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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: superfoxi58 am 16.08.2022 18:09
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Guten Tag, ich habe mich bei einer Schule für Geistige Entwicklung beworben als MPT, ausgeschrieben speziell für Sozialarbeiter. Die Schulleiterin möchte mich einstellen, habe 25 Jahre in diesem Bereich in einem Heim geleitet...also Erfahrungen im pädagogischen Bereich und Tobi ohne Ende....Ich soll in TVL 10 in Stufe 1 eingruppiert werden, also wie ohne Berufserfahrungen, gibt es irgendwo Infos ob das so richtig ist? Die Dame bei der Bezirksregierung sagte dass man nur bis Stufe 3 hochgestuft werden kann, aber da muss man erst einen Antrag stellen usw. Ich habe eine Stelle und werde da als Sozialarbeiter bezahlt, aber bei der Bezirksregierung nicht, da spielt diese Qualifikation scheinbar keine Rolle....Gibt es Erfahrungen von Leuten in dem Bereich wegen des Gehaltes???
Vielen Dank
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Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Dementsprechend ist also in erster Linie wichtig, was Du machen sollst, nicht was Du kannst. Dabei spielt auch eine bestimmte Qualifikation, die der Arbeitgeber in seiner Ausschreibung fordert, keine Rolle.
Die Stufen der Entgelttabelle bilden keine Berufserfahrung ab. Bei Einstellung hast Du bei einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem bzw. drei Jahren Anspruch auf Stufe 2 oder 3, wobei bei einschlägiger Berufserfahrung die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird. Bei sonstigen Zeiten förderlicher Art kann deren Berücksichtigung VOR der Stellenbesetzung gefordert bzw. vereinbart werden, ebenso kann der Arbeitgeber sie von sich aus berücksichtigen, ein Anspruch besteht jedoch nicht.
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Das heisst also ich soll vor Unterschrift des Vertrage die Stufe aushandeln? Man sagte mir ich werde mit 1 eingestuft und könne einen Antrag auf Höherstufung stellen, es sei aber nicht gesagt dass es erfolgreich verlaufe....Ich habe zur Zeit eine Stelle mit entsprechender Bezahlung, würde mich also eher verschlechtern dafür dass ich in einer Schule arbeiten kann.....
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Einschlägige Berufserfahrung muss bis zur Stufe 3 berücksichtigt werden, dafür bedarf es keines Antrages, die korrekte Ermittlung und Zahlung des zustehenden Entgelts ist die Hauptpflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis. Die Berücksichtigung förderlicher Zeiten ist tariflich nur VOR der Stellenbesetzung möglich, weil ansonsten kein Personalgewinnungsproblem ist, welches tariflich notwendige Voraussetzung ist.
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Das heisst also ich soll vor Unterschrift des Vertrage die Stufe aushandeln? Man sagte mir ich werde mit 1 eingestuft und könne einen Antrag auf Höherstufung stellen, es sei aber nicht gesagt dass es erfolgreich verlaufe....Ich habe zur Zeit eine Stelle mit entsprechender Bezahlung, würde mich also eher verschlechtern dafür dass ich in einer Schule arbeiten kann.....
Dann handelt es sich um Ahnungslose, Lügner oder nicht tarifkonformes Verhalten.
Fakt ist, dass förderliche Zeiten in unbegrenzter Höhe angerechnet werden kann (bei dir also u.U Stufe 6)
Dieses kann allerdings nicht angerechnet werden, wenn du schon unterschrieben hast, da ein Bedingung zur Anerkennung ist, dass es zur Deckung des Personalbedarfes geschieht.
D.h. Du must sagen, ohne Anerkennung komme ich nicht und die müssen sagen, wenn du nicht kommst, dann klappt es nicht mit der "Bestenauslese" zur Deckung des Personalbedarfs
Wenn natürlich andere gleichwertige Kandidaten vor der Tür stehen, müssen sie diese dann nehmen.
Guckst du §16 Absatz 2
4Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.
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Vielen Dank, dann muss ich da morgen anrufen, habe noch keinen Vorvertrag, sie wollte mir einen Vorvertrag zum gegenzeichnen schicken...ich werde mich hüten zu kündigen, ist ein Vorvertrag üblich?
