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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Weton am 21.04.2021 18:44

Titel: Eingruppierung Fachinformatiker
Beitrag von: Weton am 21.04.2021 18:44
Hallo zusammen,

ich habe Ende Januar meine Ausbildung als Fachinformatiker für Systemintegration abgeschlossen und wurde anschließend übernommen.

Meine Stelle ist mit der EG 9b bewertet, allerdings wurde mir von der Personalabteilung gesagt, dass ich aufgrund der fehlenden Berufserfahrung erstmal in 9a eingruppiert werde und dann nach einer gewissen Zeit und einem formlosen Antrag von meinem Dienststellenleiter in 9b eingruppiert werde.

Jetzt hab ich mir heute mal den Tarifvertrag durchgelesen und kann diese Begründung nicht ganz nachvollziehen.

So wie ich die Entgeltordnung verstehe falle ich als ITler unter die Speziellen Tätigkeitsmerkmale -> Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik und da gibt es für die EG 9b nur die "Anforderung in der Person" das ich eine abgeschlossene IT-Ausbildung habe.

Nur bei der Eingruppierung nach den Allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen wäre Berufserfahrung notwendig (für die Eingruppierung als "sonstiger Beschäftigter").

Müsste ich dann nicht eigentlich jetzt schon in 9b eingruppiert werden oder verstehe ich da was falsch?
Titel: Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
Beitrag von: Spid am 21.04.2021 18:53
Ersteres.
Titel: Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
Beitrag von: OrganisationsGuy am 22.04.2021 08:48
So wie Spid bereits kurz erklärte, du bist nach 9b eingruppiert und dein Arbeitgeber bezahlt dich, vermutlich wissentlich, nach 9a. Dein Arbeitgeber versucht - warum auch immer - hier über kurze Zeit Geld zu sparen.

Kommt bei einigen sicherlich daher, dass der Bewährungsaufstieg aus dem BAT immer noch nicht vergessen wurde und man den Kollegen die den durchleben mussten ja sonst einen Nachteil zukommen lässt. Irgend so eine hirnrissige Begründung wird da in einem der Köpfe schwirren die solche Entscheidungen entgegen der geltenden Tarifverträge treffen.
Titel: Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
Beitrag von: WasDennNun am 22.04.2021 09:05
Meine Stelle ist mit der EG 9b bewertet, allerdings wurde mir von der Personalabteilung gesagt, dass ich aufgrund der fehlenden Berufserfahrung erstmal in 9a eingruppiert werde und dann nach einer gewissen Zeit und einem formlosen Antrag von meinem Dienststellenleiter in 9b eingruppiert werde.
Entweder es werden 9a Aufgaben vorerst übertragen und dann später 9b (und das geht halt nicht formlos, sondern ist eine HG, die in der Mitbestimmung des PR ist)
Oder es werden dir 9b Aufgaben übertragen und man zahlt dir illegaler weise nur 9a Geld.

Letzteeres scheint ja der Fall zu sein.

Du kannst jetzt hingehen, und das Bemängeln, oder es hinnehmen und nach Ablauf der Probezeit bemängeln um dann das Geld rückwirkend einzufordern.
Du kannst dann ja noch eine Betrugsanzeige gegenüber deiner Personalabteilung machen, da hier ja genau das vorliegt.
Titel: Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
Beitrag von: Weton am 23.04.2021 10:19
Danke schonmal für die ganzen Antworten.

Ich hab jetzt nochmal mit der Personalabteilung telefoniert.

Die haben mir nochmal bestätigt, dass meine Stelle eine 9b Stelle ist und ich auch die Aufgaben nach 9b ausübe.

Allerdings kann ich (laut deren Aussage) direkt nach der Ausbildung keine "umfassenden" Fachkenntnisse haben, weshalb ich aktuell nur in 9a eingruppiert bin.

Das macht ja schon rein logisch keinen Sinn, das würde ja bedeuten dass ich Tätigkeiten ausübe für die ich gar nicht die nötigen Kenntnisse haben.

Laut deren Aussage muss die Dienstelle dann nach einen gewissen Zeitraum an die Personalabteilung melden, dass ich nun die umfassenden Kenntnisse erworben habe und ab da werde ich dann in 9b eingruppiert.

Das machen die wohl bei allen ITlern direkt nach der Ausbildung so und "der TVÖD gibt da auch keine andere Möglichkeit her".

