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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: KaiBro am 18.01.2023 20:50

Titel: Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: KaiBro am 18.01.2023 20:50
Moin Moin,

vor kurzem habe ich diesen Thread eröffnet, wo mir mein Arbeitgeber keinen Urlaub genehmigt hat.
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,118767.0.html

Jetzt habe ich weitere Fragen bzw. über weitere Vorfälle zu berichten und frage euch daher um euren Rat.

Mitte Dezember hatte ich einen Außendiensttermin und habe mich bei einem Kollegen abgemeldet. Meinem FB fiel dies auf und fragte mich daraufhin wo ich gewesen bin. Ich sagte ihm das ich einen Außendiensttermin hatte und ahnte nichts böses. Zwei Tage später telefonierte ich mit der Dame, mit der ich den Außendiensttermin hatte. Sie berichtetet mir sofort von einem sehr wirren Anruf am Vormittag, wo sie ausgefragt wurde, wann sie sich mit mir getroffen hat, wielange wir uns getroffen haben und was besprochen wurde. Für mich ist dies Mitarbeiterüberwachung. Ich habe den Personalrat eingeschaltet, aber rausgekommen ist bislang nicht viel. Es kam zwar seitens der FB zu einer Entschuldigung, die ich erstmal auch akzeptiert habe, aber die nicht zufriedenstellend für mich war. Was würdet ihr unternehmen? Bislang wissen nur der Personalrat und die Betroffenen Personen davon.

Desweiteren habe ich aufgrund meines lange Zeit viel zu niedrigen Arbeitsplatzes Schulterbeschwerden.  Mein Arzt hat mir Physiotherapie verordnet und ich habe mir mehrere Termine gemacht. Der Physiotherapeut arbeitet nur vormittags und daher innerhalb der Kernarbeitszeit. Mein Arbeitgeber verweigert mir nun den Urlaub, da an manchen dieser Tage hohes Aufkommen an Bürger*innen ist und ich keine Vertretung habe, da diese einen neuen Arbeitsplatz übernehmen wird. Früher konnten wir halbe Tage Urlaub nehmen, aber dies ist nicht mehr möglich. Ansonsten hätte ich meine 14 Tage Resturlaub hierfür genommen, zumindest an einigen Tagen und unter Umständen eben halbtags. Ich darf allerdings Zeitausgleich nehmen, was nicht möglich ist, denn ich habe keine Plusstunden. Ich soll mich nun somit ein- und ausstempeln und würde pro Termin ca. 3 Stunden "verlieren", was aus meiner Sicht nicht in Ordnung ist. Seht ihr da eine andere Möglichkeit, ausser sich krankzumelden?

Grüße

P.S.: Ja, habe mich schon auf andere Stellen beworben.
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: SVAbackagain am 18.01.2023 21:06
Mir erschließt sich beim zunächst geschilderten Sachverhalt das Problem nicht.

Die ärztlich verordnete Physiotherapie ist bei Geltung des TVÖD/TV-L ein Unterfall des § 29 Abs. 1 Buchst. f (siehe die zugehörige Niederschriftserklärung) zur Freistellung nach § 616 BGB, ansonsten unmittelbar nach § 616 BGB, sofern nicht vertraglich abbedungen. Weder Urlaub noch die Genehmigung des AG ist dafür erforderlich.
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: FearOfTheDuck am 18.01.2023 22:43
Und auch in deinem anderen Thread hat dich SVA bereits darauf hingewiesen, ebenso was du bei Arbeitsschutzmängeln tun kannst.

Wenn du also von deinem Recht nicht Gebrauch machen möchtest, kannst du dir natürlich auch einen Physiotherapeuten suchen, der Termine außerhalb deiner Arbeitszeit anbietet.
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: KaiBro am 18.01.2023 22:43
Kurz zur Erklärung.
Ich wohne nicht direkt in der Gemeinde wo ich arbeite und habe einen Fahrtweg von ca. 50km. Der Fahrtweg von der Gemeinde zur Physio beträgt 65km. Mit Fahrtweg , Wartezeit, Behandlung wäre ich ca. drei bis vier Stunden unterwegs, weswegen ich mir gerne Urlaub nehmen würde, zumal ich eh noch 14 Resturlaubstage habe.
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: FearOfTheDuck am 18.01.2023 22:58
Dass die erforderliche Wegezeit mit eingeschlossen ist, hast du überlesen?
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: KaiBro am 18.01.2023 23:35
Dass die erforderliche Wegezeit mit eingeschlossen ist, hast du überlesen?

