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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Kaktuskuschler am 16.05.2019 20:07

Titel: [BW] Stufenzuordnung bei Berufung mit Berufserfahrung
Beitrag von: Kaktuskuschler am 16.05.2019 20:07
Liebe Foristen,

wie gestaltet sich die Stufenzuordnung bei einer Übernahme eines Tarifbeschäftigten mit mehrjähriger Berufserfahrung ins Beamtenverhältnis?

Angenommen, man hat 15 Jahre Berufserfahrung im ÖD und soll in A11 einsteigen. Welche Stufe ist zu erwarten und wie werden die Stufen allgemein berechnet, wenn laufbahnrelevante Berufserfahrung vorliegt?


Vielen Dank im Voraus!



Titel: Antw:[BW] Stufenzuordnung bei Berufung mit Berufserfahrung
Beitrag von: Hulbatsub am 20.06.2019 12:59
Die Berechnung der Stufen richtet sich nach § 31 LBesGBW. Es steigt in den Stufen eins bis vier im Abstand von zwei Jahren, in den Stufen fünf bis acht im Abstand von drei Jahren und ab der Stufe neun im Abstand von vier Jahren, § 31 Abs. 2 LBesGBW.

Zeiten im ÖD als Arbeitnehmer sind dabei nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 LBesGBW für die Vorverlegung des Diensteintritts zu berücksichtigen, sofern sie nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung waren.

Jetzt sollte die Berechnung unter Berücksichtigung des individuellen Einzelfalls möglich sein.