie bei Ermittlung der Stufe in 9b berücksichtigt. Das bedeutet, dass ich von 9a/4 mit EGZ in 9b/4 ohne EGZ gekommen bin.

Grüße!
Das ist bei uns (auch NRW) nicht berücksichtigt worden, Stufenermittlung anhand der Grundentgelts ohne Zulagen.

Dafür gab es ein anderes Highlight: Bei uns wurden vier verschiedene Varianten bei der Überleitung angewendet. Keine Zulage, Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrags, Zulage in Höhe der Entgeltgruppenzulage 2019 und Zulage in Höhe der Entgeltgruppenzulage2020. Aktuell versuchen sie es zumindest hinzubekommen, dass alle Kollegen mit gleicher Tätigkeit zumindest die gleiche Zulage bekommen. Ob das dann die richtige sein wird, wird sich zeigen. Wenn ich in der Qualität arbeiten würde...
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Padre am 07.09.2020 15:04
Die Frage ist, kann man klagen und nach was soll man klagen? Das TVL, so die Aussage vom LBV BW ist ganz klar geregelt. Es gibt keine rechtsanspruch auf Zulagen, weil diese seit 2020 nicht mehr im TVL berücksichtigt ist. Jede freiwillie Zulage wird von der Dienststelle angewiesen. Das heißt dann sicherlich, der eine bekommt es und hat glück bzw. eine wohlwollende Auslegung und der andere bekommt es nicht somit eine TVL konforme Auslegung.

Das kann dann bedeuten, das Techniker mit gleichen Fallgruppen und identischen Vorraussetzungen in der Hochschule X ein anders Entgelt hat als der andere Techniker an der Hochschule Y und das im selben Bundesland.

Das ist doch mehr als scheiße.

Ps.: Stimmt diese Matrix?
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html (https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html)
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Beitrag von: Spid am 07.09.2020 16:33
Es fehlt an einer Anspruchsgrundlage, auf die sich Anspruch und Klage stützen ließen. Ich habe hier ja ellenlang die Versäumnisse der TVP und deren Rechtsfolgen ausgeführt - während es ja ein paar Schlaumeier gab, die der Auffassung waren, die Durchführungshinweise würden das heilen. Tun sie eben nicht.
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Beitrag von: WasDennNun am 07.09.2020 17:35
Das kann dann bedeuten, das Techniker mit gleichen Fallgruppen und identischen Vorraussetzungen in der Hochschule X ein anders Entgelt hat als der andere Techniker an der Hochschule Y und das im selben Bundesland.

Das ist doch mehr als scheiße.
Nö, nur für den einen, für den anderen nicht!
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Beitrag von: Isie am 08.09.2020 07:10
Es fehlt an einer Anspruchsgrundlage, auf die sich Anspruch und Klage stützen ließen. Ich habe hier ja ellenlang die Versäumnisse der TVP und deren Rechtsfolgen ausgeführt - während es ja ein paar Schlaumeier gab, die der Auffassung waren, die Durchführungshinweise würden das heilen. Tun sie eben nicht.
Selber Schlaumeier. Du hast lang und breit deine Auslegung erläutert. Ebenso wie die anderen Schlaumeier, darunter auch ich. Wenn ein Arbeitgeber feststellt, dass eine tarifliche Regelung nicht das abbildet, was damit abgebildet werden sollte, ist es doch völlig normal, dies durch Durchführungshinweise zu "heilen". Und wenn ein Arbeitgeber das getan hat, soll er sich doch bitteschön an die eigenen Durchführungshinweise halten. Dass diese nicht gegen die Tarifnorm verstoßen dürfen, ist selbstverständlich und wird ggf. vom Arbeitsgericht geprüft, das die Tarifnorm erforderlichenfalls ebenfalls auslegt, ohne dabei "am Buchstaben zu haften" (BAG). Und das solltest du auch nicht tun.
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Beitrag von: Spid am 08.09.2020 08:03
Nein, das ist nicht völlig normal - das maßen sich lediglich die öffentlichen AG an. Normal ist, in einzelvertraglichen oder betrieblichen Vereinbarungen die gewünschte Wirkung herbeizuführen. Daß meine Hinweise zu den Durchführungshinweisen korrekt waren, zeigt ja nun die Realität. Wie ausführlich dargelegt, entspricht meine Auslegung nicht nur dem Tariftext, sie ist auch im Gesamtkontext wie auch der Tarifgeschichte zwingend. Der Umstand, daß die TVP gerne gewollt hätten, aber dabei versagt haben, ist hingegen bei der Auslegung unbeachtlich!
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Beitrag von: Jockel am 08.09.2020 09:19
Zitat
Alle Zulagen wie Entgeltgruppen oder BVgz. werden gestrichen.
Bei mir (NRW) war es so, dass die Entgeltgruppenzulage zwar gestrichen wurde, allerdings wurde sie bei Ermittlung der Stufe in 9b berücksichtigt. Das bedeutet, dass ich von 9a/4 mit EGZ in 9b/4 ohne EGZ gekommen bin.

