Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: pisd am 12.10.2020 02:50
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Hallo,
darf man Dienstanweisungen, die z. B. auf dem Server des AGs liegen, auf die jeder zugreifen kann, ausdrucken und mit nach Hause nehme oder sich per Mail zuschicken?
Danke.
Grüße
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Um was für eine Dienstanweisung geht es denn?
Wenn dein Dienstherr dir die Dienstanweisung gibt, das ab Montag Anzugzwang ist, dann kannst du diese Dienstanweisung natürlich mit nach Hause nehmen.
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Es kommt auf die konkreten Umstände an. Es kann Dienstanweisungen geben die man nicht an eine ungeschützte E-Mail Adresse senden darf. Wenn man Homeoffice macht darf man ggf. nötige Dienstanweisungen grundsätzlich als Ausdruck mit nach Hause nehmen. Dienstlich gedruckte Unterlagen darf man nicht für private Zwecke mit nach Hause nehmen. Wenn es Arbeitsrechtkonflikte zu solchen Anweisungen gibt wird man diese im Regelfall seinen Anwalt zugänglich machen dürfen. Das mag sich beim Bundesamt für Verfassungsschutz anders verhalten als in einer normalen Verwaltung.