Nein, das habe ich nicht überlesen.
Trotzdem würde ich, wenn ich mich ganz normal ein- und ausstempel massiv Minusstunden aufbauen und insofern würde ich gern eine andere Lösung für dieses Problem finden.
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: SVAbackagain am 19.01.2023 05:55
Da es sich um bezahlte Freistellung handelt, gibt es kein Problem.
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: clarion am 19.01.2023 06:49
Hallo,

langfristig lebst Du wohl stressfreien, wenn Du Dir einen anderen Arbeitsplatz suchst,.
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: Kaiser80 am 19.01.2023 06:58

Trotzdem würde ich, wenn ich mich ganz normal ein- und ausstempel massiv Minusstunden aufbauen und insofern würde ich gern eine andere Lösung für dieses Problem finden.
Du musst dein Recht in Anspruch nehmen und durchsetzen,  sofern die von SVA getroffene "Annahme" der Geltung des TVÖD oder TV-L zutrifft.
Die Lösung "dieses" Problems, der Schilderung der "Überwachung", sowie im anderen Thread bezgl Urlaub lässt doch in der Tat auf dich heruntergebrochen nur ein Lösung zu. Ich würde für einen solchen AG jedenfalls nicht lange arbeiten
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: SVAbackagain am 19.01.2023 07:07
TVÖD/TV-L schränken § 616 BGB ein, der Sachverhalt des Fragestellers ist jedoch einer, der von den Tarifpartnern ausdrücklich als Anwendungsfall einer Freistellung nach § 616 BGB vereinbart worden ist. Ansonsten gilt § 616 BGB ebenso, wenn er nicht tarif- oder arbeitsvertraglich abbedungen worden ist.
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: Kaiser80 am 19.01.2023 07:22
Danke für die Klarstellung!
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: Opa am 19.01.2023 08:14
Einerseits bist du bezüglich der medizinischen Behandlung im Recht, andererseits reizt du mit der beschriebenen Konstellation natürlich deine Rechte auch maximal aus. Die Freistellung setzt u.a. voraus, dass dich an der Verhinderung kein Verschulden trifft. In der Rechtsprechung wird davon ausgegangen, wenn Arztbesuche nicht oder nur unter unzumutbaren Bedingungen außerhalb der Arbeitszeit wahrgenommen werden können. Auch die Freistellung für den notwendigen Weg zur Behandlung hat (zunächst einmal nicht näher definierte) Grenzen. Es geht hier um die Verhältnismäßigkeit, die anhand des Einzelfalls festzustellen ist.

Unter beiden Gesichtspunkten müsstest du also gute Gründe anführen können, weshalb die Behandlung ausgerechnet in der 65 km entfernten Praxis stattfinden muss und weshalb dir die Wahl einer Praxis in der Nähe des Arbeitsortes oder die Wahrnehmung der Term8ne außerhalb der Arbeitszeit nicht zumutbar ist.

Ich hätte in deinem Fall eine Praxis am Arbeitsort gewählt, dann ist man maximal 90 Minuten weg und jeder Arbeitgeber kommt damit klar.
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: Organisator am 19.01.2023 08:24
Mitte Dezember hatte ich einen Außendiensttermin und habe mich bei einem Kollegen abgemeldet. Meinem FB fiel dies auf und fragte mich daraufhin wo ich gewesen bin. Ich sagte ihm das ich einen Außendiensttermin hatte und ahnte nichts böses. Zwei Tage später telefonierte ich mit der Dame, mit der ich den Außendiensttermin hatte. Sie berichtetet mir sofort von einem sehr wirren Anruf am Vormittag, wo sie ausgefragt wurde, wann sie sich mit mir getroffen hat, wielange wir uns getroffen haben und was besprochen wurde. Für mich ist dies Mitarbeiterüberwachung. Ich habe den Personalrat eingeschaltet, aber rausgekommen ist bislang nicht viel. Es kam zwar seitens der FB zu einer Entschuldigung, die ich erstmal auch akzeptiert habe, aber die nicht zufriedenstellend für mich war. Was würdet ihr unternehmen? Bislang wissen nur der Personalrat und die Betroffenen Personen davon.

