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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Arnostone am 09.11.2020 10:45

Titel: VBL - Wartezeit nicht erfüllt nach Ausscheiden aus ÖD
Beitrag von: Arnostone am 09.11.2020 10:45
Hallo in das Forum,

ich bin ein komplizierter Fall und schildere kurz, worum es geht:
Ich hatte in den letzten 15 Jahren mehrere kurze Zeiten im öffentlichen Dienst, und zwar sowohl im Tarifgebiet Ost wie auch West. Insgesamt 55 Monate, rund die Hälfte Ost, wo ich auch jetzt einzahle. Mir ist beklannt, dass der Westanteil auszahlbar ist. Allerdings habe ich erst Rentenanspruch nach 60 Monaten der Einzahlung. Ich selbst bin 48 Jahre.

Nun scheide ich in 2 Monaten aus dem ÖD aus und gehe in die Privatwirtschaft. Somit fehlen mir für einen späteren Rentenanspruch nur wenige Monate Wartezeit.

Ich erhielt nun den Tipp, mich schnellstmöglich noch beim aktuellen Arbeitgeber für VBLExtra anmelden zu lassen, um diese Schiene nach Kündigung freiwillig fortzuführen, wenn mich der aktuelle Arbeitgeber in 2 Monaten abgemeldet hat. Somit könnte ich dann die Wartezeit mit 60 Monaten selbst vervollständigen und ggf. auch dauerhaft einzahlen.

Ist diese Information so richtig? Was haltet ihr ansonsten von VBLExtra?

Danke für ein paar erste Infos. LG Arnolf
Titel: Antw:VBL - Wartezeit nicht erfüllt nach Ausscheiden aus ÖD
Beitrag von: AndreasG am 09.11.2020 15:59
VBL Extra sollte man sich genau durchrechnen.

Man bekommt je Versorgungspunkt eine garantierte Rente von unglaublichen 4€

Man bekommt jedes Jahr Versorgungspunkte in Höhe der (Beiträge + erwirtschaftete Überschüsse harr harr /1200 ) * Altersfaktor.

Der Altersfaktor ist das Alter bei Vertragsabschluss. Mit 48 Jahren läge dieser bei 0,89.

Ohne erwirtschaftete Überschüsse musst du also 1348 einzahlen für eine spätere Rente von 4€

Finde ich pers. ziemlich unattraktiv. Denn die 4€ könnte man sich auch selbst mit den 1348€ über 337 Monate oder 28 Jahre auszahlen.

Ein Vorteil wäre aber sich die Nummer Beitragsfrei stellen zu lassen und darüber an die notwenigen 60 Monate zu kommen.

Hier wäre eben gegenzurechnen wie hoch ist die spätere Rente vs wie viel könnte man jetzt bekommen.

Da die Hälfte nicht zurückgezahlt werden kann sollte es sich durchaus lohnen die fehlenden Monate über die VBL Extra abudecken.

Titel: Antw:VBL - Wartezeit nicht erfüllt nach Ausscheiden aus ÖD
Beitrag von: Arnostone am 10.11.2020 08:25
Danke AndreasG, so sehe ich das auch.

Wie sind eigentlich die Kündigungsmodalitäten bei VBLExtra? Kann man da theoretisch jederzeit (in meinem Fall plane ich die 60 Monate und evtl. etwas mehr) raus?
Titel: Antw:VBL - Wartezeit nicht erfüllt nach Ausscheiden aus ÖD
Beitrag von: Fireball84 am 10.11.2020 09:20
Hallo Arnostone,

ich verstehe nicht ganz, was der Abschluss und die private Weiterführung einer VBLextra (mit mittlerweile schlechten Konditionen) mit der Wartezeit einer VBLklassik zu tun hat. Ich fürchte das eine hat mit dem anderen rein gar nichts zu tun, lasse mich da aber auch gerne eines besseren belehren.

