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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Mekanek am 13.03.2020 15:33

Titel: Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Mekanek am 13.03.2020 15:33
Hallo liebe Foristen,

aus gegebenem Anlass eine Frage des Interesse halber (weil im Grundkurs Personalrecht so nie thematisiert):

Ist es prinzipiell möglich, dass eine öffentliche Einrichtung (Kulturbetrieb), bei der der TVöD-VKA Anwendung findet, Kurzarbeit anordnet?
Falls ja, unter welchen Voraussetzungen? (Personalrat ist existent, sonst keine Vereinbarung darüber getroffen).

Mir ist nur bekannt, das solch eine Maßnahme nicht ausschließlich von Arbeitgeberseite angeordnet werden kann.

Vielen Dank und schönes Wochenende.
Titel: Antw:Kurzzeitarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 13.03.2020 15:37
Was ist ein Grundkurz? Und was ist Kurzzeitarbeit?
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Mekanek am 13.03.2020 15:51
Peinliche Schreibfehler.
Entschuldigung, hier geht es gerade etwas drüber und drunter.
Ich habe sie (hoffentlich alle) korrigiert.
Danke für den Hinweis.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Lars73 am 13.03.2020 15:53
Es kommt aufs Bundesland an. In den meisten besteht keine Basis für Mitbestimmung durch den Personalrat. Dann müsste Kurzarbeit durch Änderungskündigung oder einvernehmlich mit den einzelnen Beschäftigten umgesetzt werden.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: inter omnes am 13.03.2020 15:55
Gemeint ist wohl Kurzarbeit. Diese ist grundsätzlich nur zulässig, wenn es eine tarif- oder einzelvertragliche Regelung hierzu gibt. Der TVöD trifft keine solche Regelung. Außerhalb des öffentlichen Dienstes wird vertreten, dass auch eine Betriebsvereinbarung taugliche Grundlage hierzu sein kann, wenn der Betriebsrat zustimmt. Dies halte ich im öD für nicht möglich, da das BAG als Voraussetzung ansieht, dass der Betriebsrat hier ein Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG hat. Eine entsprechende Regelung existiert im Personalvertretungsrecht des Bundes - und soweit mir bekannt - der Länder aber nicht.
Falls jemand ein Personalvertretungsgesetz kennt, in dem das doch der Fall ist, wäre ich um Mitteilung dankbar.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 13.03.2020 15:58
Die Betriebs-/Dienstvereinbarung wäre ohnehin keine hinreichende Voraussetzung für Kurzarbeit, selbst wenn sie wirksam geschlossen wurde.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Lars73 am 13.03.2020 15:58
Laut Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht 5. Auflage 2020; § 75 RN 267 wohl zumindest Bremen.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: inter omnes am 13.03.2020 16:03
Die Betriebs-/Dienstvereinbarung wäre ohnehin keine hinreichende Voraussetzung für Kurzarbeit, selbst wenn sie wirksam geschlossen wurde.

Würde ich auch so sehen, Weidenkaff in Palandt, BGB § 611 Rn. 29 deutet dies aber zumindest an. Die dort referenzierte BAG-Rechtsprechung habe ich jetzt nicht näher beleuchtet.

Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Mekanek am 13.03.2020 16:05
Sehr informative Antworten. Ich danke Euch!
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 13.03.2020 16:19
Die Betriebs-/Dienstvereinbarung wäre ohnehin keine hinreichende Voraussetzung für Kurzarbeit, selbst wenn sie wirksam geschlossen wurde.

Würde ich auch so sehen, Weidenkaff in Palandt, BGB § 611 Rn. 29 deutet dies aber zumindest an. Die dort referenzierte BAG-Rechtsprechung habe ich jetzt nicht näher beleuchtet.

Das BAG hat das stets dahinstehen lassen, weil nicht entscheidungserheblich. Welche Rechtsmacht sollte der BR/PR haben, bestehen­de ar­beits­ver­trag­li­che Leis­tungs­ansprüche der AN zu be­schnei­den - zumal ein Widerspruch zwischen einer Betriebs-/Dienstvereinbarung und dem Arbeitsvertrag mittels des Günstigkeitsprinzip aufzulösen wäre.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: öfföff am 19.03.2020 10:35
Man kann also abschließend festhalten dass Kurzarbeit im öD nicht vorgesehen ist. Land/Bund/Kommune müssen also im Fall des Falles voll zahlen auch wenn es ncihts zu tun gibt...
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Schokobon am 19.03.2020 11:16
Also wie immer.
(sorry, Steilvorlage)
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Kryne am 19.03.2020 15:40
Man kann also abschließend festhalten dass Kurzarbeit im öD nicht vorgesehen ist. Land/Bund/Kommune müssen also im Fall des Falles voll zahlen auch wenn es ncihts zu tun gibt...

Einen Vorteil darf der öffentliche Dienst ja wohl noch haben oder ? ;)

Immerhin hängen die Gehälter ab E9a im Vergleich mit der Wirtschaft deutlich hinterher.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Kimonbo am 19.03.2020 16:32
Also ganz ehrlich, was ihr euch für Gedanken macht. Wir sind im öffentlichen Dienst. Das ist das sicherste was es jemals gibt und gab und wenn dann nimmt man sich einen Krankenschein, auf Psyche wegen Angst und so, und dann ist das Geld gesichert. Warum sind wir denn sonst in den öffentlichen Dienst gegangen? Wir sind die letzten die vor irgendwas Angst haben müssten und man merkt ja so oder so, jetzt, dass die 39 Stunden noch zu viel sind. Nix zu tun und das Leben geht trotzdem weiter
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Organisator am 19.03.2020 16:40
Also ganz ehrlich, was ihr euch für Gedanken macht. Wir sind im öffentlichen Dienst. Das ist das sicherste was es jemals gibt und gab und wenn dann nimmt man sich einen Krankenschein, auf Psyche wegen Angst und so, und dann ist das Geld gesichert. Warum sind wir denn sonst in den öffentlichen Dienst gegangen? Wir sind die letzten die vor irgendwas Angst haben müssten und man merkt ja so oder so, jetzt, dass die 39 Stunden noch zu viel sind. Nix zu tun und das Leben geht trotzdem weiter

Ja sehr schön. Es muss ja auch einen Grund für die Klischees geben...
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 19.03.2020 16:44
Auch im öD gibt es betriebsbedingte Kündigungen - und auch solche wegen Krankheit. Es gibt nunmal hunderte AG im öD - und darunter sind solche, die es mit sich machen lassen und alles mit durchschleppen, wie es auch solche gibt, die das nicht tun. Die AG im öD sind ebensowenig eine homogene Gruppe wie es die AG in der Privatwirtschaft sind.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: WasDennNun am 19.03.2020 16:59
Dem kann ich nur zu stimmen, umgekehrt: auch in der pW gibt absolute Minderleistende die mit durchgeschleppt und durchgefüttert werden.
Natürlich nicht in Unternehmen mit 5 MA.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Kat am 20.03.2020 06:47
Also ganz ehrlich, was ihr euch für Gedanken macht. Wir sind im öffentlichen Dienst. Das ist das sicherste was es jemals gibt und gab

Wissen das auch die Massen an   befristet Beschäftigen? ich glaube, den hat man das noch nicht gesagt.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: emil am 20.03.2020 09:26
heute in der Stuttgarter Zeitung:
neu ist, dass der öD tangiert ist.in den Tarifverträgen gibt es dazu keine Regelungen.dies rächt sich nun, weil auch staatl Einrichtungen keine Arbeit mehr haben. die Aufregung ist riesig:die Beschäftigtenvertreter stehen auf der Matte, weil sie eine Betriebsvereinbarung machen wollen.sagt verdi landesvize Hanna Binder. sie rät zur Geduld bis montag, da solles klarheit geben, wenn Verdi und VKA darüber beraten. eine gemeinsame Positionierung im Vorfeld ist offenbar an der VKA gescheitert, worüber es Unmut in der Gewerkschaft gibt. Es gibt viele betroffenen Bereiche, für die nicht schnell genug Tarifverträge vereinbart werden können.Daher strebt verdi eine Verordnung des Arbeitsministers an, die betriebliche Kurzarbeiterregelungen ermöglciht. Auch dies soll bis Anfang der Woche zwischen den Spitzenverbänden und der Regierung geklärt werden.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Kat am 20.03.2020 12:16
Also bei uns wurden jetzt einige Maßnahmen ergriffen bzw.werden noch. Eine davon ist ggf. Urlaubssperre, von Kurzarbeit und zu Hause bleiben also mal so überhaupt kein Rede, eher im Gegenteil.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Otto1 am 20.03.2020 13:24
Also ganz ehrlich, was ihr euch für Gedanken macht. Wir sind im öffentlichen Dienst. Das ist das sicherste was es jemals gibt und gab und wenn dann nimmt man sich einen Krankenschein, auf Psyche wegen Angst und so, und dann ist das Geld gesichert. Warum sind wir denn sonst in den öffentlichen Dienst gegangen? Wir sind die letzten die vor irgendwas Angst haben müssten und man merkt ja so oder so, jetzt, dass die 39 Stunden noch zu viel sind. Nix zu tun und das Leben geht trotzdem weiter

Pfuii, meine Kollegen und ich geben alles und Sie haben nichts besseres im Sinn als so einen Mist rauszuposaunen!
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Otto1 am 20.03.2020 13:27
heute in der Stuttgarter Zeitung:
neu ist, dass der öD tangiert ist.in den Tarifverträgen gibt es dazu keine Regelungen.dies rächt sich nun, weil auch staatl Einrichtungen keine Arbeit mehr haben. die Aufregung ist riesig:die Beschäftigtenvertreter stehen auf der Matte, weil sie eine Betriebsvereinbarung machen wollen.sagt verdi landesvize Hanna Binder. sie rät zur Geduld bis montag, da solles klarheit geben, wenn Verdi und VKA darüber beraten. eine gemeinsame Positionierung im Vorfeld ist offenbar an der VKA gescheitert, worüber es Unmut in der Gewerkschaft gibt. Es gibt viele betroffenen Bereiche, für die nicht schnell genug Tarifverträge vereinbart werden können.Daher strebt verdi eine Verordnung des Arbeitsministers an, die betriebliche Kurzarbeiterregelungen ermöglciht. Auch dies soll bis Anfang der Woche zwischen den Spitzenverbänden und der Regierung geklärt werden.

Also die Sicherheit ist der einzige Vorteil des öD. Wenn der nun auch wegfällt kann ich auch in die Wirtschaft gehen.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: KBLerin am 20.03.2020 18:54
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/kurzarbeitergeld-fuer-den-oeffentlichen-dienst_144_512220.html

Die Planungen zur Kurzarbeit bei den VKA laufen scheinbar schon.
Mal schauen, was davon wird.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Otto1 am 21.03.2020 14:43
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/kurzarbeitergeld-fuer-den-oeffentlichen-dienst_144_512220.html

Die Planungen zur Kurzarbeit bei den VKA laufen scheinbar schon.
Mal schauen, was davon wird.

Sollte das kommen geht ein weiterer Bauingenieur in die Wirtschaft. Ich verzichte doch nicht auf
Geld in den guten Zeiten, um danach in den schlechten auch noch zu knapsen?

Genau das wird doch immer propagiert: sichere Arbeitsplätze und gute Arbeitsbedingungen. Sobald dann mal 14 Tage nicht soviel zu tun ist (wobei ich meine Sachen einfach weiterplanen kann, ist ja nicht so, dass ich nichts zu tun hätte) wird gleich die Axt rausgeholt und am mageren Entgelt angelegt....
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Tagelöhner am 21.03.2020 15:00
Zumal Beamte bei ebenfalls weniger Arbeit dank ihres privilegierten Status' weiter volle Bezüge erhalten.

Ich teile die Auffassung von Otto1, damit ist eines der Totschlagargumente für eine Beschäftigung im Öffentlichen Dienst ad absurdum geführt, natürlich immer abhängig davon, wie lange die Krise tatsächlich anhält und wieviele Arbeitslose noch daraus entstehen.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 21.03.2020 15:04
Da es den Kommunen bereits an der einzel- oder tarifvertraglichen Grundlage für die Vereinbarung von Kurzarbeit - es sei denn, einzelne Beschäftigte vereinbaren derlei oder haben derlei vereinbart - fehlt, hilft den Kommunen auch kein Kurzarbeitergeld.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Otto1 am 21.03.2020 20:52
Da es den Kommunen bereits an der einzel- oder tarifvertraglichen Grundlage für die Vereinbarung von Kurzarbeit - es sei denn, einzelne Beschäftigte vereinbaren derlei oder haben derlei vereinbart - fehlt, hilft den Kommunen auch kein Kurzarbeitergeld.

Und wenn Verdi die Option mit hereinverhandelt?
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 21.03.2020 21:00
Welches Interesse hätte Verdi daran?
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Otto1 am 21.03.2020 22:01
Welches Interesse hätte Verdi daran?

Vielleicht erhalten Sie im Gegenzug eine soziale Komponenten von 450 € für die EG 1 und 2?
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 21.03.2020 22:14
Was soll eine „soziale Komponente“ sein?
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: WasDennNun am 22.03.2020 08:54
Welches Interesse hätte Verdi daran?

Vielleicht erhalten Sie im Gegenzug eine soziale Komponenten von 450 € für die EG 1 und 2?
Meinetwegen können EG1 und EG2 jährlich 400€ mehr erhalten, die gibt es dann nämlich nur noch auf dem Papier.
Ich habe die letzten 20 Jahren keinen mehr in der freien Wildbahn gesehen.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Kryne am 23.03.2020 08:50
Den ganzen Flachpfeiffen geht es doch um so einen Mist wie Bäder und Theater etc., wo die Leute jetzt wirklich nix mehr zutun haben. Solche Dinge gehören für mich auch nicht in den öffentlichen Dienst, ganz grundsätzlich. Finde es auch geil, dass die Forderung in erster Linie von einem SPD Mann kam. Jaja Arbeiterpartei, Sozial und das erste was der Kasper möchte ist den Angestellten ans Geld gehen, während sein Parteikollege vor den Kameras steht und predigt die Arbeitgeber mögen solidarisch sein. 

Also anstatt über so einen Müll wie Kurzarbeit zu reden, sollte man sich vielleicht lieber mal Gedanken machen sich wieder auf die Kernbereiche und die eigentlichen Aufgaben des ÖD zu beschränken.

Ich habe als Bauing. genug Arbeit und es wird durch Corona aktuell nicht weniger, sondern sogar eher noch mehr. Zusätzlich wurde uns jetzt der gesamte Urlaub gestrichen, hätte normal um Ostern zwei Wochen frei gehabt.

Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 23.03.2020 08:55
Ich sehe nicht, daß die derzeitige Situation als Grund dafür herhalten könnte, einem BauIng im öD seinen genehmigten Urlaub zu widerrufen - oder war er noch nicht genehmigt?
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Kryne am 23.03.2020 09:05
Er war schon genehmigt.

Bei uns hat es den Hintergrund, dass vermutlich (genaueres erfahren wir Heute) ab Morgen die Belegschaft für die nächsten 4 Wochen "geviertelt" wird. Heißt, es gibt dann 4 "Gruppen" die auf 4 Wochen verteilt werden. Es ist dann immer nur eine Gruppe im Rathaus und drei Gruppen arbeiten von Zuhause bzw. arbeiten im Endeffekt gar nicht bis auf etwas Telefondienst weil wir keine Möglichkeit haben mit einem Laptop oder vom heimischen Rechner zu arbeiten. Wer Papierkram zu erledigen hat, nimmt den dann halt mit nach Hause und arbeitet es ab sofern es ohne PC eben geht. Wenn eine Gruppe ausfallen sollte wegen Corona, muss dann die nächste Gruppe "früher" starten.

Damit das einfach umzusetzen ist, darf/soll natürlich keiner Urlaub zwischendrin haben.

Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 23.03.2020 09:10
Sehe ich nicht als hinreichenden Grund an. Der Widerruf des genehmigten Urlaubs dürfte rechtswidrig sein. Eine entsprechende Feststellung ließe sich vor Gericht erstreiten. Die Corona-Krise ist kein rechtsfreier Raum.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Kryne am 23.03.2020 09:34
Ich finde es auch sehr schwammig, werde allerdings persönlich keinen Einwand geltend machen, da ich von meinem Empfinden her sogar nun "besser" dran bin.

Da ich ohne Zugriff auf Fachsoftware so gut wie nichts von Zuhause aus machen kann, beschränkt sich meine Arbeit auf die reine telefonische Bereitschaft. Dies schränkt mich zwar in gewisser Weise ein, aber ich hätte in meinem Urlaub sowieso nichts machen können und meinen geplanten Freizeit- und Erholungstätigkeiten aufgrund der aktuellen Lage auch nicht nachgehen können.

Wenn wir also tatsächlich geviertelt werden, bin ich sogar theoretisch drei Wochen daheim und bekomme dafür nicht mal Urlaub abgezogen und für mich persönlich wird der einzige Unterschied die Telefonbereitschaft sein.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: BAT am 23.03.2020 09:42
@Kyrne: dann stehst Du doch ohne Urlaub besser da? Ist doch gut.

Aktuelle plane ich auch noch Urlaub vor Ostern inklusive Auslandsreise. Dafür braucht man den natürlich immer noch. Aber bei Dir?
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Kryne am 23.03.2020 09:51
Ja deshalb sage ich, dass ich keinen Einwand geltend machen werde. Ich persönlich stehe so besser da. Hätte in meinem "Urlaub" ja sowieso nichts machen können. Reisen fallen flach. Freizeitaktivitäten fallen weitesgehend auch flach. Geplante weitere Erledigungen wie Amtsgeschäfte, nicht unbedingt notwendige Arztbesuche uvm. wären auch nicht möglich gewesen.

Ich werde die Wochen Zuhause mit Telefonbereitschaft quasi genauso verbringen wie ich sonst meinen Urlaub verbracht hätte in dieser Zeit.

Resturlaub der normal bis Ende März angetreten werden muss verfällt auch nicht und kann jetzt bis 31.12. genommen werden bei uns.

Gibt aber natürlich bei uns trotzdem genug Leute die sich jetzt (künstlich) aufregen. Ob von denen einer offiziell dagegen vorgehen wird ? Fraglich.

Vor Ostern noch eine Auslandsreise ? Da bist du aber sehr optimistisch oder ? :D
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: BAT am 23.03.2020 09:53


Vor Ostern noch eine Auslandsreise ? Da bist du aber sehr optimistisch oder ? :D

Das ist aktive Gesundheitsvorsorge, da die Infektionsrate im UK niedriger liegt ;)

(Nein, im Ernst. Kommt wohl noch was dazwischen)
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Gemeindema am 23.03.2020 10:42
KAV teilte mit Rundschreiben 23/2020 vom 17.03.20 mit, dass Kontakt mit den Gewerkschaften aufgenommen werden soll, um zu erörtern, ob zeitnah tarifvertragliche Regelungen zur Kurzarbeit vereinbart werden können.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Kryne am 23.03.2020 12:18
Komisch.

Ich erinnere mich an keine Meldung, zu Zeiten einer brummenden Wirtschaft, die besagt hätte, dass Verdi sich an die VKA gewendet hätte um kurzfristig eine Regelung für höheres Entgelt zu vereinbaren.

Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Bastel am 23.03.2020 16:29
KAV teilte mit Rundschreiben 23/2020 vom 17.03.20 mit, dass Kontakt mit den Gewerkschaften aufgenommen werden soll, um zu erörtern, ob zeitnah tarifvertragliche Regelungen zur Kurzarbeit vereinbart werden können.

Na, da kann Verdi mal etwas für die Bewchäftigten raus holen.

Option auf Kurzarbeit

Dafür

100% JSZ für alle
5% mehr Gehalt
Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 80%

Und im Sommer dann die normalen Tarifverhandlungen.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Otto1 am 23.03.2020 22:03
KAV teilte mit Rundschreiben 23/2020 vom 17.03.20 mit, dass Kontakt mit den Gewerkschaften aufgenommen werden soll, um zu erörtern, ob zeitnah tarifvertragliche Regelungen zur Kurzarbeit vereinbart werden können.

Na, da kann Verdi mal etwas für die Bewchäftigten raus holen.

Option auf Kurzarbeit

Dafür

100% JSZ für alle
5% mehr Gehalt
Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 80%

Und im Sommer dann die normalen Tarifverhandlungen.

