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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Edding2019 am 20.05.2019 18:33

Titel: Höhergruppierung Garantiebetrag
Beitrag von: Edding2019 am 20.05.2019 18:33
Hallo zusammen,
In Juli 2017 hatte ich einen Stufenaufstieg von EG9b Stufe 4 auf Stufe 5.
Mein Antrag auf Höhergruppierung ging heute (nach 1,5 Jahren) durch. Ich komme nun in die EG 10 mit Stufe 3, da ich Anfang 2017 noch in EG9b Stufe 4 war.

Wie sieht es hier nun mit dem Garantiebetrag aus?Bekomme ich da was oder muss ich jetzt tatsächlich mit einem zu Anfang geringeren Gehalt rechnen?
Titel: Antw:Höhergruppierung Garantiebetrag
Beitrag von: Lars73 am 20.05.2019 18:38
Der Garantiebetrag bezahlt sich auf E9b Stufe 4 zu E10 Stufe 3. Müsste ein paar € bringen. Es gibt aber keinen Garantiebetrag bezogen auf die E9b Stufe 5 die im Ergebnis der (rückwirkenden) Höhergruppierung ja nie erreicht wurde.
Titel: Antw:Höhergruppierung Garantiebetrag
Beitrag von: Spid am 20.05.2019 18:48
Führte eine Höhergruppierung aus E9b/4 nicht in E10/4?
Titel: Antw:Höhergruppierung Garantiebetrag
Beitrag von: Edding2019 am 20.05.2019 19:49
Nein, maßgeblich ist ja, welche Stufe man Anfang des Jahres hatte. Ich war Anfang 2017 noch in Stufe 4 Mitte 2017 dann in Stufe 5.

Edit:
https://www.[xxx]/tvoed/hoehergruppierung.html

Hier steht noch, dass es einen Auffülbetrag geben würde.

Titel: Antw:Höhergruppierung Garantiebetrag
Beitrag von: Spid am 20.05.2019 20:02
Inwiefern sollte die Vorbringung, man sei zum maßgeblichen Zeitpunkt in Stufe 4 gewesen, dazu geeignet sein, den Umstand, eine Höhergruppierung auf Antrag aus E9b/4 habe in E10/4 geführt, zu widerlegen? E9b/4 > E9c/3, also E9b/4 -> E9c/4; E9c/4 > E10/3, also -> E10/4.
Titel: Antw:Höhergruppierung Garantiebetrag
Beitrag von: MoinMoin am 20.05.2019 20:13
Ein Blick in diese Tabelle sollte helfen:
http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/vka?id=tvoed-vka-2017z&matrix=1
e9bs4 führt zu e9cs4 führt zu e10s4

wie Spid ja schon ausführte
und als nächstes wird der Einwand kommen, dass in deinem Tätigkeitsbereich keine e9c gibt ....
lach mich weg.....
Titel: Antw:Höhergruppierung Garantiebetrag
Beitrag von: Edding2019 am 20.05.2019 20:48
Ich bin in der IT tätig und tatsächlich soll es kein 9c geben für IT.
Also laut der Personalabteilung:
Nach der neuen Entgeltordnung ist maßgeblich in welcher Stufe man Anfang 2017 war als man den Antrag auf Höhergruppierung gestellt hat.

Titel: Antw:Höhergruppierung Garantiebetrag
Beitrag von: Spid am 20.05.2019 20:56
Es ist unbeachtlich, ob für die IT Tätigkeitsmerkmale für E9c hinterlegt sind. Eine Höhergruppierung aus E9b/4 führte in E10/4. Deine ständigen Vorbringungen, maßgeblich sei die Stufe Anfang 2017, sind so zutreffend wie sie ungeeignet sind, eine Höhergruppierung aus E9b/4 in E10/4 zu widerlegen, da ja unstrittig ist, daß Du in E9b/4 warst.
Titel: Antw:Höhergruppierung Garantiebetrag
Beitrag von: Edding2019 am 20.05.2019 21:34
Heißt das, dass ich ver*recht werde?
Mir wurde das jetzt die ganze Zeit so vorgetragen.
Titel: Antw:Höhergruppierung Garantiebetrag
Beitrag von: Edding2019 am 21.05.2019 07:11
Also hier der Inhalt des Schreibens:

Bisher waren Sie in der Entgeltstufe 9b eingruppiert. Auf Basis der Eingruppierung in die Tätigkeitsmerkmale der neuen Entgeltordnung ergibt sich für Ihre Stelle eine Wertigkeit in der Entgeltgruppe 10. Für die Höhergruppierung grundlegend ist die am 01.07.2017 erreichte Erfahrungsstufe (in Ihrem Fall die Stufe 4) mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Stufenregelung bei einer Höhergruppierung. Sie werden demnach mit Wirkung vom 01.01.2017 höhergruppiert nach Entgeltgruppe 10, Erfahrungsstufe 3.

