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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Damiane am 26.09.2020 11:50

Titel: Anordnungsbefugnis für Ausgaben und Einnahmen
Beitrag von: Damiane am 26.09.2020 11:50
Hallo,

Nach den Gemeindehaushaltsverordnungen legt der Bürgermeister fest, wer Ausgaben/Einnahmen anordnen darf. In der Regel sind das die Leiter der mittelbewirtschaftenden Ämter. Wie ist die Lage, wenn ein BGM nur eine Person, z.Bsp.den Kämmerer legitimiert, alle Anordnungen zu unterschreiben ? Davon abgesehen, dass ein Kämmerer unmöglich in derLage sein dürfte, einzuschätzen welche Ausgaben notwendig sind, würde das dochauch die Autorität, Mittel zubewirtschaften, untergraben ? Davon abgesehen, dass ein Kämmerer sicher besseres zu tun haben dürfte, als Jede Einzahlung und Auszahlung zuunterschreiben. Was ist, wenn ein Bürgermeister trotzdem darauf besteht, dass nur der Kämmerer AOs bewilligen darf?  Unsere Gemeinde hat 20.000 Einwohner.
Titel: Antw:Anordnungsbefugnis für Ausgaben und Einnahmen
Beitrag von: Spid am 26.09.2020 11:51
Wo siehst Du den Zusammenhang zum TVÖD/TV-N/TV-V?
Titel: Antw:Anordnungsbefugnis für Ausgaben und Einnahmen
Beitrag von: FGL am 26.09.2020 15:26
Was ist, wenn ein Bürgermeister trotzdem darauf besteht, dass nur der Kämmerer AOs bewilligen darf?
Dann darf das nur der Kämmerer.