Sollte es soweit kommen, würde ich in Verdi eintreten und sofort wieder austreten... und in die freie Wirtschaft gehen. Welchen Vorteil hätte der öD denn dann noch?
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 24.03.2020 01:10
Inwiefern siehst Du da einen spezifischen Vorteil des öD?
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Kat am 24.03.2020 06:44
Ich hoffe doch ganz stark, daß Verdi sich nicht auf sowas einläßt.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: WasDennNun am 24.03.2020 07:09
Inwiefern siehst Du da einen spezifischen Vorteil des öD?
Die meisten sehen glaube ich folgendes als Vorteil:
Weniger Leistungsdruck
Man kann sich zeitlich mehr rausnehmen, ohne das der Chef einem im Nacken sitzt
Höhere Arbeitsplatzsicherheit
Geld kommt pünktlich, sofern nicht gerade Änderungen in der Höhe anstehen  8)
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 24.03.2020 07:22
Meine Antwort bezog sich auf die unmittelbar vorhergehende:

KAV teilte mit Rundschreiben 23/2020 vom 17.03.20 mit, dass Kontakt mit den Gewerkschaften aufgenommen werden soll, um zu erörtern, ob zeitnah tarifvertragliche Regelungen zur Kurzarbeit vereinbart werden können.

Na, da kann Verdi mal etwas für die Bewchäftigten raus holen.

Option auf Kurzarbeit

Dafür

100% JSZ für alle
5% mehr Gehalt
Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 80%

Und im Sommer dann die normalen Tarifverhandlungen.

Sollte es soweit kommen, würde ich in Verdi eintreten und sofort wieder austreten... und in die freie Wirtschaft gehen. Welchen Vorteil hätte der öD denn dann noch?

Der Nutzer sieht offenbar einen spezifischen Vorteil öD durch eine tarifliche Vereinbarung zur Kurzarbeit verlustig gehen. Mir erschließt sich nicht, welcher das sein könnte.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Kryne am 24.03.2020 08:26
Der (vermeintliche) Vorteil wird von den Meisten darin gesehen, dass man eine relativ hohe Arbeitsplatzsicherheit hat (im Vergleich zur freien Wirtschaft), dass man relativ resistent gegenüber solchen Krisensituationen ist und dass man sein Geld immer pünktlich zu 100% auf dem Konto hat.

Um diese (vermeintliche) Sicherheit zu haben, verzichten aktuell viele auf das höhere Geld das man in der freien Wirtschaft bekommen würde.


Ich denke das wird aktuell wieder heißer gekocht als es am Ende gegessen wird. Diejenigen die von der Kurzarbeit wirklich betroffen wären (hier geht es ja um stillgelegte Bereiche in öffentlicher Hand wie Bäder, Theater und ähnliches) hätten auch in der FW keinen sonderlichen monetären Vorteil.

Den monetären Vorteil in der FW hätten in erster Linie Informatiker, Techniker, Ingenieure und Architekten. All die wären so oder so nicht von Kurzarbeit betroffen, weil all diese Bereiche weiterlaufen "müssen" zum großen Teil. Bei uns wird gerade wirklich geschaut, dass alles irgendwie am laufen bleibt.

Wir werden jetzt zwar Schichtweise über die nächsten Wochen verteilt und sind einige Zeit auf Abruf daheim, aber das liegt ja nicht daran, dass es zu wenig Arbeit geben würde, sondern ist eine Entscheidung des AG um immer zumindest einen Notbetrieb gewährleisten zu können.


Ansonsten wäre aber auch für mich persönlich klar, der Tag an dem mir mein AG einen Zettel hinlegt und mich in Kurzarbeit schicken will, wäre der Tag an dem er meine Kündigung auf dem Schreibtisch findet ;)
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 24.03.2020 08:31
Ich sehe aber weder einen Zusammenhang zwischen Arbeitsplatzsicherheit und Kurzarbeit noch wäre erkennbar, daß eine fehlende tarifliche oder einzelvertragliche Vereinbarung zur Kurzarbeit eine Besonderheit des öD sei.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Keeper83 am 24.03.2020 08:47
Ich sehe nicht, daß die derzeitige Situation als Grund dafür herhalten könnte, einem BauIng im öD seinen genehmigten Urlaub zu widerrufen - oder war er noch nicht genehmigt?

Naja, also wir sind ganz schön am rotieren um den Kanalbetrieb, Pumpstationen und die Kläranlage am laufen zu halten in der derzeitigen Situation. Die meisten denken ja immer nur über Versorgungssicherheit nach. Entsorgung ist aber auch nicht ganz unwichtig. Das merkt man spätestens, wenn der Druck aufs Knöpfchen nicht mehr zum gewünschten Ergebenis führt, oder die ersten Videos auftauchen wo ungeklärte Abwässer in die Gewässer geleitet werden.
Am oberen Ende steht da auch der ein oder andere Bauingenieur in der Verantwortung.

Edit: Ob das reicht um genehmigten Urlaub zu streichen entzieht sich natürlich meiner Kenntnis.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Kaiser80 am 24.03.2020 09:14

Naja, also wir sind ganz schön am rotieren um den Kanalbetrieb, Pumpstationen und die Kläranlage am laufen zu halten in der derzeitigen Situation. Die meisten denken ja immer nur über Versorgungssicherheit nach. Entsorgung ist aber auch nicht ganz unwichtig. Das merkt man spätestens, wenn der Druck aufs Knöpfchen nicht mehr zum gewünschten Ergebenis führt, oder die ersten Videos auftauchen wo ungeklärte Abwässer in die Gewässer geleitet werden.
Am oberen Ende steht da auch der ein oder andere Bauingenieur in der Verantwortung.

Edit: Ob das reicht um genehmigten Urlaub zu streichen entzieht sich natürlich meiner Kenntnis.
Hier in NRW bereitet man sich grad die Notkasernierung des Personals für bis zu 14 Tage auf den Kläranlagen vor. (Feldbetten, Nahrungsmittelreserve und natürlich Klopapier...)
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 24.03.2020 09:19
Ich sehe nicht, daß die derzeitige Situation als Grund dafür herhalten könnte, einem BauIng im öD seinen genehmigten Urlaub zu widerrufen - oder war er noch nicht genehmigt?

Naja, also wir sind ganz schön am rotieren um den Kanalbetrieb, Pumpstationen und die Kläranlage am laufen zu halten in der derzeitigen Situation. Die meisten denken ja immer nur über Versorgungssicherheit nach. Entsorgung ist aber auch nicht ganz unwichtig. Das merkt man spätestens, wenn der Druck aufs Knöpfchen nicht mehr zum gewünschten Ergebenis führt, oder die ersten Videos auftauchen wo ungeklärte Abwässer in die Gewässer geleitet werden.
Am oberen Ende steht da auch der ein oder andere Bauingenieur in der Verantwortung.

Edit: Ob das reicht um genehmigten Urlaub zu streichen entzieht sich natürlich meiner Kenntnis.

Ich sehe da keinen hinreichenden Grund - oder sind derzeit durch Corona so viele BauIng erkrankt? Eine grundsätzliche personelle Minderausstattung wäre ein betrieblicher Grund, aber kein dringender betrieblicher Grund - und letzterer wäre erforderlich.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Keeper83 am 24.03.2020 09:41
Ich sehe nicht, daß die derzeitige Situation als Grund dafür herhalten könnte, einem BauIng im öD seinen genehmigten Urlaub zu widerrufen - oder war er noch nicht genehmigt?

Naja, also wir sind ganz schön am rotieren um den Kanalbetrieb, Pumpstationen und die Kläranlage am laufen zu halten in der derzeitigen Situation. Die meisten denken ja immer nur über Versorgungssicherheit nach. Entsorgung ist aber auch nicht ganz unwichtig. Das merkt man spätestens, wenn der Druck aufs Knöpfchen nicht mehr zum gewünschten Ergebenis führt, oder die ersten Videos auftauchen wo ungeklärte Abwässer in die Gewässer geleitet werden.
Am oberen Ende steht da auch der ein oder andere Bauingenieur in der Verantwortung.

Edit: Ob das reicht um genehmigten Urlaub zu streichen entzieht sich natürlich meiner Kenntnis.

Ich sehe da keinen hinreichenden Grund - oder sind derzeit durch Corona so viele BauIng erkrankt? Eine grundsätzliche personelle Minderausstattung wäre ein betrieblicher Grund, aber kein dringender betrieblicher Grund - und letzterer wäre erforderlich.

Man muss ja nicht mal erkrankt sein zur Zeit. Kontakt zu einem Infizierten oder Rückkehr aus einem Risikogebiet = 14 Tage Quarantäne = Ausfall.
Der zuständige Bauingeneiur für die KA hat natürlch einen adäquaten Vertreter. Fallen beide aus. Einer Urlaub, einer Krank oder in Quarantäne, würde der normale KA Betrieb natürlich trotzdem weiterlaufen können. Zur Not übernimmt enstprechend anfallende Aufgaben ein fachfremder Bauingenieur aus dem Bereich Tiefbau.
Ob das in einer Krisensituation wie dieser funktionieren würde, lass ich mal dahingestellt. 
Titel: Kurzarbeit - Betriebsübergang TVÖD GmbH
Beitrag von: Schwammerl am 24.03.2020 09:57
Folgender Sachverhalt: AG ist eine GmbH. Die fünf Gesellschafter sind ausschließlich Kommunen. Ein Teil der Mitarbeiter (Angestelle im öffentlichen Dienst) wurden vor mehreren Jahren von den Kommunen mittels Betriebsübergang in die GmbH übergeleitet. Nun will der AG wegen "Corona" für alle Mitarbeiter Kurzarbeit beantragen.

Ich bin der Meinung, dass der AG Kurzarbeit nur für die Mitarbeiter mit GmbH-Vertrag beantragen kann, nicht jedoch für die Mitarbeiter mit TVÖD-Vertrag.

Der AG argumentiert dagegen mit der Begründung, die GmbH ordne sich für die betreffenden Mitarbeiter nur freiwillig den Vorgaben des TVÖD unter und Kurzarbeit gelte für alle Mitarbeiter. Ist dies korrekt?

Wäre mir sehr geholfen, wenn ich hier Rat bekommen könnte  :)
Titel: Antw:Kurzarbeit - Betriebsübergang TVÖD GmbH
Beitrag von: Spid am 24.03.2020 10:00
Für Kurzarbeit bedarf es einer tarif- oder einzelvertraglichen Regelung.
Titel: Antw:Kurzarbeit - Betriebsübergang TVÖD GmbH
Beitrag von: Schwammerl am 24.03.2020 10:20
Eine Betriebsvereinbarung ist in Vorbereitung und soll die nächsten Tage unterschrieben werden. Die Frage ist jedoch, ist diese auch für die Mitarbeiter mit TVÖD-Vertrag gültig.

Der AG argumentiert die Anwendung des Tarifvertrags TVÖD sei von seiner Seite bei betreffenden Mitarbeitern nur freiwillig und die Kurzarbeit könne dann für alle gelten.
Titel: Antw:Kurzarbeit - Betriebsübergang TVÖD GmbH
Beitrag von: Kryne am 24.03.2020 10:30
Auch wenn es hier durchaus sehr kompetente Leute gibt, wie z.B. Spid, wären deine Kollegen und du vermutlich besser beraten in Anbetracht der Lage mal gemeinsam bei einem echten Rechtsbeistand nachzufragen und euren Fall ganz konkret dort zu schildern.

Wenn es um 40% meines Gehaltes gehen würde, dann würde ich mich nicht auf ein Forum irgendeiner Art verlassen.

Solange gilt erstmal prinzipiell das ich nichts unterschreiben würde, was der AG mir aktuell vorlegt. Zu einer Vereinbarung gehören immer zwei Seiten.
Titel: Antw:Kurzarbeit - Betriebsübergang TVÖD GmbH
Beitrag von: Bastel am 24.03.2020 10:35
Eine Betriebsvereinbarung ist in Vorbereitung und soll die nächsten Tage unterschrieben werden.

Warum sollte der Betriebsrat sowas unterschreiben?
Titel: Antw:Kurzarbeit - Betriebsübergang TVÖD GmbH
Beitrag von: Schwammerl am 24.03.2020 10:37
Vielen Dank!

Der AG hatte zugesagt, er würde die Differenz von 40% übernehmen, so dass jeder Mitarbeiter weiterhin 100% erhält. Gerade im Moment erhielt ich vom AG die Antwort, dass lt. Arbeitsagentur eine Aufstockung doch nicht möglich ist  :(

Noch eine Frage: Auch wenn es im TVÖD keine Kurzarbeit gibt. Würde ich eine entsprechende Betriebsvereinbarung unterschreiben wäre Kurzarbeitergeld auch bei mir anwendbar?
Titel: Antw:Kurzarbeit - Betriebsübergang TVÖD GmbH
Beitrag von: Spid am 24.03.2020 10:53
Betriebsvereinbarungen werden zwischen den Betriebsparteien - BR und AG - geschlossen. Sie wird also nicht von Dir unterschrieben. Es besteht kein Grund zur Annahme, daß eine Betriebsvereinbarung hinreichende Voraussetzung für Kurzarbeit wäre. Es bedarf einer tarif- oder einzelvertraglichen Vereinbarung.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: dahofa am 24.03.2020 12:04
Wäre denn die Ausrufung des Katastrophenfalls in Bayern ein Grund für die Widerrufung eines genehmigten Urlaubs?
Titel: Antw:Kurzarbeit - Betriebsübergang TVÖD GmbH
Beitrag von: WasDennNun am 24.03.2020 12:11
Eine Betriebsvereinbarung ist in Vorbereitung und soll die nächsten Tage unterschrieben werden. Die Frage ist jedoch, ist diese auch für die Mitarbeiter mit TVÖD-Vertrag gültig.

Der AG argumentiert die Anwendung des Tarifvertrags TVÖD sei von seiner Seite bei betreffenden Mitarbeitern nur freiwillig und die Kurzarbeit könne dann für alle gelten.
Freiwillig möglicherweise, aber deswegen ist er wahrscheinlich ja trotzdem Teil der einzelvertraglichen Regelung. Und die kann man nicht einseitig ändern.
Der AG kann natürlich zukünftig so etwas wie Kurzarbeit bei neuen AVs einbauen, aber jetzt wohl eher zu spät.
Ansonsten kann ich nur @Kryne bepflichten, da solltet ihr flugs den Gang zum Rechtsanwalt machen.

Allerdings, kann natürlich der AG die GmbH an die Wand fahren und pleite gehen lassen.
Und dann eine neue Gründen die dann mit anderen Bedingungen daher kommt.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 24.03.2020 12:17
Wenn der betreffende AN im KatS tätig ist, sicherlich - ansonsten sehe ich da keinen Zusammenhang.
Titel: Antw:Kurzarbeit - Betriebsübergang TVÖD GmbH
Beitrag von: Schwammerl am 24.03.2020 12:34
Eine Betriebsvereinbarung ist in Vorbereitung und soll die nächsten Tage unterschrieben werden. Die Frage ist jedoch, ist diese auch für die Mitarbeiter mit TVÖD-Vertrag gültig.

Der AG argumentiert die Anwendung des Tarifvertrags TVÖD sei von seiner Seite bei betreffenden Mitarbeitern nur freiwillig und die Kurzarbeit könne dann für alle gelten.
Freiwillig möglicherweise, aber deswegen ist er wahrscheinlich ja trotzdem Teil der einzelvertraglichen Regelung. Und die kann man nicht einseitig ändern.
Der AG kann natürlich zukünftig so etwas wie Kurzarbeit bei neuen AVs einbauen, aber jetzt wohl eher zu spät.
Ansonsten kann ich nur @Kryne bepflichten, da solltet ihr flugs den Gang zum Rechtsanwalt machen.

Allerdings, kann natürlich der AG die GmbH an die Wand fahren und pleite gehen lassen.
Und dann eine neue Gründen die dann mit anderen Bedingungen daher kommt.

Nun ja, Gesellschafter sind die Kommunen und im Falle der Insolvenz fallen die Mitarbeiter mit TVÖD-Vertrag wieder zurück zu ihrem jeweiligen Dienstherrn, sprich der jeweiligen Kommune.

Für die Mitarbeiter mit GmbH-Vertrag wird das natürlich nicht der Fall sein. Aber ich denke nicht, dass die Kommunen die Firma fallen lassen werden. Nur Vermutungen, aber ich hoffe, dass ich damit richtig liege.

Noch eine Anmerkung: Die Mitarbeiter mit TVÖD-Vertrag haben ihren alten Vertrag und hinzu kommt der damalige Überleitungsvertrag. Einen zusätzlichen Einzelvertrag je Mitarbeiter gibt es hier nicht.

Aber ich denke, der Gang zum Rechtsanwalt wird unumgänglich sein.
Titel: Antw:Kurzarbeit - Betriebsübergang TVÖD GmbH
Beitrag von: WasDennNun am 24.03.2020 12:43
Nun ja, Gesellschafter sind die Kommunen und im Falle der Insolvenz fallen die Mitarbeiter mit TVÖD-Vertrag wieder zurück zu ihrem jeweiligen Dienstherrn, sprich der jeweiligen Kommune.
Und da dann für diese nichts mehr zu tun gibt, bekommen die ebenfalls betriebsbedingte Kündigungen.
Nicht sehr wahrscheinlich, aber denkbar.
Zitat
Für die Mitarbeiter mit GmbH-Vertrag wird das natürlich nicht der Fall sein. Aber ich denke nicht, dass die Kommunen die Firma fallen lassen werden. Nur Vermutungen, aber ich hoffe, dass ich damit richtig liege.
Nein, die lässt ja nicht die Firma fallen, sondern geht mit ihr in die Insolvenz, da Personalkosten zu hoch, wg. kein Kurzarbeitergeld.
Und dann werden die Würfel neu gemischt und es gibt für alle neue Verträge.
Nicht sehr wahrscheinlich, aber denkbar.
Titel: Antw:Kurzarbeit - Betriebsübergang TVÖD GmbH
Beitrag von: Spid am 24.03.2020 13:18
Warum sollten AN, die im Rahmen eines Betriebsübergangs durch die GmbH übernommen worden sind, wieder zurück zum öffentlichen AG fallen, wenn die GmbH insolvent geht? Das sind jetzt die AN der GmbH - es sei denn, sie hätten seinerzeit widersprochen und sind im Rahmen der Personalgestellung bei der GmbH tätig.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Wastelandwarrior am 30.03.2020 22:29
Weil die Aufgabe eigentlich eine des öffentlichen AG ist, der diese auch mit samt den Betriebsstätten (und damit auch dem Personal) weiterführen muss. Sollte der Regelfall im ÖD sein.  ;)

Beispiel: Rettungsdienst ist Pflicht der Kommune > betrieben durch (per Vergabe ermittelte) GmbH > Kündigung Betreibervertrag oder Insolvenz der GmbH = Rettungsdienst wieder Kommune.

Welche Kommune macht schon freiwillge Aufgaben, die eine GmbH rechtfertigen. :-)
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Sabr am 30.03.2020 23:31
Moin,

heute wurden die Verhandlungen aufgenommen siehe verdi Seite:

Die Tarifrunde für den öffentlichen Dienst wurde bis zum 20. April 2020 ausgesetzt. Stattdessen beginnen am 30. März 2020 Verhandlungen zu den Rahmenbedingungen für mögliche Kurzarbeit im öffentlichen Dienst und somit auch für die Sparkassen.

In den Regelungen des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes gibt es derzeit keine Vereinbarungen über Kurzarbeit.
 Um zu verhindern, dass einzelne kommunale Arbeitgeber mit Beschäftigten vor Ort individuelle Regelungen abschließen, will ver.di mit einem Tarifvertrag einen festen Rahmen vereinbaren.

Dazu müssen jetzt Regelungen vereinbart werden, die einerseits die öffentliche Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger gewährleisten und andererseits die Beschäftigten tarifvertraglich absichern.

Wir haben aber eine klare Haltung gegenüber den Arbeitgebern: Kurzarbeit kann nur die Ultima Ratio sein und dann müssen die Bedingungen stimmen. 60, bzw. 67% reichen nicht zum leben!
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 31.03.2020 04:55
Eine klare Haltung wäre: wir vereinbaren keine tariflichen Regelungen zur Kurzarbeit, so daß die AG diese nur mit dem Einverständnis der AN einführen können. Die „Haltung“ von Verdi nennt man Feigheit vor dem Feind.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Bastel am 31.03.2020 06:21
Eine klare Haltung wäre: wir vereinbaren keine tariflichen Regelungen zur Kurzarbeit, so daß die AG diese nur mit dem Einverständnis der AN einführen können. Die „Haltung“ von Verdi nennt man Feigheit vor dem Feind.

