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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: LynxLynx am 02.01.2019 12:54

Titel: Entscheidungsfindung
Beitrag von: LynxLynx am 02.01.2019 12:54
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und bräuchte ein paar Meinungen, um eine Entscheidung fällen zu können.

Ein paar Infos zu meiner Person:
Die erste Ausbildung (Labor) absolvierte ich im öffentlichen Dienst und ging direkt nach der Ausbildung in die freie Wirtschaft (Pharma-Konzern). Ich arbeitete knapp ein Jahr in der Qualitätskontrolle und wechselte anschließend in eine andere Abteilung intern; Projektleitung / techn. Sachbearbeiter für diverse Dinge (darunter auch IT-bezogene Systeme). Zusätzlich erwarb ich auch noch den Industriemeister-Chemie... 2,5Jahre lang ging diese Tätigkeit.
Nach einigen Vorfällen entschied ich mich für einen beruflichen Neuanfang; eine Fachinformatiker-Ausbildung. Diese absolvierte ich in der freien Wirtschaft und wurde anschließend vom Arbeitgeber übernommen, Juni 2018.
Seit dem 1. November 2018 bin ich im öffentlichen Dienst (Bund) tätig.
Ich hatte im September bei meinen Bewerbungen direkt zwei Zusagen von unterschiedlichen Behörden.
Das eine war eine Stelle als Angestellter (TV-L) mit E10... und die andere Stelle mit direkter Verbeamtung und min. A7 (Bund).
Ich entschied mich für die zweite Stelle, da man mir beim Vorstellungsgespräch die Verbeamtung usw. zugesagt hatte und ich in den gehobenen Dienst aufsteigen würde, sobald ich den Bachelor-Abschluss abgeschlossen habe (ich studiere berufsbegleitend --> IT).
Bis zur Einstellung wurde mir mehrfach von einem Sachbearbeiter aus dem Personalwesen die Verbeamtung versprochen. Eine Woche vor Dienstantritt hieß es, dass ich nur ernannt werden kann, wenn meine SÜ2 positiv ausfällt, womit ich auch einverstanden war. Diese war überraschenderweise schnell durchgeführt worden, aber die Verbeamtung kam noch immer nicht, weil mir nun die Berufserfahrung fehlte laut dem Personalwesen. Meine Erfahrung als Projektleiter wird nicht anerkannt.
Aktuell ist es so, dass ich nur nach E6 bezahlt werde, wodurch ich starke finanzielle Einbußen habe. Ich verdiene deutlich weniger als bei meinem letzten Arbeitgeber. Man möchte mich Dezember 2019 nach A6 verbeamten, was ich als viel zu wenig empfinde.
Ich bin 29, verheiratet und Mutter.
Hinzu kommt noch, dass eine von den direkten Kollegen (habe nur zwei) mich aus irgendwelchen Gründen nicht ausstehen kann. Sie versuchte bereits seit dem 4. Arbeitstag den anderen Kollegen gegen mich zu hetzen, jedoch erfolglos. Ein paar Wochen später reichte sie eine Beschwerde beim Chef ein.
Der eine Kollege erzählte mir, dass sie das gleiche Spiel auch bei meinem Vorgänger führte. Ich habe einfach keine Lust auf so einen Kindergarten, weil ich zwischen zwei Fronten stehe. Beide Kollegen können sich untereinander ebenfalls nicht wirklich leiden, doch liegt das Problem eher an der besagten Kollegin.

Nun ist es so, dass ich eher einen neuen Job anstrebe (gerne auch im öffentlichen Dienst), da ich finanziell schlechter aufgestellt bin und auch noch eine extrem vergiftete Arbeitsumgebung habe bei der jetzigen Behörde.
Das Personalwesen ist alles andere als begeistert, dass ich gehen will. Man bot mir mehr Geld usw. Vor ein paar Tagen erzählte ich denen von der negativen Stimmung in meiner aktuellen 3-Mann-Abteilung, und dass ich so nicht arbeiten kann. Der Personalchef stellte mir darauf die Frage, ob ich denn bleiben würde, wenn ich ein höheres Gehalt bekäme und diese Kollegin weg wäre... und ich auch ganz sicher verbeamtet werde im Dezember 2019, aber min A7 nicht garantiert werden könnte.

Alle anderen Kollegen aus den anderen Abteilungen und der eine direkte Kollege wollen mich nicht "verlieren" und erinnern mich oft daran, wie toll das Beamtentum (ganz besonders Pension) wäre etc. Meine Vorgesetzten wollen mich ebenfalls überzeugen, aber mittlerweile bin ich mir nicht mehr sicher. Man hat sich absolut nicht an die Dinge vom Vorstellungsgespräch gehalten. Ich verdiene nun deutlich weniger als mit E10 (TV-L) bei der anderen Stelle.
Ich bekomme nichts Schwarz auf Weiß. Es sind nur mündliche Zusagen.

Es könnte sein, dass sich demnächst erneut eine Stelle mit E10 (TV-L) bei einer anderen Behörde anbietet.

Was würdet ihr an meiner Stelle tun? Blauäugig hoffen, dass nun alles klappt, was das Personalwesen gesagt hat oder lieber eine Stelle ohne Verbeamtung in Betracht ziehen?
Ich habe nämlich große Bedenken, weil z.B. die bereits erwähnte Kollegin hier hohen Einfluss hat und sie mir dadurch die Zukunft verbauen könnte. Dies ist momentan meine größte Angst.

Danke im Voraus führ eure Meinungen!
Titel: Antw:Entscheidungsfindung
Beitrag von: MoinMoin am 02.01.2019 13:20
Ich habe stets die Freiheit und die INteressanten Stellen gesucht und mich gegen die Beamtenstellen (bzw. gegen die möglcihe Verbeamtung) entschieden.
Das olle Hecheln nach höherwertigen Stellen, damit man beföderungsfähig wird....nö.
Weniger Flexibilität bei der Wahl des Arbeitsplatzes.... nö
Selbst wenn man mehr Geld bekommt (was ja pauschal nicht immer gegeben ist, insbesondere bei ITler) sollte man sich immer bewußt sein, dass man als Angestellter es wesentlich leichter hat eine Stelle zu wechseln, wenn man etwas interessanteres woanderes machen kann.
Und worst Case: Beim Bund kannst du Bundesweit eingesetzt werden (unwahrscheinlich, aber Pferde kotzen auch mal)
Titel: Antw:Entscheidungsfindung
Beitrag von: Pham Nuwen am 03.01.2019 10:06
@LynxLynx: Weg da! Deine bisherigen Angebote zeigen klar, dass deine Arbeitskraft mehr wert ist, als mit A6/7 abgespeist zu werden. Das machen auch die lächerlichen (Pseudo-)Versuche dich zu "halten" nicht wett – von warmen Worten kannst du dir nichts kaufen. Und was mündliche Zusagen beim aktuellen Arbeitgeber wert sind, solltest du mittlerweile gelernt haben ...

