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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Erzi am 26.03.2020 13:28

Titel: einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
Beitrag von: Erzi am 26.03.2020 13:28
Wir sind Erzieherinnen an einer kommunalen Kita in Sachsen und erfuhren durch Brief, dass uns der Bürgermeister aufgrund der Corona-Krise auf 70 % der Stunden setzt, ZUNÄCHST befristet bis Ende April. Einige von uns haben Arbeitsverträge (keine Flex-Verträge, sondern feste AV) in denen 36 Stunden vereinbart sind. Bisher leisteten wir bei Bedarfs teilweise 38 Stunden - im beiderseitigen Einvernehmen, wenn es auch anstrengend war. Nun hat er einseitig entschieden.
Welche Erfahrungen habt ihr?
Welche Rechtsnorm gibt es für die Anordnung zur Stundenreduzierung?
 
Titel: Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
Beitrag von: Spid am 26.03.2020 13:33
Auch wenn grundsätzlich eine Beschäftigungspflicht besteht, sehe ich angesichts der aktuellen Situation kein grundsätzliches Problem, wenn der AG dieser nicht vollständig nachkommt, solange er vollständig vertragsgemäß vergütet.
Titel: Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
Beitrag von: 2strong am 26.03.2020 16:01
Bisher leisteten wir bei Bedarfs teilweise 38 Stunden - im beiderseitigen Einvernehmen, wenn es auch anstrengend war.
Das kann ich mir bildlich vorstellen.
Titel: Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
Beitrag von: Organisator am 26.03.2020 16:09
Welche Erfahrungen habt ihr?

Also ich würde mich freuen, wenn ich nur noch 70 % arbeiten müsste. Insoweit verstehe ich auch das Problem nicht :)
Titel: Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
Beitrag von: WasDennNun am 26.03.2020 16:56
Eben, mir doch egal wie viel ich arbeiten muss, Hauptsache ich bekomme meine 100% Entgelt.
Wenn der AG mir weniger Zahlen will, dann muss dass mit mir vereinbaren, einseitig geht da nix!
Titel: Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
Beitrag von: Erzi am 27.03.2020 08:34
Ja, es geht aber darum, dass der BM uns nur noch 70 % des im Arbeitsvertrag vereinbarten Lohnes zahlen will, ohne vorher mit uns darüber gesprochen zu haben.
Titel: Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
Beitrag von: Bastel am 27.03.2020 08:38
Das geht einseitig schon mal gar nicht. Rechtschutz vorhanden?
Titel: Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
Beitrag von: Spid am 27.03.2020 08:38
Das geht nicht, war aber nicht Bestandteil der Sachverhaltsschilderung. Ab zum Anwalt und zur Presse.
Titel: Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
Beitrag von: Kryne am 27.03.2020 10:57
Wenn es nicht so traurig wäre, würde ich es echt amüsant finden, wie jetzt so mancher AG meint er könne machen was er will.  ::)

Wie Spid sagt, ab zum Anwalt und zur Presse.
Titel: Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
Beitrag von: Annelie2017 am 03.04.2020 21:44
Hallo!
Auch wir wurden auf 80% vom Gehalt runter gesetzt. Dies wurde einfach  vom Arbeitgeber beschlossen mit der Begründung des Paragraph 6 des Arbeitsvertrages, weil wir nun weniger Kinder betreuen auf Grund der derzeitigen Situation.
Aber zählt denn eine Pandemie mit dazu?
Titel: Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
Beitrag von: Spid am 03.04.2020 22:00
Da wir Deinen Arbeitsvertrag nicht kennen und uns somit §6 dieses Vertrags unbekannt ist, läßt sich zur Anwendbarkeit und Wirkung der Norm nichts sagen.
Titel: Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
Beitrag von: Annelie2017 am 04.04.2020 10:11
Hier nun der Wortlaut von §6:


Es wird folgende Nebenabrede vereinbart:

