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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: CK7985 am 14.12.2023 15:09

Titel: [TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: CK7985 am 14.12.2023 15:09
In Thüringen wird es wohl (mal wieder) kompliziert...

https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/tbb-fordert-uebertragung-auf-die-beamten-und-versorgungsempfaenger/
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: HansDampf am 16.12.2023 10:57
es bleibt mal wieder spannend. Eine andere Quelle habe ich auch noch nicht gefunden.  ???
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: joen83 am 16.12.2023 18:46
Wird jetzt schon im TFM bei Frau Taubert gerechnet bzw. verrechnet ob zum Beispiel 1.800 Euro Inflationsprämie ausgezahlt werden oder nur 800 Euro, weil ja schon 1000 Euro per § 3 Abs. 1 im Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023 in Raten von jeweils 83,33 Euro gezahlt wurden sind? Des Weiteren ob die bereits angepassten 3,25 % nach § 1 Abs. 1 o. g. Gesetzes, mit den geplanten 200 Euro zum 01.11.24 bzw. mit den 5,5 % zum 01.02.25 verrechnet werden?
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: ausJENA am 17.12.2023 17:11
"Daher sind zur Sicherstellung einer verfassungsgemäßen Alimentation, insbesondere zur Wahrung des Mindestabstands zur Grundsicherung, ab dem 1. Januar 2023 eine Anpassung der alimentationsrelevanten Besoldungsbestandteile um 3,25 Prozent sowie Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise, welche nach § 3 Nr. 11c des Einkommensteuergesetzes steuerfrei gewährt werden können, zwingend erforderlich. Soweit darüber hinaus für Beamte und Richter mit mehr als zwei Kindern weitere finanzielle Bedarfe bestehen, sind diese durch Erhöhungsbeträge auszugleichen."

(aus der Begründung des Gesetzesentwurfes für das Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023)

Damit hat sich der Freistaat aus meiner Sicht selbstverpflichtet, ab dem 01. Januar 2024 zumindest die genannten Sonderzahlungen entweder zu perpetuieren oder in entsprechende prozentuale Steigerungen umzusetzen, um nicht sofort wieder verfassungswidrig zu besolden. Reichen wird das wegen der erneuten und sehr hohen Bürgergeldanpassung und den hier im Forum zu genüge aufgezeigten Rechenfehlern der Besoldungsgesetzgeber ohnehin nicht. Das Gesetz 2023 war mit den Sonderzahlungen gerade so eben auf Kante genäht. Ich bin auf den Entwurf für 2024 gespannt. Wichtig ist der 3. Halbsatz: "Der Thüringer Gesetzgeber hatte zudem mit dem Gesetz zur verfassungsgemäßen Alimentation vom 10.06.2023 festgelegt, dass die Tarifeinigung insoweit anzurechnen ist, dass eine verfassungsmäßige Alimentation gewährleistet bleibt."

Inzwischen verbleibt für eine reduzierende Anpassung des Tarifabschlusses kein Raum mehr, das neue Besoldungsanpassungsgesetz muss deutlich darüber hinausgehen.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: semper fi am 18.12.2023 13:24
"Daher sind zur Sicherstellung einer verfassungsgemäßen Alimentation, insbesondere zur Wahrung des Mindestabstands zur Grundsicherung, ab dem 1. Januar 2023 eine Anpassung der alimentationsrelevanten Besoldungsbestandteile um 3,25 Prozent sowie Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise, welche nach § 3 Nr. 11c des Einkommensteuergesetzes steuerfrei gewährt werden können, zwingend erforderlich. Soweit darüber hinaus für Beamte und Richter mit mehr als zwei Kindern weitere finanzielle Bedarfe bestehen, sind diese durch Erhöhungsbeträge auszugleichen."

(aus der Begründung des Gesetzesentwurfes für das Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023)

Damit hat sich der Freistaat aus meiner Sicht selbstverpflichtet, ab dem 01. Januar 2024 zumindest die genannten Sonderzahlungen entweder zu perpetuieren oder in entsprechende prozentuale Steigerungen umzusetzen, um nicht sofort wieder verfassungswidrig zu besolden. Reichen wird das wegen der erneuten und sehr hohen Bürgergeldanpassung und den hier im Forum zu genüge aufgezeigten Rechenfehlern der Besoldungsgesetzgeber ohnehin nicht. Das Gesetz 2023 war mit den Sonderzahlungen gerade so eben auf Kante genäht. Ich bin auf den Entwurf für 2024 gespannt. Wichtig ist der 3. Halbsatz: "Der Thüringer Gesetzgeber hatte zudem mit dem Gesetz zur verfassungsgemäßen Alimentation vom 10.06.2023 festgelegt, dass die Tarifeinigung insoweit anzurechnen ist, dass eine verfassungsmäßige Alimentation gewährleistet bleibt."

Inzwischen verbleibt für eine reduzierende Anpassung des Tarifabschlusses kein Raum mehr, das neue Besoldungsanpassungsgesetz muss deutlich darüber hinausgehen.

Dem schließe ich mich an. Der Abstand zur Grundsicherung ist so eng auf Kante genäht, dass lediglich ein Sicherheitsabstand i.H.v. 1% bestand und dieser auch nur unter Zuhilfenahme der steuerfreuen Einmalzahlungen.

Da die Berechnungen des TFM bezüglich der Leistungen an Bürgergeldempfänger auf Daten von 2020 und 2021 beruhten, zumindest hinsichtlich der Bedarfe für Kosten der Unterkunft, und diese Bedarfe aufgrund der extremen Inflationsjahre 2022 und 2023 tatsächlich erheblich höher ausfielen, dürfte allein hier schon eine Unteralimentation vorausgesetzt werden können. Die Erhöhung des Bürgergeldes um 12 Prozent tut dann ihr übriges.

Da dank der glorreichen (H)Ampelmänner in der Bundesregierung die Inflation in Deutschland im Gegensatz zum Rest Europas wieder an Fahrt gewinnen wird, denn die Erhöhung der Maut, der CO2 Abgabe und der neu erfundenen Steuern wird die Preise auf Güter des täglichen Lebens nochmals verteuern aber eben auch Heizkosten, die für die Bürgergeldempfänger ja bekanntlich übernommen werden. Daher dürfte der Sicherheitsabstand zur Grundsicherung geradezu pulverisiert werden.

Insoweit dürfte selbst bei einer 1:1 Übernahme des Tarifergebnisses eine verfassungswidrige Alimentation bestehen. Wird das Tarifergebnis dabei noch verrechnet, so behaupte ich frank und frei, dass die verfassungswidrige Alimentation spätestens ab dem 01.01.2024 absolut besteht und jeder der noch einen Funken Selbstachtung hat, entsprechend Klagen sollte, ist zumindest meine Meinung.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: MadMax1020 am 19.12.2023 14:00
Was meint ihr wielange es dauern wird bis es zu einem Ergebnis kommt?
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: ichevera am 22.12.2023 09:58
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/uebertragung-auf-landesbeamte-in-thueringen/
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Statistiker am 22.12.2023 12:39
Hallo zusammen,

ich kann mich in vielen Punkten meinen Vorredner nur anschließen.
Gespannt bin ich auf das zukünftige Ergebnis schon. In der Voraussicht mal wieder enttäuscht zu werden.

Ich habe das letzte Besoldungsgesetz (und die Anpassungen aus 2021 und 2022) mit Enttäuschung zur Kenntnis genommen. Eine "verfassungsgemäße" Allimentation war dort nur durch die Einbeziehung der 3000€ für Beamte mit min. 2 Kindern zu ermöglichen. Rein vom Verständnis her düfte somit der TVL-Ergebnis nicht um die bereits 3,25% gekürzt werden. Denn selbst bei "vollen" 200€ erachte ich aufgrund der Inflationstraten und der starken Erhöhung des Bürgergeldes und mit Wegfall der steuerfreien 3000€ eine verfassungsgemäße Allimentation für nicht realiesierbar.

Ich hoffe es erfolgt nicht schon wieder eine Verdoppelung des Kinderzuschlags. Dafür habe ich auch mehrere Grunde z.B. nicht Pensionswirksam, Ungleichbehandlung Tarifbeschäftigte, Motivationsverlust zur Qualifizierung und Unmut kinderloser Beamter etc.

Über die zukünftigen Rechentricks unseres TFM (Einbeziehung der noch nicht gezahlten 2000€ für kinderlose Beamte) möchte ich allerdings in den Weihnachtstagen am Liebsten nicht nachdenken. Das TFM wird schon die für Sie billigste Variante zur Herstellung der "verfasungsgemäßen Alimentation" wählen.

Allerdings bin ich froh, dass es diese Seite gibt. Ich freue mich, dass es auch Thüringer gibt, welche sich mit einer Vielzahl von, nicht nur gesellschaftspolischen Fragen, auseinander setzt. Thüringer Seiten gibt es hier ja nicht allzu oft.
Ich finde es immer wieder erschreckend, wie kleingeistig mein direkten Kollegen doch sind. Da sind Themen wie Weihnachtspullover und Schrottwichtel leider wichtiger.
Leider habe ich nur vereinzelt Kollegen erlebt, mit den man vernünftige Gespräch über beliebige Themen führen kann.

Deshalb meinen Dank an die Community!

Ein schönes Weihnachtsfest und kommt gut ins Jahr 2024!
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: semper fi am 28.12.2023 09:50
Statistiker spricht mir da aus der Seele.

Das TFM wird wieder alles hübsch herunterrechnen in einem Gesetzesentwurf mit sagen wir mal 170 Seiten, sodass kein Parlamentarier mehr durchblickt. Da wird dann auf Seite 10 auf Seite 58 und von dort auf Seite 123 unter Berücksichtigung der Anlage 8-dreiviertel auf Seite 168 verwiesen und schon hat keiner mehr Lust sich ernsthaft damit auseinander zu setzen. Tja, außer die Gerichte, die werden es müssen.

Bei der Bedarfsberechnung für Bürgergeldempfänger werden dann wieder die "günstigen" Heizkosten aus 2021 angesetzt, damit ja nicht die extremen Inflationsjahre 2022 und 2023 zum Zuge kommen. Man würde sonst wohlmöglich erkennen, welche Unsummen tatsächlich in einen Bürgergeldhaushalt fließen, würde man die aktuellen Wohnkosten berücksichtigen. Mit den tatsächlichen Kosten würde man dadurch wohlmöglich auch erkennen, dass die Alimentation derart die Vorgaben des BVerfG reißt, dass es nur so kracht. Man würde auch erkennen, dass die Inflation der letzten 3 Jahre ein so großes Reallohnminus bewirkt hat, dass selbst mit den ursprünglich geforderten 10,5 % unterm Strich ein Negativbetrag stünde. Die Inflation der Folgejahre ist da noch nicht mal mit eingerechnet, denn diese wird zwar im Euroraum geringer aber eben nicht verschwinden, hinzukommend leben wir in Deutschland, wo diese dank der tollen Arbeit der Ampel sogar noch steigen wird. Es gibt bereits jetzt ein Delta, welches auch bei einer 1:1 Übertragung auf die Besoldungsempfänger leider nur immer größer werden wird, bis es irgendwann zu spät ist.

Natürlich habe ich daher auch in 2023 Widerspruch eingelegt, ich lasse mir das nicht gefallen und wenn andere mit ihrer verfassungswidrigen Besoldung zufrieden sind, dann bitte, stört mich nicht. Was mich mehr stört ist, dass ich das echt einfach jedes Jahr wieder machen muss und aller Voraussicht nach auch in 2024.

Meine Frage lautet daher : "Same procedure as last year, Miss Taubert?" leider kenne ich ihre Antwort: "Same procedure as every year!"

In diesem Sinne, allen einen guten Rutsch und bleibt Gesund. 


Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Atzinator am 17.01.2024 19:13
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/uebertragung-tarifergebnis-auf-beamte-in-arbeit/

Nicht viel neues, aber tatsächlich schürt es ein wenig die Hoffnung, dass das (tabellenwirksame) Resultat über dem Ergebnis der TV-L-Verhandlungen ausfallen könnte.

Die Hoffnung stirbt zuletzt  :). Nächste Woche oder spätestens zur Parlamentssitzung am 31.01. wissen wir mehr.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Satoshi am 19.01.2024 10:44
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/uebertragung-tarifergebnis-auf-beamte-in-arbeit/

Nicht viel neues, aber tatsächlich schürt es ein wenig die Hoffnung, dass das (tabellenwirksame) Resultat über dem Ergebnis der TV-L-Verhandlungen ausfallen könnte.

Die Hoffnung stirbt zuletzt  :). Nächste Woche oder spätestens zur Parlamentssitzung am 31.01. wissen wir mehr.

Ich bin da weniger optimistisch bei dem Artikel. BaWü hat sich auch gegen den Sockel entschieden, was zur Wahrung des Abstandsgebotes natürlich gut ist. Allerdings bekommt man dort nun lediglich mit der A15 die 200 Euro in der ersten Erhöhung - alle darunter kommen schlechter weg.

Vielleicht bin ich auch ein wenig zu misstrauisch. Aber es wurmt mich ein wenig, dass der TBB sich so lobend über den Freistaat äußert und darauf verweist, man hätte ja schon großzügigerweise in 2023 etwas bekommen. Unterm Strich war das sicherlich nur das Mindeste, was irgendwie nötig war, um eine verfassungsgemäße Alimentation zu herzustellen. Aber das galt eben für 2023 und nicht für die ff. Jahre. Weder die erneute Anpassung des Bürgergeldes im zweistelligen Prozentbereich (wie bereits in 2023) noch das Ergebnis der Tarifverhandlungen war zu diesem Zeitpunkt klar.

Der Gipfel der Frechheit ist in letzter Instanz die Anrechnung der Einmalzahlung. Es muss ja einen Grund gegeben haben, weshalb kinderlose einen anderen Betrag als Beamte mit Nachwuchs erhalten haben. Wenn diese Zahlungen nun angerechnet werden und der Kinderlose ggf. noch eine Aufstockung erhält, untergräbt das doch die eigenen bisher aufgestellten Vergütungsmaßstäbe. Vielleicht hat man im FM aber auch einfach Spaß am Würfeln.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: CK7985 am 25.01.2024 11:08
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/uebertragung-tarifergebnis-auf-beamte-in-arbeit/

Nicht viel neues, aber tatsächlich schürt es ein wenig die Hoffnung, dass das (tabellenwirksame) Resultat über dem Ergebnis der TV-L-Verhandlungen ausfallen könnte.

Die Hoffnung stirbt zuletzt  :). Nächste Woche oder spätestens zur Parlamentssitzung am 31.01. wissen wir mehr.

Ich bin da weniger optimistisch bei dem Artikel. BaWü hat sich auch gegen den Sockel entschieden, was zur Wahrung des Abstandsgebotes natürlich gut ist. Allerdings bekommt man dort nun lediglich mit der A15 die 200 Euro in der ersten Erhöhung - alle darunter kommen schlechter weg.

Vielleicht bin ich auch ein wenig zu misstrauisch. Aber es wurmt mich ein wenig, dass der TBB sich so lobend über den Freistaat äußert und darauf verweist, man hätte ja schon großzügigerweise in 2023 etwas bekommen. Unterm Strich war das sicherlich nur das Mindeste, was irgendwie nötig war, um eine verfassungsgemäße Alimentation zu herzustellen. Aber das galt eben für 2023 und nicht für die ff. Jahre. Weder die erneute Anpassung des Bürgergeldes im zweistelligen Prozentbereich (wie bereits in 2023) noch das Ergebnis der Tarifverhandlungen war zu diesem Zeitpunkt klar.

Der Gipfel der Frechheit ist in letzter Instanz die Anrechnung der Einmalzahlung. Es muss ja einen Grund gegeben haben, weshalb kinderlose einen anderen Betrag als Beamte mit Nachwuchs erhalten haben. Wenn diese Zahlungen nun angerechnet werden und der Kinderlose ggf. noch eine Aufstockung erhält, untergräbt das doch die eigenen bisher aufgestellten Vergütungsmaßstäbe. Vielleicht hat man im FM aber auch einfach Spaß am Würfeln.

Sehe ich leider ähnlich, was mein Gefühl und den Ersteindruck betrifft...
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Atzinator am 25.01.2024 15:40
Ich sage ja die Hoffnung stirbt zuletzt... Aber sie stirbt :).

In den TOP der Plenumssitzung ab 31.01. ist zumindest keine Drucksache aufgeführt, die auf die Sonderzahlung bzw. Besoldungsanpassung hinweist. Der FDP TOP 60 zum DuZ wird ja auch schon seit 6 Monaten mitgenommen und dürfte sich seit der Haushaltsdebatte (positiv) erledigt haben.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: mD046 am 26.01.2024 07:26
Ich sage ja die Hoffnung stirbt zuletzt... Aber sie stirbt :).

In den TOP der Plenumssitzung ab 31.01. ist zumindest keine Drucksache aufgeführt, die auf die Sonderzahlung bzw. Besoldungsanpassung hinweist. Der FDP TOP 60 zum DuZ wird ja auch schon seit 6 Monaten mitgenommen und dürfte sich seit der Haushaltsdebatte (positiv) erledigt haben.

Habe die letzten Wochen und tage auch fleißig die TOPs durchforstet sowohl vum HuFA, welcher heute tagt, als auch die der Plenarsitzung nächste Woche. Leider ist da noch absolut gar nichts dabei.
Bin sehr gespannt wann wir das erste mal etwas hören. Ich kann mir auch vorstellen, dass sie sich wieder ausgiebig Zeit lassen und es sich sogar über die Sommerpause zieht, bis alles endgültig durch ist.
Irgendwas wird ja kommen, so viel steht schon mal fest.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: MadMax1020 am 26.01.2024 08:38
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/uebertragung-tarifergebnis-auf-beamte-in-arbeit/

Nicht viel neues, aber tatsächlich schürt es ein wenig die Hoffnung, dass das (tabellenwirksame) Resultat über dem Ergebnis der TV-L-Verhandlungen ausfallen könnte.

Die Hoffnung stirbt zuletzt  :). Nächste Woche oder spätestens zur Parlamentssitzung am 31.01. wissen wir mehr.

„In einigen Tagen sollen aber die letzten Abstimmungsprozesse abgeschlossen sein und die Eckdaten der Besoldungsanpassung verkündet werden.“

Hoffe mal das sie wirklich von Tagen gesprochen haben und keinen Monaten…
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Tester am 30.01.2024 07:34
Hallo und guten Morgen in die Runde.
Gibt es zum Gesetzentwurf "Thüringer Gesetz zur  Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025" schon erste Einschätzungen?
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Malkav am 30.01.2024 07:44
Gibt es zum Gesetzentwurf "Thüringer Gesetz zur  Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025" schon erste Einschätzungen?

Ist es sehr zynisch mittlerweile ganz fest davon auszugehen, dass ein auch eure Landesregierung mit 100%iger Sicherheit einen weiteren verfassungswiudrigen Entwurf in den Landtag einbringt?

Ich habe den Entwurf nicht gelesen, aber jedes andere Ergebnis wäre eine Sensation, von welcher ich bereits als "Milliardenhammer im Osten - Verteilen die Linken Abschiedsgeschenke?" in der BIl* gelesen hätte  ;)
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: frontkyf am 30.01.2024 08:21
Hallo und guten Morgen in die Runde.
Gibt es zum Gesetzentwurf "Thüringer Gesetz zur  Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2024 und 2025" schon erste Einschätzungen?

Guten Morgen, wo finde ich denn den Gesetzentwurf? 🤔
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Atzinator am 30.01.2024 14:17
Ich würde mal nach intensiver Recherche behaupten, dass es diesen noch nicht gibt. Zumindest nicht öffentlich.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Atzinator am 30.01.2024 21:32
Irgendwie finde ich die Bearbeiten Funktion nicht. Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil. Ich habe eben tatsächlich von einem Kollegen das Schreiben des TFM vom 26.01.2024 zu besagtem Gesetzesentwurf erhalten. Es ist mir fast unangenehm meinen Fehler einzugestehen, es ist ja wirklich eine Frechheit. Ich fasse das wichtigste kurz zusammen:

Besoldung
1. Erhöhung der Besoldung zum 01.11.2024 um 1,462% (Verrechnung mit den 3,25% aus 2023)
2. Erhöhung der Besoldung zum 01.02.2025 um 5,5% (von den 340€ mindestens ist keine Rede)
3. Berechnung der Sonderzahlung anhand der geleisteten Zahlung 2023 bei Diensteintritt vor dem 09.12.2023
>>> bspw. 2.000€ Restzahlung bei einfachen Beamten (bereits 1.000€ erhalten)
>>> bspw. 0€ Restzahlung bei verheirateten Beamten mit zwei familienzuschlagsfähigen Kindern (bereits 3.000€ erhalten)
>>> Auszahlung auf einmal, keine 120€ netto pro Monat bis 31.10.2024
4. Sonderzahlung i.H.v. 120€/Monat netto bis 31.10.2024 bei Beamten mit Diensteintritt nach dem 09.12.2023
5. Erhöhung Anwärtsbeträge um 100€ ab 01.11.2024, 01.02.2025 um 50€ (und noch irgendeine komische Günstigerberechnung)
6. ähnliche Anwärterberechnung für die Sonderzahlung
7. vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 erhöht sich der Familienzuschlag für das dritte Kind um 110€ und ab dem vierten um je 132€. Vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 noch 73€ bzw. 102€.

Alimentation
Einführung eines alimentativen Ergänzungszuschlags von 538,40€ für verheiratete Paare, insoweit der Ehepartner unter 538 mtl. verdient. Wird auf kaum jemanden zutreffen, steht auch so im Schreiben.

Förderung Attraktivität
Besoldungsgruppen A sowie R1 und R2 bekommen (erneut) die erste Erfahrungsstufe gestrichen. Heißt A7 beginnt nun in Stufe 3 und ich komme nach acht Jahren in die 5, was jetzt nach vier Jahren bereits geschieht. Super! Alle anderen bleiben unberührt.


Also zusammenfassend ist das wirklich harter Tobak, ich hätte es nie und nimmer erwartet. Sonst freue ich mich wenn andere recht haben und ich nicht - aber jetzt... Traurig!

PS: Ändern gefunden, scheint wohl nur am selben PC zu gehen wo der Beitrag geschrieben wurde :)!
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Bastel am 30.01.2024 21:43
Also ist Thüringer der nächste Kandidat, welcher das Partnereinkommen berücksichtigt. Es wird dringend Zeit, das Karlsruhe mal wieder den Hammer schwingt.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Admin am 31.01.2024 00:51
sobald uns der Gesetzentwurf vorliegt, erstellen wir die vorläufigen Besoldungstabellen!

Gerne auch anonym hochladen unter:
  https://oeffentlicher-dienst.info/c/feedback?r=/beamte/th/index.html
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: mD046 am 31.01.2024 06:46
Irgendwie finde ich die Bearbeiten Funktion nicht. Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil. Ich habe eben tatsächlich von einem Kollegen das Schreiben des TFM vom 26.01.2024 zu besagtem Gesetzesentwurf erhalten. Es ist mir fast unangenehm meinen Fehler einzugestehen, es ist ja wirklich eine Frechheit. Ich fasse das wichtigste kurz zusammen:

Besoldung
1. Erhöhung der Besoldung zum 01.11.2024 um 1,462% (Verrechnung mit den 3,25% aus 2023)
2. Erhöhung der Besoldung zum 01.02.2025 um 5,5% (von den 340€ mindestens ist keine Rede)
3. Berechnung der Sonderzahlung anhand der geleisteten Zahlung 2023 bei Diensteintritt vor dem 09.12.2023
>>> bspw. 2.000€ Restzahlung bei einfachen Beamten (bereits 1.000€ erhalten)
>>> bspw. 0€ Restzahlung bei verheirateten Beamten mit zwei familienzuschlagsfähigen Kindern (bereits 3.000€ erhalten)
>>> Auszahlung auf einmal, keine 120€ netto pro Monat bis 31.10.2024
4. Sonderzahlung i.H.v. 120€/Monat netto bis 31.10.2024 bei Beamten mit Diensteintritt nach dem 09.12.2023
5. Erhöhung Anwärtsbeträge um 100€ ab 01.11.2024, 01.02.2025 um 50€ (und noch irgendeine komische Günstigerberechnung)
6. ähnliche Anwärterberechnung für die Sonderzahlung
7. vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 erhöht sich der Familienzuschlag für das dritte Kind um 110€ und ab dem vierten um je 132€. Vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 noch 73€ bzw. 102€.

Alimentation
Einführung eines alimentativen Ergänzungszuschlags von 538,40€ für verheiratete Paare, insoweit der Ehepartner unter 538 mtl. verdient. Wird auf kaum jemanden zutreffen, steht auch so im Schreiben.

Förderung Attraktivität
Besoldungsgruppen A sowie R1 und R2 bekommen (erneut) die erste Erfahrungsstufe gestrichen. Heißt A7 beginnt nun in Stufe 3 und ich komme nach acht Jahren in die 5, was jetzt nach vier Jahren bereits geschieht. Super! Alle anderen bleiben unberührt.


Also zusammenfassend ist das wirklich harter Tobak, ich hätte es nie und nimmer erwartet. Sonst freue ich mich wenn andere recht haben und ich nicht - aber jetzt... Traurig!

PS: Ändern gefunden, scheint wohl nur am selben PC zu gehen wo der Beitrag geschrieben wurde :)!

Vielen Dank für deine ausführliche Info.

Ich habe mit so ziemlich allem gerechnet, aber nicht mit so einer extrem dreisten Situation. Da fehlen mir echt die Worte...hoffentlich wird hier noch mindestens ein wenig nachjustiert  :-X :-X :-X

Wie viele Erfahrungsstufen wollen die denn künftig noch streichen..?! Fühlt isch gerade so an, als wäre das der Notnagel bis wir irgendwann in einem festen Betrag für eine Besoldungsstufe hängen, weil diese Option das günstigste für die ist..
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Satoshi am 31.01.2024 11:15
https://www.thueringer-beamtenbund.de/amtsangemessene-alimentation/warum-der-tbb-musterklagen-fuehrt/#:~:text=Der%20tbb%20h%C3%A4lt%20das%20im,zu%20einer%20amtsangemessenen%20Alimentation%20vereinbar.

Nochmals zum Nachlesen, weshalb nach Ansicht des TBB die Thüringer Besoldungsstruktur nicht verfassungskonform ist. Prüft man dann die o.g. Änderungen des TFM, läuft es einem eiskalt den Rücken herunter. Schon beachtlich, wie abgebrüht Frau Taubert ist, um sich so offensichtlich über das Gesetz hinwegzusetzen.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Engel84 am 31.01.2024 13:15
Hallo ich bin neu im Forum, bis jetzt ist dieser Gesetzesentwurf zum Glück noch nicht in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtages veröffentlicht. Hoffentlich gibt es eine verbesserte Gesetzesvariante, als die von Aztinator veröffentlichen Inhalte. Sollte sich dieser an Zynismus grenzende Gesetzesentwurf seitens des SPD-geführten TFM so bewahrheiten, sind die Aussichten der SPD auf eine erneute Besetzung des TFM bzw. Wiedereinzug in den Thüringer Landtag, nach der im September 2024  anstehenden Landtagswahl (5 Prozenthürde), äußerst gering.
Der letztjährige Ansatz mit einer prozentualen Erhöhung der Besoldung um 3,25% war ein richtiger Pfad, speziell für die Erfüllung die vorgegebenen Parameter des BVerfG. Laut dem hier vorliegenden Eckpunkten ist leider keine zusätzliche prozentualen Erhöhung, gerade nach dem um 12% gestiegenen Bürgergeldsätze, vorgesehen.
Stattdessen verrechnet Thüringen die 3,25% und gönnt uns ab 01.11.2024 eine lächerliche Erhöhung um 1,462% und plant ferner die Einführung eines alimentativen Ergänzungszuschlags von 538,40€ für verheiratete Paare, insoweit der Ehepartner unter 538 mtl. verdient.  Hoffentlich verrechnet Frau Taubert entsprechend die 4,4% Diätenerhöhung aus 2023 mit der Diätenerhöhung 2024 für die Thüringer Abgeordneten.
Traurig das Thüringen jetzt den Weg mit dem  Partnereinkommen einschlagen will, vorstehende 538 mtl. maximales Partnereinkommen ist völlig realitätsfern. Ich hoffe auf die Verbände vor allem dem TBB, diesen Gesetzentwurf so nicht real werden zu lassen.


Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Admin am 31.01.2024 13:25
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/th/
ist nun auf Basis des internen Schreibens des Finanzministeriums zur Besoldungserhöhung aktualisiert
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Statistiker am 31.01.2024 14:57
Hallo Liebe Community,

auch ich melde mich mal wieder zu Wort.
Ich hatte soetwas geahnt. Aber das es so kommt, da fehlen mir die Worte.
Was soll man dazu noch sagen. Traurig! Der TBB muss hier mal ganz klar tätig werden. Sonst sehe ich für Ihn keine Daseinsberechtigung. Darüber hinaus sehe ich es auch nicht mehr ein, meinem Urlaub auf Veranstaltungen des TBB zu vergeuden, damit ich immer weiter und schlimmer betrogen werde. Das hat nicht mehr mit Gleichbehandlung, sozialer Gerechtigkeit etc. zu tun.

Im September sind Landtagswahlen. Als Partei würde ich das Thema besetzen. Hier liegt Potenzial!
Vllt liest das hier ein Mitglied einer Partei.

In diesem Sinn " Macht die Augen zu und legt euch wieder hin"

LG ;) 
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: shimanu am 31.01.2024 15:36
Ich kann euren Unmut darüber verstehen, dass Thüringen die Erhöhung 01/2023 verrechnet. Es war allerdings zu erwarten.