Ich vermute allerdings, das viele ANs dem ganzen zu "schlechten" Bedingungen zustimmen würden...
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Infa am 31.03.2020 06:46
Verdi wird auch das jetzt verbocken...Kann man nur hoffen, dass viele austreten, momentan kriechen die lieber dem AG hinten rein. Die dürften der Kurzarbeit niemals zustimmen.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: WasDennNun am 31.03.2020 07:08
Eine klare Haltung wäre: wir vereinbaren keine tariflichen Regelungen zur Kurzarbeit, so daß die AG diese nur mit dem Einverständnis der AN einführen können. Die „Haltung“ von Verdi nennt man Feigheit vor dem Feind.

Ich vermute allerdings, das viele ANs dem ganzen zu "schlechten" Bedingungen zustimmen würden...
Das ist dann ja auch ok, sollen diese AN dann halt Kurzarbeit machen, gut für die AN die es nicht machen.
Wenn ver.di jetzt aber via Tarifvertrag es den AGs erlauben es für alle einzuführen, dann zeigen sie einmal mehr was für Weichköpfe sie sind.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Carnie am 31.03.2020 07:38
Am Ende lässt sich Verdi dann feiern weil es statt den üblichen 67 % "überragende" 70% gibt bei Kurzarbeit.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Bastel am 31.03.2020 07:39
Verdis Aufgabe ist es aber sein Klientel zu schützen. Also lieber 75-80% für alle, als für die "Dummen" 60% und für die "Schlauen" 100%.

Wobei die VKA kein richtiges Druckmittel hat? Man könnte die Kurzarbeit also wohl sehr teuer verkaufen?
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 31.03.2020 08:35
Arbeitsplatzabbau kann es jedenfalls nicht sein. Betriebsbedingte Kündigungen erfolgen nach Sozialauswahl, nicht nach Kündigungsfrist, mithin käme es in der weit überwiegenden Zahl der Fälle wohl erst dazu, wenn man der Arbeitskraft wieder bedurfte.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Organisator am 31.03.2020 08:36
Würde Verdi sein Klientel schützen wollen, gäbe es keine tarifliche Regelung für Kurzarbeit. Mindestens im Kernbereich des öffentlichen Dienstes gibt es überhaupt keinen Grund für Kurzarbeit, da diese Leistungen weiter erbracht werden müssen.

Weiterhin gibt es aktuell in bestimmten Bereichen einen erheblichen Mehrbedarf, der insbesondere von den weniger ausgelasteten Beschäftigten übernommen werden kann. Wo in einer Kommune gäbe es denn einen Aufgabenwegfall?
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Otto1 am 31.03.2020 08:39
Eine klare Haltung wäre: wir vereinbaren keine tariflichen Regelungen zur Kurzarbeit, so daß die AG diese nur mit dem Einverständnis der AN einführen können. Die „Haltung“ von Verdi nennt man Feigheit vor dem Feind.

Ich vermute allerdings, das viele ANs dem ganzen zu "schlechten" Bedingungen zustimmen würden...

Viele lassen sich von den Medien verrückt machen. Eigenständiges Denken fällt bei vielen flach. Sobald man mal von den Vorteilen profitieren kann, die einem der öD bietet, werden sie platt gemacht. Da schaut man dann genau hin. Sobald sich dann eine gute Gelegenheit bietet kann man dann auch in die freie Wirtschaft gehen. Da gibts auch Kurzarbeitergeld...
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Otto1 am 31.03.2020 08:42
Verdis Aufgabe ist es aber sein Klientel zu schützen. Also lieber 75-80% für alle, als für die "Dummen" 60% und für die "Schlauen" 100%.

Wobei die VKA kein richtiges Druckmittel hat? Man könnte die Kurzarbeit also wohl sehr teuer verkaufen?

Eben. Man müsste gar nichts machen. Davon abgesehen hat der öD massive Nachwuchsprobleme... Warum zum Henker präsentiert man sich nun nicht als sicherer Arbeitgeber in der Krise? Wegen 6 Wochen Gehaltszahlung ohne volle Auslastung? Eine Frechheit.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 31.03.2020 08:49
Vielleicht ist den Tarifparteien ja auch mehr daran gelegen, die Tarifgebundenheit auf AG-Seite zu erhöhen.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: werop am 31.03.2020 09:21
Die Tarifrunde für den öffentlichen Dienst wurde bis zum 20. April 2020 ausgesetzt. Stattdessen beginnen am 30. März 2020 Verhandlungen zu den Rahmenbedingungen für mögliche Kurzarbeit im öffentlichen Dienst ...
Frage zum Verständnis dazu:
Was ist der Hintergrund, die Tarifrunde auszusetzen und gleichzeitig Verhandlungen zu den Rahmenbedingungen für mögliche Kurzarbeit zu beginnen?
Strategisch ist das doch falsch, wenn ich auf wichtige Punkte des AGs eingehen soll ohne meine eigenen Interessen einzubringen. Eigene Interessen könnten die Arbeitszeitverkürzung, aber auch Gehaltssteigerungen o.ä. sein (sicherlich politisch schwierige Punkte in der jetzigen Zeit, aber dennoch...)
Möchte man hier nur "Einführung Kurzarbeit" und "%-Ausgleich bei Kurzarbeit" verhandeln?
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 31.03.2020 09:32
Derzeit wurde doch nur SuE verhandelt - und da eben nicht über Entgelt oder andere Aspekte, die nicht in den Sonderregelungen SuE enthalten sind.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Otto1 am 31.03.2020 11:30
Die Tarifrunde für den öffentlichen Dienst wurde bis zum 20. April 2020 ausgesetzt. Stattdessen beginnen am 30. März 2020 Verhandlungen zu den Rahmenbedingungen für mögliche Kurzarbeit im öffentlichen Dienst ...
Frage zum Verständnis dazu:
Was ist der Hintergrund, die Tarifrunde auszusetzen und gleichzeitig Verhandlungen zu den Rahmenbedingungen für mögliche Kurzarbeit zu beginnen?
Strategisch ist das doch falsch, wenn ich auf wichtige Punkte des AGs eingehen soll ohne meine eigenen Interessen einzubringen. Eigene Interessen könnten die Arbeitszeitverkürzung, aber auch Gehaltssteigerungen o.ä. sein (sicherlich politisch schwierige Punkte in der jetzigen Zeit, aber dennoch...)
Möchte man hier nur "Einführung Kurzarbeit" und "%-Ausgleich bei Kurzarbeit" verhandeln?

Eben... man muss sich nur diesen stammelnden Honk im Video auf der Startseite anschauen, dann weiß man was man hat: https://www.verdi.de/
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Sabr am 31.03.2020 11:33
Ich kann nur sagen, dass momentan die AG machen was Sie wollen.

Bestes Beispiel bei mir : 50% geht work 50% bleibt daheim, die 50% die daheim bleibt (3 Tage Zeit oder Urlaub) / 2 Tage gibts vom Arbeitgeber.

Es wird mit der Angst der Menschen gespielt und keiner der Mitarbeiter währt sich und der Personalrat ist auch nur ein Sklave des AG. Man muss Gewisse Positionen Menschen geben die finanziell frei sind sonst will jeder nur den eigenen..... retten.

Ich gehe fest davon aus, dass Kurzarbeit.

Die Verdi hat normalerweise beste Voraussetzung für weitere Verhandlungen und könnte ebenfalls Themen wie Entgelt und wöchentliche Arbeitszeit unter Dach und Fach bringen. Mal schauen ob die Verdi Dealmaker ist oder eher ne Schlaftablette ...
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 31.03.2020 11:35
Wenn man es mit sich machen läßt... oder hast Du bereits rechtliche Schritte gegen Deinen AG eingeleitet? Wenn nicht, bist Du Bestandteil des Problems.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Sabr am 31.03.2020 12:44
In der modernen Kriegsführung, lässt man es erstmal so aussehen als ob man den Krieg verloren hat und greift dann erst an wenn jeder meint die Sache ist rum....

Abwarten und im Nachgang , feige bin ich ganz Gewiss nicht !

Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Carnie am 31.03.2020 13:11
Wobei ich das Angebot grundsätzlich nicht schlecht finde für 3 Urlaubstage eine komplette Woche zu Hause zu bleiben.  Er schenkt euch 40% eurer Arbeitszeit. Die Art und Weise wie es dazu kam und das formelle mal Aussen vor.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: cdkid am 31.03.2020 19:52
Finde das ausgehandelte Ergebniss ,zwischen Verdi und VKA bzgl Kurzarbeit,  nicht schlecht.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 31.03.2020 19:56
Und welches wäre das?
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Bastel am 31.03.2020 19:58
Finde das ausgehandelte Ergebniss ,zwischen Verdi und VKA bzgl Kurzarbeit,  nicht schlecht.

Link?
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: cdkid am 31.03.2020 20:01
95% Aufstockung für eg1-10, 90% ab 11
keine Überstunden/Mehrarbeit angeordnet, gebilligt, gedultet
Arbeitszeitkonton müssen vorher abgebaut werden

habe keinen Link (nur Brief)
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: -Para- am 31.03.2020 20:06
95% Aufstockung für eg1-10, 90% ab 11
keine Überstunden/Mehrarbeit angeordnet, gebilligt, gedultet
Arbeitszeitkonton müssen vorher abgebaut werden

habe keinen Link (nur Brief)

Moin,
kam das per Newsletter? Finde leider nichts im Portal. Auch nicht beim KAV Portal.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 31.03.2020 20:08
Die meisten Regelungen zu Arbeitszeitkonten im kommunalen Bereich, die ich bislang gesehen habe, sehen nicht vor, daß der AG über das Zeitguthaben verfügen könnte. Mithin könnte ja schon das Schaffen der Voraussetzungen für den AG schwierig werden.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Bastel am 31.03.2020 20:30
95% Aufstockung für eg1-10, 90% ab 11
keine Überstunden/Mehrarbeit angeordnet, gebilligt, gedultet
Arbeitszeitkonton müssen vorher abgebaut werden

habe keinen Link (nur Brief)

Was hat der AN jetzt davon?
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: stiffla am 31.03.2020 21:10
Max. 10% weniger Entgelt....
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Otto1 am 31.03.2020 21:19
Max. 10% weniger Entgelt....

Jetzt hat er 100%. Warum sollte man 5-10% weniger Gehalt akzeptieren?
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Feidl am 01.04.2020 08:02
Max. 10% weniger Entgelt....

Jetzt hat er 100%. Warum sollte man 5-10% weniger Gehalt akzeptieren?
Weil er für das 5-10% weniger Gehalt bis zu 100% frei bekommt. Hört sich nicht so schlecht an.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: WasDennNun am 01.04.2020 08:05
Max. 10% weniger Entgelt....

Jetzt hat er 100%. Warum sollte man 5-10% weniger Gehalt akzeptieren?
Weil er für das 5-10% weniger Gehalt bis zu 100% frei bekommt. Hört sich nicht so schlecht an.
Und wenn er das nicht möchte, weil er das Geld benötigt.
Da hätte man ja eine Zustimmungsklausel von verdi reinbauen lassen können und wieder mal werden die höheren zusätzlich verarscht.
Die lernen es halt nicht mehr.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Kat am 01.04.2020 08:17
Max. 10% weniger Entgelt....

Jetzt hat er 100%. Warum sollte man 5-10% weniger Gehalt akzeptieren?
Weil er für das 5-10% weniger Gehalt bis zu 100% frei bekommt. Hört sich nicht so schlecht an.

Biserh ist es so, daß man für 0 % weniger Gehalt bis zu 100 % frei bekommt. Hört sich noch besser an.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Feidl am 01.04.2020 08:19
Wer selbst die letzten 5% seines Gehaltes für regelmäßige Ausgaben benötigt, obwohl aktuell sonstige Ausgaben, wie Reisen, Veranstaltungen, Kinobesuch, Restaurantbesuch, etc. schon wegfallen, ebenso wie bei Kurzarbeit auch die Kosten für die Fahrt zur Arbeit, der sollte ernsthaft seine Finanzen und Ausgaben überdenken.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Kaiser80 am 01.04.2020 08:24


Biserh ist es so, daß man für 0 % weniger Gehalt bis zu 100 % frei bekommt. Hört sich noch besser an.

"man" oder du? Ist ja in dieser pauschalität schlicht falsch. Aber darüber hinaus: "bisher" hat derzeit ne recht kurze Halbwertzeit
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Bastel am 01.04.2020 08:26
Es geht darum, dass Verdi ohne Not einfach eine schlechte Vereinbarung für die ANs getroffen hat. Man hätte dem AG auch einen Zuschuss auf 100% heraus leiern können. Dann hätte dieser immer noch 60% (welche vom Bund übernommen werden) gespart.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Kaiser80 am 01.04.2020 08:27
Wer selbst die letzten 5% seines Gehaltes für regelmäßige Ausgaben benötigt, obwohl aktuell sonstige Ausgaben, wie Reisen, Veranstaltungen, Kinobesuch, Restaurantbesuch, etc. schon wegfallen, ebenso wie bei Kurzarbeit auch die Kosten für die Fahrt zur Arbeit, der sollte ernsthaft seine Finanzen und Ausgaben überdenken.
Grds. volle zustimmung!
Aber "keine Überstunden/Mehrarbeit angeordnet, gebilligt, gedultet
Arbeitszeitkonton müssen vorher abgebaut werden
"
Ist ja de facto auch Gehaltsverzicht
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Rheinländer86 am 01.04.2020 08:37

Aber "keine Überstunden/Mehrarbeit angeordnet, gebilligt, gedultet
Arbeitszeitkonton müssen vorher abgebaut werden
"
Ist ja de facto auch Gehaltsverzicht

Richtig.
Und die Leute, die z.B. auf Grund eines Projektstartes oder sonstigem volle Arbeitszeitkonten haben, werden in Zwangsurlaub geschickt?!
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 01.04.2020 08:46
Wo soll der Zusammenhang zwischen Arbeitszeitkonto und Zwangsurlaub sein?
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: WasDennNun am 01.04.2020 08:48
Wer selbst die letzten 5% seines Gehaltes für regelmäßige Ausgaben benötigt, obwohl aktuell sonstige Ausgaben, wie Reisen, Veranstaltungen, Kinobesuch, Restaurantbesuch, etc. schon wegfallen, ebenso wie bei Kurzarbeit auch die Kosten für die Fahrt zur Arbeit, der sollte ernsthaft seine Finanzen und Ausgaben überdenken.
Und was hat das mit dem freiwilligen Fremdgesteuerten Verzicht auf 5% deines Entgelts zu tun?

Wer wegen 5% in Schieflage kommt hat natürlich komplett an anderer Stelle schon vorher ein Problem, da hast Du natürlich recht.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: sr4711 am 01.04.2020 08:48
Es scheinen ja nun viele AG das Modell zu versuchen "erst zwangsweise Überstunden abbauen, dann Zwangsurlaub".
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Kat am 01.04.2020 10:27


Biserh ist es so, daß man für 0 % weniger Gehalt bis zu 100 % frei bekommt. Hört sich noch besser an.

"man" oder du?

Man. Da mich Kurzarbeit in einer Kernverwaltung nicht betrifft. Da gibt es eher Urlaubssperre als Kurzarbeit.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: HerrKaeseberg am 01.04.2020 10:39
Es scheinen ja nun viele AG das Modell zu versuchen "erst zwangsweise Überstunden abbauen, dann Zwangsurlaub".

Schlimm, dass das viele mit sich machen lassen. Wenn das über eine Vereinbarung geregelt ist, okay, kann man nichts machen. Aber vielfach ist es das nicht.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Otto1 am 01.04.2020 10:52
Entwarnung:

https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/kurzarbeit-covid-19-tarifvertrag-gibt-sicherheit.html

Der Tarifvertrag soll ausschließlich auf die Corona-Pandemie zugeschnitten sein und am 31. Dezember 2020 ohne Nachwirkung enden. Die Tarifpartner haben zudem klargestellt, dass der Tarifvertrag zur Kurzarbeit nicht für die kommunale Kernverwaltung (Personal, Bauverwaltung, Sozial- und Erziehungsdienst, sofern kommunal getragen) sowie die Ordnungs- und Hoheitsverwaltung gedacht ist. Bis zum 15. April 2020 läuft nun eine Erklärungsfrist zu den Eckpunkten, auf die man sich verständigt hat.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: 2strong am 01.04.2020 13:51
Die Aufstockungsleistung ist nach meinem Verständnis sozialversicherungspflichtig. D. h. die Netto-Einbuße beläuft sich nicht auf 5 bzw. 10 % sondern auf rd. 20 bzw. 25%. Korrekt?
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Bastel am 01.04.2020 14:29
Dein Gehalt ist doch auch SV Pflichtig. Wo ist da der Unterschied?
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: 2strong am 01.04.2020 16:38
Mein Gehalt ist nicht sozialversicherungspflichtig.

Es geht mir hier um den suggerieren Eindruck, dass die "finanziellen Einbußen durch Kurzarbeit (...) für die Beschäftigten gering" bleiben und der irreführende Anschein eines Ausgleichs bis zu 90% bzw. 95% der Nettobezüge erweckt wird.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Organisator am 01.04.2020 16:44
Mein Gehalt ist nicht sozialversicherungspflichtig.

Dann wirst Du auch kein Kurzarbeitergeld bekommen ;)
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: 2strong am 01.04.2020 19:52
I know  ;)
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: JahrhundertwerkTVÖD am 01.04.2020 21:56
Ich gehe mal davon aus, dass nun noch mehr Kollegen kündigen werden.
Jahrzehntelang wurde seitens Verdi immer mit der Sicherheit im öffentlichen Dienst argumentiert und dies als Begründung für die geringere Vergütung herangezogen.
Nun schafft es diese tolle Gewerkschaft diesen "Bonus" auch noch zu verschenken. Respekt Verdi und Glückwunsch zum erneuten Versagen.
Auch wenn der Verwaltungsbereich ausgenommen wurde, ist alleine schon der Gedanke daran nicht verzeihbar.

Und mal wieder wurde zu Ungunsten der höheren EGs verhandelt.
 
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: BAT am 01.04.2020 21:57
Auch wenn die Faust in der Tasche geballt ist: Verdi hat für seine Mitglieder sehr gute Gehälter durchgesetzt ;)
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: wossen am 01.04.2020 22:38
Kernverwaltung kann durchaus getroffen sein, siehe DBB-Link:

Zitat
Die Tarifpartner haben zudem klargestellt, dass der Tarifvertrag zur Kurzarbeit nicht für die kommunale Kernverwaltung (Personal, Bauverwaltung, Sozial- und Erziehungsdienst, sofern kommunal getragen) sowie die Ordnungs- und Hoheitsverwaltung gedacht ist.

'Gedacht' heißt ja, dass es prinzipiell möglich ist. Das der DBB das alles als Erfolg ansieht, verwundert wenig....(vielleicht kann man ja in dem Zusammenhang die informelle(!!) Zusage rausverhandeln, dass Beamte in keinster Form von irgendwelchen 'Reformen' betroffen werden - nuja, vll. steht für die Statusgruppe dann auch eher eine Anerkennungszahlung nach Bewältigung der Krise an)

Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Bastel am 02.04.2020 06:53
Mein Gehalt ist nicht sozialversicherungspflichtig.

Es geht mir hier um den suggerieren Eindruck, dass die "finanziellen Einbußen durch Kurzarbeit (...) für die Beschäftigten gering" bleiben und der irreführende Anschein eines Ausgleichs bis zu 90% bzw. 95% der Nettobezüge erweckt wird.

90 bzw. 95% vom Brutto ist doch besser als vom Netto.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: was_guckst_du am 02.04.2020 07:00
Das der DBB das alles als Erfolg ansieht, verwundert wenig....(vielleicht kann man ja in dem Zusammenhang die informelle(!!) Zusage rausverhandeln, dass Beamte in keinster Form von irgendwelchen 'Reformen' betroffen werden - nuja, vll. steht für die Statusgruppe dann auch eher eine Anerkennungszahlung nach Bewältigung der Krise an)

...wieder mal Einer, der absolut keine Ahnung von Beamtenrecht/Verfassungsrecht hat... ::) ::) ::)
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: mumble am 02.04.2020 08:00
Wenn mit Kurzarbeit wirklich Kündigungen verhindert werden dann finde ich es nicht schlecht.

Bei uns werden bereits die ersten Kündigungen vorbereitet.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: jenna11 am 02.04.2020 08:17
Max. 10% weniger Entgelt....

