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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: egalcgn am 11.09.2019 10:36

Titel: Versetzung aufgrund Zentralisierung
Beitrag von: egalcgn am 11.09.2019 10:36
Hallo zusammen,
Ich arbeite in einem Jobcenter eines großen Landkreises. Nun sollen aus 10 Geschäftsstellen bestimmte Bereiche zentralisiert werden. Das bedeutet für viele Kollegen/Innen deutlich mehr Fahrzeit und somit höhere Fahrkosten, höherer Verschleiß des Autos, mehr KFZ-Versicherung, etc.. Gerade unsere Teilzeitbeschäftigten haben ihre Arbeitszeiten häufig um die Kinderbetreuung herumgeplant. Für die Beschäftigten gibt es also nur Nachteile. Kann der AG dieses einfach so umsetzen und müssen dadurch entstehende Mehrkosten kompensiert werden ?
Vielen Dank
Titel: Antw:Versetzung aufgrund Zentralisierung
Beitrag von: Spid am 11.09.2019 10:39
Ersteres.
Titel: Antw:Versetzung aufgrund Zentralisierung
Beitrag von: WasDennNun am 11.09.2019 10:57
Der AG könnte wenn er wollte (und dürfte) natürlich euch die Mehrkosten erstatten, müssen muss er aber nicht.
Und natürlich darf der AG seine Strukturen ändern, auch wenn es den AN nicht passt.

Und damit sind wir wieder bei dem Mythos Sicherer Arbeitsplatz im öD ...... 8)

Eventuell kann man da via Politik/Presse den AG zum umdenken bewegen, mehr aber nicht.
Titel: Antw:Versetzung aufgrund Zentralisierung
Beitrag von: BStromberg am 11.09.2019 11:09
Der AG könnte wenn er wollte (und dürfte) natürlich euch die Mehrkosten erstatten, müssen muss er aber nicht.
Und natürlich darf der AG seine Strukturen ändern, auch wenn es den AN nicht passt.

Und damit sind wir wieder bei dem Mythos Sicherer Arbeitsplatz im öD ...... 8)

Eventuell kann man da via Politik/Presse den AG zum umdenken bewegen, mehr aber nicht.

Weder Politik noch Presse interessieren sich für die inneren Angelegenheiten einer Behörde, zumal hier Änderungen aus objektiv nachvollziehbaren Gründen bevorstehen. Dass das mit z.T. erheblichen Komfort-Nachteilen für Beschäftigte einhergeht, streite ich nicht ab.

Ein Grund, weswegen ich seinerzeit bewusst Kommunaler geworden und nicht zur Bundesministerialbürokratie gegangen bin (Stichwort: "Bonn-Berlin-Vertrag" und diesbezügliches Behörden hick hack). Bei einer nachgelagerten Bundesbehörde o.ä. hätte der Themenersteller ganz andere Nachteile in Kauf zu nehmen...

Lange Rede kurzer Sinn:
Wenn überhaupt, dann könnten ggf. die Personalvertretungen was rausschlagen (Arbreitszeitgestaltung, Verstärkung Angebote mobile Arbeit, soweit wie organisatorisch denkbar; bei einem JC im Front-Office-Bereich eher kaum umsetzbar).
Titel: Antw:Versetzung aufgrund Zentralisierung
Beitrag von: egalcgn am 11.09.2019 11:30
Das haben wir befürchtet. Vielen Dank für die letzten beiden Antworten.
Titel: Antw:Versetzung aufgrund Zentralisierung
Beitrag von: nichts_tun am 11.09.2019 23:18
Ich kenne das von Landkreisen, dass ein eigenes Auto verlangt und die entsprechenden dienstlichen Fahrten als Reisekosten erstattet werden.


Und damit sind wir wieder bei dem Mythos Sicherer Arbeitsplatz im öD ...... 8)


Ich wüsste nicht, dass in meinen Arbeitsvertrag steht, dass sich mein Arbeitsplatz auf der Hugo-Keller-Str. 10, 12345 Musterhausen, 1. Eingang links, dritte Türe rechts befindet. Oder wie sonst sollte mein Arbeitsplatz "sicher" auf der angegebenen Straße sein?
Titel: Antw:Versetzung aufgrund Zentralisierung
Beitrag von: WasDennNun am 12.09.2019 07:02

Und damit sind wir wieder bei dem Mythos Sicherer Arbeitsplatz im öD ...... 8)


