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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Poggeliese am 11.03.2019 08:04

Titel: Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: Poggeliese am 11.03.2019 08:04
Liebe Leute,

theoretisch müsste ich einen Anwalt aufsuchen, aber vielleicht kann mir hier im Forum einer helfen.

In der Schwangerschaft muss man gemäß §7 MuSchG für Untersuchungen freigestellt werden.
Mein Arbeitgeber sagt, dass ich die Untersuchungen außerhalb meiner Arbeitszeit erledigen kann. Ja, kann ich, ist aber nicht immer realisierbar.
Unsere Gleitzeit sagt, ich kann von 6-20 Uhr arbeiten, 9-15 Uhr ist Kernarbeitszeit. Liegt mein Termin nun außerhalb der Kernarbeitszeit, muss ich die Zeit die ich fehlte "nacharbeiten". Liegt der Termin innerhalb der Kernarbeitszeit muss ich das nicht.

Umgeht man so nicht den §7 MuSchG? Dann ist es ja auch keine Freistellung?
Bei den Mitarbeitern mit fester AZ wird dies anders gehandhabt, was m.E. ein Nachteil für die Mitarbeiterinnen in Gleitzeit ist...

Hat jemand einen Rat?
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: Spid am 11.03.2019 08:36
Freistellung kann nur für Zeiten erfolgen, in denen eine Verpflichtung zur Arbeitsleistung besteht. Das ist bei Gleitzeit nur in der Kernarbeitszeit der Fall. Bei Mitarbeitern mit festen Arbeitszeiten ist das hingegen während der gesamten festgelegten Arbeitszeit der Fall. Der AG handelt korrekt.
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: Poggeliese am 11.03.2019 08:43
Aber wo genau finde ich denn solche Festlegungen als "Laie"? Mir wurde vom AG nur das MuSchG übergeben und da finde ich nur §7 und § 23, welcher keine Nachabeitung der AZ erlaubt.
Ich bin jemand, der das gern selber nochmal nachrecherchiert.

Gibt es Urteile dazu?

und Danke für die Auskunft

Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: Spid am 11.03.2019 08:46
Es steht doch explizit in der Norm, die Du selbst angeführt hast, daß es sich um eine Freistellung handelt - und eine Freistellung setzt nunmal die verpflichtung zur Arbeitsleistung voraus.
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: Poggeliese am 11.03.2019 09:31
Für mich als Nichtjurist, steht das dort nicht so eindeutig, wie für dich.

(1) Durch die Gewährung der Freistellung nach § 7 darf bei der schwangeren oder stillenden Frau kein Entgeltausfall eintreten. Freistellungszeiten sind weder vor- noch nachzuarbeiten. Sie werden nicht auf Ruhepausen angerechnet, die im Arbeitszeitgesetz oder in anderen Vorschriften festgelegt sind.

D.h. im Umkehrschluss, dass man mit der Gleitzeitregelung "schlechter" gestellt ist in der Schwangerschaft.  :(

Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: Spid am 11.03.2019 09:37
Ich bin auch kein Jurist. Die Norm regelt lediglich, daß es sich bei der Freistellung um eine bezahlte Freistellung handeln muß.

Eine Schlechterstellung vermag ich nicht zu erkennen. In beiden Fällen erfolgt eine Freistellung, wenn diese erforderlich ist.
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: Lars73 am 11.03.2019 09:45
Was steht denn in der Gleitzeitvereinbarung? Was sagt der Personalrat? Insbesondere auch weshalb er es so geregelt hat (wir haben da z.B. eine Sonderreglung für Vorsorgeuntersuchungen Schwangerer sowie einige andere Tatbestände getroffen.)

Die stillende Mutter muss die Stillzeit auch bei Gleitzeitregelungen m.E. nicht nacharbeiten. Anders sieht es bei den Arztterminen aus.
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: Poggeliese am 11.03.2019 10:10
Ich bin auch kein Jurist. Die Norm regelt lediglich, daß es sich bei der Freistellung um eine bezahlte Freistellung handeln muß.

Eine Schlechterstellung vermag ich nicht zu erkennen. In beiden Fällen erfolgt eine Freistellung, wenn diese erforderlich ist.

Eine MA mit einer AZ (ohne Gleitzeit), die von 7.30 Uhr - 16.15 Uhr (8.45 h) arbeitet zum Arzt geht, wird "normal" freitgestellt.

Eine MA mit GZ (KAZ), welche ebenfalls von 7.30 Uhr - 16.15 Uhr (8.45h) arbeitet (da sie sich die Zeiten so eingerichtet hat), ist gezwungen, die Zeit außerhalb der KAZ nachzuarbeiten...
Beispiel: wenn ich einen termin 8.oo bekomme, schaffe ich es nicht 7.30 anzufangen, fahre also gleich zum Arzt und fahre danach gleich auf Arbeit. d.h. mit fehlen an diesen Tagen mind. 1,5h... welche ich hinten dran hängen muss um keine Minusstunden zu haben..

Oder seh ich da was falsch?

Was steht denn in der Gleitzeitvereinbarung? Was sagt der Personalrat? Insbesondere auch weshalb er es so geregelt hat (wir haben da z.B. eine Sonderreglung für Vorsorgeuntersuchungen Schwangerer sowie einige andere Tatbestände getroffen.)

Die stillende Mutter muss die Stillzeit auch bei Gleitzeitregelungen m.E. nicht nacharbeiten. Anders sieht es bei den Arztterminen aus.


Haben wir diesbezüglich nicht, zumindest nicht offiziell. Auf Nachfrage erhält man diese Auskünfte wie oben, aber offiziell niedergeschrieben finde ich nichts. :( :(
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: Spid am 11.03.2019 10:17
Ich bin auch kein Jurist. Die Norm regelt lediglich, daß es sich bei der Freistellung um eine bezahlte Freistellung handeln muß.

Eine Schlechterstellung vermag ich nicht zu erkennen. In beiden Fällen erfolgt eine Freistellung, wenn diese erforderlich ist.

Eine MA mit einer AZ (ohne Gleitzeit), die von 7.30 Uhr - 16.15 Uhr (8.45 h) arbeitet zum Arzt geht, wird "normal" freitgestellt.

Eine MA mit GZ (KAZ), welche ebenfalls von 7.30 Uhr - 16.15 Uhr (8.45h) arbeitet (da sie sich die Zeiten so eingerichtet hat), ist gezwungen, die Zeit außerhalb der KAZ nachzuarbeiten...
Beispiel: wenn ich einen termin 8.oo bekomme, schaffe ich es nicht 7.30 anzufangen, fahre also gleich zum Arzt und fahre danach gleich auf Arbeit. d.h. mit fehlen an diesen Tagen mind. 1,5h... welche ich hinten dran hängen muss um keine Minusstunden zu haben..

