Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Kai am 09.05.2022 17:43
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Hallo!
Von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht sind automatisch all jene befreit, die eine 20-Jährige Dienstzeit absolviert haben. Die 40 Lebensjahre wurden im Hinblick auf das AGG gestrichen.
Bekanntlich werden Angestellte von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht befreit, wenn sie eine zwanzigjährige Berufserfahrung vorweisen können.
Wird bei dieser Regelung auch die Ausbildungszeit hinzugerechnet? (Drei Jahre zum Vfa)
Vielen Dank!
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Nein, Ausbildungszeit ist ja keine Berufstätigkeit. Die zählt nie zu irgendwas (außer vielleicht BEtriebszugehörigkeit).
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Doch bei der Wartezeit für das KSchG, obwohl es auf ein ARBEITSverhältlnis abstellt.
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Hey Kai, ist bei euch eine Stelle überhaupt ausgeschrieben wo man die Option mit der Berufserfahrung ziehen kann? Denn der Punkt wird in den wenigsten Stellenangebote mit angegeben.
Es wird immer die 3. QE bei Beamten oder der Verwaltungsfachwirt verlangt, egal wieviel Berufserfahrung man hat.