Mit 29 Jahren brauchst du dir auch keine Märchen über Pension anhören. Unbefristet TVöD E10 aufwärts wirst du später auch gewiss nicht am Hungertuch nagen müssen. Noch ein wenig private Vorsorge dazu (Bausparen, Aktien etc.) und das ein oder andere Extra on top ist drin. Und gerade als Mutter sind auch hier i.d.R. humane Arbeitsbedingungen und eine exzellente Arbeitsplatzgarantie gewährleistet.

Daher: Wegbewerben und bei Erfolg, so du es denn unbedingt willst, dem derzeitigen Arbeitgeber nochmal die Daumenschrauben anlegen. Wenn der Wille da ist, können auch hier ganz schnell Entscheidungen fallen. Behalte die Initiative und liefer dich nicht platt getretenen Behördenpfaden aus.
Titel: Antw:Entscheidungsfindung
Beitrag von: Pan Tau am 03.01.2019 10:14
Hättest Du die Stelle mit EG 10 tatsächlich bekommen, oder stand dort eine Formulierung wie etwa "....bei persönlichen Voraussetzungen bis EG10..."

Für EG10 ist meines Wissens zwingend ein Bachelor-Studium notwendig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du bei der anderen Behörde ohne den Studienabschluss EG10 erhalten hättest.

Titel: Antw:Entscheidungsfindung
Beitrag von: LynxLynx am 03.01.2019 10:18
Hättest Du die Stelle mit EG 10 tatsächlich bekommen, oder stand dort eine Formulierung wie etwa "....bei persönlichen Voraussetzungen bis EG10..."

Für EG10 ist meines Wissens zwingend ein Bachelor-Studium notwendig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du bei der anderen Behörde ohne den Studienabschluss EG10 erhalten hättest.

Ja, die EG10 Stelle hatte ich sicher. Der Arbeitsvertrag lag bereits vor. Ich hatte es Schwarz auf Weiß, wie es auch im Vorstellungsgespräch besprochen wurde.
Titel: Antw:Entscheidungsfindung
Beitrag von: LynxLynx am 03.01.2019 10:21
@Pham Nuwen, ich habe den gleichen Gedanken.
Es ist eine große Enttäuschung, wenn absolut nichts aus dem Vorstellungsgespräch eimgehalten wurde. Das Traurige ist, dass man dieses Spiel auch mit meinem Vorgänger getrieben hat, weshalb er nach acht Monaten gegangen ist.
Titel: Antw:Entscheidungsfindung
Beitrag von: MoinMoin am 03.01.2019 10:24
Für EG10 ist meines Wissens zwingend ein Bachelor-Studium notwendig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du bei der anderen Behörde ohne den Studienabschluss EG10 erhalten hättest.
Dein Hinweis ist korrekt, aber dein Wissen (bzgl. TV-L) ist falsch. Laut EGO gibt es auch E11er Stellen ohne Bsc und ohne sonstiger Beschäftigter zu sein.
Nur im Bereich 11.4  Beschäftigte in der IT-Systemtechnik ist der Bsc gefordert (Warum verstehe ich zwar nicht, aber das waren ja schlaue Menschen bei der TdL und ver.di die sich das ausgedacht haben).
Titel: Antw:Entscheidungsfindung
Beitrag von: MoinMoin am 03.01.2019 10:26
@Pham Nuwen, ich habe den gleichen Gedanken.
Es ist eine große Enttäuschung, wenn absolut nichts aus dem Vorstellungsgespräch eimgehalten wurde. Das Traurige ist, dass man dieses Spiel auch mit meinem Vorgänger getrieben hat, weshalb er nach acht Monaten gegangen ist.
Wenn du das weißt, dann würde  ich sofort schriftlich was schriftliches einfordern und zeitgleich Bewerbungen schreiben.
Zu guter Letzt bleibt die Frage: Nach was bist du derzeit eingruppiert. Was sind deine auszuübenden Tätigkeiten innerhalb der IT?
Vielleicht liegt hier auch ein typischer Eingruppierungsirrtum seitens des AG vor.
Titel: Antw:Entscheidungsfindung
Beitrag von: LynxLynx am 03.01.2019 11:03
@MoinMoin, eine richtige Eingruppierung gibt es hier nicht in dieser Abteilung :-( Alle führen die gleichen Aufgaben aus. Im Gegensatz zu mir sind die anderen beiden Kollegen verbeamtet. Der Eine im gehobenen Dienst (A11), die andere im mittleren Dienst (A9z).
Es kommt auf die eigene Qualifikation an, ob man eine Laufbahnberechtigung für den gD hat oder nicht.
Alle führen die gleiche Tätigkeit aus und tragen die gleiche Verantwortung, werden aber unterschiedlich bezahlt.
Und mich "zwang" man am ersten Arbeitstag plötzlich einen E6-Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Bedauerlicherweise hatte ich zu diesem Zeitpunkt schon den anderen Job fristgerecht gekündigt und konnte nicht mehr zurück.
Titel: Antw:Entscheidungsfindung
Beitrag von: LynxLynx am 03.01.2019 11:05
@Pham Nuwen, ich habe den gleichen Gedanken.
Es ist eine große Enttäuschung, wenn absolut nichts aus dem Vorstellungsgespräch eimgehalten wurde. Das Traurige ist, dass man dieses Spiel auch mit meinem Vorgänger getrieben hat, weshalb er nach acht Monaten gegangen ist.
Wenn du das weißt, dann würde  ich sofort schriftlich was schriftliches einfordern und zeitgleich Bewerbungen schreiben.
Zu guter Letzt bleibt die Frage: Nach was bist du derzeit eingruppiert. Was sind deine auszuübenden Tätigkeiten innerhalb der IT?
Vielleicht liegt hier auch ein typischer Eingruppierungsirrtum seitens des AG vor.

Mit schriftlichen Dingen kann man nur etwas erreichen, wenn man vors Gericht geht... zumindest läuft es in diesem Laden so. Selbst mein Vorgesetzter sagte zu mir, dass hier schriftliche Absprachen ebenfalls nichts wert sind, weil man dann einfach andere Gründe erfindet, um einen am Strick hängen zu lassen.
Titel: Antw:Entscheidungsfindung
Beitrag von: Buccaneer am 03.01.2019 11:18
Meine Empfehlung: die Max-Merkel-Methode: auf einem Blatt Papier die Pro's und Contra's gegenüber stellen...Dann fällt die Entscheidung meist etwas leichter.
Was Du von mündlichen Zusagen zu halten hast, hast Du erlebt ("...haben wir so nie gesagt,...war so nicht gemeint..."usw). Schriftliche Zusagen, insbesondere über Beförderungen, sind auch praktisch nichts wert, da Beförderung "... nach Eignung, Leistung und Befähigung erfolgt..." (hahaha...) und nicht nach schriftlicher Zusage. Wenn sie Dich wirklich halten wollen, dann sollen sie in Vorleistung gehen. Im öffentlichen Dienst ist bis A 9 alles möglich, auch das Gegenteil...
Ansonsten: viel Erfolg im neuen Wirkungsbereich!!
Titel: Antw:Entscheidungsfindung
Beitrag von: MoinMoin am 03.01.2019 11:22
Und mich "zwang" man am ersten Arbeitstag plötzlich einen E6-Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Bedauerlicherweise hatte ich zu diesem Zeitpunkt schon den anderen Job fristgerecht gekündigt und konnte nicht mehr zurück.
Du wirst nicht nach Arbeitsvertrag und der dort stehenden EG bezahlt, sondern du wirst nach deinen auszuübenden Tätigkeiten bezahlt.
Hat dein Arbeitgeber deine auszuübenden Tätigkeiten niedergelegt? Ist er seiner gesetzlichen Pflicht nach dem Nachweisgesetz - NachwG nach gekommen.
Verlange von deinem AG ein Aufstellung deiner auszuübenden Tätigkeiten , verlange von deinem AG den Lohn der EG in der du dich befindest.
Hier ein Blick in die Entgeltordnung:
Zitat
Entgeltgruppe 9b

Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a, deren Tätigkeit umfassende Fachkenntnisse erfordert. (Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

Entgeltgruppe 9a

Beschäftigte der Entgeltgruppe 8, deren Tätigkeit zusätzliche Fachkenntnisse erfordert.

Entgeltgruppe 8

Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, deren Tätigkeit über die Standardfälle hinaus Gestaltungsspielraum erfordert.

Entgeltgruppe 7

Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, die ohne Anleitung tätig sind.

Entgeltgruppe 6

Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung (z. B. Fachinformatikerinnen und -informatiker der Fachrichtungen Anwendungsentwicklung oder Systemintegration, Technische Systeminformatikerinnen und -informatiker, IT-System-Kaufleute oder IT-Systemelektronikerinnen und -elektroniker) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
Titel: Antw:Entscheidungsfindung
Beitrag von: LynxLynx am 03.01.2019 11:52
@MoinMoin, danke für diese Informationen. Ich bin ebenfalls der Meinung, dass man mich nicht korrekt "bezahlt".
Ich bin als Administrator tätig mit E6 und "darf" gelegentlich so manchen Einsatz mitmachen.
Ich finde es einfach nur merkwürdig, wenn eine frisch ausgebildete Verwaltungsfachangestellte (mD) direkt nach der Ausbildung mit A7 eingestellt ist und bei mir ein Fass aufgemacht wird.
Intern habe ich schon von genug Beamten gehört, dass hier auch "Vorschriften" umgangen werden können, wenn man will.
Da ich an sich nichts zu verlieren habe, werde ich meinem Fall bis zur obersten Instanz (lokal) gehen, weil man dieses Spiel schon mit dem Vorgänger getrieben hat. Man bot ihm nur A6. Das Ende vom Lied: Er ist nun bei einer anderen Behörde und erhält A10.
Ich weiß, dass ich in der IT immer einen Arbeitsplatz ohne Schwierigkeiten finden werde, doch enttäuscht es mich sehr, wie unehrlich eine Behörde sein kann, weil ich eine sehr hohe Meinung hatte.
Titel: Antw:Entscheidungsfindung
Beitrag von: MoinMoin am 03.01.2019 13:04
Ich weiß, dass ich in der IT immer einen Arbeitsplatz ohne Schwierigkeiten finden werde, doch enttäuscht es mich sehr, wie unehrlich eine Behörde sein kann, weil ich eine sehr hohe Meinung hatte.
Es ist nicht die Behörde die unehrlich ist, sondern die Menschen sind es.
Als erstes würde ich mich an deiner Stelle in die Ecke setzen und nichts mehr ohne Anleitung machen. Da du zu mehr nicht befugt bist.  :P
Verwaltung schlägt man mit Verwaltung.
Titel: Antw:Entscheidungsfindung
Beitrag von: Kat am 03.01.2019 13:36
@MoinMoin, danke für diese Informationen. Ich bin ebenfalls der Meinung, dass man mich nicht korrekt "bezahlt".
Ich bin als Administrator tätig mit E6 und "darf" gelegentlich so manchen Einsatz mitmachen.
Ich finde es einfach nur merkwürdig, wenn eine frisch ausgebildete Verwaltungsfachangestellte (mD) direkt nach der Ausbildung mit A7 eingestellt ist und bei mir ein Fass aufgemacht wird.
Intern habe ich schon von genug Beamten gehört, dass hier auch "Vorschriften" umgangen werden können, wenn man will.
Da ich an sich nichts zu verlieren habe, werde ich meinem Fall bis zur obersten Instanz (lokal) gehen, weil man dieses Spiel schon mit dem Vorgänger getrieben hat. Man bot ihm nur A6. Das Ende vom Lied: Er ist nun bei einer anderen Behörde und erhält A10.
Ich weiß, dass ich in der IT immer einen Arbeitsplatz ohne Schwierigkeiten finden werde, doch enttäuscht es mich sehr, wie unehrlich eine Behörde sein kann, weil ich eine sehr hohe Meinung hatte.

Wenn die frisch ausgebildete VErwaltungsangestellte eine höherwertige Arbeit macht als Du, kriegt sie logischerweise auch eine höhere Vergütung. Ich weiß nicht, warum die ITler immer meinen, ihre Arbeit ist ja sooo toll und die Verwaltungskräfte machen nur pipifatz.
Titel: Antw:Entscheidungsfindung
Beitrag von: MoinMoin am 03.01.2019 14:26
Wenn die frisch ausgebildete VErwaltungsangestellte eine höherwertige Arbeit macht als Du, kriegt sie logischerweise auch eine höhere Vergütung. Ich weiß nicht, warum die ITler immer meinen, ihre Arbeit ist ja sooo toll und die Verwaltungskräfte machen nur pipifatz.
Hier geht es darum, dass das Einstiegsamt A6 ist und die Verwaltungsangestellte gleich in A7 anfängt und die Frage ist, warum die TE die möglicherweis auch auf einer A7 Stelle sitzt nur A6 erhalten soll.
Dein IT bashing ist also in diesem Fall unangebracht.
Titel: Antw:Entscheidungsfindung
Beitrag von: LynxLynx am 03.01.2019 14:26
@Kat, ich wollte damit nicht die Verwaltungsfahangestellten schlecht reden.

Beim Vorstellungsgespräch wurde mir mindestens A7 versprochen, und plötzlich soll es nur A6 geben? Angeblich kann man nicht direkt mit A7 beginnen, aber bei der Verwaltungsangestellten war es doch möglich?
Und einen IT-Admin mit A6 einzustufen, ist lächerlich... und E6 ist nur noch traurig.
 
Titel: Antw:Entscheidungsfindung
Beitrag von: MoinMoin am 03.01.2019 15:39
Und einen IT-Admin mit A6 einzustufen, ist lächerlich... und E6 ist nur noch traurig.
Ich weiß nicht wo nach Beamtenrecht ein IT Admin anzusiedeln ist.
E6 ist nach EGO Bund durchaus möglich, hängt eben zu 100% von den auszuübenden Tätigkeiten ab.
Wenn du ohne Anleitung tätig bist, dann bist du EG7!
Wenn deine tätigkeiten zu min. 50% über die Standardfälle hinaus Gestaltungsspielraum erfordert, dann bist du EG8.....

