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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: TV-Ler am 18.06.2019 08:22
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Wie Verdi gestern in TS Berichtet Nr. 3/2019 mitgeteilt hat, wird der Auftakttermin für die Redaktion am 01.07.19 stattfinden. Es hat im Vorfeld bereits "Abstimmungen zu Detailfragen" gegeben und die TdL hat inzwischen Entwürfe für die zu ändernden Tarifvertrage übermittelt.
Weiter heißt es:
"Obgleich alle an den Gesprächen beteiligten Parteien einen zügigen Fortgang erwarten und
das Bestreben haben, die Redaktion rasch zu einem Ende zu führen, ist davon auszugehen,
dass mit einem Abschluss der Redaktion aufgrund des Umfangs der Themen erst in einigen
Wochen gerechnet werden dürfte."
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...warum wundert mich das nicht?
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...warum wundert mich das nicht?
Was wundert dich nicht?
Das die vereinbarten Redaktionsgespräche tatsächlich stattfinden?
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Unglaublich 2 Monate ins Land verstreichen lassen..... Ist ziemlich unverschämt.
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Wie lange hätten Sie gebraucht um ein Dutzend Änderungstarifverträge zu entwerfen und mit 15 Ländern abzustimmen ? Der ÄTV zum TV-L hat z.B. über 100 Seiten. Der TVÜ-L bekommt z.B. einen Haufen neue Paragraphen. Keine Ahnung aber meckern. Immer lustig. ;)
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Ein Blick darein würde wahrscheinlich viele Gemüter beruhigen....oder doch nicht??? :) ;)
Einen entspannten Tag wünscht Euch der
Micha
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Wie lange hätten Sie gebraucht um ein Dutzend Änderungstarifverträge zu entwerfen und mit 15 Ländern abzustimmen ? Der ÄTV zum TV-L hat z.B. über 100 Seiten. Der TVÜ-L bekommt z.B. einen Haufen neue Paragraphen. Keine Ahnung aber meckern. Immer lustig. ;)
Wenn ich rictig informiert bin, ist Herr Kollatz Verhandlungspartner für ALLE 15 Länder. Deswegen ist er ja auch Vorsitzender der TDL, die ALLE 15 Länder repräsentiert. Es gibt ergo nur einen Verhandlungspartner.
Und für solche Änderungen hat man Dutzende hochbezahlte Juristen, Mathematiker etc.
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Wie lange hätten Sie gebraucht um ein Dutzend Änderungstarifverträge zu entwerfen und mit 15 Ländern abzustimmen ? Der ÄTV zum TV-L hat z.B. über 100 Seiten. Der TVÜ-L bekommt z.B. einen Haufen neue Paragraphen. Keine Ahnung aber meckern. Immer lustig. ;)
Wenn ich rictig informiert bin, ist Herr Kollatz Verhandlungspartner für ALLE 15 Länder. Deswegen ist er ja auch Vorsitzender der TDL, die ALLE 15 Länder repräsentiert. Es gibt ergo nur einen Verhandlungspartner.
Und für solche Änderungen hat man Dutzende hochbezahlte Juristen, Mathematiker etc.
Nuhrsche Regel beachten! Zwischen TdL und Gewerkschaften wurde nicht verhandelt. Die Entwürfe wurden von der TdL bzw. deren Mitgliedern erstellt und den Gewerkschaften zugeleitet. Die TdL ist zwar Verhandlungspartner für die Gewerkschaften, sie wird sich aber naturgemäß intern abstimmen, bevor sie Entwürfe an die Gegenseite gibt - die sich vor Verhandlungen über die Entwürfe auch erst intern abstimmen wird.
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Und für solche Änderungen hat man Dutzende hochbezahlte Juristen, Mathematiker etc.
Die Arbeit der TdL wird im Wesentlichen durch die Geschäftsstelle geleistet.
Diese besteht inkl. Sekretariat aus 11 Personen (siehe hier: https://www.tdl-online.de/geschaeftsstelle.html) ...
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Neben der organisatorischen Vorbereitung von Gremiensitzungen und Tarifverhandlungen bereitet die Geschäftsstelle insbesondere die Sitzungen der Mitgliederversammlung inhaltlich vor. Das betrifft Fragen der Tarifpolitik, des Arbeits- und Tarifrechts auf nationaler und europäischer Ebene sowie Fragen der Zusatzversorgung. Die Geschäftsstelle setzt des Weiteren die Beschlüsse der Gremien um und bietet den Mitgliedern der TdL einen umfassenden Service, indem sie insbesondere in grundsätzlichen arbeits- und tarifrechtlichen Fragen berät.
Mir erschließt sich hieraus in keinster Weise, inwieweit die GESCHÄFTSSTELLE die Redaktionsverhandlungen führt oder Tarifverträge ausarbeitet usw....
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Mir erschließt sich hieraus in keinster Weise, inwieweit die GESCHÄFTSSTELLE die Redaktionsverhandlungen führt oder Tarifverträge ausarbeitet usw....
Das ist für die Tatsache als solche auch nicht erforderlich.
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Und für solche Änderungen hat man Dutzende hochbezahlte Juristen, Mathematiker etc.
Die Arbeit der TdL wird im Wesentlichen durch die Geschäftsstelle geleistet.
Diese besteht inkl. Sekretariat aus 11 Personen (siehe hier: https://www.tdl-online.de/geschaeftsstelle.html) ...
6 Referenten. Keinen Mathematiker. :)
und @Caesar42: TV-Ler hat immer recht. isso. ;)
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und @Caesar42: TV-Ler hat immer recht. isso. ;)
Da verwechselst du mich aber ... ;D 8)
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Und für solche Änderungen hat man Dutzende hochbezahlte Juristen, Mathematiker etc.
Die Arbeit der TdL wird im Wesentlichen durch die Geschäftsstelle geleistet.
Diese besteht inkl. Sekretariat aus 11 Personen (siehe hier: https://www.tdl-online.de/geschaeftsstelle.html) ...
6 Referenten. Keinen Mathematiker. :)
und @Caesar42: TV-Ler hat immer recht. isso. ;)
Mea culpa.... ich werde die Ausführungen des TV-Ler nie wieder anzweifeln *ich werfe mich vor ihm in den Staub*
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Mir erschließt sich hieraus in keinster Weise, inwieweit die GESCHÄFTSSTELLE die Redaktionsverhandlungen führt oder Tarifverträge ausarbeitet usw....
Das ist für die Tatsache als solche auch nicht erforderlich.
Erforderlich nicht, aber relevant. Denn der Thread heißt Redaktionsgesprächen. Von daher verstehe ich deinen Einwand nicht "die ARBEIT" wird im wesentlichen durch die Geschäftsstelle geleistet..."
Diese hat null mit irgendwelchen Redaktionsgesprächen zu tun....
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Redaktionsverhandlungen unter Beteiligung der TdL gibt es gewöhnlich alle 2-3 Jahre, solche im relevanten Umfang noch deutlich seltener. Da in der Selbstdarstellung auch die Ausrichtung der jährlichen Weihnachtsfeier fehlt, würde ich fast davon ausgehen, daß man nur die ständigen Aufgaben aufgeführt hat - und nicht irgendwas, was man alle paar Jahre mal für ein paar Tage macht...
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Aha. Und wer dann ? Kollatz spricht mit Bsirske über § 12 Abs. 5 Satz 2 TVÜ-Länder ? lol...
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@Caesar42
§ 17 Abs. 2 der Satzung der TdL:
"Die Geschäftsstelle bereitet die Sitzungen der Organe, Ausschüsse, Kommissionen sowie die Tarifverhandlungen organisatorisch und inhaltlich nach den Beschlüssen der Mitgliederversammlung sowie den Weisungen der Vorsitzenden / des Vorsitzenden des Vorstandes und der Geschäftsführerin / des Geschäftsführers vor und nach und unterstützt die Geschäftsführerin / den Geschäftsführer bei der Erfüllung der ihr / ihm nach dieser Satzung obliegenden weiteren Aufgaben."
Quelle: https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/linke_Navigation/Satzung_der_TdL_vom_26.09.18.pdf
Die Geschäftsstelle bereitet die Tarifverhandlungen gemäß Satzung also organisatorisch und inhaltlich vor und nach.
Redaktionsgespräche gehören zweifellos zur Nachbereitung.
Um es konkret zu machen:
Bredendiek ist die "graue Eminenz" der TdL, bei ihm und seinen Referenten steckt die gesamte Expertise der TdL.
Was auch immer Kollatz und seine Stellvertreter bei Tarifverhandlungen von sich geben, es basiert auf einem vorherigen Briefing durch Bredendiek und seinen Referenten.
Bredendiek sitzt bei den Verhandlungen übrigens auch immer mit am Tisch ...
Die Redaktionsgespräche werden zunächst lediglich auf Arbeitsebene geführt, d.h. Kollatz und Bsirske kommen ohnehin erst wieder ins Spiel, wenn es etwas zu unterschreiben gibt. Oder es wider Erwarten so sehr hakt, das die Obergurus dazu beitragen müssen, etwaige kinetische Hemmungen zu überwinden ...
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Redaktionsverhandlungen unter Beteiligung der TdL gibt es gewöhnlich alle 2-3 Jahre, solche im relevanten Umfang noch deutlich seltener. Da in der Selbstdarstellung auch die Ausrichtung der jährlichen Weihnachtsfeier fehlt, würde ich fast davon ausgehen, daß man nur die ständigen Aufgaben aufgeführt hat - und nicht irgendwas, was man alle paar Jahre mal für ein paar Tage macht...
Naja....wohl eher ein paar Monate
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@Caesar42
§ 17 Abs. 2 der Satzung der TdL:
"Die Geschäftsstelle bereitet die Sitzungen der Organe, Ausschüsse, Kommissionen sowie die Tarifverhandlungen organisatorisch und inhaltlich nach den Beschlüssen der Mitgliederversammlung sowie den Weisungen der Vorsitzenden / des Vorsitzenden des Vorstandes und der Geschäftsführerin / des Geschäftsführers vor und nach und unterstützt die Geschäftsführerin / den Geschäftsführer bei der Erfüllung der ihr / ihm nach dieser Satzung obliegenden weiteren Aufgaben."
Quelle: https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/linke_Navigation/Satzung_der_TdL_vom_26.09.18.pdf
Die Geschäftsstelle bereitet die Tarifverhandlungen gemäß Satzung also organisatorisch und inhaltlich vor und nach.
Redaktionsgespräche gehören zweifellos zur Nachbereitung.
Um es konkret zu machen:
Bredendiek ist die "graue Eminenz" der TdL, bei ihm und seinen Referenten steckt die gesamte Expertise der TdL.
Was auch immer Kollatz und seine Stellvertreter bei Tarifverhandlungen von sich geben, es basiert auf einem vorherigen Briefing durch Bredendiek und seinen Referenten.
Bredendiek sitzt bei den Verhandlungen übrigens auch immer mit am Tisch ...
Die Redaktionsgespräche werden zunächst lediglich auf Arbeitsebene geführt, d.h. Kollatz und Bsirske kommen ohnehin erst wieder ins Spiel, wenn es etwas zu unterschreiben gibt. Oder es wider Erwarten so sehr hakt, das die Obergurus dazu beitragen müssen, etwaige kinetische Hemmungen zu überwinden ...
danke TV-Ler für diese Einblicke!
:)
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@Caesar42
§ 17 Abs. 2 der Satzung der TdL:
"Die Geschäftsstelle bereitet die Sitzungen der Organe, Ausschüsse, Kommissionen sowie die Tarifverhandlungen organisatorisch und inhaltlich nach den Beschlüssen der Mitgliederversammlung sowie den Weisungen der Vorsitzenden / des Vorsitzenden des Vorstandes und der Geschäftsführerin / des Geschäftsführers vor und nach und unterstützt die Geschäftsführerin / den Geschäftsführer bei der Erfüllung der ihr / ihm nach dieser Satzung obliegenden weiteren Aufgaben."
Quelle: https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/linke_Navigation/Satzung_der_TdL_vom_26.09.18.pdf
Die Geschäftsstelle bereitet die Tarifverhandlungen gemäß Satzung also organisatorisch und inhaltlich vor und nach.
Redaktionsgespräche gehören zweifellos zur Nachbereitung.
Um es konkret zu machen:
Bredendiek ist die "graue Eminenz" der TdL, bei ihm und seinen Referenten steckt die gesamte Expertise der TdL.
Was auch immer Kollatz und seine Stellvertreter bei Tarifverhandlungen von sich geben, es basiert auf einem vorherigen Briefing durch Bredendiek und seinen Referenten.
Bredendiek sitzt bei den Verhandlungen übrigens auch immer mit am Tisch ...
Die Redaktionsgespräche werden zunächst lediglich auf Arbeitsebene geführt, d.h. Kollatz und Bsirske kommen ohnehin erst wieder ins Spiel, wenn es etwas zu unterschreiben gibt. Oder es wider Erwarten so sehr hakt, das die Obergurus dazu beitragen müssen, etwaige kinetische Hemmungen zu überwinden ...
Ergänzung: Auch in den Ländern gibt es natürlich Expertise. Wenn man die Namen der Tarifleute auf Länderebene nachschaut, werden die Personaler, die keinen Gewerkschaftskommentar benutzen, den oder die eine/n oder andere/n Autor/in auch aus der Länderebene finden. ("Effertz" und "Ewinger"... z.B.)
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Ergänzung: Auch in den Ländern gibt es natürlich Expertise.
Klar, das war verkürzt bzw. sehr fokussiert auf die Thematik Tarifverhandlungen/Redaktionsgespräche.
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Weiss jemand, wie lange die Redaktionsverhandlungen dauern werden und wann es endlich eine Überleitungsregelung gibt?
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Weiss jemand, wie lange die Redaktionsverhandlungen dauern werden und wann es endlich eine Überleitungsregelung gibt?
Das wissen nicht einmal die Teilnehmer ...
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Heute geht es los...... ??? ::)
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Nachfragen zum Zwischenstand in 3...2...1 :P :P
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Unser Personalrat hat uns informiert das Geduld gefragt ist. Der erste Entwurf des Einigungspapiers soll über 100 Seiten umfassen.
Seine Quelle ist Verdi.
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Wer auch immer für diese Redaktionsverhandlungen verantwortlich ist und die Planung "vorantreibt" verdient Missachtung! Das ganze entbehrt sich jeder Grundlage, nahezu eine Frechheit. Über Tariferträge zu verhandeln die schon längst abgelaufen sind ist schon abartig aber dann nach einer Einigung mehrere Monate ohne Bearbeitung und Ergebnis aufzuwarten ist noch abartiger.
Was sind da für Leute? Irgendein Amtsschimmel der um 8 Uhr kommt aber in seinem Schummelbogen 6:30 Uhr einträgt? Ohne Worte...... >:( >:( :( :(
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Wer auch immer ...
Was würde Dieter Nuhr wohl dazu sagen?
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Wer auch immer ...
Was würde Dieter Nuhr wohl dazu sagen?
Missachtung für Ahnungslose Motzkys?
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Wer auch immer für diese Redaktionsverhandlungen verantwortlich ist und die Planung "vorantreibt" verdient Missachtung! Das ganze entbehrt sich jeder Grundlage, nahezu eine Frechheit. Über Tariferträge zu verhandeln die schon längst abgelaufen sind ist schon abartig aber dann nach einer Einigung mehrere Monate ohne Bearbeitung und Ergebnis aufzuwarten ist noch abartiger.
Was sind da für Leute? Irgendein Amtsschimmel der um 8 Uhr kommt aber in seinem Schummelbogen 6:30 Uhr einträgt? Ohne Worte...... >:( >:( :( :(
Welche längst abgelaufenen Tarifverträge sollten das sein?
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31.12.2018!!!!!!!!!!
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31.12.2018!!!!!!!!!!
Und?
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31.12.2018!!!!!!!!!!
Mit nem Herzkasper zusammengeklappt und mit der Nase auf der 1 und der Züge auf Shift gelandet, bevor Du zu einer Antwort auf meine Frage gekommen bist? Sollen wir jemanden verständigen?
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Beamter der vor 25 Jahren aufgehört hat zu "arbeiten" und mit 56 in Pension geht :)
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Kennt jemand die reale Identität von @Chrilleger? Der Wortsalat läßt auf einen Schlaganfall schließen, er braucht wohl dringend Hilfe.
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Jaappsss 8) 8)
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Da die Redaktionsverhandlungen noch andauern, bekommen die Pflegekräfte in unserem Uniklinikum jetzt die 120€ Zuschlag rückwirkend ausgezahlt....
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Da die Redaktionsverhandlungen noch andauern, bekommen die Pflegekräfte in unserem Uniklinikum jetzt die 120€ Zuschlag rückwirkend ausgezahlt....
Nochmals zum besseren Verständnis: Die Zulage gilt nur in BW oder? Mich verwirrte ein wenig die Korrektur in einer der Pressemitteilungen von verdi
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Alle Kliniken die im Tv-L sind und pflegende sind , bekommen die 120 Euro pflegezulage
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Hat jemand Erfahrungswerte wie lange die Redaktionsverhandlungen dauern können?
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Hat jemand Erfahrungswerte wie lange die Redaktionsverhandlungen dauern können?
Dieses mal wohl länger. Ich wüßte auch gerne nach über 4 Monaten in welche Stufe ich übergeleitet werde :-) Ein Kollege hat das Schrifstück schon gelesen, gibt aber keine Auskunft :-)
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Hat jemand Erfahrungswerte wie lange die Redaktionsverhandlungen dauern können?
Dieses mal wohl länger. Ich wüßte auch gerne nach über 4 Monaten in welche Stufe ich übergeleitet werde :-) Ein Kollege hat das Schrifstück schon gelesen, gibt aber keine Auskunft :-)
Stimmt das wirklich?? Innerhalb von 2 Tagen haben sie die E9 Überleitungen geregelt, kann man ja fast gar nicht glauben:-)
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Hat jemand Erfahrungswerte wie lange die Redaktionsverhandlungen dauern können?
Ein Kollege hat das Schrifstück schon gelesen, gibt aber keine Auskunft :-)
Wichtigtuer, dein Kollege :-)
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Dauert wahrscheinlich bis zur nächsten Tarifverhandlung ;)
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Frisch aus der Verdi Presse:
...Die Redaktionsgespräche wurden daraufhin auf den 30. Juli 2019 vertagt.
Es gibt noch viele Streitpunkte mit der TdL(die anscheinend noch ein paar Änderungen im TV-L reinschmuggeln wollen), die noch geklärt werden müssen. Die Überleitung von der jetzigen Entgeltgruppe 9 die vorgelegt wurde, ist inhaltlich gleich der von Bund und VKA, wobei man zur Vereinfachung auf „Zuordnungstabellen“ zurückgreifen will.
Es bleibt also weiterhin spannend ;)
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Frisch aus der Verdi Presse:
...Die Redaktionsgespräche wurden daraufhin auf den 30. Juli 2019 vertagt.
Es gibt noch viele Streitpunkte mit der TdL(die anscheinend noch ein paar Änderungen im TV-L reinschmuggeln wollen), die noch geklärt werden müssen. Die Überleitung von der jetzigen Entgeltgruppe 9 die vorgelegt wurde, ist inhaltlich gleich der von Bund und VKA, wobei man zur Vereinfachung auf „Zuordnungstabellen“ zurückgreifen will.
Es bleibt also weiterhin spannend ;)
Hier der Link dazu:
https://bund-laender-nrw.verdi.de/tarif/tv-l/++co++6ccd628e-9d83-11e9-a26c-001a4a160100
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Frisch aus der Verdi Presse:
...Die Redaktionsgespräche wurden daraufhin auf den 30. Juli 2019 vertagt.
Es gibt noch viele Streitpunkte mit der TdL(die anscheinend noch ein paar Änderungen im TV-L reinschmuggeln wollen), die noch geklärt werden müssen. Die Überleitung von der jetzigen Entgeltgruppe 9 die vorgelegt wurde, ist inhaltlich gleich der von Bund und VKA, wobei man zur Vereinfachung auf „Zuordnungstabellen“ zurückgreifen will.
Es bleibt also weiterhin spannend ;)
30 Juli geht es weiter ..... die lassen sich schon gut Zeit :-X :-\
Hier der Link dazu:
https://bund-laender-nrw.verdi.de/tarif/tv-l/++co++6ccd628e-9d83-11e9-a26c-001a4a160100
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https://bund-laender-nrw.verdi.de/tarif/tv-l/++co++6ccd628e-9d83-11e9-a26c-001a4a160100
Zitat:
Hier haben wir zunächst darauf gedrungen, dass alle Berufs- und Funktionsbezeichnungen, so etwa im Teil IV (Beschäftigte im Pflegedienst) gegendert werden müssen.