Oder seh ich da was falsch?

Es besteht ja im Falle von Gleitzeit keine Verpflichtung, um 07:30 seine Arbeitsleistung zu erbringen. Arztbesuche sind das Privatvergnügen der AN. Sie sind also grundsätzlich in der Freizeit zu absolvieren. Die (bezahlte) Freistellung ist lediglich das Mittel, um es dem AN ausnahmsweise zu ermöglichen, wichtige Angelegenheiten auch dann wahrzunehmen, wenn sie mit der Verpflichtung zur Arbeitsleistung kollidieren. Voraussetzung ist dafür aber nunmal, daß eine solche überhaupt besteht.
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: Poggeliese am 11.03.2019 10:31
Ich bin auch kein Jurist. Die Norm regelt lediglich, daß es sich bei der Freistellung um eine bezahlte Freistellung handeln muß.

Eine Schlechterstellung vermag ich nicht zu erkennen. In beiden Fällen erfolgt eine Freistellung, wenn diese erforderlich ist.

Eine MA mit einer AZ (ohne Gleitzeit), die von 7.30 Uhr - 16.15 Uhr (8.45 h) arbeitet zum Arzt geht, wird "normal" freitgestellt.

Eine MA mit GZ (KAZ), welche ebenfalls von 7.30 Uhr - 16.15 Uhr (8.45h) arbeitet (da sie sich die Zeiten so eingerichtet hat), ist gezwungen, die Zeit außerhalb der KAZ nachzuarbeiten...
Beispiel: wenn ich einen termin 8.oo bekomme, schaffe ich es nicht 7.30 anzufangen, fahre also gleich zum Arzt und fahre danach gleich auf Arbeit. d.h. mit fehlen an diesen Tagen mind. 1,5h... welche ich hinten dran hängen muss um keine Minusstunden zu haben..

Oder seh ich da was falsch?

Es besteht ja im Falle von Gleitzeit keine Verpflichtung, um 07:30 seine Arbeitsleistung zu erbringen. Arztbesuche sind das Privatvergnügen der AN. Sie sind also grundsätzlich in der Freizeit zu absolvieren. Die (bezahlte) Freistellung ist lediglich das Mittel, um es dem AN ausnahmsweise zu ermöglichen, wichtige Angelegenheiten auch dann wahrzunehmen, wenn sie mit der Verpflichtung zur Arbeitsleistung kollidieren. Voraussetzung ist dafür aber nunmal, daß eine solche überhaupt besteht.

Ich sehe diese Arztbesuche- anders als du - nicht als Privatvergnügen und bin davon ausgegangen, dass es sich in einer Schwangerschaft anders verhält. Mein AG könnte dazu ja auch eine Regelung schaffen, wenn er wollte.

Und bin noch immer der Meinung, hier schlechter gestellt zu sein, als meine Kolleginnen an der gleichen HS ohne Gleitzeit. Eine Sache für den PR? ???

Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: Poggeliese am 11.03.2019 10:41
Ich bin auch kein Jurist. Die Norm regelt lediglich, daß es sich bei der Freistellung um eine bezahlte Freistellung handeln muß.

Eine Schlechterstellung vermag ich nicht zu erkennen. In beiden Fällen erfolgt eine Freistellung, wenn diese erforderlich ist.

Eine MA mit einer AZ (ohne Gleitzeit), die von 7.30 Uhr - 16.15 Uhr (8.45 h) arbeitet zum Arzt geht, wird "normal" freitgestellt.

Eine MA mit GZ (KAZ), welche ebenfalls von 7.30 Uhr - 16.15 Uhr (8.45h) arbeitet (da sie sich die Zeiten so eingerichtet hat), ist gezwungen, die Zeit außerhalb der KAZ nachzuarbeiten...
Beispiel: wenn ich einen termin 8.oo bekomme, schaffe ich es nicht 7.30 anzufangen, fahre also gleich zum Arzt und fahre danach gleich auf Arbeit. d.h. mit fehlen an diesen Tagen mind. 1,5h... welche ich hinten dran hängen muss um keine Minusstunden zu haben..

Oder seh ich da was falsch?

Es besteht ja im Falle von Gleitzeit keine Verpflichtung, um 07:30 seine Arbeitsleistung zu erbringen. Arztbesuche sind das Privatvergnügen der AN. Sie sind also grundsätzlich in der Freizeit zu absolvieren. Die (bezahlte) Freistellung ist lediglich das Mittel, um es dem AN ausnahmsweise zu ermöglichen, wichtige Angelegenheiten auch dann wahrzunehmen, wenn sie mit der Verpflichtung zur Arbeitsleistung kollidieren. Voraussetzung ist dafür aber nunmal, daß eine solche überhaupt besteht.


BTW habe ich gerade in der Dienstvereinbarung gelesen, dass ich "aus dienstlichen oder aus anderen Gründen davon abweichen will (z. B.  aus Gründen der Gesundheitsfürsorge) hat das bei seinem Dienstvorgesetzten zu beantragen."
Eine Lücke? SPID?
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: Kaffeetassensucher am 11.03.2019 10:46

Eine MA mit GZ (KAZ), welche ebenfalls von 7.30 Uhr - 16.15 Uhr (8.45h) arbeitet (da sie sich die Zeiten so eingerichtet hat), ist gezwungen, die Zeit außerhalb der KAZ nachzuarbeiten...
Beispiel: wenn ich einen termin 8.oo bekomme, schaffe ich es nicht 7.30 anzufangen, fahre also gleich zum Arzt und fahre danach gleich auf Arbeit. d.h. mit fehlen an diesen Tagen mind. 1,5h... welche ich hinten dran hängen muss um keine Minusstunden zu haben..

Oder seh ich da was falsch?


Du kannst auch 9 Tage lange 5 Minuten früher zur Arbeit kommen und 5 Minuten später gehen als sonst üblich. Oder 10 Minuten früher kommen oder später gehen oder drei Tage 15 Minuten früher kommen und 15 Minuten später gehen oder 90 Tage lang 1 Minute später gehen oder die 1,5 Stunden Minus einfach Minus sein lassen, Tage, an denen Mehrarbeit notwendig ist, wird es noch genug geben.
Das ist halt die Flexibilität, die man in Gleitzeit hat und die ich in keinster Weiser gegen festgelegte Anwesenheitszeiten eintauschen wollen würde, selbst dann nicht, wenn es dann eine bezahlte Freistellung bei Arztterminen gäbe.