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Auf jeden Fall im Vorfeld aushandeln und hoffen, dass es keine große Konkurrenz gibt. Als Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagoge bist du ja schon "gut" bezahlt und dementsprechend gibt es, zumindest ist das bei uns hier so, entsprechend viele Sozialarbeiter (gefühlt wie Sand am Meer), die sich auf diese Stellen bewerben.
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Also heute kam ein Vertragsangebot mit Stufe 1, da steht drin dass im Nachgang eine andre Stufe geprüft wird....
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Auf jeden Fall im Vorfeld aushandeln und hoffen, dass es keine große Konkurrenz gibt. Als Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagoge bist du ja schon "gut" bezahlt und dementsprechend gibt es, zumindest ist das bei uns hier so, entsprechend viele Sozialarbeiter (gefühlt wie Sand am Meer), die sich auf diese Stellen bewerben.
Da sagt keiner was davon dass man im Vorfeld geprüft wird, und nun??
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Wer soll wen im Vorfeld prüfen oder nicht prüfen?
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Also heute kam ein Vertragsangebot mit Stufe 1, da steht drin dass im Nachgang eine andre Stufe geprüft wird....
und nun??
D.h. Du must sagen, ohne Anerkennung komme ich nicht und die müssen sagen, wenn du nicht kommst, dann klappt es nicht mit der "Bestenauslese" zur Deckung des Personalbedarfs
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Wer soll wen im Vorfeld prüfen oder nicht prüfen?
Die schreiben die prüfen die höhere Stufe nach Vertragsabschluss....wo steht denn das man das schon vorher verlangen kann dass die wegen der Einstufung prüfen? Ich kann ja warten bis die mir sagen ob ich in Stufe 3 komme aufgrund meiner ganzen Unterlagen...
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§ 16 TV-L
Dieselbe Norm regelt auch, dass die Berücksichtigung förderlicher Zeiten nach Stellenbesetzung nicht mehr möglich ist, weil dadurch das konstituierende Merkmal des Personalmangels zur Nutzung dieser tariflichen Möglichkeit fortgefallen ist.
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§ 16 TV-L
Dieselbe Norm regelt auch, dass die Berücksichtigung förderlicher Zeiten nach Stellenbesetzung nicht mehr möglich ist, weil dadurch das konstituierende Merkmal des Personalmangels zur Nutzung dieser tariflichen Möglichkeit fortgefallen ist.
aber es gibt doch Leute, die nach der Stufe 1 hochgestuft werden im Arbeitsverhältnis oder gibt es keine? Ich kenn leider keine Menschen auf diesen Stellen um nachzufragen...
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Nach einem Jahr in derselben Entgeltgruppe beim selben Arbeitgeber erreicht man regelmäßig Stufe 2.
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Nach einem Jahr in derselben Entgeltgruppe beim selben Arbeitgeber erreicht man regelmäßig Stufe 2.
Ok, danke... und nach 2 Jahren in Stufe 2 dann auch die Stufe 3???? Und es geht nur bis Stufe 3 bei MPT? Dann hätte ich alles verstanden und danke vielmals...
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§ 16 TV-L
Dieselbe Norm regelt auch, dass die Berücksichtigung förderlicher Zeiten nach Stellenbesetzung nicht mehr möglich ist, weil dadurch das konstituierende Merkmal des Personalmangels zur Nutzung dieser tariflichen Möglichkeit fortgefallen ist.
aber es gibt doch Leute, die nach der Stufe 1 hochgestuft werden im Arbeitsverhältnis oder gibt es keine? Ich kenn leider keine Menschen auf diesen Stellen um nachzufragen...
Es gibt auch Arbeitgeber, die erst nach Stufe 1 einstellen und dann prüfen, inwieweit höhere Stufen gewährt werden können. Dies ist aber tarifvertragswidrig und eine einseitige Entscheidung des Arbeitgebers, auf die du keinen Einfluss mehr hast. Insoweit: vorher verhandeln, Arbeitsvertrag mit der passenden Stufe bekommen, unterschreiben. In der Reihenfolge.
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§ 16 TV-L
Dieselbe Norm regelt auch, dass die Berücksichtigung förderlicher Zeiten nach Stellenbesetzung nicht mehr möglich ist, weil dadurch das konstituierende Merkmal des Personalmangels zur Nutzung dieser tariflichen Möglichkeit fortgefallen ist.
aber es gibt doch Leute, die nach der Stufe 1 hochgestuft werden im Arbeitsverhältnis oder gibt es keine? Ich kenn leider keine Menschen auf diesen Stellen um nachzufragen...