Jetzt hat er 100%. Warum sollte man 5-10% weniger Gehalt akzeptieren?
Weil er für das 5-10% weniger Gehalt bis zu 100% frei bekommt. Hört sich nicht so schlecht an.
Und wenn er das nicht möchte, weil er das Geld benötigt.
Da hätte man ja eine Zustimmungsklausel von verdi reinbauen lassen können und wieder mal werden die höheren zusätzlich verarscht.
Die lernen es halt nicht mehr.

So ganz gegen den Willen der Belegschaft geht es nicht:

"Die Kurzarbeit kann nur unter Beteiligung des Personal- bzw. Betriebsrates geregelt werden."
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: 2strong am 02.04.2020 10:37
90 bzw. 95% vom Brutto ist doch besser als vom Netto.
Eben. Es wird aber ja gerade nicht bis zur Höhe des Brutto ausgeglichen.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: wossen am 02.04.2020 11:20
@was guckst du: deshalb hab ich ja auch 'informell' mit zwei Ausrufezeichen versehen.

@jenna11: "Willen der Belegschaft" würde ich nicht gleichsetzen mit "Beteiligung des Personal- und Betriebsrates" (zudem: in welcher Form findet die Beteiligung statt - Anhörung?)
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Kryne am 02.04.2020 11:33
Wobei ich das Angebot grundsätzlich nicht schlecht finde für 3 Urlaubstage eine komplette Woche zu Hause zu bleiben.  Er schenkt euch 40% eurer Arbeitszeit. Die Art und Weise wie es dazu kam und das formelle mal Aussen vor.

Wie ich es verstanden habe ist es kein Angebot, sondern eine Anweisung. Und ich finde es schlecht. Was will ich denn ausgerechnet jetzt mit "Erholungsurlaub" ? Daheim in meiner Wohnung sitzen ?

Für Jemanden wie Spid der vermutlich ein großes Anwesen mit Pool und eigenem Tennisplatz etc. hat, mag sowas ja ok sein, für einen "Normalo" eher nicht ;)


Wir sind aktuell auf zwei Schichten aufgeteilt im wöchentlichen  Wechsel und die "Daheim" bekommen die 5 Tage komplett geschenkt, müssen aber telefonisch auf Abruf bereit sein. Ansonsten hat man komplett Freizeit soweit eben möglich.

Dem "Deal" 3 Tage Urlaub und 2 Tage geschenkt hätte ich niemals zugestimmt und wäre in diesem Fall tatsächlich zum Anwalt gegangen direkt, wenn der AG es nach einem schriftlichen Widerspruch meinerseits trotzdem gefordert hätte.




Ansonsten mal wieder Bravo an Verdi, die schön Geschenke an die AGs verteilen. Dieser ekelhafte Sauhaufen gehört abgeschafft. Gerade das Verdi Klientel (EG1-8) ist doch viel wahrscheinlicher von Kurzarbeit betroffen als die oberen EGs (Fach- und Führungskräfte). Jeder mit ein bisschen Resthirn der noch in diesem Verein ist, sollte sofort austreten.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Otto1 am 02.04.2020 11:42
Wenn mit Kurzarbeit wirklich Kündigungen verhindert werden dann finde ich es nicht schlecht.

Bei uns werden bereits die ersten Kündigungen vorbereitet.

In einer Behörde?
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: BAT am 02.04.2020 13:27
Also wir haben mindestens eines kreisanghörige Stadt, die das Schichtsystem so ausführt, daß alle Stunden von allen Mitarbeitern weiterhin geleistet werden. Also von Montag bis Samstag von 06:00 bis 21:00 Uhr.

Wir als Kreis machen das anders und zwar mit halber Kraft, jeden zweiten Tag Home-Office, was faktisch nicht arbeiten bedeutet.

Ich halte das für fahrlässig, denn die Arbeit wird in vielen Bereichen, nicht weniger, sondern mehr.

Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Kat am 02.04.2020 13:32
Wir haben auch die Zeiten ausgeweitet von 6 bis 21 Uhr. Trotzdem können zwei Vollzeitkräfte nicht im Schichtsystem arbeiten, sonst kommen sie nicht auf ihre 39 Stunden. Es gibt immer überschneidungen. Egal ob man tageweise oder stundenweise wechselt. Es passt nicht.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: BAT am 02.04.2020 13:35
Wir haben auch die Zeiten ausgeweitet von 6 bis 21 Uhr. Trotzdem können zwei Vollzeitkräfte nicht im Schichtsystem arbeiten, sonst kommen sie nicht auf ihre 39 Stunden. Es gibt immer überschneidungen. Egal ob man tageweise oder stundenweise wechselt. Es passt nicht.

Dann lese noch mal meinen Beitrag.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Padre am 02.04.2020 13:49
Wir als Kreis machen das anders und zwar mit halber Kraft, jeden zweiten Tag Home-Office, was faktisch nicht arbeiten bedeutet.
Ich halte das für fahrlässig, denn die Arbeit wird in vielen Bereichen, nicht weniger, sondern mehr.
Homeoffice ist schon arbeiten jedoch anders Effektiv. Wollen ja nicht suggerieren, dass diese Leute nicht arbeiten.
Ich bin der Meinung als Team arbeitet man schneller und lösungsorientierter wenn man in echt miteinander spricht. Da kann man in 5 Minuten mehr dinge ansprechen und lösen als per zig Mails.

Ich sehe jedoch auch etwas weiter. Was man im Homeoffice erledigen kann, kann man dann vielleicht auch im Homeoffice in Indien erledigen z. B. Reisekostenabrechnung, Buchungen von Reisen etc.
Die gesamte Corona Krise kann als Feuertaufe betrachtet werden. Wenn das einigermaßen funktioniert (bis auf die Netflix gucker über Behörden VPN Server), dann kann man den Staat noch weiter verschlanken. Selbstversträndlich gibt es dann zwar Arbeitsverdichtung, da man jedoch auch mit Hilfe von den Zig Kurzarbeiterpunkte flexibel auf zukünftige Krise Kurzarbeit oder Versetzungen anstreben kann, wird der AN zum Spielball.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 02.04.2020 13:53
Wir haben auch die Zeiten ausgeweitet von 6 bis 21 Uhr. Trotzdem können zwei Vollzeitkräfte nicht im Schichtsystem arbeiten, sonst kommen sie nicht auf ihre 39 Stunden. Es gibt immer überschneidungen. Egal ob man tageweise oder stundenweise wechselt. Es passt nicht.

Das geht sogar, ohne daß Zeit- und Schichtzuschläge entstehen:
Inwiefern? Es stehen pro Woche doch 82 zuschlagfreie Stunden zur Verfügung, da kriegt man das doch leicht hin:
MO-DO 6-12 (6) 12-21 (8,5)
FR 6-12 (6) 12-20:30 (8)
SA 6-12 (6)

Wechsel nach 5 Wochen, um Schichtzulage zu vermeiden. Man hätte sogar noch 1,5 Stunden pro Woche Luft.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: BAT am 02.04.2020 13:53
Ich bin auch durchaus für eine restriktive Handhabung für Home-Office. Sollte nur für Leute gelten, die einen Anlass haben wie Personen im Haushalt, die betreut werden müssen.

Bestimmt nicht aus Gründen der Bequemlichkeit.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Organisator am 02.04.2020 14:59
Ich bin auch durchaus für eine restriktive Handhabung für Home-Office. Sollte nur für Leute gelten, die einen Anlass haben wie Personen im Haushalt, die betreut werden müssen.

Bestimmt nicht aus Gründen der Bequemlichkeit.

Da stehst du zum Glück recht alleine mit deiner Meinung. Nachgewiesenerweise ist die Arbeit im Homeoffice produktiver als im Büro. Wer Home-Office als Nicht-Arbeiten versteht lebt in der falschen Zeit.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: BAT am 02.04.2020 15:15

Da stehst du zum Glück recht alleine mit deiner Meinung. Nachgewiesenerweise ist die Arbeit im Homeoffice produktiver als im Büro. Wer Home-Office als Nicht-Arbeiten versteht lebt in der falschen Zeit.

Da es nachgewiesenen ist, daß über die Länge der täglichen Arbeitszeit die Höchste Effizienz erreicht wird, ist deine Annahme vom Grund auf Unfug.

Erst dann kommt irgendwann der Ort der Erbringung.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Organisator am 02.04.2020 15:25
Da es nachgewiesenen ist, daß über die Länge der täglichen Arbeitszeit die Höchste Effizienz erreicht wird, ist deine Annahme vom Grund auf Unfug.

Erst dann kommt irgendwann der Ort der Erbringung.

Inwieweit unterscheidet sich die Länge der täglichen Arbeitszeit von Büro und Home Office?
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: was_guckst_du am 02.04.2020 15:31
Ich bin auch durchaus für eine restriktive Handhabung für Home-Office. Sollte nur für Leute gelten, die einen Anlass haben wie Personen im Haushalt, die betreut werden müssen.

Bestimmt nicht aus Gründen der Bequemlichkeit.

Wer Home-Office als Nicht-Arbeiten versteht lebt in der falschen Zeit.

..dafür spricht doch schon die Verwendung des Nicknames...früher war eben alles schöner... 8) ;)
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: BAT am 02.04.2020 15:32
Ich bin seit Längerem für eine grundsätzliche Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit, auch aus Gründen der Effizienz, wo gute Erfahrungen gemacht wurden.

Zur Effizienz von Home-Office habe ich mich bisher nicht geäußert. Wir sind jeden zweiten Tag zu Hause mit Home-Office, was ich auch kritisiert habe, weil das anders geht. Home-Office ist für uns nicht eingerichtet, wird man auf die schnelle auch nicht hinbekommen.

Es gibt aber auch ein indirektes Home-Office. Unsere Kreisverwaltung hat einige Außenstellen, die in den letzten Jahrzehnten stark ausgedünnt wurden zu Gunsten der Zentrale. Eine davon ist fußläufig von mir entfernt, dort bin ich angefangen und fahre jetzt 25 km. Auch das habe ich über Jahre kritisiert.

Zudem kann man die Arbeit auch anders zu den Mitarbeitern bringen. So zum Beispiel die Verlangerung unserer zentralen Zulassung auf die kreisangehörigen Gemeinden.

Die Welt ist vielfältig. Home-Office ist nur ein kleiner Teil davon, aber auch derjenige, der am schnellsten irgendwann auch in Bangalore oder Madras ist.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Schmitti am 02.04.2020 15:47
Ich habe im direkten Aufgabengebiet mit 4 Leuten zu tun, die derzeit im Home-Office arbeiten. Bei einem davon merke ich nahezu keinen Unterschied, ob der jetzt zwei Büros weiter oder daheim am Schreibtisch sitzt. Bei einem zweiten, der schon die Tage zur Rente ankreuzt, hätte ich nie gedacht dass das funktioniert, aber auch dem würde ich jederzeit bescheinigen dass er daheim so gut arbeitet wie im Dienstgebäude. Dann gehören noch zwei Kolleginnen dazu. Die eine, wg. zu betreuenden Kindern daheim, bringt spürbar weniger Arbeitsergebnisse, und wenn man mal dort anruft wird jeder zweite Satz unterbrochen weil sie irgendwas zu den Kindern, 8 und 12, sagt oder von diesen gefragt wird. Das gleiche bei einer älteren Dame, praktisch reine zuarbeitende Tätigkeiten, halbtags beschäftigt, nur dass da nicht die Kinder, sondern der Ehemann "mitarbeiten". Von der erwarte ich, solange sie Home-Office macht, schon gar keine sinnvollen Ergebnisse mehr.
HomeOffice mag Vorteile haben, mag modern sein und zukünftig an Bedeutung gewinnen, aber die zu erledigende Arbeit muss genauso dazu passen, wie auch das Personal. Was man jetzt getan hat, schnell mal ein paar Laptops/VNP-Zugänge verteilen und gucken was passiert, ist sicher kein sinnvoller Einstieg in dieses Thema.
Und zum Glück machen die Datenschützer auch genauso Home-Office, denn sonst würden die wahrscheinlich schon kreuz und quer schießen.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Organisator am 02.04.2020 16:12
HomeOffice mag Vorteile haben, mag modern sein und zukünftig an Bedeutung gewinnen, aber die zu erledigende Arbeit muss genauso dazu passen, wie auch das Personal.

Volle Zustimmung. Home Office, wie jede andere Arbeitsform auch, muss zu der Arbeit und den Menschen passen. Und von daher ist es schön, wenn man eine alternative Arbeitsform anbieten kann, um sein Personal im Sinne einer guten Aufgabenerledigung zu motivieren.

Ab davon wird uns auch nichts anderes übrig bleiben, für viele Menschen unter 30 ist Home Office kein nice-to-have, sondern obligatorisch für den Arbeitsalltag. Ohne Home Office und andere flexible Arbeitsmethoden würden wir diese Personengruppe nicht in den öD bekommen.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: WasDennNun am 02.04.2020 16:15
Ich bin seit Längerem für eine grundsätzliche Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit, auch aus Gründen der Effizienz, wo gute Erfahrungen gemacht wurden.
Da gehe ich mit.
Da es nachgewiesenen ist, daß über die Länge der täglichen Arbeitszeit die Höchste Effizienz erreicht wird, ist deine Annahme vom Grund auf Unfug.
Dem Nachweis kann ich nicht ganz glauben schenken, bzgl. der täglichen Arbeitszeit.

Es ist nachgewiesen, dass man nach einer gewissen Zeit (~6h) eine Leistungsloch hat, der nach einer Pause von 2-3h wieder hohe Leistung zuläßt.
Und scheint so zu sein, dass bei richtiger Motivation die Leute bei einer 4 Tage a 8h Woche das gleiche leisten können, wie bei einer 5 Tage a 8h Woche.
Es ist nachgewiesen, dass man am späten Nachmittag das Langzeitgedächtnis am den leistungsfähigste ist und man deswegen am besten am Donnerstagnachmittag seine Wochenmeetings machen soll.

In sofern kann man sicherlich viel nachjustieren.

Bzgl. Homeoffice ist es natürlich so das die äußern und inneren Randbedingungen passen müssen.

Ich persönlich habe oftmals die beste Leistungsfähigkeit bei mir im Zugoffice bemerkt.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: mumble am 02.04.2020 16:18
Wenn mit Kurzarbeit wirklich Kündigungen verhindert werden dann finde ich es nicht schlecht.

Bei uns werden bereits die ersten Kündigungen vorbereitet.

In einer Behörde?

Kommune mit 200 Beschäftigten. Saisonarbeiter sind die ersten die jetzt gekündigt werden.
Unsere einzige Einnahmequelle ist in nächster Zeit weggebrochen und unser Bürgermeister wollte vor Amtsende noch einige Prestigeobjekte bauen. Jetzt fehlen die Einnahmen dazu.

Bürgermeister dreht am Rad. Es wird jetzt erst, nachdem es einen Verdachtsfall gibt, ein Zweischichtbetrieb eingeführt. Die Leute sollen Überstunden abbauen oder Erholungsurlaub nehmen, ansonsten kommt es zu Kündigungen.
Er erzählt den Leuten, dass das Kündigungsschutzgesetz außer Kraft gesetzt wurde und er nun ein Sonderkündigungsrecht hat.
Als Personalrat hab ich im Moment viel Arbeit die Leute über die tatsächliche Rechtslage aufzuklären.

Naja in vier Wochen ist er weg.  ;D
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: WasDennNun am 02.04.2020 16:22
Er erzählt den Leuten, dass das Kündigungsschutzgesetz außer Kraft gesetzt wurde und er nun ein Sonderkündigungsrecht hat.
;D ;D ;D
Und muss er jetzt sein Zepter und seine Krone verkaufen?
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: BeamterBR am 02.04.2020 19:58
Wenn mit Kurzarbeit wirklich Kündigungen verhindert werden dann finde ich es nicht schlecht.

Bei uns werden bereits die ersten Kündigungen vorbereitet.

In einer Behörde?

Kommune mit 200 Beschäftigten. Saisonarbeiter sind die ersten die jetzt gekündigt werden.
Unsere einzige Einnahmequelle ist in nächster Zeit weggebrochen und unser Bürgermeister wollte vor Amtsende noch einige Prestigeobjekte bauen. Jetzt fehlen die Einnahmen dazu.

Bürgermeister dreht am Rad. Es wird jetzt erst, nachdem es einen Verdachtsfall gibt, ein Zweischichtbetrieb eingeführt. Die Leute sollen Überstunden abbauen oder Erholungsurlaub nehmen, ansonsten kommt es zu Kündigungen.
Er erzählt den Leuten, dass das Kündigungsschutzgesetz außer Kraft gesetzt wurde und er nun ein Sonderkündigungsrecht hat.
Als Personalrat hab ich im Moment viel Arbeit die Leute über die tatsächliche Rechtslage aufzuklären.

Naja in vier Wochen ist er weg.  ;D

Für sowas gibt es im übrigen Aufsichtsbehörden. Auch als Personalrat kann man sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden, wenn der Bürgermeister wieder König spielt.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: jenna11 am 03.04.2020 07:31
Wenn mit Kurzarbeit wirklich Kündigungen verhindert werden dann finde ich es nicht schlecht.

Bei uns werden bereits die ersten Kündigungen vorbereitet.

In einer Behörde?

Kommune mit 200 Beschäftigten. Saisonarbeiter sind die ersten die jetzt gekündigt werden.
Unsere einzige Einnahmequelle ist in nächster Zeit weggebrochen und unser Bürgermeister wollte vor Amtsende noch einige Prestigeobjekte bauen. Jetzt fehlen die Einnahmen dazu.

Bürgermeister dreht am Rad. Es wird jetzt erst, nachdem es einen Verdachtsfall gibt, ein Zweischichtbetrieb eingeführt. Die Leute sollen Überstunden abbauen oder Erholungsurlaub nehmen, ansonsten kommt es zu Kündigungen.
Er erzählt den Leuten, dass das Kündigungsschutzgesetz außer Kraft gesetzt wurde und er nun ein Sonderkündigungsrecht hat.
Als Personalrat hab ich im Moment viel Arbeit die Leute über die tatsächliche Rechtslage aufzuklären.

Naja in vier Wochen ist er weg.  ;D


Halt durch und hol Dir Hilfe über die Gewerkschaft!
Mach Aushänge in denen Du die Mitarbeiter über die Fake-News des BM informierst!
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: sr4711 am 03.04.2020 08:14
Ah, deswegen haben die Gewerkschaften wohl keine Zeit für Sinnvolles.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Feidl am 03.04.2020 08:36
Ab davon wird uns auch nichts anderes übrig bleiben, für viele Menschen unter 30 ist Home Office kein nice-to-have, sondern obligatorisch für den Arbeitsalltag.
Seltsam, bei den vielen unter 30, die ich kenne, ist das nicht so. Manche arbeiten, trotz reinem Bürojob, noch nicht mal jetzt im Home-Office (genau wie auch ich).
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Organisator am 03.04.2020 08:45
Ab davon wird uns auch nichts anderes übrig bleiben, für viele Menschen unter 30 ist Home Office kein nice-to-have, sondern obligatorisch für den Arbeitsalltag.
Seltsam, bei den vielen unter 30, die ich kenne, ist das nicht so. Manche arbeiten, trotz reinem Bürojob, noch nicht mal jetzt im Home-Office (genau wie auch ich).

Und wa ist die Konsequenz für das Home Office aus deiner Aussage?
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: WasDennNun am 03.04.2020 08:47
Ab davon wird uns auch nichts anderes übrig bleiben, für viele Menschen unter 30 ist Home Office kein nice-to-have, sondern obligatorisch für den Arbeitsalltag.
Seltsam, bei den vielen unter 30, die ich kenne, ist das nicht so. Manche arbeiten, trotz reinem Bürojob, noch nicht mal jetzt im Home-Office (genau wie auch ich).

Und wa ist die Konsequenz für das Home Office aus deiner Aussage?
Dass es nicht obligatorisch ist für die unter 30
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 03.04.2020 08:49
Was ja auch nicht behauptet wurde.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Thot am 03.04.2020 09:42
Eben, es ging um Anreize.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Organisator am 03.04.2020 09:52
Eben, es ging um Anreize.

korrekt. Und die daraus resultierenden Nutzen für Arbeitgeber und -nehmer.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: WasDennNun am 03.04.2020 10:10
Was ja auch nicht behauptet wurde.
Von Organisator wurde behauptet, dass es obligatorisch ist:
" für viele Menschen unter 30 ist Home Office kein nice-to-have, sondern obligatorisch für den Arbeitsalltag."