Ich kenne es übrigens auch bei festen Anwesenheitszeiten nicht anders als dass diese Mitarbeiter ebenso gehalten sind, notwendige Arzttermine möglichst außerhalb dieser zu legen. Nur falls das nicht möglich ist (weil der Arzt z. B. keinen anderen Termin anbieten kann), gibt es eine bezahlte Freistellung. Er oder sie kann die Zeit ja schlichtweg nicht nacharbeiten.
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: Spid am 11.03.2019 10:59
Ich bin auch kein Jurist. Die Norm regelt lediglich, daß es sich bei der Freistellung um eine bezahlte Freistellung handeln muß.

Eine Schlechterstellung vermag ich nicht zu erkennen. In beiden Fällen erfolgt eine Freistellung, wenn diese erforderlich ist.

Eine MA mit einer AZ (ohne Gleitzeit), die von 7.30 Uhr - 16.15 Uhr (8.45 h) arbeitet zum Arzt geht, wird "normal" freitgestellt.

Eine MA mit GZ (KAZ), welche ebenfalls von 7.30 Uhr - 16.15 Uhr (8.45h) arbeitet (da sie sich die Zeiten so eingerichtet hat), ist gezwungen, die Zeit außerhalb der KAZ nachzuarbeiten...
Beispiel: wenn ich einen termin 8.oo bekomme, schaffe ich es nicht 7.30 anzufangen, fahre also gleich zum Arzt und fahre danach gleich auf Arbeit. d.h. mit fehlen an diesen Tagen mind. 1,5h... welche ich hinten dran hängen muss um keine Minusstunden zu haben..

Oder seh ich da was falsch?

Es besteht ja im Falle von Gleitzeit keine Verpflichtung, um 07:30 seine Arbeitsleistung zu erbringen. Arztbesuche sind das Privatvergnügen der AN. Sie sind also grundsätzlich in der Freizeit zu absolvieren. Die (bezahlte) Freistellung ist lediglich das Mittel, um es dem AN ausnahmsweise zu ermöglichen, wichtige Angelegenheiten auch dann wahrzunehmen, wenn sie mit der Verpflichtung zur Arbeitsleistung kollidieren. Voraussetzung ist dafür aber nunmal, daß eine solche überhaupt besteht.

Ich sehe diese Arztbesuche- anders als du - nicht als Privatvergnügen und bin davon ausgegangen, dass es sich in einer Schwangerschaft anders verhält. Mein AG könnte dazu ja auch eine Regelung schaffen, wenn er wollte.

Und bin noch immer der Meinung, hier schlechter gestellt zu sein, als meine Kolleginnen an der gleichen HS ohne Gleitzeit. Eine Sache für den PR? ???

Sie sind aber Privtvergnügen - was hat der AG damit zu tun? Das ist ganz allein Dein persönliches Interesse.

Eine Schlechterstellung findet nicht statt.
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: Poggeliese am 11.03.2019 14:40
Findet satt. Ist meine Meinung und bleibt auch so, auch wenn du eine andere vertrittst.
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: MoinMoin am 11.03.2019 14:58
Findet satt. Ist meine Meinung und bleibt auch so, auch wenn du eine andere vertrittst.
Juristisch findet sie nicht statt. Gefühlt schon, kann ich verstehen, aber genauso wie Menschen die keine Gleitzeit haben, eben in anderen Lebensbereichen eine gefühlte Schlechterstellung haben.
Und wenn die Menschen ohne Gleitzeit einen Termin ausserhalb der Arbeitszeit bekommen, dann bekommen sie ja ebenfalls keine Stunden "gutgeschrieben".
Insbesondere die die in Teilzeit arbeiten, die sind ja gleich richtig mies dran.
Flexibilität hat eben Vor- und Nachteile
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: Spid am 11.03.2019 15:01
Findet satt. Ist meine Meinung und bleibt auch so, auch wenn du eine andere vertrittst.

Wo denn? Erhältst Du eine bezahlte Freistellung, wenn Du zu Zeiten, zu denen Du zur Arbeitsleistung verpflichtet bist, einen Arzttermin wahrnehmen mußt? Wenn ja, findet keine Schlechterstellung statt.
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: Grumbakiechel am 12.03.2019 02:34
Unabhängig von der Fragestellung, ob MA, die an der Gleitzeit teilnehmen, schlechter gestellt seien als MA ohne Gleitzeit, sollte es wohl auch während einer Schwangerschaft möglich sein, Vorsorgetermine außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen. Das gilt zumindest für Untersuchungen, die nicht kurzfristig wegen Beschwerden oder Komplikationen erforderlich sind, sondern turnusmäßig stattfinden. Auch wenn es nach dem MuSchuG eine Freistellung gibt, muss man ja nicht Gebrauch davon machen, ich (selbst vor langer Zeit Mal Mutter geworden) sehe das wie Spid: Schwangerschaft=Privatvergnügen
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: Poggeliese am 12.03.2019 07:48
Unabhängig von der Fragestellung, ob MA, die an der Gleitzeit teilnehmen, schlechter gestellt seien als MA ohne Gleitzeit, sollte es wohl auch während einer Schwangerschaft möglich sein, Vorsorgetermine außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen. Das gilt zumindest für Untersuchungen, die nicht kurzfristig wegen Beschwerden oder Komplikationen erforderlich sind, sondern turnusmäßig stattfinden. Auch wenn es nach dem MuSchuG eine Freistellung gibt, muss man ja nicht Gebrauch davon machen, ich (selbst vor langer Zeit Mal Mutter geworden) sehe das wie Spid: Schwangerschaft=Privatvergnügen

Danke für den ausführlichen und "konstruktiven" Beitrag ;). Ich kann jedoch an der Terminfindung häufig nicht so viel drehen. Ich gebe mein Bestes, die Termine in meinen Urlaub oder außerhalb zu legen. Es ist nur (leider) nicht immer möglich. Vielleicht wissen Sie das ja auch noch...
Und das ich mich dann erkundige, wie es geregelt wird und ob diese Verfahrensweise korrekt ist, ist mein gutes Recht.
Ich weiß nicht, wie es "früher" geregelt war, demnach würde ich mir da jetzt auch kein Urteil erlauben.