Sie hat dann nochmal nachgeschaut und gesagt, dass es wohl keinen bestimmten Zeitraum gibt der gebraucht wird, um diese "umfassenden" Fachkenntnisse zu erwerben, also wenn mein Dienstellenleiter bescheinigt das ich die jetzt schon besitze könnte ich auch jetzt schon Höhergruppiert werden.

Allerding ist das so wie ich das sehe rechtlich immer noch nicht korrekt und würde dann ja auch nicht für die letzten drei Monate gelten.

Ich rede dann nochmal mit dem Abteilungsleiter vom FB Personal, wenn der dasselbe sagt werde ich mich wohl mal an den Personalrat wenden und ansonsten mal einen Anwalt einschalten...

In der Probezeit bin ich eh nicht mehr, ich hatte ja am Anfang der Ausbildung schon eine und im Rahmen der Übernahme wurde keine neue vereinbart.
Titel: Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
Beitrag von: WasDennNun am 23.04.2021 12:34
Es steht ja dort:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a, deren Tätigkeit umfassende Fachkenntnisse erfordert.
und nicht
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a, mit umfassende Fachkenntnisse.
Titel: Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
Beitrag von: Bezügerechner am 26.04.2021 12:00
Zum PR gehen, einen Anwalt einschalten - nun, dass kann man so machen. Ich bin mir sicher, dass Du recht bekommen wirst, da Du einen tarifierten Anspruch auf eine Eingruppierung nach E-Gr. 9b TVöD hast, aber bedenke gut was für Dich bei Deiner Dienststelle danach kommen wird.

Ich weiß nicht wie viele MA Deine Behörde hat, aber wenn es so ist, dass jeder jeden kennst, halte ich Deine Vorgehensweise taktisch gesehen für nicht sonderlich klug.

Frei nach dem Motto "bedenke gut was Du Dir erflehst, die Götter könnten es Dir erfüllen", wirst Du -nachdem Du Dir die höhere E-Gr. erstritten hast- danach nur noch auf der Verliererstraße sein. D.h. nicht, dass man sich alles gefallen lassen muss, aber man sollte etwaige Folgen bedenken.
Titel: Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
Beitrag von: WasDennNun am 26.04.2021 12:07
Zum PR gehen, einen Anwalt einschalten - nun, dass kann man so machen. Ich bin mir sicher, dass Du recht bekommen wirst, da Du einen tarifierten Anspruch auf eine Eingruppierung nach E-Gr. 9b TVöD hast, aber bedenke gut was für Dich bei Deiner Dienststelle danach kommen wird.

Ich weiß nicht wie viele MA Deine Behörde hat, aber wenn es so ist, dass jeder jeden kennst, halte ich Deine Vorgehensweise taktisch gesehen für nicht sonderlich klug.

Frei nach dem Motto "bedenke gut was Du Dir erflehst, die Götter könnten es Dir erfüllen", wirst Du -nachdem Du Dir die höhere E-Gr. erstritten hast- danach nur noch auf der Verliererstraße sein. D.h. nicht, dass man sich alles gefallen lassen muss, aber man sollte etwaige Folgen bedenken.
Wenn ich einen AG habe, der mich bescheissen will, dann gehe ich weg von diesem AG, insbesondere wenn er mir das Krumm nimmt, dass ich der erste bin der den beschiss aufdeckt.
Wenn er mich nicht bescheissen will, sondern einfach nur unerfahren oder dummes Personal hat, dann...
Titel: Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
Beitrag von: Spid am 26.04.2021 12:09
Die etwaige Folge ist, daß man das zustehende Entgelt erhält.
Titel: Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
Beitrag von: Bezügerechner am 26.04.2021 12:11
Okay, ich wollte es Dir nur als gut gemeinten Gedanken mit auf den Weg geben. Deine Chancen etwas anderes zu finden, sind als IT'ler ja in der Tat recht gut. Stell Dich aber mal mental darauf ein, dass man es Dir "krumm" nehmen wird. Viel Erfolg!
Titel: Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
Beitrag von: tina92 am 26.04.2021 15:38
Mag sein. Ich werde jedenfalls einen Einbrecher trotzdem anzeigen, auch wenn er es mir krumm nehmen würde
Titel: Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
Beitrag von: Bezügerechner am 26.04.2021 16:14
Mag sein. Ich werde jedenfalls einen Einbrecher trotzdem anzeigen, auch wenn er es mir krumm nehmen würde

Netter Versuch einen Vergleich herzustellen  ;)
Titel: Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
Beitrag von: tina92 am 26.04.2021 16:18

[/quote]

