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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Kaiser003 am 23.02.2021 15:27

Titel: [NI] Vorzeitiges Ende des Vorbereitungsdienstes - Besoldungsrückzahlung
Beitrag von: Kaiser003 am 23.02.2021 15:27
Ich habe im letzten August einen Vorbereitungsdienst (Duales Studium) bei einer Kommune in Niedersachsen als Beamtenanwärter aufgenommen. Ich bin in der Überlegung diesen abzubrechen und mich umzuorientieren. Nun wurde mir durch einen Mitarbeiter dieser Kommune mitgeteilt, dass das die volle Rückzahlung der Anwärterbezüge zur Folge hätte. Ist das so korrekt?

§ 60 NBesG

(...)

(2) Der Anspruch auf den Anwärtergrundbetrag entfällt bei Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, die im Rahmen ihres Vorbereitungsdienstes ein Studium oder einem Studium gleichgestellte Zeiten ableisten, rückwirkend, wenn die Beamtin oder der Beamte aus einem von ihr oder ihm zu vertretenden Grund

1.
vorzeitig aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet oder

(...)

Durchführungshinweise zu § 60 NBesG

(...)

3. Wegfall des Anspruchs auf den Anwärtergrundbetrag

3.1
Höhe der Rückzahlungspflicht

Die Erfüllung der in § 60 Abs. 2 NBesG genannten Voraussetzungen hat die Rückzahlung eines Teils des gezahlten Anwärtergrundbetrages zur Folge. Die Rückzahlungspflicht beschränkt sich auf den Teil des Anwärtergrundbetrages, der den Betrag von 500 EUR monatlich übersteigt. Der Rückzahlungspflicht unterliegt der Bruttobetrag des Anwärtergrundbetrages. Auf die Rückforderung kann ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn sie eine unzumutbare Härte bedeuten würde (vgl. Nummer 2.4.2).

(...)

Müssten sich die Rückzahlungen dann nicht auf die Brutto-Bezüge abzüglich 500€ monatlich beschränken?
Titel: Antw:Vorzeitiges Ende des Vorbereitungsdienstes - Besoldungsrückzahlung
Beitrag von: 123456 am 23.02.2021 16:30
Herzlichen Glückwunsch, du kannst Gesetze lesen 😉
Titel: Antw:Vorzeitiges Ende des Vorbereitungsdienstes - Besoldungsrückzahlung
Beitrag von: Mask am 23.02.2021 17:25
Du hast den Gesetzestext korrekt gelesen; wenn du nicht Mal ein Jahr dabei und jetzt schon so unzufrieden bist, dass du den Abbruch erwägst, ist es vermutlich das beste aufzuhören. Noch ist kein höher Betrag zusammengekommen, warte lieber nicht bis das so ist.
Titel: Antw:Vorzeitiges Ende des Vorbereitungsdienstes - Besoldungsrückzahlung
Beitrag von: Gruenhorn am 23.02.2021 18:11
Alternativ zum Abbruch könntest du dich heraus prüfen lassen. Beim Bund war das zumindest damals eine Option, die ohne Rückzahlung daher kam. Das solltest du zumindest mit deinem gültigen gesetzestext mal prüfen.
Titel: Antw:Vorzeitiges Ende des Vorbereitungsdienstes - Besoldungsrückzahlung
Beitrag von: bgler am 23.02.2021 18:45
Alternativ zum Abbruch könntest du dich heraus prüfen lassen. Beim Bund war das zumindest damals eine Option, die ohne Rückzahlung daher kam. Das solltest du zumindest mit deinem gültigen gesetzestext mal prüfen.

M.E. hätte er aber in diesem Fall den Grund des Ausscheidens (ungenügende Leistung) zu vertreten und damit eine Rückzahlungspflicht.
Titel: Antw:[NI] Vorzeitiges Ende des Vorbereitungsdienstes - Besoldungsrückzahlung
Beitrag von: Garfield73 am 24.02.2021 12:55
Nein. Nicht-Bestehen der Prüfung ist kein Rückzahlungsgrund.
Und versuche mal zu beweisen, dass jemand anbsichtlich durchfällt ...
Titel: Antw:[NI] Vorzeitiges Ende des Vorbereitungsdienstes - Besoldungsrückzahlung
Beitrag von: bgler am 24.02.2021 14:26
Nein. Nicht-Bestehen der Prüfung ist kein Rückzahlungsgrund.
Und versuche mal zu beweisen, dass jemand anbsichtlich durchfällt ...