Abschließend: Ich bin davon ausgegangen, dass es eine Freistellung gibt - unabhängig in welcher AZ Regelung man "steckt" und das es in Bezug auf Schwangerschaft eben auf Grund des extra(!) im MuSchG geregelten §§ anders ist, als ein "normaler" FA-Besuch.

Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: MoinMoin am 12.03.2019 07:53
Wenn du einen Termin von 12-14Uhr vom Arzt verdonnert bekommen hast und dieses in deiner Kernarbeitszeit liegt, dann musst du diese Zeit doch nicht nacharbeiten.
Da wirst du doch nicht schlechter gestellt.
Wenn Du einen Termin zwischen 18-19 Uhr vom Arzt rein gedrückt bekommst, dann bekommen doch auch die, die eine Arbeitszeit von 8-17 Uhr haben, diese Zeit nicht vergütet.

Man muss halt nur den Arzt entsprechend "instruieren"  :o

oder habe ich da was falsch verstanden?
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: Poggeliese am 12.03.2019 07:58
Wenn du einen Termin von 12-14Uhr vom Arzt verdonnert bekommen hast und dieses in deiner Kernarbeitszeit liegt, dann musst du diese Zeit doch nicht nacharbeiten.
Da wirst du doch nicht schlechter gestellt.
Wenn Du einen Termin zwischen 18-19 Uhr vom Arzt rein gedrückt bekommst, dann bekommen doch auch die, die eine Arbeitszeit von 8-17 Uhr haben, diese Zeit nicht vergütet.

Man muss halt nur den Arzt entsprechend "instruieren"  :o

oder habe ich da was falsch verstanden?

Mein Kommentar dazu von gestern:

Eine MA mit einer AZ (ohne Gleitzeit an der gleichen Hochschule!), die von 7.30 Uhr - 16.15 Uhr (8.45 h) arbeitet zum Arzt geht, wird "normal" freitgestellt.

Eine MA mit GZ (KAZ), welche ebenfalls von 7.30 Uhr - 16.15 Uhr (8.45h) arbeitet (da sie sich die Zeiten so eingerichtet hat), ist gezwungen, die Zeit außerhalb der KAZ nachzuarbeiten...
Beispiel: wenn ich einen termin 8.oo bekomme, schaffe ich es nicht 7.30 anzufangen, fahre also gleich zum Arzt und fahre danach gleich auf Arbeit. d.h. mit fehlen an diesen Tagen mind. 1,5h... welche ich hinten dran hängen muss um keine Minusstunden zu haben..
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: MoinMoin am 12.03.2019 08:12
Dann liegt da dass Problem darin, dass ihr unterschiedliche Kernarbeitszeiten habt. Ansonsten wäre die Auswirkung ja gleich.
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: Kaffeetassensucher am 12.03.2019 08:17
d.h. mit fehlen an diesen Tagen mind. 1,5h... welche ich hinten dran hängen muss um keine Minusstunden zu haben..

Wie gestern schon geschrieben: Musst du nicht. Dir ist es vollkommen freigestellt, wie und über welchen Zeitraum du diese Zeit nacharbeitest, oder ob überhaupt. Du magst dir die Zeiten so eingerichtet haben, wie du sie jetzt hast, aber das Tolle an der Gleitzeit ist: Man kann sie situationsbedingt auch anders und jedes Mal neu einrichten. Ist manchmal nervig, weil die Routine darüber leidet, manchmal eben aber nicht anders zu machen.
Jemand ohne Gleitzeit hat diese Möglichkeit allerdings nicht, der ist darauf angewiesen, dass der Arbeitgeber ihm oder ihr die Zeit zugesteht, wenn ein anderweitiger Termin nicht möglich ist.


Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: Poggeliese am 12.03.2019 08:20
Dann liegt da dass Problem darin, dass ihr unterschiedliche Kernarbeitszeiten habt. Ansonsten wäre die Auswirkung ja gleich.
richtig, das habe ich auch verstanden. ich verstehe auch die argumentation in diesem thread, ändert aber nichts an der tatsache, dass ich mich dadurch schlechter gestellt fühle und mein AG da eine lösung finden könnte... (ich sage bewusst könnte...)
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: Spid am 12.03.2019 08:34
Abschließend: Ich bin davon ausgegangen, dass es eine Freistellung gibt - unabhängig in welcher AZ Regelung man "steckt" und das es in Bezug auf Schwangerschaft eben auf Grund des extra(!) im MuSchG geregelten §§ anders ist, als ein "normaler" FA-Besuch.

Es gibt ja auch eine Freistellung - aber nur dann, wenn überhaupt freigestellt werden kann. Dies setzt eine Verpflichtung zur Arbeitsleistung im entsprechenden Zeitraum voraus, die schlicht nicht besteht.

Dann liegt da dass Problem darin, dass ihr unterschiedliche Kernarbeitszeiten habt. Ansonsten wäre die Auswirkung ja gleich.
richtig, das habe ich auch verstanden. ich verstehe auch die argumentation in diesem thread, ändert aber nichts an der tatsache, dass ich mich dadurch schlechter gestellt fühle und mein AG da eine lösung finden könnte... (ich sage bewusst könnte...)

Gefühlte Schlechterstellung ist wie Meister der Herzen - ohne Wert.
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: MoinMoin am 12.03.2019 08:37
Dann liegt da dass Problem darin, dass ihr unterschiedliche Kernarbeitszeiten habt. Ansonsten wäre die Auswirkung ja gleich.
richtig, das habe ich auch verstanden. ich verstehe auch die argumentation in diesem thread, ändert aber nichts an der tatsache, dass ich mich dadurch schlechter gestellt fühle und mein AG da eine lösung finden könnte... (ich sage bewusst könnte...)
Ja, verstehe ich auch. Aber schlechter gestellt wäre andererseits die Menschen mit fester Arbeitszeit in folgender Situation:
Arzttermin 17:00
Eine MA mit einer AZ (ohne Gleitzeit an der gleichen Hochschule!), die von 7.30 Uhr - 16.15 Uhr (8.45 h) arbeitet zum Arzt geht, wird nicht freigestellt.

Eine MA mit GZ (KAZ), welche von 9:00 Uhr - 18.45 Uhr (8.45h) arbeitet (da sie sich die Zeiten so eingerichtet hat), wird freigestellt? Böswillige würden dann sagen: vorgibt an diesem Tage so arbeiten zu wollen....