Thüringen ist den Sonderweg gegangen, zum 01.01.2023 im Gegensatz zu allen anderen 16 Besoldungsgesetzgebern eine außerplanmäßige Erhöhung von 3,25 % durchzusetzen.
Damit hat es sich Thüringen kompliziert gemacht, die Tariferhöhung TV-L auf die Besoldung zu übertragen. Eine 1:1 Erhöhung war wünschenswert, Thüringen wäre dann allerdings auch zum Bundesland mit der höchsten Besoldung in der BRD aufgestiegen.

Als gebürtiger Thüringer, wohnhaft in NRW, muss ich allerdings konstatieren, dass Thüringen weiterhin besser als NRW alimentiert.

Besoldungsrechner 2025, A10 Stufe 7 2 Kinder Mietstufe 2, Stkl 4:
NRW: 3983,95 €
Thüringen: 4048,81 €.

Gleichwohl wünsche ich uns allen in Zukunft weitaus höhere Besoldungen.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Statistiker am 31.01.2024 16:57
Hallo shimanu,

Sei gegrüßt! Versteh mich bitte nicht falsch! Dass die 3,25 angerechnet werden, finde ich grundsätzlich richtig! Das ist für mich ok. Über die drastische Erhöhung der familienzuschläge habe ich mich schon genug aufgeregt! Das lasse ich mal weg… das hat mit der angeblich gewünschten Chancengleichheit unser Politiker, welche ich mir in dauerschleife bis zum erbrechen im tv anhören muss, nichts zu tun! Was für mich in Ordnung ist, ist das Gießkannenprinzip! (Hier regen sich ja eigentlich die linken Parteien immer maßlos auf) Jeder bekommt den gleichen familienzuschlag, egal in welcher besoldungsgruppe. Eine gewisse Staffelung ist ja sowieso nach Einkommenssteuergesetz gegeben. In den Medien wird sich über eine Kindergelderhöhung aufgeregt, welche statt 20€ dann 30€ betragen soll, aber hier kann man z.B. dem 3. Kind 700€ +X geben (ok, brutto aber trotzdem Wahnsinn!)

Das eigentlich absurde an diesem Gesetzesentwurf ist doch, dass wenn der Ehepartner nicht arbeiten will ( ich lasse jetzt mal krankheitsbedingt raus, aber da gibt es ja auch erwerbsminderungsrente etc. welche dann wieder angerechnet wird) es einen Ergänznungszuschlag in Höhe von 538€ (stand 2024) gibt. Das kann ich nicht mehr nachvollziehen! Tut mir leid!

LG
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: cyrix42 am 31.01.2024 17:55
Wie viele Erfahrungsstufen wollen die denn künftig noch streichen..?! Fühlt isch gerade so an, als wäre das der Notnagel bis wir irgendwann in einem festen Betrag für eine Besoldungsstufe hängen, weil diese Option das günstigste für die ist..

Was genau wäre denn eigentlich so schlimm daran, den Leuten nicht Jahre und Jahrzehnte lang das Geld vorzuenthalten, was sie für ihre Tätigkeit bekommen sollten? Ok, zu Anfang muss man sich in die neuen Aufgaben erst noch einarbeiten -- aber es gibt keinen Grund, nach der Probezeit nicht das volle Gehalt zu zahlen; auch bei Beamten nicht.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Beamtibus am 31.01.2024 20:00
Ich kann euren Unmut darüber verstehen, dass Thüringen die Erhöhung 01/2023 verrechnet. Es war allerdings zu erwarten.

Thüringen ist den Sonderweg gegangen, zum 01.01.2023 im Gegensatz zu allen anderen 16 Besoldungsgesetzgebern eine außerplanmäßige Erhöhung von 3,25 % durchzusetzen.
Damit hat es sich Thüringen kompliziert gemacht, die Tariferhöhung TV-L auf die Besoldung zu übertragen. Eine 1:1 Erhöhung war wünschenswert, Thüringen wäre dann allerdings auch zum Bundesland mit der höchsten Besoldung in der BRD aufgestiegen.

Moin,
Hessen hat außerplanmäßig die Besoldung der Beamten 2 mal um je 3% angehoben. Zum 1.4.23 und zum 1.1.24.

Die Tarifverhandlungen in Hessen für den TV-H starten am 14.2.24 und ich kann nur hoffen, dass die Hessische Landesregierung hier nicht anfängt irgendwas wie Thüringen zu verrechnen. Der Zusammenhang erschließt sich mir auch nicht.
Die außerplanmäßigen Erhöhungen sind dem Umstand geschuldet, dass die Gesetzgeber auf Grund der Rechtsprechung handeln müssen. Eine Verrechnung mit zukünftigen Tarifergebnissen ergibt keinen Sinn.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Statistiker am 31.01.2024 20:32
Guten Abend,

Jop Beamtibus, so sieht es aus! Wenn man sich das Gesetz und die Begründung vom letzten Mal angesehen hat, war eine Verrechnung nicht angezeigt!! Da man jetzt nicht schon wieder 3000€ steuerfrei zahlen kann, wird sich damit beholfen, ein fiktives Einkommen des Ehepartners zu unterstellen…

Also früher, war das mit den unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern schon merkwürdig… nun wird es doch langsam absurd! Jeder Gesetzgeber legt das Urteil des BVerfG so aus, wie es für ihn gerade in den Kram passt!

Zu den Erfahrungsstufen, kann ich mich anschließen. Habe nie verstanden, warum Beamte 11 oder 12 erfahrungsstufen haben und 20 oder 25 Jahre arbeiten, bis sie die letzte erfahrungsstufe bekommen! Eine kleine Unterscheidung sehe ich ein. Aber in einem Zeitraum von 10 Jahren sollte die letzte erfahrungsstufe schon erreicht sein.

Grüße!
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: mD046 am 01.02.2024 06:54
Das Thema Erfahrungsstufen ist auch ein spezielles für sich. Das bedürfte m.M.n. einer Neuregelung und nicht das missmutig machende immer mehr wegstreichen der übrig gebliebenen Einstiegsstufen.

Zu dem zuvor genannten "Sonderweg von 2023":
Ich finde, dass man hier nicht vergessen daarf zwischen einer verfassungsgemäßen Alimentation und der Erhöhung an sich durch eventuelle vorangegangene Tarifergebnisse. Das eine hat mit dem anderen für mich nichts zu tun.
Sie sollten sich zuerst um die verfassungsmäßigkeit kümmern. Dann hätten sie auch nicht so einen großen Stapel an Widersprüchen und Klagen. Danach kann man immernoch schauen inwiefern das Tarifergebnis zu übernehmen ist. Immer mit den gedanken im Hinterkopf, dass keine Kluft zwischen Angestellten und Beamten entstehen sollte, die unter Umständen noch diesselbe Tätigkeit machen, aber am Ende verschieden entlohnt werden.

Ganz schwieriges Thema an sich, das alt hergebrachte Beamtentum noch begründbar aufrechtzuerhalten in der heutigen Zeit, auch wenn ich selbst mitten im System stecke  ::)
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Bastel am 01.02.2024 07:35

Ganz schwieriges Thema an sich, das alt hergebrachte Beamtentum noch begründbar aufrechtzuerhalten in der heutigen Zeit, auch wenn ich selbst mitten im System stecke  ::)

Nö. Die Abschaffung bzw. Abkehr von diesen Grundsätzen muss begründet werden.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: SwenTanortsch am 01.02.2024 08:37
Bis auf den letzten Satz ist das, was Du schreibst, md046, genauso - der letzte Satz ist das, was vonseiten der Besoldungsgesetzgeber aus ihren die Personalkosten betrachtenden Interessen heraus wiederkehrend suggeriert wird, was tatsächlich aber genau andersherum ist, wie es Bastel auf den Punkt bringt.

Nicht dass überkommende Berufsbeamtentum begründbar aufrechtzuerhalten, ist ein schwieriges Thema, sondern es im Sinne deren Vorstellungen umzumodeln, ist verfassungrechtlich nicht möglich. Nicht umsonst sind die Determinanten des Alimentationsprinzips sehr einfach und als solche entsprechend einfach vom Besoldungsgesetzgeber zu beachten. Der Zweite Senat hat das in schlanker Form wie folgt festgehalten:

"Der Inhalt des Alimentationsprinzips wird von verschiedenen Determinanten geprägt. [...]

Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren [...]. Im Rahmen dieser Verpflichtung zu einer dem Amt angemessenen Alimentierung hat der Gesetzgeber die Attraktivität des Beamtenverhältnisses für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte, das Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft, die vom Amtsinhaber geforderte Ausbildung und seine Beanspruchung zu berücksichtigen [...]. Diesen Kriterien muss der Gesetzgeber sowohl bei strukturellen Neuausrichtungen im Besoldungsrecht als auch bei der kontinuierlichen Fortschreibung der Besoldungshöhe über die Jahre hinweg im Wege einer Gesamtschau der hierbei relevanten Kriterien und anhand einer Gegenüberstellung mit jeweils in Betracht kommenden Vergleichsgruppen Rechnung tragen." (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 ()https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/02/ls20120214_2bvl000410.html -, Rn. 44 f.)

Nicht zuletzt mit dem Systemwechsel hin zu einem Doppelverdienermodell haben die Besoldungsgesetzgeber, die ihn vollzogen haben, sowohl die sich ihnen stellenden Anforderungen als auch das grundrechtsgleiche Individualrecht des Bediensteten auf eine amtsangemessene Alimentation zielgerichtet missachtet:

a) Der Beamte und seine Familie ist vom Dienstherrn lebenslang amtsangemessen zu alimentieren; die amtsangemessene Alimentierung des Beamten ist nicht Sache seines Ehe- oder Lebenspartners, da nicht er, sondern der Dienstherr die Sicherstellung der staatlichen Ordnung zu garantieren hat. Dieser Verpflichtung kommt der Besoldungsgesetzgeber seit spätestens 2008 mindestens für die unteren Besoldungsgruppen in allen Rechtskreisen nicht mehr unmittelbar nach.

b) Mit der unbegründeten Streichung von Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen, mit der sich nicht zuletzt Thüringen bundesweit mit am Stärksten hervorgetan hat, ist die Bedeutung des Dienstrangs für die amtsangemessene Alimentation missachtet worden; eine verfassungskonforme Besoldungssystematik ist in Thüringen spätestens seit 2016 nicht mehr erkennbar. Die Rückkehr zu einer wieder amtsangemessenen Alimentation wird in Thüringen entweder einer sachgerechten Ämterneubewertung bedürfen oder es wird eine differenzierte neue Besoldungsordnung bedürfen, die die überkommene Ämterbewertung (die dann also nicht verändert werden würde) sachgerecht abbildet.

c) Denn durch die unbegründete Streichung von Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen werden viele Beamte nicht hinsichtlich ihrer mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung alimentiert und das würde sich auch nicht ändern, wenn nun in der untersten Besoldungsgruppe und niedrigsten Erfahrungsstufe wieder eine amtsangemessene Alimentation gewährt werden würde, also das Mindestabstandsgebot beachtet werden würde, und zugleich auch das Abstandsgebot zwischen vergleichbaren Besoldungsgruppen hinreichend sachliche Beachtung fände. Denn dann bliebe weiterhin die Wirkung der sachwidrigen Veränderung der Besoldungsordnung A bestehen, würden also weiterhin der Dienstrang und also die Ämterwertigkeit nicht hinreichend beachtet werden. Eine amtsangemessene Alimentation und kann deshalb im Sinne des letzten Spiegelstreichs ebenfalls nur durch eine sachgerechte Gestaltung der systematischen Ämterwertigkeit wieder gewährt werden.

d) Erst dann würde der Dienstherr wieder der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit gerecht werden, also hinreichend beachten, dass das Berufsbeamtentum als Institution auf Sachwissen, fachlicher Leistung und loyaler Pflichterfüllung gründet, um so eine stabile Verwaltung zu sichern und damit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatswesen gestaltenden politischen Kräften zu bilden.

e) Dafür hätten die Besoldungsgesetzgeber nun zunächst einmal die seit spätestens 2008 sich vollzogen habende Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards sachgerecht in den Blick zu nehmen, um also seinen Bediensteten einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren. Diese Entwicklungen stellen das vergleichende Maß für die Höhe der amtsangemessenen Alimentation dar. Sie wird mit der anstehenden Rückkehr zu einer sachgerechten Alimentationspraxis und also insbesondere die Ämterwertigkeit und Abstandsgebote beachtende Besoldungssystematik grundlegend zu beachten sein, dafür die Grundlage darstellen. Das gilt für alle Jahre seit spätestens 2008, sofern sie mit den statthaften Rechtsbehelfen angegriffen worden sind, und das gilt ebenso gerade auch für die letzten drei Jahren mitsamt ihrer konkreten Verbraucherpreisentwicklungen und das gilt entsprechend ebenso auch für die Zukunft.

f) Damit würde dann auch dem verletzten Leistungsprinzip Genüge getan werden, das dann wieder eine sachgerechte Beachtung fände, sodass im Rahmen der wiederhergestellten Verpflichtung zu einer dem Amt angemessenen Alimentierung die Attraktivität des Beamtenverhältnisses für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte zur Geltung käme, nicht also allüberall das Qualifikationsniveau beständig weiter gesenkt werden müsste, um hinreichendes Personal zu gewinnen, das dann auch garantiert hinreichend qualifiziert wäre.

g) Da so eine leistungsfähige stabile Verwaltung gesichert werden wird, wird auch das Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft, das offensichtlich wiederkehrend leidet, wie die immer mehr zunehmenden Übergriffe auf Bedienstete zeigen, wieder gehoben werden, womit ebenfalls eine zentrale Bedingung unseres Rechtsstaats wieder erfüllt werden wird.

h) Denn im Ergebnis wird sich der öffentliche Dienst dann wieder sachlich mit Entwicklungen in der privaten Wirtschaft vergleichen lassen, um so die stabile Verwaltung wieder herzustellen.

Dieser Weg liegt weiterhin vor dem Besoldungsgesetzgeber in allen Besoldungsrechtskreisen - und er sieht nur deshalb so schwierig aus, weil er seit spätestens 2006 überall die Qualität des Besoldungsrechts hat verfallen lassen. Es ist zu erwarten, dass der Zweite Senat ihn darauf mit den angekündigten Entscheidungen in aller gebotenen Deutlichkeit hinweisen wird - und wie an anderer Stelle wiederholt hervorgehoben, sprechen mittlerweile nicht wenige Indizien dafür, dass er genau das nun vollziehen wird.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: lotsch am 01.02.2024 09:14
Momentan hoffen die öffentlichen Arbeitgeber auf KI (Söder) und auf schlechtere konjunkturelle Zeiten (bayer. Finanzminister), damit weniger Personal benötigt wird, oder sich wieder mehr qualifiziertes Personal im ÖD bewirbt. Eine Personalpolitik, die auf vage Hoffnungen aufgebaut ist, ist schon ein Armutszeugnis.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Satoshi am 01.02.2024 11:41
Wenn nun in der A Besoldungstabelle konsequent die erste Erfahrungsstufe gestrichen wird, könnte man dann nicht im Umkehrschluss eine erneute Beurteilung bzw. Einstufung fordern? Meine verrichtete Dienstzeit bleibt gleich, jedoch könnte es bei dem ein oder anderen zu einer Höherstufung führen.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Perisher am 01.02.2024 12:08
Also wenn das nun so gehandhabt werden soll, in der Besoldungstabelle erst die Zeilen und dann auch noch die Spalten zu löschen, läuft es irgendwann auf die Einheitsbesoldung hinaus plus Familienzuschläge.

Ich habe von A9 bis A13 alles durchlaufen, sehr steiniger Weg im Landesdienst, wenn es aber enge wird rechts unten in der Besoldungstabelle, dann freue ich mich schon darauf, wieder in einer wohnortnahen Landesbehörde BImsch-Werte im Antrag mit den BImsch-Werten in einer Tabelle zu vergleichen. Bei Abweichung lege ich den Vorgang dem Vorgesetzten vor zwecks Entscheidung vor.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: SwenTanortsch am 01.02.2024 14:09
Wenn nun in der A Besoldungstabelle konsequent die erste Erfahrungsstufe gestrichen wird, könnte man dann nicht im Umkehrschluss eine erneute Beurteilung bzw. Einstufung fordern? Meine verrichtete Dienstzeit bleibt gleich, jedoch könnte es bei dem ein oder anderen zu einer Höherstufung führen.

Auf Grundlage der heutigen Gesetzeslage wird das höchstwahrscheinlich zu keinem Unterschied führen, worin sich der offensichtlich verfassungswidrige Gehalt offenbart. Um's nur kurz zu veranschalichen:

Bis zum  31.08.2015 war A 3/1 mit einem Grundgehaltssatz von 1.924,40 € in Thüringen die unterste Besoldung. Zum 01.09.2015 ist dann A 6/1 mit einem Grundgehaltssatz von 2.066,01 € zur untersten Besoldung geworden. Der Grundgehaltssatz hat sich so für die von A 3/1 nach A 6/1 übergeleiteten Beamten um rund 7,4 % erhöht. Dahingegen waren die Grundgehaltssätze der übrigen Besoldungsgruppen um nur 2,1 % erhöht worden. In der siebten Erfahrungsstufe als Endstufe der Besoldungsgruppe A 3 betrug der Grundgehaltssatz bis zum 31.08.2015 2.199,89 €, in der siebten Erfahrungsstufe der Besoldungsgruppe A 6 zum 01.09.2015 2.381,60 € und in der neunten Erfahrungsstufe als Endstufe 2.499,86 €. Zwischen den beiden siebten Erfahrungsstufen bestand ein Unterschied von rund 8,3 % und zwischen den beiden Endstufen von 13,6 %. Damit konnten die übergeleiteten Beamten ihre Grundbesoldung im Verlauf der nächsten Jahre deutlich über die vormalige Endstufe hinaus vergrößern (was ihnen herzlich gegönnt ist), ohne dass sich jedoch ihre Befähigung und fachliche Leistung im Sinne des Leistungsprinzips entsprechend verändert hätte.

Da das den Beamten in den anderen Besoldungsgruppen so nicht möglich war und als langwirkende Folge der gesetzlichen Regelung bis heute weiterhin nicht möglich ist, bleibt fraglich, ob die so vollzogene Regelung gleichheitsgerecht erfolgt ist. Denn um in ein Amt mit höherem Endgrundgehalt befördert zu werden, ist in Thüringen eine Erprobung oder eine Bewährung nach § 35 Abs. 2 ThürLaufbG v. 14.08.2014 vorgesehen. Auch stellt bereits eine Übertragung von Ämtern ohne Wechsel der Amtsbezeichnung eine Beförderung dar. All das macht einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG nur umso wahrscheinlicher (vgl. zum gesamten Vorgang DÖV 2022, S. 207 f.). Denn eine hinreichende Begründung, die dabei die gerade hervorgehobenen gesetzlichen Regelung beachtet hätte, findet sich in den betreffenden Gesetzgebungsmaterialien nicht; eine gesetzliche Neuregelung hat sich aber sachgerecht in die herrschende Gesetzeslage einzufügen, da die Rechtslage widwerspruchslos zu gestalten ist. Damit aber dürfte es nur umso wahrscheinlicher sein, dass hier Ämterwertigkeiten sachwidrig neu geregelt worden sind, die nun wiederum wegen des Abstandsgebots zwischen vergleichbaren Besoldungsgruppen sowie wegen der Bedeutung der untersten Besoldungsgruppe für das Mindestabstandsgebot offensichtlich besonderes Obacht erfordert hätten.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Satoshi am 01.02.2024 15:02
Wenn nun in der A Besoldungstabelle konsequent die erste Erfahrungsstufe gestrichen wird, könnte man dann nicht im Umkehrschluss eine erneute Beurteilung bzw. Einstufung fordern? Meine verrichtete Dienstzeit bleibt gleich, jedoch könnte es bei dem ein oder anderen zu einer Höherstufung führen.

Auf Grundlage der heutigen Gesetzeslage wird das höchstwahrscheinlich zu keinem Unterschied führen, worin sich der offensichtlich verfassungswidrige Gehalt offenbart. Um's nur kurz zu veranschalichen:

Bis zum  31.08.2015 war A 3/1 mit einem Grundgehaltssatz von 1.924,40 € in Thüringen die unterste Besoldung. Zum 01.09.2015 ist dann A 6/1 mit einem Grundgehaltssatz von 2.066,01 € zur untersten Besoldung geworden. Der Grundgehaltssatz hat sich so für die von A 3/1 nach A 6/1 übergeleiteten Beamten um rund 7,4 % erhöht. Dahingegen waren die Grundgehaltssätze der übrigen Besoldungsgruppen um nur 2,1 % erhöht worden. In der siebten Erfahrungsstufe als Endstufe der Besoldungsgruppe A 3 betrug der Grundgehaltssatz bis zum 31.08.2015 2.199,89 €, in der siebten Erfahrungsstufe der Besoldungsgruppe A 6 zum 01.09.2015 2.381,60 € und in der neunten Erfahrungsstufe als Endstufe 2.499,86 €. Zwischen den beiden siebten Erfahrungsstufen bestand ein Unterschied von rund 8,3 % und zwischen den beiden Endstufen von 13,6 %. Damit konnten die übergeleiteten Beamten ihre Grundbesoldung im Verlauf der nächsten Jahre deutlich über die vormalige Endstufe hinaus vergrößern (was ihnen herzlich gegönnt ist), ohne dass sich jedoch ihre Befähigung und fachliche Leistung im Sinne des Leistungsprinzips entsprechend verändert hätte.

Da das den Beamten in den anderen Besoldungsgruppen so nicht möglich war und als langwirkende Folge der gesetzlichen Regelung bis heute weiterhin nicht möglich ist, bleibt fraglich, ob die so vollzogene Regelung gleichheitsgerecht erfolgt ist. Denn um in ein Amt mit höherem Endgrundgehalt befördert zu werden, ist in Thüringen eine Erprobung oder eine Bewährung nach § 35 Abs. 2 ThürLaufbG v. 14.08.2014 vorgesehen. Auch stellt bereits eine Übertragung von Ämtern ohne Wechsel der Amtsbezeichnung eine Beförderung dar. All das macht einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG nur umso wahrscheinlicher (vgl. zum gesamten Vorgang DÖV 2022, S. 207 f.). Denn eine hinreichende Begründung, die dabei die gerade hervorgehobenen gesetzlichen Regelung beachtet hätte, findet sich in den betreffenden Gesetzgebungsmaterialien nicht; eine gesetzliche Neuregelung hat sich aber sachgerecht in die herrschende Gesetzeslage einzufügen, da die Rechtslage widwerspruchslos zu gestalten ist. Damit aber dürfte es nur umso wahrscheinlicher sein, dass hier Ämterwertigkeiten sachwidrig neu geregelt worden sind, die nun wiederum wegen des Abstandsgebots zwischen vergleichbaren Besoldungsgruppen sowie wegen der Bedeutung der untersten Besoldungsgruppe für das Mindestabstandsgebot offensichtlich besonderes Obacht erfordert hätten.

Ich glaube wir reden aneinander vorbei.

Annahme: Ich bin A11 mit 5,5 jähriger Dienstzeit - so sollte ich in mich in Erfahrungsstufe 5 befinden und bräuchte noch 1,5 weitere Jahre für den Aufstieg in die 6. Erfahrungsstufe. Streicht man nun die erste Erfahrungsstufe in der A11 weg, wäre ich im Umkehrschluss in Erfahrungsstufe 5 falsch angesiedelt. Denn berechnet man die Erfahrungsstufe anhand der neusten Änderung, so wäre die 6. Erfahrungsstufe bereits erreicht. So meine These. Die Frage ist allerdings, ob auch einen Anspruch auf eine Neubewertung hat.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: SwenTanortsch am 01.02.2024 16:19
Das ist sachlich schlüssig, jedoch musst Du die Gesetzeslage betrachten - und die besagt über die jeweilige Begründung, dass Du amtsangemessen alimentiert wirst. Insofern kannst Du mit Deiner Argumentation keine Neubewertung in Deinem Sinne veranlassen, da die heutige Rechtslage das nicht zulässt, bzw. eine Überprüfung zu dem Ergebnis kommen muss, dass Du amtsangemessen im Sinne der Rechtslage alimentiert wirst. Du kannst nur bspw. in dem Sinne, wie ich das darlege, zeigen, dass Du durch die gesetzliche Regelung in Deinem grundrechtsgleichen Recht auf eine amtsangemessene Alimentation nach Art. 33 Abs. 5 GG verletzt wirst, weil die Rechtslage gegen Art. 3 Abs. 1 GG - den allgemeinen Gleichheitssatz - verstößt.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: LehrerTH am 01.02.2024 20:16
Ich bin im November 2023 aufgrund der Anrechnung von 3 Dienstjahren (Seiteneinsteiger) in A13/5 verbeambetet worden. Ein Seiteneinsteiger (gleiche Vorraussetzungen) der dann nach neuem Gesetz verbeamtet wird erhält dann ja die A13/6. Verstehe ich das richtig? Das würde ja bedeuten, dass ich bis zum erreichen der höchsten Erfahrungsstufe immer schlechter gestellt bin wie der später verbeamtete Kollege. Das kann doch rechtlich nicht richtig sein?
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Archipel am 01.02.2024 21:07
Ich bin im November 2023 aufgrund der Anrechnung von 3 Dienstjahren (Seiteneinsteiger) in A13/5 verbeambetet worden. Ein Seiteneinsteiger (gleiche Vorraussetzungen) der dann nach neuem Gesetz verbeamtet wird erhält dann ja die A13/6. Verstehe ich das richtig? Das würde ja bedeuten, dass ich bis zum erreichen der höchsten Erfahrungsstufe immer schlechter gestellt bin wie der später verbeamtete Kollege. Das kann doch rechtlich nicht richtig sein?


Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das rechtlich richtig wäre. Ich bin derzeit in R1/EFS 2 verbeamtet und würde nach dem derzeitigen Stand in einigen Monaten in die EFS 3 aufsteigen. Wenn die EFS 1 nach dem Gesetzesentwurf jetzt wegfällt, wäre ich trotz der bald erreichten vier Dienstjahre den Berufseinsteigern gerade einmal eine EFS voraus. Sinnvoll erscheint es doch dann, eine Neubewertung der EFS anhand der Dienstjahre vorzunehmen, sodass in dem o.g Beispiel eine Einstufung bei erreichen der vier Dienstjahre in die EFS 4 erfolgt.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: SwenTanortsch am 01.02.2024 22:21
Am Ende erfolgt eine Eingruppierung immer auf Grundlage der bestehenden Rechtslage. Wenn die Rechtslage so vollzogen wird, dass sie am Ende wegen des Wegfalls einer Erfahrungsstufe zu dem Ergebnis führt, das ihr jeweils beschreibt, dann ist sie so von der Verwaltung zu exekutieren, da sie keine andere Rechtslage vorfindet.

Daraus folgt nicht, dass diese Regelung verfassungskonform wäre, sondern nur, dass sie solange, wie sie nicht geändert wird, als geltendes Recht zu exekutieren wäre. Das wollte ich vorhin sagen.

Da wir den konkreten Gesetzentwurf nicht kennen, können wir keine Aussage darüber machen, wie sie für die von euch beschriebenen Fälle ausfallen wird.

Allerdings ist in der Vergangenheit in den einzelnen Rechtskreisen zumeist so verfahren worden, wie ich das vorhin für Thüringen ab dem Jahr 2015 beschrieben habe: Untere Besoldungsgruppen und/oder Erfahrungsstufen sind ersatzlos gestrichen und die davon unmittelbar betroffenen Bediensteten sind in die entsprechend höheren übergeleitet worden, da nun die vormalige nicht mehr existierte. Ein weitere Überleitung von Bediensteten, die von der Streichung der Besoldungsgruppe oder Erfahrungsstufe nicht unmittelbar betroffen waren, da für sie keine Überleitungsregelung vollzogen worden ist, sind weiterhin wie zuvor betrachtet und also entsprechend besoldet worden.

Entsprechend habe ich vorhin hervorgehoben, dass das im einzelnen nicht verfassungskonform vollzogen worden sein wird - aber solange nicht gegen eine solche Regelung geklagt wird und das Bundesverfassungsgericht die Regelung nicht als mit der Verfassung nicht vereinbar betrachtet hat, ist sie geltendes Recht und also so von der Exekutive zu vollziehen.

Betrachte ich also die drei von euch dargestellten Fälle, würde sie sich mir ohne weitere gesetzliche Zusatzbedingungen (wie gesagt, wir kennen den konkreten Gesetzentwurf nicht) wie folgt darstellen:

@ Satoshi
Da eine untere Erfahrungsstufe weggestrichen würde, würde sich ohne weitere Zusätze in einem neuen Gesetz nichts für Dich ändern. Die Rechtslage würde sich für Dich weiterhin so darstellen wie bisher. Du würdest also in anderthalb Jahren in die sechste Erfahrungsstufe aufsteigen.

@ Lehrer
Ein Seiteneinsteiger mit den identischen Vorerfahrungen wie Du würde ebenfalls wie Du in die zweitniedrigste Erfahrungsstufe eingruppiert werden, die dann für ihn die Erfahrungsstufe 6 wäre. Ohne weitere gesetzliche Regelung würdest Du bis zum regelmäßigen Erreichen der nächsthöheren Erfahrungsstufe (also der Erfahrungsstufe 6) weiterhin in der nun untersten Erfahrungsstufe 5 verbleiben. Denn ohne eine gesetzliche Überleitungsregelung darfst Du nicht anders aufsteigen.

@ Archipel
Dein Aufstieg in die dritte Erfahrungsstufe würde ohne weitere gesetzliche Zusatzbedingungen identisch wie bislang zu vollziehen sein. Sofern die erste Erfahrungsstufe ersatzlos gestrichen werden würde, hätte das für Dich keine Auswirkungen. Ein nach dem Streichen der ersten Erfahrungsstufe in das Richteramt einzugruppierender Richter würde die zweite als unterste vorfinden und also in diese eingruppiert werden.