Da Mitarbeiterüberwachung eine Aufgabe deiner mjutmaßlichen Führungskraft (FB?) ist würde ich sie fragen, ob aus ihrer Sicht alles in Ordnung ist. Ggf. ob sie dir noch Hinweise geben kann, wie du besser arbeiten kannst.
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: FearOfTheDuck am 19.01.2023 11:30

Ich hätte in deinem Fall eine Praxis am Arbeitsort gewählt, dann ist man maximal 90 Minuten weg und jeder Arbeitgeber kommt damit klar.

Würde ich wahrscheinlich auch so machen, allein um mir die Fahrerei zu sparen.
Das Verhalten des AG verführt hier aber auch dazu, das Recht auszureizen. Zumal er sein Organisationsversagen als Begründung ins Feld führt.
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: was_guckst_du am 19.01.2023 11:52
...gibt es vielleicht auch eine DV zur Arbeitszeit, in der solche Fälle hausintern geregelt werden?
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: SVAbackagain am 19.01.2023 12:11
Was nur interessierte, wenn keines der genannten Tarifregime Anwendung findet.
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: WasDennNun am 19.01.2023 13:22
Wie ist es denn zu werten, wenn da in der DV drin steht:
Für private Erledigungen sind die sich aus der gleitenden Arbeitszeit ergebenen Gestaltungsmöglichkeiten (Gleitzeit, Zeitausgleich, Pausen, Funktionszeit) zu nutzen.

Wird dadurch § 29 Abs. 1 Buchst. f ausgehebelt?
Oder kann man trotzdem, sofern kein Termin außerhalb der Funktionszeit möglich war, § 29 Abs. 1 Buchst. f  als Grund für die bezahlte Abwesenheit geltend machen?
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: FearOfTheDuck am 19.01.2023 13:45
Um den § 29 Abs. 1 f auszuhebeln, müsste Tarifbindung vorliegen. Wäre, wenn der Tarifvertrag Anwendung findet, eine solche DV zumindest für dem § entgehenstehende Regelungen nicht ungültig?
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: SVAbackagain am 19.01.2023 14:23
Es bedarf keiner Tarifbindung, es genügt, wenn der entsprechende Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet. Findet er Anwendung, ist der Arbeitnehmer für die Zeit einer ärztlichen Behandlung im Tarifsinne freigestellt. Der Sachverhalt ist somit abschließend tariflich geregelt und einer Dienstvereinbarung mithin überhaupt nicht zugänglich.
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: Opa am 19.01.2023 15:05
Dadurch wird nichts ausgehebelt, da diese Formulierung der tariflichen Regelung in keiner Weise entgegenstünde. Vielmehr wäre es eine klarstellende Erläuterung zu der tariflichen Formulierung „…ärztliche Behandlung, wenn diese während der Arbeitszeit erfolgen muss“.
Daraus folgt doch im Umkehrschluss, dass es keine Arbeitsbefreiung gibt, soweit die ärztliche Behandlung außerhalb der Arbeitszeit erfolgen kann.
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: SVAbackagain am 19.01.2023 15:13
Da es um Freistellung geht, kann eine solche ohnehin nur erfolgen, wenn eine Verpflichtung zur Arbeit zu dieser Zeit bestünde. Die Frage von WasDennNun beinhaltete aber explizit den Zwang, Zeitausgleich nehmen zu müssen. Dies steht einer bezahlten Freistellung entgegen.
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: Opa am 19.01.2023 15:20
In punkto Zeitausgleich stimme ich dir zu. Insbesondere jedoch die Gleitzeitregelung einschließlich verlängerter Pausenzeiten ist m.E. vorrangig gegenüber einer bezahlten Freistellung, da sie neben der Nivellierung von Belastungsspitzen / -flauten ja gerade den Zweck hat, dass der Mitarbeiter seine Arbeitszeit zugunsten des Privatkrams  disponieren kann. Darauf zielte ich in erster Linie ab.
Die Erwähnung von Funktionszeit in dem Zusammenhang ist wohl zu ignorieren, da allenfalls ein mittelbarer Zusammenhang zum Thema besteht.
Edit: Vermutlich steht der Zeitausgleich mit drin, weil es eine generelle Formulierung ist, die über die Frage der bezahlten Freistellung hinausgeht.
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: WasDennNun am 19.01.2023 15:23
Wie definiert sich denn da die Arbeitszeit?
Wenn z.B. die Funktionszeit 9:00-12:00 14:00-15:30 ist, kann man da vom AN erwarten, dass er nach 15:30 einen Termin war nimmt und idR eben nicht § 29 Abs. 1 f anwenden kann (da er ja nicht muss) ?
Und wenn er einen Termin hat, der um 15:30 stattfinden muss  (im Sinne von §29) und er um 15:00 geht und 16:30 wieder da ist, dass er dann nur 30 min wegen § 29 Abs. 1 f angerechnet bekommt, da nach 15:30 keine Arbeitszeit mehr ist?