EDIT:
Un d die Mitarbeiterin die ohne Gleitzeit dann später Ihre Kinder zur Schule bringen will muss auf Teilzeit gehen damit sie erst um 8:30 arbeiten muss?
Wo Licht ist ist auch Schatten.
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: Texter am 12.03.2019 09:32

Man muss halt nur den Arzt entsprechend "instruieren"  :o


Das ist doch hier der wichtigste Hinweis für Dich. Was nicht passt, wird passend gemacht...
bis der AG dann auch die Kernzeit aufhebt :)
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: Keeper83 am 12.03.2019 10:42
Dann liegt da dass Problem darin, dass ihr unterschiedliche Kernarbeitszeiten habt. Ansonsten wäre die Auswirkung ja gleich.
richtig, das habe ich auch verstanden. ich verstehe auch die argumentation in diesem thread, ändert aber nichts an der tatsache, dass ich mich dadurch schlechter gestellt fühle und mein AG da eine lösung finden könnte... (ich sage bewusst könnte...)

Darf man denn annehmen, dass du immer, und wirklich immer die dir von dir selber auferlegte Arbeitszeit einhältst und nicht einmal und wirklich ganz bestimmt nie die vom AG angebotene Gleitzeit für andere, die Schwangerschaft nicht betreffende, private Dinge nutzt?
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: Poggeliese am 12.03.2019 10:53
@keeper83

Es handelt sich in diesem thread um Freistellung bei Schwangerschaft gemäß MuSchG...


Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: Spid am 12.03.2019 10:59
Die ja uneingeschränkt gewährt wird...
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: Kaffeetassensucher am 12.03.2019 11:06
@keeper83

Es handelt sich in diesem thread um Freistellung bei Schwangerschaft gemäß MuSchG...


Wie Spid schon (mehrmals) ausführte: Dem Begriff "Freistellung" ist die Verpflichtung zu irgendwas, von dem man freigestellt werden kann, immanent. Aber eine solche existiert außerhalb der Kernarbeitszeit nicht, das ist ja gerade der große Vorteil von Gleitzeitregelungen.

Was du möchtest ist am ehesten ein "bezahlter Arztbesuch" - allerdings bezweifle ich, dass sich im MuSchG eine Grundlage hierzu findet.
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: Keeper83 am 12.03.2019 11:39
@keeper83

Es handelt sich in diesem thread um Freistellung bei Schwangerschaft gemäß MuSchG...

Ganz genau. Du möchtest allerdings eine Freistellung von den von dir selbst auferlegten Arbeitszeiten.
Kann man mal so fordern.
Dann darf aber auch die Frage erlaubt sein, ob du auch bei anderen privaten Angelegenheiten so streng zu dir bist und diese Arbeiszeiten immer einhältst und das Angebot der flexiblen Arbeistzeit wirklich nie annimmst. Vielleicht bekomme ich darauf ja noch eine Antwort.
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: Poggeliese am 12.03.2019 12:38
@keeper83

Es handelt sich in diesem thread um Freistellung bei Schwangerschaft gemäß MuSchG...

Ganz genau. Du möchtest allerdings eine Freistellung von den von dir selbst auferlegten Arbeitszeiten.
Kann man mal so fordern.
Dann darf aber auch die Frage erlaubt sein, ob du auch bei anderen privaten Angelegenheiten so streng zu dir bist und diese Arbeiszeiten immer einhältst und das Angebot der flexiblen Arbeistzeit wirklich nie annimmst. Vielleicht bekomme ich darauf ja noch eine Antwort.

Damit dann gefühlt weiter auf mir "herumgehackt" wird? Es wäre doch egal was ich dazu jetzt antworte, richtig?

Ich habe all eure Aussagen verstanden (wie ich ebenfalls schon mehrmals sagte) und akzeptiere diese, egal ob von SPID und Kaffeetassensucher. Die wohl (vermutlich) beide glauben, ich hätte nicht verstanden, was sie wollen.
Trotzdem sei mir zugestanden, dass ich mich schlechtergestellt fühle. Zack, Bum, Aus die Maus.

Ich danke trotzdem für eure Kommentare und erwähne wieder: ich habe die Auslegung zur Freistellung im Bezug zum MuSchG und Gleitzeitregelung mit KAZ verstanden!


Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: MoinMoin am 12.03.2019 13:03
Trotzdem sei mir zugestanden, dass ich mich schlechtergestellt fühle. Zack, Bum, Aus die Maus.
Was ja gerechtfertig ist, wenn man dein Beispiel betrachtet. Das warum die Leute auf dich bei so einer Frage rumhacken liegt wahrscheinlich daran, dass man gerne vergisst, dass man sich leider nicht bessergestellt fühlt, wenn der umgekehrte Fall eintritt (den ich angeführt habe) und du damit von einigen hier in die Rosinenpicker Ecke gestellt wirst.

Ich kann dein Anliegen gut nachvollziehen und sehe auch nur eine Lösung darin, dass man sich eben die Termin in die Kernarbeiteszeit legen läßt, oder aber einen generösen AG hat, der einem bei Gleitzeit die Zeiten schenkt.
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: Kaffeetassensucher am 12.03.2019 13:52
Es ist nicht so, dass ich das Anliegen nicht ebenfalls verstehen kann.
Nur rechtlich gibt es eben nichts her. Das sollte auch kein "Rumhacken" sein, falls es so rübergekommen ist, dann entschuldige bitte.
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: Spid am 12.03.2019 13:55
Gefühle sind unbeachtlich und gehören ins Brigitte-Forum. Hier geht es um (tarif-)rechtliche Fragestellungen.
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: Keeper83 am 12.03.2019 14:05
Trotzdem sei mir zugestanden, dass ich mich schlechtergestellt fühle. Zack, Bum, Aus die Maus.
Was ja gerechtfertig ist, wenn man dein Beispiel betrachtet. Das warum die Leute auf dich bei so einer Frage rumhacken liegt wahrscheinlich daran, dass man gerne vergisst, dass man sich leider nicht bessergestellt fühlt, wenn der umgekehrte Fall eintritt (den ich angeführt habe) und du damit von einigen hier in die Rosinenpicker Ecke gestellt wirst.

Ich kann dein Anliegen gut nachvollziehen und sehe auch nur eine Lösung darin, dass man sich eben die Termin in die Kernarbeiteszeit legen läßt, oder aber einen generösen AG hat, der einem bei Gleitzeit die Zeiten schenkt.