Sicher? Es muss doch nicht absichtlich sein, auch eine unabsichtlich schlechte Leistung hätte er zu vertreten. Und da er soweit die (schulischen) Voraussetzungen für den Eintritt in den Vorbereitungsdienst erfüllt hat und die sechs monatige Frist (in der er hätte entspr. den Durchführungshinweisen den Vorbereitungsdienst ohne Rückzahlunspflicht abbrechen können) scheinbar aufgrund ausreichender Leistung "Überstanden" hat, kann der Dienstherr wohl seine Fähigkeit zum erfolgreichen Absolvieren des Vorbereitungsdienstes annehmen - und Gegenteiliges eben den durch ihn zu vertretenden Gründen zuschreiben. Oder anders gefragt: Wer wenn nicht er hätte denn das Durchfallen zu vertreten? Der strenge Prüfer?

Würde das "Rausprüfen lassen" keine Rückzahlungspflicht begründen, hätte man sich den § 60 Abs. 2 Nr. 1 NBesG auch sparen können. Außerdem würde diese Möglichkeit dazu führen, dass der Dienstherr noch für weitere Monate Anwärterbezüge zahlt; also für die Zeit, die noch folgt, bis dann auch der dritte (bzw. letzte) Prüfungsversuch gescheitert ist - ich denke das wird nicht Sinn der Sache sein..


Titel: Antw:[NI] Vorzeitiges Ende des Vorbereitungsdienstes - Besoldungsrückzahlung
Beitrag von: Organisator am 24.02.2021 14:29
Laut Sachverhalt ist der TE seit 08/2020 im Vorbereitungsdienst und will ihn alsbald beenden. Das Warten auf die Abschlussprüfung in 2023 klingt nicht nach einer erstrebenswerten Option.
Titel: Antw:[NI] Vorzeitiges Ende des Vorbereitungsdienstes - Besoldungsrückzahlung
Beitrag von: Gruenhorn am 24.02.2021 14:31
Aus der Rechtsauffassung einer großen Bundesbehörde, weiß ich von Kollegen, die durchgefallen sind, dass sie nichts zurück zahlen mußten. Ob das das Bundesland auch so sieht, lässt sich am besten durch nachfragen klären.
Titel: Antw:[NI] Vorzeitiges Ende des Vorbereitungsdienstes - Besoldungsrückzahlung
Beitrag von: Gruenhorn am 24.02.2021 14:34
Wer sagt, dass es keine Zwischenprüfung gibt?!
Titel: Antw:[NI] Vorzeitiges Ende des Vorbereitungsdienstes - Besoldungsrückzahlung
Beitrag von: Organisator am 24.02.2021 14:48
Wer sagt, dass es keine Zwischenprüfung gibt?!

Wann wäre denn im Regelfall eine solche?
Titel: Antw:[NI] Vorzeitiges Ende des Vorbereitungsdienstes - Besoldungsrückzahlung
Beitrag von: bgler am 24.02.2021 15:04
Da der TE von einem dualen Studium spricht, wird es vermutlich jede Menge Modulprüfungen (Klausuren, Hausarbeiten, etc.) geben - und wenn eine davon endgültig nicht bestanden wird ist soweit ich weiß Feierabend.
Titel: Antw:[NI] Vorzeitiges Ende des Vorbereitungsdienstes - Besoldungsrückzahlung
Beitrag von: Garfield73 am 25.02.2021 06:36
Sicher?
Zumindest für meinen Bereich (Finanzverwaltung, allerdings in Bayern) ja.
Und auch wieder nur für den Bereich kann ich sagen, dass es eine Zwischenprüfung gibt, nach dem ersten Studienabschnitt (ca. nach 5 Monaten).
Titel: Antw:[NI] Vorzeitiges Ende des Vorbereitungsdienstes - Besoldungsrückzahlung
Beitrag von: Calenberger am 25.02.2021 11:11
In NDS ist dies mittlerweile anders. Das dreimalige durchfallen durch eine Klausur, reicht hier schon für die Entlassung.