Grüße!
Das ist bei uns (auch NRW) nicht berücksichtigt worden, Stufenermittlung anhand der Grundentgelts ohne Zulagen.

Dafür gab es ein anderes Highlight: Bei uns wurden vier verschiedene Varianten bei der Überleitung angewendet. Keine Zulage, Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrags, Zulage in Höhe der Entgeltgruppenzulage 2019 und Zulage in Höhe der Entgeltgruppenzulage2020. Aktuell versuchen sie es zumindest hinzubekommen, dass alle Kollegen mit gleicher Tätigkeit zumindest die gleiche Zulage bekommen. Ob das dann die richtige sein wird, wird sich zeigen. Wenn ich in der Qualität arbeiten würde...
Eines der größten Probleme in diesem Kontext ist die Prämisse "alles mit der IT" zu machen. Weil die (noch) keine Ambiguitäten aushält, muss wochenlang jeder noch so abstruse theoretische Fall prozessual und programmiertechnisch umgesetzt werden. Das ist natürlich vollkommen sinnfrei, wenn man solche Beschäftigten mit solch strangen Verläufen gar nicht hat. Aber … so ist das. Früher hätten die Bezügerechner 2h gerechnet und fertig. Da ist noch viel Lernarbeit zu leisten. Allerdings helfen diese Analysen anderseits eben auch dabei die von Spid so hervorgehobenen Lücken im System zu finden. Insgesamt stimmt die Balance da noch nicht. Es wäre vielleicht sinnvoll, wenn die TVP sich mehr Zeit für die Redaktion nehmen würden, statt jahrelang hinterher für mengenmäßig relevante Gruppen Schadensbegrenzung zu betreiben. Schreibt doch mal an die Gewerkschaften. :-)
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Beitrag von: Padre am 08.09.2020 10:20
Das ist doch mehr als scheiße.
[/quote]Nö, nur für den einen, für den anderen nicht!
[/quote]

Sorry, entweder man hat einen Tarifvertrag und Rechtssicherheit oder eben nicht. Ich freue mich für jeden, der mehr Geld bekommt. Jedoch ist es nicht in Ordnung, wenn man beim Land mit identischer Vita bei der Dienststelle A mehrere Hundert Euro im Monat weniger bekommt als bei Dienststelle B, ich würde mich als Mitarbeiter nicht darauf verlassen, denn das anfängliche Chaos kann eine Zahlstelle z. B. LBV BW sehr schnelle überblicken und dann wird da vermutlich eingegriffen. Mit welcher Begründung sollen die mehr bezahlen, als der Tarifvertrag regelt? Die Länder haben auch nichts zu verschenken. Mein Verständnis von Tarifvertrag entspricht, dass mit Sicherheit nicht.
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Beitrag von: Spid am 08.09.2020 10:24
Tarifverträge definieren Mindestarbeitsbedingungen, von denen zum Nachteil des TB nicht abgewichen werden darf.
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Beitrag von: WasDennNun am 08.09.2020 10:32
Sorry, entweder man hat einen Tarifvertrag und Rechtssicherheit oder eben nicht.
ja, Rechtssicherheit nach unten!
Aber die kranke Begrenzung nach oben macht ja nur der öD.
Ich kennen keinen außerhalb vom TV-L /TVÖD der tariflich bezahlt wird, wo das Tarifentgelt die Obergrenze ist.