Das sind echte Probleme....
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;D ;D ;D
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Gender-Gaga
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Die Überleitung von der jetzigen Entgeltgruppe 9 die vorgelegt wurde, ist inhaltlich gleich der von Bund und VKA, wobei man zur Vereinfachung auf „Zuordnungstabellen“ zurückgreifen will.
Es bleibt also weiterhin spannend ;)
Beim TVöD gab es doch vor der Überleitung keine Fallgruppen 1 und 2 in der EG9 mit den verlängerten Stufenlaufzeiten, oder täusche ich mich? Dadurch kann die Überleitung nicht 1 zu 1 übernommen werden, oder?
Was sind Zuordnungstabellen?
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In beiden Fällen - Bund und VKA - gab es überhaupt keine Fallgruppen von Entgeltgruppen, weil es überhaupt keine Tätigkeitsmerkmale für Entgeltgruppen gab. Die Aufteilung der E9 wurde direkt mit Einführung der jeweiligen Entgeltordnung vorgenommen. Bis zur Einführung der Entgeltordnung erfolgte die Eingruppierung noch auf Grundlage der VergO BAT und der im jeweiligen TVÜ vorgenommenen Zuordnung der Vergütungsgruppen zu Entgeltgruppen. Dennoch gab es - aufgrund des Anhangs zu §16 TVÖD - die E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten. Da sämtliche Überleitungsregelungen lediglich auf die Unterscheidung zwischen E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten und E9 mit regulären Stufenlaufzeiten abstellten, bedarf es mithin auch keiner Fallgruppen in Entgeltgruppen, um die Überleitungsregelungen 1:1 übernehmen zu können.
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https://bund-laender-nrw.verdi.de/tarif/tv-l/++co++6ccd628e-9d83-11e9-a26c-001a4a160100
Zitat:
Hier haben wir zunächst darauf gedrungen, dass alle Berufs- und Funktionsbezeichnungen, so etwa im Teil IV (Beschäftigte im Pflegedienst) gegendert werden müssen.
Das sind echte Probleme....
Der Vorschlag der TdL, dem über eine entsprechende Formulierung in der Präambel gerecht zu werden, überzeugt nicht.
Die TdL wird sicher gerne von ihrem Vorschlag abrücken, sofern Verdi an anderer Stelle entgegenkommen zeigt ;) ;D
Beispielsweise bei den Garantiebeträgen wäre die TdL sicher damit einverstanden, die Formulierung im Einigungspapier so zu verstehen, das nach Ende der Laufzeit die Garantiebeträge wieder auf die vorher gültigen Beträge zurückfallen 8)
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Ich finde es schon bedenklich bzw. EHER EINEN SKANDAL, dass die TdL-Vertreter jetzt auf die Idee kommen, verschiedenste Tarifabschluss-Vereinbarungen wieder aufzuweichen (Garantiebeträge NUR FÜR NEUFÄLLE??? usw.). Ich frage mich, wo "das" enden soll.
Vor Gericht? ::)
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Wo wäre denn vereinbart worden, daß die neuen Garantiebeträge auch für Altfälle gelten sollen? Und was sollte ein Gericht damit zu tun haben, wenn sich Parteien nicht auf Vereinbarungen zwischen ihnen einigen können? Das Ergebnis ist dann halt keine Einigung.
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"O-Ton" Tarifeinigung vom 2. März 2019:
"Die Garantiebeträge werden zum 1. Januar 2019 für die …"
"DIE Garantiebeträge" bedeutet ohne (Ausnahme Satz 2) jegliche Einschränkung ALLE Garantiebeträge, sonst hätte man es einschränkend formulieren müssen.
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Ich finde es schon bedenklich bzw. EHER EINEN SKANDAL, dass die TdL-Vertreter jetzt auf die Idee kommen, verschiedenste Tarifabschluss-Vereinbarungen wieder aufzuweichen (Garantiebeträge NUR FÜR NEUFÄLLE??? usw.). Ich frage mich, wo "das" enden soll.
Vor Gericht? ::)
Warum sollte das ein Skandal sein?
Verdi versucht doch ebenfalls, laut der eigenen Veröffentlichung, noch hier und da weitere Themen mit in die Gespräche einzubringen. Siehst du das auch als Skandal an?
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Wenn das entgeltwirksame Änderungen im Vergleich zur Tarifeinigung sein sollten, könnte ich akzeptieren, dass diese von der TdL nicht akzeptiert werden.
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"O-Ton" Tarifeinigung vom 2. März 2019:
"Die Garantiebeträge werden zum 1. Januar 2019 für die …"
"DIE Garantiebeträge" bedeutet ohne (Ausnahme Satz 2) jegliche Einschränkung ALLE Garantiebeträge, sonst hätte man es einschränkend formulieren müssen.
Das ist Deine Interpretation, die auf der fehlerhaften Rechtsauffassung beruht, ausschlaggebend wäre der Moment der Zahlung und nicht etwa der Moment der Höhergruppierung.
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Der Moment der Höhergruppierung ist sicherlich ausschlaggebend für die erste Begründung des Anspruchs auf den Garantiebetrag. Diese Frage regelt die Tarifeinigung aber nicht, weil sie auch nicht geregelt werden musste. Es ging in der Tarifeinigung allein darum, ALLE (ob NEU oder ALT) Garantiebeträge zu erhöhen, sonst hätte man das einschränkend vereinbaren müssen.
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Selbst wenn wir annehmen, daß Deine Ausführungen zutreffend sind, so führt selbst das im Ergebnis dazu, daß eben Altfälle nicht in den Genuß des Garantiebetrages kämen, wenn sie aufgrund des früher niedrigeren Garantiebetrages keinen Anspruch auf einen solchen haben und somit auch nicht auf den höheren Garantiebetrag.
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Da verstehst du mich, glaube ich, falsch. Der Anspruch auf den Garantiebetrag muss dem Grunde nach natürlich schon bestanden haben und ab dem 01.01.2019 weiter bestehen. Hier geht es nur um die Höhe ab dem 01.01.2019.
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"O-Ton" Tarifeinigung vom 2. März 2019:
"Die Garantiebeträge werden zum 1. Januar 2019 für die …"
"DIE Garantiebeträge" bedeutet ohne (Ausnahme Satz 2) jegliche Einschränkung ALLE Garantiebeträge, sonst hätte man es einschränkend formulieren müssen.
Das ist Deine Interpretation, die auf der fehlerhaften Rechtsauffassung beruht, ausschlaggebend wäre der Moment der Zahlung und nicht etwa der Moment der Höhergruppierung.
Mit diesem Argument könnte man auch die Erhöhung des Entgeltgrundbetrages ab dem 01.01.2019 für alle, welche schon vor dem 01.01.2019 Entgelt erhalten haben, verweigern... ;D
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Da verstehst du mich, glaube ich, falsch. Der Anspruch auf den Garantiebetrag muss dem Grunde nach natürlich schon bestanden haben und ab dem 01.01.2019 weiter bestehen. Hier geht es nur um die Höhe ab dem 01.01.2019.
Also doch keine Erhöhung für alle Altfälle?
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"O-Ton" Tarifeinigung vom 2. März 2019:
"Die Garantiebeträge werden zum 1. Januar 2019 für die …"
"DIE Garantiebeträge" bedeutet ohne (Ausnahme Satz 2) jegliche Einschränkung ALLE Garantiebeträge, sonst hätte man es einschränkend formulieren müssen.
Das ist Deine Interpretation, die auf der fehlerhaften Rechtsauffassung beruht, ausschlaggebend wäre der Moment der Zahlung und nicht etwa der Moment der Höhergruppierung.
Mit diesem Argument könnte man auch die Erhöhung des Entgeltgrundbetrages ab dem 01.01.2019 für alle, welche schon vor dem 01.01.2019 Entgelt erhalten haben, verweigern... ;D
Nein.
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Da verstehst du mich, glaube ich, falsch. Der Anspruch auf den Garantiebetrag muss dem Grunde nach natürlich schon bestanden haben und ab dem 01.01.2019 weiter bestehen. Hier geht es nur um die Höhe ab dem 01.01.2019.
Also doch keine Erhöhung für alle Altfälle?
Hmmm, ich glaube du verstehst noch nicht, was ich meine.
1. Tarifeinigung regelt die Höhe des Garantiebetrages (ähnlich wie bei der Entgelterhöhung...).
2. Wer vor dem 01.01.2019 schon einen Anspruch auf einen Garantiebetrag hat, für den ergibt sich ab dem 01.01.2019 eine neue Höhe des Garantiebetrages.
3. Die TdL will nun überraschend nur denjenigen den höheren Garantiebetrag gewähren, die ab dem 01.01.2019 ERSTMALIG einen Anspruch auf einen Garantiebetrag haben.
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Was ist daran überraschend? Schließlich kommt es beim Garantiebetrag auf den Moment der Höhergruppierung an, siehe §17 Abs. 4 Satz 2 und die zugehörige PE, die es dann nicht bräuchte, wenn der Garantiebetrag ständig neu zu berechnen wäre. Er ist für den Zeitraum der Stufenlaufzeit fix und nimmt lediglich an allgemeinen Entgeltanpassungen teil.
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Was ist daran überraschend? Schließlich kommt es beim Garantiebetrag auf den Moment der Höhergruppierung an, siehe §17 Abs. 4 Satz 2 und die zugehörige PE, die es dann nicht bräuchte, wenn der Garantiebetrag ständig neu zu berechnen wäre. Er ist für den Zeitraum der Stufenlaufzeit fix und nimmt lediglich an allgemeinen Entgeltanpassungen teil.
Es sei denn die Tarifparteien vereinbaren eine Erhöhung (wie beim "fixen" Entgelt) dieser Garantiebeträge. Ich sehe schon, wir drehen uns im Kreis...
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Woraus ergäbe sich diese Interpretation angesichts des sehr eindeutigen Textes des §17 Abs. 4 Satz 2?
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Woraus ergäbe sich diese Interpretation angesichts des sehr eindeutigen Textes des §17 Abs. 4 Satz 2?
Aus dem sehr eindeutigen Text der Tarifeinigung IV. 1. Satz 1...
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Die aufgrund des Tariftextes die von Dir vermutete Wirkung nicht haben kann.
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Die aufgrund des Tariftextes die von Dir vermutete Wirkung nicht haben kann.
Wenn die Tarifparteien wollen schon, denn die Tarifeinigung wurde abweichend von diesem Grundsatz geschlossen.
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Das ist lediglich Deine Interpretation - die ja offenkundig falsch ist, weil es erklärtermaßen nicht Wille der Tarifparteien war, dies zu tun. Möglicherweise war es der Wille einer Tarifpartei, aber der langt ja nicht.
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Das ist lediglich Deine Interpretation - die ja offenkundig falsch ist, weil es erklärtermaßen nicht Wille der Tarifparteien war, dies zu tun. Möglicherweise war es der Wille einer Tarifpartei, aber der langt ja nicht.
Das ist lediglich Deine Interpretation - die ja offenkundig falsch ist, weil es erklärtermaßen (Tarifeinigung) nicht Wille der Tarifparteien war, dies zu tun. Möglicherweise war es der Wille einer Tarifpartei, aber der langt ja nicht, wenn man es nicht in die Tarifeinigung schreibt.
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Das ist zwar ganz, ganz putzig, verfehlt aber dummerweise seine Wirkung, weil die Tarifeinigung beinhaltet, was geändert werden soll - und nicht, was bleibt. Wo also haben die Tarifparteien in der Tarifeinigung zum Ausdruck gebracht, nicht wie in §17 Abs. 4 Satz 2 und der dazugehörigen PE zu verfahren?
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Das ist zwar ganz, ganz putzig, verfehlt aber dummerweise seine Wirkung, weil die Tarifeinigung beinhaltet, was geändert werden soll - und nicht, was bleibt. Wo also haben die Tarifparteien in der Tarifeinigung zum Ausdruck gebracht, nicht wie in §17 Abs. 4 Satz 2 und der dazugehörigen PE zu verfahren?
Indem sie ausdrücklich etwas vereinbart haben, was vom Grundsatz der „allgemeinen Entgeltanpassungen“ abweicht.
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Abgesehen davon, daß es nicht um irgendeinen "Grundsatz der allgemeinen Entgeltanpassungen" geht, haben sie das auch nicht. Es geht darum, daß die Höhe des Garantiebetrages für den Zeitraum der Stufenlaufzeit im Zeitpunkt der Höhergruppierung fixiert wird - und die Tarifvertragsparteien haben jetzt wo genau vereinbart, in diese Rechtsposition rückwirkend vor dem 01.01.2019 einzugreifen? Nirgends, sie haben in der Tarifeinigung eindeutig festgelegt, daß - sofern nicht anders angegeben - die Änderungen zum 01.01.2019 wirksam werden.
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Abweichend von 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L und der dazugehörenden Protokollerklärung haben die Tarifparteien folgende Tarifeinigung geschlossen: Die Garantiebeträge werden zum 1. Januar 2019 ... erhöht.
Kreis ... drehen ... usw.
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Das ist keine abweichende Regelung. Eine Erhöhung der Garantiebeträge mit Wirkung zum 01.01.2019 hat nunmal keine Wirkung auf Altfälle vor dem 01.01.2019.
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Wenn man ausschließlich und lediglich die Höhe eines bestehenden oder zukünftigen Anspruches regelt, vielleicht doch.
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Da die Festlegung der Höhe des Garantiebetrages für die Dauer der Stufenlaufzeit jedoch im Moment der Höhergruppierung erfolgt, hätte es dazu aber einer expliziten Vereinbarung bedurft, mit der die Tarifparteien klarstellen, in die bestehenden Rechtsverhältnisse rückwirkend eingreifen zu wollen - was ihnen prinzipiell freisteht. Die hat man aber nur hinsichtlich des 01.01.2019 getroffen.
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Das Karussell dreht sich und dreht sich...
An welcher Stelle steht in der Tarifeinigung eigentlich, dass man von der Erhöhung der Tabellenentgelte nur profitiert, wenn man seinen Arbeitsvertrag nach dem 1.1.2019 abgeschlossen hat.
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Nirgends - braucht es auch nicht, siehe §15 Abs. 1 f. TV-L.
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Die Tarifeinigung hat sowohl die Entgelthöhe als auch die Garantiebetragshöhe ab dem 1.1.2019 angepasst mit Geltung für bestehende und zukünftige Ansprüche. Wenn man sich die gewählten Formulierungen anschaut, merkt man dass hier systematisch entsprechend vorgegangen wurde.
Man könnte meinen, du musst der TdL beim Sparen helfen... ;D
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Ja, es ist systematisch vorgegangen worden - und zwar im Kontext der jeweiligen tariflichen Regelungen, die den Garantiebetrag im Zeitpunkt der Höhergruppierung fixieren und das Tabellenentgelt nicht. Auf die einschlägigen tariflichen Normen habe ich verwiesen. Das einzige, was Du vorgebracht hast, sind Deine Gefühlchen.
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Inwiefern der eindeutig Wortlaut der Tarifeinigung meine Gefühle widerspiegeln soll, behalte ich mal besser für mich. Im Übrigen ist es für meine Gefühle ;D eher nicht überraschend, wenn mit einer Tarifeinigung von Dir mehrfach zitierte TV-L-Normen geändert werden...
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Das stünde den Tarifvertragsparteien natürlich frei, sie haben derlei aber nicht vereinbart - oder wo fände sich in der Tarifeinigung eine solche Vereinbarung?
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Abweichend von 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L und der dazugehörenden Protokollerklärung haben die Tarifparteien folgende Tarifeinigung geschlossen: Die Garantiebeträge werden zum 1. Januar 2019 ... erhöht.
Kreis ... drehen ... usw.
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Wenn das im Einigungspapier stünde, wäre das so - tut es aber eben nicht. Also, wo fände sich eine solche Vereinbarung?
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Unter IV. 1. Satz 1 der Tarifeinigung steht: „Die Garantiebeträge werden zum 1. Januar 2019 ... erhöht.“
In 17 Abs. 4 S. 2 TV-L stehen die Höhen der Garantiebeträge drin.
Also wurde 17 Abs. 4 S. 2 TV-L geändert.
8)
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Genau - und zwar, indem die dort genannten Garantiebeträge geändert werden. Und das hat auf Altfälle keinerlei Wirkung, weil deren Garantiebetragshöhe im Zeitpunkt der Höhergruppierung für die Dauer der Stufenlaufzeit festgelegt wurde und lediglich an allgemeinen Entgelterhöhungen teilnimmt.
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Genau das hat man aber mit der jetzigen Tarifeinigung geändert. Nicht mehr nur Teilnahme an der allgemeinen Entgeltanpassung (wofür es ja keiner Tarifeinigung bedurft hätte ...), sondern gleich mal eine Erhöhung der Garantiebeträge für alle die Garantiebeträge bekommen.
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So überraschend ist es auch nicht, wenn in Tarifeinigungen einmal festgelegte Beträge (z.B. Entgelte) geändert werden.
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Das hat man hier aber nicht vereinbart. Man hat das vereinbart, was Du oben selbst geschrieben hast:
Unter IV. 1. Satz 1 der Tarifeinigung steht: „Die Garantiebeträge werden zum 1. Januar 2019 ... erhöht.“
In 17 Abs. 4 S. 2 TV-L stehen die Höhen der Garantiebeträge drin.
Also wurde 17 Abs. 4 S. 2 TV-L geändert.
Und das führt eben nicht dazu, daß sich für Altfälle etwas ändert.
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Mittlerweile hat schon jeder gemerkt, dass du das anders siehst... Da in der Tarifeinigung zu dieser Thematik ausschließlich die Höhe der Garantiebeträge geregelt wurde und sonst nichts, ändert sich auch nur die Höhe der Garantiebeträge für all diejenigen, welche ab und zum 1.1.2019 Garantiebeträge bekommen und bekommen werden.
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Nein. Da lediglich eine Änderung der Garantiebeträge zum 01.01.19 vereinbart wurde, findet auch lediglich diese statt. Das hat auf Altfälle keinerlei Auswirkungen. Das ergibt sich auch aus den bisherigen Tarifeinigungen - oder hat sich bspw. 2017 der Garantiebetrag für Altfälle um die vereinbarten 2,2% und die allgemeine Entgeltanpassung erhöht?
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Tarifbeschäftigte, welche zum/ab 01.01.2019 Anspruch auf Garantiebeträge haben sind keine Altfälle.
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TB, die nach dem 31.12.2018 höhergruppiert werden, sind keine Altfälle.
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Stimmt, die AUCH!
Ich lass dir deine Meinung, sind ja zum Glück ein freies Land. Und gemeinsam freuen wir uns auf das Ende der Redaktionen.
;)
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Nein, es ist die abschließende Negativdefinition von Altfällen. Für alle übrigen hat die Änderung der Garantiebeträge im Tarifvertrag keine Wirkung.
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Schaun mer mal... ::)
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Da brauchen wir nicht zu schauen. Das Kind ist in den Brunnen gefallen, die TdL wird sich das - wie auch das Gender-Gaga - nur durch Zugeständnisse an anderer Stelle abringen lassen.
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Und ich bin davon ausgegangen, dass du die ganze Zeit der Meinung gewesen wärst, das „Kind“ gäbe es gar nicht ...
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Inwiefern? Ich habe doch auf die Mängel in der Tarifeinigung hingewiesen. Übrigens auch schon vor Monaten.
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Da brauchen wir nicht zu schauen. Das Kind ist in den Brunnen gefallen, die TdL wird sich das - wie auch das Gender-Gaga - nur durch Zugeständnisse an anderer Stelle abringen lassen.
Darauf wird es wohl hinauslaufen...
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Nein, es ist die abschließende Negativdefinition von Altfällen. Für alle übrigen hat die Änderung der Garantiebeträge im Tarifvertrag keine Wirkung.
Eine Erhöhung der Garantiebeträge für Altfälle wäre doch schon allein deshalb problematisch, da viele dann Anspruch auf die 180€ Garantiebetrag hätten, die vorher keinen hatten.
Gilt dann jede in der Vergangenheit liegende Höhergruppierung als Altfall? Oder nur die, die schon vorher schon einen Anspruch auf einen Garantiebetrag hatten?
