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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Amicus am 29.03.2019 17:36

Titel: [Allg] Zeitpunkt der Zahlung der Besoldung
Beitrag von: Amicus am 29.03.2019 17:36
Hallo,

ich habe ein sehr spezielles Problem, dass die meisten vermutlich nicht haben. Ich bin vor knapp einen Jahr zu einem anderen Dienstherrn gewechselt. Seit dem ich dort angefangen habe, wird die Besoldung nur sehr sporatisch zum Monatsanfang überwiesen. Die Daten variieren vom 01. bis 3. eines Monats. Nie wird die Besoldung jedoch wie in Bayern gesetzlich vorgeschrieben zum letzten Werktag des MOnats überwiesen. Bisher war ich zuvor bei verschiedenen anderen Dienstherren und hatte nie Probleme. Ich hatte nun sogar einmal das Problem das Zahlungen oder Abbuchung zum MOnatsanfang nicht rausgingen.  Mit dem Geschäftsleiter habe ich gesprochen. Einen Monat ging es gut und jetzt seit mehren Monaten schon wieder.

Kennt jemand das Problem? Wie habt ihr dies gelöst. Gibt es Tipps?

Danke.
Titel: Antw:Zeitpunkt der Zahlung der Besoldung
Beitrag von: calmac am 29.03.2019 21:59
Bundesland?
Dienstherr?
Titel: Antw:Zeitpunkt der Zahlung der Besoldung
Beitrag von: Neu am 30.03.2019 21:20
Kommt das Geld von einem anderen Kreditinstitut? Durchaus denkbar, dass dein AG „pünktlich“ das Geld auszahlt, aber die Bank ihren Werrktag(Feiertage oder Wochenende nicht eingerechnet)  braucht um die Weiterleitung zu erledigen.

Nichtsdestotrotz hat Dein Arbeitgeber seine Verpflichtung zur Zahlung des Entgelts erst erfüllt, wenn der Betrag auf deinem Konto gutgeschrieben ist. Du kannst auf jeden Fall die Kosten einfordern (40 € pro Verzugstag)

Titel: Antw:Zeitpunkt der Zahlung der Besoldung
Beitrag von: Casiopeia1981 am 30.03.2019 22:57
@Neu:

Nichts für ungut, ist hier ein Beamtenforum... Als Beamter kann man keine Verzugszinsen wie ein Arbeitnehmer geltend machen. Die jeweiligen Besoldungsgesetze beinhalten in der Regel eine Ausschlussklausel.

Die 40 Euro Verzugspauschale wurde nach meinem Kenntnisstand im letzten Jahr vom BAG im ARBEITNEHMER-Bereich im Arbeitsrecht abgelehnt.
Titel: Antw:Zeitpunkt der Zahlung der Besoldung
Beitrag von: Mask am 31.03.2019 09:55
Bundesland?
Dienstherr?

Aus dem SV heraus würde ich tippen, Bayern und Kommune
Titel: Antw:[Allg] Zeitpunkt der Zahlung der Besoldung
Beitrag von: Amicus am 31.03.2019 15:12
Ja genau, BUndesland ist Bayern und es ist ein kommunaler Dienstherr. ICh war vorher bereits bei Kommunen als auch beim Freistaat es gab nie Probleme, dass Konto habe ich die ganze Zeit und es wurde immer von einer Fremdbank aus überwiesen.

Ich will es mir nicht verscherzen, aber ärgerlich ist es wirklich zumal auch eine gesetzliche VErpflichtung besteht.
Titel: Antw:[Allg] Zeitpunkt der Zahlung der Besoldung
Beitrag von: Kleeblatt am 31.03.2019 20:57
Schau mal: Art 4 Abs 3 Bay BesG.

Im Voraus bedeutet hier, dass das Gehalt am letzten Arbeitstag des Monats für den Folgemonat auf dem Konto zu sein hat.
Titel: Antw:[Allg] Zeitpunkt der Zahlung der Besoldung
Beitrag von: RsQ am 31.03.2019 23:15
Mal am Rande: Ich verstehe ja, dass so eine Abweichung vom Gewohnten nervt. Aber mal im Ernst: Ist es ein enormes faktisches Problem, wenn das Geld (wie erwähnt) 2-3 Tage später kommt?
Titel: Antw:[Allg] Zeitpunkt der Zahlung der Besoldung
Beitrag von: Garfield73 am 01.04.2019 07:30
Aber mal im Ernst: Ist es ein enormes faktisches Problem, wenn das Geld (wie erwähnt) 2-3 Tage später kommt?

offenbar ja, siehe

Ich hatte nun sogar einmal das Problem das Zahlungen oder Abbuchung zum MOnatsanfang nicht rausgingen. 

Am 1. des Monats gehen bei mir z. B. auch Krankenversicherung, Lebensversicherung usw. weg.
Wenn da kein Gehalt drauf wäre und der Dispo nicht einspringt, kann ich mir schon vorstellen, dass dies zu Problemen führt.