Man kann nun ggf. argumentieren, dass hier eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes vorliegt und also ausführen, das wesentlich Gleiches nicht wesentlich gleich betrachtet wird. Das könnte ggf. bei dem Streichen von nur einer Erfahrungsstufe jedoch nicht hinreichend tragfähig sein, weil der Unterschied in der Besoldungshöhe von zwei direkt aufeinander folgenden Erfahrungsstufen eher gering ist (das müsste im Einzelfall konkret begründet werden). In den vorhin von mir so hervorgehobenen Fällen, ist entsprechend so vorgegangen worden, wie ich das beschrieben habe. Da hier im einzelnen mehrere Besoldungsgruppen gestrichen worden sind, finden wir hier deutlich größere Besoldungshöhen bzw. -unterschiede vor - auch resultiert bei euch ein Stufenaufstieg anders als ein Aufstieg in den Besoldungsgruppen nicht aus einem Beförderungserfolg. Insofern dürften sich die vorhin dargelegten gesetzlichen Regelungen mit deutlich größerer Wahrscheinlichkeit sachlich angreifen lassen, da ein Aufstieg um mehrere Besoldungsgruppen de facto wie eine Beförderung wirkt, ohne dass hier ein entsprechendes Qualifikationsniveau gegeben sein dürfte, was aber jeweils im Einzelfall zu betrachten wäre.

Der langen Rede kurzer Sinn: Noch vor 15 Jahren waren in den meisten Rechtskreisen die Besoldungsgruppe A 2 oder A 3 sowie die jeweils erste Erfahrungsstufe (bzw. damals zumeist noch erste Lebensaltersstufe) die unterste. Seitdem haben alle Besoldungsgesetzgeber untere Besoldungsgruppen und/oder Erfahrungsstufen gestrichen und sind dabei i.d.R. so vorgegangen wie dargelegt: Die von der Streichung unmittelbar betroffenen Bediensteten sind entsprechend übergeleitet worden; für alle anderen Bediensteten hat sich nichts geändert.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: semper fi am 02.02.2024 09:04
Lineare Erhöhung und Einführung einer Herdprämie

Zunächst ist die Gewährung einer linearen Erhöhung statt eines Sockelbetrages positiv, da dies bei den Beamten aufgrund des systeminternen Abstandgebotes notwendig ist. Dass die Erhöhung unter Anrechnung der bereits zum 01.01.2023 gewährten linearen Erhöhung erfolgt, ist zumindest aus haushalterischer Sicht nachvollziehbar.

Allerdings ist es fraglich, ob dies zu einer verfassungsgemäßen Besoldung führen kann.

Die Erhöhung in 2023 wurde gemacht, da selbst nach den Berechnungen des TFM die Besoldung ansonsten verfassungswidrig gewesen wäre. Zum damaligen Zeitpunkt wurde eine nach der Berechnung des TFM verfassungsgemäße Besoldung in 2023 nur dadurch erreicht, dass eine lineare Erhöhung und ein steuerfreier Inflationsausgleich gezahlt wurde, gestaffelt nach den familiären Bedingungen der Beamten. Aufgrund der Erhöhung des Bürgergeldes um 12% zum 01.01.24, der nunmehr angedachten geringfügigen Erhöhung um 1,462 % zum 01.11.2024, dem bereits „verbrauchten“ Inflationsausgleich und der weiter fortlaufenden Inflation (wenn auch nicht mehr so stark) dürfte der damals eingebaute „Puffer“ zwischen Mindestbesoldung und Grundsicherung von einem Prozent, spätestens seit dem 01.01.2024 geradezu pulverisiert sein. Und wenn man es doch eh anrechnet, warum dann überhaupt machen? Hätten es auch einfach laufen lassen können, wie alle anderen Bundesländer auch, ob ein Jahr mehr oder weniger verfassungswidrig, darauf kommt es am Ende ja aus Sicht der Politik eh nicht mehr an. Denn jetzt greift die angedachte Erhöhung ja auch erst zum 01.11.2024, insoweit dürfte die Besoldung zumindest für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.10.2024 ja auch verfassungswidrig sein. Allerdings duldet das Grundgesetzt auch keine nur temporäre Verfassungswidrigkeit, wäre es so, dann könnten wir den Laden auch einfach zu machen. Das TFM versucht die offenkundige Verfassungswidrigkeit aber mit weiteren Rechentricks zu vermeiden, hier durch eine weitere Erhöhung der Familienzuschläge und der Einführung einer tatsächlich ausschließlichen Berechnungsgröße, dem sog. Ergänzungszuschlag für Alleinverdienerfamilien oder wie ich ihn nenne, einer Herdprämie.

Durch diese Maßnahmen kommt das TFM nach seiner Berechnung dann doch noch auf eine verfassungsgemäße Besoldung, dürfte damit jedoch krachend scheitern, da dies lediglich zur Kosteneinsparung erfolgt, nicht begründet ist uns somit prozedural nicht gerechtfertigt ist. So bleibt bereits die Abweichung der Besoldungsentwicklung von der Entwicklung des Nominallohnindexes (zweiter Parameter, erste Prüfungsstufe) derart im Ungleichgewicht (über 16%), dass allein dieser Punkt m.E. schon genügt, um eine verfassungsgemäße Alimentation zu verneinen.

Selbst das TFM bestätigt, dass dieser Punkt nicht eingehalten wird, nur um darauf folgend zu relativieren das:

„Im Rahmen der Gesamtabwägung (zweite Prüfungsstufe) wird allerdings nachgewiesen, dass dieser Parameter aufgrund von Sonderzahlungen in den Jahren 2022 bis 2024 für die Jahre 2024 und 2025 voraussichtlich für alle Familienkonstellationen eingehalten werden wird.“

Damit stellt das TFM aber nichts Anderes an, als Vermutungen. Es kann seine Begründung aber eben nicht auf Vermutungen stützen, sondern muss sich an den tatsächlichen Bedarfen orientieren. Dies ist prozedural nicht zu rechtfertigen und dürfte deshalb mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit in die Verfassungswidrigkeit führen.

Zur Herdprämie eins noch, in 2020 hat Rot-Rot-Grün damit geworben, dass sie diese abgeschafft haben, nur um sie jetzt wieder einzuführen? (vgl. https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/77723/24_plenarsitzung.pdf S.1698) Fällt das unter die Kategorie, was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?

Eine solche „Herdprämie“ ist nicht nur verfassungswidrig nach dem GG, sondern auch nach der Thüringer Verfassung und widerspricht zudem dem politischen Ziel der Fachkräftegewinnung und der Gleichberechtigung der Geschlechter, sie ist diskriminierend und ebenfalls prozedural nicht gerechtfertigt.

Streichung erste Erfahrungsstufe
Die Streichung erfolgt, um die Attraktivität des Berufes zu steigern, mithin als Mittel der Fachkräftegewinnung. Durch die Streichung wird beispielsweise im Eingangsamt A7 eine um ca. 63€ höhere Nettobesoldung erreicht, in der A9 sind es ca. 50 €. Für junge Kollegen ist das zwar grundsätzlich positiv und daher m.E. zu unterstützen, ob diese geringfügigen Nettolohnsteigerungen jedoch dazu führen, dass der öD attraktiver wird, ist zumindest diskutabel. Dienstältere Kollegen profitieren jedoch nicht und geraten unter bestimmten Konstellationen gar ins Hintertreffen, weshalb diese Maßnahme unter Abwägung aller Umstände schlussendlich nicht gerechtfertigt ist. Ihr wäre nur dann zuzustimmen, wenn alle Kollegen profitieren, also alle in die nächste Erfahrungsstufe übergeleitet werden.

Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: cyrix42 am 02.02.2024 14:35
Streichung erste Erfahrungsstufe
[...] Dienstältere Kollegen profitieren jedoch nicht und geraten unter bestimmten Konstellationen gar ins Hintertreffen, weshalb diese Maßnahme unter Abwägung aller Umstände schlussendlich nicht gerechtfertigt ist.

Wie gerät denn jemand "ins Hintertreffen" dadurch, dass jemand anderem mehr gegeben wird? Soweit ich das sehe, wird durch diese Maßnahme die Besoldung von keinem gekürzt...
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Satoshi am 02.02.2024 18:12
Streichung erste Erfahrungsstufe
[...] Dienstältere Kollegen profitieren jedoch nicht und geraten unter bestimmten Konstellationen gar ins Hintertreffen, weshalb diese Maßnahme unter Abwägung aller Umstände schlussendlich nicht gerechtfertigt ist.

Wie gerät denn jemand "ins Hintertreffen" dadurch, dass jemand anderem mehr gegeben wird? Soweit ich das sehe, wird durch diese Maßnahme die Besoldung von keinem gekürzt...

Der Fall wurde eigentlich schon in den vorherigen Kommentaren beschrieben. Gekürzt wird im Grunde genommen nichts. Der "Bestandskollege" (A11), welcher ggf. fünf Dienstjahre auf dem Buckel hat, befindet sich in Erfahrungsstufe 5. Kommt es nun zur Abschaffung der jeweils ersten Erfahrungsstufe, befindet sich der Bestandskollege trotzdem noch in Stufe 5 mit den 5 Dienstjahren (keine Anpassung vorausgesetzt). Die neue Kollegin, die sich beispielsweise fünf Dienstjahre anrechnen lassen kann, wird dann aber direkt in Stufe 6 eingruppiert, trotz der gleichen Anzahl von Dienstjahren. Somit sei es der neuen Kollegin gegönnt, der Bestandskollege gerät aber in diesem Fall ins Hintertreffen. In der Endstufe angekommen, interessiert das natürlich niemanden mehr.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: cyrix42 am 02.02.2024 21:09
Der Fall wurde eigentlich schon in den vorherigen Kommentaren beschrieben. Gekürzt wird im Grunde genommen nichts.

Wir stellen also fest: Niemand gerät "ins Hintertreffen", jeder erhält mindestens so viel wie bisher, einige erhalten mehr als zuvor. Und einige, die nicht mehr erhalten, neiden das denjenigen, die mehr erhalten...
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Satoshi am 03.02.2024 10:20
Der Fall wurde eigentlich schon in den vorherigen Kommentaren beschrieben. Gekürzt wird im Grunde genommen nichts.

Wir stellen also fest: Niemand gerät "ins Hintertreffen", jeder erhält mindestens so viel wie bisher, einige erhalten mehr als zuvor. Und einige, die nicht mehr erhalten, neiden das denjenigen, die mehr erhalten...

Schade, dass Sie anscheinend nach dem ersten Satz bereits aufgehört haben den Text zu lesen. Ansonsten wäre Ihnen folgendes aufgefallen.

[/quote]
Somit sei es der neuen Kollegin gegönnt, der Bestandskollege gerät aber in diesem Fall ins Hintertreffen.
[/quote]

Sollten Sie jedoch der Meinung sein, dass nur bei Kürzungen von "ins Hintertreffen geraten" gesprochen werden kann, möchte ich gern auch noch erklären, weshalb es sich ebenfalls um eine Kürzung handelt. Dieses ganze Gedöns wie Besoldungs- und Tariftabellen, Festsetzung von Eintrittsdienstzeitalter, Anerkennung von Berufsjahren, Regelbeurteilungen etc. gibt es ja nicht ohne Grund -  Gleichbehandlung und Vergleichbarkeit.

Sollte die zuvor genannte Konstellation also eintreffen, werden dem Bestandsbeamten zwei Jahre seiner geleisteten Dienstzeit aberkannt. Ergo kommt es zu einer Kürzung. Würde man die Dienstjahre nämlich im vollen Umfang anerkennen, wäre er nach den neuen Regelungen hochzustufen. Überspitzt dargestellt: geben Sie sich auf zufrieden, wenn die wöchentliche Arbeitszeit für neue Kollegen ab 2025 auf 38 herab gesetzt wird und Sie weiterhin 40h pro Woche arbeiten dürfen? Denn Sie bekommen ja nicht weniger...und jetzt bitte keinen Neid :)

Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: cyrix42 am 03.02.2024 10:54
Weiterhin gilt, dass niemand weniger erhält. Man kann also nicht von einer Kürzung sprechen. Auch werden weiterhin alle Personen in gleichen Situationen gleich behandelt — in den Betrachtungen, in denen neue Kolleg_innen mit alten verglichen werden, werden ja gerade nicht zwei Personen mit gleicher, sondern unterschiedlichen Situationen verglichen…

Auch greift das „Abstandsgebot“ hier nicht, da dieses die Abstände zwischen verschiedenen Besoldungsgruppen betrachtet, nicht die Spreizung innerhalb einer solchen.

Halten wir fest: Es gibt kein „ins Hintertreffen geraten“; es profitieren eben nur nicht alle. (Und zur Arbeitszeit: Natürlich gibt es auch jetzt schon verschiedene Arbeitszeiten für verschiedene Personen, siehe etwa den Umfang des zu erbringenden Deputats für eine Vollzeit-Lehrkraft in den verschiedenen Bundesländern. Kann man als ungerecht empfinden, ist aber völlig unproblematisch. Auch beim gleichen Arbeitgeber, wenn wir mal auf die Angestellten-Seite wechseln, gibt es unterschiedliche Wochenarbeitszeiten; so haben etwa Krankenhaus-Bedienstete eine „kürzere“ Woche, und es sei ihnen gegönnt.)
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Satoshi am 03.02.2024 12:40
Die Anerkennung von Berufserfahrung dient doch der Beurteilung der Situation des Einzelnen. Insofern befinden sich beide Personen in der gleichen Situation und gehören gleich behandelt - fünf anzuerkennende Berufsjahre. Welche andere Situation soll hier gegeben sein, die jenes Vorgehen rechtfertigt? Der Zeitpunkt der Einstellung als andere Situation zu werten, ist doch absolut hinfällig. Dann kann man sich die Anerkennung/ Berechnung der Dienstjahre in Zukunft auch schenken, kehrt zurück zur Einordnung nach dem Alter oder würfelt am besten direkt.

Und noch Beispiel, was zur Verdeutlichung dieser nachteiligen Regelung dient: Zwei Personen befinden sich zum selben Zeitpunkt im Bewerbungsprozess, beide fünf Jahre Berufserfahrung, Quereinsteiger, gleiche Laufbahn. Personalabteilung X ist zügiger als Personalabteilung Y. Person X wird eingestellt zum 01.03.2024 - Festsetzung auf A11, Erfahrungsstufe 5. Währenddessen wird das Gesetz entsprechend zum 01.04.2024 geändert - tritt in Kraft. Person Y wird aufgrund von Verzögerungen von Personalabteilung Y zum 01.05.2024 eingestellt, Festsetzung auf A11, Erfahrungsstufe 6. Person Y wird Person X immer zwei Jahre in der Besoldung voraus sein.

Der öffentliche Dienst befindet sich derzeit im Umbruch, viele werden zukünftig in den Ruhestand eintreten. Man sieht zunehmend, wie sich die Behörden, wenn auch nur langsam verjüngen. Man kann sich sicher sein, dass eine solche Regelung zum Nachteil vieler ausfallen wird, die in letzter Zeit eingestellt wurden. Nun wird die erste Stufe gestrichen und in zwei Jahren ggf. die nächste Stufe, sodass jemand mit 9 Jahren Berufserfahrung die gleiche Vergütung, wie jemand mit der Hälfte der Berufserfahrung erhält. Wenn Berufserfahrung nichts mehr wert ist, dann ist es zum Nachteil desjenigen. Anerkennung und Wertschätzung sieht anders aus.

Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: cyrix42 am 03.02.2024 17:15
Die Anerkennung von Berufserfahrung dient doch der Beurteilung der Situation des Einzelnen. Insofern befinden sich beide Personen in der gleichen Situation und gehören gleich behandelt - fünf anzuerkennende Berufsjahre.

Jeder wird nach der jeweils gültigen Rechtslage beurteilt. Die Eingruppierung findet einmalig zum Beginn der Beschäftigung statt; und sonst nicht wieder. Also, wenn der Bewertungszeitpunkt für die betrachteten Personen unterschiedlich ist, liegt offensichtlich nicht die gleiche Situation für beide vor. So what?

Zitat
Dann kann man sich die Anerkennung/ Berechnung der Dienstjahre in Zukunft auch schenken, kehrt zurück zur Einordnung nach dem Alter oder würfelt am besten direkt.

Es gibt per se keinen Grund, warum ein älterer Kollege mehr erhalten sollte als eine jüngere Kollegin. Warum auch? Wenn man hier schon eine Gerechtigkeits-Debatte aufmachen will, sollte man sich fragen, weshalb jemand, dessen einzige größere Leistung es ist, schon länger auf diesem Planeten herumzulaufen, mehr für die gleiche Tätigkeit/ das gleiche Amt zugesprochen zu bekommen. Nicht einmal ein mehr an Zeitablauf innerhalb der gleichen Tätigkeit lässt per se höherwertige oder auch nur schnellere Arbeitserledigung erwarten. Klar, es benötigt eine gewisse Einarbeitungszeit, bis man neu übertragene Aufgaben effizient erledigen kann; aber sicherlich keine Jahre oder Jahrzehnte, die eine Vorenthaltung des Gehalts/ der Bezüge für viele jüngere Kolleg_innen über eben diesen Zeitraum rechtfertigen würde...

Zitat
Zwei Personen befinden sich zum selben Zeitpunkt im Bewerbungsprozess, beide fünf Jahre Berufserfahrung, Quereinsteiger, gleiche Laufbahn. Personalabteilung X ist zügiger als Personalabteilung Y. Person X wird eingestellt zum 01.03.2024 - Festsetzung auf A11, Erfahrungsstufe 5. Währenddessen wird das Gesetz entsprechend zum 01.04.2024 geändert - tritt in Kraft. Person Y wird aufgrund von Verzögerungen von Personalabteilung Y zum 01.05.2024 eingestellt, Festsetzung auf A11, Erfahrungsstufe 6. Person Y wird Person X immer zwei Jahre in der Besoldung voraus sein.

Und? Es handelt sich ja offensichtlich um zwei verschiedene Situationen, da der Einstellungszeitpunkt ein verschiedener ist und verschiedene rechtliche Bedingungen gelten. Es ist doch überhaupt nichts Neues oder überall sonst im Alltag Vorkommendes, dass sich rechtliche Bedingungen ändern, wobei von diesen Änderungen denen dann einige profitieren und andere nicht. So what?!

Zitat
Der öffentliche Dienst befindet sich derzeit im Umbruch, viele werden zukünftig in den Ruhestand eintreten. Man sieht zunehmend, wie sich die Behörden, wenn auch nur langsam verjüngen. Man kann sich sicher sein, dass eine solche Regelung zum Nachteil vieler ausfallen wird, die in letzter Zeit eingestellt wurden. Nun wird die erste Stufe gestrichen und in zwei Jahren ggf. die nächste Stufe, sodass jemand mit 9 Jahren Berufserfahrung die gleiche Vergütung, wie jemand mit der Hälfte der Berufserfahrung erhält. Wenn Berufserfahrung nichts mehr wert ist, dann ist es zum Nachteil desjenigen. Anerkennung und Wertschätzung sieht anders aus.

Also, du willst viele neue Personen für den öD gewinnen, findest aber eine Verbesserung für eben jene Personengruppe schlecht, wenn nicht auch die ganzen Alten, die eh schon da sind, nicht auch mindestens genauso davon profitieren?! Erscheint mir am Thema der Personalgewinnung vorbei zu gehen, sondern wieder ein reines Neid-Argument zu sein...
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Satoshi am 04.02.2024 11:19
Ist das Ihre Art immer die Neidkeule zu zücken, wenn die Gegenseite Unrecht im System empfindet?

Ich wüsste gerne, wo ich mich gegen höhere Gehälter für Einsteiger ausgesprochen habe? Genau, nirgends. Ich spreche durchweg von der gleichen Anrechnung der Berufsjahre, dafür gibt es ja die Feststellung der Berufsjahre. Und ich zähle eben zu jenen jungen Kollegen, die damit ins Hintertreffen geraten könnten. Und ja, für mich ist es ins Hintertreffen zu geraten, weshalb habe ich in den vorherigen Posts ausreichend beschrieben. Diese Verwerfungen würden verstärkt bei den unteren Erfahrungsstufen eintreten und neben der Personalgewinnung steht eben auch die Personalbindung, welche stark mit Wertschätzung zusammenhängt. Fühle ich mich mit so einer Regelung wertgeschätzt, nein. Soll diese Regelung deswegen nicht umgesetzt werden, nein. Ich fordere/hoffe lediglich, dass Betroffene nach der neuen Tabelle eingestuft werden.

Wahrscheinlich gehören Sie zu den älteren Kollegen, die eben gar nicht davon betroffen sind und die Änderung könnte Ihnen eigentlich gleichgültig sein. Dann nehmen Sie einfach mit, dass es mich als wahrscheinlich Betroffenen wurmt.

Abschließend noch zur Personalgewinnung. Wenn man wirklich nachhaltig Personal gewinnen möchte, dann sollte man an die Eingangsämter ran. Eingangsamt A9 im gehobenen Dienst, wer soll für das Geld noch kommen, da bringt auch das streichen der ersten Stufe nichts.

Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: semper fi am 04.02.2024 12:50
Streichung erste Erfahrungsstufe
[...] Dienstältere Kollegen profitieren jedoch nicht und geraten unter bestimmten Konstellationen gar ins Hintertreffen, weshalb diese Maßnahme unter Abwägung aller Umstände schlussendlich nicht gerechtfertigt ist.

Wie gerät denn jemand "ins Hintertreffen" dadurch, dass jemand anderem mehr gegeben wird? Soweit ich das sehe, wird durch diese Maßnahme die Besoldung von keinem gekürzt...

Genau so, jemand bekommt weniger als der andere, genau das ist ins Hintertreffen geraten. Verstehe die Frage daher nicht.

Wenn nicht mehr die Berufserfahrung, sondern der Einstellungszeitpunkt maßgebend für die Erfahrungsstufe und somit auch für die Besoldung ist, dann ist das nicht gerecht.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: cyrix42 am 04.02.2024 15:47
Genau so, jemand bekommt weniger als der andere, genau das ist ins Hintertreffen geraten. Verstehe die Frage daher nicht.

Da weiterhin Personen mit gleichen Voraussetzungen das gleiche erhalten, gerät auch niemand gegenüber Personen, mit denen man sich sinnvoll vergleichen kann, ins Hintertreffen. Richtig, Personen, die ohne geänderte Rechtslage bisher genauso viel erhalten würden, erhalten dann mehr. Aber auch das ist, wie schon mehrfach gesagt, Alltag; mal hat man Glück, mal haben es eben andere mit den Rechtsänderungen...

Zitat
Wenn nicht mehr die Berufserfahrung, sondern der Einstellungszeitpunkt maßgebend für die Erfahrungsstufe und somit auch für die Besoldung ist, dann ist das nicht gerecht.

Es ist doch offensichtlich weiterhin die Berufserfahrung zum Einstellungszeitpunkt das relevante Kriterium bei der Einstufung. Das war so und das bleibt auch so -- daran hat sich nichts geändert.

(Mal davon abgesehen, dass ich es immer noch für hinterfragenswert halte, warum "Berufserfahrung" einen solch maßgeblichen Einfluss auf die Bezahlung haben sollte; oder leistet eine Person mit 2 Jahren Berufserfahrung nur 3/4 dessen, was jemand mit 20 Jahren macht?)
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: semper fi am 05.02.2024 20:27
Genau so, jemand bekommt weniger als der andere, genau das ist ins Hintertreffen geraten. Verstehe die Frage daher nicht.

Da weiterhin Personen mit gleichen Voraussetzungen das gleiche erhalten, gerät auch niemand gegenüber Personen, mit denen man sich sinnvoll vergleichen kann, ins Hintertreffen. Richtig, Personen, die ohne geänderte Rechtslage bisher genauso viel erhalten würden, erhalten dann mehr. Aber auch das ist, wie schon mehrfach gesagt, Alltag; mal hat man Glück, mal haben es eben andere mit den Rechtsänderungen...


Eben doch, ist das echt so schwer zu verstehen? Jemand mit weniger oder keiner Berufserfahrung bekommt eben das Gleiche, wie jemand mit mehr Berufserfahrung. Oder mal anders ausgedrückt. Mal angenommen alle Beschäftigten bekämen ab 01.01.24 eine Sonderprämie, außer Cyrix42.  Dann ist Cyrix42 nicht benachteiligt, weil er/sie das Gleiche bekommt wie zuvor? Ist das Ihr Gedankengang?

Zitat
Wenn nicht mehr die Berufserfahrung, sondern der Einstellungszeitpunkt maßgebend für die Erfahrungsstufe und somit auch für die Besoldung ist, dann ist das nicht gerecht.

Es ist doch offensichtlich weiterhin die Berufserfahrung zum Einstellungszeitpunkt das relevante Kriterium bei der Einstufung. Das war so und das bleibt auch so -- daran hat sich nichts geändert.

Eben nicht, weil ja jemand mit Berufserfahrung die gleiche Erfahrungsstufe bekommen würde, wie jemand ohne und das dies schon immer so war halte ich mal für ein Gerücht, denn mit Nichten war es so.


(Mal davon abgesehen, dass ich es immer noch für hinterfragenswert halte, warum "Berufserfahrung" einen solch maßgeblichen Einfluss auf die Bezahlung haben sollte; oder leistet eine Person mit 2 Jahren Berufserfahrung nur 3/4 dessen, was jemand mit 20 Jahren macht?)

Ja, schaffen wir das doch ab, was ist Berufserfahrung schon wert? Braucht doch wohl echt kein Mensch. Sicher lässt sich Cyrix42 auch von einem Studenten operieren und nicht vom Oberarzt, was soll die Berufserfahrung schon bringen? Oder vom Jurastudenten vertreten werden und nicht vom lang gedienten Fachanwalt.

Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: mD046 am 06.02.2024 08:31
Morgen, der 07.02.24, scheint ein weiteres interessantes Datum für uns zu werden. Zumindest heißt es in dem Schreiben vom TFM an die Ressorts (Gewerkschaften), dass ihnen eine Äußerungsfrist bis zum 07.02.24 eingeräumt wird.

Lassen wir uns überaschen..  :o
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: semper fi am 06.02.2024 09:57
Die härteste Kritik wird aller Voraussicht nach gegen die Herdprämie kommen. Ich kann nur hoffen, dass diese Regelung wieder entfernt wird, da sie vor allem Frauen diskriminiert. Ich kann ehrlich gesagt nicht verstehen, wie eine Rot-Rot-Grüne Regierung solch eine Regelung auch nur ansatzweise in Betracht zieht. Sicherlich, auf dem Papier sieht das schön aus und ist eine nette Variable um den Parlamentariern zumindest rein rechnerisch eine verfassungsgemäße Besoldung unterzujubeln aber es ist falsch, bleibt falsch und ist zudem (zumindest m.E.) eindeutig verfassungswidrig. Aber soweit sind die Herrschaften schon gekommen, sie versuchen eine Verfassungswidrigkeit mit einer anderen Verfassungswidrigkeit aufzuheben. Minus und Minus ergibt beim TFM eben Plus, nach meiner Rechnung wird das Minus jedoch nur größer.     
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: semper fi am 06.02.2024 10:04
Hier mal noch ein Beitrag vom unermüdlichen Streiter für eine vernünftige Besoldungspolitik- Olaf Becker:

Hallo Mitstreiter und Unterstützer,

dem Vernehmen nach gibt es einen Entwurf zum ThürBesG 2024/2025, welcher
sich derzeit in der Abstimmung befinden soll.

Eine kurze Zusammenfassung des GE findet ihr in dem als Anlage beigefügten
Schreiben des TFM.

Das Schreiben selbst findet ihr auch im Netz unter folgender Adresse:

th-anpg-2024-2025.schreiben-240126.pdf (oeffentlicher-dienst.info)
<https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/th/th-anpg-2024-2025.schreiben-240126
.pdf>

Auf Basis dieses Schreibens wurde auch ein vorläufiger Besoldungsrechner für
TH ins Netz gestellt und ihr könnt euch unter nachstehender Adresse
ausrechnen was (künftig) rauskommt (2024a, 2024b und 2025):

Öffentlicher-Dienst.Info - Beamte - Thüringen (oeffentlicher-dienst.info)
<https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/th/>

So jetzt haben wir auch das Ergebnis, wie unserer fürsorglicher Dienstherr
den Mindestabstand zur Grundsicherung für die untersten Besoldungsgruppen
künftig einhalten will.

Hokus Pokus Fidibus und drei Kehrtwenden weiter und schwupps wird das
nächste weiße Kaninchen aus dem Hut gezaubert. Waren es vormals die Kinder
die die Kosten verursachten und daher der Kinderzuschlag angepasst werden
musste (nachzulesen in der Begründung zum ThürBesG 2020/2021, ThürBesG 2022
und ThürBesG 2023), wird nunmehr auf ein modernes Familienbild abgestellt in
denen beide arbeiten (man muss ja mit der Zeit gehen) und da kann der
Ehepartner doch auch was zur stattlichen Alimentation des ihm/ihr
angetrauten Staatsdieners beitragen. Das bekommt dann die schöne Überschrift
"§ 39a - Alimentativer Ergänzungszuschlag." Übersetzt werden hier erst
einmal für 2024 typisierend 538 EUR p. M. Partnereinkommen in der
Vergleichsberechnung mit Grundsicherungs- bzw. Bürgergeldempfängern
angenommen, um hierdurch den Abstand von 15% zu einer Grundsicherungsfamilie
einhalten zu können. Was das noch mit Alimentation zu tun haben soll, wie
die Überschrift des § 39a suggeriert, erschließt sich mir beim besten Willen
nicht. Blöd auch, wenn aus der Vergleichsgruppe der Grundsicherungs- bzw.
Bürgergeldempfängern keiner arbeiten geht oder für den Fall das in der
Vergleichsgruppe der Grundsicherungs- bzw. Bürgergeldempfängern doch jemand
arbeiten geht, es ja anrechnungsfreie Hinzuverdienste gibt. Dh. der
Hinzuverdienst wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet und bleibt damit
zusätzlich auf dem Konto des Grundsicherungsempfängers.
<https://www.buerger-geld.org/news/buergergeld-2024-hinzuverdienstgrenzen-ne
u-geregelt-oder-alles-beim-alten/> Dann haut das alles wieder nicht mehr
hin. Und nicht falsch verstehen, ich rege mich hier nicht über das
Bürgergeld auf sondern das was der Dienstherr hier macht, weil ja die
Kollegen/Kolleginnen und deren Familien in den unteren Besoldungsgruppen
faktisch mit Bürgergeldempfängern gleich gestellt werden oder unter
Umständen bei einem Vollverdiener in der Laufbahn des mD. dann weniger auf
dem Konto landet, als bei einem Bürgergeldempfänger. Problem ist dabei eben
- was an anderer Stelle häufig suggeriert wird - nicht das Bürgergeld, was
bzgl. des Verfahrens und der Höhe ja ebenfalls auf Entscheidungen des BVerfG
beruht, sondern die Höhe der Besoldung.