Der Arbeitgeber ist wegen des wechselnden Arbeitsanfall aufgrund des Betreuungsschlüssels des Kindertagesstättengesetzes des Landes Brandenburg in Verbindung mit der KitaPersVO sowie der schwankenden Kinderzahlen berechtigt die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit einseitig je nach Bedarf um bis zu 1/5 (20% der wöchentlichen Arbeitszeit nach §1 dieses Arbeitsvertrages) zu reduzieren.
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Beitrag von: Spid am 04.04.2020 10:23
Handelt es sich um einen Formulararbeitsvertrag, den der AG vorgelegt hat? Dann müssen vorformulierte Klauseln den strengen Anforderungen an AGB genügen. Der AG müßte bestimmte Voraussetzungen klar benennen, unter denen eine Änderung der Arbeitszeiten zulässig sein soll. Daran fehlt es hier. Es handelt sich gem. §307 Abs. 1 f. BGB um eine klare Benachteiligung des AN. Die Klausel dürfte somit unwirksam sein.
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Beitrag von: Annelie2017 am 04.04.2020 14:44
Nein das ist kein Formulararbeitsvertrag
Titel: Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
Beitrag von: Spid am 04.04.2020 14:58
Du hast also Deinen Arbeitsvertrag gemeinsam mit dem AG formuliert - oder woher weißt Du, daß kein Muster eines (AG-)Verbands benutzt oder die gleichen Bedingungen nicht gleichlautend auch mit zwei anderen AN vereinbart wurden?
Titel: Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
Beitrag von: Annelie2017 am 04.04.2020 20:58
Achso meinst das.
Dann ist es natürlich ein Formulararbeitsvertrag...
Ist es denn nun rechtens, dass wir in Zeiten der Coronakrise  runtergesetut sind?
Titel: Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
Beitrag von: Kryne am 04.04.2020 21:06
Schlussendlich wirst du vermutlich kaum drum rumkommen einen Rechtsbeistand zu bemühen in dem Fall. Hast du eine Rechtsschutz oder eine(r) deiner Kollegen/innen ?

Falls ja, einfach mal mit allem was ihr nun habt, Briefe, Vereinbarungen, Anweisungen, Aktennotizen, Verträge ab zum Anwalt. Drüber gucken lassen und ggf. aktiv werden.

Fall nein, abwägen ob es die Kosten am Ende Wert sind. Aber hier könnt ihr unter Kollegen ja auch zusammen legen evtl...

Nur weil wir eine "Krise" haben, kann nicht jeder AG einfach machen was er will.
Titel: Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
Beitrag von: Spid am 04.04.2020 21:14
Naja, bei 1/5 des Entgelts lohnt sich das sicherlich.
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Beitrag von: Kryne am 04.04.2020 21:33
Sehe ich ähnlich. Völlig unabhängig vom Geld würde es mir dabei auch ums Prinzip gehen.
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Beitrag von: DiVO am 06.04.2020 07:36
Handelt es sich um einen Formulararbeitsvertrag, den der AG vorgelegt hat? Dann müssen vorformulierte Klauseln den strengen Anforderungen an AGB genügen. Der AG müßte bestimmte Voraussetzungen klar benennen, unter denen eine Änderung der Arbeitszeiten zulässig sein soll. Daran fehlt es hier. Es handelt sich gem. §307 Abs. 1 f. BGB um eine klare Benachteiligung des AN. Die Klausel dürfte somit unwirksam sein.

In der Klausel wird die Voraussetzung für eine Änderung der Arbeitszeit doch klar benannt:

"Der Arbeitgeber ist wegen des wechselnden Arbeitsanfall aufgrund des Betreuungsschlüssels des Kindertagesstättengesetzes des Landes Brandenburg in Verbindung mit der KitaPersVO sowie der schwankenden Kinderzahlen berechtigt die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit einseitig je nach Bedarf um bis zu 1/5 (20% der wöchentlichen Arbeitszeit nach §1 dieses Arbeitsvertrages) zu reduzieren."

Was ist daran nicht zu verstehen?
Titel: Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
Beitrag von: Kaiser80 am 06.04.2020 07:48
Ach ich denke wir haben die Formulierung sehr wohl verstanden.
Nach 307 BGB dürfte sie aber unwirksam sein
Titel: Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
Beitrag von: Spid am 06.04.2020 07:53
Handelt es sich um einen Formulararbeitsvertrag, den der AG vorgelegt hat? Dann müssen vorformulierte Klauseln den strengen Anforderungen an AGB genügen. Der AG müßte bestimmte Voraussetzungen klar benennen, unter denen eine Änderung der Arbeitszeiten zulässig sein soll. Daran fehlt es hier. Es handelt sich gem. §307 Abs. 1 f. BGB um eine klare Benachteiligung des AN. Die Klausel dürfte somit unwirksam sein.