Es gibt auch Arbeitgeber, die erst nach Stufe 1 einstellen und dann prüfen, inwieweit höhere Stufen gewährt werden können. Dies ist aber tarifvertragswidrig und eine einseitige Entscheidung des Arbeitgebers, auf die du keinen Einfluss mehr hast. Insoweit: vorher verhandeln, Arbeitsvertrag mit der passenden Stufe bekommen, unterschreiben. In der Reihenfolge.
Okay, ich spreche von der Bezirksregierung Köln, die das so schreibt...da kann man sich nur drauf verlassen das die dann prüfen
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Ich halte die Annahme, man könne sich auf einen öffentlichen Arbeitgeber im allgemeinen oder auf diesen im speziellen verlassen, für ziemlich mutig. Wobei die Prüfung ja durchaus auch so aussehen kann: „wir haben das intensiv geprüft, aber nachdem Sie unterschrieben haben, besteht einfach kein Personaldeckungsproblem mehr. Es bleibt bei Stufe 1.“
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Okay, ich spreche von der Bezirksregierung Köln, die das so schreibt...da kann man sich nur drauf verlassen das die dann prüfen
öhm. NEIN! wie ich schon schrieb - erst verhandeln, dann unterschreiben. Sonst kommts gerne zum von SVA beschriebenen Ergebnis.
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§ 16 TV-L
Dieselbe Norm regelt auch, dass die Berücksichtigung förderlicher Zeiten nach Stellenbesetzung nicht mehr möglich ist, weil dadurch das konstituierende Merkmal des Personalmangels zur Nutzung dieser tariflichen Möglichkeit fortgefallen ist.
aber es gibt doch Leute, die nach der Stufe 1 hochgestuft werden im Arbeitsverhältnis oder gibt es keine? Ich kenn leider keine Menschen auf diesen Stellen um nachzufragen...
Es gibt auch Arbeitgeber, die erst nach Stufe 1 einstellen und dann prüfen, inwieweit höhere Stufen gewährt werden können. Dies ist aber tarifvertragswidrig und eine einseitige Entscheidung des Arbeitgebers, auf die du keinen Einfluss mehr hast. Insoweit: vorher verhandeln, Arbeitsvertrag mit der passenden Stufe bekommen, unterschreiben. In der Reihenfolge.
Das was die nach Vertragsunterschrift ggfls. nachträglich erst prüfen (können) ist die einschlägige Berufserfahrung. Kommt ja vor, dass vorher nicht alle Unterlagen da waren.
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§ 16 TV-L
Dieselbe Norm regelt auch, dass die Berücksichtigung förderlicher Zeiten nach Stellenbesetzung nicht mehr möglich ist, weil dadurch das konstituierende Merkmal des Personalmangels zur Nutzung dieser tariflichen Möglichkeit fortgefallen ist.
aber es gibt doch Leute, die nach der Stufe 1 hochgestuft werden im Arbeitsverhältnis oder gibt es keine? Ich kenn leider keine Menschen auf diesen Stellen um nachzufragen...
Es gibt auch Arbeitgeber, die erst nach Stufe 1 einstellen und dann prüfen, inwieweit höhere Stufen gewährt werden können. Dies ist aber tarifvertragswidrig und eine einseitige Entscheidung des Arbeitgebers, auf die du keinen Einfluss mehr hast. Insoweit: vorher verhandeln, Arbeitsvertrag mit der passenden Stufe bekommen, unterschreiben. In der Reihenfolge.
Okay, ich spreche von der Bezirksregierung Köln, die das so schreibt...da kann man sich nur drauf verlassen das die dann prüfen
Made my Day.
Nein: Gefühlt 99% der Personaler im gesamtem öD sind nicht in der Lage Tarifrecht vollumfänglich korrekt anzuwenden.
Da kannst dem AG sagen: Du möchtest in Stufe 6 eingestellt werden oder du kommst nicht, das wäre tariflich möglich.
Ob der Ag das macht oder du für weniger dort arbeiten gehst ist beides reines wollen und nicht müssen.