Der Hammer ist der bürokratische Popanz zu diesem sog "Alimentativen
Ergänzungszuschlag"

".Dieser alimentative Ergänzungszuschlag wird für Beamte und Richter aller
Besoldungsgruppen gewährt. Da die Ehen im Freistaat Thüringen weit
überwiegend zumindest von einem Zuverdienst des Ehegatten geprägt sind,
werden allerdings sehr wenige Beamte oder Richter diesen Ergänzungszuschlag
erhalten. Für die Gewährung des alimentativen Ergänzungszuschlags haben sich
der Beamte oder Richter und sein Ehegatte zu erklären. Dafür sind strenge
Nachweis- und Erklärungspflichten (u. U. Versicherung an Eides statt) sowie
eine stets verschärfte Haftung bei Rückforderung vorgesehen (vgl. 39a Abs. 3
ThürBesG)."


Also als ich das gelesen habe, ist mir echt das Gesicht eingeschlafen und
ich bin mittlerweile ob der Volten die zu dem Besoldungsthema Land auf und
Land ab geschlagen nur noch sprachlos. Dieses "Hase und Igel Spiel" immer
mit der Zielrichtung Geld bei den eigenen Leuten zu sparen und vermeintlich
die Vorgaben des BVerfG trotzdem noch einzuhalten, ist mittlerweile echt
ermüdend und ja auch wenig motivierend.


Mit dieser neuerlichen Kehrtwende unseres fürsorglichen Dienstherrn kann man
die Leitentscheidungen des BVerfG aus dem Jahre 2020 zur Herleitung der
absoluten Besoldungsuntergrenze getrost in die Tonne hauen; sprich die sind
für die Galerie und ja für mögliche Klagen ab 2024 können sich die Gerichte
dann neu mit dieser neuen Idee unseres fürsorglichen Dienstherrn befassen,
welche für mich nichts anderes als eine Herdprämie 2.0 darstellt und der
Willkür mittlerweile Tür und Tor öffnet.


VG

Olaf Becker


PS: Die Mail kann gerne weitergeleitet werden.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Der Obelix am 06.02.2024 10:35
Auch ist dann bei einer Landesweiten Versetzung (oder wenn die Einbeziehung beim BUND kommt) zu klären, wie eine Konkurrenzsituation aufgelöst werden soll.

Dienstherr will den Beamten vom östlichen in den westlichen Landesteil versetzen. Beamter protestiert weil die Ehefrau ja arbeitet am Ort X (also im östlichen Landesteil) und so sein Beamteneinkommen maßgeblich beeinflusst.

Ergebnis: Versetzung rechtswidrig.

Ich denke darauf wird es hinauslaufen in einer richterlichen Entscheidung, ich bin mir aber auch nur zu 98% sicher dabei.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: lotsch am 06.02.2024 10:37
Das ist die totale Entwertung der Arbeitsleistung. Alles läuft auf ein bedingungsloses Grundeinkommen hinaus.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: cyrix42 am 06.02.2024 13:15
Eben doch, ist das echt so schwer zu verstehen? Jemand mit weniger oder keiner Berufserfahrung bekommt eben das Gleiche, wie jemand mit mehr Berufserfahrung.

Wenn beide zur gleichen Zeit eingestellt werden, dann ist die Aussage falsch. Und aus der Gültigkeit verschiedneer Gesetze zu verschiedenen Zeitpunkten irgendeine Ungerechtigkeit herleiten zu wollen, kann man zwar machen, ist aber Blödsinn, da dies jedweder Gesetzesänderung entgegensprechen würde, da ja gerade deren Sinn ist, dass sich was ändert...

Zitat
Oder mal anders ausgedrückt. Mal angenommen alle Beschäftigten bekämen ab 01.01.24 eine Sonderprämie, außer Cyrix42.  Dann ist Cyrix42 nicht benachteiligt, weil er/sie das Gleiche bekommt wie zuvor? Ist das Ihr Gedankengang?

Jo, das ist sein Gedankengang. Inwiefern gäbe es für Cyrix42 da irgendeinen Nachteil? Er würde weiterhin das gleiche bekommen wie zu vor...

Im Übrigen hat Cyrix42 schon oft genug Situationen mitgemacht, in der Personen, die das Glück einer späteren Geburt hatten, eine vorteilhaftere Situation vorfanden. Und er hat auch oft genug Situationen mitgemacht, in denen er gegenüber Personen, die den Nachteil einer späteren Geburt hatten, in einer vorteilhafteren Siuation war. Gleiches bezogen aufs Dienstalter. Das nennt man Leben...


Zitat
Zitat
Es ist doch offensichtlich weiterhin die Berufserfahrung zum Einstellungszeitpunkt das relevante Kriterium bei der Einstufung. Das war so und das bleibt auch so -- daran hat sich nichts geändert.
Eben nicht, weil ja jemand mit Berufserfahrung die gleiche Erfahrungsstufe bekommen würde, wie jemand ohne und das dies schon immer so war halte ich mal für ein Gerücht, denn mit Nichten war es so.

Zeige die Stelle im Gesetz, die deine Behauptung aufzeigt: Unter welchen Voraussetzungen würden nach dem neuen Gesetz zwei Personen mit deutlich unterschiedlicher Berufserfahrung in der gleichen Stufe landen?

Offensichtlich willst du weiterhin nicht einsehen, dass es Quark ist, verschiedene Einstellungszeiträume zu vergleichen, denn nur zu diesen wird die Einstufung vorgenommen.

Wenn du behauptest, dass bisher irgendwann später eine erneute Einstufung durchgeführt wurde, die nicht nur durch Zeitabluaf in den jeweiligen Stufen entstand, dann bitte zeige das entsprechende Gesetz und dort die entsprechende Passage im relevanten Paragraphen auf.


Zitat
Ja, schaffen wir das doch ab, was ist Berufserfahrung schon wert? Braucht doch wohl echt kein Mensch. Sicher lässt sich Cyrix42 auch von einem Studenten operieren und nicht vom Oberarzt, was soll die Berufserfahrung schon bringen? Oder vom Jurastudenten vertreten werden und nicht vom lang gedienten Fachanwalt.

Ok, du meinst also, dass jemand, der eine Oberarzt-Position bekleidet, auf gleicher Ebene wie die Medizin-Studenten tätig ist, sich nur durch mehr Berufserfahrung auszeichnet? Sorry, das ist zu blöd...

Es ging in meiner Argumentation allein um die Spreizung des Solds innerhalb eines Amts/ einer Besoldungsgruppe, nicht über die gesamte Tabelle hinweg.

Oder, um bei deinem Beispiel zu bleiben: Was hat der Student mit 20 Jahren Berufserfahrung dem Studenten mit 2 Jahren voraus, dass er für die gleiche Leistung 30% mehr überwiesen bekommt?

(Und um die Frage zu beantworten: Ich bin sehr wohl dafür, dass auch Asistenzärzte nicht nur beim Chef mitlaufen, sondern auch selbst tätig werden sollten; wie sonst sollten denn spätere Chefs ausgebildet werden? Fallen die vom Himmel? Insofern lehne ich die Option auf "Chefarzt-Behandlung" ab.)
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: mD046 am 08.02.2024 09:13
Morgen, der 07.02.24, scheint ein weiteres interessantes Datum für uns zu werden. Zumindest heißt es in dem Schreiben vom TFM an die Ressorts (Gewerkschaften), dass ihnen eine Äußerungsfrist bis zum 07.02.24 eingeräumt wird.

Lassen wir uns überaschen..  :o

Hat hier schon jemand zufällig etwas von gehört oder gelesen?
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: semper fi am 08.02.2024 10:37
Eben doch, ist das echt so schwer zu verstehen? Jemand mit weniger oder keiner Berufserfahrung bekommt eben das Gleiche, wie jemand mit mehr Berufserfahrung.

Wenn beide zur gleichen Zeit eingestellt werden, dann ist die Aussage falsch. Und aus der Gültigkeit verschiedneer Gesetze zu verschiedenen Zeitpunkten irgendeine Ungerechtigkeit herleiten zu wollen, kann man zwar machen, ist aber Blödsinn, da dies jedweder Gesetzesänderung entgegensprechen würde, da ja gerade deren Sinn ist, dass sich was ändert...

Zitat
Oder mal anders ausgedrückt. Mal angenommen alle Beschäftigten bekämen ab 01.01.24 eine Sonderprämie, außer Cyrix42.  Dann ist Cyrix42 nicht benachteiligt, weil er/sie das Gleiche bekommt wie zuvor? Ist das Ihr Gedankengang?

Jo, das ist sein Gedankengang. Inwiefern gäbe es für Cyrix42 da irgendeinen Nachteil? Er würde weiterhin das gleiche bekommen wie zu vor...

Ernsthaft? Sie sehen den Nachteil nicht? Dann kann ich Ihnen echt nicht mehr helfen.

Im Übrigen hat Cyrix42 schon oft genug Situationen mitgemacht, in der Personen, die das Glück einer späteren Geburt hatten, eine vorteilhaftere Situation vorfanden. Und er hat auch oft genug Situationen mitgemacht, in denen er gegenüber Personen, die den Nachteil einer späteren Geburt hatten, in einer vorteilhafteren Siuation war. Gleiches bezogen aufs Dienstalter. Das nennt man Leben...


Zitat
Zitat
Es ist doch offensichtlich weiterhin die Berufserfahrung zum Einstellungszeitpunkt das relevante Kriterium bei der Einstufung. Das war so und das bleibt auch so -- daran hat sich nichts geändert.
Eben nicht, weil ja jemand mit Berufserfahrung die gleiche Erfahrungsstufe bekommen würde, wie jemand ohne und das dies schon immer so war halte ich mal für ein Gerücht, denn mit Nichten war es so.

Zeige die Stelle im Gesetz, die deine Behauptung aufzeigt: Unter welchen Voraussetzungen würden nach dem neuen Gesetz zwei Personen mit deutlich unterschiedlicher Berufserfahrung in der gleichen Stufe landen?

Offensichtlich willst du weiterhin nicht einsehen, dass es Quark ist, verschiedene Einstellungszeiträume zu vergleichen, denn nur zu diesen wird die Einstufung vorgenommen.

Zeige ich gern: § 67h

"Beamte oder Richter in Besoldungsgruppen mit aufsteigendem Grundgehalt, die am 31. Dezember 2023 das Grundgehalt einer höheren Erfahrungsstufe als der zu diesem Zeitpunkt geltenden jeweils ersten mit einem Monatsbetrag belegten Erfahrungsstufe ihrer Besoldungsgruppe erhalten haben, richtet sich der Aufstieg in den Erfahrungsstufen nach der bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Rechtslage. Sie sind also im Hinblick auf den Aufstieg in den Erfahrungsstufen so zu behandeln, als wäre das Anfangsgrundgehalt weiter der bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Erfahrungsstufe zugeordnet." "Beamte oder Richter, die am 1. Januar 2024 regulär von der zum 31. Dezember 2023 geltenden niedrigsten Erfahrungsstufe ihrer Besoldungsgruppe in die nächsthöhere Erfahrungsstufe aufgestiegen sind, haben von dieser strukturellen Maßnahme keinen Vorteil."

Beispiel:
Beamter 1: A9 Stufe 2, Einstellung am 01.01.2022, regulärer Stufenaufstieg = 01.01.2024 = Stufe 3
Beamter 2: A9, Einstellung am 01.01.2024 = Stufe 3

Damit  hat der Beamte 1 trotz 2 Jahren längerer Berufserfahrung, die gleiche Erfahrungsstufe wie der Beamte ohne Berufserfahrung.

Und bitte endlich mal nicht falsch verstehen, ich finde es nicht verkehrt die ES unten zu streichen, dann aber auch bitte unter der Anrechnung der Erfahrungsdienstzeit der anderen Beamten. Ich bin dagegen den einen Beamten einen Vorteil zu geben und denn anderen nicht, das empfinde ich eben als ungerecht, ob Sie das nun wollen oder nicht.


Zitat
Ja, schaffen wir das doch ab, was ist Berufserfahrung schon wert? Braucht doch wohl echt kein Mensch. Sicher lässt sich Cyrix42 auch von einem Studenten operieren und nicht vom Oberarzt, was soll die Berufserfahrung schon bringen? Oder vom Jurastudenten vertreten werden und nicht vom lang gedienten Fachanwalt.

Ok, du meinst also, dass jemand, der eine Oberarzt-Position bekleidet, auf gleicher Ebene wie die Medizin-Studenten tätig ist, sich nur durch mehr Berufserfahrung auszeichnet? Sorry, das ist zu blöd...

Meine ich nicht, sowas nennt man Hyperbel.

Es ging in meiner Argumentation allein um die Spreizung des Solds innerhalb eines Amts/ einer Besoldungsgruppe, nicht über die gesamte Tabelle hinweg.

Oder, um bei deinem Beispiel zu bleiben: Was hat der Student mit 20 Jahren Berufserfahrung dem Studenten mit 2 Jahren voraus, dass er für die gleiche Leistung 30% mehr überwiesen bekommt?

Ja dann bleiben Sie doch bei meinem Beispiel und erfinden Sie kein neues, wo habe ich 2 Studenten verglichen? darum geht es auch nicht. Nach Ihrer Logik müsste man aber die Erfahrungsstufen gänzlich abschaffen.

(Und um die Frage zu beantworten: Ich bin sehr wohl dafür, dass auch Asistenzärzte nicht nur beim Chef mitlaufen, sondern auch selbst tätig werden sollten; wie sonst sollten denn spätere Chefs ausgebildet werden? Fallen die vom Himmel? Insofern lehne ich die Option auf "Chefarzt-Behandlung" ab.)

Assistenzärzte arbeiten sowieso fast ausschließlich selbständig, im Grunde machen die sogar fast die gesamte Arbeit. Chefarztbehandlung möchte ich auch nicht aber operiert werden möchte ich eben nicht vom Anfänger, sondern von einer erfahrenen Person, das kann gern ein Assistenzarzt im letzten Weiterbildungsjahr sein, denn der hat schon Erfahrung sammeln können, der andere nicht. Deshalb heißt es übertragen auf die Beamten ja auch Erfahrungsstufe.


Und bitte auch noch eins in eigener Sache, wir haben noch nicht über Kreuz durch einen Zaun gepinkelt, weshalb wir nicht per du sind, respektieren Sie das bitte.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: unnamed am 08.02.2024 10:56
Hallo,

an erster Stelle: Ich bin komplett neu hier und stoße jetzt einfach mal dazu.

Ich bin momentan noch Anwärter und habe daher noch nicht viele Erfahrungen mit den Gesetzgebungsverfahren bzgl der Besoldungserhöhungen gemacht (mich betraf bis jetzt lediglich die Erhöhung Dez. 2022 um 2,8% sowie Anfang 2023 um 3,25%).

Folgende Fragen habe ich momentan:
Warum soll die Auszahlung des Inflationsausgleiches, welchen die Anwärter komischerweise seit März 2023 nicht wie alle anderen erhalten haben, über die Monate Januar bis Oktober nochmal aufgesplittet werden und nicht wie bei anderen Beamten komplett auf einmal gezahlt werden?

Inwiefern haben Sie Erfahrungen damit, wie lang es nun noch bis zur endgültgen Gesetzgebung und wirksamkeit des Gesetzes dauern wird?

Mich interessiert es wirklich sehr, da mir dazu natürlich die Erfahrung fehlt und alle anderen Kommentare im Forum bisher nur einfach so mitgelesen habe.

Liebe Grüße.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: websgeisti am 08.02.2024 17:15
Hallo,

an erster Stelle: Ich bin komplett neu hier und stoße jetzt einfach mal dazu.

Ich bin momentan noch Anwärter und habe daher noch nicht viele Erfahrungen mit den Gesetzgebungsverfahren bzgl der Besoldungserhöhungen gemacht (mich betraf bis jetzt lediglich die Erhöhung Dez. 2022 um 2,8% sowie Anfang 2023 um 3,25%).

Folgende Fragen habe ich momentan:
Warum soll die Auszahlung des Inflationsausgleiches, welchen die Anwärter komischerweise seit März 2023 nicht wie alle anderen erhalten haben, über die Monate Januar bis Oktober nochmal aufgesplittet werden und nicht wie bei anderen Beamten komplett auf einmal gezahlt werden?

Inwiefern haben Sie Erfahrungen damit, wie lang es nun noch bis zur endgültgen Gesetzgebung und wirksamkeit des Gesetzes dauern wird?

Mich interessiert es wirklich sehr, da mir dazu natürlich die Erfahrung fehlt und alle anderen Kommentare im Forum bisher nur einfach so mitgelesen habe.

Liebe Grüße.

Der TdL-Verhandlungsführer meinte dazu, das man die Zahlungen auf drei Haushaltsjahre (2023/2024/2025) verteilen wollte:
Dezember 2023: Inflationsausgleich
Januar 2024-Oktober 2024: Inflationsausgleich
November 2024: 1. Erhöhungsschritt (200€ Sockel bzw. 1,462 % in Thüringen…)
Februar 2025: 2. Erhöhungsschritt 5,5%
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: mD046 am 11.02.2024 12:00
Wenn man mal rüber nach Sachsen zum Ergebnis schaut, dann kann sich das sehen lassen. Da hat die Gewerkschaft/der Beamtenbund seine Arbeit getan. Freut mich für die Betroffenen.

Würde gerne mal wissen was bei uns der Stand ist... :o
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Atzinator am 11.02.2024 12:26
Das ist ja das große Problem an der Sache. Ich finde nicht, dass ich mit meiner A8 im Streifendienst maßlos unterbezahlt bin, aber dieser Vergleich und die Zweischneidigkeit nervt mich.

Letztes Jahr hat man - sehr positiv - auf Grund einer angemessenen Alimentation und weil wir ja so gute und wichtige Arbeit leisten freiwillig um 3,25% erhöht. Genau diese Erhöhung will man jetzt mit dem Ergebnis der Tarifverhandlungen koppeln - die ja auch wieder, gesetzlich festgelegt, Bestandteil der amtsangemessenen Alimentation ist. Man beißt sich hier also einfach in den Schwanz und das macht keinen Sinn.

Vergleicht man jetzt Thüringen mit Sachsen ergeben sich für TH 3,25% * 1,462% * 5,5% = 10,52% und in SN 4,1% * 4,76% * 5,5% = 15,05%. Das sind einfach mal 5% mehr mit der gleichen Begründung (Abstandsgebot, Alimentation) für die Erhöhung vom 1.1.23 bis 1.2.25 , in SN sogar nur vom 1.1.24 - 1.2.25.

Das die Sonderzahlung verrechnet wird sehe ich ja noch ein, alleine weil der Staat nur 3.000€ steuerfrei zulässt. Aber das andere ist einfach hahnebüchen. Die GdP hat schon reagiert (https://www.gdp.de/gdp/gdpth.nsf/id/DE_Info-02-2024?open&ccm=000), aber so richtig viel versprechend sieht das nicht aus. Hoffen wir mal, dass auf Grund des Wahljahres die Linken und Grünen der Frau Taubert nachhelfen...

Sicherlich muss das Geld irgendwoher kommen, aber es kann nicht  sein, dass andere Bereiche so leicht gebacken kommen und wir nicht. Bei Diätenerhöhungen fragt doch auch keiner nach, wie das finanziert werden soll...
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: unnamed am 12.02.2024 09:26
Den aktuellen Stand, nach Ende des letzten Fristablauf vom 07.02., zu erfahren, wäre nun natürlich interessant, gerade im Hinblick auf die Neuigkeiten aus Sachsen. Eventuell nimmt der TBB dies als Ansporn und Begründung gegenüber dem Finanzministerium um an dem letzten Entwurf noch etwas zu ändern.

Wir können nur hoffen.....
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Atzinator am 12.02.2024 10:42
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/statement-zum-thueringer-besoldungsanpassungsgesetz-im-jahr-2024-und-2025/

Befürchte ja, dass die Antwort vor den News aus Sachsen verfasst wurde.

Hat da jemand schon Infos? Ich melde mich, sobald ich etwas weis. Vielleicht ist ja jemand schneller.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Admin am 12.02.2024 13:09
Der Gesetzentwurf ist, wie wir hören, bereits in Gewerkschaftskreisen unterwegs und wir haben auch schon anonyme Rückmeldung erhalten, unsere Prognoserechnung sei vollständig richtig. Wir bitten dennoch um Zusendung des Gesetzentwurfs, gerne auch anonym:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/feedback?r=/beamte/th/index.html
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Atzinator am 12.02.2024 13:17
Ich hoffe sie ist lediglich richtig auf Grund des Entwurfs und nicht, weil die Gewerkschaften es befürworten :).
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Engel84 am 12.02.2024 13:37
Sollte es wirklich zu keiner Verbesserung des hier vorliegenden
Entwurfs des TFM vom 26.01.2024, insbesondere nach der
deutlich verbesserten Situation in Sachsen !!!,
kommen, ist der Auszug der Thüringer SPD aus dem Landtag nach der Lantagswahl, fasst schon sicher.
Frau Taubert sollte bedenken das die Thüringer Beamte und
Ihre Familien auch Wähler sind.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Admin am 12.02.2024 14:32
Ich hoffe sie ist lediglich richtig auf Grund des Entwurfs und nicht, weil die Gewerkschaften es befürworten :).

ja :-)

ersetze "richtig" durch "korrekt"
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: cyrix42 am 12.02.2024 23:00
Frau Taubert sollte bedenken das die Thüringer Beamte und
Ihre Familien auch Wähler sind.

Rein interessehalber: Wie viele Beamte und wahlberechtigte Familienmitglieder gibt es denn in Thüringen? Und wie viele haben davon bisher SPD gewählt? Ist das tatsächlich eine relevante Gruppierung; oder könnte man ggf. mehr Wählerstimmen erhalten, indem man Beamten-Bashing betreibt?
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Atzinator am 13.02.2024 08:01
In Thüringen sollte es ca. 42.000 Beamte geben. Wenn davon jeder zweite eine Frau/LAG hat, die das gleiche wählt und darin wiederum jede zweite ein Kind, das genauso wählt, verbleiben ca. 75.000 Wahlberechtigte ~4,5%. Also ich denke, das ist leider nicht ausschlaggebend. Der ganze öD (mit Familie) sollte ca. 18% der Wahlberechtigten ausmachen, da sieht es dann schon anders aus. Wenn man dann noch Eltern mit eingerechnet, ist es eigentlich verrückt, wie viele Menschen (in)direkt mit dem öD zusammenhängen.

Schauen wir mal...
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Normal121 am 13.02.2024 12:26
Ich hoffe die Gewerkschaften argumentieren "richtig". Der Frust über die "neuen" Nachrichten aus Thüringen sitzt tief und lässt das Ansinnen der Legislative im letzten Jahr wahnsinnig schnell verpuffen. Wieder einmal glaube ich, wird der Berufszweig "Beamte" zum Stopfen einiger Haushaltslöcher in Thüringen genutzt. Die Begründung wie man den prozentualen Anteil der Erhöhung zum 01.11.2024 errechnet hat, ist dabei abenteuerlich. Komischerweise hat sich der Gesetzgeber mit seiner Argumentation im letzten Jahr schon selbst widersprochen. Die Argumente zur Höhe der Inflationsausgleichszahlung waren aus rein rechtlicher Sicht nicht richtig. Brauchte es aus Sicht des Gesetzgebers im letzten Jahr mindestens 4 Familienmitglieder, um die „volle Inflationsprämie“ zu erhalten, sahen das die Verhandlungsführer (TV-L) eben anders. Der Dienstherr in Sachsen hat sich da mehr Zeit für die Planung gelassen und es aus meiner Sicht angemessen und gut umgesetzt. So sollte und kann Wertschätzung aussehen.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: semper fi am 13.02.2024 22:00
In Thüringen sollte es ca. 42.000 Beamte geben. Wenn davon jeder zweite eine Frau/LAG hat, die das gleiche wählt und darin wiederum jede zweite ein Kind, das genauso wählt, verbleiben ca. 75.000 Wahlberechtigte ~4,5%. Also ich denke, das ist leider nicht ausschlaggebend. Der ganze öD (mit Familie) sollte ca. 18% der Wahlberechtigten ausmachen, da sieht es dann schon anders aus. Wenn man dann noch Eltern mit eingerechnet, ist es eigentlich verrückt, wie viele Menschen (in)direkt mit dem öD zusammenhängen.

Schauen wir mal...

Die SPD, also die Partei der derzeitigen Finanzministerin, liegt nach der letzten Wahlumfrage nur noch bei 6%. Die Grünen bei 5 % und selbst die Linke ist dank BSW nur noch bei 15%. Ich persönlich glaube nicht, dass sich das noch erheblich drehen wird und wenn diese Regierungsparteien das insgeheim vielleicht auch so sehen, dann ist es ihnen herzlich egal, ob die Besoldung in Thüringen verfassungswidrig ist oder nicht, war ihnen ja auch vorher schon egal.

Aber ja, ein paar Leute aus dem öD, die bisher diese Parteien gewählt haben, könnten schnell zum Zünglein an der Waage sein. Wenn man nicht aufpasst, dann sind wohl in Thüringen bald keine Grünen und keine SPD mehr, von der FDP mal ganz zu schweigen. Ich persönlich möchte auch die AfD nicht so weit oben sehen aber gerade im öD finden sich da immer mehr Wähler und potentielle Wähler. Und wie wir bei der letzten Wahl gesehen haben, ist auch die FDP mit glaube knapp 80 Stimmen gerade so über die 5% Hürde gehüpft. Jeder Wähler zählt also, für einige kann es sogar existenziell werden.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Admin am 13.02.2024 23:01
allgemeine parteipolitische Diskussionen haben in dieser Gruppe nichts verloren, sondern gehören - wenn überhaupt - dann nach "Allgemein".
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: unnamed am 14.02.2024 08:22
Nun mal ganz weg von der politischen Situation...

Inwiefern gibt es denn Neuerungen? Gibt es neue Fristen zu Äußerungen? Ist der TBB schon dran, ein besseres Ziel auszuarbeiten?
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Statistiker am 15.02.2024 14:13
Hallo in die Runde,

lauf Infoschreiben des TFM hatte der TBB ja eine Frist bis 07.02.2024. Auf der Internetseite des TBB ist lediglich der Verweis auf die einzelnen Fachgewerksschaften. Vielleicht hat jemand schon Auskunft seiner Fachgewerkschaft.

Das der TBB dabei ist ein besseres Ziel auszuarbeiten stelle ich einmal in Frage. Seitens des TBB gab es noch nie etwas Gescheites. Die sagen " Wir haben es versucht" und das wars. Siehe dazu auch Musterklagen etc.
Wann kommen eigentlich die VG´s mal zu einem Urteil. Waren nicht ca. 1000 Klagen anhängig?

Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: BP Ostthueringen am 16.02.2024 08:47
Auch ich bin neu hier in der Runde....

Und will meinen Unmut äußern. Es wurde ja nun schon zu genüge hier begründet, dass der Gesetzesentwurf rechtlich zutreffend erstellt wurde.

Mein Beispiel...
Ich bin in der A9 mit Zulage im mittleren Dienst. Ab 01.01.2025 werde ich in den gehoben Dienst übernommen, weil die Amtsbetriebsprüfung aufgelöst wird. Das heißt, die Zulage (was ähnlich A10 ist) wird abgeschmolzen mit Tarifanpassungen.
Sprich ab Februar 2025 wird meine Zulage mit der Tariferhöhung abgeschmolzen und ich falle auf den Stand der A9 ohne Zulage zurück.
Ist ja schon mal schön und macht efektiv 250 € weniger auf den Gehaltsschein!!!!

Jetzt vergleiche ich mich als ledige Person, ohne Kinder und sehe das ich, Stand Februar 2025, nochmal 200 € Netto weniger habe, als ein vergleichbarer Beamter in Sachsen.

Das ist doch Wahnsinn!!!!

Sachsen ruft....
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Fragmon am 16.02.2024 09:48
Auch ich bin neu hier in der Runde....

Und will meinen Unmut äußern. Es wurde ja nun schon zu genüge hier begründet, dass der Gesetzesentwurf rechtlich zutreffend erstellt wurde.

Mein Beispiel...
Ich bin in der A9 mit Zulage im mittleren Dienst. Ab 01.01.2025 werde ich in den gehoben Dienst übernommen, weil die Amtsbetriebsprüfung aufgelöst wird. Das heißt, die Zulage (was ähnlich A10 ist) wird abgeschmolzen mit Tarifanpassungen.
Sprich ab Februar 2025 wird meine Zulage mit der Tariferhöhung abgeschmolzen und ich falle auf den Stand der A9 ohne Zulage zurück.
Ist ja schon mal schön und macht efektiv 250 € weniger auf den Gehaltsschein!!!!