Du kannst dann ja noch eine Betrugsanzeige gegenüber deiner Personalabteilung machen, da hier ja genau das vorliegt.
[/quote]
Mag sein, gesetzwidrig verhalten sich beide
Titel: Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
Beitrag von: klaatu am 05.05.2021 21:03
Freu dich doch über die 9a!
Bei uns sind die ITler alle auch in der 9b eingruppiert. Diejenigen, die aber heuer mit der Ausbildung fertig werden kommen erstmal - auf unbestimmt - in die EG6:
"1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung (z.B.
Fachinformatikerinnen und -informatiker der Fachrichtungen Anwendungsentwicklung oder Systemintegration, Technische Systeminformatikerinnen ... und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben."

Denn der AG kann ja immer behaupten, dass weitere Eingruppierungsmerkmale nicht gegeben sind  ;)

Titel: Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
Beitrag von: Spid am 05.05.2021 21:40
Behauptungen des AG berühren ebensowenig die Eingruppierung wie dessen Rechtsmeinung dazu.
Titel: Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
Beitrag von: klaatu am 05.05.2021 21:40
Und was können die Betroffenen dagegen tun?
Genau! Sie können klagen. Und solange das niemand macht, gilt das was auf dem Tisch liegt.
Titel: Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
Beitrag von: Spid am 05.05.2021 21:45
Da auch das, was auf dem Tisch liegt - Zeitungen, Stifte, Penisse… - die Eingruppierung nicht berührt, trägt die Erwiderung schlicht nicht, sondern offenbart ein völlig unzureichendes Verständnis tariflicher Eingruppierung.
Titel: Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
Beitrag von: klaatu am 05.05.2021 21:52
Tja, da trifft wohl der Theoretiker auf den Praktiker ;)
Denkst du ein Betroffener stört sich dran wenn er höher eingruppiert ist als was eine tarifliche Entgeltordnung hergibt?
Titel: Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
Beitrag von: Spid am 05.05.2021 22:04
Da das nicht der Fall ist und nicht der Fall sein kann, belegt der „Praktiker“ damit lediglich seine Unzulänglichkeit - und zwar in Theorie und Praxis.
Titel: Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
Beitrag von: WasDennNun am 06.05.2021 07:08
Denn der AG kann ja immer behaupten, dass weitere Eingruppierungsmerkmale nicht gegeben sind  ;)
Tja, da trifft wohl der Theoretiker auf den Praktiker ;)
Denkst du ein Betroffener stört sich dran wenn er höher eingruppiert ist als was eine tarifliche Entgeltordnung hergibt?

Und was macht dann dieser EG6 FI:
Genau: Nix, was der Vorgesetzte nicht ihm direkt aufgetragen hat.
Und wenn er einen Rechner zusammenschraubt und der startet nicht, was macht er dann:
Fragt den Vorgesetzten ob er eigenständig dieses Problem lösen soll, aber dazu müsste er eine Höhergruppierung beantragen.

Für die EG7 gilt: "die ohne Anleitung tätig sind."
EG8: "deren Tätigkeit über die Standardfälle hinaus Gestaltungsspielraum erfordert."

Also wenn ihr da kein Handbuch habt, in dem drin steht: Blinkt es hier machste dass, blinkt es dort machste jenes, wie soll da ein EG6er seine Arbeit machen dürfen?

Und im übrigen, diejenigen FI, die für EG6 arbeiten gehen, die möchte ich auch nicht für EG6 bezahlt bei mir haben.
Titel: Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
Beitrag von: klaatu am 06.05.2021 07:22
Da das nicht der Fall ist und nicht der Fall sein kann, belegt der „Praktiker“ damit lediglich seine Unzulänglichkeit - und zwar in Theorie und Praxis.

Es ist aber der Fall und wenn du dich auf den Kopf stellst  ;D
Titel: Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
Beitrag von: klaatu am 06.05.2021 07:29

Und was macht dann dieser EG6 FI:
Genau: Nix, was der Vorgesetzte nicht ihm direkt aufgetragen hat.
Und wenn er einen Rechner zusammenschraubt und der startet nicht, was macht er dann:
Fragt den Vorgesetzten ob er eigenständig dieses Problem lösen soll, aber dazu müsste er eine Höhergruppierung beantragen.


Und genau das ist der Punkt: er fragt den Vorgesetzten.
Er fragt, ob er die Grafikkarte tauschen soll, das Mainboard oder den ganzen Rechner. Er fragt, ob er deinen Drucker von einem Büro in ein anderes umziehen darf. Tickets werden zentral verteilt und der ITler macht die Aufträge, die ihm zugeteilt wurden.