Titel: Antw:[NI] Vorzeitiges Ende des Vorbereitungsdienstes - Besoldungsrückzahlung
Beitrag von: NGS am 25.02.2021 16:24
Hallo
Sorry, dass ich mich einmische. Muss man die Anwärtergrundbeträge für das ganze Studium zurückzahlen oder nur für die Monate, die man studiert hat?
Titel: Antw:[NI] Vorzeitiges Ende des Vorbereitungsdienstes - Besoldungsrückzahlung
Beitrag von: Organisator am 25.02.2021 17:12
Hallo
Sorry, dass ich mich einmische. Muss man die Anwärtergrundbeträge für das ganze Studium zurückzahlen oder nur für die Monate, die man studiert hat?

:))))

K? Bist du es?
Titel: Antw:[NI] Vorzeitiges Ende des Vorbereitungsdienstes - Besoldungsrückzahlung
Beitrag von: NGS am 25.02.2021 17:22
Hallo
Sorry, dass ich mich einmische. Muss man die Anwärtergrundbeträge für das ganze Studium zurückzahlen oder nur für die Monate, die man studiert hat?

:))))

K? Bist du es?


Wie bitte?
Titel: Antw:[NI] Vorzeitiges Ende des Vorbereitungsdienstes - Besoldungsrückzahlung
Beitrag von: bgler am 25.02.2021 20:43
Hallo
Sorry, dass ich mich einmische. Muss man die Anwärtergrundbeträge für das ganze Studium zurückzahlen oder nur für die Monate, die man studiert hat?

:))))

K? Bist du es?


Wie bitte?

"Der Anspruch auf den Anwärtergrundbetrag entfällt...rückwirkend..." - er entfällt also rückwirkend und natürlich für die Zukunft. Für die Zukunft ist das weniger dramatisch, in der Zukunft liegende Bezüge sind ja noch nicht geflossen und können daher auch nicht zurückgefordert werden. Also nein, es muss (logischerweise) nichts zurückgezahlt werden, was man nicht bekommen hat.

Für Mazedonier wie K gilt das selbstverständlich nicht, derlei müssen im Falle eines Abbruchs des Vorbereitungsdienstes auch die nach dem Vorbereitungsdienst zu erwartenden Bezüge der nächsten zehn Jahre als Entschädigung für den Entfall ihrer eingeplanten Arbeitskraft "zurück"zahlen.
Titel: Antw:[NI] Vorzeitiges Ende des Vorbereitungsdienstes - Besoldungsrückzahlung
Beitrag von: Kaiser003 am 26.02.2021 01:00
Erstmal vielen Dank für die ganze Hilfe.

Ja, ich bin wirklich sehr unzufrieden mit dem Studium und im Grunde noch mehr mit dem Gedanken eine solche Arbeit die nächsten Jahrzehnte machen zu müssen. Ärgerlich ist natürlich, dass ich die 6-Monatsfrist, die ich nicht kannte, verpasst habe. Ein dummer Fehler, wobei diese Entscheidung auch erst in den letzten 2-3 Wochen gereift ist.

Bezüglich der vollen Rückzahlung der Bezüge liegt dann wohl eine Fehlinformation seitens des Mitarbeiters vor, immerhin ein bisschen Schadensbegrenzung. Ich möchte nun aber natürlich auch keine Zeit vertrödeln und nach Möglichkeit sofort ab Sommer eine andere Ausbildung aufnehmen. Das "Rausprüfen" würde mich ja einerseits noch deutlich länger an den Dienst binden (bis zum 3. Fehlversuch würde es wohl noch bis Ende des Jahres dauern, je nachdem wie die Nachschreibetermine gelegt werden), zudem wäre mir bei so einer "Masche" auch nicht ganz wohl dabei, mal ganz davon abgesehen was an Kosten auf mich zukommt, wenn das Ganze am Ende nicht funktioniert.
Titel: Antw:[NI] Vorzeitiges Ende des Vorbereitungsdienstes - Besoldungsrückzahlung
Beitrag von: bgler am 26.02.2021 11:44
Dazu sei aber gesagt, dass du die Arbeit sicherlich nicht dein ganzes Leben lang machen wirst - und du durchaus die Möglichkeit haben wirst, in andere Bereiche zu wechseln.

Vielleicht kann es dir aber auch helfen, ein Gespräch zu suchen. Dort könntest du dann Dinge a la "es überfordert mich" vortragen - und mit Glück zeigt man sich ja kulant.