Jetzt vergleiche ich mich als ledige Person, ohne Kinder und sehe das ich, Stand Februar 2025, nochmal 200 € Netto weniger habe, als ein vergleichbarer Beamter in Sachsen.

Das ist doch Wahnsinn!!!!

Sachsen ruft....

Wenn deine Zulage abgeschmolzen wird, hast du nicht effektiv weniger auf dem Gehaltsschein sondern gleichviel.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Statistiker am 16.02.2024 09:58
Guten Morgen,
@ newbie
Kannst du mir bitte kurz deinen Werdegang beschreiben?? A9Z kenne ich nur bei der Polizei. Wie hast du es in den gD. geschafft. Ich möchte dort nämlich auch gerne einmal hin.

Danke! :)
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: BP Ostthueringen am 16.02.2024 11:04
Auch ich bin neu hier in der Runde....

Und will meinen Unmut äußern. Es wurde ja nun schon zu genüge hier begründet, dass der Gesetzesentwurf rechtlich zutreffend erstellt wurde.

Mein Beispiel...
Ich bin in der A9 mit Zulage im mittleren Dienst. Ab 01.01.2025 werde ich in den gehoben Dienst übernommen, weil die Amtsbetriebsprüfung aufgelöst wird. Das heißt, die Zulage (was ähnlich A10 ist) wird abgeschmolzen mit Tarifanpassungen.
Sprich ab Februar 2025 wird meine Zulage mit der Tariferhöhung abgeschmolzen und ich falle auf den Stand der A9 ohne Zulage zurück.
Ist ja schon mal schön und macht efektiv 250 € weniger auf den Gehaltsschein!!!!

Jetzt vergleiche ich mich als ledige Person, ohne Kinder und sehe das ich, Stand Februar 2025, nochmal 200 € Netto weniger habe, als ein vergleichbarer Beamter in Sachsen.

Das ist doch Wahnsinn!!!!

Sachsen ruft....

Wenn deine Zulage abgeschmolzen wird, hast du nicht effektiv weniger auf dem Gehaltsschein sondern gleichviel.

Mit der A9 mit Zulage war ich vergleichbar der A10. Wenn die Zulage abgeschmolzen wird, falle ich auf "A9 Niveau ohne Zulage" zurück.
Zahlenmäßig hast du recht, aber ich habe ja auch "effektiv" geschrieben....

Angenommen, ich wechsel in den gehobenen Dienst und werde in 10 Jahren in die A10 befördert, da habe ich erst dann das Gehaltsniveau von jetzt mit der A9z zurück.
Deswegen würde ich 10 Jahre lang effektiv mtl. 250€ weniger bekommen, als wenn ich im mittleren Dienst mit der A9z weiter arbeiten würde.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: BP Ostthueringen am 16.02.2024 11:17
Guten Morgen,
@ newbie
Kannst du mir bitte kurz deinen Werdegang beschreiben?? A9Z kenne ich nur bei der Polizei. Wie hast du es in den gD. geschafft. Ich möchte dort nämlich auch gerne einmal hin.

Danke! :)

Die Betriebsprüfung ist eigentlich gehobener Dienst. Thüringen hat aber vor Jahren eine Amtsbetriebsprüfung für den mittleren Dienst eingeführt. Ein Unterschied besteht nur in der Größenklasse der Betriebe. In anderen Bundesländern werden alle Betriebe von den gehobenen Dienst geprüft. Da wir als Amtsbetriebsprüfung Aufgaben des gehobenen Dienstes wahrnehmen, wurde der Dienstposten mit der A9 Z bewertet. Und mit der Umstrukturierung der Betriebsprüfung besteht die Möglichkeit die Tätigkeit im gehoben Dienst fortzuführen.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Atzinator am 16.02.2024 11:48
Aber was hat der Umstand dieser Zurückstufung (die ich auf Grund des Bestandsschutzes sowieso nicht nachvollziehen kann), mit den Tarifverhandlungen/der Besoldungsanpassung zu tun? Also du kannst ja deine A9Z vor Anpassung nicht mit einer A9 danach vergleichen.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: BP Ostthueringen am 16.02.2024 13:14
Aber was hat der Umstand dieser Zurückstufung (die ich auf Grund des Bestandsschutzes sowieso nicht nachvollziehen kann), mit den Tarifverhandlungen/der Besoldungsanpassung zu tun? Also du kannst ja deine A9Z vor Anpassung nicht mit einer A9 danach vergleichen.

Ja, gar nichts.... Ich bereue es schon, dass ich es mit angeführt habe! ;) Bestandschutz ja, aber Abschmelzung mit Tariferhöhung. Aber ist egal....

Der Kernsatz war...
Stand Februar 2025 hab ich in einer A10 in Thüringen als lediger, kinderloser Beamter 200 € Netto weniger als in Sachsen. Lt. den Besoldungsrechner auf dieser Seite!
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: mD046 am 17.02.2024 13:03
   https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/dbb-landesbuende-in-erfurt/ (https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/dbb-landesbuende-in-erfurt/)

Unter dem zuvor genannten Link ist eine Meldung vom dbb zu finden über eine Klausurtagung der einzelnen Landesverbände mit Inhalt über den Austausch zu aktuellen Gesetzgebungen im Beamtenrecht.

Hört sich meinem Verständnis danach an, als wäre dann auch die Besoldung Thema gewesen.
Ich hoffe, dass wir in der kommenden Woche endlich etwas offizielles hören werden wie es nun aktuell um den Gesetzentwurf für Thüringen steht bzw. den Inhalt...

Ich finde es absurd, wie sich Thüringen wieder einmal Zeit ohne Ende lässt im vergleich zu allen anderen Bundesländern.

Da kann man nur hoffen, dass am Ende -Gut Ding will Weile haben- zutrifft.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: MadMax1020 am 18.02.2024 19:38
Leider nichts neues, dafür eine interessante „Kleine Anfrage“ im Parlament. Auf die Antwort bin ich sehr gespannt dazu.

https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/95926/verfassungsgemaesse_alimentation_der_thueringer_beamten_im_jahr_2024.pdf
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: SwenTanortsch am 18.02.2024 23:12
Leider nichts neues, dafür eine interessante „Kleine Anfrage“ im Parlament. Auf die Antwort bin ich sehr gespannt dazu.

https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/95926/verfassungsgemaesse_alimentation_der_thueringer_beamten_im_jahr_2024.pdf

Es ist zu vermuten, dass die Antworten in etwa wie folgt aussehen werden:

Zu 1) Die Thüringer Besoldung ist (nach Ansicht der Landesregierung) im Jahr 2024 auf's Ganze gesehen verfassungskonform. Sie erfüllt für das ganze Jahr 2024 die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer amtsangemessenen Alimentation.

Zu 2) Die Alimentation hat auf das ganze Jahr gesehen amtsangemessen zu sein, um den aktuellen Bedarf der Bediensteten zu decken. Zu allem Weiteren s. die Antwort auf die Frage 1.

Zu 3) Das Mindestabstandsgebot ist ein wichtiger Teil, der bei der Prüfung der zu beachtenden amtsangemessenen Alimentation zu betrachten ist. Ihm ist die Landesregierung in der Vergangenheit jederzeit genauso wie aktuell sachgerecht nachgekommen. Zu allem Weiteren s. die Antwort auf die Frage 1.

Zu 4) s. die Antwort auf die Frage 3.

Vielmehr ist vom TFM nach Maßgabe seiner Antworten aus der Vergangenheit nicht zu erwarten, was nicht heißt, dass die Anfrage nicht sinnvoll wäre.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: mD046 am 19.02.2024 09:24
Leider nichts neues, dafür eine interessante „Kleine Anfrage“ im Parlament. Auf die Antwort bin ich sehr gespannt dazu.

https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/95926/verfassungsgemaesse_alimentation_der_thueringer_beamten_im_jahr_2024.pdf

Und selbst diese Anfrage ist bereits vom 05.02.2024 - heute also 14 Tage alt.
Wer weiß, wann darauf eine Antwort kommt..
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Atzinator am 19.02.2024 15:22
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/uebertragung-tarifergebnisse-tv-l-auf-beamtenbesoldung/

Im Telefonat mit meiner Gewerkschaft war leider kein Rankommen an die Infos, da es in diesem Stadium noch viel zu früh sei. Außerdem lägen Sie nur dem DGB als Dachverband vor. Hat jemand diese Infos erhalten?
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: unnamed am 20.02.2024 10:23
Kurze Frage meinerseits...

Da es ja anscheinend nun doch noch länger dauert, würde ich gerne wissen, wie es dann abläuft.

Angenommen das Gesetz zur Anpassung der Besoldung + Auszahlung des Inflationsausgleiches kommt im Juni (oder noch viel später...) , erhält man dann eine Rückzahlung für die angepasste Besoldung der gesamten Monate im Jahr 2024?

Von welchem realistischen Zeitraum kann man denn ausgehen bis das Gesetz kommt?
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: RArbGTH am 20.02.2024 12:56
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/uebertragung-tarifergebnisse-tv-l-auf-beamtenbesoldung/

Im Telefonat mit meiner Gewerkschaft war leider kein Rankommen an die Infos, da es in diesem Stadium noch viel zu früh sei. Außerdem lägen Sie nur dem DGB als Dachverband vor. Hat jemand diese Infos erhalten?

Die Gewerkschaft Strafvollzug hat die Mitgliederinfo des TBB veröffentlicht:

https://bsbd-thueringen.de/2024/02/19/bsbd_informiert/
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: mD046 am 20.02.2024 13:18
Kurze Frage meinerseits...

Da es ja anscheinend nun doch noch länger dauert, würde ich gerne wissen, wie es dann abläuft.

Angenommen das Gesetz zur Anpassung der Besoldung + Auszahlung des Inflationsausgleiches kommt im Juni (oder noch viel später...) , erhält man dann eine Rückzahlung für die angepasste Besoldung der gesamten Monate im Jahr 2024?

Von welchem realistischen Zeitraum kann man denn ausgehen bis das Gesetz kommt?

Da vorerst ein Beginn der Erhöhung der bezüge ab 01.11.24 in Aussicht steht, ist folglich eine rückwirkende Zahlung nicht gegenständlich.

Sollte ein Ergebnis wie in Sachsen z.B. erfolgen, dass zum 01.01.24 eine Erhöhung der Bezüge vorgesehen ist, dann würde es eine rückwirkende Auszahlung der Bezüge im jeweiligen Differenzbetrag erfolgen.

Realistischer Zeitraum...in Thüringen zieht sich sowas auch gerne (erfahrungsgemäß) über die Sommerpause hinweg. Grundsätzlich ist aber immer alles möglich.

Die nächste Tagung des HuFA ist z.B. der 08.03.2024. Da dieser Ausschuss ohnehin nur einmal im Monat tagt, kann man sich das ungefähr ausmalen wie lange es dauern könnte. Sprich, zunächst müssen die Gerwekschaften fertig werden mit iher Zuarbeit. Dann folgt wieder eine Abstimmung mit dem TFM. Daraufhin muss der Entwurf dann dem HuFA überwiesen werden. Dieser bringt den dann zu gegebener Zeit in die Plenarsitzung des Landtages ein und hier sind wir in der letzten Instanz gelandet, welche dem gesetz noch Zustimmen muss. Ab hier ist es dann nur noch eine Frage der Zeit, wann das Ergebnis auch bei uns auf dem Konto ankommt.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: RArbGTH am 20.02.2024 13:33
https://thueringen.de/medien/medieninformationen/detailseite/24-2024

Durchs Kabinett ist der Entwurf schon mal durch. Für mich liest es sich so, dass die Regierung offenbar vorhat, den Entwurf mit Anrechnung und inkl. dem tollen "alimentativen Ergänzungszuschlag" ins Parlament einzubringen...  >:(
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: semper fi am 20.02.2024 13:53
https://thueringen.de/medien/medieninformationen/detailseite/24-2024

Durchs Kabinett ist der Entwurf schon mal durch. Für mich liest es sich so, dass die Regierung offenbar vorhat, den Entwurf mit Anrechnung und inkl. dem tollen "alimentativen Ergänzungszuschlag" ins Parlament einzubringen...  >:(

Man kann nur hoffen, dass die Parlamentarier zu Vernunft kommen werden und diesen Unsinn nicht mitmachen. Erst die Herdprämie abschaffen und dann wieder einführen von genau den gleichen Parteien? Baue auf und reiße nieder, dann hast du Arbeit immer wieder. Anders kann ich mir das nicht mehr erklären. Auch ist es wieder nur ohne Ende Bürokratie. Wer eine Herdprämie einführen möchte, der hat m.E. nichts aber auch gar nichts mehr in einer Regierung zu suchen. Im September kann das ja jeder mit sich ausmachen aber ich weiß zumindest schon mal wen ich nicht mehr wähle. 
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: semper fi am 20.02.2024 14:00
Kurze Frage meinerseits...

Da es ja anscheinend nun doch noch länger dauert, würde ich gerne wissen, wie es dann abläuft.

Angenommen das Gesetz zur Anpassung der Besoldung + Auszahlung des Inflationsausgleiches kommt im Juni (oder noch viel später...) , erhält man dann eine Rückzahlung für die angepasste Besoldung der gesamten Monate im Jahr 2024?

Von welchem realistischen Zeitraum kann man denn ausgehen bis das Gesetz kommt?

Da vorerst ein Beginn der Erhöhung der bezüge ab 01.11.24 in Aussicht steht, ist folglich eine rückwirkende Zahlung nicht gegenständlich.

Sollte ein Ergebnis wie in Sachsen z.B. erfolgen, dass zum 01.01.24 eine Erhöhung der Bezüge vorgesehen ist, dann würde es eine rückwirkende Auszahlung der Bezüge im jeweiligen Differenzbetrag erfolgen.

Realistischer Zeitraum...in Thüringen zieht sich sowas auch gerne (erfahrungsgemäß) über die Sommerpause hinweg. Grundsätzlich ist aber immer alles möglich.

Die nächste Tagung des HuFA ist z.B. der 08.03.2024. Da dieser Ausschuss ohnehin nur einmal im Monat tagt, kann man sich das ungefähr ausmalen wie lange es dauern könnte. Sprich, zunächst müssen die Gerwekschaften fertig werden mit iher Zuarbeit. Dann folgt wieder eine Abstimmung mit dem TFM. Daraufhin muss der Entwurf dann dem HuFA überwiesen werden. Dieser bringt den dann zu gegebener Zeit in die Plenarsitzung des Landtages ein und hier sind wir in der letzten Instanz gelandet, welche dem gesetz noch Zustimmen muss. Ab hier ist es dann nur noch eine Frage der Zeit, wann das Ergebnis auch bei uns auf dem Konto ankommt.

Ich gehe mal davon aus, dass erst im Plenum über den Gesetzesentwurf debattiert wird und dann die Überweisung in den HuFa kommt. Plenum ist aber erst wieder am 13.-15.03, also scheidet der 08.03. erstmal aus m.E..  Dann ist Ostern und im Mai ja auch noch viele Feiertage und die "Wahlkreiswochen" wie Urlaub im Parlament ja so schön heißt, da wäre HuFa nur noch am 19.04. und dann erst wieder am 31.05.. Dann gibt es noch 2 mal Plenum kurz hintereinander in den ersten beiden Juni Wochen und dann sind Parlamentsferien bis Anfang August. Also ich bin mal gespannt.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: RArbGTH am 20.02.2024 14:28
https://thueringen.de/medien/medieninformationen/detailseite/24-2024

Durchs Kabinett ist der Entwurf schon mal durch. Für mich liest es sich so, dass die Regierung offenbar vorhat, den Entwurf mit Anrechnung und inkl. dem tollen "alimentativen Ergänzungszuschlag" ins Parlament einzubringen...  >:(

Jetzt auch vom TFM bestätigt:

https://finanzen.thueringen.de/aktuelles/medieninfo/detailseite/tarifeinigung-vom-9-dezember-2023-soll-im-freistaat-auch-auf-beamtinnen-beamte-richterinnen-richter-sowie-versorgungsempfaengerinnen-und-versorgungsempfaenger-uebertragen-werden
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: mD046 am 20.02.2024 15:11
Kurze Frage meinerseits...

Da es ja anscheinend nun doch noch länger dauert, würde ich gerne wissen, wie es dann abläuft.

Angenommen das Gesetz zur Anpassung der Besoldung + Auszahlung des Inflationsausgleiches kommt im Juni (oder noch viel später...) , erhält man dann eine Rückzahlung für die angepasste Besoldung der gesamten Monate im Jahr 2024?

Von welchem realistischen Zeitraum kann man denn ausgehen bis das Gesetz kommt?

Da vorerst ein Beginn der Erhöhung der bezüge ab 01.11.24 in Aussicht steht, ist folglich eine rückwirkende Zahlung nicht gegenständlich.

Sollte ein Ergebnis wie in Sachsen z.B. erfolgen, dass zum 01.01.24 eine Erhöhung der Bezüge vorgesehen ist, dann würde es eine rückwirkende Auszahlung der Bezüge im jeweiligen Differenzbetrag erfolgen.

Realistischer Zeitraum...in Thüringen zieht sich sowas auch gerne (erfahrungsgemäß) über die Sommerpause hinweg. Grundsätzlich ist aber immer alles möglich.

Die nächste Tagung des HuFA ist z.B. der 08.03.2024. Da dieser Ausschuss ohnehin nur einmal im Monat tagt, kann man sich das ungefähr ausmalen wie lange es dauern könnte. Sprich, zunächst müssen die Gerwekschaften fertig werden mit iher Zuarbeit. Dann folgt wieder eine Abstimmung mit dem TFM. Daraufhin muss der Entwurf dann dem HuFA überwiesen werden. Dieser bringt den dann zu gegebener Zeit in die Plenarsitzung des Landtages ein und hier sind wir in der letzten Instanz gelandet, welche dem gesetz noch Zustimmen muss. Ab hier ist es dann nur noch eine Frage der Zeit, wann das Ergebnis auch bei uns auf dem Konto ankommt.

Ich gehe mal davon aus, dass erst im Plenum über den Gesetzesentwurf debattiert wird und dann die Überweisung in den HuFa kommt. Plenum ist aber erst wieder am 13.-15.03, also scheidet der 08.03. erstmal aus m.E..  Dann ist Ostern und im Mai ja auch noch viele Feiertage und die "Wahlkreiswochen" wie Urlaub im Parlament ja so schön heißt, da wäre HuFa nur noch am 19.04. und dann erst wieder am 31.05.. Dann gibt es noch 2 mal Plenum kurz hintereinander in den ersten beiden Juni Wochen und dann sind Parlamentsferien bis Anfang August. Also ich bin mal gespannt.

So wie es gerade aussieht, kann man nur hoffen, dass noch debattiert wird und auch eine verändertes positives Ergebnis erzielt wird..
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: accipiter am 20.02.2024 17:35
Wie bereits oben geschrieben wurde, wurde der GE des ThürBesG 2024/2025 heute im Kabinett behandelt und auch beschlossen. Jetzt kommt die Anhörung der Verbände, welche viel aufschreiben (oder auch nicht) und am Ende ohnehin nichts von Bedeutung übernommen wird. Dann kommt die Rechtsprüfung - welche in den Vorjahren einschließlich der vormals verfassungswidrigen Thüringer Besoldungsgesetze von 2008 bis 2019 (und auch hiernach) - immer inhaltlich beanstandungsfrei vom Justizministerium erfolgte (durchgewunken). Dann kommt der 2. KD und die Einbringung in den TLT. Die Einbringung in den TLT wird allein vom zeitlichen her im April-Plenum erfolgen. Dann wird der GE im Rahmen der 1. Lesung  durch die zuständige Regierungsvertreterin (TFM) eingebracht und erläutert, das man mit dem aktuellen ThürBesG 2024/2024 alles besser, moderner und viel näher an der Lebenswirklichkeit gemacht habe. Zudem muss man auch bei den Personalkosten und deren Höhe genau aufpassen, da wir hier ja über die Verwendung von Steuergeldern reden. Dann werden sich einzelne Abgeordnete vor der weitestgehend leeren Regierungsbank und den gelichteten Abgeordnetenreihen vielleicht für die gute Arbeit der Beamten und Richter bedanken und betonen, wie wichtig es in den jetzt so unsicheren Zeiten ist, über einen gut funktionierenden öD. und Beamtenapparat sowie über eine unabhängige Justiz zu verfügen. Von daher ist der eingebrachte GE zum ThürBesG 2024/2025 auch eine Wertschätzung ggü. den Beschäftigten. Dann wird Ausschussüberweisung (HuFA) beantragt, bei der der sich alle schon auf die interessante Diskussion in der anstehenden Ausschussberatung freuen werden. Im Ausschuss selbst - weitestgehende Monologisierung der Regierungsvertreterin mit dem Hinweis, dass das Gesetz doch bitteschön noch vor der Sommerpause beschlossen werden muss, da sonst alles (verfassungsrechtlich) nicht mehr passen würde und überhaupt stehen ja bald Landtagswahlen an und da könne man dann ja ohnehin nichts mehr beschließen. Daher wird schriftliche Anhörung beschlossen. Auswertung der Anhörung und Beschlussfassung im nächsten HuFA. Beschlussempfehlung zur Annahme des Regierungsentwurfes. Im Juni-Plenum erfolgt dann die 2. Lesung mit ein paar mehr oder weniger warmen Worten und hiernach die Verkündung im GVBl.

So oder so ähnlich wird es laufen.

Das Alimentationsprinzip wird aufgrund der Einbeziehung des Partnereinkommens ("Alimentativer Ergänzungszuschlag") im Hinblick auf eine verfassungskonforme Besoldung so - wie es einmal war und auch vom Bundesverfassungsgericht in seiner Leitentscheidung vom 04.05.2020 - 2 BvL 4/18 - beschrieben wurde - dann nicht mehr existieren. Die vorgenannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist, zumindest für unseren Dienstherrn, in weiten Teilen für die Galerie. Differenzen zum Grundsicherungsniveaus als absolute Besoldungsuntergrenze werden künftig allein im Rahmen der Berücksichtigung des Partnereinkommens ausgeglichen. Verdient der Partner über die jährlich neu zu bestimmende Grenze, passt alles. In der Tabelle für die Grundbesoldung oder beim Familienzuschlag für die Kinder läuft da nix (mehr). Das sollte jedem bewusst sein.

Wer damit ein verfassungsrechtliches Problem hat (Was hat bitteschön das Partnereinkommen mit einer verfassungskonformen Alimentation als qualitätssicherndes Merkmal zu tun?), muss den Klageweg über die Verwaltungsgerichtsbarkeit beschreiten. Der Einfallsreichtum des Dienstherren lässt in diesem Zusammenhang hoffen, dass auch erstmalig ernannte Beamte oder Richter hier noch bis zu ihren Ruhestand ihre Freude haben werden.

Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Atzinator am 20.02.2024 17:55
Die Änderung, die allgemeine Zulage des mD auf den gD anzugleichen, ist aber neu? So habe ich es zumindest verstanden - würde dann im Rechner hier den Haken ob mD oder gD ja erübrigen.

Sind ja immerhin noch mal ganze 30€ netto mehr, wuhuuuu. Und macht den Aufstieg 30€ netto unattraktiver ;).

Ist dann der Grundschullehrer der einzige, der keine 105€ Amtszulage erhält...

Zur im Haushalt eingestellten Änderung der Erschwerniszulage wurde nichts berichtet, oder?
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Jeremeier am 21.02.2024 08:34
Hallo zusammen!

Wie genau wird denn dann die neue „Herdprämie“ funktionieren? So wie ich das verstanden habe, wird das Partnereinkommen mit einbezogen? Was passiert mit den Beamten die keinen Partner haben?
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Der Obelix am 21.02.2024 09:07
Konsequent zu Ende gedacht müsste das Land zum einen eine Vermittlungsstelle einrichten, die für die Beamten und Beamtinnen einen geeigneten finanziell Leistungsfähigen Partner/in sucht.

Des Weiteren müsste es eine rechtliche Unterstützung dafür geben, dass man gegen den Partner/in rechtlich vorgehen kann, wenn dieser keine 20.000 € verdient.

Dies wäre im Übrigen öffentlich rechtlich viel Einfacher. Verwaltungsakt mit Zwangsgeldandrohung durch eine Behörde, dann hat der Eheteil auch keine Schuld und kann diese auf das Land abgeben.

Das Land sorgt dann im Wege des Verwaltungszwangs dafür, dass Geld verdient wird. WIn WIN auch hier wieder!
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Atzinator am 21.02.2024 14:15
Hallo zusammen!

Wie genau wird denn dann die neue „Herdprämie“ funktionieren? So wie ich das verstanden habe, wird das Partnereinkommen mit einbezogen? Was passiert mit den Beamten die keinen Partner haben?

Na genau nichts :).
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Besoldungsrechner am 21.02.2024 18:52
Hallo zusammen!

Wie genau wird denn dann die neue „Herdprämie“ funktionieren? So wie ich das verstanden habe, wird das Partnereinkommen mit einbezogen? Was passiert mit den Beamten die keinen Partner haben?

Die kommen in die Umerziehungsanstalt  ;D
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: CK7985 am 22.02.2024 02:11
Beamtenbund enttäuscht von Landesregierung.

https://www.n-tv.de/24751615
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: accipiter am 22.02.2024 10:44
Hallo zusammen!

Wie genau wird denn dann die neue „Herdprämie“ funktionieren? So wie ich das verstanden habe, wird das Partnereinkommen mit einbezogen? Was passiert mit den Beamten die keinen Partner haben?

Die sogenannten "Alimentative Ergänzungszulage" gilt nur für verheiratete Beamte oder Richter. Lebensgemeinschaften oder Lebenspartnerschaften oder Alleinstehende etc. pp. werden hiervon nicht erfasst. Verdient der Ehepartner weniger als in der sogenannte "Alimentative Ergänzungszulage" festgesetzt (die steht als Betrag dann im Gestz - § 39a ThürBesG) kann der Beamte oder Richter die dann beim TLF beantragen. In dem Zusammenhang muss der Ehepartner sämtliche Einkünfte offenlegen und ggf. an Eides statt versichern, dass das alles auch richtig ist (Aufpassen: strafbewehrt). Ist doch ein Fehler unterlaufen kann der Ehepartner, wenn eine Versicherung an Eides statt erfolgte, ggf. strafrechtlich belangt werden und ansonsten gilt ggü. dem Beamten oder Richter eine Rückforderung unter verschärfter Haftung iSd. § 819 Abs. 1 BGB.   

Siehe auch unter Ziffer III des TFM Schreiben an den tbb
https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/th/th-anpg-2024-2025.schreiben-240126.pdf

Nun ja. Ich überlasse es jedem selbst, sich hierüber seine eigene Meinung zu bilden. Ich jedenfalls verstehe dies alles nicht mehr und mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass das Einkommens meines Partners nichts aber auch gar nichts mit einer verfassungskonformen Alimentation als qualitätssicherndes Merkmal zu tun hat. Wenn ich hierüber mit Leuten außerhalb des öD. gesprochen habe, wurde ich gefragt, was denn der Scheiß soll. Keine Ahnung. Vielleicht sehe ich das auch alles falsch oder zu eng oder verstehe/interpretiere die zur Besoldung ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes völlig falsch, denn diesen neuen gesetzgeberischen "Erguss"  haben ja auch verbeamtete Kollegen aus dem TFM ausgedacht und aufgeschrieben und im Rahmen der Ressortabstimmung haben ja die idR. jeweils auch verbeamteten Kollegen ebenfalls keine Einwände gehabt, dies offenbar alles für in Ordnung gehalten oder gar ob dieses Einfallsreichtums noch applaudiert. *Schulterzucken* 

Für mich steht gleichwohl fest, dass ich - wie in den Vorjahren auch - erneut klagen oder noch laufende Klagen entsprechend erweitern werde. Dann kann sich gerne die Verwaltungsgerichtsbarkeit neu mit dieser neuen Volte meines Dienstherrn auseinandersetzen.   
 
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: RArbGTH am 22.02.2024 12:17
Hallo zusammen!

Wie genau wird denn dann die neue „Herdprämie“ funktionieren? So wie ich das verstanden habe, wird das Partnereinkommen mit einbezogen? Was passiert mit den Beamten die keinen Partner haben?

Die sogenannten "Alimentative Ergänzungszulage" gilt nur für verheiratete Beamte oder Richter. Lebensgemeinschaften oder Lebenspartnerschaften oder Alleinstehende etc. pp. werden hiervon nicht erfasst. Verdient der Ehepartner weniger als in der sogenannte "Alimentative Ergänzungszulage" festgesetzt (die steht als Betrag dann im Gestz - § 39a ThürBesG) kann der Beamte oder Richter die dann beim TLF beantragen. In dem Zusammenhang muss der Ehepartner sämtliche Einkünfte offenlegen und ggf. an Eides statt versichern, dass das alles auch richtig ist (Aufpassen: strafbewehrt). Ist doch ein Fehler unterlaufen kann der Ehepartner, wenn eine Versicherung an Eides statt erfolgte, ggf. strafrechtlich belangt werden und ansonsten gilt ggü. dem Beamten oder Richter eine Rückforderung unter verschärfter Haftung iSd. § 819 Abs. 1 BGB.   