Dein Verständnis von Tarifvertrag ist Gleichmacherei und Sozialismus, wie es mir scheint.

Mein Verständnis von Tarifverträgen ist es eine Untergrenze für das zu zahlenden Entgelt zu definieren.
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Beitrag von: Warumdendas am 08.09.2020 10:36
Frag mal bei Beschäftigten im Bereich der NGG, die nehmen die Entgeldtabelle als Grundlage der ersten Gehaltsverhandlung nach der Ausbildung und arbeiten dann nur noch für deutlich mehr.
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Beitrag von: Padre am 08.09.2020 10:46
Dein Verständnis von Tarifvertrag ist Gleichmacherei und Sozialismus, wie es mir scheint.
Mein Verständnis von Tarifverträgen ist es eine Untergrenze für das zu zahlenden Entgelt zu definieren.

Mein Verständnis ist nicht Sozialismus, ich weiß auch nicht was das soll mir sowas zu unterstellen. Hier geht es um eine vermeindlich doch nicht so einfache Höhergruppierung nach TVL §29. Wie gesagt ich gönnen jedem jeden Euro mehr, jedoch ist es unbegreiflich das eine Durchführungshinweis innerhalb eines Bundeslander komplett verschieden ausgelegt wird. Einmal mit mindestanforderung und einmal mit mehr €. Da habe ich leider ein Verständnis problem.

Kleine Anmerkung: Sozialismus kann auch bedeuten das ich meinen Anhänger mehr Geld zukommen lassen. Weil dieser die richtige Meinung vertritt. Es gibt zu genüge beispiele in zig Dienstellen im Bundesgebiet. Das man ein Tarifvertrag EGO VON ... BIS auslegen kann ist bekannt.
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Beitrag von: Spid am 08.09.2020 10:48
Die tariflichen Normen sind eindeutig. Sie definieren jedoch lediglich Mindestarbeitsbedingungen.
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Beitrag von: GofX am 08.09.2020 10:49
Wenn ein Arbeitgeber feststellt, dass eine tarifliche Regelung nicht das abbildet, was damit abgebildet werden sollte, ist es doch völlig normal, dies durch Durchführungshinweise zu "heilen".

Das halte ich für ein Gerücht.

Wenn eine >>Interpretation<< des Tariftextes dahingehend ausgelegt werden könnte, weniger zu zahlen, würde ich nicht von >>Heilung<< sprechen. Und in an den Haaren herbei gezogenen Interpretationen sind zumindest in meiner Behörde sehr kreative Köpfe am Werk.
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Beitrag von: Geist am 08.09.2020 11:10
Zitat
Das ist doch mehr als scheiße.

Zitat
Nö, nur für den einen, für den anderen nicht!

Naja... diese Hoffnung auf die Nettigkeit des Arbeitgebers könnte sich auch einfach nur als voreilige Unkenntnis desgleichen herausstellen, die im Laufe des Jahres korrigiert wird.
Mit anderen Worten: Sobald die gemerkt haben, dass sie fälschlicher bzw. überflüssiger Weise Übertarif zahlen, was sie nicht müssten, gehen die Rückforderungen an die jetzt Jubelnden raus.
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Beitrag von: Padre am 08.09.2020 12:09
Sehe ich auch so. Klar gibt es hier unterschiedliche Meinungen von Isie und Spid, wobei ich eher die Einschätzung von Spid für schlüssig halte.

Es wird nur das bezahlt was nach EGO sein muß und was die Tarfivertragsparteien ausgehandelt und unterschrieben haben, das heißt u.a. das sämtliche Zulagen entfallen sind. So auch die Aussage unser Personalstelle und meinem Sachberarbeiter bei der LBV / BW.