Wenn das dem nicht passt, erhält er eine Abmahnung, denn der AG/Vorgesetze haben eine Weisungsbefugnis.

Ob diese Tätigkeit wiederum Merkmale der EG 6 oder 9b hat ist doch schnuppe. Wer entscheidet denn darüber wenn es 2 Gegenteilige Meinungen hierzu gibt?
Na ein Arbeitsgericht.
Wie kommt man dazu?
Über eine Klage.
Auch auf die Gefahr mich zu wiederholen: aber solange Arbeitnehmer wie Schafe zur Schlachtbank geführt werden können, solange wird sich auch nichts ändern.

Ein Stück Papier wie ein Tarifvertrag ist im Endeffekt graue Theorie, solange nicht auch jemand das Buch in die Hand nimmt und damit zuschlägt (Achtung: Redewendung, für all die "Spezialisten" hier...).
Titel: Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
Beitrag von: Bastel am 06.05.2021 07:34

Wenn das dem nicht passt, erhält er eine Abmahnung, denn der AG/Vorgesetze haben eine Weisungsbefugnis.


Warum sollte der AN eine Abmahnung bekommen? Er verhält sich doch richtig.
Titel: Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
Beitrag von: Lars73 am 06.05.2021 07:37
Wenn man seine Rechte nicht wahrnimmt (und sich keinen Personalrat wählt der die Durchsetzung der rechte mit seinen Instrumenten vorantreibt) verzichtet man auf seine Rechte. Da kann dann niemand helfen. Die Annahme das man gerade im öffentlichen Dienst seine Rechte nicht auch gerichtlich durchsetzen kann ist unzutreffend. Daneben kann man sich gerade im Bereich IT leicht einen Arbeitgeber suchen der einen besser behandelt.

Gerade um zu verstehen welche Rechte und Möglichkeiten man ist muss man den Beschreibungen der rechtlichen Situation von Spid folgen. Was man damit dann macht muss man entscheiden. Verzicht auf die eigenen Rechte, Verhandeln, Wechsel des Arbeitgebers, Ansprüche wirksam geltend machen, sich hier im Forum ärgern.
Titel: Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
Beitrag von: Spid am 06.05.2021 07:44
Da das nicht der Fall ist und nicht der Fall sein kann, belegt der „Praktiker“ damit lediglich seine Unzulänglichkeit - und zwar in Theorie und Praxis.

Es ist aber der Fall und wenn du dich auf den Kopf stellst  ;D

Nein. Du demonstrierst ledglich wiederholt Deine ungenügende Durchdringung der rechtlichen Umstände.
Titel: Antw:Eingruppierung Fachinformatiker
Beitrag von: WasDennNun am 06.05.2021 07:53
Wer entscheidet denn darüber wenn es 2 Gegenteilige Meinungen hierzu gibt?
Na ein Arbeitsgericht.
Wie kommt man dazu?
Über eine Klage.
Und wer hat Grund zum Klagen: Der AG, der nachweisen muss, dass der AN nicht seine EG6 Arbeiten erledigt.
Wenn also der AN der in der EG6 ist auch stumpf EG6 Niveau macht, und jeden Arbeitsschritt beim Vorgesetzten hinterfragt, dann wird sich da bestimmt was ändern.
Es geht ja genau darum: ein EG6 darf nicht einen fitzel auf eigeneinitiative, oder gar eigene Recherchen im Internet etc. machen um Problem lösen.

Das wäre dann schon höherwertige Tätigkeiten. (Die der AN nur bis zu einem Zeitanteil von unter 50% machen darf)

So kann z.B. Programmiertätigkeit nicht in der EG6 sein.


FAZIT:
"Wenn das dem nicht passt, erhält er eine Abmahnung, denn der AG/Vorgesetze haben eine Weisungsbefugnis."
Was soll denn in der Abmahnung stehen bei eine EG6er?
Na und, dann sollen die doch mal Abmahnen, das kassiert ratz fatz das Gericht wieder ein.

Aber wenn ihr da tatsächlich nur Mausschubser und Kabelanschliesser seit, die durch ein Ticketsystem beauftragt werden und ab und an mal was technisches selbst lösen müsst (auf individuelle Anweisung des AGs) dann ist das auch nur EG6.

Und wer als FI sich so einen Job aussucht, der scheint halt ja nicht besonders willig zu sein einen AG zu finden, der besser bezahlt.