In der Klausel wird die Voraussetzung für eine Änderung der Arbeitszeit doch klar benannt:

"Der Arbeitgeber ist wegen des wechselnden Arbeitsanfall aufgrund des Betreuungsschlüssels des Kindertagesstättengesetzes des Landes Brandenburg in Verbindung mit der KitaPersVO sowie der schwankenden Kinderzahlen berechtigt die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit einseitig je nach Bedarf um bis zu 1/5 (20% der wöchentlichen Arbeitszeit nach §1 dieses Arbeitsvertrages) zu reduzieren."

Was ist daran nicht zu verstehen?

Nein, das genügt nicht. Ein „wechselnder Arbeitsanfall“ ist nicht bestimmt genug, sondern läßt es zu, daß der AG nach Gutdünken verfährt, es fehlt an Schwellenwerten und abgestuften bzw. ins Verhältnis gesetzten Rechtsfolgen und einer angemessenen Ankündigungsfrist. Es handelt sich um einen klassischen Fall einer unangemessenen einseitigen Benachteiligung in AGBs - und somit um eine unwirksame Bestimmung.
Titel: Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
Beitrag von: DiVO am 06.04.2020 08:13
Handelt es sich um einen Formulararbeitsvertrag, den der AG vorgelegt hat? Dann müssen vorformulierte Klauseln den strengen Anforderungen an AGB genügen. Der AG müßte bestimmte Voraussetzungen klar benennen, unter denen eine Änderung der Arbeitszeiten zulässig sein soll. Daran fehlt es hier. Es handelt sich gem. §307 Abs. 1 f. BGB um eine klare Benachteiligung des AN. Die Klausel dürfte somit unwirksam sein.

In der Klausel wird die Voraussetzung für eine Änderung der Arbeitszeit doch klar benannt:

"Der Arbeitgeber ist wegen des wechselnden Arbeitsanfall aufgrund des Betreuungsschlüssels des Kindertagesstättengesetzes des Landes Brandenburg in Verbindung mit der KitaPersVO sowie der schwankenden Kinderzahlen berechtigt die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit einseitig je nach Bedarf um bis zu 1/5 (20% der wöchentlichen Arbeitszeit nach §1 dieses Arbeitsvertrages) zu reduzieren."

Was ist daran nicht zu verstehen?

Nein, das genügt nicht. Ein „wechselnder Arbeitsanfall“ ist nicht bestimmt genug, sondern läßt es zu, daß der AG nach Gutdünken verfährt, es fehlt an Schwellenwerten und abgestuften bzw. ins Verhältnis gesetzten Rechtsfolgen und einer angemessenen Ankündigungsfrist. Es handelt sich um einen klassischen Fall einer unangemessenen einseitigen Benachteiligung in AGBs - und somit um eine unwirksame Bestimmung.

Es geht aber nicht um einen nicht genug bestimmten wechselnden Arbeitsanfall, sondern um einen "wechselnden Arbeitsanfall aufgrund des Betreuungsschlüssels des Kindertagesstättengesetzes des Landes Brandenburg in Verbindung mit der KitaPersVO". Im Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg ist der Begriff des Anstellungsschlüssels definiert, ebenso die Konsequenzen wenn dieser einen bestimmten Wert überschreitet bzw. unterschreitet. In dieser Definition steckt, mit Verweis auf die Buchungszahlen und Buchungszeiten der Eltern, was unter wechselndem Arbeitsanfall zu verstehen ist.
Titel: Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
Beitrag von: Spid am 06.04.2020 08:15
Das bestimmt aber nur die Konsequenz für den AG, nicht für das einzelne Arbeitsverhältnis - und darauf kommt es an.
Titel: Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
Beitrag von: DiVO am 06.04.2020 08:22
Und definiert den Begriff des wechselnden Arbeitsanfalls.
Titel: Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
Beitrag von: Spid am 06.04.2020 08:24
Inwiefern käme es darauf an?
Titel: Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
Beitrag von: DiVO am 06.04.2020 08:26