Ich habe sogar die Befürchtung, das viele Entgeltgruppenzulage, die noch als ein Gehaltsbestandteil gezahlt werde, rückwirkend (6 Monate) gestrichen werden können. Oder Rückwirkend als Sonder- oder Ausgleichszahlung umgewidmet werden. Jetzt zeigt sich nach und nach was für ein wirrwar hier herrscht. Ob sich jedoch ein Arbeitsgericht damit befassen wird, ist fraglich.
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Beitrag von: Geist am 08.09.2020 12:25
Ich gehe davon aus, dass die Entgeltgruppenzulage für E9a und E9b nachträglich vom 01.01.20 gestrichen und zurückgefordert, eventuell mit dem Garantiebetrag verrechnet wird.
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Beitrag von: Isie am 08.09.2020 12:43
Selbstverständlich wird sie das. Die Weiterzahlung trotz Höhergruppierung ist eindeutig ein Fehler. Strittig ist allerdings, ob sie weitergezahlt wird, wenn keine Höhergruppierung beantragt wird. Und strittig ist auch, ob sie in die Berechnung des Garantiebetrages einfließt. Wenn sie nicht erst durch die Höhergruppierung, sondern bereits durch die Änderung der Entgeltordnung weggefallen ist, dürfte sie auch nicht in die Berechnung des Garantiebetrages einfließen.
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Beitrag von: Padre am 08.09.2020 13:17
Was ist mit der BVgz (145,99 € bisher dauerhaft und dynamisch), müsste sie dann auch weitergezahlt werden. Nach der Überleitung ist diese entfallen und ich habe stattdessen ein Garantiebetrag von 180 € erhalten und wurde von E9a5 auf E9b4 umgeschlüsselt.

Das blöde am Garantiebetrag ist, dieser wird nur für die Dauer bis zum Erreichen der nächsten Stufe bezahlt. Dann entfällt diese. Ist es auch richtig, dass die Stufenzeiten bei mir waren es 5,75 Jahre in (E9a 5) genullt wurden? Vermutlich eine Tricky Konstellationen.  :-\
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Beitrag von: Spid am 08.09.2020 13:30
Der Anspruch auf die Besitzstandszulage für die Vergütungsgruppenzulage ist bereits mit Überleitung in die E9a entfallen.
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Beitrag von: Jockel am 08.09.2020 13:36
Stichwort "Tarif ist Untergrenze". In den meiten Bundesländern ist es bei Haushaltsgesetz verboten, mejr zu bezahlen, als tariflich geregelt. Steuergelder eben. So einfach ist das also nicht. Deshalb ist im ÖD der tariflohn in aller Regel auch der Maximallohn. Das Entgelttransparenzgesetz und mögliche Folgegesetze werden das auch in der freien Wirtschjaft etwas korrigieren.
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Beitrag von: Spid am 08.09.2020 13:46
Tarifverträge definieren lediglich Mindestarbeitsbedingungen. Ich habe mir jetzt mal die Haushaltsgesetze von Bayern und NRW vorgenommen, da findet sich derlei nicht. Habe ich jetzt mit den beiden bevölkerungsreichsten Ländern ausgerechnet jene rausgesucht, die nicht zu den "meisten" gehören?
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Beitrag von: WasDennNun am 08.09.2020 14:03
Stichwort "Tarif ist Untergrenze". In den meiten Bundesländern ist es bei Haushaltsgesetz verboten, mejr zu bezahlen, als tariflich geregelt.
Du meinst sicherlich die Kommunen
Zitat
Steuergelder eben. So einfach ist das also nicht. Deshalb ist im ÖD der tariflohn in aller Regel auch der Maximallohn.
ja, öD eben, wie schon von mir geschrieben.
Aber nicht nur im öD gibt es Tarife.
Zitat
Das Entgelttransparenzgesetz und mögliche Folgegesetze werden das auch in der freien Wirtschjaft etwas korrigieren.
Was korrigieren, dass man gute AN besser bezahlt als den schlechten AN?
Oder dort mehr zahlt, wo man sonst keine MA findet?
Oder der eine seinem AN mehr Geld für gleiche Leistung zugesteht, als der andere?
Das Gesetz regelt doch nur das männlein und weiblein gleich bezahlt werden und das weiblein erkennen kann was sie noch nachfordern kann.