Und ja, viele Menschen stehen dem Home Office positiv gegenüber, junge mehr als alte.

Viele Führungskräfte müssen sich erstmal daran gewöhnen, dass ihre Führung sich nicht auf Anwesenheitskontrolle beschränkt, und beim Führen von Menschen im Home Office man stärker erkennen können muss, welche Leistung erwartet werden kann.

Auch höre ich von vielen, die jahrelang nach Home Office geschrieen haben und es jetzt haben, dass es für sie eben kein Nice to Have ist und sie gestresster sind durch Home Office.

Für mich persönlich ist in meinem Arbeitsleben der Unterschied zwischen Home Office und Büro nur der positive Vorteil bzgl. der Ressourcen die ich im Zugriff haben (sowohl Personell als auch technisch) vs. der positiven Nutzung und Ausdehnung der Pausen.

Was allerdings ganz klar beim Home Office bzgl. der Arbeitsleistung positiv ist, man macht seinen 2 h Mittagspäuschen und Nickerchen und man kann locker 8h (oder mehr) 100% Leistung bringen, dass kann man im Büro nicht oder nur schwer, da man dort idR nicht diese Möglichkeiten der Pausen hat.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 03.04.2020 10:18
Ja, Organisator - wie Du nunmehr korrekt ausführst - hat behauptet: "für viele Menschen unter 30 ist Home Office kein nice-to-have, sondern obligatorisch für den Arbeitsalltag". Mithin hat er nicht behauptet, es sei "für die unter 30" obligatorisch.

Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: BAT am 03.04.2020 10:27
Mir fehlt da aber eine ausgewogene Auseinandersetzung.

Wenn B besser ist als A, kann man B nehmen oder A verbessern. Warum pauschal bei so Einigen die erste Variante genommen wird, ist mir noch etwas suspekt.

Variante C (Ausmistung überflüssiger Aufgaben) ist übrigens immer noch die erste und beste Möglichkeit. Die liegt aber sehr oft beim Gesetzgeber.

Und junge Leute unter 30? Also bei Mama und Papa im Kinderzimmer? Gerade bei Älteren wäre das doch optimaler, Kinder aus dem Haus und drei leerstehende Zimmer.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Pädi07 am 03.04.2020 11:01
Es ist doch beim homeoffice wie bei anderen Dingen auch: nicht "entweder - oder", sondern "sowohl - als auch".
3 Tage Büro und 2 Tage homeoffice-Möglichkeit oder ähnliche Verteilungen, gerne auch flexibel nach Bedarf sind doch die Lösung.
Und jemand, der Kinder unter einer bestimmten Altersgrenze zu Hause betreuen muss, ist mit homeoffice als Dauerlösung meist nicht gut beraten. Das trifft bei dem Beispiel mit Kindern im Alter von 8 und 12 allerdings meist nicht zu, da diese i.d.R. in der Schule weilen und während der Schulzeit konzentriert gearbeitet werden kann.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Organisator am 03.04.2020 11:05
Viele Führungskräfte müssen sich erstmal daran gewöhnen, dass ihre Führung sich nicht auf Anwesenheitskontrolle beschränkt, und beim Führen von Menschen im Home Office man stärker erkennen können muss, welche Leistung erwartet werden kann.

Da habe ich ein anderes Verständnis zur Rolle einer Führungskraft. Führung kann sich noch nie auf Anwesenheitskontrolle beschränkt haben, sondern muss auf Leistungserbringung ausgerichtet sein. 
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Organisator am 03.04.2020 11:08
Mir fehlt da aber eine ausgewogene Auseinandersetzung.

Wenn B besser ist als A, kann man B nehmen oder A verbessern. Warum pauschal bei so Einigen die erste Variante genommen wird, ist mir noch etwas suspekt.


Es war auch nicht meine Intention, B besser als A darzustellen oder umgekehrt. Vielmehr, dass A (Büro) bislang die einzige Variante war und B (Home-Office) auch betrachtet / angeboten werden sollte.

Welches Lösung für welchen Personenkreis / welche Aufgabengebiete am besten passt, muss im Einzelfall geregelt werden.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Organisator am 03.04.2020 11:12
Und junge Leute unter 30? Also bei Mama und Papa im Kinderzimmer? Gerade bei Älteren wäre das doch optimaler, Kinder aus dem Haus und drei leerstehende Zimmer.

Ich habs doch nicht auf Personen unter 30 beschränkt sondern darauf hingewiesen, dass in diesem Personenkreis flexible Modelle der Arbeitszeit und des Arbeitsortes eher erwartet werden, als bei Älteren.

Digital Natives haben nunmal andere Anforderungen an das Arbeitsumfeld als Büro-sozialisierte.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: BAT am 03.04.2020 11:14
Es ist doch beim homeoffice wie bei anderen Dingen auch: nicht "entweder - oder", sondern "sowohl - als auch".
3 Tage Büro und 2 Tage homeoffice-Möglichkeit oder ähnliche Verteilungen, gerne auch flexibel nach Bedarf sind doch die Lösung.


Was mir bei der Betrachtung fehlt, gerade wenn man auch Ruhe zu Haus hat, also kein Betreuungsleistungen: der wichtigste Grund dürfte dann die Ersparnis von Wegstrecken sein. Hier gilt es aber aufzupassen, daß von uns allen demnächst nicht noch mehr Pendelstrecke mit dem Hinweis auf Homeoffice verlangt wird.

Denn für viele Leute ist dies die Hauptursache für Home-Office. Nicht überall geht es, aber bei vielen wären die Pendelstrecke zu optimieren. Da müssen aber alle zusammen arbeiten und ganz am Ende kommt dann irgendwann mal Home-Office.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: BAT am 03.04.2020 11:16

Ich habs doch nicht auf Personen unter 30 beschränkt sondern darauf hingewiesen, dass in diesem Personenkreis flexible Modelle der Arbeitszeit und des Arbeitsortes eher erwartet werden, als bei Älteren.

Digital Natives haben nunmal andere Anforderungen an das Arbeitsumfeld als Büro-sozialisierte.

Ich bin durchaus dafür Anreize zu setzen für jüngere Leute. Aber auch hier gilt: erst die wichtigen Aufgaben erledigen (finanzieller Anreiz durch Abschaffung der Stufen 2 bis 5, das GEhalt für Einsteiger ist viel zu niedrig) und dann erst Home-Office.

Was soll ich denn schön im Home Office mit 28, wenn ich nur 60 bis 70 % des Gehalt eines vergleichbaren Privatunternehmens habe?
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 03.04.2020 11:18
Und junge Leute unter 30? Also bei Mama und Papa im Kinderzimmer? Gerade bei Älteren wäre das doch optimaler, Kinder aus dem Haus und drei leerstehende Zimmer.

Ich habs doch nicht auf Personen unter 30 beschränkt sondern darauf hingewiesen, dass in diesem Personenkreis flexible Modelle der Arbeitszeit und des Arbeitsortes eher erwartet werden, als bei Älteren.

Digital Natives haben nunmal andere Anforderungen an das Arbeitsumfeld als Büro-sozialisierte.

Die „Digital Natives“ versagen gerade reihenweise bei der Nutzung digitaler Arbeitsumgebungen und Methoden der Zusammenarbeit, weil viele von ihnen nur Bildschirmwischer sind.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 03.04.2020 11:22
Es ist doch beim homeoffice wie bei anderen Dingen auch: nicht "entweder - oder", sondern "sowohl - als auch".
3 Tage Büro und 2 Tage homeoffice-Möglichkeit oder ähnliche Verteilungen, gerne auch flexibel nach Bedarf sind doch die Lösung.


Was mir bei der Betrachtung fehlt, gerade wenn man auch Ruhe zu Haus hat, also kein Betreuungsleistungen: der wichtigste Grund dürfte dann die Ersparnis von Wegstrecken sein. Hier gilt es aber aufzupassen, daß von uns allen demnächst nicht noch mehr Pendelstrecke mit dem Hinweis auf Homeoffice verlangt wird.

Denn für viele Leute ist dies die Hauptursache für Home-Office. Nicht überall geht es, aber bei vielen wären die Pendelstrecke zu optimieren. Da müssen aber alle zusammen arbeiten und ganz am Ende kommt dann irgendwann mal Home-Office.

Für seinen Arbeitsweg ist jeder selbst verantwortlich. Was interessiert es den AG, wie weit jemand pendelt oder nicht pendelt. Warum sollte der AG irgendwelche Pendeldistanzen erwarten? Wo der AN wohnt, ist seine Sache.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Organisator am 03.04.2020 11:29

Ich habs doch nicht auf Personen unter 30 beschränkt sondern darauf hingewiesen, dass in diesem Personenkreis flexible Modelle der Arbeitszeit und des Arbeitsortes eher erwartet werden, als bei Älteren.

Digital Natives haben nunmal andere Anforderungen an das Arbeitsumfeld als Büro-sozialisierte.

Ich bin durchaus dafür Anreize zu setzen für jüngere Leute. Aber auch hier gilt: erst die wichtigen Aufgaben erledigen (finanzieller Anreiz durch Abschaffung der Stufen 2 bis 5, das GEhalt für Einsteiger ist viel zu niedrig) und dann erst Home-Office.

Was soll ich denn schön im Home Office mit 28, wenn ich nur 60 bis 70 % des Gehalt eines vergleichbaren Privatunternehmens habe?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Anreize zu schaffen. Hier muss man schauen, was eine einzelne Dienststelle zu leisten vermag. Home-Office geht selber, finanzielle Anreize aufgrund des Tarifvertrags jedoch nicht.

Weiterhin ist zu beobachten, dass gerade bei jüngeren Menschen die Sinnhaftigkeit des Arbeitens ein höherer Anreiz ist, als ein hohes Einkommen.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Organisator am 03.04.2020 11:30
Die „Digital Natives“ versagen gerade reihenweise bei der Nutzung digitaler Arbeitsumgebungen und Methoden der Zusammenarbeit, weil viele von ihnen nur Bildschirmwischer sind.

Low-Performer kann man nirgendwo gebrauchen, aus keiner Generation. Die Ansprüche an die Arbeitswelt sind jedoch auch bei Nicht-Versagern jüngeren Alters andere, als die bei älteren Nicht-Versagern ;)
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 03.04.2020 11:34
Die „Digital Natives“ versagen gerade reihenweise bei der Nutzung digitaler Arbeitsumgebungen und Methoden der Zusammenarbeit, weil viele von ihnen nur Bildschirmwischer sind.

Low-Performer kann man nirgendwo gebrauchen, aus keiner Generation. Die Ansprüche an die Arbeitswelt sind jedoch auch bei Nicht-Versagern jüngeren Alters andere, als die bei älteren Nicht-Versagern ;)

Meine Beobachtung ist jedoch, daß die Generation der „Digital Natives“ aktuell einen strukturell höheren Versagensanteil hat als die Vorgängergeneration, die sich noch mit der 640k-Grenze, autoexec.bat und config.sys herumschlagen mußte.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: RsQ am 03.04.2020 11:44
Die „Digital Natives“ versagen gerade reihenweise bei der Nutzung digitaler Arbeitsumgebungen und Methoden der Zusammenarbeit, weil viele von ihnen nur Bildschirmwischer sind.

Ist das eine These - oder gefestigte Beobachtung?

Ich habe diese Sorge/Befürchtung schon länger. Die Jugend kennt ja nur noch Wischen und Klicken ... Wenn die aktuelle "Generation Smartphone" in vollem Umfang ins Berufsleben schwappt, wird es spannend. Mal sehen, wann sie dann feststellen, dass berufliche Kommunikation per WhatsApp eben nicht geht. Dann hilft es auch nicht, auf "E-Mail" ähnlich ahnungslos schulterzuckend zu reagieren wie wir seinerzeit auf "Fax".

Dann darf man sich wohl auch von formellen Behördenschreiben, die (weitgehend) ohne Fehler auskommen, verabschieden.

Btw: Ich bin kein "frustrierter Alter", sondern mit digitalen Medien aufgewachsen (und zudem mit 40 auch noch gefühlt jung  8)). Das Kommunikationsverhalten der nächsten Generation macht mir aber Sorgen.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: BAT am 03.04.2020 11:45

Für seinen Arbeitsweg ist jeder selbst verantwortlich. Was interessiert es den AG, wie weit jemand pendelt oder nicht pendelt. Warum sollte der AG irgendwelche Pendeldistanzen erwarten? Wo der AN wohnt, ist seine Sache.

Weil es seine Kosten sein können. Unser Arbeitgeber hat die einzelnen Stellen zusammengelegt und zahlt Altfällen nun besondere Pendlerkosten, teils seit 20 oder 30 Jahre. Ist sehr oft bei Kreisreformen passiert und hält an.

Zudem wird viel zu viel Pendelstrecke erwartet, daß schlägt auf alle AN und AG durch. Wollten die Jobcenter nicht mal zwei Stunden netto für einen Weg als Grenze ansetzen?

Wir sollen also aufpassen, uns Gesellschaft (und die sind ALLE gefragt) zu sehr zu einer Pendlernation zu entwickeln mit allen Folgeproblemen.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Organisator am 03.04.2020 11:46
Mal sehen, wann sie dann feststellen, dass berufliche Kommunikation per WhatsApp eben nicht geht.

Warum denn nicht dienstliche Messanger-Dienste anbieten?
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Organisator am 03.04.2020 11:51
Wir sollen also aufpassen, uns Gesellschaft (und die sind ALLE gefragt) zu sehr zu einer Pendlernation zu entwickeln mit allen Folgeproblemen.

Es sollte doch jedem freistehen, sich auf einen Job mit langen Wegstrecken bewerben zu dürfen! Und warum sollte sich der Arbeitgeber in die Wegstrecken seiner Beschäftigten einmischen?

Ansonsten hätte ich schon eine Idee, Wegstrecken zu kürzen. Arbeit von zu Hause - Home-Office. Aber nein, das geht ja nicht, erstmal müssen die Gehälter erhöht werden ;)
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 03.04.2020 11:55

Für seinen Arbeitsweg ist jeder selbst verantwortlich. Was interessiert es den AG, wie weit jemand pendelt oder nicht pendelt. Warum sollte der AG irgendwelche Pendeldistanzen erwarten? Wo der AN wohnt, ist seine Sache.

Weil es seine Kosten sein können. Unser Arbeitgeber hat die einzelnen Stellen zusammengelegt und zahlt Altfällen nun besondere Pendlerkosten, teils seit 20 oder 30 Jahre. Ist sehr oft bei Kreisreformen passiert und hält an.

Zudem wird viel zu viel Pendelstrecke erwartet, daß schlägt auf alle AN und AG durch. Wollten die Jobcenter nicht mal zwei Stunden netto für einen Weg als Grenze ansetzen?

Wir sollen also aufpassen, uns Gesellschaft (und die sind ALLE gefragt) zu sehr zu einer Pendlernation zu entwickeln mit allen Folgeproblemen.

AG erwarten überhaupt keine Pendelstrecke, das ist ein reines AN-Problem, wo er seinen Wohnsitz nimmt oder verlagert oder nicht verlagert - und ein AG, der das zu seinem Problem macht, ist selbst schuld, wie AN, die AG-Probleme zu ihren machen.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 03.04.2020 11:56
Die „Digital Natives“ versagen gerade reihenweise bei der Nutzung digitaler Arbeitsumgebungen und Methoden der Zusammenarbeit, weil viele von ihnen nur Bildschirmwischer sind.

Ist das eine These - oder gefestigte Beobachtung?

Ich habe diese Sorge/Befürchtung schon länger. Die Jugend kennt ja nur noch Wischen und Klicken ... Wenn die aktuelle "Generation Smartphone" in vollem Umfang ins Berufsleben schwappt, wird es spannend. Mal sehen, wann sie dann feststellen, dass berufliche Kommunikation per WhatsApp eben nicht geht. Dann hilft es auch nicht, auf "E-Mail" ähnlich ahnungslos schulterzuckend zu reagieren wie wir seinerzeit auf "Fax".

Dann darf man sich wohl auch von formellen Behördenschreiben, die (weitgehend) ohne Fehler auskommen, verabschieden.

Btw: Ich bin kein "frustrierter Alter", sondern mit digitalen Medien aufgewachsen (und zudem mit 40 auch noch gefühlt jung  8)). Das Kommunikationsverhalten der nächsten Generation macht mir aber Sorgen.

Beobachtung.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: WasDennNun am 03.04.2020 11:57
Viele Führungskräfte müssen sich erstmal daran gewöhnen, dass ihre Führung sich nicht auf Anwesenheitskontrolle beschränkt, und beim Führen von Menschen im Home Office man stärker erkennen können muss, welche Leistung erwartet werden kann.

Da habe ich ein anderes Verständnis zur Rolle einer Führungskraft. Führung kann sich noch nie auf Anwesenheitskontrolle beschränkt haben, sondern muss auf Leistungserbringung ausgerichtet sein.
Da bin ich voll bei dir, aber bei vielen Führungskräften (als behördliche als auch in der pw) war oft unterschwellig das Argument gegen Home Office eben dieses: Wie soll ich denn dann die Kollegen kontrollieren.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: WasDennNun am 03.04.2020 12:03
Für seinen Arbeitsweg ist jeder selbst verantwortlich. Was interessiert es den AG, wie weit jemand pendelt oder nicht pendelt. Warum sollte der AG irgendwelche Pendeldistanzen erwarten? Wo der AN wohnt, ist seine Sache.
Richtig, und wenn der AG einen guten Mitarbeiter haben möchte, der sagt, ich komme nur, wenn ich 2-3 Tage Home Office machen kann, dann interessiert es den AG weiterhin nicht,wie weit derjenige pendelt, sondern gibt ihm diese Möglichkeiten.
(Bei mir war es dem AG auch schnuppe das ich 10min Fahrzeit haben).
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Kryne am 03.04.2020 12:05
Also wir haben mindestens eines kreisanghörige Stadt, die das Schichtsystem so ausführt, daß alle Stunden von allen Mitarbeitern weiterhin geleistet werden. Also von Montag bis Samstag von 06:00 bis 21:00 Uhr.

Wir als Kreis machen das anders und zwar mit halber Kraft, jeden zweiten Tag Home-Office, was faktisch nicht arbeiten bedeutet.

Ich halte das für fahrlässig, denn die Arbeit wird in vielen Bereichen, nicht weniger, sondern mehr.

Also bei uns klappt es bisher gut, denn es gab von Oben ganz klare Regelungen, dass auf viele "freiwillige Dienstleistungen" in der Krise jetzt verzichtet wird.

Natürlich bleiben auch manche Sachen liegen die man später abarbeiten muss, so ist es nicht, aber im großen und ganzen funktioniert es mit halber Kraft, aber nur weil endlich mal von Oben klare Ansagen kamen das manche Dinge jetzt einfach nicht mehr gemacht werden für eine Weile.

Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: DiVO am 03.04.2020 12:07
Mal sehen, wann sie dann feststellen, dass berufliche Kommunikation per WhatsApp eben nicht geht.

Warum denn nicht dienstliche Messanger-Dienste anbieten?

Gibt doch ganz tolle Lösungen bereits am Markt, z.B. Microsoft Teams.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: BAT am 03.04.2020 12:10


Natürlich bleiben auch manche Sachen liegen die man später abarbeiten muss, so ist es nicht, aber im großen und ganzen funktioniert es mit halber Kraft, aber nur weil endlich mal von Oben klare Ansagen kamen das manche Dinge jetzt einfach nicht mehr gemacht werden für eine Weile.

Und das ist doch die Fahrlässigkeit, weil es anders geht. Volle Stunden von Allen Arbeitnehmer sind problemlos in der nicht zuschlagspflichtigen Zeit möglich. Warum stellt man sich da so an?

Pendlerstrecken: hier sehe ich schon eine ökologische Verantwortung bei öffentlichen Arbeitgeber, bei privaten noch viel mehr, Stichwort FFF.

Niveau der jungen Generation: mindestens einen Abschlussgrad herunter brechen: Akademiker von heute höchsten auf FH Niveau, FH-Absolventen höchsten Ausbildungsniveau, Auszubildende: höchsten Hilfsarbeiter-Niveau. Das hat aber nichts mit der Digitalisierung zu tun, sondern mit dem Schulsystem. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: RsQ am 03.04.2020 12:11
Gibt doch ganz tolle Lösungen bereits am Markt, z.B. Microsoft Teams.