Nein, das genügt nicht. Ein „wechselnder Arbeitsanfall“ ist nicht bestimmt genug, sondern läßt es zu, daß der AG nach Gutdünken verfährt, es fehlt an Schwellenwerten und abgestuften bzw. ins Verhältnis gesetzten Rechtsfolgen und einer angemessenen Ankündigungsfrist. Es handelt sich um einen klassischen Fall einer unangemessenen einseitigen Benachteiligung in AGBs - und somit um eine unwirksame Bestimmung.
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Titel: Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
Beitrag von: Spid am 06.04.2020 08:36
Damit ist der Begriff bestimmt - und inwiefern käme es darauf an? „Auto“ ist als Begriff auch bestimmt, ist aber trotzdem keine hinreichende Angabe, wenn es um die Reparatur geht.
Titel: Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
Beitrag von: DiVO am 06.04.2020 08:52
Der Arbeitgeber kann dementsprechend eben nicht willkürlich  innerhalb des "Flexirahmens" die Stunden des Arbeitnehmers hoch und runter setzen. Er kann die Stunden nur dann anpassen, wenn (gemäß Definition im Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg in Verbindung mit der KitaPersVO) ein wechselnder Arbeitsanfall, d.h. ein größerer oder ein kleinerer Arbeitsanfall, vorliegt.

Beispiel:

Eine Erzieherin erkrankt über einen längeren Zeitraum. Arbeitgeber setzt bei allen Erzieherinnen in der Eirichtung die Stundenzahl an im Rahmen der Flexiverträge nach oben. Nicht gestattet, da es sich um keinen erhöhten Arbeitsanfall nach Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg handelt.

Die Eltern einiger Kinder erhöhen die Buchungszeiten ihrer Kinder. Arbeitgeber erhöht bei so vielen Erzieherinnen die die Stundenzahl im Rahmen der Flexiverträge bis der Betreuungsschlüssel wieder eingehalten wird. Gestatett, da es sich um einen erhöhten Arbeitsanfall nach Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg handelt.

Die Eltern einiger Kinder verringern die Buchungszeiten ihrer Kinder. Arbeitgeber reduziert bei einigen Erzieherinnen die die Stundenzahl im Rahmen der Flexiverträge. Gestatett, da es sich um einen verringerten Arbeitsanfall nach Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg handelt.

Und was liegt momentan vor? Da in Brandenburg wegen Corona derzeit die Kitas geschlossen sind, haben mit Sicherheit einige Eltern ihre Buchungszeiten reduziert, um weniger Kita-Beiträge zu zahlen. Also liegt anhand der Buchungszahlen einer verringerter Arbeitsanfall laut Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg vor und der Arbeitgeber passt die Arbeitszeiten an.

Nachdem das Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg inzwischen 14 Jahre alt ist und andere Bundesländer ähnliche Flexibilisierungen in Kitas einsetzen gehe ich davon aus, dass dieses Vorgehen inzwischen ausreichend geklärt ist. Wenn Gerichtsurteilie vorliegen, die deine Meinung bestätigen, dann poste diese hier.
Titel: Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
Beitrag von: Spid am 06.04.2020 08:59
Der wechselnde Arbeitsanfall ist definiert und die Rechtsfolgen für den AG ergeben sich aus dem Gesetz - nicht aber die für das einzelne Arbeitsverhältnis. Der AG könnte den wechselnden Arbeitsanfall auf alle entsprechenden AN umlegen oder nur auf Einzelne verteilen. Die Folgen für das einzelne Arbeitsverhältnis sind nicht hinreichend bestimmt - und darauf kommt es an.
Titel: Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
Beitrag von: DiVO am 06.04.2020 09:02
Dann nenne hier entsprechende Gerichtsurteile, die deine Meinung bestätigen. Wenn deine Meinung stimmt werden in den 14 Jahren seit Einführung des Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg bereits einige Person erfolgreich prozessiert haben.
Titel: Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
Beitrag von: Spid am 06.04.2020 09:10
Inwiefern sollte das ein zulässiger Schluß sein? Zudem ist ja nicht das Gesetz rechtswidrig, sondern die benachteiligende Klausel in Formulararbeitsverträgen. Es ist ja noch nicht einmal bekannt, wie viele AG tatsächlich bei der Anwendung von relativ simpler BAG-Rechtsprechung versagen.
Titel: Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
Beitrag von: DiVO am 06.04.2020 09:16
Inwiefern sollte das ein zulässiger Schluß sein? Zudem ist ja nicht das Gesetz rechtswidrig, sondern die benachteiligende Klausel in Formulararbeitsverträgen. Es ist ja noch nicht einmal bekannt, wie viele AG tatsächlich bei der Anwendung von relativ simpler BAG-Rechtsprechung versagen.