Und zur VBLklassik in den unterschiedlichen Tarifgebieten:
Beide Beitragszahlungen und die daraus resultierenden Rentenansprüche werden meines Wissens nach zusammen geführt (ein Versicherungskonto mit verschiedenen Beitragszahlungsverfahren bzw. Buchungsarten). Zumindest wird es bei mir (Wechsel vom Tarifgebiet Ost nach West) in der Vertragsübersicht unter "Meine VBL" so dargestellt.
Und da du gerade im Tarifgebiet Ost arbeitest und einzahlst:
Dort werden die 60 Monate Wartezeit sowieso allein durch Zeitablauf erreicht, man muss keine 60 Monate einzahlen. Wird der Rentenanteil aus dem Tarifgebiet Ost später ausgezahlt, wird, meinem Verständnis nach, auch der Rentenanteil West mit ausgezahlt. Da es ein Versicherungskonto ist. Wird bei mir im Versicherungsnachweis zumindest nicht getrennt behandelt (mit Ausnahme der Auflistung der Beiträge).

Kurz: Es dürfte bei dir sowieso zu einer Rentenzahlung kommen. VBLextra dürfte nicht notwendig und auch nicht zielführend sein. Zur Sicherheit aber bei der VBL nachfragen!
Titel: Antw:VBL - Wartezeit nicht erfüllt nach Ausscheiden aus ÖD
Beitrag von: Arnostone am 11.11.2020 09:12
Danke, und hat evtl. jemand Kenntnisse über die Kündigungsmodalitäten bei der VBLExtra? Ich habe hierzu folgendes gefunden. Heisst das, ich kann jederzeit "austreten", ohne Fristen?

"Sie können Ihre VBLextra durch Erklärung in Textform kündigen. In diesem Fall ist keine vorzeitige Auszahlung oder Erstattung der eingezahlten Beiträge möglich. Die Kündigung der freiwilligen Versicherung führt vielmehr zu einer Beitragsfreistellung. Damit behält die/der Versicherte ihre/seine bis zur Kündigung erworbene Anwartschaft (§ 2 Abs. 3 AVBextra 04)."
Titel: Antw:VBL - Wartezeit nicht erfüllt nach Ausscheiden aus ÖD
Beitrag von: kalle2935 am 13.11.2020 07:59
Wenn diene Wartezeit von 60 Monaten nicht erfüllt ist, dann kannst du dir deine Beiträge erstatten lassen, aber nur diene Beiträge, nicht die des AG

....."Es besteht keine Wahlmöglichkeit zwischen späterem Rentenbezug und einer Beitragserstattung. Eine Beitragserstattung ist nur möglich, sofern zum Zeitpunkt des Ausscheidens die Wartezeit nicht erfüllt ist. Nach Erfüllung der Wartezeit ist eine Beitragserstattung ausgeschlossen.

Eine Erstattung der Arbeitnehmerbeiträge zum Kapitaldeckungsverfahren (nur Abrechnungsverband Ost) ist nicht möglich, da die darauf beruhenden Anwartschaften sofort unverfallbar sind. Haben Sie einen Arbeitnehmerbeitrag zum Kapitaldeckungsverfahren getragen (nur Abrechnungsverband Ost, nur Zeiten ab 1. Januar 2004), kann nach dem Ausscheiden die Wartezeit für den darauf beruhenden Anteil der Betriebsrente auch durch bloßen Zeitablauf erreicht werden. Sie haben dann einen Teilanspruch auf Betriebsrente, der der Anwartschaft aus Ihrem Arbeitnehmerbeitrag zum Kapitaldeckungsverfahren entspricht.

Bei einer Beitragserstattung werden nur die eigenen Beiträge des Arbeitnehmers, nicht aber die von dem Arbeitgeber getragenen Aufwendungen für die Pflichtversicherung erstattet. Durch die Beitragserstattung erlöschen alle Rechte aus der Versicherung für die Zeiten, für die die Beiträge erstattet worden sind........" 

https://www.vbl.de/de/service/fragen_antworten/vblwiki/anspr%C3%BCche-aus-der-betriebsrente_flatptyt.html
Titel: Antw:VBL - Wartezeit nicht erfüllt nach Ausscheiden aus ÖD
Beitrag von: Alfons am 20.11.2020 10:33
Ist das Einbehalten der Arbeitgeberanteile seitens der VBL nicht rechtswidrig? Die Anteile des Arbeitgebers wurden doch für den Versicherten und dessen Rente bezahlt. Sie stehen damit doch dem Versicherten zu und müssten auch bei Nichterfüllen der Wartezeit zurückerstattet werden.

Die Personen, die die Wartezeit nicht erfüllen sind doch sonst schlechter gestellt, als diejenigen, die eine VBL-Rente bekommen. Dort ist der AG-Anteil mit verrechnet.