Mir ging es ja nicht (nur) um Kollaborationstools in Teams - es geht auch um die Kommunikation der öffentlichen Verwaltung mit dem Bürger. Briefe schreiben kann/will die junge Generation nicht (mehr), WhatsApp ist aus mehreren Gründen ungeeignet. Mal sehen, wann der "Knall" kommt ...
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: WasDennNun am 03.04.2020 12:16
Niveau der jungen Generation: mindestens einen Abschlussgrad herunter brechen: Akademiker von heute höchsten auf FH Niveau, FH-Absolventen höchsten Ausbildungsniveau, Auszubildende: höchsten Hilfsarbeiter-Niveau. Das hat aber nichts mit der Digitalisierung zu tun, sondern mit dem Schulsystem. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel.
Du hast Promovierte auf Dipl. Niveau vergessen  ;)
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Kryne am 03.04.2020 12:16


Natürlich bleiben auch manche Sachen liegen die man später abarbeiten muss, so ist es nicht, aber im großen und ganzen funktioniert es mit halber Kraft, aber nur weil endlich mal von Oben klare Ansagen kamen das manche Dinge jetzt einfach nicht mehr gemacht werden für eine Weile.

Und das ist doch die Fahrlässigkeit, weil es anders geht. Volle Stunden von Allen Arbeitnehmer sind problemlos in der nicht zuschlagspflichtigen Zeit möglich. Warum stellt man sich da so an?



Warum soll man seine Mitarbeiter so dermassen anpissen, wenn man für 4-6 Wochen auch mal auf "sinnlose" Arbeiten verzichten kann ?

Jetzt bekommt halt ein paar Wochen nicht jeder Bürger der mal ein Taschentuch auf dem Gehweg entdeckt hat den Hintern gepudert und der Bauhof fährt nicht sofort raus, nur weil einem Patienten mal ein Furz quer sitzt.

Wenn man den Leuten sagt, dass sie jetzt auch mal bis 21 Uhr oder so arbeiten müssen und keine Gleitzeit haben, dann flattert von 50% am nächsten Tag der gelbe Zettel rein, den man ja aktuell sogar für 14 Tage telefonisch bekommt.

Bevor bei uns die Anwesenheitspflicht aller 60+ Mitarbeiter und aller "Risikogruppen" aufgehoben wurde, hatten sich 90% von denen schon krankschreiben lassen.

Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: BAT am 03.04.2020 12:24
Wenn man die Mitarbeiter dadurch anpisst, die vertragliche Arbeitszeit abzuleisten, ohne in Randzeiten oder andere gefährliche Gewässer abzudriften, sehe ich schlicht eine sehr laxe Arbeitshaltung bei Euch.

Zumal die Aufgaben insgesamt durch die Krise steigen. Da muss man auch mal in anderen Bereichen aushelfen, die derzeit stark erhöhtes Arbeitsaufkommen haben bzw. noch bekommen werden.

Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Kryne am 03.04.2020 12:37
Wenn man die Mitarbeiter dadurch anpisst, die vertragliche Arbeitszeit abzuleisten, ohne in Randzeiten oder andere gefährliche Gewässer abzudriften, sehe ich schlicht eine sehr laxe Arbeitshaltung bei Euch.

Zumal die Aufgaben insgesamt durch die Krise steigen. Da muss man auch mal in anderen Bereichen aushelfen, die derzeit stark erhöhtes Arbeitsaufkommen haben bzw. noch bekommen werden.

Tja wenn du halbtags Kräften die normal von 8 bis 12 arbeiten jetzt sagst, dass sie von 16 bis 20 Uhr arbeiten sollen, dann dürfte es keinen wundern, dass sie kein Bock drauf haben.

Unsere unglaublich gute Gleitzeitregelung ist ein hohes Gut im Haus und eine so liberale Regelung habe ich auch noch nirgendwo sonst gesehen. Das würden sich halt einige nicht nehmen lassen bzw. sind auch einige drauf angewiesen, gerade jetzt bei geschlossenen Kitas etc.


Die A und B Schicht dürfen bei uns auch zu keinem Zeitpunkt gleichzeitig im Haus sein. In der B woche hat die A Schicht ein absolutes Betretungsverbot. Einer aus der A Schicht wollte in der B Woche gerade etwas aus seinem Büro holen und wurde am Eingang abgewiesen.

Wie willst du in einem 6-21 Uhr Schichtsystem sicherstellen, dass zu keinem Zeitpunkt A und B gleichzeitig im Haus sind ? Also ja klar du kannst Zeiten festlegen, aber du müsstest dann auch überwachen zu 100% das alle die Zeiten einhalten. Theoretisch musst du sogar jedes Scheißhaus kontrollieren ob nicht noch ein A draufsitzt, wenn B ins Haus kommt. A und B dürfen sich auch nicht im Parkhaus, Treppenhaus oder sonstwo begegnen. Der organisatorische Aufwand wäre je nach größe der Behörde GIGANTISCH.

Viel mehr sollte man das ganze jetzt mal als Chance sehen auch in Zukunft sinnlose Arbeiten wegfallen zu lassen und die Effizienz in allen Bereichen zu erhöhen. Das schafft Raum und erlaubt es die wichtigen Projekte effektiver und schneller bearbeiten zu können.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: BAT am 03.04.2020 12:42
Man kann sich aber wirklich anstellen.

Ihr braucht doch nur zwei Schichten: einmal von 6:00 bis 13 Uhr und dann von 13:30 Uhr bis 20:00 Uhr, das ganze am Samstag mit verkürzten Zeiten.

Ich verstehe das Problem nicht.

Bei uns wird - zumindest beim Bürgertelefon, Kontaktermittlung, Quarantäneweisung ohne Maulen auch am Sonntag gearbeitet.

Schlechte, sehr schlechte Arbeitshaltung.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: WasDennNun am 03.04.2020 13:15
Der organisatorische Aufwand wäre je nach größe der Behörde GIGANTISCH.
und absolut überflüssig.

Und bestimmt gibt es Ehepaare wo der eine in A ist und der andere in B  ;D
Weil sie ja wechselseitig auf die Kinder aufpassen müssen. ::) :o 8)
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Kryne am 03.04.2020 13:15
Gerade im Anbetracht der Tatsache, dass wir gerade merken, dass man auf einmal (bei Wegfall von vielen "nicht Kernaufgaben") mit etwas über 50% der Belegschaft noch "fast" Alles geregelt bekommt, würde ich mir persönlich verarscht vorkommen Samstags arbeiten zu müssen.

Würde ich persönlich auch nicht machen. Arbeitshaltung hin oder her. Ich würde in so einem Fall auch lieber mal wie viele Andere meinen Arzt telefonisch bemühen.

Ganz besonders weil ich, wenn man mir entsprechende die technischen Vorraussetzungen schaffen würde seitens des AG, gerade 70% meiner Arbeit auch von Zuhause erledigen könnte. Weitere 20% wären Baustellentermine die ich auch von Zuhause aus wahrnehmen könnte, sofern diese nicht sowieso aktuell ausfallen. Lediglich für 10% muss ich im Büro sein, weil ich auf Papierakten angewiesen bin oder Ausdrucke / Briefe in die Post geben müsste bzw. Unterschriften einsammeln müsste.


Alles was mit Corona im großen und ganzen zutun hat, wird bei uns in der Kommune sowieso nicht behandelt, da ist bei uns zu 95% der Kreis zuständig. Bei uns fällt also nicht wirklich viel "Mehrarbeit" an.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Kryne am 03.04.2020 13:17
Der organisatorische Aufwand wäre je nach größe der Behörde GIGANTISCH.
und absolut überflüssig.

Und bestimmt gibt es Ehepaare wo der eine in A ist und der andere in B  ;D
Weil sie ja wechselseitig auf die Kinder aufpassen müssen. ::) :o 8)

Tatsächlich gibt es zwei Ehepaare in der Verwaltung und es war organisatorisch ganz schön schwer diese in die jeweils gleichen Gruppen zu bekommen, weil die beiden Männer jeweils im Bauhof sind was auch wieder Einfluss auf Rufbereitschaften usw. hat.

Da ist der AG auch ganz von alleine drauf gekommen sogar :D
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: BAT am 03.04.2020 13:38

Alles was mit Corona im großen und ganzen zutun hat, wird bei uns in der Kommune sowieso nicht behandelt, da ist bei uns zu 95% der Kreis zuständig. Bei uns fällt also nicht wirklich viel "Mehrarbeit" an.

Das ist sicherlich richtig, daher sind die Aufgaben hier auch flächendeckend auf 150 % angestiegen. Aber auch hier kümmern sich die kreisangehörigen Gemeinden um Sozialleistungen.

Ich denke schon, hier wird relativ schnell klar sein, daß viele Bedarfsgemeinschaften sich nicht mehr riechen können. Dürfte so langsam durchschlagen.

Ein immenser Aufwand in Bezug auf Inobhutnahmen, Änderung der Leistungen, aber auch in Bezug auf Refinanzierung (Kurzarbeit).
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Leppy am 03.04.2020 16:52
Hallo liebe Foristen,

ich würde ganz gern mal Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt hören:

Ich bin im reinen öffentlichen Dienst tätig, werde gemäß TVÖD SuE bezahlt.
 
Die Verhandlungen zur Kurzarbeit habe ich verfolgt. Wenn ich es richtig verstanden habe wurde mit dem VKA am 02.04 ein Eckpunktepapier auf den Weg gebracht mit einer Erklärungsfrist bis zum 15. April.
 
Hier ist KEINE Kurzarbeit für den Sozial- und Erziehungsdienst vorgesehen. Bis zur Unterzeichnung findet keine Anwendung heisst es ferner.
 
Nun haben die Mitarbeiter unseres öffentlichen Trägers, inklusive mir, heute am Freitag ca. 13 Uhr eine Betriebsvereinbarung per E-Mail übersandt bekommen, welche die Kurzarbeit per sofort regeln soll.
Diese Vereinbarung ist vom 01.04 und gültig bis zum 31.04.
Die Aufstockung beträgt demnach für:
 
EG S2 bis S4 bzw EG 2 bis EG 7 von gesetzlich 60% auf 83%, mit Kind/ern von 67% auf 90%
 
und EG S7 bis S18 bzw. EG 8 bis EG 15Ü von gesetzlich 60% auf 78%, mit Kind/ern von 67% auf 85%.
 
Nun meine Frage, hat diese Betriebsvereinbarung eine Gültigkeit bzw. verliert sie diese sobald der VKA den neuen Tarifvertrag frei gibt?
 
Unser Betriebsrat und die Verwaltung sind ebenfalls seit heute Freitag, 13 Uhr im Urlaub, so dass hier keine Nachfrage möglich war.

Ist das nicht irgendwie seltsam? Bundesland ist Niedersachen.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 03.04.2020 16:57
Wenn eine Betriebsvereinbarung geschlossen werden kann, handelt es sich um einen AG in privater Rechtsform und somit nicht um öD.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Leppy am 03.04.2020 17:01
Wenn eine Betriebsvereinbarung geschlossen werden kann, handelt es sich um einen AG in privater Rechtsform und somit nicht um öD.

Doch, wir sind reiner öffentlicher Dienst, das wundert mich ja. Wurde mal in den 70ern so gemacht , und dann nie wieder rückgängig, weil zu teuer.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Kryne am 03.04.2020 17:08
Dann gilt diese "Betriebsvereinbarung" nicht.

Vereinbarung würde ja auch bedeuten, dass etwas vereinbart wurde, da gehören immer zwei Seiten dazu. Mit wem hat der AG das denn vereinbart ? Hat euer Personalrat einfach zugestimmt oder wie ? Wenn ja, warum ?

Hast du irgendetwas unterschrieben ?
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 03.04.2020 17:11
Wenn eine Betriebsvereinbarung geschlossen werden kann, handelt es sich um einen AG in privater Rechtsform und somit nicht um öD.

Doch, wir sind reiner öffentlicher Dienst, das wundert mich ja. Wurde mal in den 70ern so gemacht , und dann nie wieder rückgängig, weil zu teuer.

ÖD sind nur AG in öffentlicher Rechtsform. Dort gibt es dann einen PR, mit dem Dienstvereinbarungen geschlossen werden können. Wenn Betriebsvereinbarungen geschlossen werden können, gibt es einen Betriebsrat - und den gibt es nur bei AG in privater Rechtsform. AG in privater Rechtsform sind nicht öD.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Leppy am 03.04.2020 17:15
Dann gilt diese "Betriebsvereinbarung" nicht.

Vereinbarung würde ja auch bedeuten, dass etwas vereinbart wurde, da gehören immer zwei Seiten dazu. Mit wem hat der AG das denn vereinbart ? Hat euer Personalrat einfach zugestimmt oder wie ? Wenn ja, warum ?

Hast du irgendetwas unterschrieben ?

Geschäftsführung/ Vorsitz und Betriebsrat haben unterschrieben. Umso ärgerlicher das der Betriebsrat zeitgleich mit der Mail im Urlaub ist. Ich selbst habe nichts unterschrieben, aber natürlich werden die Mitarbeiter oben als Partei genannt.
Ganz unten in der BV steht noch, dass der TVÖD incl. Anlagen in seiner jeweils gültigen Fassung weiterhin Anwendung findet.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Leppy am 03.04.2020 17:22
Ich hatte in der Vergangenheit schon mal Kontakt zu Verdi wegen einer anderen Sache, auch hier wurde bestätigt öffentlicher Dienst/ der TVÖD gilt ausmahmlos.
Bin ja nicht umsonst Mitglied in der Gewekschaft, werde denen nochmal schreiben und anhand meiner Daten sehen sie ja wo ich arbeite. Mysteriös ... nach wie vor.

Streiken dürfen wir auch im Gegensatz zu vielen anderen „Sozis“, die bei privaten Trägern arbeiten. Dürften wir doch nicht, wenn es eine private Rechtsform wäre?
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 03.04.2020 17:33
Ich hatte in der Vergangenheit schon mal Kontakt zu Verdi wegen einer anderen Sache,

Da kannst Du ja froh sein, daß Unfähigkeit nicht so ansteckend wie Corona ist.


Zitat
auch hier wurde bestätigt öffentlicher Dienst/ der TVÖD gilt ausmahmlos.

Das sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte. Zahllose Einrichtungen in privater Rechtsform sind KAV-Mitglied und tarifgebunden, sie sind aber nicht öffentlicher Dienst - ebenso wie es Gemeinden gibt, die selbstverständlich öD sind, aber nicht Mitglied in einem KAV und somit nicht tarifgebunden sind.

Zitat
Bin ja nicht umsonst Mitglied in der Gewekschaft, werde denen nochmal schreiben und anhand meiner Daten sehen sie ja wo ich arbeite. Mysteriös ... nach wie vor.

Das tut mir sehr leid. So viel Geld herausgeworfen, um die Antifa zu unterstützen...

Zitat
Streiken dürfen wir auch im Gegensatz zu vielen anderen „Sozis“, die bei privaten Trägern arbeiten. Dürften wir doch nicht, wenn es eine private Rechtsform wäre?

Was für eine absolut abwegige Annahme.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Leppy am 03.04.2020 17:40


Zitat
Streiken dürfen wir auch im Gegensatz zu vielen anderen „Sozis“, die bei privaten Trägern arbeiten. Dürften wir doch nicht, wenn es eine private Rechtsform wäre?

Was für eine absolut abwegige Annahme.
[/quote]

Das war ja keine Annahme, sondern eine Frage. Deswegen die Fragezeichen. Hast es mir somit beantwortet, Danke.

Bisher dachte ich Verdi unterstützt uns, aber wenn mein Arbeitgeber durch BV regeln kann was er will, ist die Mitgliedschaft wohl hinfällig.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Thot am 03.04.2020 17:47
Niveau der jungen Generation: mindestens einen Abschlussgrad herunter brechen: Akademiker von heute höchsten auf FH Niveau, FH-Absolventen höchsten Ausbildungsniveau, Auszubildende: höchsten Hilfsarbeiter-Niveau. Das hat aber nichts mit der Digitalisierung zu tun, sondern mit dem Schulsystem. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel.

Nur weil jetzt jeder sprechende Primat mit einem Abi rausgeht, heißt es nicht, dass die auch in der Lage sind zu studieren.

Das akademische Niveau ist gleich geblieben, hat sich nur aufgeteilt (auch wenn das einige alte Diplomer nicht wahrhaben mögen).

Vom Niveau her ist es so:

Bachelor Berufsakademie < Bachelor private FH < Bachelor FH < Diplom FH < Bachelor Uni < Diplom Uni < Master FH < Master Uni

Solche Kuddelmuddel, wie einen Magister, wo man man nichts halbes und nichts ganzes lernt, lasse ich mal außen vor.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 03.04.2020 17:52
Inwiefern sollte der Absolvent einer öffentlichen Hochschule ein grundsätzlich höheres Niveau bieten als jener einer privaten Hochschule? Oder war das öD-bezogen und der Sperrholzklassenabsolvent hat schon während des Studiums Mangel und Entbehrungen des öD kennengelernt?
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Leppy am 03.04.2020 18:10
Ich habe auch die verpflichtende VBL. Die ist dann also nicht nur für den öffentlichen Dienst?
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 03.04.2020 18:18
Richtig. Gem. §19 Abs. 2 lit. c) und e) der Satzung der VBL steht sie auch AG in privater Rechtsform offen.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Leppy am 03.04.2020 18:21
Richtig. Gem. §19 Abs. 2 lit. c) und e) der Satzung der VBL steht sie auch AG in privater Rechtsform offen.

Aber Voraussetzung ist doch hier, dass der Arbeitgeber das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes in vollem Umfang oder ein Tarifrecht wesentlich gleichen Inhalts anwendet.

Widerspricht das nicht meiner oben genannten Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit?
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 03.04.2020 18:26
Nein. Das steht in keinem Zusammenhang zueinander.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: WasDennNun am 03.04.2020 18:59
Das akademische Niveau ist gleich geblieben, hat sich nur aufgeteilt (auch wenn das einige alte Diplomer nicht wahrhaben mögen).

Vom Niveau her ist es so:

Bachelor Berufsakademie < Bachelor private FH < Bachelor FH < Diplom FH < Bachelor Uni < Diplom Uni < Master FH < Master Uni
Interessant: Wie kommst du zu der Aussage: Diplom Uni < Master Uni ?
bzw. Diplom Uni < Master Uni

Ich dachte die wären jetzt alle gleichwertig.
Und vom Niveau (wenn ich mir die Inhalte in meinem Bereich der Informatik anschaue), dann würde ich was die echte wissenschaftliche Ausbildung angeht sagen: Master Uni <= Diplom Uni
Die ersten 6 Semester sind nach meinem Geschmack arg verschult und eher Richtung Doing mit wenig erzwungene Breite zum Erlernen von Lösungsstrategien etc..
Und wenn man es eingehalten hätte, dass nur ein drittel der Bachelor zum Master kommen, dann wäre da sicherlich auch das Niveau grösser.
Aber wie gesagt, nur mein Geschmack und Beobachtung aus Forschung und Lehre der letzten Dekaden, bin aber seit ~5 Jahren raus aus dem Geschäft.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Thot am 03.04.2020 19:14
Inwiefern sollte der Absolvent einer öffentlichen Hochschule ein grundsätzlich höheres Niveau bieten als jener einer privaten Hochschule? Oder war das öD-bezogen und der Sperrholzklassenabsolvent hat schon während des Studiums Mangel und Entbehrungen des öD kennengelernt?

Weil weniger Leute für private Studiengänge einen Haufen Geld ausgeben würde, wenn sie genauso leicht durchfallen könnten, wie auf einer öffentlichen Hochschule. Dann könnten die ja direkt auf eine staatliche gehen und sich das Geld sparen. In privaten Studiengängen kriegen die Studenten ja fast eine 1 zu 1 Betreuung und genau vorgegeben, was sie für die Prüfungen lernen müssen. In großen Unis werden oberflächliche Vorlesungen gehalten und man muss zusehen, dass man den Stoff versteht und lernt, so dass man die hochwissenschaftlichen Prüfungen besteht.