Ich gehe davon aus, dass du wahrscheinlich einschlägige Berufserfahrung hast, dass ist kein wollen sondern ein müssen des anerkennen bis zu Stufe 3 (also 3 Jahre).
Wenn die also noch Zeit brauchen zum prüfen und zur Meinungsbildung, dann gib ihnen die Zeit unnd warte auf den AV der deine Bedingungen enthält.
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Wann bekommt man denn den Arbeitsvertrag? Am Tag der Arbeitsaufnahme oder schon vorher?
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Wann bekommt man denn den Arbeitsvertrag? Am Tag der Arbeitsaufnahme oder schon vorher?
Also ich habe AVs 4 Monate vor Antritt bekommen und Am Tage des Antritts.
Da gibt es keine Regeln.
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Wann bekommt man denn den Arbeitsvertrag? Am Tag der Arbeitsaufnahme oder schon vorher?
Also ich habe AVs 4 Monate vor Antritt bekommen und Am Tage des Antritts.
Da gibt es keine Regeln.
Den kann man aufgrund der Einstufung dann noch ablehnen auch wenn man das Angebot unterschrieben hat?
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Wann bekommt man denn den Arbeitsvertrag? Am Tag der Arbeitsaufnahme oder schon vorher?
Also ich habe AVs 4 Monate vor Antritt bekommen und Am Tage des Antritts.
Da gibt es keine Regeln.
Den kann man aufgrund der Einstufung dann noch ablehnen auch wenn man das Angebot unterschrieben hat?
Vielen Dank, das Problem ist natürlich dass ich meine alte Stelle dann schon gekündigt habe bis der Vertrag kommt.... anders geht das ja nicht wenn der Vertrag am 1. Arbeitstag ausgehändigt wird
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Sofern der AV erst am Tag der Einstellung unterschrieben werden soll (so war das bei mir seinerzeit ebenfalls), dann lass dir vorab schriftlich eine Einstellungszusage geben, in der auch die Stufe genannt wird. So hast du wenigstens etwas in der Hand. Auf etwas anderes würde ich mich in dem Fall nicht einlassen.
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§ 16 TV-L
Dieselbe Norm regelt auch, dass die Berücksichtigung förderlicher Zeiten nach Stellenbesetzung nicht mehr möglich ist, weil dadurch das konstituierende Merkmal des Personalmangels zur Nutzung dieser tariflichen Möglichkeit fortgefallen ist.
aber es gibt doch Leute, die nach der Stufe 1 hochgestuft werden im Arbeitsverhältnis oder gibt es keine? Ich kenn leider keine Menschen auf diesen Stellen um nachzufragen...
Kann passieren wenn du Glück hast, kann aber auch nicht passieren.
Einfach sagen du kommst nur für Stufe X. Problem gelöst.
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Vorher aushandeln.
War bei mir auch so, als ich 2019 eingestellt wurde.
Mir wurde meine vorherige Berufserfahrung "voll" angerechnet, so dass ich in Stufe 3 eingruppiert wurde.
Die Schulleitung hat damals noch eine kurze Mail an die Bezirksregierung geschrieben und die "förderlichen Vorerfahrungen" kurz skizziert.
Durch die Änderung des Tarifvertrages hat es mir aber im Endeffekt jetzt auch nicht viel gebracht, da ich immer noch in Stufe 3 bin, seit Januar 2019....
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:)Hallo, nach zähen Verhandlungen melde ich einen großen Erfolg....Wie mir hier mehrfach mitgeteilt wurde wollte mich die Bezirksregierung erst in Stufe 1 einstufen....anhand der hier erwähnten Tips und Paragraphen habe ich heute die Einstufung in eine hohe Stufe erhalten...Danke an das Forum
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Okay, ich spreche von der Bezirksregierung Köln, die das so schreibt...da kann man sich nur drauf verlassen das die dann prüfen
öhm. NEIN! wie ich schon schrieb - erst verhandeln, dann unterschreiben. Sonst kommts gerne zum von SVA beschriebenen Ergebnis.
Die Einstufung habe ich jetzt schon bekommen nach zähen Verhandlungen, etlichen Telefonaten, die Dame war sehr entgegenkommen bei der Bezirksregierug, ich bin sehr zufrieden...ein danke für alle Tips