Siehe auch unter Ziffer III des TFM Schreiben an den tbb
https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/th/th-anpg-2024-2025.schreiben-240126.pdf

Nun ja. Ich überlasse es jedem selbst, sich hierüber seine eigene Meinung zu bilden. Ich jedenfalls verstehe dies alles nicht mehr und mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass das Einkommens meines Partners nichts aber auch gar nichts mit einer verfassungskonformen Alimentation als qualitätssicherndes Merkmal zu tun hat. Wenn ich hierüber mit Leuten außerhalb des öD. gesprochen habe, wurde ich gefragt, was denn der Scheiß soll. Keine Ahnung. Vielleicht sehe ich das auch alles falsch oder zu eng oder verstehe/interpretiere die zur Besoldung ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes völlig falsch, denn diesen neuen gesetzgeberischen "Erguss"  haben ja auch verbeamtete Kollegen aus dem TFM ausgedacht und aufgeschrieben und im Rahmen der Ressortabstimmung haben ja die idR. jeweils auch verbeamteten Kollegen ebenfalls keine Einwände gehabt, dies offenbar alles für in Ordnung gehalten oder gar ob dieses Einfallsreichtums noch applaudiert. *Schulterzucken* 

Für mich steht gleichwohl fest, dass ich - wie in den Vorjahren auch - erneut klagen oder noch laufende Klagen entsprechend erweitern werde. Dann kann sich gerne die Verwaltungsgerichtsbarkeit neu mit dieser neuen Volte meines Dienstherrn auseinandersetzen.

Dieser "Zuschlag" in der offenbar beabsichtigten Ausgestaltung ist wirklich die größte Frechheit an dem Ganzen. Der Beamte/Richter und sein Ehegatte als Bittsteller, die sich erstmal vor dem Dienstherrn nackig machen sollen >:( Das hat mit Alimentation wirklich nichts mehr zu tun - nicht mal Bürgergeldbezieher werden so behandelt (Stichwort Versicherung an Eides statt...) Angesichts dessen wundert mich die noch vergleichsweise zahme Verlautbarung des TBB...
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: RArbGTH am 22.02.2024 14:18
Vielleicht sehe ich das auch alles falsch oder zu eng oder verstehe/interpretiere die zur Besoldung ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes völlig falsch, denn diesen neuen gesetzgeberischen "Erguss"  haben ja auch verbeamtete Kollegen aus dem TFM ausgedacht und aufgeschrieben und im Rahmen der Ressortabstimmung haben ja die idR. jeweils auch verbeamteten Kollegen ebenfalls keine Einwände gehabt, dies offenbar alles für in Ordnung gehalten oder gar ob dieses Einfallsreichtums noch applaudiert. *Schulterzucken* 

Vermutlich lief es ungefähr so: Arbeitsauftrag im TFM - rechnen Sie verschiedene Besoldungsmodelle durch, die zumindest formal und auf dem Papier mit allen Augen und Hühneraugen Zudrücken noch irgendwie mit der Rspr. des BVerfG zur Besoldung in Übereinstimmung zu bringen sind. Beamte überlegen und rechnen, schlagen verschiedene Modelle vor:

1. Kräftige prozentuale Erhöhung der Grundbesoldung (wohl deutlich zweistellige Prozentzahl ab 01.01.24, wg. entspr. Anhebung des Bürgergelds  - zu teuer

2. sonstige Stellschrauben (Ortszuschläge, Verbesserung Beihilfe, Erhöhung Kinderzuschläge...) alleine wohl nicht ausreichend, außerdem auch teuer

3. Kombination aus 1. und 2. - auch zu teuer

4. Einbeziehung des Ehegatteneinkommens auf eine Art, die die Inanspruchnahme des entsprechenden Zuschlags praktisch nur für "echte" Alleinverdiener möglich macht und außerdem vom Verfahren her maximal entwürdigend ist, sodass den Zuschlag nahezu keiner in Anspruch nehmen wird - seeeehr viel billiger

Da ist die Wahl der Hausspitze dann klar  ::)

 
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: mD046 am 22.02.2024 14:46
Vielleicht sehe ich das auch alles falsch oder zu eng oder verstehe/interpretiere die zur Besoldung ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes völlig falsch, denn diesen neuen gesetzgeberischen "Erguss"  haben ja auch verbeamtete Kollegen aus dem TFM ausgedacht und aufgeschrieben und im Rahmen der Ressortabstimmung haben ja die idR. jeweils auch verbeamteten Kollegen ebenfalls keine Einwände gehabt, dies offenbar alles für in Ordnung gehalten oder gar ob dieses Einfallsreichtums noch applaudiert. *Schulterzucken* 

Vermutlich lief es ungefähr so: Arbeitsauftrag im TFM - rechnen Sie verschiedene Besoldungsmodelle durch, die zumindest formal und auf dem Papier mit allen Augen und Hühneraugen Zudrücken noch irgendwie mit der Rspr. des BVerfG zur Besoldung in Übereinstimmung zu bringen sind. Beamte überlegen und rechnen, schlagen verschiedene Modelle vor:

1. Kräftige prozentuale Erhöhung der Grundbesoldung (wohl deutlich zweistellige Prozentzahl ab 01.01.24, wg. entspr. Anhebung des Bürgergelds  - zu teuer

2. sonstige Stellschrauben (Ortszuschläge, Verbesserung Beihilfe, Erhöhung Kinderzuschläge...) alleine wohl nicht ausreichend, außerdem auch teuer

3. Kombination aus 1. und 2. - auch zu teuer

4. Einbeziehung des Ehegatteneinkommens auf eine Art, die die Inanspruchnahme des entsprechenden Zuschlags praktisch nur für "echte" Alleinverdiener möglich macht und außerdem vom Verfahren her maximal entwürdigend ist, sodass den Zuschlag nahezu keiner in Anspruch nehmen wird - seeeehr viel billiger

Da ist die Wahl der Hausspitze dann klar  ::)

Sehr anschaulich und lebhaft beschrieben.

Da lehne ich mich jetzt so weit aus dem Fenster das wie folgt zu kommentieren:
Bei diesem Narrentheater erfolgte vermutlich die Vorstellungsrunde der Vorschläge inklusive der Entscheidungsfällung am politischen Aschermittwoch.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: semper fi am 22.02.2024 16:29
Hallo zusammen!

Wie genau wird denn dann die neue „Herdprämie“ funktionieren? So wie ich das verstanden habe, wird das Partnereinkommen mit einbezogen? Was passiert mit den Beamten die keinen Partner haben?

Käme dann drauf an, ist man ohne Partner, weil der Partner verstorben ist, dann wird vielleicht die Witwenrente und vielleicht noch Halbweisenrente angerechnet. Oder der Ex-Partner zahlt Unterhalt, dann wird das angerechnet. Oder man lässt sich scheiden, verzichtet auf Unterhalt und dann kommt an in den Genuss der Herdprämie. Also keine Ahnung wie das laufen soll.

Ich habe aber noch einen Tipp für Frau Taubert, wenn der Partner so viel verdient, dass das Partnereinkommen allein deshalb reichen würde um den Abstand zur Grundsicherung zu wahren, warum dann den Beamten überhaupt noch besolden? Da lässt sich bestimmt ne Menge einsparen. Oder wenn der Beamte erbt, dann wird das vielleicht auch bald angerechnet. Kann mir zumindest gut vorstellen, dass solche Ideen auch bald diskutiert werden. Jetzt mag man sagen, ja ne, das geht nicht, weil Alimentationsprinzip und Verfassung usw. aber die Herdprämie verstößt ja offenkundig auch dagegen und trotzdem will man es durchdrücken. Es ist so armselig, dass man kaum noch Worte dafür findet.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: semper fi am 22.02.2024 16:45
Ich bin mir ja grundsätzlich auch nicht mehr sicher, ob ich noch die Urteile des BVerfG richtig lesen kann, ob ich hier auf dem Schlauch stehe oder ob das TFM irgendwie einen Knick in der Optik hat. Das BVerfG sagt eindeutig, das Grundlage für den Vergleich zur Grundsicherung das Nettoeinkommen des Beamten ist. Da steht nicht, das Netto-Einkommen und das des Partners, des Schwagers, Neffen, der Oma oder sonst wem. Wie in aller Welt kann man es sich dann so zurecht spinnen, dass man noch Einkommen anderer Personen rein rechnet und diese dann noch verklagen will, wenn die Angaben nicht stimmen? Was geht die Besoldungstelle im TLF das Einkommen meiner Frau an? Was haben die denn bitte gesoffen, um so einen geistigen Dünnschiss zu produzieren? Ich hatte ja echt gedacht, als die Erhöhung zum 01.01.23 kam, Mensch schau an, sie haben es kapiert. Aber nein, nur ein Jahr später haben sie sämtliche Logik wieder vergessen.

Ich möchte dann bitte aber auch gleiches Recht für alle, die Abgeordnetendiäten dann auch nur noch unter Anrechnung des Partnereinkommens und sämtlicher Nebeneinkünfte, dann gebe ich mich sogar zufrieden.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: netter59 am 22.02.2024 18:19
Tja wenn alles so kommt sollte man im September abstimmen das Frau Taubert nie mehr Entwürfe verfasst-und wie wird den das  Herdenprinzip bei Versorgungsempfängern angewendet ?
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: cyrix42 am 22.02.2024 18:52
Hm, warum wird hier immer wieder die amtsangemessen Besoldung einerseits und die Alimentation der Beamtenfamilie andererseits durcheinander geworfen? Für ersteres gibt es die Grundbezüge, für zweiteres die Familienzuschläge. Und, mal ganz abseits von der konkreten eigenen Situation -- warum sollte der Staat jemanden (= Ehepartner_in der/des Beamten/Beamtin) alimentieren, der keine Alimentation nötig hat?

Richtig, gemäß des Amtes sollte ein_e Beamte_r auch besoldet werden und sich einen amtsangemessenen Lebensstil leisten können. Aber, warum schließt dies die weitere Familie mit ein? Klar, ein_e Beamte_r sollte jetzt nicht dadurch, dass er/sie eine Familie führt, arm werden. Entsprechend muss gesichert werden, dass der/dem Beamtin/Beamten auch abzüglich der z.B. Unterhaltsansprüche, die er/sie gegenüber weiteren Familienmitgliedern hat, noch genügend zur Verfügung steht. Was aber, wenn solche Ansprüche gar nicht bestehen? Warum dann jemandem dafür zusätzliche Zahlungen Leisten, was er/sie gar nicht an Kosten hat?

Wenn es euch nicht persönlich betreffen würde, würdet ihr solche Ausgaben eurer Steuergelder durchaus hinterfragen...
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Der Obelix am 22.02.2024 19:17
Weil der Dienstherr seine ihm zur Verfügung stehenden Rechte auch nicht aufgibt, also politische Zurückhaltung in Wahlkampfzeiten, Streikverbot, Einschränkung von Nebentätigkeiten, Verbot von Nebentätigkeiten, landes und bundesweite Versetzung, verpflichtende Übernahme von Nebentätigkeiten, lächerliche DuZ -Zahlungen und Sonntagszuschläge.

Solange diese Pflichten bestehen, braucht man über das Wegfallen der Pflicht zur Amtsangemessenen Besoldung nicht nachdenken.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: clarion am 22.02.2024 19:55
@ cyric,

Nein würde ich nicht. Als Steuerzahler finde ich es empörend, wenn die Legislative sich nicht an das Gesetz hält, und dadurch vermeidbare Kosten durch Gerichtsverfahren und Verwaltung der Zigtausende Widersprüche verursacht.

Bloß weil Gesetzestreue teuer ist, kann man doch nicht auf eine korrekte Anwendung der Gesetze verzichten. Sonst sind wir rucksack eine Bananenrepublik.

Das oben verlinkte Dokument ist tatsächlich eine Frechheit. 
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: semper fi am 22.02.2024 20:40
@ cyric,

Nein würde ich nicht. Als Steuerzahler finde ich es empörend, wenn die Legislative sich nicht an das Gesetz hält, und dadurch vermeidbare Kosten durch Gerichtsverfahren und Verwaltung der Zigtausende Widersprüche verursacht.

Bloß weil Gesetzestreue teuer ist, kann man doch nicht auf eine korrekte Anwendung der Gesetze verzichten. Sonst sind wir rucksack eine Bananenrepublik.

Das oben verlinkte Dokument ist tatsächlich eine Frechheit.

Nicht aus der Reserve locken lassen, Cyrix ist ein willfähriger Geselle, der offenkundig die Rechtsprechung zum Thema verfassungsgemäße Alimentation nicht kennt.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: cyrix42 am 22.02.2024 20:47
Keine Sorge, ich kenne die BVerfG-Urteile, über die hier gesprochen wird. Und ich sehe, dass die Juristinnen und Juristen der Besoldungsgeber zu einer anderen Einsicht gelangen, als die hier vielen, die meinen, dass sie -- trotz dessen, dass sie keine weitere Person zu versorgen haben -- deutlich mehr erhalten müssten. Ich sehe auch, dass die bisherigen Verwaltungsgerichtsentscheide die Sicht der Gesetzesgeber decken und dass das BVerfG sich noch nicht dazu geäußert hat...
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: SwenTanortsch am 22.02.2024 22:28
Kannst Du Verwaltungsgerichtsentscheidungen, auf die Du Dich beziehst, nennen, Cyrix?
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: cyrix42 am 22.02.2024 23:29
Ich muss mich korrigieren -- die Dinge, die ich gesehen habe, beschäftigten sich (nach nochmaligem Lesen) nicht mit den BVerfG-Urteilen, sondern anderen Fragen rund um die individuelle Besoldung einzelner klagender Beamter; und die Dinge, die sich mit ihnen beschäftigten, mündeten in Vorlage-Beschlüssen beim BVerfG. Letztendlich ist also von dort (weitere) Klärung zu erwarten.

Ich bleibe jedoch dabei, dass erstens die Gesetzesgeber nicht so dumm sind, wie hier gern unterstellt wird, sondern genügend juristischen Sachverstand besitzen, eine offenbar durchaus vertretbare Position zu beziehen. Dass verschiedene juristische Sachverständige hier verschiedene Ansichten zu dieser haben und äußern ist jetzt nicht überraschend. Aber als Laie so zu tun, als hätte man den Durchblick, erscheint mir zu viel angemaßt.

Nichtdestotrotz darf man, selbst wenn das hier von einigen sehr stark vertretene Prinzip, dass dem ledigen Beamten im 1K-Haushalt eine Alimentation zustehen sollte, die ausreichen muss, eine 4K-Familie (die er nicht hat) zu ernähren -- und mit ihr auf dem amtsangemessenen Niveau leben zu können, aus irgendwelchen "althergebrachten Grundsätzen des Beamtentums" ableitbar sein sollte, hinterfragen, ob man diese "althergebrachten Grundsätze" nicht an modernere Zeiten anpasst. Die Lebenswirklichkeit ist mittlerweile eine ganz andere als in der Weimarer Republik oder zuvor im preußischen Beamtenapparat. Ich wüsste nicht, wo durch die Ewigkeitsklausel geschützt wäre, dass ledige Beamte einen nicht vorhandenen hypothetischen Partner und nicht vorhandene zwei Kinder versorgen können müssten... Schlussendlich wäre es also eine rein politische Frage, an welchen Grundsätzen hier die Beamtenbesoldung ausgerichtet werden soll. Und das sollte dann durchaus auch von der Legislative entschieden werden.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: clarion am 23.02.2024 07:15
Du verwechselst ganz offensichtlich eine Beamtenfamilie mit einer Bedarfsgemeinschaft.

Ich halte ja eher ein Familienmodell für zeitgemäß, in dem Paare selbst bestimmen wie viel gearbeitet wird und wieviele Kinder geboren werden. Und gelebte Lebenswirklichkeit ist es in der PW , dass die Entlohnung unabhängig vom Familienstand ist.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: SwenTanortsch am 23.02.2024 08:48
Ich muss mich korrigieren -- die Dinge, die ich gesehen habe, beschäftigten sich (nach nochmaligem Lesen) nicht mit den BVerfG-Urteilen, sondern anderen Fragen rund um die individuelle Besoldung einzelner klagender Beamter; und die Dinge, die sich mit ihnen beschäftigten, mündeten in Vorlage-Beschlüssen beim BVerfG. [1] Letztendlich ist also von dort (weitere) Klärung zu erwarten.

Ich bleibe jedoch dabei, dass erstens die Gesetzesgeber [2] nicht so dumm sind, wie hier gern unterstellt wird, [3] sondern genügend juristischen Sachverstand besitzen, eine offenbar durchaus vertretbare Position zu beziehen. Dass verschiedene juristische Sachverständige hier verschiedene Ansichten zu dieser haben und äußern ist jetzt nicht überraschend. Aber als Laie so zu tun, als hätte man den Durchblick, erscheint mir zu viel angemaßt.

Nichtdestotrotz darf man, selbst wenn das hier von einigen sehr stark vertretene Prinzip, dass dem ledigen Beamten im 1K-Haushalt eine Alimentation zustehen sollte, die ausreichen muss, eine 4K-Familie (die er nicht hat) zu ernähren -- und mit ihr auf dem amtsangemessenen Niveau leben zu können, aus [4] irgendwelchen "althergebrachten Grundsätzen des Beamtentums" ableitbar sein sollte, hinterfragen, ob man diese "althergebrachten Grundsätze" nicht an modernere Zeiten anpasst. [5] Die Lebenswirklichkeit ist mittlerweile eine ganz andere als in der Weimarer Republik oder zuvor im preußischen Beamtenapparat. [6] Ich wüsste nicht, wo durch die Ewigkeitsklausel geschützt wäre, dass ledige Beamte einen nicht vorhandenen hypothetischen Partner und nicht vorhandene zwei Kinder versorgen können müssten... Schlussendlich wäre es also eine rein politische Frage, an welchen Grundsätzen hier die Beamtenbesoldung ausgerichtet werden soll. Und das sollte dann durchaus auch von der Legislative entschieden werden.

Ich finde es sinnvoll und gut, dass Du Dich im ersten Absatz korrigierst, cyrix, da das zeigt, dass Du eine sachliche Diskussion führen und nicht nur Behauptungen aufstellen willst. Darüber hinaus ist jede weitere Deine Ansichten sachlich diskutierbar. Ich gehe das mal - in jedem der nachfolgenden Fälle sachlich verkürzend, da das hier sonst ein weiteres Mal ein sehr langer Text werden würde - sachlich durch, wozu ich Deine Aussagen in eckigen Klammern durchnummeriert habe:

[1] Seit 2020 - seit der letzten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 04. Mai 2020 (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/ls20200504_2bvl000418.html) - haben das VG Hamburg, das OVG Schleswig-Holstein, der VGH Hessen, das VG Düsseldorf und das VG Berlin Vorlagebeschlüsse über verschiedene A-, B- und R-Besoldung(sgrupp)en und unterschiedliche Zeiträume, die Jahre 2007 sowie 2011 bis 2020 betreffend, gefasst. Im letzten Jahr hat das VG Berlin dabei den betrachteten Zeitraum 2016 und 2017, die R-Besoldung betreffend, entsprechend betrachtet und die Jahre ab 2018 hier (also die R-Besoldung betreffend) als verfassungskonform, wobei davon ausgegangen werden kann, dass hier Berufungsverfahren geführt werden, da die befasste Kammer des VG für den Zeitraum ab 2018 bislang eine - was die anderen genannten Verwaltungs und Oberverwaltungsgerichte bzw. den VGH Hessen betrifft - Einzelmeinung vertreten hat. Eine weitere Entscheidung der Kammer zur A-Besoldung aus dem letzten Jahr hat diese auch über das Jahr 2017 hinaus als verfassungswidrig betrachtet und hier ebenfalls einen Vorlagebeschluss gefasst. Wir finden also seit 2020 eine weitgehende Einheitlichkeit der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit vor, aus der letztes Jahr die Kammer des VG Berlin für Besoldungsgruppen, die im Entscheidungszeitraum ab A 10 aufwärts lagen, ausgeschert ist, was nun sachlich weiter zu klären wäre.

Darüber hinaus ist in dem DÖV-Beitrag "Das Alimentationsprinzip der Besoldungsordnung A 2008 bis 2020 - eine 'teilweise drastische Abkopplung der Besoldung' als dauerhafte Wirklichkeit?", S. 198 ff., der Nachweis auf Grundlage der neuen Besoldungsdogmatik des Bundesverfassungsgerichts geführt worden, dass zwischen 2008 und 2020 in allen 16 Länderrechtskreisen das Mindestabstandsgebot als verletzt zu betrachten ist, und zwar weit überwiegend in eklatanter Art und Weise, dass sich hier also eine Alimentation in den unteren Besoldungsgruppen noch unterhalb des Grundsicherungsniveaus findet. Den dort dargestellten Ergebnissen ist bislang von keiner Seite widersprochen worden.

[2] Die mit der Gesetzgebung befassten Verantwortungsträger in den Dienstrechtsministerien sind sicherlich genauso wenig wie die politischen Verantwortungsträger dumm. Darüber hinaus bleiben die ersten weisungsgebunden und haben die zweiten ein - sachlich nachvollziehbares - Interesse, die in allen 17 Rechtskreisen hohen Personal- und Versorgungskosten zu minimieren. Die Personalkosten sachlich angemessen gering zu halten, ist dabei nicht nur ein legitimes politisches Ziel, sondern ist zugleich sachlich geboten, um die Beschäftigten im öffentlichen Dienst nicht auf Kosten der Steuerzahler zu privilegieren; auf der anderen Seite steht hier das grundrechtsgleiche Individualrecht des einzelnen Beamten, amtsangemessen alimentiert zu werden, was vom Dienstherrn besonders zu beachten ist, da sich der Beamte in einem Sonderrechtsverhältnis befindet, das verschiedene seiner Grundrechte einschränkt, und weil von der amtsangemessenen Alimentation nach Ansicht des Bundesverfassungsgericht die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung maßgeblich abhängt, womit die amtsangemessene Alimentation deutlich über das grundrechtsgleiche Individualrecht des einzelnen Bediensteten hinausreicht oder hinausweist.

[3] In diesem Spannungsfeld zwischen legitimen und von Seiten des Dienstherrn gebotenen Interessen, die Personalkosten angemessen gering zu halten, und seiner Pflicht, jeden seiner Beamten amtsangemessen zu alimentieren, wird nun der zweifellos sowohl in den Dienstrechtsministerien als auch in Teilen der politischen Entscheidungsträgern vorhandene juristische Sachverstand genutzt, um die insgesamt hohen Besoldungs- und Versorgungsaufwendungen zu minimieren, was dazu führt, dass seit 2021 alle 16 Ländergesetzgeber die familienbezogenen Besoldungskomponenten exorbitant angehoben haben (der Bund hat Anfang 2021 den verfassungswidrigen Gehalt der von ihm gewährten Besoldung und Alimentation eingestanden, um seitdem Maßnahmen zur Abhilfe zu betrachten, dabei aber gesetzgeberisch weiterhin untätig zu bleiben). Es ist im Einzelnen für alle dieser 16 Rechtskreise der begründete Nachweis geführt worden, dass diese Regelungen nicht mit der zu beachtenden Rechtsprechung des Zweiten Senats zu vereinbaren sind; das gilt nicht zuletzt in den Rechtskreisen, in denen der Wissenschaftliche Dienst des jeweiligen Landtags eingeschaltet worden ist, auch von jener Seite. Dahingegen wäre es am jeweiligen Besoldungsgesetzgeber gewesen, diese sachliche Kritik noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren sachlich zu entkräften. Mir ist seit 2021 jedoch kein Fall bekannt, in dem das geschehen wäre, weshalb ich vor ein paar Tagen an anderer Stelle (nicht an Dich gerichtet) nachgefragt habe, wer solch einen Fall kennte.

[4] Art. 33 Abs. 5 GG lautet: "Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln." Solange das Grundgesetz so verfasst ist, sind die 17 Besoldungsgesetzgeber daran gebunden. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, auch diesen Absatz des Artikels neu zu fassen, was zum letzten Mal 2006 geschehen ist, als hier die Fortentwicklungsklausel eingeführt worden ist. Dabei bestand bereits vor deren Einführung in den Art. 33 GG jederzeit die Möglichkeit der einfachgesetzlichen Weiterentwicklung des Beamtenrechts auf Grund veränderter sozialer Verhältnisse, wie bspw. die Einführung der Teilzeitbeamtenverhältnisse zeigt (vgl. Battis in: Sachs-Battis, GG, 8. Aufl., 2018, Art. 33, Rn. 68). Auch weiterhin lässt die Rechtsprechung des Zweiten Senats - auch die sich seit 2012 sachlich zunehmend deutlicher kontinuierende neue Besoldungsdogmatik des Bundesverfassungsgerichts - den weiten Entscheidungsspielraum, über den der Besoldungsgesetzgeber verfügt, bestehen; er ist seitdem aber zunehmend eingehegt worden, weil der Zweite Senat seit 2012 in bis heute sechs weiteren Entscheidungen jeweils den verfassungswidrigen Gehalt der jeweils betrachteten Besoldungsordnungen betrachten musste. Für die zunehmende Einhegung seines Gestaltungsspielraums trägt also am Ende der jeweilige Besoldungsgesetzgeber selbst die Verantwortung, indem er zunächst begründeten Anlass zur Vermutung eines verfassungswidrigen Handelns geboten hat, der sich danach in den betreffenden Normenkontrollverfahren rechtskräftig bestätigte. Wenn er darüber hinaus trotz des o.g. Nachweises einer seit 2008 bestehenden Kontinuität des verletzten Mindestabstandsgebots dieses in allen Rechtskreisen, wie sich zeigen lässt, verletzt weiterbestehen lässt, um darüber hinaus seit 2021 mit Maßnahmen zu reagieren, die in allen seitdem vollzogenen Gesetzgebungsverfahren von unterschiedlichen Seiten vielfach schwere sachliche Kritik gefunden haben, dann stellt sich meiner Meinung nach die Frage, ob er aus den sechs seit 2012 erfolgten Entscheidungen des Zweiten Senats die richtigen Schlüsse zieht. Diese Frage kann nur er selbst beantworten, indem er handelt, wie er handelt.

[5] Wie schon unter der Ziff. 4 hinsichtlich der Fortentwicklungsklausel hervorgehoben, gibt es den "starren" Kern im Art. 33 Abs. 5 nicht, den Du voraussetzt, so als würden wir noch immer eine gesetzliche Verfasstheit des Berufsbeamtentums wie in der Weimarer Republik oder zuvor im Kaiserreich vorfinden. Das Berufsbeamtentum ist auf Grundlage des öffentlichen Dienstrechts seit 1949 kontinuierlich in die sich wandelnde soziale Wirklichkeit eingebunden worden. Die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums standen dem dabei nicht im Wege; mit einer rechtlichen Verfasstheit der 1870er oder 1920er Jahre wären die staatlicherseits zu vollziehenden Aufgaben durchs heute bestehende Berufsbeamtentum nicht zu bewerkstelligen. Auch hier ist es hilfreich, sich die Sachlage sine ira et studio vor Augen zu führen, wie sie sich aus ihrer Entstehungsgeschichte bis heute entwickelt hat:

"Der Entwurf des Abs. 5 (Art. 27b II [des Entwurfsartikels des GG]) fixierte die Berücksichtigung der 'hergebrachten Grundsätze über die Rechtstellung des Berufsbeamtentums' durch den künftigen Gesetzgeber. Dies sollte einerseits sicherstellen, dass die traditionellen und institutionellen Grundzüge des bisherigen Beamtenrechts erhalten blieben, darüber hinausgehend aber auch die Beachtung der neueren Grundsätze auf dem Gebiet der im öffentlichen Dienst stehenden Angestellten einschließen. Auf eine strenge Bindung an die hergebrachten Grundsätze wurde mit Blick auf die notwendige Gestaltung eines neuen Beamtentums und Beamtenrechts verzichtet. Durch G. v. 28.8.2006 [BGBl. I 2006 S. 2034] - Föderalismusreform I - ist Abs. 5 um die Worte 'und fortzuentwickeln' ergänzt worden. Vorschläge, Art. 33 V ersatzlos zu streichen oder auch Art. 33 IV zu verändern, haben sich in der Föderalismuskommission I nicht durchsetzen können." vgl. Battis in: Sachs-Battis, GG, 8. Aufl., 2018, Art. 33, Rn. 6; Hervorhebungen wie im Original)

[6] In diesem Sinne gilt für die Alimentation des Beamten und seiner Familie, solange es nicht um den alimentativen Mehrbedarf ab dem dritten Kind geht, weitgehend das, was ich gestern in zwei Beiträgen in den allgemeinen Foren in knapper Form skizziert habe, vgl. hier die Nr. 10627 unter https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.10620.html und hier die Nr. 5739 unter https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.5730.html). Dabei geht es nicht darum, "dass ledige Beamte einen nicht vorhandenen hypothetischen Partner und nicht vorhandene zwei Kinder versorgen können" müssten, sondern dass aus den Schutzrechten des Beamten, der einem Sonderrechtsverhältnis unterliegt, Pflichten des Dienstherrn erwachsen, die dessen Vorteile, die aus jenem Sonderrechtsverhältnis resultieren, kompensieren, um so weiterhin die Forderungen aus dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG erfüllen zu können. Denn auch der Beamte bleibt zunächst einmal Staatsbürger, dessen Grundrechte in unserer staatlichen Ordnung nur im engen Rahmen eingeschränkt werden dürfen - und da sie für ihn als Folge des Beamtenverhältnisses eingeschränkt werden, bedarf es dafür gesetzlich zu regelnder Kompensationen: Ein "Rosinenpicken" ist als Folge des gegenseitigen Treueverhältnisses keiner der beiden Seiten gestattet.