Titel: Antw:Höhergruppierung Garantiebetrag
Beitrag von: Spid am 21.05.2019 07:18
Bullshit, siehe §17 Abs. 4 in der zum Zeitpunkt der Höhergruppierung g.F.
Titel: Antw:Höhergruppierung Garantiebetrag
Beitrag von: Gemeindefuzzi am 21.05.2019 09:07
...und wieder einer, der wegen unfähigen Personalern vor Gericht muss!
Ein vierminütiges Gespräch der Personalabteilung mit dem zuständigen KAV hätte wohl gereicht.
Vielleicht kann man die Damen und Herren ja noch dazu bewegen....

Hier ein Ausschnitt der zutreffenden Tabelle:


Anlage A (VKA) Tabelle TVöD VKA
gültig ab 1. Januar 2017 (monatlich in Euro)

10    2.986,43    3.302,89    3.552,17    3.801,47    4.275,08    4.387,25
9c    2.897,54    3.145,50    3.442,50    3.664,61    3.997,76    4.142,12
9b    2.648,85    2.925,94    3.071,16    3.464,92   3.776,53    4.025,78
9a    2.648,85    2.896,81    3.071,16    3.464,92    3.552,82    3.776,53
Titel: Antw:Höhergruppierung Garantiebetrag
Beitrag von: Edding2019 am 21.05.2019 10:30
Wie sollte ich jetzt weiter vorgehen?
Titel: Antw:Höhergruppierung Garantiebetrag
Beitrag von: Spid am 21.05.2019 10:32
Eingruppierungsfeststellungsklage
Titel: Antw:Höhergruppierung Garantiebetrag
Beitrag von: TV-Ler am 21.05.2019 10:56
Wie sollte ich jetzt weiter vorgehen?
...und wieder einer, der wegen unfähigen Personalern vor Gericht muss!
Ein vierminütiges Gespräch der Personalabteilung mit dem zuständigen KAV hätte wohl gereicht.
Vielleicht kann man die Damen und Herren ja noch dazu bewegen....
Titel: Antw:Höhergruppierung Garantiebetrag
Beitrag von: Flausi am 21.05.2019 11:36
Die stufengleiche Höhergruppierung nach § 17 Abs. 4 TVÖD gilt erst ab 01.03.2017 . Dein AG beruft sich darauf, dass sie dich nach der neuen Entgeltordnung die ab 01.01.2017 gilt, eingruppieren.

Darauf würd ich mich nicht einlassen. Entscheident ist dein Antrag, den du im Juli 2017 gestellt hast und zu diesem Zeitpunkt musst du Stufengleich höhergruppiert werden.

Viel Erfolg!!
Titel: Antw:Höhergruppierung Garantiebetrag
Beitrag von: Flausi am 21.05.2019 12:52
Gutes Argument Spid ;D

Stufengleiche Höhergruppierung erst ab 01.03.2017:

https://www.bib-info.de/fileadmin/media/Dokumente/Kommissionen/Kommission%20Eingruppierung%20und%20Besoldung/Tarif_und_Besoldungsrecht/Gemeinden/5_HoegrVerf___17__4__VKA_alt_neu_Vs2.pdf
Titel: Antw:Höhergruppierung Garantiebetrag
Beitrag von: Lars73 am 21.05.2019 12:54
Der Antrag wirkt auf den 1.1.2017 zurück. Dort fanden die alten Regeln der Höhergruppierung Anwendung.
Titel: Antw:Höhergruppierung Garantiebetrag
Beitrag von: Spid am 21.05.2019 13:08
Minimale Kenntnisse des Tarifrechts genügen, um zu wissen, daß es nur einen Antrag auf Höhergruppierung gibt und dieser - wie von @Lars73 zutreffend ausgeführt - stets auf den 01.01.17 zurückwirkt. Die Lesekompetenz eines Grundschülers aus Bremen genügt, um den Beiträgen in diesem Thread entnehmen zu können, daß die betragsmäßige Höhergruppierung zu diesem Zeitpunkt ebenso in die E10/4 führt. Mithin war Dein Beitrag, @Flausi, schlicht Bullshit - und das die st noch vornehm ausgedrückt. Einfach das Nuhrsche Gesetz beachten!
Titel: Antw:Höhergruppierung Garantiebetrag
Beitrag von: MoinMoin am 21.05.2019 17:15
Wie sollte ich jetzt weiter vorgehen?
Erstens das Geld der s4 einfordern.
zweitens dir den Rechenweg, den die nulpen genommen haben schriftlich erklären lassen.

Da wird man dann erkennen können, dass sie fälschlicherweise die 9c ignoriert haben.
Titel: Antw:Höhergruppierung Garantiebetrag
Beitrag von: Edding2019 am 21.05.2019 21:03
Also ich werde erstmal Widerspruch gegen die Stufe einlegen, will schon, dass ich in Stufe 4 bleibe/komme.
Mal schauen, wie die reagieren werden...
Meint ihr ich sollte schon mal vorab zu einem Rechtsanwalt?

