Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Molu am 23.09.2019 10:38
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Eine kleine und kurze Frage:
Beamte NRW: Besteht eine Sonderurlaubsgewährung für eine ambulante Kurmaßnahme? Sprich: Beihilfe genehmigt ambulante Kurmaßnahme für 23 Tage. Man tritt diese verbunden mit einer eigenen Unterkunftssuche in einem anderen Ort an und verbleibt die komplette Zeit dort vor Ort.
Wird Sonderurlaub gewährt?
Ich danke für alle netten Antworten
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...ja...