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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Nem am 06.04.2021 06:36
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Hallo,
ich habe Mitte März einen Antrag per Mail an die PA gesendet, Frist 31.03.
Ich habe eine Eingangsbestätigung bekommen mit dem Beisatz, dass die Rückmeldung bis 31.03. nicht erfolgen wird. Wann dies soweit sein soll wollte mir allerdings niemand sagen, eine schriftliche Anfrage dazu blieb bis heute unbeantwortet.
Was ist der (rechtlich) richtige Weg, wenn die PA einfach nicht reagiert?
Danke im Voraus für Hinweise.
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Wenn der Antrag einen Anspruch auslöst, kann dieser vor Gericht weiterverfolgt werden. Ansonsten besteht keine Rechtspflicht des AG, sich überhaupt mit Anträgen auseinanderzusetzen.
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Was war es denn für ein Antrag?
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Was war es denn für ein Antrag?
Höhergruppierung aufgrund neuer EGO
Wenn der Antrag einen Anspruch auslöst, kann dieser vor Gericht weiterverfolgt werden. Ansonsten besteht keine Rechtspflicht des AG, sich überhaupt mit Anträgen auseinanderzusetzen.
Also ist mein Empfinden, dass die Antwort "die Rückmeldung erfolgt nicht bis zur Frist" ein bisschen frech ist und nichtmal eine "Genefrist" enthält nur ein Empfinden aber völlig in Ordnung von Seiten der PA
:o
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Wieso? Ein Antrag auf Höhergruppierung löst doch unmittelbar einen Anspruch aus, denn er führt unmittelbar mit Eingang beim AG die rückwirkende Höhergruppierung aus und führt auch unmittelbar zum Anspruch auf die entsprechende Vergütung für zurückliegende Abrechnungszeiträume, die von der Höhergruppierung betroffen sind. Du hättest schon längst Klage erheben können.
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Aber irgendwer muss ja irgendwann über den Antrag entscheiden?!
Ich wollte halt in endlicher Zeit eine Rückmeldung, um dann ggf. Klage erheben zu können, falls die Begründung nicht schlüssig sein sollte.
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Hallo setze doch eine Nachfrist und schreibe, dass Du wenn Du ohne Antwort bleibst Du Dich ab ab Datum des spätestens ab Erstantrag in EG xx eingruppiert bist (Hier kannst Du ggf. noch eine Begründung einfügen) und Du die Zahlung auf die höhere EG gerichtlich geltend machen wirst, wenn Du bis zum Datum x keine positive Rückmeldung erhältst.
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Aber irgendwer muss ja irgendwann über den Antrag entscheiden?!
Ich wollte halt in endlicher Zeit eine Rückmeldung, um dann ggf. Klage erheben zu können, falls die Begründung nicht schlüssig sein sollte.
Nein. Der Antrag entfaltet seine Wirkung unmittelbar, dem AG kommt keine Entscheidung zu.
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Aber irgendwer muss ja irgendwann über den Antrag entscheiden?!
Ich wollte halt in endlicher Zeit eine Rückmeldung, um dann ggf. Klage erheben zu können, falls die Begründung nicht schlüssig sein sollte.
Nein. Der Antrag entfaltet seine Wirkung unmittelbar, dem AG kommt keine Entscheidung zu.
Wie ist das gemeint? Irgendwer (wer?) muss noch darüber befinden ob meine Tätigkeitsbeschreibung die neue EG rechtfertigt oder nicht und dies dann entsprechend begründen?
Das kann ja theoretisch nicht einfach durch mich und meinen Antrag passieren
Entschuldigung wenn die Frage ein wenig dümmlich ist aber ich begreife es nicht :)
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Wie ist das gemeint? Irgendwer (wer?) muss noch darüber befinden ob meine Tätigkeitsbeschreibung die neue EG rechtfertigt oder nicht und dies dann entsprechend begründen?
Natürlich nicht, denn das spiegelt ja nur deine Rechtsmeinung wieder.
Genauso kann es aber auch nicht einfach durch irgendeinen anderen Angestellten des AGs passieren (z.B. Personaler), denn das spiegelt wiederum nur die Rechtsmeinung des AGs wieder.
Entscheiden welche du nach der neuen EGO hast, kann alleinig das Arbeitsgericht.
Und wenn dein AG so schlammpert ist, dass er sich noch keine Rechtmeinung gebildet hat (dafür hatte er ja über ein Jahr Zeit), dann musst du ja jetzt nicht mehr darauf warten, sondern kannst deine Rechtsmeinung umgehend von einem Gericht bestätigen lassen.
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Aber irgendwer muss ja irgendwann über den Antrag entscheiden?!