Das wäre doch aus Peekaahs Argumentation heraus auch wieder "unfair" gegenüber denen, die bei ihrer Höhergruppierung über dem alten und unter dem neuen Garantiebetrag gelandet sind. Diese Fälle erhielten demnach gar nichts.
Diese von ver.di angestrebte "Altfall"-Regelung scheint mir deshalb ziemlich unausgegoren…
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Jede Höhergruppierung vor dem 01.01.2019 ist ein Altfall, weil eine Änderung der Garantiebeträge in §17 Abs. 4 Satz 2 keine Auswirkungen auf diese hat.
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Sollte sich die Sichtweise von Spid als zutreffend erweisen, werde ich mit sofortiger Wirkung aus der Gewerkschaft austreten.
Ich hatte direkt nach dem Tarifabschluss eine Anfrage an die Komba gerichtet, wie es sich mit der Erhöhung der Garantiebeträge verhalte. Der Jurist gab damals an, dass der Jenige, der zum 01.01.2019 bereits einen Garantiebetrag aus einer Höhergruppierung vor dem 01.01.2019 erhielt sich künftig definitiv über 180 Euro mehr freuen dürfe.
Ich hakte noch einmal nach, und schrieb, dass hier in diesem Forum von den Fachleuten eine vollkommen andere Meinung vertreten werde- und der Jurist schrieb zurück, dass es keinen Zweifel an seiner zuvor getätigten Aussage gebe.
Was solls- einen Teil des Verlustes hole ich mir nun eben dadurch wieder rein, dass ich künftig den Gewerkschaftsbeitrag spare- selbst Schuld, wenn man solche abstrusen Regelungen trifft- da bin ich konsequent! Auf die Rechtsberatung solcher Juristen kann ich dann auch liebend gerne verzichten, sollte ich mal in Verlegenheit geraten, diesen Service der Gewerkschaft in Anspruch nehmen zu müssen.
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Auf die Rechtsberatung solcher Juristen kann ich dann auch liebend gerne verzichten, sollte ich mal in Verlegenheit geraten, diesen Service der Gewerkschaft in Anspruch nehmen zu müssen.
"Auf die Rechtsberatung solcher Juristinnen und Juristen...", wenn verdi bitten darf.
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Dem Vernehmen nach ist es auf TdL-Seite auch erst im Rahmen der Erstellung der Änderungsentwürfe aufgefallen, daß eine Änderung der in §17 Abs. 4 genannten Höhe der Garantiebeträge auf Altfälle keine Wirkung entfaltet. Der Umstand, daß man das der Gegenseite in den Redaktionsverhandlungen entgegenhielt, spricht eher dafür, daß die TdL das als Verhandlungsmasse nutzen möchte - ansonsten hätte man wohl nichts gesagt und das Geld einfach gespart.
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Was ist daran überraschend? Schließlich kommt es beim Garantiebetrag auf den Moment der Höhergruppierung an, siehe §17 Abs. 4 Satz 2 und die zugehörige PE, die es dann nicht bräuchte, wenn der Garantiebetrag ständig neu zu berechnen wäre. Er ist für den Zeitraum der Stufenlaufzeit fix und nimmt lediglich an allgemeinen Entgeltanpassungen teil.
Auffassung des BMi zur identischen Vorschrift im TVöD:
Nach der Protokollerklärung zu § 17 Abs. 4 Satz 2 TVöD nehmen die Garantiebeträge an den
allgemeinen Entgeltanpassungen teil und werden insoweit um denselben Prozentsatz wie das
Tabellenentgelt verändert. Abweichend von dem vorgenannten Grundsatz haben die Tarifver-
tragsparteien jedoch - wie bereits zuvor in dem Tarifabschluss für 2008/2009 - auch in der
Tarifrunde 2010/2011 eigenständige Garantiebeträge festgelegt (siehe auch § 1 Ziffer 5 des
Änderungstarifvertrages Nr. 5 zum TVöD). Sie wurden dabei wieder in einem einzigen
Schritt angehoben, eine weitere Erhöhung der Garantiebeträge im Jahr 2011 findet nicht statt.
Somit doch eher ueberraschend.
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Eher überraschend ist die „großzügige“ Auslegung durch das BMI, die durch den Tarifvertrag in keinster Weise gestützt wird.
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Die „Experten“ aus dem BMI haben bestimmt alle keine Ahnung. Zum Glück haben wir Spid...
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Ja, zum Glück - denn sowohl dem BMI als auch der KGSt, der TdL, der VKA, Haufe... habe ich hier oder im alten Forum fehlerhafte Rechtsauffassungen nachweisen können.
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Interessante Diskussion - laut Rechtsabteilung des RP Stuttgart sowie des Kultursministeriums BW werden die Regelungen zu den Garantiebeträgen sowohl für Neu- (01.01.2019) als auf für Altfälle gelten.
Zumindest wird diese Rechtsauffassung momentan den Personalreferenten und dem LBV gegenüber vertreten, wo man sich entsprechend vorbereitet.
Hinsichtlich der Auffassung von spid kann ich nur sagen, dass ich seiner Sicht zustimme aber selbst kein Jurist bin.
Grüßli aus dem Ländle
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Die von mir vertretene Rechtsauffassung wird im Rahmen der aktuellen Redaktionsverhandlungen ja auch von der TdL vertreten. Sofern BaWü diese Rechtsauffassung in den Abstimmungsgesprächen der TdL vertreten hat, konnte es sich damit aus gutem Grund nicht durchsetzen.
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Was mich irritiert ist, dass ich Vorbereitungen für die Anwendung in dieser Form bereits laufen, gleichwohl die TDL dies anders vertritt.
Das kann nun an der schlechten Abstimmung innerhalb der Ministerien liegen, oder aber es wird davon ausgegangen, dass die TDL sich noch bewegt. Es wird spannend :D
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Ich hatte ja geschrieben:
Der Umstand, daß man das der Gegenseite in den Redaktionsverhandlungen entgegenhielt, spricht eher dafür, daß die TdL das als Verhandlungsmasse nutzen möchte - ansonsten hätte man wohl nichts gesagt und das Geld einfach gespart.
Man wird es benutzen, um sich an anderer Stelle durchzusetzen.
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Ideen an welcher?
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JSZ und Überleitung Pflegekräfte.
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Ja, zum Glück - denn sowohl dem BMI als auch der KGSt, der TdL, der VKA, Haufe... habe ich hier oder im alten Forum fehlerhafte Rechtsauffassungen nachweisen können.
Du hast den Vatikan, die Deutsche Bahn und den Kindergarten Regenbogen Rösslistall vergessen! :-[
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Wann und wo genau hätten die sich hier zu tariflichen Regelungen geäußert?
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Sorry, ich hab vergessen, dass du das nicht wissen kannst.
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53
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Sollte sich die Sichtweise von Spid als zutreffend erweisen, werde ich mit sofortiger Wirkung aus der Gewerkschaft austreten.
Das ist aber keine juristische, sondern eine politische Frage. WOLLEN die Tarifvertragsparteien, dass abgeschlossene Altfälle neu aufgemacht werden (die keinerlei Erwartungshaltung haben konnten) oder wollen sie das nicht. Juristisch hat Spid recht.
Es besteht kein Anlass, den bereits Höhergruppierten Geld hinterher zu werfen. Zur Übernahme höherwertiger Aufgaben müssen die ja nicht mehr motiviert werden. :)
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siehe Forenbeitrag:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111497.msg142697.html#msg142697 (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111497.msg142697.html#msg142697)
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In dem lediglich zum Ausdruck kommt, daß die Tarifvertragsparteien unterschiedliche Auffassungen dazu haben, was vereinbart worden ist.
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Das war ja in gewisser Weise auch so zu erwarten.
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und zu den "staatlichen Anerkennungsstellen" bei den nicht reglementierten Berufen, speziell der Studienabschlüsse: "anabin" ist bei der KMK angesiedelt und unproblematisch damit gemeint (und alle Nachfolgeinstitutionen). Soll etwa die Personalsachbereitung entscheiden, ob ein z.B. Chemie-Master einer kroatischen Fernhochschule als "wissenschaftlicher Hochschulabschluss" gilt ? Eben.
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Bin gespannt, ob sie die Redaktionsverhandlungen am 31.07. beenden oder ob es noch einen neuen Termin gibt. Dann wahrscheinlich der 30.08. ;-)
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Auf in die Entscheidungswoche :-)
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Bin gespannt, ob sie die Redaktionsverhandlungen am 31.07. beenden oder ob es noch einen neuen Termin gibt. Dann wahrscheinlich der 30.08. ;-)
Du hast das Jahr vergessen :))). Denen ist alles zuzutrauen...…..
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Bis eventuelle Erhöhungen verjährt sind ;D
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Ist vielleicht schon was durchgesickert an News? :-X
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Denke mal vor übermorgen bekommen wir keine Infos :-) Ich persönlich erwarte jetzt aber keine Skandale mehr...
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Bei Verdi ist anscheinend auch noch nichts zu erfahren... dann bleibt nur abwarten.
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Hmmm... Bin auch neugierig.
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Verdi lässt sich doch hier komplett verarschen! Was die TDL hier treibt ist gelinde gesagt eine Frechheit!
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?? warum so aufgebracht ? was soll denn schneller gehen ? Mutmaßlich Dienstag abend haben Gewerkschaften und einige Vertreter der TdL ein Papier ausgehandelt (weil kein weiterer Termin angekündigt wurde). Jetzt muss die TdL dem Ding intern zustimmen lassen. Danach bekommen die Gewerkschaften die umgearbeiteten Texte der Änderungsverträge (ca. 1 Dutzend) für ihre interne Beteiligung. Das geht nicht schneller.
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Was die TDL hier treibt ist gelinde gesagt eine Frechheit!
Inwiefern? Dem Vernehmen nach informiert die TdL ihre Mitglieder vorbildlich über den Fortgang der Verhandlungen.
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Das am 01.08.2019 immer noch kein kompletter Vertrag vorliegt ist ein Witz.
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Inwiefern wäre das die Schuld der TdL? Wer wollte nochmal, daß alle Vertragsentwürfe "durchgegendert" werden?
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Das am 01.08.2019 immer noch kein kompletter Vertrag vorliegt ist ein Witz.
Und vielen Menschen ziemlich wurscht, insbesondere dort wo das Geld ja schon auf dem Konto ist.
Die Anderen können sie auf ein "Weihnachtsgeld" freuen.
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Das am 01.08.2019 immer noch kein kompletter Vertrag vorliegt ist ein Witz.
Und vielen Menschen ziemlich wurscht, insbesondere dort wo das Geld ja schon auf dem Konto ist.
Die Anderen können sie auf ein "Weihnachtsgeld" freuen.
Die anderen???Wer soll das sein?
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Die Anderen sind die, die bisher noch keine Vorauszahlung auf die zu erwartende Gehaltssteigerung bekommen haben.
Ich habe zwar nicht den Überblick welche Bundesländer noch nicht die Lohnsteigerung ausgezahlt haben, aber ich habe mein Geld erhalten und wenn dann irgendwann ein neuer Tarifvertrag (entsprechend der aktuellen Sachlage) verkündet und unterschrieben wird, dann passiert bei mir auf dem Konto nix.
Auf alle Fälle sind die Anderen die, die jetzt 9x sind
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vielleicht kommt ja heute was ans Licht!!
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vielleicht kommt ja heute was ans Licht!!
Ich denke, dass wir im letzten Schritt erst alle neuen Regelungen zu Gesicht bekommen. Macht ja auch Sinn. Da noch keine weiteren Termine bekannt sind, sollte man davon ausgehen dass die Verhandlungen abgeschlossen wurden .....
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Bei uns laufen jetzt die ersten Bewerbungsgespräche für 2020 ... und ich kann den Bewerbern nicht sagen was sie verdienen werden, da die "S-Tabelle" noch nicht existiert. Wir wirken somit mal wieder sehr professionell ::)
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Ja, und wenn ich auf diese Hupe drücke, erscheint ein Monster, das auf der Flöte spielt.
Die S-Tabelle war kein Streitpunkt. Die kommt 2020 ganz sicher (nach menschlichem Ermessen). Da kann man auch mal mit einem entsprechend erklärenden Satz Fünfe gerade sein lassen, statt Vollkasko. ;-)
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http://dokumente.dbb.de/dokumente/geschaeftsbereich_tarif/2019/E_Mail_11_Einigung_Redaktion_EKR2019.pdf
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Pünktlich zum WE gute Nachrichten :-)
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http://dokumente.dbb.de/dokumente/geschaeftsbereich_tarif/2019/E_Mail_11_Einigung_Redaktion_EKR2019.pdf
Zumindest hinsichtlich der JSZ habe ich mit
JSZ und Überleitung Pflegekräfte.
zur Kompensation des Garantiebetragsmalheurs Recht behalten. Zu Pflegekräften läßt sich das Papier leider nicht ein.
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Ja, und wenn ich auf diese Hupe drücke, erscheint ein Monster, das auf der Flöte spielt.
Die S-Tabelle war kein Streitpunkt. Die kommt 2020 ganz sicher (nach menschlichem Ermessen). Da kann man auch mal mit einem entsprechend erklärenden Satz Fünfe gerade sein lassen, statt Vollkasko. ;-)
Naja, wir konkurrieren da direkt mit der S-Tabelle des TVöD und da wägt das entsprechende Fachpersonal genau ab was ihm mehr bringt über die Jahre ... sicher kommen ist toll aber Wenn's nicht benannt werden kann...
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http://dokumente.dbb.de/dokumente/geschaeftsbereich_tarif/2019/E_Mail_11_Einigung_Redaktion_EKR2019.pdf
Hat schon jemand die Anlagen hierzu gefunden?
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Auch die 2. Bitte wenn möglich
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Die waren sogar schon irgendwo verlinkt, einfach den Filenamen ändern:
http://dokumente.dbb.de/dokumente/geschaeftsbereich_tarif/2019/E_Mail_11_Anlage_1.pdf
http://dokumente.dbb.de/dokumente/geschaeftsbereich_tarif/2019/E_Mail_11_Anlage_2.pdf
http://dokumente.dbb.de/dokumente/geschaeftsbereich_tarif/2019/E_Mail_11_Anlage_3.pdf
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Bleibt der 2021er Prozentwert beim Weihnachtsgeld im Jahr 2022, oder wächst er dann wieder automatisch auf das Urspungsniveau?
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..... und was ist jetzt mit den Technikern der Fallgruppe1 ..... kommen die in 9a oder 9b
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Dann kommen die Leute die 7 Jahre in der Stufe 3 (Eg 9k) waren automatisch in Stufe 5 oder verstehe ich das falsch?
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..... und was ist jetzt mit den Technikern der Fallgruppe1 ..... kommen die in 9a oder 9b
Was soll damit sein?da kommt bis 31.12. die Zulage hinten dran.
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Dann kommen die Leute die 7 Jahre in der Stufe 3 (Eg 9k) waren automatisch in Stufe 5 oder verstehe ich das falsch?
Alle von 5 bis 9 Jahre verbrachte Zeit kommen in die Stufe 5 und fangen dort wieder bei 0 an.
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Pünktlich zum WE gute Nachrichten :-)
Gute Nachricht für mich wäre, wenn die Überleitung im IT-Bereich bekannt wird. Schade, dass die DBB diesbezüglich nichts veröffentlicht hat.
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Komisch vom TVL KR ist nichts zu finden! Gibt es dahingehend irgendwelche Erkenntnisse?
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Dann kommen die Leute die 7 Jahre in der Stufe 3 (Eg 9k) waren automatisch in Stufe 5 oder verstehe ich das falsch?
Alle von 5 bis 9 Jahre verbrachte Zeit kommen in die Stufe 5 und fangen dort wieder bei 0 an.
inklusive eine über 15% Lohnaufschlag als Schmerzensgeld!
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Wie ich sehen kann ist noch nichts entschieden, ob es sich von 9a zu 9b um eine Höhergruppierung handeln würde? Dies wird noch weiter verhandelt oder welche Regelungen wurden getroffen?
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Auf das Schnerzensgeld hat man auch ewig lange Jahre hinarbeiten müssen. Das man bei Einführung der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten, von Stufe 3 nach 4, oder jetzt von der 9a von 4 nach 5 einen so großen Sprung gewählt hat, lässt jetzt bei denjenigen ein Gefühl der Ungerechtigkeit aufkommen, die sich nur mit der linearen Erhöhung abfinden müssen. So richtig provitieren werden von der 9a eh nur Neueinstellungen, die nun spätestens nach 10 Jahren den großen Sprung machen. Was bei mir aber ganz sicher keinen Neid hervorruft. Die verlängerten Stufenlaufzeiten mögen unglücklich gewesen sein, ich wusste bei der damaligen Höhergruppierung aber genau auf welch lange Laufzeit ich mich einlasse, bis es sich im Geldbeutel auch mal richtig lohnt .
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Wie ich sehen kann ist noch nichts entschieden, ob es sich von 9a zu 9b um eine Höhergruppierung handeln würde? Dies wird noch weiter verhandelt oder welche Regelungen wurden getroffen?
Der wechsel von 9a in 9b ist eine Hoehergruppierung. Da bedarf es keiner weiteren regelungen.
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Wie ich sehen kann ist noch nichts entschieden, ob es sich von 9a zu 9b um eine Höhergruppierung handeln würde? Dies wird noch weiter verhandelt oder welche Regelungen wurden getroffen?
Der wechsel von 9a in 9b ist eine Hoehergruppierung. Da bedarf es keiner weiteren regelungen.
Also wir nehmen mal an ich bin bald in 9a Stufe 2 und wechsel demnächst in 9b, so würde ich in 9b Stufe 3 landen mit zusätzlicher Zulage zu den 180 Euro, da der Unterschied zwischen 9a und 9b Stufe 2 und 3 unter 180 Euro liegt?
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Wie ich sehen kann ist noch nichts entschieden, ob es sich von 9a zu 9b um eine Höhergruppierung handeln würde? Dies wird noch weiter verhandelt oder welche Regelungen wurden getroffen?
Der wechsel von 9a in 9b ist eine Hoehergruppierung. Da bedarf es keiner weiteren regelungen.
Also wir nehmen mal an ich bin bald in 9a Stufe 2 und wechsel demnächst in 9b, so würde ich in 9b Stufe 3 landen mit zusätzlicher Zulage zu den 180 Euro, da der Unterschied zwischen 9a und 9b Stufe 2 und 3 unter 180 Euro liegt?
Nein kommst in die 9b stufe 2 zzgl 180
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Wie ich sehen kann ist noch nichts entschieden, ob es sich von 9a zu 9b um eine Höhergruppierung handeln würde? Dies wird noch weiter verhandelt oder welche Regelungen wurden getroffen?
Der wechsel von 9a in 9b ist eine Hoehergruppierung. Da bedarf es keiner weiteren regelungen.
Also wir nehmen mal an ich bin bald in 9a Stufe 2 und wechsel demnächst in 9b, so würde ich in 9b Stufe 3 landen mit zusätzlicher Zulage zu den 180 Euro, da der Unterschied zwischen 9a und 9b Stufe 2 und 3 unter 180 Euro liegt?
Nein kommst in die 9b stufe 2 zzgl 180
Vielen Dank für die Antwort.
Was passiert denn danach beim Wechsel in die Stufe drei nach zwei Jahren?
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Wie ich sehen kann ist noch nichts entschieden, ob es sich von 9a zu 9b um eine Höhergruppierung handeln würde? Dies wird noch weiter verhandelt oder welche Regelungen wurden getroffen?
Der wechsel von 9a in 9b ist eine Hoehergruppierung. Da bedarf es keiner weiteren regelungen.
Also wir nehmen mal an ich bin bald in 9a Stufe 2 und wechsel demnächst in 9b, so würde ich in 9b Stufe 3 landen mit zusätzlicher Zulage zu den 180 Euro, da der Unterschied zwischen 9a und 9b Stufe 2 und 3 unter 180 Euro liegt?
Nein kommst in die 9b stufe 2 zzgl 180
Falsch. Die richtige Antwort ist eg 9b stufe 2 und 0 euro garantiebetrag.
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Wie ich sehen kann ist noch nichts entschieden, ob es sich von 9a zu 9b um eine Höhergruppierung handeln würde? Dies wird noch weiter verhandelt oder welche Regelungen wurden getroffen?
Der wechsel von 9a in 9b ist eine Hoehergruppierung. Da bedarf es keiner weiteren regelungen.