Deswegen mein Rat: Arbeite so wie du bezahlt wirst.
Zitat
Im tariflichen Sinne bedeutet Anleitung, dass zur Ausführung und Gestaltung jedes einzelnen Arbeitsvorgangs Hinweise und Anweisungen des Fachvorgesetzten unter laufender Überwa-chung gegeben werden. Die Verantwortung für die fachgerechte Erledigung und für das Er-gebnis der Arbeit liegt danach allein beim Fachvorgesetzten. Die Anleitung kann auch aus schriftlichen, detaillierten Arbeitsanweisungen bestehen, anhand derer schematisch vorzuge-hen ist.
Unter Anleitung ist damit jemand tätig, bei dem die einzelnen Arbeitsschritte konkret, d. h. Schritt für Schritt, vorgegeben und kontrolliert werden.
aus Stellenbewertung „Beschäftigte in der Informations-und Kommunikationstechnik“ Verfasser:Franz SchnitzenbaumerArmin KöblerMartin Hofmann
Titel: Antw:Entscheidungsfindung
Beitrag von: LogiJöw am 03.01.2019 19:12
Für mich gäbe es da nur eins: Wenn sich die Möglichkeit bietet, woanders bewerben und abhauen. So eine Behandlung scheint ja in diesem "Laden" schon fast die Regel zu sein. Man muss nicht alles mit sich machen lassen und manchmal eben auch Konsequenzen ziehen.
Titel: Antw:Entscheidungsfindung
Beitrag von: Hain am 04.01.2019 09:05
Moin,

@Kat, ich wollte damit nicht die Verwaltungsfahangestellten schlecht reden.

Beim Vorstellungsgespräch wurde mir mindestens A7 versprochen, und plötzlich soll es nur A6 geben? Angeblich kann man nicht direkt mit A7 beginnen, aber bei der Verwaltungsangestellten war es doch möglich?
Und einen IT-Admin mit A6 einzustufen, ist lächerlich... und E6 ist nur noch traurig.

wenn man in das Beamtenverhältnis möchte, wäre eine grundsätzliche Beschäftigung mit den Eigenarten des Dienstrechtes mit seinen Unterschieden zum Arbeitsrecht sinnvoll. Im Beamtenrecht ist es so, dass eine Laufbahn durchlaufen wird. In der Regel erfolgt die Anstellung im Eingangsamt. Eine Beförderung ist davon abhängig, ob eine Planstelle vorhanden ist. Man hat einen Anspruch auf Tätigkeiten, die der Besoldung entsprechen, aber keinen Anspruch auf Besoldung nach der Stellenwertigkeit. Das Beste aus beiden Systemen gibt es nicht...

Grüße
Hain
Titel: Antw:Entscheidungsfindung
Beitrag von: Dude23 am 04.01.2019 09:23
wenn man in das Beamtenverhältnis möchte, wäre eine grundsätzliche Beschäftigung mit den Eigenarten des Dienstrechtes mit seinen Unterschieden zum Arbeitsrecht sinnvoll. Im Beamtenrecht ist es so, dass eine Laufbahn durchlaufen wird. In der Regel erfolgt die Anstellung im Eingangsamt. Eine Beförderung ist davon abhängig, ob eine Planstelle vorhanden ist. Man hat einen Anspruch auf Tätigkeiten, die der Besoldung entsprechen, aber keinen Anspruch auf Besoldung nach der Stellenwertigkeit. Das Beste aus beiden Systemen gibt es nicht...

Grüße
Hain

Guter Hinweis, Hain. Sehe schon die erste Beschwerde "Kollege hat E9, wieso bekomme ich nur A6".
Titel: Antw:Entscheidungsfindung
Beitrag von: MoinMoin am 04.01.2019 09:39
wenn man in das Beamtenverhältnis möchte, wäre eine grundsätzliche Beschäftigung mit den Eigenarten des Dienstrechtes mit seinen Unterschieden zum Arbeitsrecht sinnvoll. Im Beamtenrecht ist es so, dass eine Laufbahn durchlaufen wird. In der Regel erfolgt die Anstellung im Eingangsamt. Eine Beförderung ist davon abhängig, ob eine Planstelle vorhanden ist. Man hat einen Anspruch auf Tätigkeiten, die der Besoldung entsprechen, aber keinen Anspruch auf Besoldung nach der Stellenwertigkeit. Das Beste aus beiden Systemen gibt es nicht...

Grüße
Hain
Guter Hinweis, Hain. Sehe schon die erste Beschwerde "Kollege hat E9, wieso bekomme ich nur A6".
Schlechter Hinweis Hain, im beschrieben Fall ging es eben darum, dass diese Regelung (Anstellung im Eingangsamt) bei dem einem gilt, bei dem anderem (der aus dem eigenen Stall kommt) nicht.
Titel: Antw:Entscheidungsfindung
Beitrag von: Dude23 am 04.01.2019 10:06
Ich glaube nicht, dass der Hinweis von Hain (und somit auch nicht mein Lob an ihn) sich auf diese spezielle Problematik des TE bezog, sondern allgemeiner Natur war.
Titel: Antw:Entscheidungsfindung
Beitrag von: Pan Tau am 04.01.2019 10:22
Für EG10 ist meines Wissens zwingend ein Bachelor-Studium notwendig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du bei der anderen Behörde ohne den Studienabschluss EG10 erhalten hättest.
Dein Hinweis ist korrekt, aber dein Wissen (bzgl. TV-L) ist falsch. Laut EGO gibt es auch E11er Stellen ohne Bsc und ohne sonstiger Beschäftigter zu sein.
Nur im Bereich 11.4  Beschäftigte in der IT-Systemtechnik ist der Bsc gefordert (Warum verstehe ich zwar nicht, aber das waren ja schlaue Menschen bei der TdL und ver.di die sich das ausgedacht haben).

Wenn das so ist, dann verstehe ich nicht, warum in unserem Amt (NRW-Landesbehörde) z.B. staatlich anerkannte Techniker mit 20 Jahren einschlägiger Berufserfahrung erst ein einjähriges Aufstiegsverfahren mit abschließender Prüfung durchlaufen müssen, um vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst aufzusteigen, und zu zeigen, dass ihre Fähigkeiten mit denen eines Bachelor-Absolventen gleichwertig sind! Auf der anderen Seite soll es dann problemlos möglich sein, nur mit einer qualifizierten Berufsausbildung direkt in den gehobenen Dienst einzusteigen?
Titel: Antw:Entscheidungsfindung
Beitrag von: Spid am 04.01.2019 10:33
In dem Zitat geht es um Tarifbeschäftigte, nicht um Beamte.
Titel: Antw:Entscheidungsfindung
Beitrag von: Hain am 04.01.2019 10:49
wenn man in das Beamtenverhältnis möchte, wäre eine grundsätzliche Beschäftigung mit den Eigenarten des Dienstrechtes mit seinen Unterschieden zum Arbeitsrecht sinnvoll. Im Beamtenrecht ist es so, dass eine Laufbahn durchlaufen wird. In der Regel erfolgt die Anstellung im Eingangsamt. Eine Beförderung ist davon abhängig, ob eine Planstelle vorhanden ist. Man hat einen Anspruch auf Tätigkeiten, die der Besoldung entsprechen, aber keinen Anspruch auf Besoldung nach der Stellenwertigkeit. Das Beste aus beiden Systemen gibt es nicht...