Was allerdings das mit "Tarif ist Untergrenze" zu tun hat erschließt sich mir nicht.

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Beitrag von: Spid am 08.09.2020 14:08
Auch der Transparenzunfug ist zahnlos, solange man ordentlich dokumentiert.
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Beitrag von: Isie am 08.09.2020 16:50
Der Anspruch auf die Besitzstandszulage für die Vergütungsgruppenzulage ist bereits mit Überleitung in die E9a entfallen.
Kann sein, muss aber nicht. Auch hier gibt es verschiedene Rechtsauffassungen. Deine Rechtsauffassung haftet wieder sehr am Buchstaben.
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Beitrag von: Padre am 08.09.2020 16:58
Da die B-Vgz auch bei mir nicht berücksichtigt wurde, ist die Frage wie ich diese geltend machen kann?
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Beitrag von: Spid am 08.09.2020 17:01
Der Anspruch auf die Besitzstandszulage für die Vergütungsgruppenzulage ist bereits mit Überleitung in die E9a entfallen.
Kann sein, muss aber nicht. Auch hier gibt es verschiedene Rechtsauffassungen. Deine Rechtsauffassung haftet wieder sehr am Buchstaben.

Du meinst die wie dargelegt in sich inkonsistente Rechtsauffassung der TdL? Wer soll das denn ernstnehmen? Zumal das ja nicht einmal die AG geschlossen tun.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 08.09.2020 17:24
Die Rechtsauffassung der TdL ist zu Gunsten des Arbeitnehmers. Wenn der Arbeitgeber sich dieser Rechtsauffassung anschließt, soll er auch entsprechend zahlen. Wenn er sich nicht dieser Rechtsauffassung anschließt, zahlt er eben nicht. Die betroffenen Arbeitnehmer müssen sich also bewusst sein, dass es verschiedene Rechtsauffassungen gibt, und sich entscheiden, ob sie klagen. Dass die Durchführungshinweise kein Recht setzen, sondern lediglich eine Rechtsauslegung darstellen, ist unstrittig.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 08.09.2020 17:43
Und sie müssen um die Qualität der entsprechenden Rechtsmeinung - bzw. deren völlige Abwesenheit bei der der TdL.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 08.09.2020 18:35
Was ist mit der BVgz (145,99 € bisher dauerhaft und dynamisch), müsste sie dann auch weitergezahlt werden. Nach der Überleitung ist diese entfallen und ich habe stattdessen ein Garantiebetrag von 180 € erhalten und wurde von E9a5 auf E9b4 umgeschlüsselt.

Das blöde am Garantiebetrag ist, dieser wird nur für die Dauer bis zum Erreichen der nächsten Stufe bezahlt. Dann entfällt diese. Ist es auch richtig, dass die Stufenzeiten bei mir waren es 5,75 Jahre in (E9a 5) genullt wurden? Vermutlich eine Tricky Konstellationen.  :-\