Also wir nehmen mal an ich bin bald in 9a Stufe 2 und wechsel demnächst in 9b, so würde ich in 9b Stufe 3 landen mit zusätzlicher Zulage zu den 180 Euro, da der Unterschied zwischen 9a und 9b Stufe 2 und 3 unter 180 Euro liegt?
Nein kommst in die 9b stufe 2 zzgl 180
Falsch. Die richtige Antwort ist eg 9b stufe 2 und 0 euro garantiebetrag.
Warum denn? Ich dachte beim Wechsel in die höhere EG muss jetzt mindestens 180 Euro Unterschied gelten?
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Wie ich sehen kann ist noch nichts entschieden, ob es sich von 9a zu 9b um eine Höhergruppierung handeln würde? Dies wird noch weiter verhandelt oder welche Regelungen wurden getroffen?
Der wechsel von 9a in 9b ist eine Hoehergruppierung. Da bedarf es keiner weiteren regelungen.
Also wir nehmen mal an ich bin bald in 9a Stufe 2 und wechsel demnächst in 9b, so würde ich in 9b Stufe 3 landen mit zusätzlicher Zulage zu den 180 Euro, da der Unterschied zwischen 9a und 9b Stufe 2 und 3 unter 180 Euro liegt?
Nein kommst in die 9b stufe 2 zzgl 180
Falsch. Die richtige Antwort ist eg 9b stufe 2 und 0 euro garantiebetrag.
Warum denn? Ich dachte beim Wechsel in die höhere EG muss jetzt mindestens 180 Euro Unterschied gelten?
Laut Einigungspapier ist der „Garantiebetrag begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung“
Das ist hier der Fall: EG9a Stufe 2 führt in EG9b Stufe 2, also stufengleich.
Da hier auch beide Tabellenwerte identisch sind, lautet der Garantiebetrag folglich auf 0 (in Worten „Null“) Euro.
Hoffentlich ist dieses Problem in der Redaktion aufgefallen und gelöst worden ...
... sehe gerade das EG9b Stufe 2 zzgl. 180 Euro Garantiebetrag über der Stufe 3 der EG9b liegt.
Da bin ich wirklich gespannt auf eine mögliche Lösung!
Vielleicht läuft es faktisch auf 5 Jahre in Stufe 3 hinaus (die ersten zwei Jahre in Stufe 2 zzgl. den auf den Differenzbetrag zur Stufe 3 begrenzten Garantiebetrag sowie weitere drei Jahre regulär in Stufe 3) ...
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Wie ich sehen kann ist noch nichts entschieden, ob es sich von 9a zu 9b um eine Höhergruppierung handeln würde? Dies wird noch weiter verhandelt oder welche Regelungen wurden getroffen?
Der wechsel von 9a in 9b ist eine Hoehergruppierung. Da bedarf es keiner weiteren regelungen.
Also wir nehmen mal an ich bin bald in 9a Stufe 2 und wechsel demnächst in 9b, so würde ich in 9b Stufe 3 landen mit zusätzlicher Zulage zu den 180 Euro, da der Unterschied zwischen 9a und 9b Stufe 2 und 3 unter 180 Euro liegt?
Nein kommst in die 9b stufe 2 zzgl 180
Falsch. Die richtige Antwort ist eg 9b stufe 2 und 0 euro garantiebetrag.
Warum denn? Ich dachte beim Wechsel in die höhere EG muss jetzt mindestens 180 Euro Unterschied gelten?
Laut Einigungspapier ist der „Garantiebetrag begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung“
Das ist hier der Fall: EG9a Stufe 2 führt in EG9b Stufe 2, also stufengleich.
Da hier auch beide Tabellenwerte identisch sind, lautet der Garantiebetrag folglich auf 0 (in Worten „Null“) Euro.
Hoffentlich ist dieses Problem in der Redaktion aufgefallen und gelöst worden ...
... sehe gerade das EG9b Stufe 2 zzgl. 180 Euro Garantiebetrag über der Stufe 3 der EG9b liegt.
Da bin ich wirklich gespannt auf eine mögliche Lösung!
Vielleicht läuft es faktisch auf 5 Jahre in Stufe 3 hinaus (die ersten zwei Jahre in Stufe 2 zzgl. den auf den Differenzbetrag zur Stufe 3 begrenzten Garantiebetrag sowie weitere drei Jahre regulär in Stufe 3) ...
Das eigentliche Problem ist doch der zusätzliche Verlust der Stufenlaufzeit in 9bStufe 2. im worst case (wechsel 9a stufe 2 mit 22 Monaten in Stufe 2) verliert der Mitarbeiter durch die Hoehergruppierung in den ersten 2 Jahren Geld. Ein neuer Fall fuer die Rubrik Hoehergruppierungsparadoxon.
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Im TVÖD hat man derlei durch eine Mitnahme der Stufenlaufzeit gelöst.
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1. Relevanz
Wie oft passiert das ?
2. Lebensarbeitseinkommen in E9b ist höher
3. It is not a bug, it‘s a feature.
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Laut Einigungspapier ist der „Garantiebetrag begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung“
Das ist hier der Fall: EG9a Stufe 2 führt in EG9b Stufe 2, also stufengleich.
Da hier auch beide Tabellenwerte identisch sind, lautet der Garantiebetrag folglich auf 0 (in Worten „Null“) Euro.
Hoffentlich ist dieses Problem in der Redaktion aufgefallen und gelöst worden ...
... sehe gerade das EG9b Stufe 2 zzgl. 180 Euro Garantiebetrag über der Stufe 3 der EG9b liegt.
Da bin ich wirklich gespannt auf eine mögliche Lösung!
Vielleicht läuft es faktisch auf 5 Jahre in Stufe 3 hinaus (die ersten zwei Jahre in Stufe 2 zzgl. den auf den Differenzbetrag zur Stufe 3 begrenzten Garantiebetrag sowie weitere drei Jahre regulär in Stufe 3) ...
Danke für die Korrektur, mist wenn man altes und neues im Kopf vermischt.
Da kann man wirklich nur hoffen, dass die so "unlogisches" etwas bemerken.
(Vielleicht das >= zu einem > wandeln bei der Wahl der Stufe.... dann könnte man durch eine HG auch noch einen Stufenanstieg erwirken ;D)
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1. Relevanz
Wie oft passiert das ?
Es betrifft immer diejenigen, die von EG 9a, Stufe 2 auf EG 9b, Stufe 2 höhergruppiert werden. Es dürfte sicherlich einige betreffen, aber im Übrigen hast du recht.
Bei solchen Regelungen kann es immer wieder dazu kommen, dass nicht alle denkbaren Fälle gleichermaßen profitieren können. Und ja, wie Spid schrieb, im TVöD wurde bspw. in diesem Fall die Stufenlaufzeit mitgenommen.
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Ich weiß. Aber wie vielen „Neuen“ werden denn im Jahr 2 ihrer Tätigkeit statt Aufgaben aus der „letzten“ Ebene des mD solche aus dem nächst höheren Niveau übertragen ?
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Es gibt bei TB keinen mD. Zudem kann die Stufe 2 der E9a durch Höhergruppierung bspw. auch erst nach 40 Jahren erreicht worden sein. Oder der TB hat die auszuübende Tätigkeit zunächst lange Zeit nur vorübergehend auszuüben gehabt, bekam sie dann dauerhaft übertragen und konnte sich dann erfolgreich auf E9b bewerben. Oder der TB ist Fremdsprachenassistent und bekommt eine dritte Sprache aufgedrückt. Oder weinbautechnischer Beschäftigter, der die Voraussetzung in der Person zunächst nicht erfüllt, dann aber nachholt oder sonstiger Beschäftigter wird. Oder, oder, oder....
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Es gibt bei TB keinen mD. Zudem kann die Stufe 2 der E9a durch Höhergruppierung bspw. auch erst nach 40 Jahren erreicht worden sein. Oder der TB hat die auszuübende Tätigkeit zunächst lange Zeit nur vorübergehend auszuüben gehabt, bekam sie dann dauerhaft übertragen und konnte sich dann erfolgreich auf E9b bewerben. Oder der TB ist Fremdsprachenassistent und bekommt eine dritte Sprache aufgedrückt. Oder weinbautechnischer Beschäftigter, der die Voraussetzung in der Person zunächst nicht erfüllt, dann aber nachholt oder sonstiger Beschäftigter wird. Oder, oder, oder....
Also bei mir ist es so, dass ich ganz normal angefangen habe bei 9 Fgr. 3 genau vor einem Jahr. Jetzt zu August habe ich dann die Stufe 2 erreicht. Ich habe eine Zusage vom anderen Amt. Dies wird wahrscheinlich noch etwas dauern bis die Versetzung stattfindet. Es wurde beschloßen, dass ja alle aus der Fgr. 3 in die 9a übergeleitet werden. Das heißt rückwirkend ab August in meinem Fall bin ich in 9a und Stufe 2. Meine neue Tätigkeit nach der alten Bewertung war in 9 Fgr. 2, die jetzt ja zu 9 b wird. Das heißt ich würde einfach die 9 a Stufe 2 gegen die 9 b Stufe 2 tauschen, jedoch nicht den Garantiebetrag bis zu 180 Euro erhalten? Sehe ich es richtig? Danke für die Antwort.
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Die Antwort von @TV-Ler war doch erschöpfend. Ob es irgendwelche Sonderregelungen gibt, wird man dann wissen, wenn die Änderungsverträge vorliegen. Ich habe lediglich deutlich gemacht, daß es eine Vielzahl von Konstellationen gibt, in denen eine solche relevant wäre.
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Die Antwort von @TV-Ler war doch erschöpfend. Ob es irgendwelche Sonderregelungen gibt, wird man dann wissen, wenn die Änderungsverträge vorliegen. Ich habe lediglich deutlich gemacht, daß es eine Vielzahl von Konstellationen gibt, in denen eine solche relevant wäre.
Ja scheint momentan tatsächlich so zu sein, laut vorliegender Tabelle 0 Euro ::) ::) ::) Weiß man wann die Änderungsverträge vorliegen werden?
E 9a
E9b/2 (256.03)
E9b/2 ( 0.00)
E9b/3 (95.24)
E9b/3 (95.24)
E9b/4 (180.00)
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Es gibt bei TB keinen mD. Zudem kann die Stufe 2 der E9a durch Höhergruppierung bspw. auch erst nach 40 Jahren erreicht worden sein. Oder der TB hat die auszuübende Tätigkeit zunächst lange Zeit nur vorübergehend auszuüben gehabt, bekam sie dann dauerhaft übertragen und konnte sich dann erfolgreich auf E9b bewerben. Oder der TB ist Fremdsprachenassistent und bekommt eine dritte Sprache aufgedrückt. Oder weinbautechnischer Beschäftigter, der die Voraussetzung in der Person zunächst nicht erfüllt, dann aber nachholt oder sonstiger Beschäftigter wird. Oder, oder, oder....
Bitte nicht jedesmal „es gibt keinen mD“ ist ermüdend. Der Tarifvertrag gilt zunächst auch nur für seine Mitglieder und wenn die bei sich nachfragen, ob es an der Stelle ein reales Problem gibt, dann wird auf das Ergebnis dieser Umfrage dann reagiert oder auch nicht. Was dann andere, die den TV benutzen, damit anfangen, ist nicht das Problem der TdL. Wenn jeder Furz und Feuerstein in dem ohnehin schon viel zu komplexen TV eine Sonderregelung bekäme, würde er bald zur eigene Fachrichtung werden. Sowas lösen die Mitglieder im Einzelfall.
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Es ist auch ermüdend, ständig den Mist von Beamtenlaufbahnen zu lesen, die absolut keine Bedeutung für TB haben. Mir erschließt sich zudem nicht, inwiefern der Rest Deiner Replik geeignet sein sollte, meinen Ausführungen zu begegnen. Oder übersiehst Di geflissentlich, daß der Tarifvertrag nicht zwischen den Mitgliedern der TdL geschlossen wird, sondern zwischen der TdL und den Gewerkschaften?
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Jeder weiß, dass es keine Laufbahnen sind. Es dient lediglich der sprachlichen Vereinfachung und wie jedes Bild, hat es Grenzen. Ja, die Gewerkschaften gaben einen globaleren Blick, aber wenn die Länder für sich kein Problem sehen, weshalb sollten Sie dann die Vorschrift aufblasen? Das wird über Durchführungshinweise geregelt und ins Belieben der Mitglieder gestellt.
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Es hat nicht nur Grenzen, das Bild ist schlicht falsch - und das Stellen falscher Bilder ist das Gegenteil von hilfreich.
Es ist ja nicht die Entscheidung der Länder, ob diese (oder eine andere) Regelung getroffen wird, es ist das Ergebnis der Verhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien. Mir fehlt die Fantasie für einen entschiedenen Widerstand der TdL gegen eine Regelung, die sie gegebenenfalls durch Durchführungshinweise ohnehin regeln wollte und die aufgrund der AN-Struktur ihrer Mitglieder sehr überschaubare Kosten hat - geht ja nicht um E13->E14, womöglich nich unter Einbeziehung der Lehrkräfte. Durchführungshinweise sind tariflich unbeachtlich und berühren die Eingruppierung - zu der auch die Stufenzuordnung gehört - in keinster Weise, das gleiche gilt für das Handeln der Arbeitsvertragsparteien aufgrund dieser Hinweise.
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Ich weiß. Aber wie vielen „Neuen“ werden denn im Jahr 2 ihrer Tätigkeit statt Aufgaben aus der „letzten“ Ebene des mD solche aus dem nächst höheren Niveau übertragen ?
Bei uns wurden in den letzten 3 Jahren bei 8 Neueinstellungen 4 innerhalb dieser Zeit höherwertige Tätigkeiten zugewiesen (2 davon nach 7-9 Monate, sprich die hatten dann den Genuss umgehend von Stufe 1 auf Stufe 2 zu rutschen, leider musste die Verwaltung vom PR darauf hingewiesen werden, die hatten es doch glatt übersehen :( ).
Also bei uns ist sowas relevant.
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Es hat nicht nur Grenzen, das Bild ist schlicht falsch - und das Stellen falscher Bilder ist das Gegenteil von hilfreich.
Es ist ja nicht die Entscheidung der Länder, ob diese (oder eine andere) Regelung getroffen wird, es ist das Ergebnis der Verhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien. Mir fehlt die Fantasie für einen entschiedenen Widerstand der TdL gegen eine Regelung, die sie gegebenenfalls durch Durchführungshinweise ohnehin regeln wollte und die aufgrund der AN-Struktur ihrer Mitglieder sehr überschaubare Kosten hat - geht ja nicht um E13->E14, womöglich nich unter Einbeziehung der Lehrkräfte. Durchführungshinweise sind tariflich unbeachtlich und berühren die Eingruppierung - zu der auch die Stufenzuordnung gehört - in keinster Weise, das gleiche gilt für das Handeln der Arbeitsvertragsparteien aufgrund dieser Hinweise.
Ganz simpel: was mal als Anspruch da drin steht, geht nie wieder weg oder muss teuer abgekauft werden.
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Jeder weiß, dass es keine Laufbahnen sind.
Leider nein!
Neulich wurde eine HG einer TB über mehrere Gruppen mit dem Kommentar quittiert:
Oh ich dachte Sprungbeförderungen gibt es nicht mehr.
Also Nein, nein, nein nach meiner Erfahrung wissen es die Mehrheit immer noch nicht!
Auch in den Personalstellen und in der Führungsebene.
Deswegen kann ich Spid nur zustimmen, dass man hier das Wording ändern muss.
Denn damit kommen dann immer auch solches Denken raus wie: E13 ist ja hD und dass geht nur mit Diplom etc ....
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Es hat nicht nur Grenzen, das Bild ist schlicht falsch - und das Stellen falscher Bilder ist das Gegenteil von hilfreich.
Es ist ja nicht die Entscheidung der Länder, ob diese (oder eine andere) Regelung getroffen wird, es ist das Ergebnis der Verhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien. Mir fehlt die Fantasie für einen entschiedenen Widerstand der TdL gegen eine Regelung, die sie gegebenenfalls durch Durchführungshinweise ohnehin regeln wollte und die aufgrund der AN-Struktur ihrer Mitglieder sehr überschaubare Kosten hat - geht ja nicht um E13->E14, womöglich nich unter Einbeziehung der Lehrkräfte. Durchführungshinweise sind tariflich unbeachtlich und berühren die Eingruppierung - zu der auch die Stufenzuordnung gehört - in keinster Weise, das gleiche gilt für das Handeln der Arbeitsvertragsparteien aufgrund dieser Hinweise.
Ganz simpel: was mal als Anspruch da drin steht, geht nie wieder weg oder muss teuer abgekauft werden.
Das ist mir klar. Dennoch haben sich VKA und Gewerkschaften 2016 darauf geeinigt, bei E9a->E9b in den Stufen 2-4 die Stufenlaufzeit mitzunehmen, weil die Tabellenentgelte jeweils identisch waren. Wenn man sich jetzt die Beschäftigtenstrukturen von Kommunen und Ländern anschaut, wird auch schnell klar, daß das für die Kommunen ein deutlich teureres Manöver war als es für die Länder wäre. Die VKA hat sich trotz der Kosten aus gutem Grund darauf eingelassen, ich kann mir nicht vorstellen, daß die TdL viel Widerstand geleistet hat, sofern auf Gewerkschaftsseite jemand schlau genug war, das in die Redaktionsverhandlungen einzubringen.
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wir werden sehen. ich tippe auf Durchführungshinweise. :D
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Finde ich persönlich ja zu kompliziert, jedesmal die Zustimmung des AN für die Anwendung einholen...
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Verdi hat nun auch Informationen zum Redaktionsgespräch vom 30.07. herausgegeben:
Am 30. Juli 2019 konnten die Redaktionsgespräche mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zur Umsetzung der Tarifeinigung vom 2. März 2019 abgeschlossen werden. Wie berichtet (TS-berichtet Nr. 5/2019 vom 02.07.2019) haben sich in dem Redaktionsgespräch am 1. Juli 2019 wesentliche Punkte herausgestellt, in denen zwischen den Gewerkschaften und der Arbeitgeberseite inhaltlich unterschiedliche Auffassungen bestanden. Hierunter fielen unter anderem die Garantiebeträge bei Höhergruppierungen, die konkrete Ausgestaltung der Aufspaltung der Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a und 9b sowie die Berechnung zum Einfrieren der Jahressonderzahlung. Weiterhin bedurfte es einer Verständigung über die Überleitung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst sowie in der Pflege in die neuen Entgeltgruppen.
Dazu wurden jetzt folgende Ergebnisse erzielt:
Nachdem die Garantiebeträge bei Höhergruppierungen nach § 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L deutlich erhöht werden und sie nunmehr ab dem 1. Januar 2019 100 Euro (EG 2 bis 8 ) bzw. 180 Euro (EG 9a bis 15) betragen, war zunächst offen, ob diese erhöhten Garantiebeträge auch auf die Fälle anzuwenden sind, in denen die Höhergruppierung bereits vor dem 1. Januar 2019 erfolgt ist. Hier konnte nachjustiert und die Verständigung erzielt werden, dass auch in diesen Fällen die bisherigen Garantiebeträge (32,08 Euro bzw. 64,13 Euro) auf 100 Euro bzw. 180 Euro anzuheben sind.
Weiterhin konnten wir uns mit der TdL auf ein Berechnungsmodell zum Einfrieren der Jahressonderzahlung als Teilkompensation der Mehrkosten durch die Weiterentwicklung der Entgeltordnung verständigen, das in Umsetzung der Tarifeinigung 2019 garantiert, dass keine Beschäftigte und kein Beschäftigter eine geringere Jahressonderzahlung als 2018 erhält.
Ferner hat die TdL unseren Hinweis aufgenommen, dass der Betrag der Überleitungsentgeltgruppe 2Ü in Stufe 6 niedriger ist als der Betrag der Entgeltgruppe 2 Stufe 6. Dementsprechend wird die Stufe 6 der Entgeltgruppe 2Ü den Betrag der Stufe 6 der Entgeltgruppe 2 erhalten.
Überdies sollen die Zulagen im Kampfmittelräumdienst entsprechend den Steigerungssätzen der Tarifeinigung 2019 (+3,01%, +3,12%, +1,29%) erhöht werden.
Nachdem es am 1. Juli 2019 zur Umsetzung der Aufspaltung der Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a und 9b bereits einen ersten Austausch mit der TdL gegeben hatte, konnten jetzt weitere Einzelheiten in der Redaktionsfassung des TVÜ-Länder festgelegt werden.
