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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: adrianovich am 05.11.2019 06:51

Titel: Rückwirkende Höhergruppierung
Beitrag von: adrianovich am 05.11.2019 06:51
Hallo,

ich komme ursprünglich aus Rumänien, wo ich meine Facharztprüfung für Pathologie mit Erfolg abgelegt habe. Am 18.01.2017 erhielt ich in Rumänien (EU-Land) die Urkunde als Facharzt für Pathologie. Im Januar 2017 bin ich nach Deutschland umgezogen. Vom Januar 2017 bis August 2018 habe ich die deutche Sprache gelernt und Ende August 2018 ich die Approbationsurkunde als Arzt in Dresden bekommen. Da ich am Anfang noch keine Stelle für Pathologie gefunden habe, fing ich erstmal am 01.09.2018 als Assistenzarzt in einer Rehabilitationsklinik, in Sachsen an. An 01.12.2018 erhielt ich eine Stelle in einem pathologischem Institut in Baden-Württemberg. Da ich noch keine Anerkennung als Facharzt für Pathologie in Deutschland hatte, wurde ich im kommunalen Krankenhaus als Assistenzarzt im ersten Jahr (Entgeltgruppe Ä1 Stufe 1) angestellt. Bis ich alle Dokumente für die Anerkennung als Facharzt gesammelt habe, hat etwas gedauert. Letztendlich habe ich an die Bezirksärztekammer Südbaden die erforderliche Akte gesendet. Am 06.09.2019 habe ich die Urkunde - Anerkennung als Facharzt in Deutschland erhalten.

Nun will ich einen Antrag auf Höhergruppierung sowie eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe Ä2 Stufe 1 rückwirkend ab dem 01.12.2018 bei meinem Arbeitgeber beantragen.

Zwischen 01.12.2018 und Ende Oktober 2019 habe ich als Assistenzarzt gearbeitet, trotz ich in einem EU-Land bereits den Facharzt-Titel hatte.

Hätten Sie für mich Vorschläge? Vielen Dank im Voraus.


Mit freundlichen Grüßen
Ionut Luchian
Titel: Antw:Rückwirkende Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 05.11.2019 06:59
Ich sehe keinen Bezug zum TVÖD.
Titel: Antw:Rückwirkende Höhergruppierung
Beitrag von: nichts_tun am 05.11.2019 13:26
Du kannst erst dann eine Eingruppierung als Facharzt beanspruchen, wenn du die entsprechende Qualifizierung bestanden/abgeschlossen hast und eine entsprechende Tätigkeit übertragen wurde.

Offenkundig wurde deine rumnänische Facharztausbildung erst im Laufe des Jahres 2019 als gleichwertig anerkannt. M. E. besteht für eine rückwirkende Höhergruppierung kein Raum, da du keinen dahingehenden Anspruch hast.

Dein Thema wäre wohl in "allgemeine  Diskussion" besser aufgehoben.
Titel: Antw:Rückwirkende Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 05.11.2019 13:27
Nein, dafür gibt es das Unterforum "sonstige Tarifverträge".
Titel: Antw:Rückwirkende Höhergruppierung
Beitrag von: nichts_tun am 05.11.2019 14:02
Gut, das wäre eine bessere Möglichkeit.