Ich wüsste nicht, dass in meinen Arbeitsvertrag steht, dass sich mein Arbeitsplatz auf der Hugo-Keller-Str. 10, 12345 Musterhausen, 1. Eingang links, dritte Türe rechts befindet. Oder wie sonst sollte mein Arbeitsplatz "sicher" auf der angegebenen Straße sein?
a) Natürlich kann so etwas im Arbeitsvertrag stehen.
b) Ich verstehen deinen Einwand nicht.
Ich wollte mit meiner Aussage darauf hinweisen, dass es immer noch Menschen gibt, die glauben man hätte als TB im öD eine lebenslange Arbeitsplatzgarantie, was natürlich humbug ist.

Titel: Antw:Versetzung aufgrund Zentralisierung
Beitrag von: BStromberg am 12.09.2019 07:13

Und damit sind wir wieder bei dem Mythos Sicherer Arbeitsplatz im öD ...... 8)


Ich wüsste nicht, dass in meinen Arbeitsvertrag steht, dass sich mein Arbeitsplatz auf der Hugo-Keller-Str. 10, 12345 Musterhausen, 1. Eingang links, dritte Türe rechts befindet. Oder wie sonst sollte mein Arbeitsplatz "sicher" auf der angegebenen Straße sein?
a) Natürlich kann so etwas im Arbeitsvertrag stehen.
b) Ich verstehen deinen Einwand nicht?
Ich wollte mit meiner Aussage darauf hinweisen, dass es immer noch Menschen gibt, die glauben man hätte als TB im öD eine lebenslange Arbeitsplatzgarantie, was natürlich humbug ist.

zu a)

Ein halbwegs vernünftiger Arbeitgeber im öD würde das so aber nicht vertraglich fixieren, sondern den Arbeitsbereich ganz grob geographisch auf ein Dienstgebäude innerhalb der Gebietskörperschaft beschränken.

zu b)


Garantie i.S.v. absoluter und lebenslänglicher Sicherheit gewiss nicht, aber eine quasi kündigungssichere Anstellung ist es schon. Je größer der AG, desto unwahrscheinlicher, dass im Falle z.B. einer betriebsbedingten Umorganisation keine anderweitigen (halbwegs) gleichwertigen Tätigkeiten gefunden werden.

Selbst in meiner Heimatgemeinde (Stadt mit unter 20T Einw.) und knapp 80 Vollzeitstellen im Rathaus ist es gelungen, Logopäden für den KiTa-Bereich nach Wegfall eines logopädischen Förder- und Refinanzierungsprogramms durch den LVR eine Anschlussbeschäftigung im Sozialbereich anzubieten (sofern dies gewünscht war).

Also ich würde zumindest von einer relativen Job-Garantie bzw. einer sehr hohen Arbeitsplatzsicherheit sprechen wollen.
Titel: Antw:Versetzung aufgrund Zentralisierung
Beitrag von: Aüg am 12.09.2019 07:29

Und damit sind wir wieder bei dem Mythos Sicherer Arbeitsplatz im öD ...... 8)


Ich wüsste nicht, dass in meinen Arbeitsvertrag steht, dass sich mein Arbeitsplatz auf der Hugo-Keller-Str. 10, 12345 Musterhausen, 1. Eingang links, dritte Türe rechts befindet. Oder wie sonst sollte mein Arbeitsplatz "sicher" auf der angegebenen Straße sein?
a) Natürlich kann so etwas im Arbeitsvertrag stehen.
b) Ich verstehen deinen Einwand nicht.
Ich wollte mit meiner Aussage darauf hinweisen, dass es immer noch Menschen gibt, die glauben man hätte als TB im öD eine lebenslange Arbeitsplatzgarantie, was natürlich humbug ist.

zu A) Und selbst wenn es im Arbeitsvertrag steht heisst dies nicht dass der Arbeitgeber auf sein Direktionsrecht im Bezug auf Versetzungen verzichtet haette.
Titel: Antw:Versetzung aufgrund Zentralisierung
Beitrag von: Kat am 12.09.2019 07:54
Ein Dienstort kann bei Angestellten nicht so einfach vom Arbeitgeber geändert werden.
Titel: Antw:Versetzung aufgrund Zentralisierung
Beitrag von: WasDennNun am 12.09.2019 08:06

Und damit sind wir wieder bei dem Mythos Sicherer Arbeitsplatz im öD ...... 8)