Hiernach entfällt die bisherige Unterteilung der Entgeltgruppe 9 in eine sog. „kleine“ Entgeltgruppe 9 mit besonderen Stufenlaufzeiten und eine sog. „große“ Entgeltgruppe 9 mit regulären Stufenlaufzeiten.
Die Entgeltgruppe 9a besteht in Zukunft aus sechs Entgeltstufen mit den regulären Stufenlaufzeiten entsprechend § 16 Abs. 3 TV-L. Weiter wird eine neue Stufe 3 eingefügt, die ihrem Wert nach der Entgeltgruppe 8 Stufe 4 entspricht. Die Stufen 4 und 5 der Entgeltgruppe 9a entsprechen betragsmäßig den Stufen 3 und 4 der Entgeltgruppe 9b, die Stufe 6 erhält einen eigenständig festgelegten Betrag. Beschäftigte der Entgeltgruppe 9, für die keine besonderen Stufenregelungen gelten, werden stufengleich und unter Mitnahme der in ihrer Stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit in die Entgeltgruppe 9b übergeleitet.
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9 mit einer besonderen Stufenlaufzeit in der Stufe 3 von sieben Jahren (ehemalige Arbeitertätigkeiten) werden in die Entgeltgruppe 9a übergeleitet. Sie werden dabei nach einer Zuordnungstabelle einer Stufe und innerhalb dieser Stufe dem Jahr der Stufenlaufzeit unter Mitnahme der Restzeit bis zum Erreichen der nächsten Stufe zugeordnet. Dabei ist zu beachten, dass diese Beschäftigten bei der Stufenfindung so zu behandeln sind, als hätte die Entgeltgruppe 9a von Beginn des Arbeitsverhältnisses an gegolten. Ferner erhalten Beschäftigte, die in die Entgeltgruppe 9a Stufe 3 übergeleitet werden, bis zur Zuordnung zur Stufe 4 das Entgelt der Stufe 4, um Verluste durch die Überleitung auszuschließen.
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9 mit einer besonderen Stufenlaufzeit in der Stufe 2 von fünf Jahren (ehemalige Angestelltentätigkeiten) werden ebenfalls in die Entgeltgruppe 9a übergeleitet. Auch sie werden nach einer Zuordnungstabelle einer Stufe und innerhalb dieser Stufe dem Jahr der Stufenlaufzeit, ggf. unter Mitnahme der Restzeit, zugeordnet. Anders als zunächst von der TdL eingebracht, gilt dies nun auch für die Beschäftigten, die nach drei, vier oder fünf Jahren aus der Stufe 2 übergeleitet werden. Auch in diesen Fällen soll die Zuordnung zu der Stufe 3 der Entgeltgruppe 9a unter Mitnahme der bisher zurückgelegten Stufenlaufzeit erfolgen. Hierzu sind noch letzte redaktionelle Abstimmungen erforderlich.
Schließlich besteht zur Überleitung und zur Besitzstandswahrung im Sozial- und Erziehungsdienst am 1. Januar 2020, der Überleitung der Pflegekräfte zum 1. Januar 2019 sowie der Überleitung der Beschäftigten in der Informationstechnik am 1. Januar 2021 Einvernehmen, sich in der Umsetzung eng an die Regelungen der VKA im TVÜ-VKA anzulehnen. Auch hier bedarf es noch letzter redaktioneller Abstimmungen.
Insgesamt werden damit acht Änderungstarifverträge mit der TdL abgeschlossen:
1. Änderungstarifvertrag Nr. 11 zum TV-L,
2. Änderungstarifvertrag Nr. 3 TV EntgO-L,
3. Änderungstarifvertrag Nr. 7 zum Pkw-Fahrer-TV-L,
4. Änderungstarifvertrag Nr. 9 zum TVA-L BBiG,
5. Änderungstarifvertrag Nr. 9 zum TVA-L Pflege,
6. Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum TVA-L Gesundheit,
7. Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum TV Prakt-L sowie
8. Änderungstarifvertrag Nr. 10 zum TVÜ-Länder.
Weiter ist auf der Grundlage der Tarifeinigung vom 2. März 2019 vorgesehen, Verhandlungen über die Erhöhung des Zeitzuschlags für Samstagsarbeit bei Wechselschicht- oder Schichtarbeit in Krankenhäusern aufzunehmen.
Außerdem sollen nach Abschluss der Tarifverträge für die Autobahn GmbH des Bundes Verhandlungen über die Eingruppierung der Beschäftigten im Straßenbetriebsdienst und Straßenbau aufgenommen werden.
Schließlich haben wir uns mit der TdL verständigt, offen gebliebene Fragen, etwa zur Akkreditierung von Studienabschlüssen und zur Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse, in Gesprächen zur Tarifpflege weiter gemeinsam zu bearbeiten.
Aufgrund letzter Änderungen zu den Redaktionsfassungen der abzuschließenden Tarifverträge soll das Unterschriftsverfahren zu allen Tarifverträgen voraussichtlich Ende August 2019 eingeleitet werden.
Den Fachbereichen und Landesbezirken werden wir die Tarifvertragstexte sodann zuleiten.
Zu den geeinten Tarifvertragstexten werden wir gesondert mit einem TS-berichtet Erläuterungen geben.
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Nicht so aussagekräftig wie die Infos von DBB.....
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Nicht so aussagekräftig wie die Infos von DBB.....
Verdi ist Verdi ist Verdi 8)
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Aufgrund letzter Änderungen zu den Redaktionsfassungen der abzuschließenden Tarifverträge soll das Unterschriftsverfahren zu allen Tarifverträgen voraussichtlich Ende August 2019 eingeleitet werden.
Den Fachbereichen und Landesbezirken werden wir die Tarifvertragstexte sodann zuleiten.
Zu den geeinten Tarifvertragstexten werden wir gesondert mit einem TS-berichtet Erläuterungen geben. [/i]
Heißt also, dass die Änderungstarifverträge erst Ende August/Anfang September verfügbar sein werden?
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Hallo Leute,
die Änderungen und Einigungen klingen sehr interessant, vor allem für mich. Bitte klärt mich mal auf, ob ich mit meiner Denkweise nun richtig bin.
Ich wurde am 01.10.2018 von E6 - Stufe 4 auf E9k Stufe 2 eingruppiert.
Wenn ich nun die Einigung lese, gilt auch der Garantiebeitrag von 100 und 180€ für Abschlüsse vor 2019.
Das würde in Zahlen bedeuten
E6 - 4 zu E7 5 100 garantie
E7 - 5 zu E8 5 100 garantie
E8 - 5 zu 9a 5 180 garantie
die e9a wird von 5 auf 6 eingestuft, da ich ja vorher nun in der 5 war.
Denkfehler oder rechtlich richtig?
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Heißt also, dass die Änderungstarifverträge erst Ende August/Anfang September verfügbar sein werden?
Das ist zu vermuten.
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Hallo Leute,
die Änderungen und Einigungen klingen sehr interessant, vor allem für mich. Bitte klärt mich mal auf, ob ich mit meiner Denkweise nun richtig bin.
Ich wurde am 01.10.2018 von E6 - Stufe 4 auf E9k Stufe 2 eingruppiert.
Wenn ich nun die Einigung lese, gilt auch der Garantiebeitrag von 100 und 180€ für Abschlüsse vor 2019.
Das würde in Zahlen bedeuten
E6 - 4 zu E7 5 100 garantie
E7 - 5 zu E8 5 100 garantie
E8 - 5 zu 9a 5 180 garantie
die e9a wird von 5 auf 6 eingestuft, da ich ja vorher nun in der 5 war.
Denkfehler oder rechtlich richtig?
Die Garantiebeträge sind für die Stufenzuordnung unbeachtlich. Sie werden anstelle des Höhergruppierungsgewinns gezahlt, wenn dieser kleiner als der Garantiebetrag, welcher auf die Höhe eines Höhergruppierungsgewinns bei stufengleicher Höhergruppierung gedeckelt ist, ist.
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Hallo Leute,
die Änderungen und Einigungen klingen sehr interessant, vor allem für mich. Bitte klärt mich mal auf, ob ich mit meiner Denkweise nun richtig bin.
Ich wurde am 01.10.2018 von E6 - Stufe 4 auf E9k Stufe 2 eingruppiert.
Wenn ich nun die Einigung lese, gilt auch der Garantiebeitrag von 100 und 180€ für Abschlüsse vor 2019.
Das würde in Zahlen bedeuten
E6 - 4 zu E7 5 100 garantie
E7 - 5 zu E8 5 100 garantie
E8 - 5 zu 9a 5 180 garantie
die e9a wird von 5 auf 6 eingestuft, da ich ja vorher nun in der 5 war.
Denkfehler oder rechtlich richtig?
Du wurdest von E6 Stufe 4 nach E9 Stufe 2 Höhergruppiert. Wieso willst du jetzt nach E9a Stufe 5 kommen? Du musst 2 Jahre in Stufe 2 sein um nach 9a3 zu kommen also zum 01.10.2020
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Hallo Leute,
die Änderungen und Einigungen klingen sehr interessant, vor allem für mich. Bitte klärt mich mal auf, ob ich mit meiner Denkweise nun richtig bin.
Ich wurde am 01.10.2018 von E6 - Stufe 4 auf E9k Stufe 2 eingruppiert.
Wenn ich nun die Einigung lese, gilt auch der Garantiebeitrag von 100 und 180€ für Abschlüsse vor 2019.
Das würde in Zahlen bedeuten
E6 - 4 zu E7 5 100 garantie
E7 - 5 zu E8 5 100 garantie
E8 - 5 zu 9a 5 180 garantie
die e9a wird von 5 auf 6 eingestuft, da ich ja vorher nun in der 5 war.
Denkfehler oder rechtlich richtig?
Du wurdest von E6 Stufe 4 nach E9 Stufe 2 Höhergruppiert. Wieso willst du jetzt nach E9a Stufe 5 kommen? Du musst 2 Jahre in Stufe 2 sein um nach 9a3 zu kommen also zum 01.10.2020
Aber in Stufe 2 bin ich doch nur gelandet, weil der Garantiebeitrag 32,xx Euro war für die Höhergruppierung in die nächst höhere stufe, also e6 3 zu e7 3 e8 3 e9 2
nun sind doch die Garantiebeiträge um knapp 68€ gestiegen. Was in dem Fall zur E9a 5 führen würde.
Deswegen frage ich ja, ob ich einen Denkfehler habe.
Grundlage:
Nachdem die Garantiebeträge bei Höhergruppierungen nach § 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L deutlich erhöht werden und sie nunmehr ab dem 1. Januar 2019 100 Euro (EG 2 bis 8 ) bzw. 180 Euro (EG 9a bis 15) betragen, war zunächst offen, ob diese erhöhten Garantiebeträge auch auf die Fälle anzuwenden sind, in denen die Höhergruppierung bereits vor dem 1. Januar 2019 erfolgt ist. Hier konnte nachjustiert und die Verständigung erzielt werden, dass auch in diesen Fällen die bisherigen Garantiebeträge (32,08 Euro bzw. 64,13 Euro) auf 100 Euro bzw. 180 Euro anzuheben sind.
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Ja. Gleich zwei.
1. Der Garantiebetrag wird erst am Ende einer Kette angesetzt, nicht in jedem Zwischenschritt.
2. Die Erhöhung trifft nur die, die einen Garantiebetrag HATTEN. Es wird kein neuer Anspruch generiert.
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Was genau hast Du an
Die Garantiebeträge sind für die Stufenzuordnung unbeachtlich. Sie werden anstelle des Höhergruppierungsgewinns gezahlt, wenn dieser kleiner als der Garantiebetrag, welcher auf die Höhe eines Höhergruppierungsgewinns bei stufengleicher Höhergruppierung gedeckelt ist, ist.
nicht verstanden?
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Nach Tabelle 2018:
E6 Stufe 4 = 2863,01€
E9 Stufe 2 = 3029,67 €
Gewinn = 166,66 €
Daher gab es bisher kein Anspruch auf einen Garantiebetrag. Und wenn ein Anspruch da wäre würdest Du statt der 166,66€ die 180€ bekommen.
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Wie soll man denn das verstehen?
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9 mit einer besonderen Stufenlaufzeit in der Stufe 3 von sieben Jahren (ehemalige Arbeitertätigkeiten) werden in die Entgeltgruppe 9a übergeleitet. Sie werden dabei nach einer Zuordnungstabelle einer Stufe und innerhalb dieser Stufe dem Jahr der Stufenlaufzeit unter Mitnahme der Restzeit bis zum Erreichen der nächsten Stufe zugeordnet. Dabei ist zu beachten, dass diese Beschäftigten bei der Stufenfindung so zu behandeln sind, als hätte die Entgeltgruppe 9a von Beginn des Arbeitsverhältnisses an gegolten. Ferner erhalten Beschäftigte, die in die Entgeltgruppe 9a Stufe 3 übergeleitet werden, bis zur Zuordnung zur Stufe 4 das Entgelt der Stufe 4, um Verluste durch die Überleitung auszuschließen.
Sollen jetz auch noch Zeiten vor dem TV-L angerechnet werden...
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Das ist so zu verstehen, daß man bei Verdi nicht in der Lage ist, simple Sachverhalte in deutscher Sprache auszudrücken.
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Das ist so zu verstehen, daß man bei Verdi nicht in der Lage ist, simple Sachverhalte in deutscher Sprache auszudrücken.
Also ist für die Überleitung EG 9 mit verlängerten Stufenlaufzeit, die Zeit zugrunde zu legen, die am 31.12.18 erreicht war.
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Es wird ein individueller Verlauf in der E9a nachgezeichnet, der das Überleitungsergebnis bestimmt.
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Was ist jetzt eigentlich mit dem Weihnachtsgeld ab 2022? Betrifft ja eigentlich alle...
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Das ist so zu verstehen, daß man bei Verdi nicht in der Lage ist, simple Sachverhalte in deutscher Sprache auszudrücken.
Also ist für die Überleitung EG 9 mit verlängerten Stufenlaufzeit, die Zeit zugrunde zu legen, die am 31.12.18 erreicht war.
Der obige Satz müsste wohl heißen:
als hätte die Entgeltgruppe 9a von Beginn der Eingruppierung in E9 an gegolten
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Was ist jetzt eigentlich mit dem Weihnachtsgeld ab 2022? Betrifft ja eigentlich alle...
Welches Weihnachtsgeld ? * duck weg*
Die Regelung der JSZ ab 2022 ist nicht Teil des Tarifvertrages.
Genauso wissen wir nicht, was mit dem Oktobergehalt 2022 ist.
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Das ist so zu verstehen, daß man bei Verdi nicht in der Lage ist, simple Sachverhalte in deutscher Sprache auszudrücken.
Also ist für die Überleitung EG 9 mit verlängerten Stufenlaufzeit, die Zeit zugrunde zu legen, die am 31.12.18 erreicht war.
Der obige Satz müsste wohl heißen:
als hätte die Entgeltgruppe 9a von Beginn der Eingruppierung in E9 an gegolten
Auch das ist falsch. In E9 konnte locker flockig zwischen der E9 mit und ohne verlängerte Stufenlaufzeiten hin- und hergewechselt werden, ohne daß es sich um eine Höher-/Herabgruppierung mit den Wirkungen auf die Stufenlaufzeit handelte. Ich denke nicht, daß vereinbart wurde, dafür einen alternativen Verlauf seit 2006 nachzubilden.
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Das ist so zu verstehen, daß man bei Verdi nicht in der Lage ist, simple Sachverhalte in deutscher Sprache auszudrücken.
Also ist für die Überleitung EG 9 mit verlängerten Stufenlaufzeit, die Zeit zugrunde zu legen, die am 31.12.18 erreicht war.
Der obige Satz müsste wohl heißen:
als hätte die Entgeltgruppe 9a von Beginn der Eingruppierung in E9 an gegolten
Auch das ist falsch. In E9 konnte locker flockig zwischen der E9 mit und ohne verlängerte Stufenlaufzeiten hin- und hergewechselt werden, ohne daß es sich um eine Höher-/Herabgruppierung mit den Wirkungen auf die Stufenlaufzeit handelte. Ich denke nicht, daß vereinbart wurde, dafür einen alternativen Verlauf seit 2006 nachzubilden.
Alles klar! Jetzt hab ich es verstanden!!
Danke!!
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Was ist jetzt eigentlich mit dem Weihnachtsgeld ab 2022? Betrifft ja eigentlich alle...
Welches Weihnachtsgeld ? * duck weg*
Die Regelung der JSZ ab 2022 ist nicht Teil des Tarifvertrages.
Genauso wissen wir nicht, was mit dem Oktobergehalt 2022 ist.
Meine Frage ist, "normalisieren" sich die Prozentwerte wieder automatisch wenn bei den nächsten Verhandlungen nichts gegenteiliges beschlossen wird.
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Das kommt ganz darauf an, wie die Absenkung konkret im Tarifvertrag ausgestaltet ist.
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Nun ist die Info von Verdi auch als Download verfügbar:
https://bund-laender-nrw.verdi.de/++file++5d47dbde599bfb4aabc6ee18/download/TS%2006%202019%20Redaktionsgespr%C3%A4che%20mit%20der%20TdL%20abgeschlossen.cleaned.pdf
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Was ist jetzt eigentlich mit dem Weihnachtsgeld ab 2022? Betrifft ja eigentlich alle...
Welches Weihnachtsgeld ? * duck weg*
Die Regelung der JSZ ab 2022 ist nicht Teil des Tarifvertrages.
Genauso wissen wir nicht, was mit dem Oktobergehalt 2022 ist.
Da in der Tarifeinigung auch 2022 "eingefroren" wurde, es aber wegen der davor noch zu erwartenden Lohnrunde nicht genug Informationen zur Berechnung für 2022 gibt, wird es wahlweise im Text oder in einer PE eine Regelung geben, die sicherstellt, dass die Tarifvertragsparteien auch 2022 noch absenken. (Verpflichtungsermächtigung quasi). Oktober 2021 sowie JSZ 2023 sind dagegen tatsächlich Glaskugel.
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Hey
Wie stets denn jetzt um die Lehrkräfte bzw. pädagogischen Unterrichtshilfen, welche wie ich in der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten eingruppiert wurden. Laut dem Bericht vom DBB vom 1.08.19 gibt es noch keine Einigung? Oder ist das jetzt auch vom Tisch?
Zitat:
Die Redaktionsgespräche zwischen dem dbb, der GEW und der TdL bezüglich der erforderlichen Änderungen für die Lehrkräfte nach den Regelungen des TV EntgO-L stehen aktuell noch aus. Auch hierüber werden wir berichten.
Unterschrieben wird erst alles Ende August sein. Soviel habe ich kapiert!
Mein Fall:
Ich wurde am 1.09.2016 als pädagogische Unterrichtshilfe in der Stufe 2 der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten (kleine E 9, ohne Stufen 5 und 6) Fallgruppe 4 EntgO-L aus der E8 heraus höhergruppiert.
Werde ich jetzt in die E9a Stufe 3 oder Stufe 2 übergeleitet?
Ich verstehe es so, dass die zurückgelegten Jahre anerkannt werden?
Nach einem heutigen Telefonat mit meiner Sachbearbeiterin, steige ich angeblich erst in 2 Jahren in die E9 (3).
Das wäre nach dem Regularium: (5 Jahre in Stufe 2 ...), was stimmt denn jetzt?
Hinzu kommt noch, dass ich im August 2020 die Zusatzausbildung zur PU abschließe und angeblich die Höhergruppierung in die dann E9b beantragen kann, falls das überhaupt noch gilt, jemals galt?
Hierzu finde ich nämlich jedenfalls keinen Fall in der TV-L Entgeltordnung, welcher auf Berlin zutreffen würde.
Abschluss als staatl. anerkannter Erzieher ist vorhanden.
Die Zusatzausbildung wurde gestartet, um die langen Stufenlaufzeiten “los zu bekommen”, welche es jetzt ohnehin nicht mehr gibt. Natürlich auch zur Horizonterweiterung!
Danke für eure Unterstützung, ich habe den Überblick glaube total verloren, vllt schafft es jemand mir etwas Licht ins dunkle zu bringen.
Danke
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Hallo
ich bin etwas schwer von Kapee.....
Wenn jetzt jemand zum 1.12.2015 von der E8 in die E9/3 (klein) höhergruppiert wurde, also heuer am 1.12.2019 das 4. Jahr vollendet, erhöht sich ab dem nächsten Monat das Brutto oder?? Laut der neuen Tabelle - ich möchte nur auf Nummer sicher gehen, ob ich das kapiert habe ....
