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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: ToLe am 12.11.2020 09:55

Titel: [NW] Urlaubsanspruch bei Wechsel zu Teilzeit - und wieder zurück
Beitrag von: ToLe am 12.11.2020 09:55
Hallo zusammen,

folgendes Beispiel:

Ein Beamter der Landes NRW war in 2020 für 6 Monate in Elternzeit (April bis September) und hat in diesem Zeitraum in Teilzeit gearbeitet mit 2 Tagen / Woche. Es bestehen 2 Tage Resturlaub aus 2019.

Wie berechnet sich sein Urlaubsanspruch für 2020?

Möglich wäre ja bspw: 6 / 12 x 30 + 6 / 12 x 2/5 x 30 + 2 = 23

Entspricht eine solche Überlegung aber dem § 23 FrUrlV NRW? Wer kennt sich aus?


Lieben Gruß
LeTo