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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: MaliMZ am 31.07.2019 17:47

Titel: Höhergruppierung 11/5 nach 12/5
Beitrag von: MaliMZ am 31.07.2019 17:47
Hallo Zusammen,

bei mir steht eine Höhergruppierung an und ich habe folgende Verständnisfrage:
Gem. Höhergruppierungsmatrix TV-L steigt man von 11/5 stufengleich in 12/5 auf. Ich gehe mal davon aus, dass der Sachverhalt richtig dargestellt ist!? Aber wie begründet sich der stufengleiche Aufstieg?

Ich war immer davon ausgegangen, dass man eine Stufe zurück fällt und somit von 11/5 in 12/4 aufsteigt.

Hintergrund ist der, dass ich von 11/4 in 12/3 aufsteigen soll. Finanziell besser wäre aber ja dann zu warten bis man in die 11/5 aufgestiegen ist.

Besten Dank im Voraus für Eure Hilfe.
Titel: Antw:Höhergruppierung 11/5 nach 12/5
Beitrag von: Spid am 31.07.2019 17:49
§17 Abs. 4 Satz 1 TV-L
Titel: Antw:Höhergruppierung 11/5 nach 12/5
Beitrag von: MaliMZ am 01.08.2019 08:00
Vielen Dank, für die Antwort.

....
Hintergrund ist der, dass ich von 11/4 in 12/3 aufsteigen soll. Finanziell besser wäre aber ja dann zu warten bis man in die 11/5 aufgestiegen ist.
...

Wird in der obigen Konstellation der Garantiebetrag bis erreichen der 12/4 gezahlt oder bis zur 12/5?

Mir fällt es schwer mehr Verantwortung und Aufgaben zu übernehmen, aber sich gleichzeitig mittelfristig finanziell nicht zu verbessern. Wäre eine Vereinbarung denkbar die höherwertigen Aufgaben zu übernehmen, die Höhergruppierung aber erst nach erreichen der 11/5 vorzunehmen?

Es gibt nach TV-L §17 (2) auch die Möglichkeit die erforderliche Zeit bis erreichen der nächsten Stufe zu verkürzen. Wird so etwas vom AG gemacht oder ist das die absolute Ausnahme?

Vielen Dank und Grüße
Titel: Antw:Höhergruppierung 11/5 nach 12/5
Beitrag von: Spid am 01.08.2019 08:40
Für die Verweildauer in E12/3.

Die Eingruppierung ist einer Regelung durch die Arbeitsvertragsparteien entzogen.Der AG könnte die höherwertige Tätigkeit allerdings zunächst nur vorübergehend übertragen, dann käme es für die Dauer der vorübergehenden Übertragung nicht zur Eingruppierung in die höhere Entgeltgruppe.

Die Stufenlaufzeitverkürzung setzt weit überdurchschnittliche Leistungen voraus. Ob der AG das Instrument überhaupt einsetzt, kann von hier aus nicht beurteilt werden.
Titel: Antw:Höhergruppierung 11/5 nach 12/5
Beitrag von: Doppelkeks am 13.08.2019 16:09
Hallo Zusammen ich klinke mich hier mit ein, meine Frage ist ähnlich...

Ausgangslage: EG 9a Stufe 4 + Entgeltgruppenzulage + Vorweggewährung auf EG9a Stufe 5 = 3765.86€.

Im Dezember 2019 soll ich in die EG 11 steigen. Wohin steige ich genau? Zählt der Garantiebetrag von 180€ auf das Gesamtbrutto mit den oben genannten Zulagen?
Titel: Antw:Höhergruppierung 11/5 nach 12/5
Beitrag von: Spid am 13.08.2019 16:13
Für die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung zählt das Tabellenentgelt, hier das der E9a/4.
Titel: Antw:Höhergruppierung 11/5 nach 12/5
Beitrag von: Doppelkeks am 13.08.2019 16:42
Danke Spid, also habe ich dann weniger nach der Höhergruppierung?

E9a/4 3272.55€ + 180€ = 3452.55€ --> E11/2 = 3628.98€ also weniger als ich aktuell habe (3765.86€) ?
Titel: Antw:Höhergruppierung 11/5 nach 12/5
Beitrag von: Spid am 13.08.2019 16:48
Das hängt davon ab, wie die Zulage zur Realisierung der Vorweggewährung der Stufe 5 konkret ausgestaltet ist. Grundsätzlich würde ich jedoch davon ausgehen.
Titel: Antw:Höhergruppierung 11/5 nach 12/5
Beitrag von: Doppelkeks am 14.08.2019 15:16
Das hängt davon ab, wie die Zulage zur Realisierung der Vorweggewährung der Stufe 5 konkret ausgestaltet ist. Grundsätzlich würde ich jedoch davon ausgehen.

Hier weiß ich nicht was gemeint ist Spid....es steht nur ein passuns im Anhang zum Arbeitsvertrag. Vorweggewährung der Stufe 5 laut §13 Absatz 5, wird gewährt.
Titel: Antw:Höhergruppierung 11/5 nach 12/5
Beitrag von: Spid am 14.08.2019 15:27
Da steht tatsächlich §13 Abs. 5?
Titel: Antw:Höhergruppierung 11/5 nach 12/5
Beitrag von: Doppelkeks am 14.08.2019 15:45
Da steht tatsächlich §13 Abs. 5?

 :-[
natürlich nicht, was schreib ich hier nur...sorry

§16 Abs.6
Titel: Antw:Höhergruppierung 11/5 nach 12/5
Beitrag von: WasDennNun am 14.08.2019 15:52
Ohne Angabe der Entgeltgruppe? oder anderen Einschränkungen?
Titel: Antw:Höhergruppierung 11/5 nach 12/5
Beitrag von: Spid am 14.08.2019 15:55
Auch einen §16 Abs. 6 vermag ich in TV-L/TV-H nicht entdecken.
Titel: Antw:Höhergruppierung 11/5 nach 12/5
Beitrag von: Doppelkeks am 14.08.2019 16:10
Vorweggewährung auf EG9a Stufe 5 §16 Abs. 5 TV-L

Verzeihung, echt und das in meinem Erholungsurlaub....

@WasDennNun
ja ohne weitere Einschränkungen, werder zeitlich noch etwas anderem.
Titel: Antw:Höhergruppierung 11/5 nach 12/5
Beitrag von: WasDennNun am 14.08.2019 16:14
Dann gibt es das Geld der E11 Stufe 2.

und die Chance wieder eine Vorweggewährung auszuhandeln :)