Bitte nicht steinigen. Ich bin öD Neuling.
Lg zapuntel
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Ja.
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Hallo,
muss auch nochmal eine Verständnisfrage stellen:
Habe z. 1.12.16 in der kleinen E9 in Stufe 1 angefangen. zum 1.12.2017 bin ich in Stufe 2 gekommen.
D.h. z. 1.12.2019 komme ich dann regulär in Stufe 3?
Danke und Gruß aus Berlin
Pombeer
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Ja, das ist so.
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2017 gab es noch keine E9a.
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Ich schrieb ja auch die heutige E9a.
Aber steht mir jetzt noch ein höherer Garantiebetrag zu? Ich kam aus der E8 4 2017, durch die Überleitung bin ich jetzt E9a 4 wenn ich das richtig verstanden habe.
2019 E8 4 - 3177,31 €
E9a 4 - 3272,55 €
Differenz 95,24 €
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Nein, schriebst Du nicht. Einen Beitrag zu löschen, wenn bereits darauf geantwortet wurde, zeugt von einem miserablen Charakter. Hilf Dir selbst!
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Er wurde bereits gelöscht bevor du geantwortet hast da sich ein Denkfehler eingeschlichen hat. Und was ist das bitte für eine Art und Weise?!? Ein freundliches Miteinander wäre wohl angebrachter.
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Eben, was ist das Löschen von Beiträgen für eine Art und Weise?
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@Steva:
Wenn ich es richtig verstanden habe, steht Dir der Garantiebetrag nicht zu.
Der Garantiebetrag wird angewandt, wenn man höhergruppiert wird.
Da du aber von der E8, Stufe 4 in die E9a, Stufe übergeleitet wirst, kommt der Garantiebetrag nicht zum Tragen.
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Hallo zusammen.
Mir schwirrt der Kopf vor lauter Besonderheiten in dieser Thematik, daher hoffe ich jemand mit Durchblick kann mir hier kurz helfen:
Ich wurde zum 01.01.2015 in die E9K Stufe 3 eingruppiert. Stichtag für die jetzt anstehende Überleitung in die E9a ist der 31.12.2018, es zählen angefangene Jahr in der Stufe, was in meinem Fall ja 4 Jahre wären. Sehe ich es also richtig, das mir genau ein Tag in Stufe 3 fehlt, um den großen Sprung in die E9a/5 zu bekommen?
Davon ausgehend das ich tatsächlich in der E9a/4 lande, hätte ich laut Tarifrechner einen Auszahlungsbetrag von 2014€. Aktuell erhalte ich in E9k/3 nach der aktuellen Tarifeinigung ein Entgelt von 2016€. Damit würde ich mich ja theoretisch schlechter stellen. Oder hab ich da irgendwo einen Denkfehler?
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Die unterjährige Stufenlaufzeit wird mitgenommen.
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@Steva:
Wenn ich es richtig verstanden habe, steht Dir der Garantiebetrag nicht zu.
Der Garantiebetrag wird angewandt, wenn man höhergruppiert wird.
Da du aber von der E8, Stufe 4 in die E9a, Stufe übergeleitet wirst, kommt der Garantiebetrag nicht zum Tragen.
Danke für die Antwort
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Davon ausgehend das ich tatsächlich in der E9a/4 lande, hätte ich laut Tarifrechner einen Auszahlungsbetrag von 2014€. Aktuell erhalte ich in E9k/3 nach der aktuellen Tarifeinigung ein Entgelt von 2016€. Damit würde ich mich ja theoretisch schlechter stellen. Oder hab ich da irgendwo einen Denkfehler?
Da sind doch sicher ein paar falsche Zahlen angegeben, oder verstehe ich jetzt was falsch?
@ Chrille1507 ... und seit wann wird denn jemand von der E8 in die E9a übergeleitet, da herrscht aber glaube ich ein großes Durcheinander und das bedarf erstmal der Klärung!
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Ich glaube Chrille hat mich schon verstanden. Ich war in der E8 4 und wurde in die E9k Stufe 3 höhergruppiert und jetzt in die E9a 4 übergeleitet.
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@Flatlinersholger:
Die Frage hatte ich mir auch gestellt, wollte aber keine weitere Baustelle aufreißen sondern die Frage (so gut ich kann) beantworten.
Edit:
Jetzt kam noch die Antwort von @Steva dazu.
Wo kommt denn jetzt die Höhergruppierung nach E9k, Stufe 3 her?
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@Flatlinersholger:
Die Frage hatte ich mir auch gestellt, wollte aber keine weitere Baustelle aufreißen sondern die Frage (so gut ich kann) beantworten.
Edit:
Jetzt kam noch die Antwort von @Steva dazu.
Wo kommt denn jetzt die Höhergruppierung nach E9k, Stufe 3 her?
[/
Na 2017 von E8 4 in die E9 k 3, Überleitung jetzt ergibt dann die E9a 4.
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Wenn ich das richtig Verstanden habe bist Du 2017 von
E8/4= 3006,65€ nach E9/3 3099,71€ Höhergruppiert worden. Das macht ein Gewinn von 93,06€ daher wirst Du bisher kein Garantiebetrag bekommen haben bzw. hast daher keinen Anspruch.
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Ich glaub so ganz isses nicht angekommen... sorry
Wenn jetzt jemand zum 1.12.2015 von der E8 in die E9/3 (klein) höhergruppiert wurde, also heuer am 1.12.2019 das 4. Jahr vollendet, erhöht sich ab dem nächsten Monat (also Ende des Jahres mit der Dezemberzahlung) das Brutto oder?? Laut der neuen Tabelle ...
Derjenige käme lt der Tabelle ab Ende des Jahres in die neue e9/5 ????
Kann das sein?
Er hat jetzt brutto 3272,55 ist also e9/4.....
Dann wären es ja 3667..... ich kanns fast ned glauben, dass wir mal glück hätten....
Sorry ....
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Nein.
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Jetzt kenn ich mich garnimmer aus.....
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Warum?
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Der Stufenaufstieg findet natürlich am 01.12.19 statt. Wie kommt man auf „Ende des Jahres“?
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Die Auszahlung erfolgt Ende Dezember. Also in dem Fall Ende des Jahres 2019. Am 30.12.
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Irgendwo hab ich einen Denkhaken
Auf seinem letzten Gehaltsbescheid (7/19) steht zwar E9/3 , das Gehalt entspricht 3272,xx Eur, also dem, was bei der E4 drinsteht.
Er ist seit 12/15 in der E9/3 eingruppiert. Wie lange muss er dort verweilen, lt. der neuen Regelung, um in die neue Stufe zu gelangen. Weil ja die zurückgelegten Zeiten mitgerechnet werden, wenn ich das so richtig verstanden hab.
Scheinbar hab ich die neue Tabelle falsch verstanden. Ich hab ganz links geguckt, wo 2018 E9/3 steht und das damalige Grhalt auch richtig angegeben ist. Dann in einer Reihe daneben, was für 2019 angegeben ist, da steht E9/4 - 4. Jahr. Mit eben jenen 3273,xx Eur, die er auch bezahlt bekommt.
Aber ab dem 5. Jahr hab ich mich wohl verlesen mit drm Sprung?
E 9 Stufe 3, 4. Jahr 3.172,55E 9a Stufe 4, 4. Jahr 3.272,55 (+3,15% = 100 €)
E 9 Stufe 3, 5. Jahr 3.172,55E 9a Stufe 5, 1. Jahr 3.667,36
Mit Ende des Jahres meinte ich die Zahlung vom Dezember, die ja eben Ende des Jahres (30.12.) erfolgt. Sorry wenn ich mich mißverständlich ausdrücke.
Sorry für die Kompliziertheit. Würd es gern verstehn.
Da isses bei mir einfacher. E6, 100 Eur brutto mehr und gut isses...
Lg zapuntel.
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Ich sehe nicht, inwiefern diese Äußerung
Derjenige käme lt der Tabelle ab Ende des Jahres in die neue e9/5 ????
auf die Zahlung des Entgelts abstellen würde.
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Was an
Der Stufenaufstieg findet natürlich am 01.12.19 statt. Wie kommt man auf „Ende des Jahres“?
war denn jetzt unverständlich?
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Ok. Dann isser also ab Dezember doch in E9/ 5??
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Was heißt denn hier „doch“? Nur Du hast „Ende des Jahres“ behauptet.
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Ach mensch, ich hab mit Ende des Jahres doch nur die Auszahlung gemeint. Stimmt es nun, oder nicht.
Ich möchte doch nur eine normale Antwort :-\
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Ja, ab dem 01.12.19.
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Ach mensch, ich hab mit Ende des Jahres doch nur die Auszahlung gemeint. Stimmt es nun, oder nicht.
Ich möchte doch nur eine normale Antwort :-\
Sag ich doch. Macht Euch nicht das Leben so schwer 😉
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Na dankeschön. Das wird jemanden freuen. Schönen Abend noch ;D
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Könnte jetzt was schreiben, lasse es aber!
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Hallo spid,
Was meinst Du damit? Stimmte die Aussage mit 1.12.19 nicht?
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Welche Aussage? Meine?
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2017 gab es noch keine E9a.
Die hier....;)
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Wie meinen?
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Wie meinen?
Ist unter Miene Frage #222
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Das bezieht sich auf den Beitrag von @Steva, den dieses **** nachträglich gelöscht hat - siehe auch die sich anschließende Diskussion.
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Oh sorry.
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Dann bin ich ja mal gespannt wann die Berliner Verwaltungen und Personalabteilungen das umsetzen!
Ich habe da so meine Zweifel ob die Personalabteilungen das z.B. mit der EG9 fehlerfrei umsetzen...... 8) :o 8)
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Es besteht derzeit ja noch kein Anlaß, etwas umzusetzen.
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Dann bin ich ja mal gespannt wann die Berliner Verwaltungen und Personalabteilungen das umsetzen!
Ich habe da so meine Zweifel ob die Personalabteilungen das z.B. mit der EG9 fehlerfrei umsetzen...... 8) :o 8)
Erst einmal müssen die Verträge unterzeichnet werden. Ich denke das es zügig umgesetzt wird. Wenn es gut läuft im Seprember.
Bei uns läuft das nicht über die einzelnen Personalstellen, sonder zentral vom Landesamt für Bezüge.
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Die waren sogar schon irgendwo verlinkt, einfach den Filenamen ändern:
http://dokumente.dbb.de/dokumente/geschaeftsbereich_tarif/2019/E_Mail_11_Anlage_1.pdf
http://dokumente.dbb.de/dokumente/geschaeftsbereich_tarif/2019/E_Mail_11_Anlage_2.pdf
http://dokumente.dbb.de/dokumente/geschaeftsbereich_tarif/2019/E_Mail_11_Anlage_3.pdf
Vielleicht hat das schon jemand gefragt, aber warum gibt es in der Anlage 3 "Jahressonderzahlung 2018 bis 2021"
keine EG 9a??
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weil hier der Grundsatz Sorgfalt vor Geschwindigkeit missachtet wurde.
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Hallo, ich habe auch mal eine Frage, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
Ich habe zum 01.01.2019 eine Höhergruppierung von E8 Stufe 4 in E9 Stufe 3 (Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen
5 und 6) bekommen.
Nun natürlich meine Frage, wie werde ich ich in die E9a übergeleitet? So wie ich die Tabellen (https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html) verstehe, trifft auf mich die erste Tabelle (Angestelltenbereich)zu.
E 9 Stufe 3, 1. Jahr 3.172,55 -> E 9a Stufe 4, 1. Jahr 3.272,55
Demnach müsste ich nu in E9a Stufe 4 übergeleitet werden. Richtig?
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Nein, Du wirst überhaupt nicht übergeleitet, weil Du am 31.12.2018 nicht in der E9 warst. Du wirst am 01.01.19 in E9a Stufe 3 höhergruppiert worden sein.
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Nein, Du wirst überhaupt nicht übergeleitet, weil Du am 31.12.2018 nicht in der E9 warst. Du wirst am 01.01.19 in E9a Stufe 3 höhergruppiert worden sein.
Danke für die schnelle Antwort. Ich habe gerade nochmal nachgeschaut. In meinem Änderungsvertrag steht, dass ich rückwirkend zum 01.02.2019 in E9 eingruppiert werde. (zu dem Zeitpunkt gab es ja die E9a noch gar nicht). Seit dem bekomme ich ja auch das Gehalt von E9 Stufe3.
Auf meiner Abrechnung von August habe ich ein Brutto von 3272,55€ (entspricht E9a Stf 3 + 95,24 Garantiebetrag). Also komme ich ja sogar auf das Brutto von E9a Stf 4.
Allerdings muss ich ja nun 7 Jahre (3 Jahre in Stf3 + 4 Jahre Stf4) warten, bis ich dann mehr als 3272,55€ bekomme. Oder bekomme ich den Garantiebetrag dann auch nach dem Stufenanstieg zu E9a Stf 4 weiterhin??
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Zutreffend ist, daß es die E9a zum Zeitpunkt der Höhergruppierung nicht gab, jedoch nach dem Tarifabschluß gegeben haben wird. Mithin wird die Höhergruppierung durch die Änderung des Tarifvertrages in E9a/3 erfolgt sein. Da der Höhergruppierungsgewinn geringer als der auf eine stufengleiche Höhergruppierung gedeckelte Garantiebetrag ist, wird anstelle des Höhergruppierungsgewinns der Garantiebetrag gezahlt, also E8/4 plus Garantiebetrag, und zwar für die Dauer der Stufenlaufzeit in E9a/3. Zutreffend ist auch, daß Du erst in 7 Jahren (Tariferhöhungen einmal ausgenommen) mehr Entgelt bekommen wirst. Bei der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten wären es allerdings 9 Jahre gewesen.
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Die Abschlüsse halte ich für sehr gelungen. Seit über einem Jahrzehnt orientiere ich mich an den Abschlüssen in der TV-L.
Als Dipl-Ing FH Verfahrenstechnik arbeite ich in einer Zeitarbeitsfirma in der Chemieindustrie. Dabei entspricht mein Gehalt der Entgeltgruppe 14 Stufe 5, wobei ich leider bundesweit eingesetzt werden kann.
Ihre Gehälter sind gut bis sehr gut. Ihre Kritik an den Abschlüssen halte ich für übertrieben.
Folgendes Ranking:
TV Bund, TV-V, Chemie-/Metalltarif: Sehr gut.
TV-L: Gut.
BAP/iGZ Zeitarbeit: Schlecht.
Gruß
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Ein Ingenieur mit entsprechender Tätigkeit ist aber in E10 eingruppiert und nicht in E14.
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Und ein Dipl-Ing Verfahrenstechnik mit wissenschaftlichen Hochschulstudium erhält in der Regel "nur" E13.
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Nur dann, wenn auch eine entsprechende Tätigkeit gegeben ist.
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Ja, die Einwände sind mir bekannt.
Ich weiß nicht, ob ich nächstes Jahr noch den Job habe. Sie können bis zu 20-30 Jahre im voraus planen.
Ich muss mir meine Gehaltserhöhung durch Arbeitgeberwechsel "erkämpfen", da ich mich an ihre (hohen) Gehaltserhöhungen orientiere.
Sie bekommen automatisch eine Gehaltserhöhung.
Mein Arbeitsort ist "bundesweit".
Ihr Arbeitsort hat wenigstens einen Namen einer Stadt.
Sie klagen auf hohem Niveau oder besser gesagt, Sie erkaufen sich den "sicheren" Arbeitsplatz durch etwas niedriges Gehalt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Bundesland in die "Insolvenz" geht.
Auch Sie können bei Vorstellungsgesprächen mit Ihrem Arbeitgeber über das Gehalt/Einstufung verhandeln.
Ihre Abschlüsse sind top.
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Ist das so? Der Chemietarif hat für solche Tätigkeiten, die in TV-L/TV-H/TVÖD der E14 entsprechen, keine Tätigkeitsmerkmale hinterlegt. Es handelt sich also um AT-Beschäftigte, deren Gehalt sich mithin deutlich von der der E13 des Chemietarifs - der höchsten Entgeltgruppe dieses Tarifwerks - abhebt. Dieses liegt bei einer der Stufe 4 TV-L entsprechenden Erfahrung bei ca. 6300€ - und somit bereits erheblich über dem Tabellenentgelt der E14/4 des TV-L.
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Alles richtig, was Sie sagen.
Mit FH Abschluss (zumindest) Diplom ist max. E13 (Chemietarif) möglich. Für Master Abschluss (Uni/FH) entweder E13 (37,5 Std./Woche) oder AT.
Die geringste Stufe im AT steht aber schlechter als E13 dar, da die Arbeitszeit dann keine große Rolle spielt.
(Bei mir gilt der Zeitarbeitstarif, daher kann ich mir aufgrund der Branche höhere Gehälter erlauben. Als Architekt wäre die freie Wirtschaft nichts für mich.)
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Nein, der Chemietarif hat schlicht keine Tätigkeitsmerkmale für TB mit dem, was in den Tarifwerken des öD als wissenschaftlicher Hochschulabschluß normiert ist, hinterlegt. TB mit entsprechender Tätigkeit sind mithin AT. Solche TB müssen ein deutlich höheres Entgelt erzielen als das Tabellenentgelt der Chemie-E13, der sog. Tarifabstand muß gewahrt bleiben. Ist das nicht der Fall, darf nur zugunsten des AN vom Tarifvertrag abgewichen werden.
Die Tätigkeitsmerkmale der Chemie-E13 liegen irgendwo zwischen der TV-L/TVÖD E11 und E12 bzw. etwas unterhalb der TV-V E10, das wäre also zu vergleichen. Nehmen wir einfach mal das Mittel zwischen E11/4 und E12/4 bzw. E10 im TV-V und die analogen Chemie-E13-Stufe, so kommen wir
im TV-L auf 4518€ und somit 1800€ weniger,
im TVÖD auf 4684€ und somit 1600€ weniger,
im TV-V auf 4869 und somit 1400€ weniger
als im Chemie-Tarif. Das sind also so um die 72-77% des Chemietarifs. Und das ist also gut?Zu dem Ergebnis kommt man nur, wenn man abstruse Werte - wie die E14 für nicht näher qualifizierte Ingenieurstätigkeiten - heranzieht.
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Ja, die Einwände sind mir bekannt.
Zunächst einmal: Wer sich im öD oder in der pW über sein Einkommen beklagt, der sollte sich nach einen anderen AG umsehen.
Ich weiß nicht, ob ich nächstes Jahr noch den Job habe. Sie können bis zu 20-30 Jahre im voraus planen.
Ich weiß auch nicht, ob meine Arbeitsplatz nicht wegrationalisiert wird, bzw. oder politisch nicht mehr gewollt ist.
Ich muss mir meine Gehaltserhöhung durch Arbeitgeberwechsel "erkämpfen", da ich mich an ihre (hohen) Gehaltserhöhungen orientiere.
Sie bekommen automatisch eine Gehaltserhöhung.
Nun, ich kenne sehr viele in der pW die bekommen ebenfalls automatisch (ohne Zuhilfenahme von AG Wechsel oder Gewerkschaften) automatisch eine Gehaltserhöhung. Die anderen müssen halt alle Jahre wieder den Chef daran erinnern.
Ich kenne niemanden der nicht Reallohn Zuwächse in den letzten 20 Jahren hatte.
Mein Arbeitsort ist "bundesweit".
Meiner Landesweit mit bundesweiten Tätigkeiten
Ihr Arbeitsort hat wenigstens einen Namen einer Stadt.
Nein hat er nicht.
Sie klagen auf hohem Niveau oder besser gesagt, Sie erkaufen sich den "sicheren" Arbeitsplatz durch etwas niedriges Gehalt.
Ja, falls man klagt (s.o.)
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Bundesland in die "Insolvenz" geht.
Was hilft mir das? Man kann einen trotzdem in die Pampa versetzen (auch wenn man einen Arbeitsort im Vertrag hat) oder nicht artgerechte Arbeiten anbieten, wenn die ursprüngliche Dienststelle (Arbeitsstelle) aufgelöst oder umstrukturiert wird.
Auch Sie können bei Vorstellungsgesprächen mit Ihrem Arbeitgeber über das Gehalt/Einstufung verhandeln.
Ja, aber die depperten Personaler wollen das nicht.
Ihre Abschlüsse sind top.
Nein. Nicht bzgl. der Zukunftsfähigkeit des öDs.
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Warum wird eigentlich mit so einem Troll diskutiert? Was hat er in einem Forum für den öff. Dienst verloren?