Grüße
Hain
Guter Hinweis, Hain. Sehe schon die erste Beschwerde "Kollege hat E9, wieso bekomme ich nur A6".
Schlechter Hinweis Hain, im beschrieben Fall ging es eben darum, dass diese Regelung (Anstellung im Eingangsamt) bei dem einem gilt, bei dem anderem (der aus dem eigenen Stall kommt) nicht.

Nein:
Zitat
Beim Vorstellungsgespräch wurde mir mindestens A7 versprochen, und plötzlich soll es nur A6 geben? Angeblich kann man nicht direkt mit A7 beginnen, aber bei der Verwaltungsangestellten war es doch möglich?
Titel: Antw:Entscheidungsfindung
Beitrag von: MoinMoin am 04.01.2019 12:43

Ich glaube nicht, dass der Hinweis von Hain (und somit auch nicht mein Lob an ihn) sich auf diese spezielle Problematik des TE bezog, sondern allgemeiner Natur war.
Ich glaube doch. Da er ja eben dieselbige Passage als Zitat voranstellte.
Guckst Du:
Moin,

@Kat, ich wollte damit nicht die Verwaltungsfahangestellten schlecht reden.

Beim Vorstellungsgespräch wurde mir mindestens A7 versprochen, und plötzlich soll es nur A6 geben? Angeblich kann man nicht direkt mit A7 beginnen, aber bei der Verwaltungsangestellten war es doch möglich?
Und einen IT-Admin mit A6 einzustufen, ist lächerlich... und E6 ist nur noch traurig.

wenn man in das Beamtenverhältnis möchte, wäre eine grundsätzliche Beschäftigung mit den Eigenarten des Dienstrechtes mit seinen Unterschieden zum Arbeitsrecht sinnvoll. Im Beamtenrecht ist es so, dass eine Laufbahn durchlaufen wird. In der Regel erfolgt die Anstellung im Eingangsamt. Eine Beförderung ist davon abhängig, ob eine Planstelle vorhanden ist. Man hat einen Anspruch auf Tätigkeiten, die der Besoldung entsprechen, aber keinen Anspruch auf Besoldung nach der Stellenwertigkeit. Das Beste aus beiden Systemen gibt es nicht...

Grüße
Hain
Aber natürlich gebe ich Hain ebenfalls Recht, dass man sich mit den zukünftigen Regeln des Erwerbsleben auseinandersetzen sollte.
Ohne die Zitation wäre es für mich ein allgemeingültige Aussage ohne Bezug zum Fragesteller gewesen und auch nicht zu kritisieren gewesen, bzgl. meiner Aussage siehe unten ->

wenn man in das Beamtenverhältnis möchte, wäre eine grundsätzliche Beschäftigung mit den Eigenarten des Dienstrechtes mit seinen Unterschieden zum Arbeitsrecht sinnvoll. Im Beamtenrecht ist es so, dass eine Laufbahn durchlaufen wird. In der Regel erfolgt die Anstellung im Eingangsamt. Eine Beförderung ist davon abhängig, ob eine Planstelle vorhanden ist. Man hat einen Anspruch auf Tätigkeiten, die der Besoldung entsprechen, aber keinen Anspruch auf Besoldung nach der Stellenwertigkeit. Das Beste aus beiden Systemen gibt es nicht...

Grüße
Hain
Guter Hinweis, Hain. Sehe schon die erste Beschwerde "Kollege hat E9, wieso bekomme ich nur A6".
Schlechter Hinweis Hain, im beschrieben Fall ging es eben darum, dass diese Regelung (Anstellung im Eingangsamt) bei dem einem gilt, bei dem anderem (der aus dem eigenen Stall kommt) nicht.

Nein:
Zitat
Beim Vorstellungsgespräch wurde mir mindestens A7 versprochen, und plötzlich soll es nur A6 geben? Angeblich kann man nicht direkt mit A7 beginnen, aber bei der Verwaltungsangestellten war es doch möglich?
Jetzt mal für mich zum Verständnis (bin möglicherweise zu blöd das zu erkennen).
LynxLynx beklagt sich darüber, dass sie im Eingangsamt (bei Ihr A6) starten soll (was ja der Normalfall ist), obwohl es bei jemanden anderem möglich war, eben nicht im Eingangsamt (sondern A7) zu starten, ihr diese Möglichkeit aber verwehrt wird.
Heißt dass jetzt, dass für einen Verwaltungsangestellten das Eingangsamt die A7 ist?
Dann ziehe ich meine Aussage zurück und schäme mich für meine Unwissenheit.  :-X :'(

Titel: Antw:Entscheidungsfindung
Beitrag von: Hain am 04.01.2019 12:56
Jetzt mal für mich zum Verständnis (bin möglicherweise zu blöd das zu erkennen).
LynxLynx beklagt sich darüber, dass sie im Eingangsamt (bei Ihr A6) starten soll (was ja der Normalfall ist), obwohl es bei jemanden anderem möglich war, eben nicht im Eingangsamt (sondern A7) zu starten, ihr diese Möglichkeit aber verwehrt wird.
Heißt dass jetzt, dass für einen Verwaltungsangestellten das Eingangsamt die A7 ist?
Dann ziehe ich meine Aussage zurück und schäme mich für meine Unwissenheit.  :-X :'(
Der Sachverhalt ist mE recht verworren (unvollständig oder falsch) dargestellt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine frisch als Verwaltungsfachangestellte ausgebildete Mitarbeiterin unmittelbar als andere Bewerberin im ersten Beförderungsamt mD angestellt wird. Auch wenn das Bundesland nicht benannt ist, kenne ich keine Laufbahnverordnung, die das ermöglichen würde. Was ich mir sehr wohl vorstellen kann, ist eine Einstellung mit einer Eingruppierung in die E 7.
Titel: Antw:Entscheidungsfindung
Beitrag von: MoinMoin am 04.01.2019 13:06
Jetzt mal für mich zum Verständnis (bin möglicherweise zu blöd das zu erkennen).
LynxLynx beklagt sich darüber, dass sie im Eingangsamt (bei Ihr A6) starten soll (was ja der Normalfall ist), obwohl es bei jemanden anderem möglich war, eben nicht im Eingangsamt (sondern A7) zu starten, ihr diese Möglichkeit aber verwehrt wird.
Heißt dass jetzt, dass für einen Verwaltungsangestellten das Eingangsamt die A7 ist?
Dann ziehe ich meine Aussage zurück und schäme mich für meine Unwissenheit.  :-X :'(
Der Sachverhalt ist mE recht verworren (unvollständig oder falsch) dargestellt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine frisch als Verwaltungsfachangestellte ausgebildete Mitarbeiterin unmittelbar als andere Bewerberin im ersten Beförderungsamt mD angestellt wird. Auch wenn das Bundesland nicht benannt ist, kenne ich keine Laufbahnverordnung, die das ermöglichen würde. Was ich mir sehr wohl vorstellen kann, ist eine Einstellung mit einer Eingruppierung in die E 7.
das ist denkbar, aber du hast dich ja eben nicht auf diese Mutmaßung der falschen Sachverhaltsdarstellung gestützt.
Viellecht hättest du LynxLynx hier um Klärung bitten sollen.
Titel: Antw:Entscheidungsfindung
Beitrag von: Grumbakiechel am 05.01.2019 04:01
Ich glaube, hier wird einiges durcheinander geworfen. Es ist die Rede von einer frisch ausgebildeten Verwaltungsfachangestellten mit folgender Erwähnung: "(mD)" und der Nennung der A7 als "Eingruppierung".