Bei einer Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit in der neuen Entgeltgruppe und Stufe neu. Dass die BS-Vergütungsgruppenzulage durch die Höhergruppierung wegfällt, ist korrekt, es sei denn, sie wäre bereits durch die Überleitung nach 9a oder durch die Änderung der Entgeltordnung ab 01.01.20 weggefallen. Wenn sie erst durch die Höhergruppierung weggefallen ist, ist sie in die Berechnung des Garantiebetrages einzubeziehen.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 08.09.2020 18:47
Wenn die Besitzstandszulage für die entfallene Vergütungsgruppenzulage nicht bereits durch die Überleitung in E9a entfallen wäre, entfiele sie auch nicht bei einer Höhergruppierung auf Antrag - denn entweder kommt es auf die Entgeltgruppe an oder nicht.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 08.09.2020 19:49
Na ja, das Thema hatten wir ja schon. Das Problem ist auch hier, dass eine eindeutige Regelung im Tarifabschluss 2019 fehlt und einige der durch den Tarifabschluss eingetretenen bzw. eintretenden Änderungen nur unzureichend unter die in § 9 TVÜ-L geregelten Anspruchsvoraussetzungen subsumiert werden können. Wenn man sich die finanziellen Auswirkungen der EG 9 - EG 9a-Überleitung bei langjährig Beschäftigten anschaut, kann es nicht sein, dass die Vergütungsgruppenzulage ohne ausdrückliche tarifliche Regelung wegfällt. Aber bei einer Höhergruppierung wäre sie nach dem BAT auch weggefallen. Da die Entgeltgruppenzulage ebenfalls durch die Höhergruppierung wegfällt, muss die Vergütungsgruppenzulage auch wegfallen. Nur das macht Sinn.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 08.09.2020 20:19
Die Entgeltgruppenzulage ist ohnehin mit Ablauf des 31.12.19 entfallen. Sie kann mithin nicht durch die Höhergruppierung auf Antrag entfallen.

Die Regelung des §9 TVÜ-L sind eindeutig. Es sind vielleicht bloß nicht jene, die die TVP treffen wollten - was aber unbeachtlich ist, sofern sich dieser Wille nicht im Tarifvertrag niedergeschlagen hat. Und das hat er nicht. Die Überleitungsentgeltgruppe bei der Überleitung aus dem BAT ist konstitutive Anspruchsvoraussetzung, damit ist die Besitzstandszulage bereits bei Überleitung in die E9a - die ja nicht die E9 ist - entfallen. Wenn man diesem Recht eindeutigen Ergebnis nicht folgen möchte, weil man die Überleitungsentgeltgruppe nicht als konstitutive Anspruchsvoraussetzung sieht und stattdessen auf die unveränderte Tätigkeit abstellt, kann man dann nicht behaupten, die Zulage entfiele trotz unveränderter Tätigkeit aufgrund der Höhergruppierung auf Antrag, denn das wäre widersprüchlich - und eine dem Tariftext widersprechende Auslegung hat nur dann eine Chance auf Bestand, wenn sie widerspruchsfrei ist.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 09.09.2020 07:24
Die Regelung des § 9 TVÜ-L ist leider absolut nicht eindeutig, sondern in sich widersprüchlich, wenn man sie aus Sicht der Tarifeinigung 2019 betrachtet.
- Die Besitzstandszulage gibt es nur in der Entgeltgruppe, aus der man aus dem BAT übergeleitet wurde.
- Die Besitzstandszulage gibt es nur so lange, wie die auszuübende Tätigkeit sich nicht ändert.
- Die Besitzstandszulage fällt weg, wenn die Vergütungsgruppenzulage nach den Regelungen des BAT weggefallen wäre.

@Spid: Du sagst, dass durch die Überleitung nach 9a bereits die erstgenannten Voraussetzung nicht mehr vorliegt. Das halte ich für unzutreffend, da die Änderung der Entgeltgruppe normalerweise durch eine Höhergruppierung erfolgt und nicht durch eine Änderung der Stufenlaufzeiten und Umbenennung der Entgeltgruppe. Wenn die Zulage durch die Überleitung nach EG 9a hätte wegfallen sollen, hätte das tariflich geregelt werden müssen. Aber durch die Höhergruppierung auf Antrag ist eine Änderung der Entgeltgruppe eingetreten, jedenfalls, wenn man die alte und die neue Entgeltgruppe miteinander vergleicht. Das bedeutet, dass die Zulage wegfällt, aber in die Berechnung des Garantiebetrages einzubeziehen ist.

Dies ist eine der Rechtsauffassungen, die es zu diesem Thema gibt. Ich halte sie für die schlüssigste.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 09.09.2020 07:35
Da ist nichts widersprüchlich. Es sind drei konstitutive Anspruchsvoraussetzungen, die kumulativ erfüllt sein müssen.