Oder steht es dem AN frei den erstbesten Termin beim Arzt zu nehmen und die volle Abwesenheit wg. § 29 Abs. 1 f gutgeschrieben zu bekommen, ohne das er sich darum kümmern müsste, einen Termin außerhalb der Funktionszeit zu bekommen?


btw: Die Funktionszeit beinhaltet keine Anwesenheitspflicht, sie besagt nur, dass während dieser Zeit das Telefon besetzt sein muss, bzw. der Vertreter bescheid weiß.
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: WasDennNun am 19.01.2023 15:31
Da es um Freistellung geht, kann eine solche ohnehin nur erfolgen, wenn eine Verpflichtung zur Arbeit zu dieser Zeit bestünde. Die Frage von WasDennNun beinhaltete aber explizit den Zwang, Zeitausgleich nehmen zu müssen. Dies steht einer bezahlten Freistellung entgegen.
Ist es so zu verstehen, dass wenn man keine Anwesenheitspflicht (im Sinne von Arbeitszeit zu gewissen Zeiten, also Kernarbeitszeit oder so etwas) in Persona hat (da flexible Gleitzeitvereinbarung), dann ist § 29 Abs. 1 f nicht anwendbar, da man ja keine Arbeitszeit hat, zu der man freigestellt werden könnte?
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: SVAbackagain am 19.01.2023 15:40
Wenn der Arbeitnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt zur Arbeitsleistung verpflichtet ist, kann er davon freigestellt werden, ansonsten nicht.

A hat Gleitzeit mit verpflichtender Anwesenheit von 11-13 Uhr. Er kann nur von 11-13 Uhr freigestellt werden.
B hat Schichtdienst. Am fraglichen Tag hat B von 8-14 Uhr Schicht. Er kann nur von 8-14 Uhr freigestellt werden.
C hat fixe Arbeitszeiten täglich von 8-12 und von 13-17 Uhr. Er kann nur in den Zeiten 8-12 und 13-17 Uhr freigestellt werden.

Auch wenn A, B oder C die Möglichkeit haben, die Arbeitspflicht durch den Einsatz eines Zeitguthabens auf einem Arbeitszeitkonto aufheben zu lassen, kann es dazu keinen Zwang geben, weil es der bezahlten Freistellung widerspräche. Das wäre nämlich nichts anderes, als bspw. C den Arztbesuch von 9-11 in der Zeit von 17-19 Uhr nacharbeiten zu lassen.

Maßgeblich ist also die konkrete Pflicht zur Arbeitsleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt, ansonsten kann überhaupt keine Freistellung erfolgen. Maßgeblich dafür, ob im konkreten Fall bezahlt freizustellen ist, ist, ob das eine Freistellung dem Grunde nach gebietende Ereignis zu einem Zeitpunkt stattfinden muss, zu dem eine Arbeitspflicht bestünde. Die Einschätzungsprärogative obliegt dabei zunächst dem Arbeitnehmer. Dieser muss den Arbeitgeber auch nicht um Erlaubnis fragen, sondern ihm nur sein Fernbleiben so zeitgerecht es ihm möglich ist anzeigen. Der Arbeitgeber kann vom Arbeitnehmer für die Entgeltfortzahlung die Glaubhaftmachung dessen verlangen. Dies kann bspw. durch eine entsprechende Einlassung dessen, der die ärztliche Behandlung vornimmt, geschehen. Im Streitfall wird sich ein ArbG damit befassen müssen.
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: BAT am 19.01.2023 15:54
Mir wurde gestern bei der Ausgabe des Abführmittels für meine Darmspiegelung Folgendes erklärt:

Ich solle nächsten Dienstag ab 16 Uhr das Mittel nehmen und bitte vorher den Corona - Test machen, worauf ich einwarf dass ich bis 16 Uhr arbeiten muss (Kernzeit), also nach Corona-Test und Heimweg frühestens gegen 17 Uhr beginnen könne. Eine Krankschreibung durch das Krankenhaus darf nicht erfolgten das macht der Hausarzt wurde mir erläutert. Auf meine Frage, ob denn der Hausarzt auch nur für Stunden AU gibt, wurde mir erläutert, dass diese nur für ganze Tage geht und diese AU ja nur eine "Empfehlung" wäre (zwinkerndes Auge).
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: SVAbackagain am 19.01.2023 15:58
Und nu?
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: Schmitti am 19.01.2023 16:02
Bei einer Darmspiegelung braucht man keine AU, da reicht ein Beweisbild  ;)
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: WasDennNun am 19.01.2023 16:03
danke.
Dann haben AN, die Gleitzeit haben und keine verpflichtende Anwesenheit (sondern nur Zeiten wo gewünscht ist, dass man da ist, man aber selbst festlegen kann, ob man kommt ;D) keine Möglichkeit sich auf § 29 Abs. 1 f zu berufen.

Ergänzungsfrage:
Wenn der Vorgesetzte eine Besprechung ansetzt, zu der man persönlich anwesend sein soll und grade da hat man (im Vorfeld genommen) einen Arzttermin und das Treffen deswegen wird nicht verlegt, dann könnte man sich die Zeit gutschreiben, weil man in dem Fall sich ja freistellen lassen muss.
Oder ist man dann verpflichtet den Arzttermin zu verlegen?
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: WasDennNun am 19.01.2023 16:04
Mir wurde gestern bei der Ausgabe des Abführmittels für meine Darmspiegelung Folgendes erklärt:

Ich solle nächsten Dienstag ab 16 Uhr das Mittel nehmen und bitte vorher den Corona - Test machen, worauf ich einwarf dass ich bis 16 Uhr arbeiten muss (Kernzeit), also nach Corona-Test und Heimweg frühestens gegen 17 Uhr beginnen könne. Eine Krankschreibung durch das Krankenhaus darf nicht erfolgten das macht der Hausarzt wurde mir erläutert. Auf meine Frage, ob denn der Hausarzt auch nur für Stunden AU gibt, wurde mir erläutert, dass diese nur für ganze Tage geht und diese AU ja nur eine "Empfehlung" wäre (zwinkerndes Auge).
Dann gehst du halt um 15:00, damit du um 16:00 die Brühe schlucken kannst und bist die 1h freigestellt.
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: SVAbackagain am 19.01.2023 16:08
Wenn man den Termin zu einem anderen Zeitpunkt zumutbar wahrnehmen kann, muss er ja nicht zwingend während der Arbeitszeit stattfinden. Ist es einer, der notwendigerweise zu diesem Zeitpunkt stattfinden muss (bspw. weil das medizinische Gerät gut ausgelastet ist und ein anderer Termin erst wieder zu einem unzumutbar späteren Zeitpunkt ausgemacht werden könnte oder der Facharzttermin erst zu einem unzumutbar späteren Termin erneut vergeben werden könnte), besteht Anspruch auf bezahlte Freistellung.
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: BAT am 19.01.2023 16:08

Dann gehst du halt um 15:00, damit du um 16:00 die Brühe schlucken kannst und bist die 1h freigestellt.

Es erfolgt an diesem Tag keine ärztliche Behandlung.
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: SVAbackagain am 19.01.2023 16:13
Inwiefern? Ist die Einnahme nicht ärztlich verordnet?
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: Opa am 19.01.2023 16:27
Solche Fragen hier als theoretisches Konstrukt zu stellen, ist das eine. Das Abführmittel wird sicher auch dann hinreichend wirken, wenn man es statt „ab 16 Uhr“ erst um 17 Uhr schluckt.