Woher das immer wieder kommt, dass es im Bereich der Tarifbeschäftigten einen mittleren oder gehobenen Dienst gäbe, erschließt sich mir nicht. Es gibt weder das eine noch das andere, da es sich dabei um Laufbahnen der Beamten handelt. Dass dabei z. B. die EG 9b im TVöD von der Wertigkeit her der A10, also einer Besoldungsgruppe des gehobenen Dienstes entspricht, bedeutet nicht, dass z.B. TB  der EG 9b im gehobenen Dienst wären. Und die frisch ausgebildete Verwaltungsfachangestellte müsste, um in die hier genannte A7 zu gelangen, den Vorbereitungsdienst des mittleren Dienstes durchlaufen haben. Und es gibt bei den TB auch kein Eingangsamt.

Dies betrifft zwar erst mal nicht das Problem der wohl zugesagten Verbeamtung, von der nun offenbar der AG entgegen der Versprechungen abgerückt ist und stattdessen mit einer nicht akzeptablen Eingruppierung in EG6 um die Ecke kommt, sorgt aber vielleicht zumindest dafür, den Frust über die vermeintliche Bevorzugung einer Mitarbeiterin "aus dem eigenen Stall" zu beseitigen.

Ich gehe davon aus, dass hier vielleicht ein Missverständnis vorliegt, ab wann eine Verbeamtung vorgesehen war, ich kann mir nicht vorstellen, dass diese sofort bei Einstellung angedacht war, sondern erst nach einem "Bewährungszeitraum" (Ich nenne das jetzt mal so). Ich würde diesbezüglich nochmal nachfragen, ist dem nicht so, kann man immer noch seinen Hut nehmen, aber es wäre doch schade, einen Arbeitsvertrag aufzulösen, nur, weil man aneinander vorbei geredet hätte....

Bleibt der AG allerdings bei der bisherigen Eingruppierung, dann würde ich mich auch lieber neu orientieren, weil es unfair ist, gemachte Zusagen nicht einzuhalten, vor allem ohne jegliche vorherige Bekanntgabe und den Mitarbeiter bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrages vor vollendete Tatsachen zu stellen. Und ganz ehrlich, aus eigener langjähriger Erfahrung kann ich sagen, dass ein schlechtes Betriebsklima, das hier wohl gegeben ist (auch Informationsfluss gehört dazu), mit der Zeit sehr belastend werden kann.
Titel: Antw:Entscheidungsfindung
Beitrag von: MoinMoin am 05.01.2019 09:33
Bleibt der AG allerdings bei der bisherigen Eingruppierung, dann würde ich mich auch lieber neu orientieren, weil es unfair ist, gemachte Zusagen nicht einzuhalten, vor allem ohne jegliche vorherige Bekanntgabe und den Mitarbeiter bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrages vor vollendete Tatsachen zu stellen. Und ganz ehrlich, aus eigener langjähriger Erfahrung kann ich sagen, dass ein schlechtes Betriebsklima, das hier wohl gegeben ist (auch Informationsfluss gehört dazu), mit der Zeit sehr belastend werden kann.
Der AG hat nicht über die Eingruppierung zu entscheiden, er hat nur darüber zu entscheiden, welches die auszuübenden Tätigkeiten sind.
Und ich bezweifel, dass LynxLynx als IT Admin das korrekte Entgelt erhält.
Mal sehen wir der Voresetzt reagiert, wenn man sich vor jeden Arbeitsvorgang bei ihm rückversichtert, ob das zu tun ist und wie es zu tiun ist. Denn das ist das Niveau, was ein E6er zu machen hat. Nichts selber entscheiden, ständige Überwachung durch Vorgesetzen, alle Fehler gehen auf die Kappe des Vorgesetzten!
Wie ich schon sagte, ich würde mich als halbwegs fähiger ITler niemals verbeamten lassen.
Und wenn da das innerbetriebliche schon so beschissen ist wie es hier anklingt, dann würde ich erst Recht die hacken scharf machen.
Trotzdem würde ich auch nach Kündigung das mir zustehende Entgelt einfordern.
Titel: Antw:Entscheidungsfindung
Beitrag von: Pan Tau am 06.01.2019 09:18
Ich glaube, hier wird einiges durcheinander geworfen. Es ist die Rede von einer frisch ausgebildeten Verwaltungsfachangestellten mit folgender Erwähnung: "(mD)" und der Nennung der A7 als "Eingruppierung".

......….Woher das immer wieder kommt, dass es im Bereich der Tarifbeschäftigten einen mittleren oder gehobenen Dienst gäbe, erschließt sich mir nicht. Es gibt weder das eine noch das andere, da es sich dabei um Laufbahnen der Beamten handelt. ………….



Das ist meines Erachtens aber die offizielle Bezeichnung- so finden sich auf Wikipedia unter den entsprechenden Artikeln beispielsweise die Zusätze:

"Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte) der Entgeltgruppen E5 bis E8 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst TVöD werden analog dem mittleren Dienst zugeordnet"

"Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte) der Entgeltgruppen 9 bis 12 TVöD werden analog dem gehobenen Dienst zugeordnet. "


Titel: Antw:Entscheidungsfindung
Beitrag von: Spid am 06.01.2019 09:51
Nein, da hilft auch kein Verweis auf ein Portal, auf dem Laien per Mehrheitsentscheid Inhalte festlegen. In keinem der maßgeblichen Tarifverträge findet sich eine solche Setzung.
Titel: Antw:Entscheidungsfindung
Beitrag von: MoinMoin am 06.01.2019 09:53
Das ist meines Erachtens aber die offizielle Bezeichnung- so finden sich auf Wikipedia unter den entsprechenden Artikeln beispielsweise die Zusätze:

"Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte) der Entgeltgruppen E5 bis E8 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst TVöD werden analog dem mittleren Dienst zugeordnet"

"Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte) der Entgeltgruppen 9 bis 12 TVöD werden analog dem gehobenen Dienst zugeordnet. "
Autsch. Seit wann ist denn Wikipedia offiziell.
Selbst die Bezeichnung mD etc. ist bei vielen Beamten nicht mehr die offizielle Bezeichnung. (Hier heißt es jetzt 1. Laufbahngruppe  2. Einstiegsamt wenn ich mich nicht irre).
Es ist leider ein gängige (aber falsche) Sprachregelung und leider in einigen (Beamten)schädel (evtl. aufgrund mangelnder Flexibilität) festgesetzte Klassifizierung, aus der fehlerhafte Dinge abgeleitet werden für den Tarifbereich.