Ob es lobenswert ist, wenn man sich bewusst private Termine in die Arbeitszeit legt, obwohl es Alternativen gäbe, sei mal dahingestellt. Sagt aber natürlich einiges über einen AN aus. Genau wie über Diskussionsteilnehmer der Beitrag "Zack, Bum, Aus die Maus."
Ein rumhacken vermag ich hier nicht zu erkennen. Wer Meinungen abfragt muss auch damit leben können, wenn sie nicht zu der eigenen passen.
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: Poggeliese am 12.03.2019 14:28
1. Brigitte gibt mir keine Infos zum TVL. Ich finde das man hier im Forum trotzdem ein gewisses Maß an Freundlichkeit beachten sollte.
2. Zack, Bum, Aus die Maus - ich greife damit ja niemanden an! Ich hätte auch schreiben können " Isch habe fertisch..."


Allen anderen, danke nochmal für die Anmerkungen. Ich denke es findet sich unter den Voraussetzungen sicherlich eine Lösung.
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: Spid am 12.03.2019 14:35
Die rechtliche Situation war doch schnell geklärt. Einwände, die mit „Ich fühle...“ beginnen, finden ihre Würdigung hingegen deutlich eher im Brigitte-Forum, wo Gefühlchen gestreichelt werden - während sie hier völlig unbeachtlich sind.
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: MoinMoin am 12.03.2019 14:55
Ob es lobenswert ist, wenn man sich bewusst private Termine in die Arbeitszeit legt, obwohl es Alternativen gäbe, sei mal dahingestellt.
Natürlich ist es nicht lobenswert, so wie die Gleitzeitlose ja ebenfalls einen Termin um 17:30 machen sollte.

Deswegen finde ich ja auch Kernarbeitszeit quark (dort wo es nicht notwendig ist)
Wir haben Funktionszeit, d.h. egal wann wir einen Termin beim Arzt haben, der nicht den ganzen Tag dauert, muss ich nacharbeiten, oder mich krankschreiben lassen.
Ich fühle mich dabei aber mitnichten schlechtergestellt, sondern fühle mich aktiv an den anderen Tagen als Bessergestellter durch diese Freiheiten. (und früher hatte ich es sogar noch besser und nur Vertrauensarbeitszeit)
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: Nordlicht am 12.03.2019 17:05
Ob es lobenswert ist, wenn man sich bewusst private Termine in die Arbeitszeit legt, obwohl es Alternativen gäbe, sei mal dahingestellt.
Natürlich ist es nicht lobenswert, so wie die Gleitzeitlose ja ebenfalls einen Termin um 17:30 machen sollte.

Deswegen finde ich ja auch Kernarbeitszeit quark (dort wo es nicht notwendig ist)
Wir haben Funktionszeit, d.h. egal wann wir einen Termin beim Arzt haben, der nicht den ganzen Tag dauert, muss ich nacharbeiten, oder mich krankschreiben lassen.
Ich fühle mich dabei aber mitnichten schlechtergestellt, sondern fühle mich aktiv an den anderen Tagen als Bessergestellter durch diese Freiheiten. (und früher hatte ich es sogar noch besser und nur Vertrauensarbeitszeit)

Und lass mich raten: die VAZ hattest du sogar in derselben Behörde...
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: MoinMoin am 12.03.2019 21:11
Und lass mich raten: die VAZ hattest du sogar in derselben Behörde...
Nein, in der freien Wirtschaft bzw. bei einem Forschungsinstitut.
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: Nordlicht am 13.03.2019 07:54
Und lass mich raten: die VAZ hattest du sogar in derselben Behörde...
Nein, in der freien Wirtschaft bzw. bei einem Forschungsinstitut.

Ah, okay. Denn dieses System der unterschiedlichen Arbeitszeitregelungen in ein und derselben Behörde kenne ich nämlich auch. Und finde es unfassbar dämlich.

Sorry für off topic...
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: MoinMoin am 13.03.2019 07:59
Und lass mich raten: die VAZ hattest du sogar in derselben Behörde...
Nein, in der freien Wirtschaft bzw. bei einem Forschungsinstitut.

Ah, okay. Denn dieses System der unterschiedlichen Arbeitszeitregelungen in ein und derselben Behörde kenne ich nämlich auch. Und finde es unfassbar dämlich.

Sorry für off topic...
Jein, wenn es Bereiche mit z.B. Publikumsverkehr, Aussenkontakten gibt, benötigt man sicherlich eine andere Regelung als in reinen "Verwaltungsbereichen".

off topic off
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: Mithrode am 13.03.2019 08:37
Wie einige schon ausgeführt haben sind Arzttermine ausserhalb der regelmäßigen Arbeitszeit zu legen. Medizinisch notwendige Arzttermine dürfen, sofern nicht anders möglich, auch während der Arbeitszeit stattfinden.

Wer feste Arbeitszeiten hat (z.B. 7:30 - 16 Uhr) wird für notwendige Untersuchungen sofern diese nicht ausserhalb der Arbeitszeit liegen können (weil der Arzt nur um 13 Uhr einen Termin frei hatte) freigestellt.

Wer Gleitzeit mit Kernarbeitszeit hat (z.B. Gleitzeit 6:30 - 20 Uhr mit Kernarbeitszeit von 9 - 15 Uhr), bekommt nur eine Zeitgutschrift, wenn der Termin innerhalb der Kernarbeitszeit liegt.

Wer Gleitzeit hat (wie bei mir 6:30 - 20 Uhr), der bekommt garkeine Zeitgutschrift.

Eine Freistellung bekommt man natürlich nur zu den Zeiten, in denen man Anwesenheitspflicht hat (z.B. Kernarbeitszeit).

In deinem Fall ist die Untersuchung medizinisch notwendig. Aber da dein Termin in der Gleitzeit und nicht in der Kernarbeitszeit liegt, bekommst du natürlich keine Gutschrift, da in der Zeit keine Anwesenheitspflicht durch festgelegte Arbeitszeiten bestand.