Ich wüsste nicht, dass in meinen Arbeitsvertrag steht, dass sich mein Arbeitsplatz auf der Hugo-Keller-Str. 10, 12345 Musterhausen, 1. Eingang links, dritte Türe rechts befindet. Oder wie sonst sollte mein Arbeitsplatz "sicher" auf der angegebenen Straße sein?
a) Natürlich kann so etwas im Arbeitsvertrag stehen.
b) Ich verstehen deinen Einwand nicht?
Ich wollte mit meiner Aussage darauf hinweisen, dass es immer noch Menschen gibt, die glauben man hätte als TB im öD eine lebenslange Arbeitsplatzgarantie, was natürlich humbug ist.

zu a)

Ein halbwegs vernünftiger Arbeitgeber im öD würde das so aber nicht vertraglich fixieren, sondern den Arbeitsbereich ganz grob geographisch auf ein Dienstgebäude innerhalb der Gebietskörperschaft beschränken.

zu b)


Garantie i.S.v. absoluter und lebenslänglicher Sicherheit gewiss nicht, aber eine quasi kündigungssichere Anstellung ist es schon. Je größer der AG, desto unwahrscheinlicher, dass im Falle z.B. einer betriebsbedingten Umorganisation keine anderweitigen (halbwegs) gleichwertigen Tätigkeiten gefunden werden.

Selbst in meiner Heimatgemeinde (Stadt mit unter 20T Einw.) und knapp 80 Vollzeitstellen im Rathaus ist es gelungen, Logopäden für den KiTa-Bereich nach Wegfall eines logopädischen Förder- und Refinanzierungsprogramms durch den LVR eine Anschlussbeschäftigung im Sozialbereich anzubieten (sofern dies gewünscht war).

Also ich würde zumindest von einer relativen Job-Garantie bzw. einer sehr hohen Arbeitsplatzsicherheit sprechen wollen.
Sehe ich auch so, aber wenn der AG eine fieser ist und sich nicht um die belange der AN kümmert, dann hat man halt auch m öD dicke Kröten zu schlucken.
deswegen ja auch das was du unter a) schreibst.
Innerhalb der Kommune ist es ja alles noch idR mit verträgllichen Fahrzeiten verbunden, wenn Diesntstellen einen Ortswechsel erfahren.
Bei grösseren Ländern und beim Bund, kann man da die MA rauskegeln. So eine Arbeitsplatz der 150 km weiter weg ist, ist halt nicht für jeden machbar.
Oder aber wenn es tatsächlich keine EG gleichen Jobs gibt (das ist wieder in kleinen Kommunen denkbar) dann wird halt ein downsizing notwendig.
Mein Fazit deckt sich da mit deinem: ob öD oder bei BMW/VW .... da hat man immer eine relativen Job-Garantie .....
Titel: Antw:Versetzung aufgrund Zentralisierung
Beitrag von: Kat am 12.09.2019 08:08
Hier geht es um Jobcenter und das hat kein eigenes Personal. Der Arbeitgeber ist entweder Kommune oder BA und die können den AN ja zurück in die Heimatbehörde holen, wenn er nicht mitziehen will.
Titel: Antw:Versetzung aufgrund Zentralisierung
Beitrag von: Hain am 12.09.2019 08:16
Hier geht es um Jobcenter und das hat kein eigenes Personal. Der Arbeitgeber ist entweder Kommune oder BA und die können den AN ja zurück in die Heimatbehörde holen, wenn er nicht mitziehen will.

Der Geschäftsführer des JC übt das Direktionsrecht der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers aus, soweit nicht das Grundarbeitsverhältnis (Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses) betroffen ist.
Titel: Antw:Versetzung aufgrund Zentralisierung
Beitrag von: BStromberg am 12.09.2019 08:19
Hier geht es um Jobcenter und das hat kein eigenes Personal. Der Arbeitgeber ist entweder Kommune oder BA und die können den AN ja zurück in die Heimatbehörde holen, wenn er nicht mitziehen will.

Ggf. müssen die das sogar.

Genau für solche Konstellationen werden m.W.n. ja auch übergeordnete Kooperationsverträge/Vereinbarungen auf Trägerebene geschlossen, in denen gewisse Rückkehrrecht geregelt sind bzw. Klarstellungen getroffen werden, dass die dort eingesetzten Mitarbeiter de facto zum Stammpersonal der abgebenden Dienstherren zählen.

