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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Kai am 09.05.2022 17:43

Titel: Befreiung von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht
Beitrag von: Kai am 09.05.2022 17:43
Hallo!

Von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht sind automatisch all jene befreit, die eine 20-Jährige Dienstzeit absolviert haben. Die 40 Lebensjahre wurden im Hinblick auf das AGG gestrichen.

Bekanntlich werden Angestellte von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht befreit, wenn sie eine zwanzigjährige Berufserfahrung vorweisen können.

Wird bei dieser Regelung auch die Ausbildungszeit hinzugerechnet? (Drei Jahre zum Vfa)

Vielen Dank!
Titel: Antw:Befreiung von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht
Beitrag von: Kat am 10.05.2022 12:15
Nein, Ausbildungszeit ist ja keine Berufstätigkeit. Die zählt nie zu irgendwas (außer vielleicht BEtriebszugehörigkeit).
Titel: Antw:Befreiung von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht
Beitrag von: Fragmon am 10.05.2022 12:30
Doch bei der Wartezeit für das KSchG, obwohl es auf ein ARBEITSverhältlnis abstellt.
Titel: Antw:Befreiung von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht
Beitrag von: derhubbe am 10.05.2022 15:03
Hey Kai, ist bei euch eine Stelle überhaupt ausgeschrieben wo man die Option mit der Berufserfahrung ziehen kann? Denn der Punkt wird in den wenigsten Stellenangebote mit angegeben.
Es wird immer die 3. QE bei Beamten oder der Verwaltungsfachwirt verlangt, egal wieviel Berufserfahrung man hat.