Dein Vor- und auch Nachteil ist halt, das du eine Gleitzeit hast.
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: lisa am 15.03.2019 15:11
Die Möglichkeiten des Nacharbeitens sind bei Schwangeren aber auch eingeschränkt, da sie vom Gesetzgeber her nicht mehr als 8,5 Stunden am Tag arbeiten dürfen.
Wenn dazu dann häufigere Arzttermine kommen, dann verstehe ich schon dass das schwierig werden kann. Insbesondere, wenn man dann noch ab und zu unter Übelkeit leidet und deshalb später zur Arbeit kommt. Hier hat allerdings der Arbeitnehmer den Spielraum zu entscheiden, wann er sich krank meldet und wann er einfach später zur Arbeit kommt und das übers Gleitzeitkonto regelt. Und wenn das Gleitzeitkonto durch Arzttermine geplündert ist, dann schwindet hier der Spielraum. Insofern kann es durchaus sein, dass der Arbeitgeber sogar davon profitieren würde, wenn er sich kulant zeigt.
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: Poggeliese am 19.03.2019 10:30
Die Möglichkeiten des Nacharbeitens sind bei Schwangeren aber auch eingeschränkt, da sie vom Gesetzgeber her nicht mehr als 8,5 Stunden am Tag arbeiten dürfen.
Wenn dazu dann häufigere Arzttermine kommen, dann verstehe ich schon dass das schwierig werden kann. Insbesondere, wenn man dann noch ab und zu unter Übelkeit leidet und deshalb später zur Arbeit kommt. Hier hat allerdings der Arbeitnehmer den Spielraum zu entscheiden, wann er sich krank meldet und wann er einfach später zur Arbeit kommt und das übers Gleitzeitkonto regelt. Und wenn das Gleitzeitkonto durch Arzttermine geplündert ist, dann schwindet hier der Spielraum. Insofern kann es durchaus sein, dass der Arbeitgeber sogar davon profitieren würde, wenn er sich kulant zeigt.

Endlich jemand, der das Problem nachvollziehen kann!
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: Keeper83 am 19.03.2019 11:23
Die Möglichkeiten des Nacharbeitens sind bei Schwangeren aber auch eingeschränkt, da sie vom Gesetzgeber her nicht mehr als 8,5 Stunden am Tag arbeiten dürfen.
Wenn dazu dann häufigere Arzttermine kommen, dann verstehe ich schon dass das schwierig werden kann. Insbesondere, wenn man dann noch ab und zu unter Übelkeit leidet und deshalb später zur Arbeit kommt. Hier hat allerdings der Arbeitnehmer den Spielraum zu entscheiden, wann er sich krank meldet und wann er einfach später zur Arbeit kommt und das übers Gleitzeitkonto regelt. Und wenn das Gleitzeitkonto durch Arzttermine geplündert ist, dann schwindet hier der Spielraum. Insofern kann es durchaus sein, dass der Arbeitgeber sogar davon profitieren würde, wenn er sich kulant zeigt.

Endlich jemand, der das Problem nachvollziehen kann!

Niemand fordert, dass mehr als 8,5 Stunden am Tag gearbeitet werden sollen. Anstatt von 7:30-15:45, kann die Arbeitsleistung auch bspw. von 8:45-17:00 erbracht werden.
Ansonsten vermischt der Beitrag einfach Krankheit mit Planmäßiger Vorsorge. Da hier auch niemand gefordert hat, dass jemand Krank zur Arbeit gehen soll, läuft der Beitrag leider ins leere.
 
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: Wastelandwarrior am 19.03.2019 11:42
Das ist ein Paradebeispiel für fehlgeleitete Kommunikation. Die meisten Antworten zielen auf Lösung des Problems, die Threaderstellerin will aber "nur" Empathie. Das ist kein "entweder/oder", sondern ein "sowohl als auch" und "nur" Empathie löst das Problem kein bisschen.  ;)
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: Poggeliese am 19.03.2019 15:11


Niemand fordert, dass mehr als 8,5 Stunden am Tag gearbeitet werden sollen.

Mein AG fordert 8.45h AZ. Festgelegt durch eine Dienstvereinbarung.

Aber falls es wirklich jemanden interessiert: es wurde eine Lösung gefunden.
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: MoinMoin am 19.03.2019 16:21
Mein AG fordert 8.45h AZ. Festgelegt durch eine Dienstvereinbarung.
Wie ihr habt eine >42h Woche? Oder hast du jetzt deine gesetzlichen Pausen zur Arbeitszeit hinzugezählt?
Zitat
Aber falls es wirklich jemanden interessiert: es wurde eine Lösung gefunden.
Das freut mich.
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: Poggeliese am 19.03.2019 16:39
Mein AG fordert 8.45h AZ. Festgelegt durch eine Dienstvereinbarung.
Wie ihr habt eine >42h Woche? Oder hast du jetzt deine gesetzlichen Pausen zur Arbeitszeit hinzugezählt?
Zitat
Aber falls es wirklich jemanden interessiert: es wurde eine Lösung gefunden.
Das freut mich.

1. Ah! Nein, sory missverstanden. 8h AZ 45 Pause
2. Danke!
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: Garfield am 19.03.2019 17:04
Dann liegt da dass Problem darin, dass ihr unterschiedliche Kernarbeitszeiten habt. Ansonsten wäre die Auswirkung ja gleich.
richtig, das habe ich auch verstanden. ich verstehe auch die argumentation in diesem thread, ändert aber nichts an der tatsache, dass ich mich dadurch schlechter gestellt fühle und mein AG da eine lösung finden könnte... (ich sage bewusst könnte...)

Du bist auch schlechter gestellt. Das ist jeder mit flexiblen Arbeitszeiten, weil der AG immer sagen kann: Mach das doch in deiner Gleitzeit. Und er hat damit Recht.

Aber dafür kannst du z.B. in den Wintermonaten Überstunden aufbauen und deiner ach so bevorteilten Kollegin um 3 Uhr Mittags Selfies vom Badesee schicken.

Übrigens entnehme ich deinem Ausgangspost, dass ihr von 9 bis 15 Uhr Kernarbeitszeit habt. Das ist doch sehr lange und kannst deinen Arzt ja schlicht darauf hinweisen, die Termine bitte in diesen Zeitraum zu legen, wenn es dir wichtig ist die Arbeitszeit zu "schinden". Da gibt es noch viel "schlechter gestellte" die keine oder nur 1-2 Stunden Kernarbeitszeit haben und nie eine Ausrede finden sich Arztbesuche anrechnen lassen zu können.

Aber ich für meinen Teil nehm das gerne mit, mach die Arztbesuche in meiner Freizeit und lieg dafür im Sommer an den schönen Tagen schon längst am Badesee während so manch Kollege oder Privatwirtschaftler noch am Schwitzen im Büro ist.
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: MoinMoin am 20.03.2019 00:09
Tja, jede Medaille hat zwei Seiten.
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: Keeper83 am 20.03.2019 08:51
Dann liegt da dass Problem darin, dass ihr unterschiedliche Kernarbeitszeiten habt. Ansonsten wäre die Auswirkung ja gleich.
richtig, das habe ich auch verstanden. ich verstehe auch die argumentation in diesem thread, ändert aber nichts an der tatsache, dass ich mich dadurch schlechter gestellt fühle und mein AG da eine lösung finden könnte... (ich sage bewusst könnte...)

