Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Larson am 25.08.2023 08:33
-
Werte Foristen,
verstehe ich den TVÖD richtig, dass ich,
wenn ich innerhalb des TVÖD den AG bspw.. zum 01.11. oder 01.12. wechsel (in diesem Fall von einem städtischen Eigenbetrieb einer kreisfreien Stadt, zu einem Landkreis) den Anspruch auf Jahressonderzahlung komplett verliere, weil das Arbeitsverhältnis zum 01.12. mit meinem derzeitigen AG ja nicht mehr besteht?
Für eure hilfreiche Antwort, vielen Dank im Voraus.
-
Vom alten Arbeitgeber selbstverständlich, da am 01.12. kein Arbeitsverhältnis mit diesem mehr besteht. Vom neuen Arbeitgeber gibt es die Jahressonderzahlung anteilig.
-
Bei soetwas gilt es, einen Auflösungsvertrag gut zu verhandeln oder einen passenden Zeitpunkt zu wählen.