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-Warum wird eigentlich mit so einem Troll diskutiert? Was hat er in einem Forum für den öff. Dienst verloren?-
OK, "der Troll" ist jetzt weg. Ihre Abschlüsse sind miserabel und Sie leiden sehr stark darunter. Viel Glück in Ihren "heilen Welt".
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Mal zurück zum Thema.
Kann man die Hoffnung haben das bis Ende September, endlich die Änderungsverträge öffentlich werden???
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Warum wird eigentlich mit so einem Troll diskutiert? Was hat er in einem Forum für den öff. Dienst verloren?
Wieso denn Troll?
Ist doch gut, auch mal eine Meinung von jemanden außerhalb des öffentlichen Dienstes zu hören. Vielleicht kommt man dann auch mal aus seiner Blase heraus.
Ich finde es kann auch nie Schaden, wenn man sich mal die Argumente von jemanden mit einer anderen Meinung anhört. Im besten Falle lernen sogar beide Seiten voneinander.
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Kann man die Hoffnung haben das bis Ende September, endlich die Änderungsverträge öffentlich werden???
Selbstverständlich kannst du die Hoffnung haben!
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Ich soll mir von jemanden, der ca. 35-40% mehr verdient als im Öffentlichen Dienst (bei ungefähr gleichen Tätigkeitsmerkmalen) und dazu noch eine 37,5h Woche hat, erzählen lassen, dass ich mich nicht beschweren soll und alles super ist?
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Ich soll mir von jemanden, der ca. 35-40% mehr verdient als im Öffentlichen Dienst (bei ungefähr gleichen Tätigkeitsmerkmalen) und dazu noch eine 37,5h Woche hat, erzählen lassen, dass ich mich nicht beschweren soll und alles super ist?
Es müssen wohl die sonstigen Qualitäten des öD sein, die dich hier halten. Ansonsten wärst du doch bei solch eklatanten materiellen Unterschieden längst nicht mehr hier ...
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...der Typ ist für die Öffentlichkeitsarbeit der TG TV-L unterwegs... ;D ;D ;D
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Es müssen wohl die sonstigen Qualitäten des öD sein, die dich hier halten.
...oder die eigenen... 8)
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Ich soll mir von jemanden, der ca. 35-40% mehr verdient als im Öffentlichen Dienst (bei ungefähr gleichen Tätigkeitsmerkmalen) und dazu noch eine 37,5h Woche hat, erzählen lassen, dass ich mich nicht beschweren soll und alles super ist?
Nein das musst du natürlich nicht. Du könntest ja argumentativ, wie andere hier auch, auf seine Aussagen eingehen. Du könntest es aber auch einfach ignorieren und dir deinen Teil denken.
Oder du wählst deinen Weg. Das ist aber, meiner Meinung nach, der schlechteste.
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Warum wird eigentlich mit so einem Troll diskutiert? Was hat er in einem Forum für den öff. Dienst verloren?
Wieso denn Troll?
Ist doch gut, auch mal eine Meinung von jemanden außerhalb des öffentlichen Dienstes zu hören. Vielleicht kommt man dann auch mal aus seiner Blase heraus.
Ich finde es kann auch nie Schaden, wenn man sich mal die Argumente von jemanden mit einer anderen Meinung anhört. Im besten Falle lernen sogar beide Seiten voneinander.
+1
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Ich soll mir von jemanden, der ca. 35-40% mehr verdient als im Öffentlichen Dienst (bei ungefähr gleichen Tätigkeitsmerkmalen) und dazu noch eine 37,5h Woche hat, erzählen lassen, dass ich mich nicht beschweren soll und alles super ist?
Ja, siehe unten!
Ich soll mir von jemanden, der ca. 35-40% mehr verdient als im Öffentlichen Dienst (bei ungefähr gleichen Tätigkeitsmerkmalen) und dazu noch eine 37,5h Woche hat, erzählen lassen, dass ich mich nicht beschweren soll und alles super ist?
Nein das musst du natürlich nicht. Du könntest ja argumentativ, wie andere hier auch, auf seine Aussagen eingehen. Du könntest es aber auch einfach ignorieren und dir deinen Teil denken.
Oder du wählst deinen Weg. Das ist aber, meiner Meinung nach, der schlechteste.
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Mal zurück zum Thema.
Kann man die Hoffnung haben das bis Ende September, endlich die Änderungsverträge öffentlich werden???
ich habe alle Hoffnung inzwischen verloren. Unfassbar wie lange so etwas dauern kann!
Aber vielleicht erwartet man auch einfach zu viel oder ist zu ungeduldig.
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„Ihr, die ihr hier eintretet, lasst alle Hoffnung fahren“... steht das nicht mehr als Wasserzeichen im Arbeitsvertrag ? :D
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Es bleibt wie immer spannend ... 8)
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Ja. Nach den Redaktionsgesprächen und dem Unterschriftenverfahren folgt dann noch das Unterschriftenverifikationsverfahren, das Übergabeverfahren und das Berechnungsverfahren...
Währenddessen wäre ich auch so in eine neue Stufe gekommen... ;D
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Moin,
da kann man ja nur froh sein, dass die Laufzeit so lange ist. Bei 12 Monaten hätten wir
bestimmt das totale Chaos ;) ;D.
Viele Grüße wünscht der
Micha
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Warum wird eigentlich mit so einem Troll diskutiert? Was hat er in einem Forum für den öff. Dienst verloren?
Wieso denn Troll?
Ist doch gut, auch mal eine Meinung von jemanden außerhalb des öffentlichen Dienstes zu hören. Vielleicht kommt man dann auch mal aus seiner Blase heraus.
Ich finde es kann auch nie Schaden, wenn man sich mal die Argumente von jemanden mit einer anderen Meinung anhört. Im besten Falle lernen sogar beide Seiten voneinander.
+1
Eine andere Meinung anhören ist nie verkehrt, andere Argumente sogar noch viel besser, aber die Arroganz in den Aussagen braucht man dann deshalb doch nicht überlesen: (grob zusammengefasst) ihr verdient zwar wesentlich weniger, arbeitet dafür ja auch nix. Und dafür ist der Abschluss doch noch wahnsinnig gut. Schaut doch mich tolle Type an! Ich brauch keine Ahnung haben und trotzdem kann ich euch sagen, wos lang geht
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Da seht ihr es mal wieder:
Auf den ersten Blick erscheinen 33 Monate Laufzeit als ein skandalöses Einknicken der Gewerkschaften vor den Interessen der TdL.
Doch nun entpuppt es sich als wohlerwogenes Instrument, um mit ruhiger Hand die schier unendlich komplizierte Materie zu ordnen und in trockene Tücher bringen zu können ... ;D 8) ;D 8)
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Da seht ihr es mal wieder:
Auf den ersten Blick erscheinen 33 Monate Laufzeit als ein skandalöses Einknicken der Gewerkschaften vor den Interessen der TdL.
Doch nun entpuppt es sich als wohlerwogenes Instrument, um mit ruhiger Hand die schier unendlich komplizierte Materie zu ordnen und in trockene Tücher bringen zu können ... ;D 8) ;D 8)
Inzwischen sind es ja nur noch 24 1/2 Monate Laufzeit ;-) 8 1/2 Monate sind schon verflogen :-)
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Da seht ihr es mal wieder:
Auf den ersten Blick erscheinen 33 Monate Laufzeit als ein skandalöses Einknicken der Gewerkschaften vor den Interessen der TdL.
Doch nun entpuppt es sich als wohlerwogenes Instrument, um mit ruhiger Hand die schier unendlich komplizierte Materie zu ordnen und in trockene Tücher bringen zu können ... ;D 8) ;D 8)
Inzwischen sind es ja nur noch 24 1/2 Monate Laufzeit ;-) 8 1/2 Monate sind schon verflogen :-)
Ja, verflogen im fröhlichen Wartestand ...
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Da seht ihr es mal wieder:
Auf den ersten Blick erscheinen 33 Monate Laufzeit als ein skandalöses Einknicken der Gewerkschaften vor den Interessen der TdL.
Doch nun entpuppt es sich als wohlerwogenes Instrument, um mit ruhiger Hand die schier unendlich komplizierte Materie zu ordnen und in trockene Tücher bringen zu können ... ;D 8) ;D 8)
Inzwischen sind es ja nur noch 24 1/2 Monate Laufzeit ;-) 8 1/2 Monate sind schon verflogen :-)
Und bald steht ja die Tarifrunde des TVÖD ins Haus. Bis dahin wirds wohl noch dauern. Da gibts dann zwei Schauplätze gleichzeitig 8)
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Es flüstert bei Verdi ...
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
hier mal wieder eine Wasserstandsmeldung. Die Änderungstarifverträge sind bei ver.di unterschrieben worden und in der letzten Woche an die TdL zur Unterschrift geschickt worden. Jetzt warten wir nur noch darauf, dass sie zurück kommen. Also dasitzen und warten natürlich nicht. Zu den Änderungstarifverträgen gibt es in bewährter Weise das TS-berichtet. Das ist derzeit in Arbeit. Sobald es fertig ist, werden wir es einstellen.
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Es flüstert bei Verdi ...
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
hier mal wieder eine Wasserstandsmeldung. Die Änderungstarifverträge sind bei ver.di unterschrieben worden und in der letzten Woche an die TdL zur Unterschrift geschickt worden. Jetzt warten wir nur noch darauf, dass sie zurück kommen. Also dasitzen und warten natürlich nicht. Zu den Änderungstarifverträgen gibt es in bewährter Weise das TS-berichtet. Das ist derzeit in Arbeit. Sobald es fertig ist, werden wir es einstellen.
Ist doch super !
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Auf der Seite https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/%C3%84TV_Nr_11_zum_TV-L_vom_02.03.2019.pdf ist der Änderungstarifvertrag Online
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Auf der Seite https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/%C3%84TV_Nr_11_zum_TV-L_vom_02.03.2019.pdf ist der Änderungstarifvertrag Online
Gott sei dank!!! Techniker der Fallgruppe 1 können zum 1.1.2020 in die 9b kommen!
Auf Seite 76 zu finden.
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Alles amtlich besiegelt :-)
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Auf der Seite https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/%C3%84TV_Nr_11_zum_TV-L_vom_02.03.2019.pdf ist der Änderungstarifvertrag Online
Gott sei dank!!! Techniker der Fallgruppe 1 können zum 1.1.2020 in die 9b kommen!
Auf Seite 76 zu finden.
Ja, das war sicher in den 3 Tagen im Winter mindestens 2,5 Tage lang Thema. :-D
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Auf der Seite https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/%C3%84TV_Nr_11_zum_TV-L_vom_02.03.2019.pdf ist der Änderungstarifvertrag Online
Gott sei dank!!! Techniker der Fallgruppe 1 können zum 1.1.2020 in die 9b kommen!
Auf Seite 76 zu finden.
Ja, das war sicher in den 3 Tagen im Winter mindestens 2,5 Tage lang Thema. :-D
Könnte jemand mal freundlicherweise mitteilen, wo die Überleitung in die 9a und 9b geregelt ist...
(Vordienstzeiten usw.)
Vielen Dank!
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[...]
Könnte jemand mal freundlicherweise mitteilen, wo die Überleitung in die 9a und 9b geregelt ist...
(Vordienstzeiten usw.)
Vielen Dank!
Laut meinem Verständnis im TVÜ-L in §29b und ggf. noch $29d
https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/B._TVUe-Laender__2011_/TV%C3%9C-L_i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._10__VT.pdf
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[...]
Könnte jemand mal freundlicherweise mitteilen, wo die Überleitung in die 9a und 9b geregelt ist...
(Vordienstzeiten usw.)
Vielen Dank!
Laut meinem Verständnis im TVÜ-L in §29b und ggf. noch $29d
https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/B._TVUe-Laender__2011_/TV%C3%9C-L_i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._10__VT.pdf
Danke!!
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Hallo,
ich verfolge schon seit Monaten die Diskussion der Überleitung der kleinen E9.
Irgendwie bin ich nun total verwirrt. Die Überleitungstabelle fand ich eigentlich sehr einfach zu deuten. Ich bin seit 01.01.2012 in der kleinen E9. Zum 31.12.2018 demzufolge in der E9 Stufe 3 mit 2 Jahren Rest. Laut der Überleitungstabelle E9 a Stufe 4 mit 2 Jahren Rest.
Wenn ich mir nun aber den § 29b (Überleitung aus der bisherigen Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a und 9b am 1. Januar 2019) anschaue, stelle ich mit Schrecken fest, ich bleibe in der E9a Stufe 3 mit Anrechnung der restlichen Jahre? Oder ist es doch so, dass die vergangen Jahre ab 01.01.2012 berücksichtigt werden? Von 2012 bis 2018 wären es ja 7 Jahre und somit dann doch E9a Stufe 4 und 2 Jahre Rest.
Ich habe noch eine weitere Frage:
Ich habe seit 2017 einen Antrag auf Verkürzung der Stufenlaufzeit zu laufen, bisher blieb er unbeantwortet, da die Voraussetzungen nicht vorlagen. Mir liegt zum 01.01.2019 eine Beurteilung mit 120% vor. Angenommen ich werde doch zum 01.01.2019 in die E9a Stufe 4 mit 2 Jahren Rest übergeleitet, würde mein Antrag auf Verkürzung ab 01.01.2019 gelten?
Vielen lieben Dank vorab. Leider bekommt man bei uns in der Geschäftsstelle keine Antwort, da denen die Änderung offiziell noch nicht vorliegt.
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Ich habe noch eine weitere Frage:
Ich habe seit 2017 einen Antrag auf Verkürzung der Stufenlaufzeit zu laufen, bisher blieb er unbeantwortet, da die Voraussetzungen nicht vorlagen. Mir liegt zum 01.01.2019 eine Beurteilung mit 120% vor. Angenommen ich werde doch zum 01.01.2019 in die E9a Stufe 4 mit 2 Jahren Rest übergeleitet, würde mein Antrag auf Verkürzung ab 01.01.2019 gelten?
Seit wann kann man das als Beschäftigter beantragen ;)? Eine Leistung die erheblich über dem Durchschnitt liegt wird doch vom Arbeitgeber festgestellt - dementsprechend sollte der Antrag vom Vorgesetzten ausgehen...der das Ganze dann natürlich entsprechend begründen sollte.
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Hallo.
Ich bin seit 6 Jahren in der Stufe 9k gewesen. Ich bin Serviceteam- und Gruppenleiter. In dem neuen Tarifvertrag steht drin, dass diese in die 9b kommen. In welche Stufe würde ich dann kommen?
Vielen Dank vor.
Es grüßt der
Micha
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an sigma5345
Es wurde vom Arbeitgeber angeregt. Nur leider gilt es erst ab Stufe 3 und auch erst dann, wenn die Hälfte der Stufenlaufzeit erreicht wurde. Wenn es bei mir die E9a Stufe 4 mit 2 Jahren Rest zum 01.01.19 werden würde, wäre die Voraussetzung erfüllt.
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Hallo,
ich verfolge schon seit Monaten die Diskussion der Überleitung der kleinen E9.
Irgendwie bin ich nun total verwirrt. Die Überleitungstabelle fand ich eigentlich sehr einfach zu deuten. Ich bin seit 01.01.2012 in der kleinen E9. Zum 31.12.2018 demzufolge in der E9 Stufe 3 mit 2 Jahren Rest. Laut der Überleitungstabelle E9 a Stufe 4 mit 2 Jahren Rest.
Wenn ich mir nun aber den § 29b (Überleitung aus der bisherigen Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a und 9b am 1. Januar 2019) anschaue, stelle ich mit Schrecken fest, ich bleibe in der E9a Stufe 3 mit Anrechnung der restlichen Jahre? Oder ist es doch so, dass die vergangen Jahre ab 01.01.2012 berücksichtigt werden? Von 2012 bis 2018 wären es ja 7 Jahre und somit dann doch E9a Stufe 4 und 2 Jahre Rest.
Ich habe noch eine weitere Frage:
Ich habe seit 2017 einen Antrag auf Verkürzung der Stufenlaufzeit zu laufen, bisher blieb er unbeantwortet, da die Voraussetzungen nicht vorlagen. Mir liegt zum 01.01.2019 eine Beurteilung mit 120% vor. Angenommen ich werde doch zum 01.01.2019 in die E9a Stufe 4 mit 2 Jahren Rest übergeleitet, würde mein Antrag auf Verkürzung ab 01.01.2019 gelten?
Vielen lieben Dank vorab. Leider bekommt man bei uns in der Geschäftsstelle keine Antwort, da denen die Änderung offiziell noch nicht vorliegt.
wie lange bist Du in der Stufe 3? Wenn es weniger wie 4 Jahre sind kommst Du nach der Stufe 3 aber die Bezahlung nach Stufe 4,
TV-Ü "Beschäftigte, die in die Entgeltgruppe 9a Stufe 3 übergeleitet werden, erhalten bis zur Zuordnung zur Stufe 4 das Entgelt der Stufe 4" sind es 4 oder mehr Jahre kommst Du nach Stufe 4
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Zum 31.12.2018 habe ich 2 Jahre in der kleinen E9 Stufe 3 verbracht. Habe ja bereits 5 Jahre in der kleinen E9 Stufe 2 verbracht. Demzufolge insgesamt 7 Jahre in der kleinen E9.
Aber irgendwo verstehe ich es nicht. Mein Kollege, der zum 31.12.2018 in der kleinen E9 Stufe 2 mit 5 Jahren war, kommt dann in die E9a Stufe 3 mit 3 Jahren Rest und ich soll in die E9a Stufe 3 mit 2 Jahren Rest?
Ich habe ja eher Hoffnung, dass für mich die Tabelle des §29b Absatz 3 zur Geltung kommt. Warum werden dort auch die bisherigen Stufen 3 und 4 aufgelistet??
Vielleicht weiß einer eine Antwort darauf?
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Hallo.
Ich bin seit 6 Jahren in der Stufe 9k gewesen. Ich bin Serviceteam- und Gruppenleiter. In dem neuen Tarifvertrag steht drin, dass diese in die 9b kommen. In welche Stufe würde ich dann kommen?
Vielen Dank vor.
Es grüßt der
Micha
Kleiner Fehler, es muss Stufe 3 in der 9k heißen..
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Zum 31.12.2018 habe ich 2 Jahre in der kleinen E9 Stufe 3 verbracht. Habe ja bereits 5 Jahre in der kleinen E9 Stufe 2 verbracht. Demzufolge insgesamt 7 Jahre in der kleinen E9.
Aber irgendwo verstehe ich es nicht. Mein Kollege, der zum 31.12.2018 in der kleinen E9 Stufe 2 mit 5 Jahren war, kommt dann in die E9a Stufe 3 mit 3 Jahren Rest und ich soll in die E9a Stufe 3 mit 2 Jahren Rest?
Ich habe ja eher Hoffnung, dass für mich die Tabelle des §29b Absatz 3 zur Geltung kommt. Warum werden dort auch die bisherigen Stufen 3 und 4 aufgelistet??
Vielleicht weiß einer eine Antwort darauf?
Ok dann stimmt meine Aussage nicht, die bezog sich auf die andere Tabelle.
Bei Beschäftigten mit Verlängerter Laufzeit in der Stufe 2 gilt die Tabelle §29b Absatz 3 , Warum die Stufe 3 und 4 drinstehen ist doch klar, weil die ja auch Übergeleitet werden.
Wenn Du 2 Jahre in der Stufe 3 hast kommst Du nach Stufe 4 mit 2 Jahren Rest.
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Vielen Dank Capo,
aber wo steht es, dass für mich Absatz 3 tatsächlich gilt? Ist es einfach aus dem Umstand heraus, dass ich bereits die 5 Jahre in der kleinen E9 Stufe 2 verbracht habe? Oder liegt es daran, dass man davon ausgeht, dass die E9a bereits seit 01.01.2012 galt?
Meine Kollegin kam im März 2013 aus der freien Wirtschaft zu uns. Sie wurde damals der kleinen E9 Stufe 3 zugeordnet. Gilt für sie dann §29b Absatz 2?
Vielen lieben Dank für die Hilfe!!!
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Bei der jeweiligen Tabelle steht bei welcher TB hier Übergeleitet wird. Ausschlaggebend ist die bisherige Zeit in der Aktuellen Stufe. Für deine Kollegin muss man wissen ob sie unter §29b (1),(2) oder (3) fällt, bei dir bin ich von §29(3) Beschäftigte der Entgeltgruppe 9 mit einer besonderen Stufenlaufzeit in der Stufe 2 von fünf Jahren gem. deiner Angaben ausgegangen.