Übrigens entnehme ich deinem Ausgangspost, dass ihr von 9 bis 15 Uhr Kernarbeitszeit habt. Das ist doch sehr lange und kannst deinen Arzt ja schlicht darauf hinweisen, die Termine bitte in diesen Zeitraum zu legen, wenn es dir wichtig ist die Arbeitszeit zu "schinden". Da gibt es noch viel "schlechter gestellte" die keine oder nur 1-2 Stunden Kernarbeitszeit haben und nie eine Ausrede finden sich Arztbesuche anrechnen lassen zu können.


Ob es lobenswert ist, wenn man sich bewusst private Termine in die Arbeitszeit legt, obwohl es Alternativen gäbe, sei mal dahingestellt. Sagt aber natürlich einiges über einen AN aus.
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: MoinMoin am 20.03.2019 09:05
Dann liegt da dass Problem darin, dass ihr unterschiedliche Kernarbeitszeiten habt. Ansonsten wäre die Auswirkung ja gleich.
richtig, das habe ich auch verstanden. ich verstehe auch die argumentation in diesem thread, ändert aber nichts an der tatsache, dass ich mich dadurch schlechter gestellt fühle und mein AG da eine lösung finden könnte... (ich sage bewusst könnte...)

Übrigens entnehme ich deinem Ausgangspost, dass ihr von 9 bis 15 Uhr Kernarbeitszeit habt. Das ist doch sehr lange und kannst deinen Arzt ja schlicht darauf hinweisen, die Termine bitte in diesen Zeitraum zu legen, wenn es dir wichtig ist die Arbeitszeit zu "schinden". Da gibt es noch viel "schlechter gestellte" die keine oder nur 1-2 Stunden Kernarbeitszeit haben und nie eine Ausrede finden sich Arztbesuche anrechnen lassen zu können.


Ob es lobenswert ist, wenn man sich bewusst private Termine in die Arbeitszeit legt, obwohl es Alternativen gäbe, sei mal dahingestellt. Sagt aber natürlich einiges über einen AN aus.
Alternative eine schwangere AN, die trotz Übelkeit und Arzttermin zur Arbeit geht, anstellen sich krank zu melden.
Sagt aber natürlich auch einiges über einen AN aus.
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: Kaffeetassensucher am 20.03.2019 09:22
Du bist auch schlechter gestellt. Das ist jeder mit flexiblen Arbeitszeiten, weil der AG immer sagen kann: Mach das doch in deiner Gleitzeit. Und er hat damit Recht.

Ich habe mir mal durch den Kopf gehen lassen, wie so etwas bei uns aussehen würde.
Unser Gleitzeitrahmen ist von 6:30 Uhr bis 20 Uhr, Kernarbeitszeit haben wir überhaupt nicht.
Normalerweise arbeite ich von 7:20 Uhr bis ca. 16 Uhr.

Angenommen, ich wäre eine Frau, schwanger und müsste zu Vorsorgeuntersuchungen.
Und angenommen, ein Termin wäre dann um 17 Uhr. Könnte ich mich trotz Gleitzeit auf die Pflicht zur Freistellung berufen, könnte ich vom AG also verlangen, dass er mir die Zeit, die ich dort war, sagen wir mal eine Stunde, auf mein Gleitzeitkonto anrechnet. Denn es wäre ja innerhalb unseres Gleitzeitrahmens gewesen und ich hätte auch bis 18 Uhr im Büro sein können, wenn ich nicht zu dem Vorsorgetermin gemusst hätte ...
Vielleicht gebe ich sogar zwei Stunden an, die ich dort war, nachkontrollieren kann das schließlich keiner.
Oder morgens ein Termin um 6:30 Uhr - und schon hätte ich eine Stunde Gleitzeit zusätzlich.
Fair meinen Kollegen gegenüber fände ich das allerdings selber nicht, geschweige denn dem AG gegenüber.

Das Anliegen kann ich, wie gesagt, durchaus verstehen, verstehe aber ebenso, warum die gesetzlichen Regelungen so sind, wie sie sind. Um so mehr freut es mich, wenn mit dem AG in der Zwischenzeit eine Lösung gefunden wurde.
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: Spid am 20.03.2019 09:25
Ich habe in der Vergangenheit in Zweifelsfällen (man kennt seine Pappenheimer) durchaus das Beibringen von Bestätigungen der Arztpraxis, daß kein Termin außerhalb der Arbeitszeit gewährt werden konnte, abverlangt. Ich hatte auch schon mal ein ernstes Gespräch mit einem Arzt über seine mutmaßliche Beihilfe zu einer Straftat nach §263 Abs. 1 StGB, weil seine Bestätigung unglaubwürdig war und der allg. Lebenserfahrung drastisch widersprach.
Titel: Antw:Freistellung zu Untersuchungen bei Schwangerschaft (Gleitzeit)
Beitrag von: Keeper83 am 20.03.2019 10:55
Dann liegt da dass Problem darin, dass ihr unterschiedliche Kernarbeitszeiten habt. Ansonsten wäre die Auswirkung ja gleich.
richtig, das habe ich auch verstanden. ich verstehe auch die argumentation in diesem thread, ändert aber nichts an der tatsache, dass ich mich dadurch schlechter gestellt fühle und mein AG da eine lösung finden könnte... (ich sage bewusst könnte...)

Übrigens entnehme ich deinem Ausgangspost, dass ihr von 9 bis 15 Uhr Kernarbeitszeit habt. Das ist doch sehr lange und kannst deinen Arzt ja schlicht darauf hinweisen, die Termine bitte in diesen Zeitraum zu legen, wenn es dir wichtig ist die Arbeitszeit zu "schinden". Da gibt es noch viel "schlechter gestellte" die keine oder nur 1-2 Stunden Kernarbeitszeit haben und nie eine Ausrede finden sich Arztbesuche anrechnen lassen zu können.


Ob es lobenswert ist, wenn man sich bewusst private Termine in die Arbeitszeit legt, obwohl es Alternativen gäbe, sei mal dahingestellt. Sagt aber natürlich einiges über einen AN aus.
Alternative eine schwangere AN, die trotz Übelkeit und Arzttermin zur Arbeit geht, anstellen sich krank zu melden.
Sagt aber natürlich auch einiges über einen AN aus.


Ansonsten vermischt der Beitrag einfach Krankheit mit Planmäßiger Vorsorge. Da hier auch niemand gefordert hat, dass jemand Krank zur Arbeit gehen soll, läuft der Beitrag leider ins leere.