EDIT: Spid war schneller und ich sollte mich mal um ein Wikipedia Zugang kümmern, damit so ein Quark da entfernt wird.
Titel: Antw:Entscheidungsfindung
Beitrag von: Tagelöhner am 06.01.2019 10:06
Ich kann bestätigen, dass viele personal-/stellenverantwortliche Entscheidungsträger im Öffentlichen Dienst fälschlicherweise diese Denkweise und den Vergleich der Beamtenlaufbahnen mit verschiedenen Entgeltgruppen an den Tag legen.

Da heißt es z. B. auch gerne "Es handelt sich um eine Beamtenstelle bis A11, also maximal E10, wenn sie alternativ mit einem Tarifbeschäftigten besetzt wird. Es gibt da eine (Faust)-Regel Bewertung: Beamtenstelle - 1 = Entgeltgruppe"

Dies führt in meiner Behörde in der Praxis dann gerne zu Fällen, in denen für die gleiche Arbeit der Beamte irgendwann nach A12 besoldet wird, der Angestellte jedoch nur maximal mit E11. Hier liegen dann gerne mal 500-1000 Euro Netto pro Monat dazwischen, und die Beamten fühlen sich durch ihre etwas höhere Wochenarbeitszeit trotzdem benachteiligt  ;D

Meines Wissens tragen hier aber auch maßgeblich haushaltsrechtliche Vorgaben (z. B. der Finanzministerien) dazu bei, schließlích schlägt ein Angestellter durch das höhere Bruttogehalt zzgl. weiterer Lohnnebenkosten in den aktuellen Haushalten stärker zu Buche. Dass ein Beamter bei vorzeitiger Pensionierung, langen Krankheitsphasen oder der regulären Pensionierung am Ende vielleicht teurer kommt, ist ein anderes Thema...
Titel: Antw:Entscheidungsfindung
Beitrag von: MoinMoin am 06.01.2019 10:11
Ich kann bestätigen, dass viele personal-/stellenverantwortliche Entscheidungsträger im Öffentlichen Dienst fälschlicherweise diese Denkweise und den Vergleich der Beamtenlaufbahnen mit verschiedenen Entgeltgruppen an den Tag legen.

Da heißt es z. B. auch gerne "Es handelt sich um eine Beamtenstelle bis A11, also maximal E10, wenn sie alternativ mit einem Tarifbeschäftigten besetzt wird. Es gibt da eine (Faust)-Regel Bewertung als Beamtenstelle - 1 = Entgeltgruppe"

Dies führt in meiner Behörde in der Praxis dann gerne zu Fällen, in denen für die gleiche Arbeit der Beamte irgendwann nach A12 besoldet wird, der Angestellte jedoch nur maximal mit E11. Hier liegen dann gerne mal 500-1000 Euro Netto pro Monat dazwischen, und die Beamten fühlen sich durch ihre etwas höhere Wochenarbeitszeit trotzdem benachteiligt  ;D
Und wehren sich diese Menschen gegen die möglicherweise falsche Bezahlung?
Denn der AG hat nicht über die Höhe der Bezahlung in Form einer festgelegten Eingruppierung zu entscheiden!
Er kann einem nur sagen was die auszuübenden Tätigkeiten sind, daraus folgt dann das Entgelt was er für diese Leistung bezahlen muss.
Titel: Antw:Entscheidungsfindung
Beitrag von: Spid am 06.01.2019 10:12
Die Anwendung einer solchen „Faustregel“ ist natürlich grob fahrlässig, da je nach Stellenzuschnitt gänzlich andere Verhältnisse hinreichend wahrscheinlich sind.
Titel: Antw:Entscheidungsfindung
Beitrag von: Tagelöhner am 06.01.2019 10:25
@ MoinMoin

Diejenigen, die den Mut und den Willen hatten dafür einzutreten, sind am Ende bei ihrem Vorgesetzten in Ungnade gefallen und nach monatelangem Warten wurde Ihnen eine Stellenbeschreibung ausgehändigt, die exakt so geschrieben wurde, dass sich keine höhere Eingruppierung als die Aktuelle ergeben hat. Es hat sogar dazu geführt, dass Verantwortlichkeiten (Änderung der Unterschriftberechtigung, Organigramme, Geschäftsverteilungspläne) massiv beschnitten wurden.

Im öffentlichen Dienst gibt es bei der korrekten Anwendung der Tarifverträge von Behörde zu Behörde massive Unterschiede zwischen Theorie und Praxis. Das Paralleluniversum Beamtenverhältnis ist hier ebenfalls stark mitverantwortlich, weil es zur Vernebelung und Horizontbegrenzung der meist verbeamteten Entscheidungsträger beiträgt.
Titel: Antw:Entscheidungsfindung
Beitrag von: Spid am 06.01.2019 11:06
Dann handelt es sich entweder um eine Tätigkeitsänderung, die möglicherweise nicht vom Direktionsrecht des AG gedeckt ist, oder die entsprechenden Aufgaben waren zuvor nicht auszuüben.
Titel: Antw:Entscheidungsfindung
Beitrag von: MoinMoin am 06.01.2019 12:21
@Tagelöhner
Oftmals erlebe ich es, dass in solchen Fällen die Vorgehensweise eine "ungeschickte" war.
In solchen Fragestellungen muss man nicht an die Tür klopfen und sagen: Hey ich glaube ich will mehr Geld, weil Ihr mich falsch eingruppiert habt. Dann kann die Dienststelle in der Tat reagieren und dich entsprechend deiner EG mit Tätigkeiten versorgen (die höherwertigen Tätigkeiten müssen dann halt die Beamten machen oder man findet den nächsten willigen TB Knecht)
Und der Knebel der Beurteilung zieht nur bei Beamten, nicht bei Angestellten, denn die haben noch einen freien Willen.

Das entscheidende ist doch, dass man sich bestätigen lässt, dass die (höherwertigen) ausgeübten Tätigkeiten die auszuübenden Tätigkeiten sind. Danach können sie dich nicht mehr durch Umstrukturierungen herab gruppieren.
Oder man geht den Weg des §13 TV-L
Titel: Antw:Entscheidungsfindung
Beitrag von: Grumbakiechel am 09.01.2019 01:55
Bleibt der AG allerdings bei der bisherigen Eingruppierung, dann würde ich mich auch lieber neu orientieren, weil es unfair ist, gemachte Zusagen nicht einzuhalten, vor allem ohne jegliche vorherige Bekanntgabe und den Mitarbeiter bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrages vor vollendete Tatsachen zu stellen. Und ganz ehrlich, aus eigener langjähriger Erfahrung kann ich sagen, dass ein schlechtes Betriebsklima, das hier wohl gegeben ist (auch Informationsfluss gehört dazu), mit der Zeit sehr belastend werden kann.
Der AG hat nicht über die Eingruppierung zu entscheiden, er hat nur darüber zu entscheiden, welches die auszuübenden Tätigkeiten sind.