Und die privaten sehen auch zu, dass sie ihr Klientel durchbekommen. So machen sie Werbung für neue Kunden. Zu den Unis gehen die, die was von richtigen und renommierten Universitätsprofessoren lernen wollen. Bei privaten Studiengängen haben meist nicht einmal die meisten Dozenten promoviert oder gar habilitiert.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 03.04.2020 19:15
Abgesehen von den Unklarheiten in der Sachverhaltsschilderung, gehe ich - unter der Prämisse, daß der AG eine private Rechtsform hat und ein BR existiert - noch auf diesen Aspekt ein:

Nun haben die Mitarbeiter unseres öffentlichen Trägers, inklusive mir, heute am Freitag ca. 13 Uhr eine Betriebsvereinbarung per E-Mail übersandt bekommen, welche die Kurzarbeit per sofort regeln soll.
Diese Vereinbarung ist vom 01.04 und gültig bis zum 31.04.
Die Aufstockung beträgt demnach für:
 
EG S2 bis S4 bzw EG 2 bis EG 7 von gesetzlich 60% auf 83%, mit Kind/ern von 67% auf 90%
 
und EG S7 bis S18 bzw. EG 8 bis EG 15Ü von gesetzlich 60% auf 78%, mit Kind/ern von 67% auf 85%.
 
Nun meine Frage, hat diese Betriebsvereinbarung eine Gültigkeit bzw. verliert sie diese sobald der VKA den neuen Tarifvertrag frei gibt?

Eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit kann bei Geltung des TVÖD - eine mögliche tarifliche Vereinbarung, die derzeit in Vorbereitung ist, mal außer Acht gelassen - den AG nur (teilweise) von seiner Beschäftigungspflicht entbinden, was ich angesichts der aktuellen Situation ohnehin für nicht notwendig erachte, und die Arbeitspflicht der AN reduzieren. Sie kann nicht auf das Entgelt wirken. Der TVÖD hat den Entgeltanspruch abschließend geregelt, nur eine individuell vereinbarte abweichende Arbeitszeit führt zu einem veränderten Entgeltanspruch. Eine kollektivrechtliche Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit nach §87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG kann nach dem Willen der TVP mithin keine Wirkung auf das Entgelt haben. Eine abweichende Regelung zum Entgelt ist einer Betriebsvereinbarung nicht zugänglich, §77 Abs. 3 BetrVG.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 03.04.2020 19:26
Inwiefern sollte der Absolvent einer öffentlichen Hochschule ein grundsätzlich höheres Niveau bieten als jener einer privaten Hochschule? Oder war das öD-bezogen und der Sperrholzklassenabsolvent hat schon während des Studiums Mangel und Entbehrungen des öD kennengelernt?

Weil weniger Leute für private Studiengänge einen Haufen Geld ausgeben würde, wenn sie genauso leicht durchfallen könnten, wie auf einer öffentlichen Hochschule. Dann könnten die ja direkt auf eine staatliche gehen und sich das Geld sparen.

Und die privaten sehen auch zu, dass sie ihr Klientel durchbekommen. So machen sie Werbung für neue Kunden. Zu den Unis gehen die, die was von richtigen und renommierten Universitätsprofessoren lernen wollen. Bei privaten Studiengängen haben meist nicht einmal die meisten Dozenten promoviert oder gar habilitiert.

Bei einem teilweise um den Faktor 100 besseren Betreuungsschlüssel kann man nunmal eine intensivere Betreuung bieten. Ein komfortabler Sitzplatz ist auch viel wert. Und viele „richtige und renommierte Universitätsprofessoren“ sind in der Wissensvermittlung eher unterdurchschnittlicher Güte - zumal nicht wenige ihre Lehrverpflichtung eher als Last empfinden. Die miefigen öffentlichen Hochschulen sind was für Masochisten und arme Schlucker.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Thot am 03.04.2020 20:01
Inwiefern sollte der Absolvent einer öffentlichen Hochschule ein grundsätzlich höheres Niveau bieten als jener einer privaten Hochschule? Oder war das öD-bezogen und der Sperrholzklassenabsolvent hat schon während des Studiums Mangel und Entbehrungen des öD kennengelernt?

Weil weniger Leute für private Studiengänge einen Haufen Geld ausgeben würde, wenn sie genauso leicht durchfallen könnten, wie auf einer öffentlichen Hochschule. Dann könnten die ja direkt auf eine staatliche gehen und sich das Geld sparen.

Und die privaten sehen auch zu, dass sie ihr Klientel durchbekommen. So machen sie Werbung für neue Kunden. Zu den Unis gehen die, die was von richtigen und renommierten Universitätsprofessoren lernen wollen. Bei privaten Studiengängen haben meist nicht einmal die meisten Dozenten promoviert oder gar habilitiert.

Bei einem teilweise um den Faktor 100 besseren Betreuungsschlüssel kann man nunmal eine intensivere Betreuung bieten. Ein komfortabler Sitzplatz ist auch viel wert. Und viele „richtige und renommierte Universitätsprofessoren“ sind in der Wissensvermittlung eher unterdurchschnittlicher Güte - zumal nicht wenige ihre Lehrverpflichtung eher als Last empfinden. Die miefigen öffentlichen Hochschulen sind was für Masochisten und arme Schlucker.

Das bestätigt doch alles nur, dass die Uniabschlüsse ein höheres Niveau haben. Mit mundgerecht verpackten Häppchen, die den Stoff nur auf prüfungsrelevante Themen eingrenzen, kann auch jeder Sozialpädagoge die Relativitätstheorie herleiten.

Außerdem ist öffentliche Uni Sex, Drugs & Rock n Roll bis zum abwinken. Wären da nur nicht die ganzen Grün*innen und ähnliche Gruppierungen, die Sozial“wissenschaft“ meinen „studieren“ zu müssen...
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 03.04.2020 20:08
Inwiefern wäre das ein zulässiger Schluß aus meinen Ausführungen? Für den Bogen von einer exzellenten Betreuungsquote und der Anzahl der Studenten angemessenen Infrastruktur zu „mundgerecht verpackten Häppchen, die den Stoff nur auf prüfungsrelevante Themen eingrenzen“ muß man sich schon das Hirn ordentlich weggekokst haben. Wahrscheinlich erträgt man öffentliche Bedürfnisanstalten... ähm, ich meinte natürlich: Hochschulen wohl nicht.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: WasDennNun am 03.04.2020 20:36
Außerdem ist öffentliche Uni Sex, Drugs & Rock n Roll bis zum abwinken. Wären da nur nicht die ganzen Grün*innen und ähnliche Gruppierungen, die Sozial“wissenschaft“ meinen „studieren“ zu müssen...
Auch an TUs  :P
Aber nochmal zu meiner Frage:
Interessant: Wie kommst du zu der Aussage: Diplom Uni < Master Uni ?
bzw. Diplom Uni < Master FH
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Thot am 03.04.2020 21:06
Inwiefern wäre das ein zulässiger Schluß aus meinen Ausführungen? Für den Bogen von einer exzellenten Betreuungsquote und der Anzahl der Studenten angemessenen Infrastruktur zu „mundgerecht verpackten Häppchen, die den Stoff nur auf prüfungsrelevante Themen eingrenzen“ muß man sich schon das Hirn ordentlich weggekokst haben. Wahrscheinlich erträgt man öffentliche Bedürfnisanstalten... ähm, ich meinte natürlich: Hochschulen wohl nicht.

Von privaten Dienstleistern akkreditierte Studiengänge mit nicht promovierten angestellten „Professoren“ mit dem wissenschaftlichen Fundament des Landes der Dichter und Denker zu vergleichen ist schon schizophren. Gibt es überhaupt Absolventen solcher erkauften Abschlüsse, die es irgendwo zu was gebracht haben in der Wissenschaft oder Konzernspitze? Nee, höchstens in Papis Firma..

Du bist arbeitsrechtlich das beste, was ich je gesehen habe. Aber ich hoffe nicht, dass Du in der Personalauswahl für akademische Berufsgruppen entscheiden darfst.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Thot am 03.04.2020 21:11
Außerdem ist öffentliche Uni Sex, Drugs & Rock n Roll bis zum abwinken. Wären da nur nicht die ganzen Grün*innen und ähnliche Gruppierungen, die Sozial“wissenschaft“ meinen „studieren“ zu müssen...
Auch an TUs  :P
Aber nochmal zu meiner Frage:
Interessant: Wie kommst du zu der Aussage: Diplom Uni < Master Uni ?
bzw. Diplom Uni < Master FH

Sorry, hatte die Frage vorhin überlesen.

Den Vergleich zwischen Uni Diplom und FH Master fand ich ehrlich gesagt auch ein bisschen schwer. Der Master hat halt halt mehr Credits und insgesamt eine längere Regelstudienzeit. Dafür wird man mit dem Uni Diplom vielleicht eher eine Promotion machen können. Es ist schwer. Kann daher natürlich auch anders herum sein. ;)
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Leppy am 03.04.2020 21:42
Abgesehen von den Unklarheiten in der Sachverhaltsschilderung, gehe ich - unter der Prämisse, daß der AG eine private Rechtsform hat und ein BR existiert - noch auf diesen Aspekt ein:

Nun haben die Mitarbeiter unseres öffentlichen Trägers, inklusive mir, heute am Freitag ca. 13 Uhr eine Betriebsvereinbarung per E-Mail übersandt bekommen, welche die Kurzarbeit per sofort regeln soll.
Diese Vereinbarung ist vom 01.04 und gültig bis zum 31.04.
Die Aufstockung beträgt demnach für:
 
EG S2 bis S4 bzw EG 2 bis EG 7 von gesetzlich 60% auf 83%, mit Kind/ern von 67% auf 90%
 
und EG S7 bis S18 bzw. EG 8 bis EG 15Ü von gesetzlich 60% auf 78%, mit Kind/ern von 67% auf 85%.
 
Nun meine Frage, hat diese Betriebsvereinbarung eine Gültigkeit bzw. verliert sie diese sobald der VKA den neuen Tarifvertrag frei gibt?

Eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit kann bei Geltung des TVÖD - eine mögliche tarifliche Vereinbarung, die derzeit in Vorbereitung ist, mal außer Acht gelassen - den AG nur (teilweise) von seiner Beschäftigungspflicht entbinden, was ich angesichts der aktuellen Situation ohnehin für nicht notwendig erachte, und die Arbeitspflicht der AN reduzieren. Sie kann nicht auf das Entgelt wirken. Der TVÖD hat den Entgeltanspruch abschließend geregelt, nur eine individuell vereinbarte abweichende Arbeitszeit führt zu einem veränderten Entgeltanspruch. Eine kollektivrechtliche Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit nach §87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG kann nach dem Willen der TVP mithin keine Wirkung auf das Entgelt haben. Eine abweichende Regelung zum Entgelt ist einer Betriebsvereinbarung nicht zugänglich, §77 Abs. 3 BetrVG.


In der BV steht drin, dass die betriebliche wöchentliche Arbeitszeit von 39 auf bis zu 0 Stunden gesenkt wird. Jeder Arbeitnehmer wird über den individuellen  Beginn seiner/ihrer Kurzarbeit nach Abbau individueller Zeitguthaben informiert.
Es wird also Bereiche geben in denen nach wie vor 39Std gearbeitet wird. Man könne sich zwar für andere Bereiche zur Verfügung stellen steht dort, bezahlt wird jedoch nicht die Bereitschaft, sondern die tatsächlich geleisteten Stunden.
Mein persönlicher Einsatzort wurde aufgrund behördlicher Anordnung geschlossen, entsprechend lande ich bei 0 Std./Woche.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 03.04.2020 21:50
Inwiefern wäre das ein zulässiger Schluß aus meinen Ausführungen? Für den Bogen von einer exzellenten Betreuungsquote und der Anzahl der Studenten angemessenen Infrastruktur zu „mundgerecht verpackten Häppchen, die den Stoff nur auf prüfungsrelevante Themen eingrenzen“ muß man sich schon das Hirn ordentlich weggekokst haben. Wahrscheinlich erträgt man öffentliche Bedürfnisanstalten... ähm, ich meinte natürlich: Hochschulen wohl nicht.

Von privaten Dienstleistern akkreditierte Studiengänge mit nicht promovierten angestellten „Professoren“ mit dem wissenschaftlichen Fundament des Landes der Dichter und Denker zu vergleichen ist schon schizophren. Gibt es überhaupt Absolventen solcher erkauften Abschlüsse, die es irgendwo zu was gebracht haben in der Wissenschaft oder Konzernspitze? Nee, höchstens in Papis Firma..

Du bist arbeitsrechtlich das beste, was ich je gesehen habe. Aber ich hoffe nicht, dass Du in der Personalauswahl für akademische Berufsgruppen entscheiden darfst.

Lloyd Blankfein, William Boeing, Edward Lampert, Thomas Buberl, Oliver Zipse, Birgit Bohle, Alexander Doll, Christian Sewing...Dagegen sind die staatlichen Hochschulen seit der Bildungsexpansion Massenviehhaltung unter Umständen, die jeder Veterinär bei Schweinen beanstanden würde - zudem gesegnet mit einer Verwaltung, die alles mögliche ist, aber nicht auf die Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten und Lehrenden, für die genau diese Lehre Last und nicht Berufung ist.

Ich entscheide über die Einstellungskriterien für alle Berufsgruppen - und treffe abschließend alle Personalauswahlentscheidungen.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 03.04.2020 21:58
Abgesehen von den Unklarheiten in der Sachverhaltsschilderung, gehe ich - unter der Prämisse, daß der AG eine private Rechtsform hat und ein BR existiert - noch auf diesen Aspekt ein:

Nun haben die Mitarbeiter unseres öffentlichen Trägers, inklusive mir, heute am Freitag ca. 13 Uhr eine Betriebsvereinbarung per E-Mail übersandt bekommen, welche die Kurzarbeit per sofort regeln soll.
Diese Vereinbarung ist vom 01.04 und gültig bis zum 31.04.
Die Aufstockung beträgt demnach für:
 
EG S2 bis S4 bzw EG 2 bis EG 7 von gesetzlich 60% auf 83%, mit Kind/ern von 67% auf 90%
 
und EG S7 bis S18 bzw. EG 8 bis EG 15Ü von gesetzlich 60% auf 78%, mit Kind/ern von 67% auf 85%.
 
Nun meine Frage, hat diese Betriebsvereinbarung eine Gültigkeit bzw. verliert sie diese sobald der VKA den neuen Tarifvertrag frei gibt?

Eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit kann bei Geltung des TVÖD - eine mögliche tarifliche Vereinbarung, die derzeit in Vorbereitung ist, mal außer Acht gelassen - den AG nur (teilweise) von seiner Beschäftigungspflicht entbinden, was ich angesichts der aktuellen Situation ohnehin für nicht notwendig erachte, und die Arbeitspflicht der AN reduzieren. Sie kann nicht auf das Entgelt wirken. Der TVÖD hat den Entgeltanspruch abschließend geregelt, nur eine individuell vereinbarte abweichende Arbeitszeit führt zu einem veränderten Entgeltanspruch. Eine kollektivrechtliche Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit nach §87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG kann nach dem Willen der TVP mithin keine Wirkung auf das Entgelt haben. Eine abweichende Regelung zum Entgelt ist einer Betriebsvereinbarung nicht zugänglich, §77 Abs. 3 BetrVG.


In der BV steht drin, dass die betriebliche wöchentliche Arbeitszeit von 39 auf bis zu 0 Stunden gesenkt wird. Jeder Arbeitnehmer wird über den individuellen  Beginn seiner/ihrer Kurzarbeit nach Abbau individueller Zeitguthaben informiert.
Es wird also Bereiche geben in denen nach wie vor 39Std gearbeitet wird. Man könne sich zwar für andere Bereiche zur Verfügung stellen steht dort, bezahlt wird jedoch nicht die Bereitschaft, sondern die tatsächlich geleisteten Stunden.
Mein persönlicher Einsatzort wurde aufgrund behördlicher Anordnung geschlossen, entsprechend lande ich bei 0 Std./Woche.

Ich habe doch das relevante zur Betriebsvereinbarung ausgeführt. Zudem ist ein Abbau von Zeitguthaben auf dem Arbeitszeitkonto nur dann durch einseitige Erklärung durch den AG möglich, wenn die Vereinbarung dazu dies ausdrücklich zuläßt.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: WasDennNun am 04.04.2020 07:50
Den Vergleich zwischen Uni Diplom und FH Master fand ich ehrlich gesagt auch ein bisschen schwer. Der Master hat halt halt mehr Credits und insgesamt eine längere Regelstudienzeit. Dafür wird man mit dem Uni Diplom vielleicht eher eine Promotion machen können. Es ist schwer. Kann daher natürlich auch anders herum sein. ;)
Und wo siedelst das FH/Uni Diplom aus der Zeit vor MSc/BSc ein ?


Bzgl. Diskussion "gekaufte" Studiengänge. Also ich habe mehrfach als Dozent die Erfahrung gemacht, dass man genötigt wird mehr Studenten die Prüfung bestehen zu lassen. Und das nicht an privaten Hochschulen, sondern an staatlichen.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Otto1 am 04.04.2020 20:50
Den Vergleich zwischen Uni Diplom und FH Master fand ich ehrlich gesagt auch ein bisschen schwer. Der Master hat halt halt mehr Credits und insgesamt eine längere Regelstudienzeit. Dafür wird man mit dem Uni Diplom vielleicht eher eine Promotion machen können. Es ist schwer. Kann daher natürlich auch anders herum sein. ;)
Und wo siedelst das FH/Uni Diplom aus der Zeit vor MSc/BSc ein ?


Bzgl. Diskussion "gekaufte" Studiengänge. Also ich habe mehrfach als Dozent die Erfahrung gemacht, dass man genötigt wird mehr Studenten die Prüfung bestehen zu lassen. Und das nicht an privaten Hochschulen, sondern an staatlichen.

Quoten müssen erfüllt werden...
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Thot am 05.04.2020 16:35
Den Vergleich zwischen Uni Diplom und FH Master fand ich ehrlich gesagt auch ein bisschen schwer. Der Master hat halt halt mehr Credits und insgesamt eine längere Regelstudienzeit. Dafür wird man mit dem Uni Diplom vielleicht eher eine Promotion machen können. Es ist schwer. Kann daher natürlich auch anders herum sein. ;)
Und wo siedelst das FH/Uni Diplom aus der Zeit vor MSc/BSc ein ?


Bzgl. Diskussion "gekaufte" Studiengänge. Also ich habe mehrfach als Dozent die Erfahrung gemacht, dass man genötigt wird mehr Studenten die Prüfung bestehen zu lassen. Und das nicht an privaten Hochschulen, sondern an staatlichen.

Uni ist natürlich immer über FH anzusetzen. Wiederum ist FH in Fächern aus dem Bereich WiMINT natürlich höher anzusiedeln, als Uni in so Sachen wie GeWi, Päd. oder Phil.

Wenn das mit der Nötigung zur höheren Bestehquote an den staatlichen schon erfolgen soll, dann will ich nicht wissen, wie das die privaten machen.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 05.04.2020 16:39
Besteht irgendein Grund zur Annahme, daß eine staatliche Institution irgendetwas besser machte als eine private?
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: 2strong am 05.04.2020 16:42
Uni ist natürlich immer über FH anzusetzen. Wiederum ist FH in Fächern aus dem Bereich WiMINT natürlich höher anzusiedeln, als Uni in so Sachen wie GeWi, Päd. oder Phil.
Wir haben hier ganz offensichtlich einen angehenden Bildungsminister in unseren Reihen.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: WasDennNun am 05.04.2020 17:13
Uni ist natürlich immer über FH anzusetzen.
Also ist ein Uni Diplom (alt) klar höher anzusiedeln als ein FH MSc? und Uni MSc?
Zitat
Wiederum ist FH in Fächern aus dem Bereich WiMINT natürlich höher anzusiedeln, als Uni in so Sachen wie GeWi, Päd. oder Phil.
Finde absoluten Unsinn.
Ein Mathematiker ist höher anzusiedeln als ein Geschichtswissenschaftler?
Ein Dummschwätzer ist höher anzusiedeln als ein Philosoph?
Seltsames Weltbild.
Zitat
Wenn das mit der Nötigung zur höheren Bestehquote an den staatlichen schon erfolgen soll, dann will ich nicht wissen, wie das die privaten machen.
Willkommen in der Realität.
Insbesondere wenn man bedenkt, dass so etwas gefordert wird, auch wenn nominal mehr Studenten bestehen als im Vorsemester. Autsch.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Thot am 05.04.2020 17:51
Uni ist natürlich immer über FH anzusetzen.
Also ist ein Uni Diplom (alt) klar höher anzusiedeln als ein FH MSc? und Uni MSc?
Zitat

Nö, das war auf Deine Diplom-Frage bezogen

Wiederum ist FH in Fächern aus dem Bereich WiMINT natürlich höher anzusiedeln, als Uni in so Sachen wie GeWi, Päd. oder Phil.
Finde absoluten Unsinn.
Ein Mathematiker ist höher anzusiedeln als ein Geschichtswissenschaftler?
Ein Dummschwätzer ist höher anzusiedeln als ein Philosoph?
Seltsames Weltbild.
Zitat

Alle Fächer mit hohem Mathematik-Bezug sind natürlich anspruchsvoller, als Laberfächer. Was für eine Frage.


