Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Gruenhorn am 27.05.2022 20:38
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Gibt es eine Zulage falls man in einem Büro ohne Fenster und nur mit Frischluft aus einer Klimaanlage untergebracht wird (gewöhnliche Bürotätigkeit; es ist auch keine Bunkeranlage) ?
Gibt es aus Arbeitsschutzsicht Implikationen, da auch kein Pausenraum mit Fenster oder Frischluft vorhanden ist? Gegen die Art des Raumes will ich nicht vorgehen, ich würde nur gern wissen, ob man wenigstens einen (finanzielen) Nutzen daraus ziehen kann.
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Du willst Geld, weil du so wahnsinnig bist und dich mit so einem Büro abspeisen lässt?
Wow
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Ist so ein Arbeitsplatz aus Arbeitsschutzsicht zulässig?
In der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) habe ich nichts gefunden. Andere Rechtsgrundlagen sind mir nicht bekannt.
Die Bunkerzulage nach § 23j EZulV ist auch nicht sonderlich hoch (30 Euro pro Monat) und meines Wissens zu versteuern.
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Danke zunächst für die Rückmeldung.
Der Arbeitsplatz wird von einer ausländischen Behörde entsprechend der Bestimmungen eines älteren bilateralen Abkommens zugewiesen, wo es erst zwei oder drei Ränge über meiner Besoldungsgruppe ein Büro mit Fenster gibt. Ist nicht schön, aber lokal üblich.
Klar kann ich Stunk machen, was aber nur zur Rückversetzung nach Deutschland führen könnte, was ich keinesfalls will. Deswegen der Ansatz das Beste aus der Situation herauszuholen und vielleicht noch irgendeine Zulage finden.
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Was sagt denn die Fachkraft für Arbeitssicherheit dazu ?
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Ich behaupte einfach mal, all diese Landes typischen besonderheiten sind mit dem Auslandszuschlag nach 53 BBesg abgedeckt.