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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Minou am 09.11.2019 13:09

Titel: Leistungsentgelt nach § 18 TVöD
Beitrag von: Minou am 09.11.2019 13:09
Hallo zusammen,

kann mir jemand kurz erläutern, unter welchen Voraussetzungen man Anspruch auf Leistungsentgelt nach § 18 TVöD hat?

Danke!
Titel: Antw:Leistungsentgelt nach § 18 TVöD
Beitrag von: Spid am 09.11.2019 14:18
Das ist in Dienst-/Betriebsvereinbarungen zu regeln.
Titel: Antw:Leistungsentgelt nach § 18 TVöD
Beitrag von: Minou am 09.11.2019 14:54
Und wenn es die nicht gibt, da Kleinbetrieb und kein Betriebs- bzw. Personalrat?
Titel: Antw:Leistungsentgelt nach § 18 TVöD
Beitrag von: Spid am 09.11.2019 15:00
Dann gilt PE zu §18 Abs. 6.
Titel: Antw:Leistungsentgelt nach § 18 TVöD
Beitrag von: Minou am 16.11.2019 14:34
Hmm, danke. Die sagt mir aber lediglich, dass der AG die jährliche Ausschüttung sicherzustellen hat, aber nicht wann und ob man bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss. Sehe ich das richtig?
Titel: Antw:Leistungsentgelt nach § 18 TVöD
Beitrag von: Spid am 16.11.2019 14:42
Die Norm regelt doch durch Verweis präzise, wann und wieviel gezahlt werden muß.
Titel: Antw:Leistungsentgelt nach § 18 TVöD
Beitrag von: Minou am 16.11.2019 15:10
Hinsichtlich der Frage wann sehe ich nur die Regelung jährlich. Wird das anteilig gewährt, wenn man unterjährig ausscheidet/anfängt? Zählt die Probezeit dazu? Was ist, wenn mein AG einen Zeitpunkt betrieblich festlegt, ich aber erst danach einen Arbeitsvertrag unterschreibe und meine Arbeit aufnehme?
Titel: Antw:Leistungsentgelt nach § 18 TVöD
Beitrag von: Spid am 16.11.2019 15:27
Dann würde ich empfehlen, schlicht dem Verweis in der Norm zu folgen. Wenn in einer Norm auf eine andere verwiesen wird, ist es nicht unüblich, daß sich in dieser wesentliche Regelungsinhalte finden, die man nicht wiederholt, sondern einfach auf diese verweist.
Titel: Antw:Leistungsentgelt nach § 18 TVöD
Beitrag von: Hain am 18.11.2019 08:24
Moin,

Und wenn es die nicht gibt, da Kleinbetrieb und kein Betriebs- bzw. Personalrat?

Du bist Dir aber schon sicher dazu, ob der TVöD gilt und nicht nur die Bezahlung danach vertraglich vereinbart wurde?

Grüße
Hain
Titel: Antw:Leistungsentgelt nach § 18 TVöD
Beitrag von: Lars73 am 18.11.2019 08:30
Wann wurde denn die Arbeit aufgenommen und welcher Zeitpunkt wurde betrieblich festgelegt?
Titel: Antw:Leistungsentgelt nach § 18 TVöD
Beitrag von: Minou am 20.11.2019 22:31
Moin,

Und wenn es die nicht gibt, da Kleinbetrieb und kein Betriebs- bzw. Personalrat?

Du bist Dir aber schon sicher dazu, ob der TVöD gilt und nicht nur die Bezahlung danach vertraglich vereinbart wurde?

Grüße
Hain

Ja, das ArbV bestimmt sich nach TVöD, nicht lediglich im Rahmen der Vergütung bezugnehmend.
Titel: Antw:Leistungsentgelt nach § 18 TVöD
Beitrag von: Minou am 20.11.2019 22:32
Wann wurde denn die Arbeit aufgenommen und welcher Zeitpunkt wurde betrieblich festgelegt?

Es gibt gar keine betriebliche Festlegung und das ArbV wurde mit Beginn 01.09. geschlossen und die Tätigkeit auch aufgenommen. Probezeit sind 6 Monate.
Titel: Antw:Leistungsentgelt nach § 18 TVöD
Beitrag von: Lars73 am 21.11.2019 08:12
Dann besteht Anspruch auf Ausschüttung von 6% des Monatsgehaltes September zur Auszahlung im Dezember.
Titel: Antw:Leistungsentgelt nach § 18 TVöD
Beitrag von: Spid am 21.11.2019 08:47
Wie in
PE zu §18 Abs. 6.
geregelt.