Wenn das mit der Nötigung zur höheren Bestehquote an den staatlichen schon erfolgen soll, dann will ich nicht wissen, wie das die privaten machen.
Willkommen in der Realität.
Insbesondere wenn man bedenkt, dass so etwas gefordert wird, auch wenn nominal mehr Studenten bestehen als im Vorsemester. Autsch.

Und wo erkennst Du in Deiner persönlichen Erfahrung/ Wahrnehmung die Kausalität zum niedrigen Niveau von Privatstudiengängen?
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 05.04.2020 17:53
Warum sollte er eine Ursache für Dein Hirngespinst liefern?
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: inter omnes am 05.04.2020 19:08
Also ich habe mehrfach als Dozent die Erfahrung gemacht, dass man genötigt wird mehr Studenten die Prüfung bestehen zu lassen. Und das nicht an privaten Hochschulen, sondern an staatlichen.

Hast du es denn mit dir machen lassen?
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: JahrhundertwerkTVÖD am 05.04.2020 19:40
Zählt bei den ganzen Vergleichen auch noch der Faktor Mensch?
Ist z.B. eine fachliche Koryphäe als Absolvent einer privaten Uni, welcher nur den wissenschaftlichen Weg einschlägt und nie einen Patienten behandeln wird, ein besserer Arzt, als der Kollege der seine Tätigkeit als Berufung sieht und den Bezug zum Patienten hat?

Oder aus dem technischen Bereich.
Es gibt genügend hochqualifizierte Uni Absolventen, welche hervorragend Richtlinien prüfen können und tolle Gutachter sind. Als Projektleiter, aber auch oft als Vorgesetzte absolute Nieten sind. Ohne Fähigkeiten auf Leute einzugehen.

Der Abschluss alleine ist nun wirklich nichtssagend.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Thot am 05.04.2020 19:50
Also haben FH Absolventen per se die besseren Soft Skills, weil sie das schlechtere Studium abgeschlossen haben? Wie toll müssen dann die Mitmenschen ohne Schulabschluss sein?

FH ist einfach eine Etage unter Uni. Um das zu vertuschen, nennen die sich doch jetzt fast alle Hochschule und bestehen auf university of Applied science. Die 6 Monate Pflichtpraktikum machen deren Absolventen dann zu praktisch besser geschulten. ;D
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: WasDennNun am 05.04.2020 20:43
Also ich habe mehrfach als Dozent die Erfahrung gemacht, dass man genötigt wird mehr Studenten die Prüfung bestehen zu lassen. Und das nicht an privaten Hochschulen, sondern an staatlichen.

Hast du es denn mit dir machen lassen?
Ich persönlich haben den Dekan auf die herausragende Leistung 10% mehr erfolgreiche Prüflinge in der ersten Runde mit dem gleichen Personalstamm "produziert" zu haben hingewiesen, und keinerlei Änderung an der Konzeption der Nachprüfung durchgeführt.
Natürlich mit dem Nebensatz, dass es für mich irrelevant ist, dass nur 50% bestanden haben und ich hoffe viele nach diesem ersten Semester erkannt haben, dass se das falsche Studium gewählt haben.

War halt zur Dot Com Blasen Zeit, wo jeder meinte Diplom Informatiker werden zu können.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: WasDennNun am 05.04.2020 20:51
Zählt bei den ganzen Vergleichen auch noch der Faktor Mensch?
Für mich persönlich ist er einer der wichtisten.
Zitat
Oder aus dem technischen Bereich.
Es gibt genügend hochqualifizierte Uni Absolventen, welche hervorragend Richtlinien prüfen können und tolle Gutachter sind. Als Projektleiter, aber auch oft als Vorgesetzte absolute Nieten sind. Ohne Fähigkeiten auf Leute einzugehen.
Richtig, Ich frage mich auch warum ein Projektleiter studiert haben sollte.
Einige der sehr gute Projektleiter die ich kennengelernt habe haben kein Studium abgelegt.
Zitat
Der Abschluss alleine ist nun wirklich nichtssagend.
Richtig, aber ich habe noch nie einen guten Wissenschaftler kennengelernt, der keinen Abschluss hatte.
Aber - wie oben erwähnt - schon einige gute Projektleiter.

Ich brauchen kein Diplom in Informatik fürs Projektmanagment und auch nicht um was zu programmieren.
Rausgeschmissenes Geld an der Hochschule.

Aber leider denkt ja der öD noch: Abschluss ist alles.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: WasDennNun am 05.04.2020 20:54
Nö, das war auf Deine Diplom-Frage bezogen
Meine Diplom Frage war ja eben die, wie oder wo du das "klassische " Diplom im Bezug auf das "durcheinander" Msc/Bsc FH/Uni einordnest.

Immerhin haben sich ja die Studieninhalte / Wege geändert.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: WasDennNun am 05.04.2020 20:58
Alle Fächer mit hohem Mathematik-Bezug sind natürlich anspruchsvoller, als Laberfächer. Was für eine Frage.

Das sehe ich (als Informatiker, der auch mal über die Ethik seinen Handels nachdenkt) anders.

Insbesondere weil ich eben schon viele Ings. etc. an eben diesen existenziellen Fragestellungen scheitern gesehen habe.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: WasDennNun am 05.04.2020 21:18
Und wo erkennst Du in Deiner persönlichen Erfahrung/ Wahrnehmung die Kausalität zum niedrigen Niveau von Privatstudiengängen?
Da ich persönlich keine Erfahrung mit einem niedrigen Niveau von Privatstudiengänge gemacht habe, habe ich mich auch nicht dazu geäußert.

Ich haben mich nur aus meiner persönlichen Erfahrung dazu geäußert, dass in nicht privaten Studiengängen es "auch" durch gewunken wird (oder man aufgefordert wird mehr durch zu winken).

Und andererseits ist es ja nur eine persönliche Behauptung von dir, das grundsätzlich Privatstudiengänge das ein neidriges Niveau haben.

(Oder hast du ein solchen Studiengang genossen und beklagst dich jetzt über dein niedriges Niveau?)
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: JahrhundertwerkTVÖD am 05.04.2020 21:23
Ich habe nicht gesagt dass FH Leute besser sind als Uni Leute.
Mir ging es einzig um den Faktor Mensch, mit all seinen Vor- und Nachteilen.
Ein Abschluss oder Titel steht für mich nicht an erster Stelle.
Es gibt in allen sozialen Schichten ganz tolle Leute, aber halt auch Deppen.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 05.04.2020 21:27
Es gibt auch in allen sozialen Schichten Akademiker....
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: WasDennNun am 05.04.2020 21:29
Ich habe nicht gesagt dass FH Leute besser sind als Uni Leute.
Hat das wer behauptet?
Zitat
Mir ging es einzig um den Faktor Mensch, mit all seinen Vor- und Nachteilen.
Ein Abschluss oder Titel steht für mich nicht an erster Stelle.
Es gibt in allen sozialen Schichten ganz tolle Leute, aber halt auch Deppen.
Bin ich voll bei dir.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Thot am 05.04.2020 21:31
Und wo erkennst Du in Deiner persönlichen Erfahrung/ Wahrnehmung die Kausalität zum niedrigen Niveau von Privatstudiengängen?
Da ich persönlich keine Erfahrung mit einem niedrigen Niveau von Privatstudiengänge gemacht habe, habe ich mich auch nicht dazu geäußert.

Ich haben mich nur aus meiner persönlichen Erfahrung dazu geäußert, dass in nicht privaten Studiengängen es "auch" durch gewunken wird (oder man aufgefordert wird mehr durch zu winken).

Und andererseits ist es ja nur eine persönliche Behauptung von dir, das grundsätzlich Privatstudiengänge das ein neidriges Niveau haben.

(Oder hast du ein solchen Studiengang genossen und beklagst dich jetzt über dein niedriges Niveau?)

Ich habe einen Master von einer staatlichen Uni.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: JahrhundertwerkTVÖD am 05.04.2020 21:32
Ich hatte den Beitrag von Spid so interpretiert.
Also haben FH Absolventen per se die besseren Soft Skills, weil sie das schlechtere Studium abgeschlossen haben? Wie toll müssen dann die Mitmenschen ohne Schulabschluss sein?

FH ist einfach eine Etage unter Uni. Um das zu vertuschen, nennen die sich doch jetzt fast alle Hochschule und bestehen auf university of Applied science. Die 6 Monate Pflichtpraktikum machen deren Absolventen dann zu praktisch besser geschulten. ;D
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 05.04.2020 21:36
Ich hatte den Beitrag von Spid so interpretiert.
Also haben FH Absolventen per se die besseren Soft Skills, weil sie das schlechtere Studium abgeschlossen haben? Wie toll müssen dann die Mitmenschen ohne Schulabschluss sein?

FH ist einfach eine Etage unter Uni. Um das zu vertuschen, nennen die sich doch jetzt fast alle Hochschule und bestehen auf university of Applied science. Die 6 Monate Pflichtpraktikum machen deren Absolventen dann zu praktisch besser geschulten. ;D

Das ist nicht mein Beitrag.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: JahrhundertwerkTVÖD am 05.04.2020 21:39
Sorry!!

Ist nicht ganz so übersichtlich übers Handy Display
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: WasDennNun am 05.04.2020 21:50
Ich habe einen Master von einer staatlichen Uni.
Ich ein Diplom einer staatlichen Uni.
Aber dadurch fühle ich mich nicht qualifiziert über die Güte der Abschlüsse von nicht-staatlichen Unis zu urteilen.
Allerdings habe ich persönlich keine schlechte Erfahrung mit solchen Absolventen gemacht.
Allerdings waren diese Erfahrungen auch nicht im wissenschaftlichen Bereich, sondern im praktischen/wirtschaftlichen.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Infa am 06.04.2020 06:40
und ich dachte schon, dass ich mich beim Thread verklickt habe.....

Kann man für das Thema "Schwanzvergleich" oder "FH/Uni wer ist geiler" ein neuen Thread erstellen ?

Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: WasDennNun am 06.04.2020 08:51
und ich dachte schon, dass ich mich beim Thread verklickt habe.....

Kann man für das Thema "Schwanzvergleich" oder "FH/Uni wer ist geiler" ein neuen Thread erstellen ?
Ja, kann man.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: mumble am 06.04.2020 09:22
Abgesehen von den Unklarheiten in der Sachverhaltsschilderung, gehe ich - unter der Prämisse, daß der AG eine private Rechtsform hat und ein BR existiert - noch auf diesen Aspekt ein:

Nun haben die Mitarbeiter unseres öffentlichen Trägers, inklusive mir, heute am Freitag ca. 13 Uhr eine Betriebsvereinbarung per E-Mail übersandt bekommen, welche die Kurzarbeit per sofort regeln soll.
Diese Vereinbarung ist vom 01.04 und gültig bis zum 31.04.
Die Aufstockung beträgt demnach für:
 
EG S2 bis S4 bzw EG 2 bis EG 7 von gesetzlich 60% auf 83%, mit Kind/ern von 67% auf 90%
 
und EG S7 bis S18 bzw. EG 8 bis EG 15Ü von gesetzlich 60% auf 78%, mit Kind/ern von 67% auf 85%.
 
Nun meine Frage, hat diese Betriebsvereinbarung eine Gültigkeit bzw. verliert sie diese sobald der VKA den neuen Tarifvertrag frei gibt?

Eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit kann bei Geltung des TVÖD - eine mögliche tarifliche Vereinbarung, die derzeit in Vorbereitung ist, mal außer Acht gelassen - den AG nur (teilweise) von seiner Beschäftigungspflicht entbinden, was ich angesichts der aktuellen Situation ohnehin für nicht notwendig erachte, und die Arbeitspflicht der AN reduzieren. Sie kann nicht auf das Entgelt wirken. Der TVÖD hat den Entgeltanspruch abschließend geregelt, nur eine individuell vereinbarte abweichende Arbeitszeit führt zu einem veränderten Entgeltanspruch. Eine kollektivrechtliche Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit nach §87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG kann nach dem Willen der TVP mithin keine Wirkung auf das Entgelt haben. Eine abweichende Regelung zum Entgelt ist einer Betriebsvereinbarung nicht zugänglich, §77 Abs. 3 BetrVG.


In der BV steht drin, dass die betriebliche wöchentliche Arbeitszeit von 39 auf bis zu 0 Stunden gesenkt wird. Jeder Arbeitnehmer wird über den individuellen  Beginn seiner/ihrer Kurzarbeit nach Abbau individueller Zeitguthaben informiert.
Es wird also Bereiche geben in denen nach wie vor 39Std gearbeitet wird. Man könne sich zwar für andere Bereiche zur Verfügung stellen steht dort, bezahlt wird jedoch nicht die Bereitschaft, sondern die tatsächlich geleisteten Stunden.
Mein persönlicher Einsatzort wurde aufgrund behördlicher Anordnung geschlossen, entsprechend lande ich bei 0 Std./Woche.

Ich habe doch das relevante zur Betriebsvereinbarung ausgeführt. Zudem ist ein Abbau von Zeitguthaben auf dem Arbeitszeitkonto nur dann durch einseitige Erklärung durch den AG möglich, wenn die Vereinbarung dazu dies ausdrücklich zuläßt.

@Spid, beim Kurzarbeitergeld ist doch eine der Voraussetzungen, dass Überstunden abgebaut sind. Weist du ob Überstunden abgebaut sein müssen, wenn der Abbau der Überstunden vom Arbeitgeber nicht angeordnet werden kann? Oder ist es für die Beantragung von Kurzarbeitergeld dann unschädlich?
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 06.04.2020 09:39
Für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen für Kurzarbeit vorliegen, hier also, ob ein Arbeitsausfall durch flexible Arbeitszeitregelungen vermieden werden kann, sind allein die Regelungen maßgebend, von denen im jeweiligen Betrieb tatsächlich Gebrauch gemacht wird. Es wäre also bspw. nicht von den Betriebsparteien zu verlangen, extra dafür neue Regelungen zu schaffen oder bereits länger existierende zu ändern.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Oberhausen1989 am 06.04.2020 11:25
Moin zusammen!

Ich weiß nicht ob auf 16 Seiten die Frage schon gestellt worden ist, daher mich bitte nicht steinigen...

Bei uns im Fachbereich stellen sich einige die Frage, ob hier auch Kurzarbeit greifen könnte. Wir befinden uns derzeit zu 90% im Home Office und 10% im Büro (um neue Arbeit zu holen).

Aktuell ist es in unserem Bereich noch "ruhig". Jedoch folgen ab Mitte April wieder massig Folge- u. Neuanträge in verschiedenen Schulischen Bereichen (Schoko-Ticket, BaföG usw.) Daher wäre genug Arbeit für uns da die im Home Office erledigt werden könnten.

Daher würden wir gerne wissen, ob Kurzarbeiter-Geld für alle Bereiche pauschal herangezogen wird oder wird im einzelnen geschaut, ob noch gearbeitet werden kann?

Danke
Oberhausen1989
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 06.04.2020 11:38
Derzeit ist Kurzarbeit im eigentlichen Sinne bei Geltung des TVÖD nur aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarung möglich. Möglicherweise gibt es demnächst eine tarifliche Regelung, die Kurzarbeit durch kollektive Vereinbarung ermöglicht.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Kat am 06.04.2020 11:50
Kurzarbeit kommt doch auch nur zum Tragen, wenn es wenig Arbeit gibt und nicht wenn es mehr gibt. Außerdem soll die Kernverwaltung aus der Regelung ausgenommen werden, eben weil es bei ihr unwahrscheinlich ist, daß es jemals zu Kurzarbeit kommt. Gerade aus den von Dir genannten Gründen, daß es mehr als weniger Anträge gibt.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: WasDennNun am 06.04.2020 11:51
Und ein AG kann - weil er versagt hat (hier Home Office bereitstellen) - sicherlich auch nicht Kurzarbeit machen lassen.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: 2strong am 06.04.2020 12:05
Für den Bereich der Kernverwaltung und den SuE-Bereich gilt der Tarif, der derzeit beraten wird, ohnehin nicht. Und ob er überhaupt in Kraft tritt, ist ja noch ungewiss.

Für Zuwendungsempfänger des Bundes kommt er jedenfalls schon mal nicht zur Anwendung.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 06.04.2020 12:13
Es wird ja aller Wahrscheinlichkeit nach im Tarifvertrag um betriebliche Normen gehen - und diese werden ja nicht durch Bezugnahmeklauseln oder Gleichstellungsabreden anwendbar, sondern regelmäßig durch Tarifbindung des AG. Mithin fallen Zuwendungsemfänger ohnehin raus.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: 2strong am 06.04.2020 13:04
Bin mir nicht sicher, ob ich Dir folgen kann. Die Zuwendungsempfänger sind doch bereits individualvertraglich regelmäßig zur Anwendung der Tarife verpflichtet. Daran würde es doch nicht scheitern.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 06.04.2020 13:24
Die Geltung betrieblicher Normen kann nicht einzelvertraglich vereinbart werden, sie ergibt sich aus §3 Abs. 2 TVG und setzt die Tarifgebundenheit des AG und mindestens eines AN voraus, siehe z.B. Franzen im Erfurter Kommentar.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Wastelandwarrior am 06.04.2020 13:54
Außerdem soll die Kernverwaltung aus der Regelung ausgenommen werden
Nein. Technisch wird die Kurzarebit nur für wenige Bereiche für zulässig erklärt werden. (nach allem was zu hören ist).
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: 2strong am 06.04.2020 15:25
Die Geltung betrieblicher Normen kann nicht einzelvertraglich vereinbart werden, sie ergibt sich aus §3 Abs. 2 TVG und setzt die Tarifgebundenheit des AG und mindestens eines AN voraus, siehe z.B. Franzen im Erfurter Kommentar.
Und Zuwendungsempfänger fallen dann mangels Eigenschaft als TVP aus dem Anwendungsbereich...
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 06.04.2020 15:28
Genau. Im kommunalen Bereich auch bedeutsam: Nichtmitglieder im KAV ebenso.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Wastelandwarrior am 06.04.2020 15:32
Nichtmitglieder im KAV ebenso.
Das wird tatsächlich ein Riesenspaß, wenn die das merken (wobei sie oft ja extra kein Mitglied sind UM nicht unter den TVöD zu fallen.)
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Kat am 06.04.2020 15:42
Außerdem soll die Kernverwaltung aus der Regelung ausgenommen werden
Nein. Technisch wird die Kurzarebit nur für wenige Bereiche für zulässig erklärt werden. (nach allem was zu hören ist).

Hast recht :)
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Tashibo am 06.04.2020 15:49
Die Geltung betrieblicher Normen kann nicht einzelvertraglich vereinbart werden, sie ergibt sich aus §3 Abs. 2 TVG und setzt die Tarifgebundenheit des AG und mindestens eines AN voraus, siehe z.B. Franzen im Erfurter Kommentar.
Und Zuwendungsempfänger fallen dann mangels Eigenschaft als TVP aus dem Anwendungsbereich...

Interessant, mich würde es mal interessieren wie die ganzen außeruniversitäre Forschungseinrichtungen machen wollen. Von zwei der großen AUFs soll eine mögliche Kurzarbeit per Betriebsvereinbarung ermöglicht werden. Wobei ich weder sehe das die möglich ist, noch das AUFs die Vorgaben der Arbeitsagenturen erfüllen. Hat hier ggf. einer Informationen, auch wenn etwas off-topic da (TVöD-Bund)
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: 2strong am 06.04.2020 16:28
Eine Anwendung des entsprechenden Tarifs bei den AUF (z.B. FhG, die das konkret beabsichtigte) ist unzulässig. Wenn Du dazu ne konkrete Frage hast, gerne auch per PN.
Titel: Antw:Kurzarbeit im öD
Beitrag von: Spid am 06.04.2020 16:33
Nichtmitglieder im KAV ebenso.
Das wird tatsächlich ein Riesenspaß, wenn die das merken (wobei sie oft ja extra kein Mitglied sind UM nicht unter den TVöD zu fallen.)

Ich habe schon vor Tagen vor diesem Hintergrund geschrieben:
Vielleicht ist den Tarifparteien ja auch mehr daran gelegen, die Tarifgebundenheit auf AG-Seite zu erhöhen.