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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: TomBC am 10.05.2022 15:20

Titel: Kündigung durch AG
Beitrag von: TomBC am 10.05.2022 15:20
Hallo zusammen,

mein Arbeitgeber hat mir innerhalb der Probezeit gekündigt. Die Kündigung hat das Datum 09.05. und ist heute am 10.05. bei mir eingegangen.

Das Schreiben enthält den Satz "Die Kündigung erfolgt mit einer Frist von zwei Wochen zum 23. Mai 2022."

Der AG ist nicht an den Tarifvertrag gebunden, da kein VKA Mitglied. Im Arbeitsvertrag ist jedoch niedergeschrieben, dass die Kündigungsfristen des § 34 TVöD gelten.

Dort ist geschrieben, dass bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss beträgt.

Ist diese Kündigung nun unwirksam oder kann man davon ausgehen, dass ich nun zur richtigen Frist (31. Mai 2022) gekündigt bin? Sätze wie "hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt" etc. sind in der Kündigung nicht enthalten.

Natürlich ist mir bewusst, dass eine Weiterbeschäftigung nicht sinnvoll und gewünscht ist. Auch von meiner Seite.
Fraglich ist jetzt eben nur, ab wann ich dort nicht mehr beschäftigt bin (wegen der Arbeitslosmeldung).

Vielen Dank!
Titel: Antw:Kündigung durch AG
Beitrag von: Lars73 am 10.05.2022 16:37
Wenn man nicht unternimmt wird die Kündigung wirksam. Ggf. müsste man Klage erheben um die Einhaltung der Kümdigungsfrist durchzusetzen. Man kann auch versuchen es mit dem Arbbeitgeber zu klären. Die Korrektur dann arbeitsrechtlich sauber umzusetzen ist dann etwas kompliziert, aber möglich.