Entsprechend hat der Besoldungsgesetzgeber, solange sich der Dienstherr entscheidet, Beamte mit hoheitlichen Aufgaben zu betrauen, die Pflicht, jene amtsangemessen zu alimentieren; so wie der Gesetzgeber als Ganzes jederzeit über das Recht verfügt, diese aus dem Grundgesetz folgenden Bindungen durch deren Änderung verfassungsrechtlich neu zu fassen oder sie ggf. über die ersatzlose Streichung des Art. 33 Abs. 5 GG zu beenden. Damit dürften ggf. für ihn Kostenersparnisse einhergehen; auf der anderen Seite dürften damit allerdings offensichtlich auch Nachteile für ihn verbunden sein, da er dann nicht mehr auf ein Personal zurückgreifen könnte, das sich in einem Sonderrechtsverhältnis befände und über das er entsprechend so im Rahmen gegenseitiger Treuepflichten verfügen könnte.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: lotsch am 23.02.2024 10:15
Ich muss mich korrigieren -- die Dinge, die ich gesehen habe, beschäftigten sich (nach nochmaligem Lesen) nicht mit den BVerfG-Urteilen, sondern anderen Fragen rund um die individuelle Besoldung einzelner klagender Beamter; und die Dinge, die sich mit ihnen beschäftigten, mündeten in Vorlage-Beschlüssen beim BVerfG. [1] Letztendlich ist also von dort (weitere) Klärung zu erwarten.

Ich bleibe jedoch dabei, dass erstens die Gesetzesgeber [2] nicht so dumm sind, wie hier gern unterstellt wird, [3] sondern genügend juristischen Sachverstand besitzen, eine offenbar durchaus vertretbare Position zu beziehen. Dass verschiedene juristische Sachverständige hier verschiedene Ansichten zu dieser haben und äußern ist jetzt nicht überraschend. Aber als Laie so zu tun, als hätte man den Durchblick, erscheint mir zu viel angemaßt.

Nichtdestotrotz darf man, selbst wenn das hier von einigen sehr stark vertretene Prinzip, dass dem ledigen Beamten im 1K-Haushalt eine Alimentation zustehen sollte, die ausreichen muss, eine 4K-Familie (die er nicht hat) zu ernähren -- und mit ihr auf dem amtsangemessenen Niveau leben zu können, aus [4] irgendwelchen "althergebrachten Grundsätzen des Beamtentums" ableitbar sein sollte, hinterfragen, ob man diese "althergebrachten Grundsätze" nicht an modernere Zeiten anpasst. [5] Die Lebenswirklichkeit ist mittlerweile eine ganz andere als in der Weimarer Republik oder zuvor im preußischen Beamtenapparat. [6] Ich wüsste nicht, wo durch die Ewigkeitsklausel geschützt wäre, dass ledige Beamte einen nicht vorhandenen hypothetischen Partner und nicht vorhandene zwei Kinder versorgen können müssten... Schlussendlich wäre es also eine rein politische Frage, an welchen Grundsätzen hier die Beamtenbesoldung ausgerichtet werden soll. Und das sollte dann durchaus auch von der Legislative entschieden werden.

 Dabei geht es nicht darum, "dass ledige Beamte einen nicht vorhandenen hypothetischen Partner und nicht vorhandene zwei Kinder versorgen können" müssten, sondern dass aus den Schutzrechten des Beamten, der einem Sonderrechtsverhältnis unterliegt, Pflichten des Dienstherrn erwachsen, die dessen Vorteile, die aus jenem Sonderrechtsverhältnis resultieren, kompensieren, um so weiterhin die Forderungen aus dem allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG erfüllen zu können.

Die Versorgung eines hypothetischen Partners und von 2 Kindern durch einen Beamten der niedrigste Besoldungsgruppe, plus eines Aufschlags von 15 % muss als Referenzwert betrachtet werden und wurde vom BVerfG, maßgebend von dessen ehemaligen Präsidenten Voßkuhle, sicher mit Bedacht festgelegt, auch unter der Kenntnis, dass sich die sozialen Verhältnisse mit der Zeit verändern werden. Dieser Referenzwert stellt auch einen gewissen Lohnabstand zur Sozialhilfe dar, die wiederum durch das Existenzminimum fixiert wird und sich ständig anpasst. So gesehen ist dieser Referenzwert schlüssig und anpassungsfähig, und für mich ist überhaupt nicht verständig, warum hier auf der einen Seite der Waage ein fiktives Partnereinkommen draufgesattelt wird. Das hat mit angepassten Lebensverhältnissen überhaupt nichts zu tun und verändert den Referenzwert nur zu Lasten des Beamten und bringt ihn näher an die Sozialhilfe und das Existenzminimum heran.
Da der Referenzwert für die niedrigste Besoldungsgruppe, also auch für die geringste Befähigung, mit einem Abstand von 15 % festgelegt wurde, und der Besoldungsgesetzgeber diese niedrigsten Besoldungsgruppen inzwischen in vielen Besoldungsordnungen gestrichen hat, weil angeblich die Befähigung dieser Beamten angestiegen ist (wahrscheinlich aus Gründen der Personalkosteneinsparung), muss nach m.E. der 15 % Abstand ebenfalls erhöht werden. Sicher wird es hierzu irgendwann eine Entscheidung des BVerfG geben, wenn eine dementsprechende Klage vorliegt.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: semper fi am 23.02.2024 21:20
Ich muss mich korrigieren -- die Dinge, die ich gesehen habe, beschäftigten sich (nach nochmaligem Lesen) nicht mit den BVerfG-Urteilen, sondern anderen Fragen rund um die individuelle Besoldung einzelner klagender Beamter; und die Dinge, die sich mit ihnen beschäftigten, mündeten in Vorlage-Beschlüssen beim BVerfG. Letztendlich ist also von dort (weitere) Klärung zu erwarten.

Ich bleibe jedoch dabei, dass erstens die Gesetzesgeber nicht so dumm sind, wie hier gern unterstellt wird, sondern genügend juristischen Sachverstand besitzen, eine offenbar durchaus vertretbare Position zu beziehen. Dass verschiedene juristische Sachverständige hier verschiedene Ansichten zu dieser haben und äußern ist jetzt nicht überraschend. Aber als Laie so zu tun, als hätte man den Durchblick, erscheint mir zu viel angemaßt.

Nichtdestotrotz darf man, selbst wenn das hier von einigen sehr stark vertretene Prinzip, dass dem ledigen Beamten im 1K-Haushalt eine Alimentation zustehen sollte, die ausreichen muss, eine 4K-Familie (die er nicht hat) zu ernähren -- und mit ihr auf dem amtsangemessenen Niveau leben zu können, aus irgendwelchen "althergebrachten Grundsätzen des Beamtentums" ableitbar sein sollte, hinterfragen, ob man diese "althergebrachten Grundsätze" nicht an modernere Zeiten anpasst. Die Lebenswirklichkeit ist mittlerweile eine ganz andere als in der Weimarer Republik oder zuvor im preußischen Beamtenapparat. Ich wüsste nicht, wo durch die Ewigkeitsklausel geschützt wäre, dass ledige Beamte einen nicht vorhandenen hypothetischen Partner und nicht vorhandene zwei Kinder versorgen können müssten... Schlussendlich wäre es also eine rein politische Frage, an welchen Grundsätzen hier die Beamtenbesoldung ausgerichtet werden soll. Und das sollte dann durchaus auch von der Legislative entschieden werden.

Das hier irgendwer gefordert hätte, dass einem ledigem Beamten so viel gezahlt werden soll, als würde er eine ganze Familie unterhalten müssen, ist schlicht gelogen und nirgends hier im Forum zu finden. Ich habe langsam das Gefühl, dass sie entweder an diesem Müllhaufen von Gesetz mitgeschrieben haben oder aber im TFM an entsprechender Position sitzen oder mit SPD Parteibuch alles unterstützen, was R2G so verzapft.

Darüberhinaus gebe ich Ihnen auch zur Frage des juristischen Sachverstandes der Gesetzgeber nicht recht. Allein schon wie man bei den letzten Gesetzen zur Gewährung einen verfassungsgemäßen Alimentation in Thüringen gesehen hat, haben schlicht alle, wirklich alle verfassungsrechtliche Bedenken, natürlich nur nicht von Seiten der Gesetzgeber. Die Seiten der Gewerkschaften mögen dabei klar sein aber es gibt auch Gutachten von Nichtbetroffenen, wie von Prof.Dr.Dr. Ulrich Battis aber sogar vom eigenen wissenschaftlichen Dienst im Landtag. Die Tatsache, das mehr als 2/3 der Verwaltungsrichter, die in den Klageverfahren Urteil sprechen sollen, selbst gegen die Besoldung klagen, dass der Verein der Verwaltungsrichter oder der Richterbund, klipp und klar von Verfassungsbruch reden, sollte einem wohl zu denken geben. Mit Verlaub aber ich erachte die rechtliche Meinung von Richtern und den führenden Verfassungsrechtlern der Bundesrepublik nicht für „Laienwissen“ und spreche diesen durchaus mehr Sachverstand zu, als zum Beispiel unserer Finanzministerin oder den Abteilungsleitern mit dem „richtigen“ Parteibuch in der Tasche.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: cyrix42 am 25.02.2024 17:18
Sorry, dass ich erst jetzt antworte — die liebe Arbeit geht aber vor.

Das hier irgendwer gefordert hätte, dass einem ledigem Beamten so viel gezahlt werden soll, als würde er eine ganze Familie unterhalten müssen, ist schlicht gelogen und nirgends hier im Forum zu finden.

Nu, das sehe ich anders. Gerade dieser Thread — aber auch die Parallel-Diskussionen — zeugen ja gerade von der hier vertretenen Ansicht, dass die notwendig gewordenen Anpassungen der Beamten-Alimentation, damit auch einem Alleinverdiener-Beamten in der untersten Stufe des niedrigsten Amtes genügend für die Versorgung seiner 4K-Familie zusteht, so zu erfolgen hätte, dass nicht nur diese Gruppe, sondern alle entsprechend mehr erhalten. Auch dann, wenn sie gar nicht davon betroffen waren; z.B., weil sie keine 4K-Familie (allein) zu versorgen haben. Es wird die These als unabänderlicher Grundsatz dargestellt, dass die Beamten-Alimentation nicht etwa nach Bedarf zu erfolgen habe, sondern sich ausschließlich (oder zumindest weitestgehend ausschließlich) aus den Grundbezügen zu ergeben habe, für welche dann die Amtsangemessenheit eine Rolle spielt. Hier wird aber gerade der Fehler begangen, diese beiden Themen — Amtsangemessenheit der Grundbezüge vs. Alimentation der Beamtenfamilie durch familienbezogene Zuschläge — unlauter in einen Topf zu werfen.

Wenn man die beiden sich widersprechenden Zielsetzungen einer Amtsangemessenheit der Besoldung vs. der bedarfsgerechten Alimentation der gesamten Beamtenfamilie (damit eben jene als solche z.B. den Mindestbedarf erhält) betrachtet, lassen sich nie beide ohne Abstriche am anderen erfüllen: Mit genügend großer Kinderzahl wird immer eine Person mit niedrigerem Amt mehr Bedarf besitzen als jemand mit weniger Kindern in einem höheren. Sobald man also einen Mehrbedarf für zusätzliche Familienmitglieder anerkennt, der durch den Dienstherrn abzubilden ist, kann man eine strikte Forderung, dass jemand in Besoldungsgruppe A n+1 — inklusive der familienbezogenen Bestandteile — immer mehr zu erhalten hat als jeder in Besoldungsgruppe A n gleicher Stufe, nicht mehr aufrecht erhalten.

Insofern greift die hier auch von Personen mit mehr juristischem Sachverstand, als ich ihn mitbringe, geäußerte Forderung, dass die Beamtenalimentation nicht in erster Linie via familienbezogener Bestandteile geleistet werden können, zu kurz, da dies niemals gelingen kann, wenn man nur genügend viele Kinder mit ins Spiel bringt. Sicherlich, eine 20K-Familie wird eher selten auftreten. Aber auch diese müsste versorgt werden. Und, es dürfte kein Zweifel bestehen, dass a) diese einen hohen Bedarf hat und b) man sicherlich nicht den A7-ledigen Beamten so viel zahlen müsste, damit er mehr hat als die A6-Alleinverdienerin mit 18 Kindern und Hausmann; und den gleichen Abstand zwischen A8 und A7 usw.

(Auch, wenn man die Grenze, ab wann man denn Mehrbedarf anerkennt, erst/ schon bei 2 Kindern zieht, ist dies eine recht beliebig gezogene. Ja, sie wird in einem BVerfG-Urteil erwähnt. Aber wieso sollte dies so fest in Stein gemeißelt sein, dass der Gesetzesgeber es nicht auch anders definieren könne?)

Die in dieser Absolutheit hier dargestellten Forderungen können also nicht gemeint sein. Es scheint eher darum zu gehen, in einem Spektrum an Möglichkeiten zwischen „es gibt nur Grundgehalt, welches in jeglicher Konstellation ausreichen muss“ und „es ist ausschließlich nach Bedarf zu alimentieren“ die richtige Austarierung zu finden. Das ist aber ein politischer Prozess; hier gibt es keine Position, die berechtigt für sich in Anspruch nehmen kann, die einzig wahre zu sein… Und ein solcher Abwägungsprozess gehört in die Hände der Legislative; die Judikative sollte nur Randmarkierungen bereitstellen.

Und nur, um das mal klarzustellen: Ich fordere durchaus auch, dass Beamte verfassungsgemäß besoldet werden und halte es für einen Skandal, dass dies offensichtlich so lang nicht der Fall gewesen ist! Aber bis zur Klärung durch das BVerfG haben wir bisher nur Meinungen verschiedener Personen, ob die Reparatur-Gesetze der verschiedenen Dienstherren diesen Mangel nun beheben, oder nicht. Hier im Forum ist eine Meinung recht stark überrepräsentiert, während die andere eher in den Parlamenten vorherrscht. Klar kann das BVerfG auch zu der Feststellung gelangen, dass weiterhin keine verfassungsgemäße Beamtenalimentation vorliegt. Es kann aber auch anders kommen — zumindest mal diese Möglichkeit sollte man hier bedenken.

Zitat
Ich habe langsam das Gefühl, dass sie entweder an diesem Müllhaufen von Gesetz mitgeschrieben haben oder aber im TFM an entsprechender Position sitzen oder mit SPD Parteibuch alles unterstützen, was R2G so verzapft.

Weder sitze ich in einem Ministerium, noch unterstütze ich unüberlegt qua Parteibuch oder sonstiger Einstellung, was mir irgendwer vorbetet, sondern mache mir meine eigenen Gedanken.

Zitat
Darüberhinaus gebe ich Ihnen auch zur Frage des juristischen Sachverstandes der Gesetzgeber nicht recht. […]

Nun, ich halte es da eher mit dem, was SwenTanortsch dazu schreibt: Natürlich haben die Gesetzesgeber (und die Juristen, die gerade die Besoldungsgesetze auszuarbeiten haben) mehrere Interessen zu bündeln, d.h., dass diese Gesetze (wie auch alle anderen auch) nicht im leeren Raum und für sich allein entstehen, sondern in einen Kontext eingebunden sind. Insofern ist völlig klar, dass hier versucht wird (und auch versucht werden muss), möglichst sparsam mit den eingenommenen Steuergeldern umzugehen. Umgekehrt unterstelle ich vielen Diskutanten hier im Forum, dass auch sie interessengeleitet sind; und gern hätten, dass sie von den offensichtlichen Problemen, die es in den Beamten-Alimentationen gab (Mindestalimentation, kinderreiche Beamte), auch profitieren können. Und beides halte ich für natürlich. Aber deshalb sind die einen nicht doof, weil sie nur nicht das machen, was die anderen wollen… Ja, es gibt auch prominent ausgewiesene juristische Sachverständige, die sich kritisch bezüglich der Reparatur-Gesetze äußern. Und das sollte man auch wahrnehmen. Aber deshalb ist es noch lange nicht so, dass man hier bewussten Verfassungsbruch unterstellen könne, wie es hier ab und an getan wird. Es kann sich noch herausstellen, dass auch diese durch die Gesetzgeber gefundenen Wege der Heilung der zuvor genannten Probleme in den Beamtenbesoldungen nicht ausreichen. Aber von „offensichtlich“ zu sprechen, erscheint mir dann doch eher Wunschdenken bei einigen, denn tatsächlicher juristischer Expertise. Jedenfalls dürfte schwer zu vermitteln sein, wenn doch jeder juristische Laie in diesem Forum zu dieser Erkenntnis zu gelangen scheint, warum das BVerfG sich doch recht viel Zeit zur Beantwortung dieser und ähnlicher Fragen lässt…
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: BVerfGBeliever am 25.02.2024 18:35
Hier im Forum ist eine Meinung recht stark überrepräsentiert, während die andere eher in den Parlamenten vorherrscht.

Die "Meinung" in den Parlamenten dürfte weniger auf eigener Einschätzung der Abgeordneten, sondern eher auf "Angst" vor dem Wahlvolk gründen.

Siehe beispielsweise diesen Post, in dem ein entsprechender Hetz-Artikel der Bild-Zeitung erwähnt wird: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.msg343419.html#msg343419 (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.msg343419.html#msg343419)
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: DrStrange am 26.02.2024 07:45
Aber von „offensichtlich“ zu sprechen, erscheint mir dann doch eher Wunschdenken bei einigen

Wenn man aber schon in der Begründung der Gesetze nicht mal annähernd die vorgeschriebene Prozeduralisierung versucht, weil bspw zugrunde gelegte Werte zu niedrig oder gar nicht vermerkt werden ist das für meine Begriffe offensichtlich!
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: cyrix42 am 26.02.2024 08:08
Dann stellt sich mir die Frage, warum das BVerfG dies nicht in einem Handstreich erledigt, sondern die Verfahren so lang dauern... Vielleicht möchten die zuständigen Richter_innen dann doch etwas genauer argumentieren, als dies hier im Forum üblich ist.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Floki am 26.02.2024 08:12
Dann stellt sich mir die Frage, warum das BVerfG dies nicht in einem Handstreich erledigt, sondern die Verfahren so lang dauern... Vielleicht möchten die zuständigen Richter_innen dann doch etwas genauer argumentieren, als dies hier im Forum üblich ist.

Vielleicht möchten die zuständigen Richter genauer argumentieren (sie müssen es sogar), vielleicht gibt es auch immer mehr Verfahren und Eilanträge, die zuerst entschieden werden müssen ohne das Personal signifikant aufgestockt wurde.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Goldene Vier am 26.02.2024 12:30
Weil der zuständige Richter Maidowski wohl gelegentlich nicht im Dienst ist

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/12/vb20231221_vz000323.html
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: accipiter am 26.02.2024 20:09
Die Anzahl der Vorlageverfahren beim BVerfG dürften, wie @Floki bereits erwähnte, ebenfalls eine nicht unwesentliche Rolle spiele.

Stand 21.11.2023 waren es 51 Vorlageverfahren
https://fragdenstaat.de/anfrage/verfassungswidrige-beamten-besoldung/852332/anhang/schreibenreiningerurteilbesoldungbeamte_geschwaerzt.pdf

Stand 27.12.2023 waren es dann schon 55 Vorlageverfahren
https://fragdenstaat.de/anfrage/anhaengige-verfahren-zur-verfassungswidrigen-besoldung-der-beamten/

Nicht gerade ein Zeichen, dass alles in Butter ist; zumal in 12/2023 die Thematik "Familienergänzungszuschlag", welcher ja mit einer anderen Begrifflichkeit auch in TH als § 39a eingeführt werden soll, nun auch dem BVerfG vorgelegt wurde.

Aufgrund einer eigenen Nachfrage im vergangenen Jahr wurde mir von der Geschäftsstelle des 2. Senats mitgeteilt, dass man verschiedene Verfahren als Pilotentscheidung zusammenfassen bzw. zusammen behandeln / entscheiden möchte. Das ist nachvollziehbar und macht mE. nicht zuletzt aus prozessökonomischen Gründen durchaus Sinn. Wenn allerdings aufgrund der Kreativität der einzelnen Dienstherrn alle Nasen lang andere Varianten auf den Tisch gelegt werden, die ihrerseits die Gerichte offenbar nicht überzeugen, welche dann wieder nach Art 100 I GG vorlegen, bekommt man sicher auch in Karlsruhe langsam ein "Schwämmchen." Von daher kann ich nur hoffen, dass wie auch immer das BVerfG den Deckel drauf macht und das Theater beendet, wenn es die Politik einfach nicht auf die Reihe bekommt oder die Kollegen aus den Innen- / Finanzministerien Stückwert ggü. den politischen Entscheidungsträgern abliefern, was am Besten nix kosten soll. Auch die Thüringer Finanzministerin hat seinerzeit einmal sinngemäß gesagt, dass eine neue Besoldungsstruktur (Verfassungsrecht hin und her) unter dem Strich nicht mehr kosten kann und darf als bisher. *Färtsch*

Bzgl. der ganzen Diskussion zum Grundsicherungsabstand gehört @cyrix42 nun einmal dazu, dass das BVerfG dies aufgrund der Vorlageentscheidung des BVerwG so gemacht hat. Das kann man persönlich anders sehen; ist aber nun einmal so. Der Thüringer Gesetzgeber nimmt dies ja auch auch als Vergleichsmaßstab. Was ist dann schlimm daran, wenn dann bei der Besoldung, wo einer voll arbeitet dann am Ende in der Familie +x% rauskommen ggü der Familie wo keiner arbeitet (aus welchen Gründen auch immer). Wäre nur die unterste Besoldungsgruppe betroffen, könnte man das ggf auch nur dort korrigieren. In TH lief das aber bis ins Eingangsamt des gD. hinein. Hierzu hat das BVerfG gesagt, dass, wenn mehrere Laufbahnen (Besoldungsgruppen) betroffen sind, dann ist strukturell was bei der Alimentation zu machen. Damit hat aber die Berücksichtigung des Ehepartnereinkommens rein gar nichts zu tun. Des Weiteren muss man sich in diesem Kontext auch einmal die zweite Prüfstufe anschauen (und nicht immer nur auf dem Abstand zur Grundsicherung herumreiten), in welcher das EK/Besoldung von Beamten mit den EK von vergleichbaren (!) Berufsgruppen außerhalb des öD. verglichen. Auch hierzu gibt es Entscheidungen des BVerfG in welchen im Übrigen von destatis die Werte auch vergleichbar berechnet wurden, da Beamte ja keine SV-Beiträge zahlen aber aus dem Netto noch die PKV abzuziehen ist. Nimmt man die letzte Verdienststrukturerhebung 2018 (wird nur alle vier Jahre erstellt) schneidet der Beamte vergleichbar schlecht ab. Über alle Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen als Mittelwert gerechnet unterschritt bspw der gD. in TH (A9 bis A13) die Mittelwerte in der Leistungsgruppe 2 bezüglich der Abschnitte A bis S der Verdienststrukturerhebung 2018 von destatis um rund 15 %. Soweit man überdurchschnittlich qualifiziertes Personal gewinnen und die Alimentation als qualitätssicherndes Merkmal erhalten will, gleichwohl die Alimentation im Vergleich zur Privatwirtschaft unterdurchschnittlich ausgestaltet, ist dies mE. widersprüchlich und nicht ohne weiteres adäquat. Von daher sehe ich hier schon ein strukturelles Problem, welches man nur nach und nach über die Tabelle lösen kann; dies aber nicht macht, weil das einem zu teuer erscheint. Und deshalb ist es so wie es ist einschließlich der ganzen Klagerei.

Eine Lösung wäre auch, das Beamtentum in seiner derzeitigen Form abzuschaffen. Dann muss man halt die Regeln ändern. Das hat ja schon @swen tartosch ausgeführt. Aber nicht nur bei der Besoldung sondern auch im Dienstrecht, Disziplinarrecht etc. Einseitige Maßnahmen hierzu wie derzeit beim Bund mit der faktischen Beweislastumkehr im Disziplinarrecht gehen da nicht mehr. Auch vorenthaltene Entgelte - anders als bei Tarifbeschäftigten - einfach mal nicht zu verzinsen oder die Geltendmachung eines Steuerschadens auszuschließen, geht dann auch nicht mehr. Dann ist das wie bei Tarifbeschäftigten auch. Und zu guter Letzt sind dann selbstverständlich vom AG (Dienstherren) auch SV-Beiträge abzuführen und mit einem Schlag nehmen die PK in der HG 4 um rund 20 % zu. Bei rund 1,8 Mrd EUR PK 2024 für Beamte und Richter in TH sind das rund 360 Mio. EUR Mehrausgaben ggü. dem derzeitigen Sollansatz im HH-2024 die dann bereitzustellen wären. Ach ja; Sonderzuwendungen die man bei Beamten in TH schon 2004/2005 abgeschafft hat, gäbe es dann wieder. Führt sicher auch noch einmal zu Mehrausgaben von rund 100 Mio. EUR ggü. dem derzeitigen Stand. Das ist aber Geld was man angeblich nicht hat; so zumindest wird das als Textbaustein vom TFM fortlaufend vorgetragen. Also die Politik sollte sich einmal entscheiden, was sie denn eigentlich will.     
 
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: unnamed am 29.02.2024 11:17
Wenn ich den Gesetzentwurf aus Sachen und die Neuigkeiten aus Schleswig-Holstein sehe, frage ich mich, inwiefern es Fortschritte bei uns in Thüringen gibt...

Also das zum einem der Entwurf ein Witz ist (haargenaue Anrechnung um nächstes Jahr wieder mal eine nicht amtsangemessene Allimentation zu haben // Herdprämie // usw.) und zum Anderen, dass es mal wieder alles ewig dauert kann doch nicht mehr wahr sein.

Hat jemand von jemanden was gehört der wieder jemanden kennt....... wie der aktuelle Stand ist?
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: semper fi am 29.02.2024 11:31
Zitat
Aber deshalb ist es noch lange nicht so, dass man hier bewussten Verfassungsbruch unterstellen könne, wie es hier ab und an getan wird. Es kann sich noch herausstellen, dass auch diese durch die Gesetzgeber gefundenen Wege der Heilung der zuvor genannten Probleme in den Beamtenbesoldungen nicht ausreichen. Aber von „offensichtlich“ zu sprechen, erscheint mir dann doch eher Wunschdenken bei einigen, denn tatsächlicher juristischer Expertise.

Bisher zeigte sich noch keine einzige Entscheidung des Besoldungsgesetzgebers als richtig und für die Jahre bis 1997 wurde die Verfassungswidrigkeit der Besoldung doch selbst eingeräumt! Natürlich darf und muss man dann von offenem Verfassungsbruch sprechen und zwar seit nunmehr 27 Jahren! Wer hiervor die Augen verschließt und denkt, na es wird schon alles richtig sein, der braucht sich nicht zu wundern, weshalb es mit diesem Land immer weiter den Bach runter geht. Das größte Problem sind die überlangen Verfahrensdauern, weshalb einfach mal die Geschichte im Laufe der Zeit vergessen wird. Und natürlich braucht das BVerfG lange, das liegt zum einen daran, dass es immer mehr Eilbedürftige Vorlagen gibt, da ja auch im Bundestag die Verfassung keine Rolle mehr zu spielen scheint, zum anderen daran, dass es 17 Rechtskreise mit den ganz ähnlichen aber eben nicht den gleichen Problemen gibt und immer mehr Vorlagen und immer neue fixe Ideen der Gesetzgeber. Da hält kein Gericht mit, die zudem noch massive Personalprobleme haben, was mitunter an einer desolaten Besoldung liegt, ein Teufelskreis, aus dem aber nicht ausgebrochen wird, sondern immer nur verschärft wird.

Vielleicht hierzu mal ein kleiner zeitlicher Abriss der achso tollen Entscheidungen des Gesetzgebers:

1.)
In den 90 – iger und „Nullerjahren“ wurde entschieden, dass Leute die in den neuen Bundeländern die Beamtenausbildung gemacht hatten nach der sogenannten zweiten Besoldungsübergangsverordnung trotzdem abgesenkte Dienstbezüge erhielten. Die Kollegen aus dem bisherigen Bundesgebiet als sogenannte „Aufbauhelfer“ erhielten hingegen einen Zuschuss auf 100%, wurden sprungbefördert (teilweise gab es an einem Tag gleich zwei Urkunden oder ganze Besoldungsgruppen oder Laufbahnen wurden übersprungen). Hierneben erhielten die Kollegen aus dem bisherigen Bundesgebiet als sogenannte „Aufbauhelfer“ steuerfreies Trennungsgeld, Reisekostenzuschüsse und eine landesläufig so bezeichnete „Buschzulage“; diese auch steuerfrei, weil der Osten ja unerschlossenes und gefährliches Terrain war. Das haben sich nicht alle gefallen gelassen. Widerspruch eingelegt und geklagt. Über VG Weimar, BVerwG Leipzig, BVerfG Karlsruhe und wieder zurück zum BVerwG Leipzig. Am Ende gewonnen.

2.)
Nach den vormals bereits abgesenkten Pensionsansprüchen von 75% auf 71,75% wurde im Jahre 2004/2005 das Weihnachtsgeld- und Urlaubsgeld nach mehreren Absenkungsrunden im Vorfeld gestrichen. Die Gestaltungsfreiheit die man als Land bekam, um bei den eigenen Leuten Geld zu sparen, hat man dann auch unverzüglich genutzt. Im Ergebnis ergaben sich hieraus Besoldungskürzungen, welche in der Gesamtschau zu einer verfassungswidrigen Alimentation führten bzw. maßgeblich hierzu beitrugen.
3.)
Mit dem ThürBesG 2008 stellte man ua. fest, dass die Kinderzuschläge für kinderreiche Beamte und Richter nicht mehr passen, da sie der Rechtsprechung des BVerfG aus dem Jahre 1997 (!!!) widersprechen würden. Zur „Wahrung des Rechtsfriedens“ wurde dann der Kinderzuschlag um 50 EUR pro Kind und Monat angehoben. Diese Erhöhung der Kinderzuschläge für kinderreiche Beamten war mitnichten ausreichend, was sich ja nach 12 Jahren bestätigt hatte bzw. mit dem ThürBesG 2020/2021 vom Dienstherrn selbst eingeräumt wurde.
4.)
Im Jahre 2009/2010 erfolgte eine nach Besoldungsgruppen unterschiedliche Anpassung der Ost- an die der Westbesoldung. Ein solches Vorgehen wurde vom Bundeverfassungsgericht am Beispiel Sachsen als verfassungswidrig eingeordnet. Kurz vor Veröffentlichung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wurde seitens des Dienstherrn nicht sein eigenes verfassungswidriges Verhalten korrigiert, sondern flugs noch über 1.000 Widerspruchsbescheide rausgehauen in der Hoffnung das es kaum Klagen gibt, was sich ja leider auch bestätigt hatte. Eine Korrektur und Nachzahlung erfolgte nur bei den Fällen die beklagt waren oder vergessen wurden.
5.)
Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Petitionsverfahren E-129/19 wurde seitens der LR erstmalig und öffentlich eingeräumt, dass die Thüringer Besoldung jedenfalls seit dem Jahr 2008 verfassungswidrig war . Im Zuge dessen wurden verschiedene Lösungsansätze präsentiert.
a) Anstieg der Grundbesoldung,
b) Wiedereinführung von Sonderzahlungen (bekommen rund 86 % der Tarifbeschäftigten ohne das die Firma / öffentliche AG hieran pleitegeht oder pleite gegangen sind)
oder
c) Anpassung des Familienzuschlages.
Variante a) und b) wurden verworfen, da diese zu teuer waren und es wurde sich daher für Variante c) entschieden.

