Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: BAT am 03.02.2020 13:54
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Habe gerade dienstlich Gehaltsabrechnungen vorliegen mit dem o. g. Bestandteil des Bruttolohns. Kennt das jemand? Was ist das?
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...bezahlte Dienstbefreiung zwecks Teilnahme an einer entsprechenden Veranstaltung?
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...bezahlte Dienstbefreiung zwecks Teilnahme an einer entsprechenden Veranstaltung?
Ist monatlich wiederkehrend. Und ein Mann. Scheint mit ein Unternehmen in der Leih- bzw. Zeitarbeit zu sein.
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Wenn da nicht "Equal Pay Day" sondern "Equal Pay" steht ist es vermutlich die Umsetzung von § 8 (1) AÜG. Danach haben Beschäftigte in Leiharbeit nach bestimmten Zeiten Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie im Einsatzbetrieb.
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Ja, Lars73 und RisikoNRW:
ich danke das geht in die richtig Richtung. Wobei dieses "day" sehr irritierend ist. Scheint im dortigen Abrechnungsprogramm eingepflegt zu sein mit einer Textbaustein-Nr., daher wohl auch kein Eingabefehler oder eine Verhöhnung des AN.
Was übrigens - auch in prekären Beschäftigungsverhältnissen auffällt. Es gibt noch sehr oft 40 € VL im Monat :(
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Ja, als richtige Leistung. Sicher nicht flächendeckend, aber wenn ich unsere 6,65 € sehe, bin ich verwundert wie oft doch noch 40 € VL vom AG gezahlt werden, und ich habe eher unstete Lebensläufe auf dem Tisch.
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VL ist soooo Bauspar... 70er.... :D
Wir liegen alle über den zulässigen Höchstbeträgen.
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VL ist soooo Bauspar... 70er.... :D
Wir liegen alle über den zulässigen Höchstbeträgen.
40 € sind aber dennoch nach aktuellem Stand der Mathematik mehr als 6,65 € ;)
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VL ist soooo Bauspar... 70er.... :D
Wir liegen alle über den zulässigen Höchstbeträgen.
Wie meinst du das?
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Er meint die Einkommensgrenzen zur Inanspruchnahme von Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie. Durch diese Instrumente werden bei sehr kleinen Einkommen Vermögenswirksame hoch verzinst. Bei den üblichen Einkommen aus Vollzeitbeschäftigung liegt man jedoch über den Grenzwerten, so dass keine Verzinsung erfolgt. Aber 40 € sind trotzdem besser als 6,65 €, selbst wenn man darauf noch 15 % Zins erhielte.
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Er meint die Einkommensgrenzen zur Inanspruchnahme von Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie. Durch diese Instrumente werden bei sehr kleinen Einkommen Vermögenswirksame hoch verzinst. Bei den üblichen Einkommen aus Vollzeitbeschäftigung liegt man jedoch über den Grenzwerten, so dass keine Verzinsung erfolgt. Aber 40 € sind trotzdem besser als 6,65 €, selbst wenn man darauf noch 15 % Zins erhielte.
Von Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie war m.E. aber nicht die Rede, sondern von (nicht einkommensabhängigen) vermögenswirksamen Leistungen i.H.v. 40 Euro, was den Höchstbetrag für VL darstellt. Und User BAT wunderte sich, wie viele AG diesen Betrag noch zahlen.