Ich halte fest: Es ist nur deine Meinung, dass die Stundenreduzierung der Threaderöffnerin unrechtmäßig sein soll. Du kannst deine These mit keinem Gerichtsurteil begründen und reagierst jetzt ausweichend. Bring ein entsprechendes Gerichtsurteil, das deine Meinung bestätigt und ich glaube dir. Ansonsten sind deine Posts hier nichts als heiße Luft und Selbstdarstellung.
Titel: Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
Beitrag von: Spid am 06.04.2020 09:21
Bring Du doch ein entsprechendes Gerichtsurteil jenseits des juristischen Katzentisches, das die Wirksamkeit der Klausel bestätigt - schließlich vermutest Du die Existenz entsprechender Rechtsprechung. Was ist wohl wahrscheinlicher: daß ich mich in einer arbeitsrechtlichen Fragestellung irre oder die AG?
Titel: Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
Beitrag von: DiVO am 06.04.2020 09:43
Es geht hier nicht darum was deiner Meinung nach wahrscheinlicher ist oder nicht. Es geht mir auch nicht um dein subjektives Rechtsempfinden und wie deiner Meinung Recht auszulegen ist.

Es geht mir klar begründete Aussagen, am besten unterlegt mit entsprechenden Gerichtsurteilen.

Ich muss hier keine Gerichtsurteile "jenseits des juristischen Katzentisches" anführen, die meine Meinung bestätigen. Ich berufe mich klar auf das Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg in Verbindung mit der KitaPersVO, in dem der Sachverhalt klar geregelt ist. Du hast hier eine konträre Meinung, also ist es an dir diese zu belegen - und zwar nicht mit Allgemeinplätzen a la: "Was ist wohl wahrscheinlicher: daß ich mich in einer arbeitsrechtlichen Fragestellung irre oder die AG? "


Titel: Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
Beitrag von: Spid am 06.04.2020 09:53
Das Kindertagesstättengesetz steht doch überhaupt nicht zur Disposition. Es geht darum, ob eine arbeitsvertragliche Klausel in einem Formulararbeitsvertrag der AGB-Kontrolle standhält. Darüber sagt das genannte Gesetz überhaupt nichts aus. Ich habe ausgeführt, warum die Klausel einer solchen Überprüfung nicht standhielte. Du zweifelst das an - und hast dafür auch keine Rechtsprechung zu bieten, die Du von mir verlangst.
Titel: Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
Beitrag von: DiVO am 06.04.2020 09:59
Wie du es beschreibst ist der Fall doch klar und wieso hat dann noch niemand gegen diese Klausel prozessiert?
Titel: Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
Beitrag von: Spid am 06.04.2020 10:01
Hat vielleicht jemand - wenn das im Gütetermin beigelegt wurde, werden wir das kaum erfahren. Und selbst wenn niemand dagegen geklagt hat, weil Erzieherinnen eine der Berufsgruppen sind, die gerne alles mögliche mit sich machen lassen, ändert das ja nichts.
Titel: Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
Beitrag von: WasDennNun am 06.04.2020 10:18
Und solange keiner geklagt hat dreht ihr euch im Kreise, der AG kann diese Klausel anwenden, der AN kann das ablehnen und der AG murrt und bezahlt ihn weiter voll oder eben nicht. Und dann murrt dar AN und akzeptiert das niedriger Entgelt oder auch nicht.
Das ganze sagt dann weiterhin nichts über die Rechtmäßigkeit aus, aber solange keiner klagt, bekommt der AG seinen Willen (ob rechtmäßig oder nicht verrät dir das Licht), wenn er will, den er überweist ja das Geld, so wie er es für richtig hält.
Titel: Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
Beitrag von: Spid am 06.04.2020 10:23
Vielleicht klagt ja die Fragestellerin.
Titel: Antw:einseitige Stundenreduzierung durch AG, Kita Kommune
Beitrag von: jenna11 am 06.04.2020 15:23
Wie sieht es denn überhaupt mit Gewerkschaft und Personalrat aus?

Die GEW müsste da doch sehr interessiert dran sein?

Wenn die Fragestellerin in der Gewerkschaft ist bekommt sie in diesem Fall bestimmt auch Rechtsschutz über diese gewährt!