(Zu der vor 2020 durchgeführten Indexberechnung unseres Dienstherrn gegenüber den Berechnungen vom Bundesverfassungsgericht (hier: insbesondere der Tarifindex als Vergleichsparameter mit Tarifbeschäftigten im öD.) wurde seinerzeit vom TFM beschieden, dass man dort die Auffassung vertreten würde, dass hier das Bundeverfassungsgericht falsch abgebogen wäre- wenn das mal nicht Hybris ist- und die Berechnungen des TFM insoweit näher an der Wahrheit liegen und damit richtig sind. Dies hat das Bundesverfassungsgericht aufgegriffen und dann im Ergebnis anders gesehen. War eine von vielen Fehlannahmen des TFM, welche sich bis in die Gegenwart fortsetzen, wie die fortlaufenden Berechnungsunterschiede des TFM zu denen des Bundesverfassungsgerichtes bzgl. des Abstandes zur Grundsicherung unmissverständlich zeigen.)

6.)
Mit dem ThürBesG 2020/2021 erfolgte im Ergebnis der eigenen Feststellung - in der Vergangenheit - verfassungswidrig gehandelt zu haben - eine entsprechende Korrektur der besoldungsrechtlichen Vorschriften dahingehend, als dass die Familienzuschläge für die Kinder zum 01.01.2020 für alle Beamte und Richter angepasst und Nachzahlungen vorgenommen wurden. Gleichwohl gibt es hier entsprechende Berechnungsunterschiede des Landes zu denen des Bundesverfassungsgerichtes, welche im Ergebnis zu Gunsten des Landes ausfallen und nach wie vor im Streit stehen (bspw. Heizkosten und Ermittlung des Besoldungsindexes). Für den Zeitraum vor dem 01.01.2020 erfolgte eine Anpassung der Familienzuschläge nur bis einschließlich der Besoldungsgruppe A9, was für sich gesehen wiederum einen Verfassungsverstoß darstellen dürfte (da bspw. das Familieneinkommen bei einer Beförderung nach A10 ggü. dem Familieneinkommen nach A9 sinkt), im Übrigen den gesetzlichen Regelungen ab dem 01.01.2020 widerspricht und auch nicht mit dem Grundsatz der Ämterwertigkeit im Übereinklang steht, wenn dies zu dem absurden Ergebnis führt, dass nach einer Beförderung weniger Geld auf dem (Familien-)Konto ist als vor der Beförderung. In den besoldungsrechtlichen Fällen vor dem 01.01.2020 erfolgten Nachzahlungen vor dem 01.01.2020 nur in den Fällen, in denen rechtshängige Verfahren noch nicht abgeschlossen waren. Bei Lichte betrachtet, hat man für den Zeitraum 2008 bis 2019 seitens des Landes ziemlich viel Geld gespart. Mit der Neuausgestaltung des Familienzuschlags für das erste und zweite Kind, wurde die Gleichmäßigkeit der jeweiligen Kinderzuschläge verlassen. Der Zuschlag für das erste Kind wurde ggü. dem Zuschlag für das zweite Kind abgesenkt. Im Ergebnis erhalten „Einkindfamilien“ ggü. dem vorherigen System einen niedrigeren Kinderzuschlag, was sich für das Land fiskalisch besser darstellte, da es mehr „Einkindfamilien“ und der für das erste Kind abgesenkte Familienzuschlag insoweit Haushaltsmittel einspart. Das mit dem ThürBesG 2020/2021 gewählte Verfahren - um eine nach Auffassung des Gesetzgebers verfassungsgemäße Besoldung zu gewährleisten - wurde für das ThürBesG 2022 und 2023 beibehalten.
7.)
Mit dem ThürBesG 2024/2025 soll der nächste Richtungswechsel erfolgen indem man auf eine weitere Anpassung der Familienzuschläge verzichtet, da man ab dem 01.01.2024 das Ehegatteneinkommen über einen „Alimentativen Ergänzungszuschlag“ berücksichtigen möchte und hierüber der Mindestabstand zur Grundsicherung eingehalten wird (eheähnliche Lebensgemeinschaften o.ä dürften hiervon nicht erfasst sein). Dabei handelt es sich um ein antragsgebundenes Verfahren. Der „Alimentative Ergänzungszuschlag“ umfasst das Gesamtsystem des Besoldungsgefüges, ist insoweit an alle Beamten und Richter adressiert und wurde für Versorgungsempfänger nachgezeichnet. Übersetzt heißt dies, dass wenn der Ehepartner in 2024 unter 538 EUR im Monat „hinzuverdient“ oder gar nicht arbeitet, kann der „Alimentative Ergänzungszuschlag“ bei der Bezügestelle beantragt werden. Diesbezüglich bestehen scharfe Restriktionen in der Nachweisführung, welche bis hin zu einer möglichen Strafverfolgung(!) führen können. Die Rechtsnatur des „Alimentativen Ergänzungszuschlags“ ist unklar, da dieser anders als andere Zuschläge nicht an einer Besoldungsanpassung teilnimmt, so dass dahingestellt sein kann, ob und inwieweit dieser überhaupt der Alimentation zugerechnet werden kann. Denn maßgeblich hierfür ist nicht das, was auf dem Paket steht (Überschrift), sondern das was im Paket enthalten ist. Insoweit bleibt festzustellen, dass man sich offenbar nicht mehr an das gebunden fühlt, was unter Punkt 6 im politischen Raum noch vor nicht allzu langer Zeit ausgeführt und im Übrigen auch in den jeweiligen Gesetzen ausführlich begründet wurde. Maßgeblich dürften für den erneuten Richtungsschwenk wieder fiskalische Gründe eine tragende Rolle spielen. Zudem stellt sich die Frage, wie viele Fälle hiervon erfasst sind und wie diese Vorschrift im Thüringer Landesamt für Finanzen mit dem vorhandenen Personalbestand exekutiert werden soll. Das sich die Annahmen des Gesetzgebers zu möglichen Vollzugsaufwendungen häufig als Fehlannahmen verweisen, zeigt beispielhaft die Antwort der Landesregierung auf die KA 7/38086 unter der DS 7/7447. Wurden darin die zunehmenden Klagen vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit mehr oder weniger als unproblematisch angesehen, zeigt die Verfahrensdauer ein anderes Bild der Lebensrealität.

Fazit
Im Ergebnis werden mit dieser letzten Volte unseres Dienstherrn die Leitentscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes aus den Jahren 2015 und 2020 konterkariert, welche dann im Hinblick auf die Herleitung der absoluten Besoldungsuntergrenze völlig leerlaufen und dem Dienstherrn in seiner Willkür Tür und Tor öffnen. Gleiches gilt für die seinerzeitigen Vorlageentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes als Vorinstanz entsprechend, welches maßgeblich die vom Bundesverfassungsgericht aufgegriffenen Verfahren zur absoluten Besoldungsuntergrenze entwickelt hat. Alles für die Galerie.

Wird dies Gesetz so verabschiedet und setzt sich diese Anschauung durch, dann existiert das Alimentationsprinzip wie wir es bisher kannten nicht mehr. Dann muss man mE. aber auch die Regeln des Art. 33 GG anpassen und entscheiden, wie sich das Beamtentum in Deutschland weiter entwickeln soll. Das Dienstrecht, Disziplinarrecht und auch das Streikverbot gehören dann ebenfalls auf den Prüfstand. Alles andere wäre Rosinenpicker- und Augenwischerei.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: RArbGTH am 29.02.2024 11:33
Wenn ich den Gesetzentwurf aus Sachen und die Neuigkeiten aus Schleswig-Holstein sehe, frage ich mich, inwiefern es Fortschritte bei uns in Thüringen gibt...

Also das zum einem der Entwurf ein Witz ist (haargenaue Anrechnung um nächstes Jahr wieder mal eine nicht amtsangemessene Allimentation zu haben // Herdprämie // usw.) und zum Anderen, dass es mal wieder alles ewig dauert kann doch nicht mehr wahr sein.

Hat jemand von jemanden was gehört der wieder jemanden kennt....... wie der aktuelle Stand ist?

Stand jetzt: Gesetzentwurf ist (unverändert inkl. Herdprämie und Co.) durchs Kabinett, vorparlamentarische Anhörung der Verbände läuft, Stellungnahmefrist für diese ist bis 20.03.24. Die Stellungnahmen der Verbände werden (soweit ich gehört habe) voraussichtlich ablehnend ausfallen, es wird auch parallel versucht, bereits jetzt Abgeordnete für die Problematik zu sensibilisieren. Ob es was bringt, wird sich zeigen.

Einbringung in den Landtag wird sicher frühestens zum Aprilplenum sein, dann mit Sicherheit Überweisung in den HuFa, Verabschiedung des (hoffentlich nachgebesserten) Gesetzes dann ggf. vor der Sommerpause.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: unnamed am 01.03.2024 05:35
Alles klar, danke.
Weiterhin war vor knapp 2 Wochen hier im Forum davon die Rede, dass der mD nun die allgemeine Stellenzulage des gD bekommen soll. Leider kann ich das hier im Besoldungsrechner nicht  anklicken bzw. Passiert bei diesem Klick nichts. Hat da jemand eine Ahnung, wie stark sich dadurch der aktuelle Wert der Besoldung für den mD ändert?
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Atzinator am 01.03.2024 11:51
Zulage mD aktuell 54,33€.
Zulage gD aktuell 104,88€.

Also einfach bei weitere Zulagen 50,55€ eintragen und es passt ziemlich genau. Sollte das dann um 4,76% und 5,5% erhöht werden, wären es ab 1.2.25 dann 55,87€ mehr. Im Rechner wird es erst eingepflegt, wenn ein offizieller Entwurf vorliegt.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Admin am 01.03.2024 12:55
Zulage mD aktuell 54,33€.
Zulage gD aktuell 104,88€.

Also einfach bei weitere Zulagen 50,55€ eintragen und es passt ziemlich genau. Sollte das dann um 4,76% und 5,5% erhöht werden, wären es ab 1.2.25 dann 55,87€ mehr. Im Rechner wird es erst eingepflegt, wenn ein offizieller Entwurf vorliegt.

Wir haben nun den Referentenentwurf zugesandt bekommen (dem anonymen Einsender hierfür herzlichen Dank!) und den Rechner entsprechend angepaßt.

https://oeffentlicher-dienst.info/g/th-anpg-2024-2025

weitere Aktualisierungen auf:
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/th/
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Atzinator am 01.03.2024 14:09
Demnach sind es ab 1.2. 102,42€ für den mD und 112,26€ für den gD. Wo der Unterschied jetzt doch herkommt, weiß ich nicht. Ich will aber auch nicht drüber nachdenken, ich bin zu frustriert, weil die Polizeivollzugszulage mal wieder nicht angefasst wird... Und von der Erschwerniszulagemverordnung fehlt weiter jede Spur...
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: netter59 am 02.03.2024 14:08
Hab ich was überlesen oder werden mit keinem Wort die Versorgungsempfänger erwähnt-was passiert mir denen?
Leer ausgehen geht ja allein gesetzlich nicht.... ???
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: mD046 am 07.03.2024 13:56
https://www.thueringer-landtag.de/uploads/tx_tltcalendar/invitations/zzPe7129-3.pdf (https://www.thueringer-landtag.de/uploads/tx_tltcalendar/invitations/zzPe7129-3.pdf)

Ich lasse mich gerne korrigieren, aber in der Tagesordnung für das Plenum im ThL nächste Woche ist der Gesetzentwurf nicht aufgeführt. Auch der HuFA tagt morgen und hat nichts dergleichen in seinen Tagespunkten aufgeführt.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Atzinator am 07.03.2024 18:11
Sollte seine Richtigkeit haben, da die Gewerkschaften sich ja noch äußern dürfen/müssen. So sieht es das Gesetzgebungsverfahren vor. Daher kann es noch nicht besprochen werden.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Atzinator am 07.03.2024 19:22
Kann leider nicht editieren, weil Handy. Erfreulicherweise wird endlich der DuZ, hier noch als Antrag der FDP statt Entschließungsantrag der regierenden Fraktionen, behandelt.

Die angedachte Möglichkeit den Dienstherren zu wechseln, ohne die Lebzeitverbeamtung abzugeben, ist auch sehr positiv. Somit könnte man also parallel Jura studieren um dann StA zu werden oder andere tolle Dinge machen... Bin gespannt, was sich da entwickelt.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: mD046 am 08.03.2024 07:38
Sollte seine Richtigkeit haben, da die Gewerkschaften sich ja noch äußern dürfen/müssen. So sieht es das Gesetzgebungsverfahren vor. Daher kann es noch nicht besprochen werden.

Kennen wir die Frist bis wann diese sich geäußert haben sollten?
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: RArbGTH am 08.03.2024 09:46
Sollte seine Richtigkeit haben, da die Gewerkschaften sich ja noch äußern dürfen/müssen. So sieht es das Gesetzgebungsverfahren vor. Daher kann es noch nicht besprochen werden.

Kennen wir die Frist bis wann diese sich geäußert haben sollten?


Stand jetzt: Gesetzentwurf ist (unverändert inkl. Herdprämie und Co.) durchs Kabinett, vorparlamentarische Anhörung der Verbände läuft, Stellungnahmefrist für diese ist bis 20.03.24. Die Stellungnahmen der Verbände werden (soweit ich gehört habe) voraussichtlich ablehnend ausfallen, es wird auch parallel versucht, bereits jetzt Abgeordnete für die Problematik zu sensibilisieren. Ob es was bringt, wird sich zeigen.

Einbringung in den Landtag wird sicher frühestens zum Aprilplenum sein, dann mit Sicherheit Überweisung in den HuFa, Verabschiedung des (hoffentlich nachgebesserten) Gesetzes dann ggf. vor der Sommerpause.

 ;)
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Goldene Vier am 11.03.2024 21:40
Hier mal eine Info vom DBB Thüringen:


https://www.thueringer-beamtenbund.de/fileadmin/user_upload/www_thueringer-beamtenbund_de/pdf/2024/240311__tbb-informiert_Wann_kommt_die_Erhoehung_.pdf
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: mD046 am 21.03.2024 14:19
Hat bereits jemand Infos über die Äußerung der Gewerkschaften nachdem gestern Fristende zur Äußerung war?
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: RArbGTH am 22.03.2024 10:40
Hat bereits jemand Infos über die Äußerung der Gewerkschaften nachdem gestern Fristende zur Äußerung war?

Veröffentlicht haben ihre Stellungnahmen bisher, soweit ich gesehen habe, der Thüringer Richterbund:

https://www.thueringer-richterbund.de/neuigkeiten/pressemeldungen-des-trb/stellungnahme/news/justizminister-fuer-personaleinstellungen-wegen-neuer-strafrechtlicher-vermoegensabschoepfungsnormen-1

und der Deutsche Juristinnenbund:

https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st24-10
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: mD046 am 26.03.2024 07:51
Guten Morgen zusammen,

hier die Antwort auf die kleine Anfrage im Parlament:

https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/vorgang/50184 (https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/vorgang/50184)
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: unnamed am 03.04.2024 11:45
Hallo in die Runde,

hat jemand von euch Neuigkeiten, ob es nun Anfang April, wie vom TBB am 11.03.2024 in ihrem Statement geschrieben wurde, zum zweiten Kabinettsdurchgang kommt?

Kann man mit der Auszahlung des Inflationsausgleiches echt erst mit der August-Besoldung rechnen?

Liebe Grüße
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Casa am 11.04.2024 14:21
Hallo in die Runde,

hat jemand von euch Neuigkeiten, ob es nun Anfang April, wie vom TBB am 11.03.2024 in ihrem Statement geschrieben wurde, zum zweiten Kabinettsdurchgang kommt?


Liebe Grüße

Es ist nichts ersichtlich.


Zitat
Kann man mit der Auszahlung des Inflationsausgleiches echt erst mit der August-Besoldung rechnen?

Ja. Ohne Gesetz gibt es keine Zahlung.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Engel84 am 11.04.2024 14:53
Bis dato ist kein Gesetzesentwurf in der Parlamentsdatenbank des Thüringer Landtages veröffentlicht, so dass dieser auch nicht in den Plenarsitzungen vom 24. bis 26.4.24 behandelt werden kann. Absolut traurige Vorstellung von der Landesregierung, voll auf Zeit spielen und nichts zu tun. Fast alle Bundesländer und der Bund haben wenigstens die IAP ausgezahlt und Thüringen Fehlanzeige. Wo bleiben die Reaktionen der Verbände bzw. Gewerkschaften?
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Casa am 11.04.2024 15:19
Bis dato ist kein Gesetzesentwurf in der Parlamentsdatenbank des Thüringer Landtages veröffentlicht, so dass dieser auch nicht in den Plenarsitzungen vom 24. bis 26.4.24 behandelt werden kann. Absolut traurige Vorstellung von der Landesregierung, voll auf Zeit spielen und nichts zu tun. Fast alle Bundesländer und der Bund haben wenigstens die IAP ausgezahlt und Thüringen Fehlanzeige. Wo bleiben die Reaktionen der Verbände bzw. Gewerkschaften?

Ich dächte den Entwurf gab es hier irgendwo...
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: RArbGTH am 11.04.2024 15:24
Bis dato ist kein Gesetzesentwurf in der Parlamentsdatenbank des Thüringer Landtages veröffentlicht, so dass dieser auch nicht in den Plenarsitzungen vom 24. bis 26.4.24 behandelt werden kann. Absolut traurige Vorstellung von der Landesregierung, voll auf Zeit spielen und nichts zu tun. Fast alle Bundesländer und der Bund haben wenigstens die IAP ausgezahlt und Thüringen Fehlanzeige. Wo bleiben die Reaktionen der Verbände bzw. Gewerkschaften?

Es fehlt erstmal noch der zweite Kabinettsdurchlauf, bevor der Gesetzentwurf dem Landtag zugeleitet wird. Nächste reguläre Plenarsitzung ist am 24.04., also kann das durchaus noch hinkommen mit einem zweiten Kabinettsdurchlauf nächste Woche oder notfalls sogar übernächste Woche. Und es ist auch nicht ungewöhnlich, dass Gesetzentwürfe erst sehr kurzfristig vor der Plenarsitzung in der Datenbank eingepflegt werden.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Goldene Vier am 16.04.2024 14:52
Bericht aus der heutigen Kabinettssitzubg:

https://thueringen.de/staatskanzlei/thueringer-staatskanzlei-erfurt/medieninformationen/detailseite?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=1775971&cHash=81fa1ac03be181e3362149ea239b1c95
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: mD046 am 18.04.2024 11:50
Der Gesetzentwurf hat es tatsächlich ins Aprilplenum geschafft.

https://www.thueringer-landtag.de/uploads/tx_tltcalendar/invitations/zzzzzzPe7133-4_NEU.pdf (https://www.thueringer-landtag.de/uploads/tx_tltcalendar/invitations/zzzzzzPe7133-4_NEU.pdf)
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: RArbGTH am 18.04.2024 12:51
Hier findet sich in der Parlamentsdokumentation der Gesetzentwurf mit den eingegangenen Stellungnahmen der Verbände als Anhang:

https://beteiligtentransparenzdokumentation.thueringer-landtag.de/fileadmin/Redaktion/Beteiligtentransparenzdokumentation/Dokumente/7-9853/BTD_7-9853.pdf

Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Casa am 18.04.2024 16:13
Bericht aus der heutigen Kabinettssitzubg:

https://thueringen.de/staatskanzlei/thueringer-staatskanzlei-erfurt/medieninformationen/detailseite?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=1775971&cHash=81fa1ac03be181e3362149ea239b1c95

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Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: eclipsoid am 18.04.2024 16:25
Hier findet sich in der Parlamentsdokumentation der Gesetzentwurf mit den eingegangenen Stellungnahmen der Verbände als Anhang:

https://beteiligtentransparenzdokumentation.thueringer-landtag.de/fileadmin/Redaktion/Beteiligtentransparenzdokumentation/Dokumente/7-9853/BTD_7-9853.pdf

Und darin finden wir eine Stellungnahme der Landesregierung zur Einschätzung der Herdprämie im Gutachten von SwenTanortsch. Interessant.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: unnamed am 23.04.2024 17:18
Da es der Gesetzentwurf nun ins Aprilplenum geschafft hat, wird laut schreiben ab morgen bis Freitag nun ja darüber beraten. Inwiefern kommt es denn in den nächsten 3 Tagen zu einem Ergebnis bzw ist denn überhaupt in dieser Zeit mit einem Ergebnis zu rechnen?
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: mD046 am 25.04.2024 10:48
Da es der Gesetzentwurf nun ins Aprilplenum geschafft hat, wird laut schreiben ab morgen bis Freitag nun ja darüber beraten. Inwiefern kommt es denn in den nächsten 3 Tagen zu einem Ergebnis bzw ist denn überhaupt in dieser Zeit mit einem Ergebnis zu rechnen?

Zunächst hast du die Möglichkeit die Plenarsitzung über die Seite des Thüringer Landtages live zu verfolgen. Dabei kannst du unter TOP 16 lesen, dass dieser Punkt definitiv in diesen Sitzungen aufgerufen wird. Das Ergebnis erfahren wir auch alle erst nach der Beratung wie jeder.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: Atzinator am 25.04.2024 22:06
Es kann ja jeder das Ergebnis nachschauen. Bleibt festzuhalten, dass Frau Tauberts TFM auf ihrer Position beharrt und dies ihrer Auffassung nach mehrfach auch gegenüber den Berufsverbände verfassungskonform begründen hat lassen.

Die Grünen, FDP und CDU sind sich aber bewusst, dass diese starken konträren Meinungen berücksichtigt werden müssen. Man gab an, dies im morgigen Haushalts- und Finanzausschuss um 08:00 Uhr eindringlich beraten zu wollen - insbesondere mit dem Blick nach Bayern oder andere Bundesländer (wobei hier auffallen dürfte, dass Thüringen nahezu alleine diesen Weg beschreitet).

Im Endeffekt wird es so ablaufen, dass der HuFa zu 90% das Gesetz so durchwinkt, wie es vorgestellt wurde, alleine weil der zeitliche Rahmen keinen Spielraum für eine Debatte oder Forderungen innerhalb des HuFa hergibt. Zu 10% wird es eine Einigung geben, die die 200€ berücksichtigen wird. Mehr als hoffen, bleibt da nicht.

Abschließend kann nur festgehalten werden, dass die Äußerungen von Frau Tauber prinzipiell auf eine zukünftige Neuregelung hoffen lassen, aber die Vergangenheit gezeigt hat, dass dies oft nur leere Worthülsen sind. Egal, wer regiert. Ich denke mittelfristig wird in den nächsten fünf Jahren trotzdem einiges passieren, nicht nur in Bezug auf die Wegweisung des BVerfG.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: unnamed am 26.04.2024 10:00
Heute morgen wurde ja extra eine Sondersitzung eben genau zu Besprechung des Gesetzentwurfes eingeleitet. Gestern merkte man durch die Ausführung sämtlicher Politiker, dass diese nun das Gesetz so schnell wie möglich auf den Weg bringen wollen.

Um das besser für mich und eventuell auch für andere darstellen zu können... wie genau ist jetzt der weitere Ablauf auch bzgl. Neuen Informationen?
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: n8flieger am 26.04.2024 10:32
Moin,
der HuFa tagte heute. Die nächste Sitzung des HuFa ist am 31.05.24 angesetzt. Die nächsten Plenarsitzungen sind am 05.-07.06.24. Sofern der HuFa das Gesetz ohne Änderungen durchwinkt, könnte dann im Juni die 2. Lesung im Plenum stattfinden und auch verabschiedet werden.
Die Sonderzahlungen könnten dann vorbehaltlich einer Gesetzgebung ohne weitere Änderungen mit den Juli-Bezügen kommen. Die Besoldungserhöhung kommt eh erst im November.

Ich bezweifele, dass eine Ergänzung der Tagesordnung heute nach der HuFa Sitzung und damit die 2. Lesung möglich wäre. So schnell schießen die Preußen nicht.

So hab ich es zumindest verstanden, bin aber für weitere Erläuterungen durchaus dankbar.

Grüße
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: accipiter am 03.05.2024 17:37
Wie die Vorschreiber schon mitgeteilt haben, wurde das ThürBesG 2024/2025 in den TLT mit der DS  7/9853  eingebracht.

Die Stellungnahmen der Verbände können der Beteiligtentransparenzdokumentation entnommen werden. Hierzu bleibt festzustellen, dass alle anzuhörenden bzw. beteiligten Verbände den GE abgelehnt haben.

https://beteiligtentransparenzdokumentation.thueringer-landtag.de/7-9853

Der GE wurde am 25.04.2024 in der 1. Lesung als TOP 16 beraten. Was gesagt wurde, kann man im Plenarprotokoll ab S. 130 nachlesen.

https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/97118/134_plenarsitzung_arbeitsfassung.pdf

Da am 26.04.2024 noch eine Sondersitzung des HufA stattfand, ist davon auszugehen, dass dort eine Anhörung beschlossen wurde. Am 31.05.2024 wäre dann der nächste reguläre HufA. Dort könnte dann die Anhörung „ausgewertet“ werden und eine Beschlussempfehlung erfolgen. Das letzte reguläre Plenum findet am 05./06./07.06. statt und da könnte der GE in der 2. Lesung beschlossen werden. Ich frage mich allerdings was bei der Anhörungen herauskommen soll, da auch eine Anhörung zwischen dem 1. und 2. KD stattgefunden aber offensichtlich nichts gebracht hat, da der GE weitestgehend unverändert in den TLT eingebracht wurde.

Soweit man eine Meinung zu diesem gesetzlichen Kunstwerk im Hinblick auf die Steigerung der Attraktivität des öD in TH und der Sicherung/Fortentwicklung der Alimentation als qualitätssicherndes Element hat, kann man diese noch 22 Tage auf einem Diskussionsforum des TLT kundtun. Ich werde dies jedenfalls machen.

https://forum.thueringer-landtag.de/diskussionen/diskussion/anpassung-der-besoldung-und-versorgung-in-den-jahren-2024-und-2025
 

Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: unnamed am 17.05.2024 00:09
Ich finde es ganz interessant, den Kommentaren auf der Seite des Thüringer Landtages zu folgen, jedoch bezweifle ich momentan wirklich stark, dass diese ausführlichen Erörterungen jemals überhaupt mal nur angesprochen werden und es Antworten zu den genannten Problemsituationen gibt.
Weiterhin bin ich wirklich gespannt, wie es in der Zukunft bezüglich der Einhaltung der amtsangemessen Allimentation weitergeht und ob nun gerade dieser Gesetzentwurf noch abgeändert wird.
Titel: Antw:[TH] Besoldungsrunde 2023-2025 Thüringen
Beitrag von: RArbGTH am 17.05.2024 09:27
Ich finde es ganz interessant, den Kommentaren auf der Seite des Thüringer Landtages zu folgen, jedoch bezweifle ich momentan wirklich stark, dass diese ausführlichen Erörterungen jemals überhaupt mal nur angesprochen werden und es Antworten zu den genannten Problemsituationen gibt.
Weiterhin bin ich wirklich gespannt, wie es in der Zukunft bezüglich der Einhaltung der amtsangemessen Allimentation weitergeht und ob nun gerade dieser Gesetzentwurf noch abgeändert wird.

Die Stellungnahmen der Verbände haben schon in der Vergangenheit nie jemanden interessiert, das dürfte für solche Forumsbeiträge erst recht gelten. Das Einzige, was evtl. den einen oder anderen Parlamentarier noch mal ins Grübeln bringen könnte, wäre eine gutachtliche Stellungnahme des wiss. Dienstes des Landtages. Wobei ich nicht weiß, ob eine solche im HuFA angefordert worden ist. Aus der Parlamentsdokumentation ist das leider nicht ersichtlich. Allerdings sind in anderen Bundesländern auch solche Rechtsgutachten des wiss. Dienstes schon ignoriert worden...

Intern wird man es evtl. Zweiflern unter den Parlamentariern wohl so verkaufen, dass fast alle Bundesländer jetzt die Linie mit der Anrechnung des Partnereinkommens fahren, man sich was anderes nicht leisten kann und man in Thüringen außerdem zumindest nicht ganz so verfassungswidrig handelt wie andere (z.B. Bayern mit der Anrechnung eines Partnereinkommens, unabhängig davon ob es existiert; oder andere BL, die die Ergänzungszulage in den oberen Besoldungsgruppen abschmelzen, oder der Bund, der einfach gar nix macht...).

Zu 95% kommt das Gesetz im Wesentlichen unverändert.