Ich wollte halt in endlicher Zeit eine Rückmeldung, um dann ggf. Klage erheben zu können, falls die Begründung nicht schlüssig sein sollte.
Nein. Der Antrag entfaltet seine Wirkung unmittelbar, dem AG kommt keine Entscheidung zu.
Wie ist das gemeint? Irgendwer (wer?) muss noch darüber befinden ob meine Tätigkeitsbeschreibung die neue EG rechtfertigt oder nicht und dies dann entsprechend begründen?
Das kann ja theoretisch nicht einfach durch mich und meinen Antrag passieren
Entschuldigung wenn die Frage ein wenig dümmlich ist aber ich begreife es nicht :)
Nein. Entweder ergibt sich eine höhere Entgeltgruppe und der Antrag entfaltet unmittelbar seine Wirkung oder es ergibt sich keine höhere Entgeltgruppe, dann kann aber auch kein Antrag gestellt werden.
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Nein. Entweder ergibt sich eine höhere Entgeltgruppe und der Antrag entfaltet unmittelbar seine Wirkung oder es ergibt sich keine höhere Entgeltgruppe, dann kann aber auch kein Antrag gestellt werden.
Und die Entscheidung darüber ob sich eine höhere Entgeltgruppe ergibt hat nur ein Gericht, weder der AN noch der AG kann das Entscheiden.
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Das heißt diese Neufassung der EGO führt zwangsläufig immer zu einer Gerichtsentscheidung, es sei denn der Personaler bestätigt einfach und der AN ist glücklich und bemüht kein Gericht?
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Ja - wie jede andere Uneinigkeit der Parteien auch.
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Das heißt diese Neufassung der EGO führt zwangsläufig immer zu einer Gerichtsentscheidung, es sei denn der Personaler bestätigt einfach und der AN ist glücklich und bemüht kein Gericht?
Nein, das heißt, das bei Einstellung oder Änderungen der auszuübenden Tätigkeiten oder Änderungen der EGO es zwangsläufig zu einer Gerichtsentscheidung kommen muss, wenn die Meinung bzgl. der EG sich nicht decken.
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@Nem, oder der AN akzeptiert zähneknirschend die Rechtsmeinung des AG.
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Kurze Frage zu dem Fristen:
Hab im Januar einen Antrag auf HG gestellt. Angenommen die PA meldet erst im November dem Land die höhere EG, bekomme ich dann die Bezüge für 11 Monate nachgezahlt oder nur für 6 Monate? Ich geh von 11 Monaten aus ist das korrekt?
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Irgendwelche internen Meldungen des AG haben keinerlei Wirkung auf das Binnenverhältnis AG-AN. Sofern keine Geltendmachung des Anspruchs erfolgt ist, besteht nur Anspruch auf die Zahlung der Ansprüche, die noch nicht durch die Ausschlußfrist verfallen sind.
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Mit dem Antrag im Januar habe ich meinen Anspruch auf Zahlung nach höherer EG geltend gemacht. Somit sollte ja keine Ausschlussfrist zum tragen kommen?
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Wenn du es richtig gemacht hast ja, aber warum noch warten und nicht nen Brief zum Gericht schicken.
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Ich habe auch im Januar den Antrag aufgrund der neuen EGO gestellt.
Antwort der AG:
Ihren o.g. Antrag haben wir fristgerecht erhalten.
Derzeit erfolgt eine entsprechende rechtliche Überprüfung. Nach Abschluss erhalten Sie zeitnah eine entsprechende Mitteilung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Falls es zu einem HG kommt, denke ich, dass ab Januar 2021 bezahlt wird.
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Mit dem Antrag allein wahrt man nicht die Ausschlussfrist. Die Fälligkeit tritt frühestens durch den Antrag ein. Die Ausschlussfrist beginnt mit der Fälligkeit. Wer sich in Geduld üben will, bis der Arbeitgeber zahlt, sollte bei einer Antragstellung im Januar wenigstens spätestens vor Ende Juli den Nachzahlungsanspruch schriftlich geltend machen.
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Falls es zu einem HG kommt, denke ich, dass ab Januar 2021 bezahlt wird.
Ja, so werden es die meisten AG machen, auch wenn sie nicht müssten.
Und wenn die für eine rechtliche Prüfung so lange brauchen, dann kannst du denen doch Unterstützung anbieten und das Gericht entscheiden lassen.
Wer sich in Geduld üben will, bis der Arbeitgeber zahlt, sollte bei einer Antragstellung im Januar wenigstens spätestens vor Ende Juli den Nachzahlungsanspruch schriftlich geltend machen.
inkl. Verzugszinsen natürlich 8) da kommen ja schon ein paar hundert Euronen zusammen.