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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Ellen91 am 11.08.2023 22:22

Titel: Anerkennung von Beschaftigungszeiten - Referendariat jura
Beitrag von: Ellen91 am 11.08.2023 22:22
Hallo,
Ich steige zeitnah in den öffentlichen Dienst ein und war vorher als Juristin anderweitig beschäftigt. Nun wüsste ich gerne ob ich mein juristisches Referendariat, welches ich beim gleichen Land zugebracht habe für das ich dann arbeite, anrechnen lassen kann nach 34 Abs. 3 TV-L. Da es ja eigentlich nur um Arbeitsverhältnisse geht vermute ich fast das es nicht klappt, da das Referendariat ja ein ausbildungsverhältnis ist, aber vielleicht hat es ja ein Jurist hin bekommen.

Danke im voraus
Titel: Antw:Anerkennung von Beschaftigungszeiten - Referendariat jura
Beitrag von: Beamter am 12.08.2023 08:13
Du bist Juristin und fragst das ernsthaft?
Titel: Antw:Anerkennung von Beschaftigungszeiten - Referendariat jura
Beitrag von: 2strong am 12.08.2023 10:05
Berücksichtigt werden nur Zeiten in einem Arbeitsverhältnis. Das Referendariat gilt nicht als Arbeitsverhältnis.
Titel: Antw:Anerkennung von Beschaftigungszeiten - Referendariat jura
Beitrag von: Ellen91 am 12.08.2023 10:54
Ja ich frage das,  weil ich es, wie geschrieben,  vermutet habe aber gehofft habe, dass es ein Schlupfloch gibt das ich nicht kenne. Einen Zugriff auf tv-l Rechtsprechung oder Kommentare habe ich aktuell nicht.

Danke, ich hatte es vermutet.
Titel: Antw:Anerkennung von Beschaftigungszeiten - Referendariat jura
Beitrag von: Muschebubu am 12.08.2023 22:04
Mit gutem Verhandeln wäre aber den och deutlich mehr als Stufe 1 möglich. Stufe 3 und Vorweggewährung von 2 Stufen kann man erreichen, wenn auch der AG will.
Titel: Antw:Anerkennung von Beschaftigungszeiten - Referendariat jura
Beitrag von: cyrix42 am 13.08.2023 00:06
Naja, zur Anerkennung förderlicher Berufstätigkeit gemäß §16 (2) TV-L bedarf es auch erst einmal solcher, also Berufs-Tätigkeit. Da das Referendariat Teil einer Ausbildung ist, kann diese dabei nicht erworben werden. D.h., hier liegt — zumindest für diese Zeit — keine solche vor, kann also auch nicht anerkannt werden.

BTW: §34 (3) definiert die für die Kündigungsfristen relevante Beschäftigungszeit. Hier geht es also darum, wie lang die betroffene Person schon mit dem betroffenen AG in einem Beschäftigungsverhältnis steht. (Insbesondere wären hier also auch Zeiten eines Ausbildungsverhältnisses irrelevant.) Für die Stufenzuordnung ist dieser Absatz/ Paragraph aber definitiv irrelevant.
Titel: Antw:Anerkennung von Beschaftigungszeiten - Referendariat jura
Beitrag von: Muschebubu am 13.08.2023 10:49
Die Frage war ja nach Anerkennung des Referendariats, aber ich lese da auch was von Tätigkeiten als Juristin.