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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Blumberg am 07.09.2020 10:32

Titel: Zulagen für Wechselschicht und Schichtarbeit
Beitrag von: Blumberg am 07.09.2020 10:32
Hallo in die Runde,

beim durchlesen §8 des TVÖD Bund bin ich auf folgendes gestoßen:

"Beschäftigte, die ständig Wechselschichtarbeit leisten, erhalten eine Wechselschichtzulage von 105 Euro monatlich. Beschäftigte, die nicht ständig Wechselschichtarbeit leisten, erhalten eine Wechselschichtzulage von 0,63 Euro pro Stunde".

"Beschäftigte, die ständig Schichtarbeit leisten, erhalten eine Schichtzulage von 40 Euro monatlich. Beschäftigte, die nicht ständig Schichtarbeit leisten, erhalten eine Schichtzulage von 0,24 Euro pro Stunde".

Wer bekommt die Zulagen und fällt unter "nicht ständig"?
Titel: Antw:Zulagen für Wechselschicht und Schichtarbeit
Beitrag von: Spid am 07.09.2020 10:37
Wer bspw. in geraden Wochen (Wechsel-)Schichtarbeit leistet, in ungeraden Wochen aber nicht, hat für die Zeiten, in denen (Wechsel-)Schichtarbeit geleistet wird, Anspruch auf die Zulage bei nicht ständiger (Wechsel-)Schichtarbeit.
Titel: Antw:Zulagen für Wechselschicht und Schichtarbeit
Beitrag von: Warumdendas am 07.09.2020 10:45

Was ist ständig?

immer wiederholend, ununterbrochen, dauernd, fest, immer, permanent, stets, steter, pausenlos, wiederkehrend, regelmäßig, laufend.

TvöD:
Ständige Wechselschichtarbeit im Sinne von § 8 Abs. 5 Satz 1 TVöD liegt vor, wenn
Beschäftigten kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung oder kraft Direktionsrechts
dauerhaft diese Art von Tätigkeit zugewiesen ist. Um nicht ständige Wechselschichtarbeit
im Sinne von § 8 Abs. 5 Satz 2 TVöD handelt es sich demgegenüber,
wenn Beschäftigten Wechselschichtarbeit lediglich vertretungsweise (z.B. als
„Springer“) oder gelegentlich zugewiesen wird. Gleiches gilt für die Unterscheidung
zwischen ständiger und nicht ständiger Schichtarbeit.