Titel: Antw:Versetzung aufgrund Zentralisierung
Beitrag von: Spid am 12.09.2019 08:20
Ein Dienstort kann bei Angestellten nicht so einfach vom Arbeitgeber geändert werden.

Bei Vorliegen eines dienstlichen Grundes sehr wohl.
Titel: Antw:Versetzung aufgrund Zentralisierung
Beitrag von: Sjuda am 12.09.2019 08:24
Hier geht es um Jobcenter und das hat kein eigenes Personal. Der Arbeitgeber ist entweder Kommune oder BA (...)

Das ist falsch.
Es gibt 105 Jobcenter in kommunaler Trägerschaft (sog. zugelassene kommunale Träger oder auch "Optionskommunen"). Bei deren Einrichtung ist zwar das vorhandene Personal übergeleitet worden, abhängig von der Organisationsform (z.B. Organisationseinheit [z.B. Amt] innerhalb der Verwaltung, Eigenbetrieb oder Anstalt des ö. R.) können diese jedoch rechtlich eigenständig sein und neues Personal einstellen, dass dann in keiner Beziehung mehr zur Kommune oder BA steht.
Titel: Antw:Versetzung aufgrund Zentralisierung
Beitrag von: Kryne am 12.09.2019 08:37

Und damit sind wir wieder bei dem Mythos Sicherer Arbeitsplatz im öD ...... 8)


Ich wüsste nicht, dass in meinen Arbeitsvertrag steht, dass sich mein Arbeitsplatz auf der Hugo-Keller-Str. 10, 12345 Musterhausen, 1. Eingang links, dritte Türe rechts befindet. Oder wie sonst sollte mein Arbeitsplatz "sicher" auf der angegebenen Straße sein?
a) Natürlich kann so etwas im Arbeitsvertrag stehen.
b) Ich verstehen deinen Einwand nicht.
Ich wollte mit meiner Aussage darauf hinweisen, dass es immer noch Menschen gibt, die glauben man hätte als TB im öD eine lebenslange Arbeitsplatzgarantie, was natürlich humbug ist.


a) Also in den meisten wird es halt ziemlich offen gehalten. Bei mir (Kommune mit ca. 200 Beschäftigten) steht explizit drin, dass sich die Dienststelle ändern kann und vom AG festgelegt wird. Innerhalb der Kommune ist das natürlich relativ harmlos, da die Fahrtzeiten sich maximal um 5-10min ändern würden. Bei Land /  Bund ist das natürlich nochmal was ganz anderes.

b) Natürlich hat man keine 100% Garantie, aber bei den Meisten dürften es 99% sein. Ich weiß, dass es z.B. in meiner Kommune noch nie eine betriebsbedingte Entlassung gab.

Titel: Antw:Versetzung aufgrund Zentralisierung
Beitrag von: Kat am 12.09.2019 10:39
Hier geht es um Jobcenter und das hat kein eigenes Personal. Der Arbeitgeber ist entweder Kommune oder BA (...)

Das ist falsch.
Es gibt 105 Jobcenter in kommunaler Trägerschaft (sog. zugelassene kommunale Träger oder auch "Optionskommunen"). Bei deren Einrichtung ist zwar das vorhandene Personal übergeleitet worden, abhängig von der Organisationsform (z.B. Organisationseinheit [z.B. Amt] innerhalb der Verwaltung, Eigenbetrieb oder Anstalt des ö. R.) können diese jedoch rechtlich eigenständig sein und neues Personal einstellen, dass dann in keiner Beziehung mehr zur Kommune oder BA steht.

Auch bei kommunalen Jobcentern ist die Kommune der Arbeitgeber und kann die Angestellten umsetzen und nicht zwingen, einen anderen Dientort zu nehmen. Eigenbetriebe o.ä. gibt es beim Jobcenter nicht.
Titel: Antw:Versetzung aufgrund Zentralisierung
Beitrag von: Sjuda am 12.09.2019 11:28
Auch wenn du es wiederholst wird es nicht richtig. Es gibt kommunale Jobcenter, die als Eigenbetrieb oder Anstalt des öffentlichen Rechts organisiert sind. Letztere zumindest sind rechtlich selbstständig und können unabhängig von der Kommune Personal einstellen.  Der Arbeitsvertrag wird dann zwischen AN und dem Jobcenter geschlossen. Abhängig vom Landesrecht kann eine Anstalt auch Dienstherr sein.