Erfüllt man die Wartezeit nicht, werden dem Versicherten seine vom AG angesparten Beträge vorenthalten. Die VBL behält sie einfach ein.
Titel: Antw:VBL - Wartezeit nicht erfüllt nach Ausscheiden aus ÖD
Beitrag von: Bastel am 20.11.2020 11:49
Ist das Einbehalten der Arbeitgeberanteile seitens der VBL nicht rechtswidrig? Die Anteile des Arbeitgebers wurden doch für den Versicherten und dessen Rente bezahlt. Sie stehen damit doch dem Versicherten zu und müssten auch bei Nichterfüllen der Wartezeit zurückerstattet werden.

Viel besser ist, dass du für die Beiträge deines AG Sozialabgaben gezahlt hast.
Titel: Antw:VBL - Wartezeit nicht erfüllt nach Ausscheiden aus ÖD
Beitrag von: Lars73 am 20.11.2020 12:04
Ist das Einbehalten der Arbeitgeberanteile seitens der VBL nicht rechtswidrig?

Gegen welches Gesetz verstößt es denn aus deiner Sicht?
Titel: Antw:VBL - Wartezeit nicht erfüllt nach Ausscheiden aus ÖD
Beitrag von: Organisator am 20.11.2020 13:16
Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es zum Beispiel eine gesetzliche Vorschrift, wonach bei einer Beitragserstattung nur der Anteil des Versicherten auszuzahlen ist.
Titel: Antw:VBL - Wartezeit nicht erfüllt nach Ausscheiden aus ÖD
Beitrag von: Alfons am 22.11.2020 19:46
Ist das Einbehalten der Arbeitgeberanteile seitens der VBL nicht rechtswidrig? Die Anteile des Arbeitgebers wurden doch für den Versicherten und dessen Rente bezahlt. Sie stehen damit doch dem Versicherten zu und müssten auch bei Nichterfüllen der Wartezeit zurückerstattet werden.

Viel besser ist, dass du für die Beiträge deines AG Sozialabgaben gezahlt hast.

Das kommt noch dazu.
Titel: Antw:VBL - Wartezeit nicht erfüllt nach Ausscheiden aus ÖD
Beitrag von: Alfons am 22.11.2020 19:48
Ist das Einbehalten der Arbeitgeberanteile seitens der VBL nicht rechtswidrig?

Gegen welches Gesetz verstößt es denn aus deiner Sicht?

Ev. Art 14 oder 3 GG.

Auf welcher rechtlichen Grundlage darf sich die VBL denn aus deiner Sicht die Anteile, die zweckgebunden für den AN für dessen Altersvorsorge einbezahlt wurden, aneignen?
Titel: Antw:VBL - Wartezeit nicht erfüllt nach Ausscheiden aus ÖD
Beitrag von: Spid am 22.11.2020 20:13
Sie eignet sich nichts an, sie erhält die Beiträge kraft Satzung und Beteiligungsvereinbarung. Wessen Eigentum soll denn betroffen sein?
Titel: Antw:VBL - Wartezeit nicht erfüllt nach Ausscheiden aus ÖD
Beitrag von: Alfons am 23.11.2020 09:08
Sie eignet sich nichts an, sie erhält die Beiträge kraft Satzung und Beteiligungsvereinbarung. Wessen Eigentum soll denn betroffen sein?

Achso, für die VBL zahlen AN und AG also ein, ich dachte für die Altersvorsorge des AN seien die Beiträge.
Titel: Antw:VBL - Wartezeit nicht erfüllt nach Ausscheiden aus ÖD
Beitrag von: Spid am 23.11.2020 09:11
Sie zahlen für einen Anspruch ein, nicht für die Altersvorsorge.
Titel: Antw:VBL - Wartezeit nicht erfüllt nach Ausscheiden aus ÖD
Beitrag von: Organisator am 23.11.2020 09:59
Achso, für die VBL zahlen AN und AG also ein, ich dachte für die Altersvorsorge des AN seien die Beiträge.

