Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: einszweidreivier am 06.01.2020 08:58
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Ich möchte mich für den mittleren Dienst im Finanzamt bewerben, jedoch befürchte ich, dass ich den Beamtenstatus nicht bekommen werde, da ich in der Vergangenheit in psychotherapeutischer Behandlung war (soziale Phobie, Depressionen).
Kann mir jemand sagen ob ich auch ohne den Beamtenstatus diesen Job machen darf?
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Hallo, Vorerkrankungen schließen eine Verbeamtung nicht aus. Wenn die Behandlung abgeschlossen ist, dürfte sie eigentlich kein Hindernis sein. Ich denke einfach, Du solltest dich auf passende Ausschreibungen bewerben.
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Vorerkrankungen werden im Rahmen der Prüfung der Verbeamtung seitens des amtsärztlichen Dienstes geprüft. Diese können möglicherweise zu einer nicht gesundheitlichen Eignung führen; unberührt davon stünde dir die Möglichkeit der Tätigkeit als Tarifbeschäftigter ggf. offen.
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Kann mir jemand sagen ob ich auch ohne den Beamtenstatus diesen Job machen darf?
Ein Finanzwirt ist ein Beamter in der Finanz- und Steuerverwaltung. Ohne Beamtenstatus wird man kein Finanzwirt.
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Ohne Beamtenstatus wird man kein Finanzwirt.
Warum nicht?
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Ohne Beamtenstatus wird man kein Finanzwirt.
Warum nicht?
...siehe Satz 1 meines zitierten Postes. ;) Es gibt keine Beamten ohne Beamtenstatus. :D
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Aus rechtlicher Sicht ist es selbstverständlich kein Problem die Ausbildung zum Finanzwirt entweder im Beamtenverhältnis auf Widerruf oder in einem zivilrechtlich determinierten Ausbildungsverhältnis zu durchlaufen und anschließend beispielsweise als tarifbeschäftigter Sachbearbeiter in der Finanzverwaltung zu arbeiten.
Aus praktischer Sicht wird es jedoch in keiner mir bekannten Finanzverwaltung so gehandhabt.
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weil eh schon ein Teil der Beamten "die Seiten wechselt" und Steuerberater wird, trotz relativ sicherer A12-Besoldung... was soll da bei Tarifbeschäftigten in E9-E11 erwartet werden ?
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Ich möchte mich für den mittleren Dienst im Finanzamt bewerben, jedoch befürchte ich, dass ich den Beamtenstatus nicht bekommen werde, da ich in der Vergangenheit in psychotherapeutischer Behandlung war (soziale Phobie, Depressionen).
Kann mir jemand sagen ob ich auch ohne den Beamtenstatus diesen Job machen darf?
Hallo,
wie wäre es mit einer anderen Möglichkeit.
Ein GdB von 30 sollte möglich sein, dann die Gleichstellung mit Schwerbehinderten. Das bedeutet, dass nur die gesundheitliche Mindesteignung verlangt werden kann. Darunter wird verstanden, dass man voraussichtlich für mindestens 5 Jahre die beabsichtigte Tätigkeit ausüben kann.
Jetzt der große Haken: eine private Krankenversicherung wird dich gar nicht oder nur mit entsprechenden Ausschlüssen versichern.
Bitte überleg dir, ob du dann immer noch verbeamtet werden möchtest.
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Hallo Michael, deine Antwort ist nicht korrekt. Wer aufgrund Krankheit und Behinderung vorbelastet ist, wird im Rahmen der Öffnungsaktion mit maximal 30% Risikozuschlag und ohne Ausschlüsse privat krankenversichert. Sooo teuer ist das gar nicht.
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Hallo Michael, deine Antwort ist nicht korrekt. Wer aufgrund Krankheit und Behinderung vorbelastet ist, wird im Rahmen der Öffnungsaktion mit maximal 30% Risikozuschlag und ohne Ausschlüsse privat krankenversichert. Sooo teuer ist das gar nicht.
Das überrascht mich jetzt, denn mir sind durchaus andere Fälle bekannt, auch aus eigener Erfahrung.
Kannst du das belegen?
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Wenn man die Öffnungsaktion nicht nutzt oder deren Bedingungen nicht einhält kann das Ergebnis ein anderes sein.
https://www.pkv.de/service/broschueren/verbraucher/oeffnungsaktion-der-pkv-fuer-beamte-und-angehoerige/
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Hallo Michael, ich bin selbst durch die Öffnungsaktion in die PKV gekommen und zahle ca. 300 € bei einem 50% igen Beihilfeanspruch.
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PS Die Öffnungsaktion gibt es schon einige Jahre und neuerdings auch für Anwärter.