Wenn man sich aber einen Physiotherapeuten sucht, der nur vormittags behandelt und obendrein 65 Kilometer vom Arbeitsort entfernt ist, muss man sich über eine ungehaltene Reaktion des Arbeitgebers nicht wundern. Jedenfalls dann nicht, wenn man dafür bezahlte Freistellung fordert.

In den Regionen, die ich kenne, haben Ärzte mindestens an 2 Tagen pro Woche Früh- und Abendsprechstunden, mein Zahnarzt behandelt Donnerstags bis 21 Uhr, meine Physio-Praxis vergibt Termine Mo-Fr von 8-22 Uhr und Sa 9-15 Uhr. Mein Hausarzt ist an 4 Tagen die Woche ab 7 Uhr ohne Termin zugänglich.

Die bezahlte Freistellung ist, wie spid zutreffend erläutert hat, eine subsidiäre Regelung für den Fall, dass die Behandlung ausnahmsweise mal in der Kernarbeitszeit stattfinden muss. Also für Akuterkrankungen und Behandlungen mit geringer Terminverfügbarkeit. Nicht aber für das Abholen eines Rezepts oder andere disponible Termine.

Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: BAT am 19.01.2023 16:30
Nach der Niederschriftserklärung zu § 29 Abs. 1 Buchst. f TVöD begründen auch aufgrund ärztlicher Verordnung durchgeführte Behandlungen durch einen Dritten (z. B. durch einen Angehörigen der Heilberufe) einen Arbeitsbefreiungsanspruch. Um ärztlich verordnete Behandlungen handelt es sich z. B. bei verschriebener Physiotherapie, aber auch bei den im Rahmen einer ambulanten Rehabilitationsbehandlung durchgeführten Anwendungen (so bereits Arbeitgeberbesprechung der BAT-Kommission am 8.10.1996).

Also meine Lösung zum Dünpfiff bekomme ich von keinem Dritten... ???
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: SVAbackagain am 19.01.2023 16:36
Arbeitgeberbesprechungen sind wie die BAT-Kommission selbst ohne jeden rechtlichen Wert. Verordnet der Arzt die notwendige Behandlung ist man für die dafür erforderliche Zeit von der Arbeitsleistung unter Fortzahlung des Entgelts freigestellt. Hätten die Tarifpartner die ärztlich verordnete Behandlung auf eine solche, die durch einen Dritten durchgeführt wird, begrenzen wollen, hätten sie es getan. Ob eine Seite der Tarifpartner das gerne so gehabt hätte oder zu verstehen gehabt haben gewollt hätte, ist irrelevant. Es zählt der sich im Tariftext übereinstimmend niedergeschlagene erklärte Wille der Tarifpartner.
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: Opa am 19.01.2023 16:38
Es gibt bei Amazon für kleines Geld Schlauchpumpen. Damit kannst du den Entleerungsvorgang beschleunigen.
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: BAT am 19.01.2023 16:40
Es gibt bei Amazon für kleines Geld Schlauchpumpen. Damit kannst du den Entleerungsvorgang beschleunigen.

Die konkrete Situation ist mir im wahrsten Sinne des Wortes scheiss egal.  ;D - mich interessierte nur der Rechtsrahmen.
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: BAT am 19.01.2023 16:57
Ich habe nach 16 Uhr Kernzeit an dem Tag der Einnahme Rufbereitschaft. Unterfällt diese auch § 29 TVÖD?

(ist schon mit Kollegen getauscht, würde mich aber rechtlich mal interessieren)
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: SVAbackagain am 19.01.2023 17:02
Rufbereitschaft ist ja Freizeit. Dementsprechend kann während der Rufbereitschaft auch keine Freistellung erfolgen.
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: FearOfTheDuck am 19.01.2023 17:03

Also meine Lösung zum Dünpfiff bekomme ich von keinem Dritten... ???

Du seist, gewährt sei die Bitte,
in deinem Bunde der Dritte.