Dem Arbeitnehmer entsteht doch kein Vermögensschaden. Er hat sich entschieden, vor Erreichen der Mindestwartezeit die Versicherung zu verlassen und erhält sämtliche Beiträge zurück. Also wird er so gestellt, als wäre er nie Mitglied der Versicherung gewesen.
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Beitrag von: WasDennNun am 23.11.2020 16:16
Typischer Irrglaube, dass AG Anteile zu irgendwas einem persönlich zustehen.
Titel: Antw:VBL - Wartezeit nicht erfüllt nach Ausscheiden aus ÖD
Beitrag von: Scully am 26.11.2020 14:42
Was ich zu der Diskussion noch beizutragen habe, ist folgendes:

Bitte auch von der VBL prüfen lassen. ob trotz nicht erfüllter Wartezeit die Unverfallbarkeit der Anwartschaft vorliegt. Wenn das nämlich der Fall ist, dann besteht doch ein Anspruch auf eine Zusatzrente, was sich i.d.R.  monetär besser darstellt.
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Beitrag von: peopleshernandez am 26.11.2020 23:24
Achso, für die VBL zahlen AN und AG also ein, ich dachte für die Altersvorsorge des AN seien die Beiträge.

Dem Arbeitnehmer entsteht doch kein Vermögensschaden. Er hat sich entschieden, vor Erreichen der Mindestwartezeit die Versicherung zu verlassen und erhält sämtliche Beiträge zurück. Also wird er so gestellt, als wäre er nie Mitglied der Versicherung gewesen.

Sämtliche Beiträge? Der AG Anteil wird meinem Bruttolohn zugerechnet. Davon zahle ich also höhere Sozialabgaben als wenn es keinen AG Anteil gäbe (eventuell sogar noch höhere Steuern). Diese bekomme ich nicht zurück, obwohl ich diese ja vor dem Hintergrund eines Anspruchs bezahlt habe der nie eintreten wird. Im Endeffekt haben dann Leute die VBL bekommen aber die Wartezeit nicht erreichen, in jeder Sozialversicherung einen höheren Beitragssatz.
Titel: Antw:VBL - Wartezeit nicht erfüllt nach Ausscheiden aus ÖD
Beitrag von: Spid am 27.11.2020 04:23
Was hat die VBL mit Deinem Binnenverhältnis zu staatlichen Zwangsversicherungen zu tun?
Titel: Antw:VBL - Wartezeit nicht erfüllt nach Ausscheiden aus ÖD
Beitrag von: Organisator am 27.11.2020 08:33

Sämtliche Beiträge? Der AG Anteil wird meinem Bruttolohn zugerechnet. Davon zahle ich also höhere Sozialabgaben als wenn es keinen AG Anteil gäbe (eventuell sogar noch höhere Steuern). Diese bekomme ich nicht zurück, obwohl ich diese ja vor dem Hintergrund eines Anspruchs bezahlt habe der nie eintreten wird.

Da es an dir lag, dass du aus dem öD ausgeschieden bist, somit aktiv dazu beigetragen hat, dass kein VBL-Anspruch entsteht, ists auch dir zuzurechnen, für die Vergangenheit höhere Beiträge für die Sozialversicherung getragen zu haben.
Titel: Antw:VBL - Wartezeit nicht erfüllt nach Ausscheiden aus ÖD
Beitrag von: AndreasG am 30.11.2020 12:56
Da es an dir lag, dass du aus dem öD ausgeschieden bist, somit aktiv dazu beigetragen hat, dass kein VBL-Anspruch entsteht, ists auch dir zuzurechnen, für die Vergangenheit höhere Beiträge für die Sozialversicherung getragen zu haben.

Sorry aber die Antwort empfinde ich als albern.

Was wäre denn dann mit den Mitarbeitern die nur auf 2 Jahre befristet im öD eingestellt waren?

Oder deren Stelle gestrichen wurde und die dann gekündigt bekamen?
Das Märchen vom sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst ist nämlich genau dieses.

Die bekommen ja schließlich auch keine Erstattung der letztlich zu viel gezahlten SV Beiträge.
Titel: Antw:VBL - Wartezeit nicht erfüllt nach Ausscheiden aus ÖD
Beitrag von: Organisator am 30.11.2020 13:33
Was wäre denn dann mit den Mitarbeitern die nur auf 2 Jahre befristet im öD eingestellt waren?

Diese Mitarbeiter wissen von Anfang an, dass sie aufgrund der Befristung keine VBL-Leistungen erhalten werden. Mit dem Wissen haben sie sich für den befristeten Arbeitsvertrag entschieden.