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Hallo, ich bin seit 1.Juni 2013 als Technischer Mitarbeiter angestellt in der EG9 klein Stufe 2 mit der Fallgruppe 1 Teil 2 Abschnitt 22 und Unterabschnitt 22.2 der Anlage A TV-L. Demzufolge bin ich ja seit dem 01.08.2018 in Stufe 3 gerutscht (durch Elternzeit 2 Monate verzögert). Daher habe ich jetzt die Frage wie ich ab dem 01.01.2019 eingegliedert werde. Welche Tabelle ist für mich gültig und kann ich in die E9b höhergruppiert werden?
Danke für eure Hilfe.
MfG
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Daher habe ich jetzt die Frage wie ich ab dem 01.01.2019 eingegliedert werde. Welche Tabelle ist für mich gültig und kann ich in die E9b höhergruppiert werden?
Die Überleitung erfolgt gemäß Tabelle aus § 29b Abs. 3 TVÜ-L in EG9a Stufe 4 1. Jahr.
Aus der Fallgruppe 1 ist auf Antrag gemäß § 29d Abs. 2 TVÜ-L eine Höhergruppierung in die EG9b möglich.
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Moin,
laut dem Änderungsvertrag Nr.11werden Hygienefachkräfte jetzt in die Entgeltgruppe 9a eingruppiert.
Kommt bei einer tariflichen " Höhergruppierung " um eine Entgeltgruppe § 17 Abs. 4 zur Anwendung oder erfolgt der Stufenaufstieg stufengleich unter Beibehaltung der Erfahrungsstufenzeit?
Ein schönes Wochenende! :)
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Moin,
laut dem Änderungsvertrag Nr.11werden Hygienefachkräfte jetzt in die Entgeltgruppe 9a eingruppiert.
Nein, werden sie nicht. Ausweislich der tariflichen Regelungen sind sie in KR 9 eingruppiert.
Kommt bei einer tariflichen " Höhergruppierung " um eine Entgeltgruppe § 17 Abs. 4 zur Anwendung oder erfolgt der Stufenaufstieg stufengleich unter Beibehaltung der Erfahrungsstufenzeit?
Ein schönes Wochenende! :)
Alle Höhergruppierungen sind tariflich. Da es keine Erfahrungsstufen gibt, gibt es auch keine Erfahrungsstufenzeit.
Wenn Du vor dem 01.01.19 bereits als Hygienefachkraft beim selben AG beschäftigt warst und diese Beschäftigung über den 31.12.18 hinaus bei unverändert auszuübender Tätigkeit fortdauerte, bist Du zum 01.01.19 in KR 8 unter Beibehaltung von Stufe und Stufenlaufzeit übergeleitet. Auf Deinen Antrag hin bist Du in KR 9 höhergruppiert. Diese Höhergruppierung erfolgt grundsätzlich nach §17 Abs. 4 TV-L, es sei denn, Du bist in Stufe 1. Bist Du erst nach dem 31.12.18 bei Deinem jetzigen AG als Hygienefachkraft beschäftigt worden, bist Du bereits seit Beginn des Arbeitsverhältnisses in KR 9 eingruppiert.
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Vielen Dank für die schnelle Antwort und entsprechende Korrektur.
Also findet grundsätzlich keine stufengleiche Höhergruppierung nach Stellung eines Antrages statt.
In meinem Fall ist es etwas kompliziert, vielleicht kannst du mir auf meine Fragen auch noch antworten. ;)
Ich bin 11/18 von Kr 7 Stufe 3 in Kr 8 Stufe 2 höhergruppiert wurden.
Der Entgeltbetrag der oben genannten Entgeltgruppen mit entsprechender Stufe ist auf den Cent identisch. Ebenso gingen 3 Jahre Stufenerfahrung verloren.
Ab 07/19 wird mir die Stufe 3 Kr 8 in Form einer Stufenvorweggewährung (tariflicher Zulagenzahlung § 16 Abs.5 TVL) gezahlt.
Ab 11/20 erreiche in ebenfalls in Form einer Stufenvorweggewährung die Stufe 4 Kr 8 ( Stufenaufstieg so als wenn ich in Kr 7 geblieben wäre ).
Ich gehe davon aus dass die Zulagenzahlung nicht mehr zur Anwendung kommt wenn ich mich angenommen ab 01/19 in Kr 9 höhergruppieren würde, zumal im Schreiben des Personalmanagement steht: "Die widerrufliche Zulage wird vorbehaltlich tarif- u. arbeitsrechtlicher Veränderungen gezahlt und bezieht sich auf eine Vollzeitbeschäftigung in der Entgeltgruppe KR8 TV-L." ?
Ist es jedoch grundsätzlich möglich den Antrag auf Höhergruppierung in Kr 9 erst ab 11/20 zu stellen sodass sich dann folgende Konstellation ergeben könnte: 8 Kr Stufe 4 --> 9 Kr Stufe 3 ? ( ob sich das überhaupt finanziell lohnt müsste ich noch ausrechnen, da die Unterschiede zwischen Kr8 -->9 recht groß sind im Vergleich Kr 7--> Kr 8.) ?
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Die Sachverhaltsschilderung ist inkonsistent. In 11/18 gab es weder eine KR 8 noch eine KR 7.
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Die Sachverhaltsschilderung ist inkonsistent. In 11/18 gab es weder eine KR 8 noch eine KR 7.
Ich korrigiere auf 7a und 8a 8)
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Dann beantworte ich die Fragen in der Reihenfolge, in der sie gestellt wurden:
Die Zulage ist ohnehin widerruflich. Wenn der AG sie nicht mehr zahlen möchte, läßt er es bleiben.
Nein.
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Nein.
Auf welchen Teil der letzen Frage bezieht sich das Nein und warum?
1. Antrag erst 11/20 stellen
2. Mögliche Konstellation Kr 8 Stufe4 --> Kr 7 Stufe 3 nach Antragstellung in 11/20
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Beides. Der Antrag kann nur bis zum 31.12. gestellt werden und wirkt stets auf den 01.01.19 zurück.
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Guten Abend ,
wo finde ich die Fallgrupen 1 und 2 für Pflegende in dem aktuellen Tarifvertrag?
Danke.
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In der Entgeltordnung.
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Hallo,
Ich bin seit dem 1.1.2012 in der Stufe 3 der EG 09(klein, verlängerte Stufenlaufzeit). Die bisherige Tariferhöhung habe ich erhalten (also aktuell 3272,55 Euro).
Ist es richtig, dass ich nun nach korrekter Umsetzung der Änderungen rückwirkend ab 1.1.19 in die neue EG 9a Stufe 5 = 3667,36 Euro rutsche?
Das wäre ja echt super... 😊 nachdem mir auf der letzten Personalversammlung mitgeteilt wurde, dass mein Arbeitgeber “vorzeitigen Stufenaufstieg“ nicht macht/praktiziert.
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Ja.
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Danke für die schnelle Rückmeldung!
:)
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Daher habe ich jetzt die Frage wie ich ab dem 01.01.2019 eingegliedert werde. Welche Tabelle ist für mich gültig und kann ich in die E9b höhergruppiert werden?
Die Überleitung erfolgt gemäß Tabelle aus § 29b Abs. 3 TVÜ-L in EG9a Stufe 4 1. Jahr.
Aus der Fallgruppe 1 ist auf Antrag gemäß § 29d Abs. 2 TVÜ-L eine Höhergruppierung in die EG9b möglich.
Hallo, danke für die Antwort. Ab wann kann man das Beantragen und ist das formlos möglich?
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Ab Eintritt der Änderung (01.01.20) bis zum 31.12.2020. Für den Antrag gibt es keine Formvorschriften. Aus Gründen der Nachweisbarkeit empfiehlt sich die Textform.
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Danke, ihr habt mir sehr geholfen.
MfG
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Eine Frage hätte ich doch noch! würde die Stufe bei der EG9b dann die 4 bleiben?
MfG
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Nein, die Höhergruppierung erfolgt in E9b/3, die Stufenlaufzeit beginnt von vorn. Es besteht Anspruch auf den Garantiebetrag.
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Was bedeutet jetzt der Garantiebetrag?
Danke für die Hilfe!
MfG
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Der Garantiebetrag wird anstelle des Höhergruppierungsgewinns gezahlt, wenn dieser kleiner als der Garantiebetrag ist (§17 Abs. 4 TV-L).
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Was bedeutet jetzt der Garantiebetrag?
Danke für die Hilfe!
MfG
Das Gehalt der 9b/3 plus 180 Euro Garantiebetrag.
Nach 3 Jahren erhälst du ganz normal das Gehalt der Stufe 4 ohne Garantiebetrag.
Falls du eine Zulage erhälst könnte dein Gehalt auch höher ausfallen, nach der Höhergruppierung. Das Thema wird im Thread Verbesserung Meister/Techniker ausführlich behandelt.
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Nein. E9a/4 plus Garantiebetrag. Der Garantiebetrag wird anstelle des Höhergruppierungsgewinns gezahlt. Das kommt hier zwar auf den selben Betrag, ist aber ein systematischer Unterschied.
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Gibt es schon Bundesländer die offiziell bekanntgeben haben wann die Nachzahlungen durch den Aufstieg in den Erfahrungsstufen ausgezahlt werden?
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Im September gibt es in Niedersachsen auch keine Nachzahlung....
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Im September gibt es in Niedersachsen auch keine Nachzahlung....
Das war ja auch nicht zu erwarten ...
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Das stimmt. Das schlimme ist, man erhält keinerlei Informationen. Bei der Bezügestelle weiß keiner wann damit zu rechnen ist ......
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Bei der Bezügestelle weiß keiner wann damit zu rechnen ist ......
Woher sollten derzeit auch Informationen kommen?
Nach Abschluss der Redaktionsgespräche sind die aktuellen Tariftexte am 12.09. von der TdL veröffentlicht worden. Das ist noch keine zwei Wochen her ...
... von Seiten der TdL wird es sicher auch noch Durchführungshinweise geben, im Nds. Finanzministerium wird daraus eine niedersächsische Fassung erstellt, die dann an die Dienststellen des Landes und ans NLBV gehen.
Erst dann ist es sozusagen amtlich, dann haben die Dienststellen Informationen und dann kann mit der Umsetzung begonnen werden.
Welche Informationen erwartest du dir übrigens, die nicht schon hier im Forum lang und breit durchgekaut worden sind?
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Der Tarifvertrag ist ja auch nur am 31.12.2018 abgelaufen...…...ohne Worte!!!
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Der Tarifvertrag ist überhaupt nicht abgelaufen!
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Ich verstehe die Aufregung immer nicht. Das ist doch bei jeder Tarifrunde so. Die Ansprüche auf Nachzahlung sind doch sowieso gegeben, da der 01.01. als Beginn festgelegt ist.
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Bei der Bezügestelle weiß keiner wann damit zu rechnen ist ......
Woher sollten derzeit auch Informationen kommen?
Nach Abschluss der Redaktionsgespräche sind die aktuellen Tariftexte am 12.09. von der TdL veröffentlicht worden. Das ist noch keine zwei Wochen her ...
... von Seiten der TdL wird es sicher auch noch Durchführungshinweise geben, im Nds. Finanzministerium wird daraus eine niedersächsische Fassung erstellt, die dann an die Dienststellen des Landes und ans NLBV gehen.
Erst dann ist es sozusagen amtlich, dann haben die Dienststellen Informationen und dann kann mit der Umsetzung begonnen werden.
Welche Informationen erwartest du dir übrigens, die nicht schon hier im Forum lang und breit durchgekaut worden sind?
Danke. Das da dann noch noch soviel passieren muss, wußte ich nicht.
Mit Information war einfach nur gemeint, wann die fehlenden Nachzahlung ausgezahlt werden. Alles andere ist ja nun klar geregelt.
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Mit Information war einfach nur gemeint, wann die fehlenden Nachzahlung ausgezahlt werden. Alles andere ist ja nun klar geregelt.
Die reine Tariferhöhung für 2019 wurde in Nds. mit den Juli-Bezügen aus- bzw. nachgezahlt.
Den ersten kleinen Happen hat es also bereits gegeben ...
Für diejenigen, für die sich bereits 2019 Verbesserungen in der Entgeltordnung ergeben haben, gibt es demnächst einen weiteren Happen.
Da die Umsetzung gerade erst Anläuft, lässt sich kaum sagen ob es Oktober bereits durch ist, oder erst im November ...
... und dann gibt es ja auch noch den Dezember (und das Jahr 2020 ...) 8)
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Als nächstes werden Zinsen gefordert 😁
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In NRW erfolgt die Auszahlung wohl im Dezember 2019.
Das wird ja Brutto dann fast 5-stellig 8)
Quelle: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/faqs-zur-tariferhoehung
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In NRW erfolgt die Auszahlung wohl im Dezember 2019.
Das wird ja Brutto dann fast 5-stellig 8)
Quelle: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/faqs-zur-tariferhoehung
In der Quelle steht aber: "Mit Rückwirkung vom 1.Januar 2019 wird aus der „kleinen EG 9“ mit den Stufen 1 bis 4a die neue Entgeltgruppe 9a mit sechs Stufen und regulären Stufenlaufzeiten. Diese Änderung wird voraussichtlich mit der Abrechnung für den Monat Dezember 2019 umgesetzt."
Das heißt wohl eher, dass die Auszahlung zum 1. Januar kommt... :-\
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Nein, siehe §24 Abs. 1 Satz 2 TV-L
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In der Quelle steht aber: "Mit Rückwirkung vom 1.Januar 2019 wird aus der „kleinen EG 9“ mit den Stufen 1 bis 4a die neue Entgeltgruppe 9a mit sechs Stufen und regulären Stufenlaufzeiten. Diese Änderung wird voraussichtlich mit der Abrechnung für den Monat Dezember 2019 umgesetzt."
Das heißt wohl eher, dass die Auszahlung zum 1. Januar kommt... :-\
der letzte Tag des Monats Dezember ist auch noch Dezember :-)
Ich hätte es zwar auch gerne früher auf dem Konto, aber so ist das halt.
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Ich hatte gerade ein Gespräch mit dem NLBV Niedersachsen. Bei denen weiß man absolut gar nicht, wie es technisch umzusetzen ist und man hofft, dass es dieses Jahr noch etwas wird..........
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Man kann ja Eingruppierungsfeststellungs- und Lohnklage erheben.
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Ich hatte gerade ein Gespräch mit dem NLBV Niedersachsen. Bei denen weiß man absolut gar nicht, wie es technisch umzusetzen ist und man hofft, dass es dieses Jahr noch etwas wird..........
Muss im Jahr 2019 umgesetzt werden. Weil sich das ansonsten steuerlich nachteilig für 2020 auswirkt.
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Ich hatte gerade ein Gespräch mit dem NLBV Niedersachsen. Bei denen weiß man absolut gar nicht, wie es technisch umzusetzen ist und man hofft, dass es dieses Jahr noch etwas wird..........
Muss im Jahr 2019 umgesetzt werden. Weil sich das ansonsten steuerlich nachteilig für 2020 auswirkt.
In wie fern?
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Da sich mein Bruttogehalt für 2020 erhöht und ich dadurch mehr Steuern zahlen muss.
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Bekommt man nicht eine Rückrechnung für die einzelnen Monate? So war es zumindest bei uns, bei der normalen Tariferhöhung.
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Day schon, aber ich glaube nicht das es dann noch nachträglich auf das Jahresbrutto 2019 aufgeschlagen werden kann. Ich weiß es aber nicht genau...
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In NRW erfolgt die Auszahlung wohl im Dezember 2019.
Das wird ja Brutto dann fast 5-stellig 8)
Quelle: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/faqs-zur-tariferhoehung
In der Quelle steht aber: "Mit Rückwirkung vom 1.Januar 2019 wird aus der „kleinen EG 9“ mit den Stufen 1 bis 4a die neue Entgeltgruppe 9a mit sechs Stufen und regulären Stufenlaufzeiten. Diese Änderung wird voraussichtlich mit der Abrechnung für den Monat Dezember 2019 umgesetzt."
Das heißt wohl eher, dass die Auszahlung zum 1. Januar kommt... :-\
Hauptsache, sie kommt, nur, wei nachvollziehbar die Richtigkeit dann ist...? Ja, hier spreche ich von mir, da ich zum 01. Oktober in Stufe zwei der neuen 9a rutsche. Und eine Vorabauszahlung im Juni, oder wann ads war, gab es auch. da blickt doch rechnerisch dann keiner mehr durch.
An wen könmnte man sich denn in einem solchen Fall wenden, um die Richtigkeit der Abrechnung verifizieren zu lassen?
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Day schon, aber ich glaube nicht das es dann noch nachträglich auf das Jahresbrutto 2019 aufgeschlagen werden kann. Ich weiß es aber nicht genau...
Habe ich nachgelesen. In dem Fall würde es dem Brutto des Jahres 2020 zugerechnet. ICh weiß auch nicht, was Vor oder Nachteile bringt.
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Obwohl man doch ganz eigentlich nur beim Bund schauen müsste, da diese ja drei Gruppierungen der EG9 seit längerem haben. ???
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Hallo,
mal eine Frage in Bezug auf den letzten Abschluss der Redaktionsgespräche,
gibt es schon Infos wegen der Überleitung von Bestandsfällen (Entgeltordnung Teil I) z.B. kleine E9 Stufe 4 zur E9a oder von der Großen E9 zur E9b? Wie gesagt, mir geht es um die Bestandsfälle, irgendwie habe ich da nichts gelesen oder es ist an mir vorbei gegangen.
Gruß
Flo
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Die TdL hat doch die geänderten Tarifverträge bereits seit geraumer Zeit auf ihrer Internetpräsenz veröffentlicht - worauf es hier im Forum im thematisch passenden Thread nicht enden wollende Fragen von Betroffenen gab, die mit dem Lesen der Tabelle überfordert waren.
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Hallo,
wie ich einen neuen Fall Eingruppiere in E9a oder E9b ist jetzt nicht das Problem, wie behandele ich die alt oder Bestandsfälle die noch in der kleinen E9 bzw. in der großen E9 sind (Teil I der EGO), wie gesagt, habe bisher noch keine Informationen bekommen, geschweige denn eine Überleitungstabelle der Bestandsfälle?
Wenn es sowas gibt wäre ich Dankbar für den entsprechenden Link
Gruß
Flo
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Hier sollte alles genau erklärt sein!
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html
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@FBFlo: Und das taugt jetzt inwiefern als Antwort auf meine Aussage? Auch der geänderte TVÜ-L ist seit geraumer Zeit auf der Website der TdL veröffentlicht, die Regelungen finden sich in §29b TVÜ-L und wurden hier bis zum Erbrechen im entsprechenden Thread diskutiert.
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Hallo,
danke für die Info,
@Spid, da du ja schon mit weit über 4000 Einträgen auf dem Forum ein entsprechendes Fachwissen angesammelt hast, ist es für einen Neuling doch noch etwas schwerer, die entsprechenden Fundorte zu finden.
Da ich im TV-L Personalbereich noch nicht so lange tätig bin, muss ich mir erst die ganzen Stücke zusammen suchen, um jede Hilfe bzw. Arbeitserleichterung freut sich ein Neuling :-)
Viele Grüße
Flo
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Naja, ich fand den Titel "Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k" des zudem sticky gemachten Threads in diesem Unterforum jetzt nicht so abwegig als Fundort der gewünschten Information - wie auch den TVÜ-L als Fundort des Normenfundus, dessen Regelungsgehalt die Überleitung Bestandsbeschäftigter ist, zumal explizit auf die geänderten Tarifverträge auf der Website der TdL verweisen wurde.
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Hallo Spid,
ich gebe dir recht, aber für einen Neuling ist es schon schwer 94 Seiten Beiträge durchzulesen und die benötigten Informationen zu filtern, 94 Seiten ist eine Menge und die Zeit ist knapp bemessen, da nebenbei noch die tägliche Arbeit jeden Tag kommt.
Darum sind (wir) Neulinge (gibt mehr in dem Forum) auf jede Hilfe angewiesen und auch dankbar, schwer ist es ein Thema zu bearbeiten, von dem man nicht von Anfang an dabei war.
Ich verstehe deine Sichtweise absolut, was für dich Gedanklich (mit deinem Hintergrundwissen) in einer Minute erledigt ist, benötigen Neulinge wesentlich länger, wenn sie denn überhaupt auf ein brauchbares und schlüssiges Ergebnis kommen wollen.
Viele Grüße
Flo