Wenn du deinen Hintern personalisierst, kannst du selber der Dritte sein. Dann aber bitte mit Herr Arsch ansprechen.  ;D
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: was_guckst_du am 20.01.2023 07:06
..es gibt aber auch die pragmatische Lösung, sich an dem Tag einfach krank zu melden und in häuslischer Ruhe die Darmentleerung zu "genießen"... 8)
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: BAT am 20.01.2023 08:50
..es gibt aber auch die pragmatische Lösung, sich an dem Tag einfach krank zu melden und in häuslischer Ruhe die Darmentleerung zu "genießen"... 8)

Habe ich auch schon mit dem Hospital besprochen. Dieses sieht arbeitsrechtlich die AU nur als Empfehlung. Kann also dennoch "arbeiten". Allerdings muss ich morgens noch von der Rufbereitschaft Dienstwagen und IPad abliefern im 25 KM entfernten Dienstort (Rufbereitschaft endet 8:30 Uhr). Ist das rechtlich in Ordnung (insbesondere versicherungstechnisch)? Das wäre ja auch keine Arbeitszeit.

Und wenn AU, dann hätte sich ja Freistellung erledigt für die Arbeitszeit.
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: WasDennNun am 20.01.2023 08:55
..es gibt aber auch die pragmatische Lösung, sich an dem Tag einfach krank zu melden und in häuslischer Ruhe die Darmentleerung zu "genießen"... 8)
Also wieder mal ein Fall von Betrug? Man ist ja locker bis 17:00 arbeitsfähig.
Und genau für solche Dinge ist doch der 29
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: was_guckst_du am 20.01.2023 08:59
...natürlich kann man sich mit seinem AG darüber streiten, ob das nun ein Fall von bezahlter Freistellung ist oder nicht...jeder , so wie er gerne möchte...

Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: Schokobon am 20.01.2023 10:10
Im Regelfall darf man am Tag der Vorbereitung (Darmentleerung) nichts mehr essen.
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: WasDennNun am 20.01.2023 10:45
...natürlich kann man sich mit seinem AG darüber streiten, ob das nun ein Fall von bezahlter Freistellung ist oder nicht...jeder , so wie er gerne möchte...
Wieso streiten? ist doch alles geklärt, man geht zum Termin und wird freigestellt. fertig.
oder man streitet sich mit dem AG, ob man AU war ist oder werden wird oder nicht.
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: was_guckst_du am 20.01.2023 11:34
...bei dem TO ist offensichtlich nichts klar...
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: WasDennNun am 20.01.2023 12:56
...bei dem TO ist offensichtlich nichts klar...
Der macht ja auch keine Darmspiegelung, sondern sucht sich eine Physiotherapie aus, der nicht um die Ecke ist.
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: BAT am 20.01.2023 13:13
Im Regelfall darf man am Tag der Vorbereitung (Darmentleerung) nichts mehr essen.

Und?
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: WasDennNun am 20.01.2023 13:58
Im Regelfall darf man am Tag der Vorbereitung (Darmentleerung) nichts mehr essen.

Und?
Ich glaube es will damit andeutet, das es nicht arbeitsfähig ist, wenn es nichts isst.
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: BAT am 20.01.2023 14:18
Es ist doch ein Schokobon. ;D
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: Opa am 20.01.2023 15:51
Zu meiner Zeit gab es noch effektive Methoden, diese Art von Mitarbeitern auf Spur zu bringen:

§ 227 Züchtigungsrecht der Herrschaft
Faules, unordentliches, und  widerspenstiges Gesinde, kann die Herrschaft durch mäßige Züchtigungen zu seiner Pflicht anhalten; auch dieses Recht ihren Pächtern und Wirthschaftsbeamten übertragen.

(Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten von 1794, Siebter Titel, Vierter Abschnitt)
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: FearOfTheDuck am 20.01.2023 16:14
Da zahlen manche heute viel Geld für.  :o
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: Opa am 20.01.2023 16:16
Masochist: „Bestrafe mich!“
Sadist: „Nö.“
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: BAT am 20.01.2023 16:41
In Bezug auf meine rektale Einführung dürfte ne bis in idem gelten.
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: FearOfTheDuck am 20.01.2023 16:50
Dass du noch einen Klapps hintendrauf bekommst, ist nicht zu vermuten.
Solange du stolz zuhause berichten kannst: "Er hat gar nicht gebohrt" ist alles gut. ;)
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: Zinc am 21.01.2023 08:59
Mir wurde gestern bei der Ausgabe des Abführmittels für meine Darmspiegelung Folgendes erklärt:

Ich solle nächsten Dienstag ab 16 Uhr das Mittel nehmen und bitte vorher den Corona - Test machen, worauf ich einwarf dass ich bis 16 Uhr arbeiten muss (Kernzeit), also nach Corona-Test und Heimweg frühestens gegen 17 Uhr beginnen könne. Eine Krankschreibung durch das Krankenhaus darf nicht erfolgten das macht der Hausarzt wurde mir erläutert. Auf meine Frage, ob denn der Hausarzt auch nur für Stunden AU gibt, wurde mir erläutert, dass diese nur für ganze Tage geht und diese AU ja nur eine "Empfehlung" wäre (zwinkerndes Auge).

Check ich nicht. Ich hatte auch kürzlich eine Koloskopie und habe ohne zu Fragen automatisch eine Krankschreibung für den Tag davor und den Tag des Eingriffs erhalten. Der Arzt hätte mich auch für die ganze Woche krankgeschrieben und die Koloskopie erfolgte in der Praxis, nicht im Krankenhaus.
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: BAT am 21.01.2023 10:41
Das liegt wohl an den verschiedenen Möglichkeiten der Krankschreibungen in Bezug auf Arzt vs. Hospital. ???
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: was_guckst_du am 21.01.2023 13:45
...die Frage ist auch, ob man das als Kassen- o. Privatpatient macht...als Privatpatient werde ich immer gefragt, ob ich eine AU brauche und wie lange.... 8)
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: Schokobon am 21.01.2023 15:18
Es kommt auch immer auf den Einzelfall an. Wenn Gewebeproben entnommen werden ist auch an den Folgetagen mit einer Vielzahl blutiger Abgänge und Unterleibsschmerzen zu rechnen. Das kann ebenfalls eine AU nach sich ziehen.
Titel: Antw:Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
Beitrag von: KaiBro am 21.01.2023 16:19
Mal ein kurzes Update:
Der Bürgermeister wollte mir klar machen, dass ich aufgrund des hohen Aufkommens an Bürger*innen Donnerstags keinen Urlaub nehmen kann und dementsprechend nur für die Zeit der Physio das Rathaus verlassen darf.

Ich habe tags darauf nochmals mit meiner FB gesprochen und ihr gesagt, dass die von FB und Bürgermeister vorgeschlagene Lösung für mich nicht tragbar ist, ich für die Tage Urlaub einreichen werde und notfalls auch vor dem Arbeitsgericht klagen werde. Zudem habe ich darauf verwiesen, dass ich durch die vom AG vorgeschlagene Lösung Mehrkosten habe und diese nicht tragen werde. Von der FB gab es hierzu keinen Kommentar, der Personalrat meinte, die könnten ggf. vom AG übernommen werden.

Ich habe dies dem Personalrat ebenfalls vorgetragen und darauf verwiesen, dass mein Urlaubsantrag nicht dadurch abgelehnt werden kann, dass es für mich keine direkte Vertretung gibt. Der Personalrat meinte hierauf, dass er beide Seiten verstehen kann, aber die organisatorische Fehlplanung, zumindest in Teilen, durch eine Weisung des Bürgermeisters umgangen werden kann.

Im Endeffekt habe ich Urlaub eingereicht und dieser wurde stillschweigend genehmigt.

Da es im Haus einige Personalwechsel gibt, habe ich mit der FB auch über den Resturlaub aus 2022 gesprochen. Mir persönlich ist recht egal, ob ich diesen im Februar oder März nehme. Da es aber zu keiner vernünftigen Antwort seitens der FB kam, habe ich auch diesen verplant und eingereicht. Immerhin habe ich meinem Arbeitgeber dadurch gezeigt, dass ich an einer vernünftigen Lösung interessiert war und wenn dieser nicht darauf eingeht, ist es nicht mein Problem.

Der Urlaub, den ich für März eingetragen habe, wurde allerdings noch nicht genehmigt.