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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: heretic am 28.09.2021 09:17
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Hallo allerseits,
lt. Tarifvertrag (VKA; im Tarifgebiet Ost) wird ab 2022 die regelmäßige Arbeitszeit von 40 h auf 39,5 h (und dann auf 39 h) herabgesenkt.
Die für uns spannende Frage ist nun, wie mit Teilzeitbeschäftigten dahingehend umzugehen ist. Gibt es dazu eine Festlegung oder fallen diese einfach durch (lt. Tarifvertrag konnte ich dazu nix finden).
Falls diese Frage bereits irgendwo irgendwann gestellt und beantwortet wurde, bitte ich um Entschuldigung und einen Link :-)
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Kommt drauf an wie es in deinem Arbeitsvertrag geregelt ist.
20 Stunden sind 20 Stunden.
50% können jenach Vollzeit äquivalent 20h, 19,75h oder auch 19,5h sein.
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Ist eine Stundenzahl vereinbart, steigt das Entgelt. Ist ein prozentualer Umfang vereinbart, sinken die Stunden.
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ich danke euch :)
gibt es die konkrete Handhabung irgendwo nachzulesen?
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Welche „Handhabung“? Das ist eine unmittelbare Rechtsfolge aus Änderung der tariflichen Arbeitszeit und der jeweiligen einzelvertraglichen Regelung.
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Das ergibt sich aus der TVöD und Arbeitsvertrag. Was brächte es da an weitere Darstellung? Die konkrete Handhabung hat Spid umfassend beschrieben.
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die Rechtsfolge klingt nachvollziehbar (und auch logisch)...mir geht es aber auch darum, dass garantiert Fragen von den Betroffenen aufkommen, woraus wir uns die Rechtsfolge ableiten und wo steht, dass wir dementsprechend handeln dürfen.
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Ihr dürft nicht so handeln sondern müßt.
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Wenn man 50% vereinbart haben, bleibt es bei 50% - wenn sich die Bezugsgröße ändert, ändert sich entsprechend der Stundenumfang. Wenn man 20 Stunden vereinbart hat, bleibt es bei 20 Stunden - wenn sich die Arbeitszeit VZB ändert, steigt der Anteil nach §24 Abs. 2 TVÖD und somit das Entgelt.
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die Rechtsfolge klingt nachvollziehbar (und auch logisch)...mir geht es aber auch darum, dass garantiert Fragen von den Betroffenen aufkommen, woraus wir uns die Rechtsfolge ableiten und wo steht, dass wir dementsprechend handeln dürfen.
Die "Ableitung" der Rechtsfolge erfolgt doch unmittelbar aus dem Tarifvertrag.
Die Regelmäßige Arbeitszeit ist in § 6 Abs. 1 b TVöD festgelegt. Ist arbeitsvertraglich die Teilzeit über den Anteil an einer Vollzeitstelle geregelt, dann verkürzt sich entsprechend die Arbeitszeit.
50% von 40 Stunden sind mehr als 50 % von 39 Stunden.
Wenn es für eine Vollzeitstelle mit 39 Stunden nun das Tabellenentgelt gibt, das es vorher bei 40 Stunden gegeben hat, sind entsprechend auch 20 Stunden höher zu vergüten. Das heißt, wenn im AV 20 Stunden vereinbart worden sind, gibt es entsprechend mehr Entgelt (§24 Abs. 2 TVöD).
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die Rechtsfolge klingt nachvollziehbar (und auch logisch)...mir geht es aber auch darum, dass garantiert Fragen von den Betroffenen aufkommen, woraus wir uns die Rechtsfolge ableiten und wo steht, dass wir dementsprechend handeln dürfen.
...ja, die Personaler...wenns nirgendwo steht, dann gehts auch nicht 8)
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o.k. - damit ist alles geklärt (den § 24 Abs. 2 hatte ich überlesen)...
ich danke euch für die Hilfe :)