Das mag wohl stimmen, dass TB entsprechend ihrer auszuüben Tätigkeit eingruppiert sind. Wenn die Rechtsmeinung des AG allerdings eine andere ist und er diese nicht aufgibt, dann muss der TB dies eben einklagen. Was vielen, vor allem erst einmal befristet beschäftigten, MA oftmals schwer fällt, weil damit das Risiko verbunden ist, nicht in ein unbefristetes AV übernommen zu werden. Leider sind auch trotz des vielbeschworen Fachkräftemangels heute noch viele AN ggü. dem AG in einer schwachen Position, die nur durch Klage abzuändern ist, aber den Nerv haben viele nicht. Im vorliegenden Fall scheint das aber nicht das einzige Manko zu sein. Da muss man schon drüber nachdenken, ob man diese Energie aufbringen will oder ob man nicht doch bei einem anderen AG besser aufgehoben ist.

Dass der Knebel der Beurteilung nur bei den Beamten zieht, ist leider nicht ganz richtig, auch TB werden beurteilt, beispielsweise anlassbezogene Beurteilung anlässlich interner Bewerbungen. Dieses Vergnügen hatte ich auch schon.
Titel: Antw:Entscheidungsfindung
Beitrag von: MoinMoin am 09.01.2019 08:08
Das mag wohl stimmen, dass TB entsprechend ihrer auszuüben Tätigkeit eingruppiert sind. Wenn die Rechtsmeinung des AG allerdings eine andere ist und er diese nicht aufgibt, dann muss der TB dies eben einklagen. Was vielen, vor allem erst einmal befristet beschäftigten, MA oftmals schwer fällt, weil damit das Risiko verbunden ist, nicht in ein unbefristetes AV übernommen zu werden. Leider sind auch trotz des vielbeschworen Fachkräftemangels heute noch viele AN ggü. dem AG in einer schwachen Position, die nur durch Klage abzuändern ist, aber den Nerv haben viele nicht. Im vorliegenden Fall scheint das aber nicht das einzige Manko zu sein. Da muss man schon drüber nachdenken, ob man diese Energie aufbringen will oder ob man nicht doch bei einem anderen AG besser aufgehoben ist.
Bei Zeitverträgen gebe ich dir Recht.
Bei den anderen nur eingeschränkt.
Deswegen verweise ich ja immer darauf, dass die TB mit diesen Problemen nicht zunächst die Rechtsmeinung des AG einklagen sollen, sondern zunächst einmal rechtssicher feststellen sollen, was eigentlich die auszuübenden Tätigkeiten nach Meinung des AGs sind, und dann auch eben diese ausüben.
Wenn dann noch Interpretationsspielraum bzgl. der Eingruppierung besteht, dann kann man den Klageweg gehen oder sich eingestehen das man selber irrt.
Zitat
Dass der Knebel der Beurteilung nur bei den Beamten zieht, ist leider nicht ganz richtig, auch TB werden beurteilt, beispielsweise anlassbezogene Beurteilung anlässlich interner Bewerbungen. Dieses Vergnügen hatte ich auch schon.
Ja, ist richtig, nur der Beamte behält sein Leben lang die Beurteilung und hat nicht so einfach wie der TB die Möglichkeiten des wechsels.
Titel: Antw:Entscheidungsfindung
Beitrag von: Kryne am 10.01.2019 08:38
Ich kann bestätigen, dass viele personal-/stellenverantwortliche Entscheidungsträger im Öffentlichen Dienst fälschlicherweise diese Denkweise und den Vergleich der Beamtenlaufbahnen mit verschiedenen Entgeltgruppen an den Tag legen.

Da heißt es z. B. auch gerne "Es handelt sich um eine Beamtenstelle bis A11, also maximal E10, wenn sie alternativ mit einem Tarifbeschäftigten besetzt wird. Es gibt da eine (Faust)-Regel Bewertung als Beamtenstelle - 1 = Entgeltgruppe"

Dies führt in meiner Behörde in der Praxis dann gerne zu Fällen, in denen für die gleiche Arbeit der Beamte irgendwann nach A12 besoldet wird, der Angestellte jedoch nur maximal mit E11. Hier liegen dann gerne mal 500-1000 Euro Netto pro Monat dazwischen, und die Beamten fühlen sich durch ihre etwas höhere Wochenarbeitszeit trotzdem benachteiligt  ;D
Und wehren sich diese Menschen gegen die möglicherweise falsche Bezahlung?
Denn der AG hat nicht über die Höhe der Bezahlung in Form einer festgelegten Eingruppierung zu entscheiden!
Er kann einem nur sagen was die auszuübenden Tätigkeiten sind, daraus folgt dann das Entgelt was er für diese Leistung bezahlen muss.

Hier liegt doch fast immer der Hund begraben. Fast alle scheuen den Gang vor Gericht. Es scheint für die meisten wesentlich einfacher die Stelle zu wechseln, anstatt das einzuklagen was einem zusteht. Und viele werden bei einem AG bei dem sie ihr Gehalt per Rechtsstreit durchsetzen mussten auch nicht mehr glücklich.

Und die AGs werden auch weiterhin Leute finden die z.B. 11er und 12er Arbeiten verrichten auf einer 10er Stelle. Daran wird sich nix ändern. Und zur Not wird die Stelle eben alle 2 Jahre neu besetzt, Hauptsache im Haushaltsplan hält man die Personalkosten niedrig.

Bei uns suchte man vor kurzem wieder einen mit Master Abschluss für eine 10er Stelle. Da weiß ich jetzt schon das in spätestens 2 Jahren genau diese Stelle wieder frei wird, weil dort einfach Sachen verlangt werden für die andere Kommunen mal mindestens die 12 springen lassen.

Titel: Antw:Entscheidungsfindung
Beitrag von: MoinMoin am 10.01.2019 11:03
Ja, natürlich ist es ein schwerer Gang.
Und viele werden bei einem AG bei dem sie ihr Gehalt per Rechtsstreit durchsetzen mussten auch nicht mehr glücklich.
Erst dann würde ich die Stelle Wechselns, aber hätte mehr Geld erhalten.
Zitat
Und die AGs werden auch weiterhin Leute finden die z.B. 11er und 12er Arbeiten verrichten auf einer 10er Stelle. Daran wird sich nix ändern. Und zur Not wird die Stelle eben alle 2 Jahre neu besetzt, Hauptsache im Haushaltsplan hält man die Personalkosten niedrig.
Ja und nein, schreibts ja selber was daraus wird.
Zitat
Bei uns suchte man vor kurzem wieder einen mit Master Abschluss für eine 10er Stelle. Da weiß ich jetzt schon das in spätestens 2 Jahren genau diese Stelle wieder frei wird, weil dort einfach Sachen verlangt werden für die andere Kommunen mal mindestens die 12 springen lassen.
Oder bis jemand kommt, sich auf die Stelle setzt, E10 6 Monate proforma erhält und dann sich seine ihm zustehende E12 abholt ....