Es wurden keine Entgeltgruppen umbenannt. Die E9 wurde abgeschafft und stattdessen 2 neue Entgeltgruppen geschaffen. Es handelt sich mithin nicht mehr um die Entgeltgruppe, in die aus dem BAT übergeleitet worden ist. Mithin ist eine der drei konstitutiven Voraussetzungen für die Besitzstandszulage nicht mehr gegeben.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 09.09.2020 12:54
Ist dir bewusst, dass das Tabellenentgelt der EG 9a Stufe 6 mit dem fiktiv um die Tariferhöhungen erhöhten Tabellenentgelt der Entgeltgruppe 9 Stufe 4 plus Erhöhungsbetrag identisch ist? Das ist der Grund, warum ich es als eine Umbenennung bezeichnet habe.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 09.09.2020 13:07
Vor der Einführung der Entgeltgruppen E9a und E9b gab es lediglich die Entgeltgruppe E9. Die Tabellenwerte der E9b entsprechen denen der E9 unter Einberechnung der Tariferhöhungen. Wenn man von einer Umbenennung ausginge, was weiterhin natürlich abwegig ist, wäre die E9 in E9b umbenannt worden.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 09.09.2020 16:15
Im Prinzip ist es eine redaktionelle Änderung. Der als positive Neuerung propagierte Wegfall der abweichenden Endstufe bei der sogenannten kleinen E 9 durch die Einführung der EG 9a ist Augenwischerei, da das hochgerechnete Tabellenentgelt der EG 9 Stufe 4 plus Erhöhungsbetrag mit dem Tabellenentgelt der EG 9a, Stufe 6 identisch ist. Wenn die TVP gewollt hätten, dass diese Überleitung den Wegfall der BS-Vergütungsgruppenzulage bewirkt, hätten sie das vereinbart und eine Regelung für den Fall getroffen, dass dadurch ein Entgeltverlust eintritt.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 09.09.2020 16:33
Nein, es ist eine strukturelle Änderung: statt der E9 gibt es nun eine E9a und eine E9b. Allein schon der Umstand, daß es nunmehr nicht nur eine Entgeltgruppe mehr gibt, sondern auch, daß es von E9a in E9b eine Höhergruppierung ist und innerhalb der E9 derlei nicht passierte, schließt eine redaktionelle Änderung aus - denn einer solchen ist ja immanent, daß sie keine rechtserhebliche Änderung darstellt. Die TVP können auch negative Auswirkungen vereinbaren - und haben dies auch mehrfach getan.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Isie am 09.09.2020 16:59
Als großartige strukturelle Änderung wurde sie propagiert, in einer Vielzahl von Fällen hat sie die Auswirkung einer redaktionellen Änderung, nämlich keine. Dass TVP auch tarifliche Änderungen mit negativen Auswirkungen vereinbaren können, ist unstrittig. Aber wenn sie es tun, dann normalerweise mit Besitzstandsregelungen für vorhandene Beschäftigte.
Titel: Antw:Verbesserung Techniker / Meister
Beitrag von: Spid am 09.09.2020 17:08
Die Wirkung im Einzelfall ist unbeachtlich. Die Änderung hat handfeste rechtliche Auswirkungen dadurch, daß E9a und E9b zwei unterschiedliche Entgeltgruppen sind, die E9 hingegen nur eine Entgeltgruppe war. Innerhalb der E9 gab es keine Höhergruppierung oder Herabgruppierung, zwischen E9a und E9b hingegen schon. Innerhalb der E9 konnte der AG Kraft seines Direktionsrechts einem TB mit regulären Stufenlaufzeiten auch eine Tätigkeit zuweisen, die zu verlängerten Stufenlaufzeiten führte. Gegenüber einem TB in E9b kann er sein Direktionsrecht nicht so einsetzen, daß es zur Eingruppierung in E9a führte. Es handelt sich also nicht um eine redaktionelle Änderung, sondern um eine mit weitreichenden rechtlichen Konsequenzen.

Die TVP haben weder in der Vergangenheit stets Besitzstandsregelungen getroffen noch haben sie es in dieser Tarifrunde getan, ich erinnere nur an den Fortfall der Entgeltgruppenzulage bei Technikern.