Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst => weitere Tarifverträge => Thema gestartet von: hoboboy am 16.10.2020 13:45
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Ich werde ab dem 1.12 im Tarifbereichs der Bundesagentur für Arbeit starten. Da hätte ich mal eine Frage zu der Jahressonderzahlung.
Mein Menschenverstand sagt mir das ich natürlich kein Anspruch darauf habe, bzw. erst im nächsten Jahr. Jetzt habe ich mir da mal den Tarifvertrag angeguckt.
"Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch
auf eine Jahressonderzahlung" Dies ist quasi der allererste Paragraph.
Naja, ich stehe zum 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis. Gleichzeit steht dort später das die Jahressonderzahlung mit dem Novembergehalt kommt. Ich bekomme ja kein Novembergehalt. Oder gilt diese Regeleung mit dem 1. Dezember dann quasi 1 Jahr versetzt? Also wer am 1. Dezember 2020 im Arbeitsverhältnis steht hat mit dem Novembergehalt 2021 anspruch auf die Jahressonderzahlung?
Irgendwie verzwickt. Eine anteilige Auszahlung der Jahressonderzahlung kann ich auch nirgends rauslesen.
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Du erhältst 1/12.
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Du erhältst 1/12.
habe den Tarifvertrag tatsächlich falsch gelesen. Aber müsste es dann nicht 0/12 sein? Ich habe quasi zum Zeitpunkt der Jahressonderzahlung noch nicht 1 Sekunde gearbeitet.
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Es kommt darauf an, dass das Arbeitsverhältnis am 1.12. besteht und ein Tag im Dezember bezahlt wird. Dann besteht Anspruch auf anteilige Jahressonderzahlung.
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Es kommt darauf an, dass das Arbeitsverhältnis am 1.12. besteht und ein Tag im Dezember bezahlt wird. Dann besteht Anspruch auf anteilige Jahressonderzahlung.
und wenn ich am 1.11 starten würde? Wäre es dann nicht ebenfalls 1/12?
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Nein. Wie kommst Du darauf?
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Wer ist so dämlich und stellt jemanden am 01.12. ein?
Ach so... ::)