Titel: Antw:Höhergruppierung Garantiebetrag
Beitrag von: Spid am 21.05.2019 21:11
Im Arbeitsrecht existiert das Instrument des Widerspruchs nicht.
Titel: Antw:Höhergruppierung Garantiebetrag
Beitrag von: yx96 am 22.05.2019 07:49
Im Arbeitsrecht existiert das Instrument des Widerspruchs nicht.

Blödsinn! Natürlich gibt es auch im Arbeitsrecht das Instrument des Widerspruchs. Im konkreten Fall zwar nicht aber z. B. beim Betriebsübergang (§ 613a Abs. 6 BGB). Oder im kollektiven Arbeitsrecht (§ 102 Abs. 3 BetrVG).
Titel: Antw:Höhergruppierung Garantiebetrag
Beitrag von: MoinMoin am 22.05.2019 10:10
Also ich werde erstmal Widerspruch gegen die Stufe einlegen, will schon, dass ich in Stufe 4 bleibe/komme.
Mal schauen, wie die reagieren werden...
Meint ihr ich sollte schon mal vorab zu einem Rechtsanwalt?
Du musst rechtskräftig deine Gehalt der Stufe 4 einfordern, damit es nach §37 auch rückwirkend gezahlt wird!
Titel: Antw:Höhergruppierung Garantiebetrag
Beitrag von: Edding2019 am 22.05.2019 16:05
Ich habe mich mal intern informiert und folgende Antwort bekommen:
Meine Kommentare für euch

•   zum 01.01.2017 wurden Sie in die Entgeltgruppe 9b Stufe 4 übergeleitet. In Stufe 4 war ich bis Juli
•   Anschließend haben Sie einen Antrag auf Höhergruppierung nach der Neuen Entgeltordnung zum 01.01.2017 gestellt.
•   Die Stellenbewertung ergab nach Einspruch eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 10 Fallgruppe 2 rückwirkend zum 01.01.2017 (Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik - Entgeltordnung VKA zum TVöD).
•   Für die Höhergruppierung gilt der alte § 17 Abs. 4 TVöD, mit einer „betragsmäßigen“ Höhergruppierung d.h. Sie werden in der Entgeltgruppe 10 derjenigen Stufe zugeordnet in der Sie mindestens Ihr bisheriges Tabellenentgelt (Tabelle Stand 01.01.2017) erhalten, das wäre Stufe 3. Während der Stufenlaufzeit der Stufe 3 ab 01.01.2017 erhalten Sie zusätzlich einen Garantiebetrag von 92,22 € für die nächsthöhere Entgeltgruppe 10 (die Entgeltgruppe 9c gibt es nicht für Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik).vom Garantiebetrag steht nichts im Schreiben

Die Höhergruppierung hat auf jeden Fall langfristig finanziell positive Auswirkungen.Weiß ich

Es ist möglich, dass Sie durch die Stufe 5 in Entgeltgruppe 9b zu viel ausgezahlt bekommen haben. Ja, dann müssen Sie die Überzahlung zurückzahlen.Alles auf einmal?
Einzig die Ausschlussfrist nach § 37 TVöD könnte greifen „Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden“. Es könnte argumentiert werden, dass die Personalabteilung hätte darauf achten müssen, dass Sie im laufenden Verfahren nicht der Stufe 5 zugeordnet werden, da gegebenenfalls ein Rückforderungsanspruch daraus entstehen kann. Was heißt das? Was ist diese Ausschlussfrist und ab wann gilt die?
Ob die Personalabteilung derselben Rechtsauffassung ist kann ich allerdings nicht sagen. Wird es so gesehen, müssten Sie nur sechs Monate ab Zahlungsaufforderung zurückzahlen.Also wenn ich Glück habe, muss ich die letzten sechsMonate zurückzahlen? Was ist wenn ich gar keine Aufforderung bekomme?
Titel: Antw:Höhergruppierung Garantiebetrag
Beitrag von: Spid am 22.05.2019 16:09
Eine Höhergruppierung von E9b/4 in E10 führte in E10/4.
Titel: Antw:Höhergruppierung Garantiebetrag
Beitrag von: MoinMoin am 22.05.2019 22:58
Wie vermutet, die machen fälschlicherweise die betragsmäßige Höhergruppierung ohne die dazwischenliegenden EGs zu betrachten.
Wie hier schon mehrfach dargestellt, weise die Knalltüten darauf freundlich hin, dass sie wahrscheinlich die EG9c übersehen haben (die mit zubetrachten ist, auch wenn sie in deinem EGO Bereich nicht zur Anwendung kommt), und schreibe ihnen auf wie die korrekte betragsmäßige HG zu machen ist und fordere unmissverständliche eben genau diesen Betrag.