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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Tamy am 31.03.2021 16:07
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Hallo, ich bin in einer Kita angestellt, EG S8a, Stufe 3. Momentan bin ich in Elternzeit, wurde aber von diesem Arbeitgeber angefragt, ob ich auf 450€ Basis arbeiten könne. Ich stimmte zu und habe jetzt den ersten Lohnzettel erhalten, wobei ich feststellen musste, dass ich in Stufe 1 zurück gestuft wurde. Ich wurde darüber NICHT in Kenntnis gesetzt. Dürfen die mich einfach zurückstufen? Es ist ein separater Arbeitsvertrag, jedoch wie gesagt beim gleichen Arbeitgeber.
Danke für jede Antwort!
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In welcher Entgeltgruppe ist der Vertrag für den 450 €-Job?
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Findet auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung?
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Auch S8a.
Ja soviel ich weiß schon
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Und welcher?
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Was steht denn im Arbeitsvertrag genau zur Anwendung des Tarifvertrags?
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Hallo, ich bin in einer Kita angestellt, EG S8a, Stufe 3. Momentan bin ich in Elternzeit, wurde aber von diesem Arbeitgeber angefragt, ob ich auf 450€ Basis arbeiten könne. Ich stimmte zu und habe jetzt den ersten Lohnzettel erhalten, wobei ich feststellen musste, dass ich in Stufe 1 zurück gestuft wurde.
Dann gilt die Stufe doch nur für dieses AV ("separater Arbeitsvertrag"), oder?
Mit welcher Tarifkonstruktion man letztlich immer exakt bei 450 € landet, dürfte doch bei einem 450-Euro-Job relativ egal sein, oder? Ich sehe keinen Zusammenhang mit der regulären Beschäftigung.
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Selbst wenn man von einer Einstellung ausginge, wäre in den Tarifregimen TVÖD/TV-L/TV-H das Vorliegen einschlägiger Berufserfahrung nicht allzu fernliegend, die einen entsprechenden Anspruch auslöste. Mit wie vielen Stunden Arbeitszeit man auf 450€ kommt, spielt für Dich keine Rolle?
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TVöD SuE.
Natürlich gilt das nur für diesen Arbeitsvertrag, jedoch bin ich der Meinung, dass ich trotzdem die Berufserfahrung habe und somit einen Anspruch auf die entsprechende Stufe habe
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Es gibt keinen TVÖD SuE. Die besonderen Regelungen für den SuE im TVÖD sind in der Anlage zu §56 BT-V geregelt. Bei einer einschlägigen Berufserfahrung von mindestens vier Jahren erfolgt die Einstellung in Stufe 3, §1 Abs. 2 der Anlage zu §56 BT-V. Ginge man nicht von einer Einstellung aus, ergebe sich ohnehin Stufe 3, §1 Abs. 2 Satz 6 der Anlage zu §56 BT-V.
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"Das AV bestimmt sich nach der durchgeschriebenen Fassung des TVöD für den Dienstbereich "Verwaltung"... Die Beschäftigte ist in der EG S8a TVöD eingruppiert."
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Die durchgeschriebene Fassung unterscheidet sich vom Regelungsinhalt nicht von TVÖD-AT und BT-V. Die von mir genannten Normen sind zur besseren Lesbarkeit in eigene Absätze des §16 TVÖD-V eingearbeitet worden.