Oder deren Stelle gestrichen wurde und die dann gekündigt bekamen?

Nicht für jeden Einzelfall bedarfs es einer Regelung, sondern für die breite Masse. Sonst siehts aus wie im Steuerrecht.

Die bekommen ja schließlich auch keine Erstattung der letztlich zu viel gezahlten SV Beiträge.
Natürlich. AN-Anteile werden erstattet, soweit kein Leistungsanspruch besteht.
Titel: Antw:VBL - Wartezeit nicht erfüllt nach Ausscheiden aus ÖD
Beitrag von: papajabaum am 01.12.2020 17:40
Was wäre denn dann mit den Mitarbeitern die nur auf 2 Jahre befristet im öD eingestellt waren?

Diese Mitarbeiter wissen von Anfang an, dass sie aufgrund der Befristung keine VBL-Leistungen erhalten werden. Mit dem Wissen haben sie sich für den befristeten Arbeitsvertrag entschieden.

Oder deren Stelle gestrichen wurde und die dann gekündigt bekamen?

Nicht für jeden Einzelfall bedarfs es einer Regelung, sondern für die breite Masse. Sonst siehts aus wie im Steuerrecht.

Die bekommen ja schließlich auch keine Erstattung der letztlich zu viel gezahlten SV Beiträge.
Natürlich. AN-Anteile werden erstattet, soweit kein Leistungsanspruch besteht.

Ja der AN-Anteil der VBL wird erstattet. Nicht aber die zuviel gezahlten SV-Beträge durch die künstliche Erhöhung des sozialversicherungspflichtigen Brutto.

Und nur weil man einen Vertrag eingegangen ist, heißt es nicht das dieser nicht trotzdem rechtlich fragwürdig oder sittenwidrig sein kann. Tatsache ist, in so einem Fall ist von Anfang an klar das der An nie Anspruch auf die VBL hat. Trotzdem werden seine Beitragssätze zu den Sozialversicherungen künstlich erhöht.
Titel: Antw:VBL - Wartezeit nicht erfüllt nach Ausscheiden aus ÖD
Beitrag von: papajabaum am 01.12.2020 17:41
Achso, für die VBL zahlen AN und AG also ein, ich dachte für die Altersvorsorge des AN seien die Beiträge.

Dem Arbeitnehmer entsteht doch kein Vermögensschaden. Er hat sich entschieden, vor Erreichen der Mindestwartezeit die Versicherung zu verlassen und erhält sämtliche Beiträge zurück. Also wird er so gestellt, als wäre er nie Mitglied der Versicherung gewesen.

Wäre er nie Mitglied in der Versicherung gewesen hätte er in jeder Sozialversicherung weniger zahlen müssen. Also nein, er erhält NICHT sämtliche Beiträge zurück.
Titel: Antw:VBL - Wartezeit nicht erfüllt nach Ausscheiden aus ÖD
Beitrag von: Organisator am 02.12.2020 08:09
über welche Beträge reden wir hier?
Titel: Antw:VBL - Wartezeit nicht erfüllt nach Ausscheiden aus ÖD
Beitrag von: Isie am 02.12.2020 16:30
Über den Daumen gepeilt 1500 EUR.
Titel: Antw:VBL - Wartezeit nicht erfüllt nach Ausscheiden aus ÖD
Beitrag von: Alfons am 10.12.2020 10:49
Die VBL ist nicht freiwillig. Du bist gezwungen einzuzahlen, wie auch der Arbeitgeber für dich. Dann erfüllst du eine willkürlich von der VBL festgelegte Wartezeit nicht und die VBL behält die für deine Altersvorsorge angesparten Beiträge des Arbeitgebers ein, auf die du Sozialabgaben zahlen musstet.

Schön schräg irgendwie  :)

Na, vielleicht muss die Wartefrist nur mal hochgesetzt werden, auf 10 oder 15 Jahre, damit der große Aufschrei kommt. Denn alle, die es nicht betrifft, können gut mit der Situation leben.
Titel: Antw:VBL - Wartezeit nicht erfüllt nach Ausscheiden aus ÖD
Beitrag von: Bastel am 11.12.2020 09:19
. Denn alle, die es nicht betrifft, können gut mit der Situation leben.

Hat für den Rest ja nur Vorteile.