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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: elCaputo am 12.02.2019 13:59

Titel: [NW] Gefährdungsbeurteilung im Umgang mit aggressiven Schülern
Beitrag von: elCaputo am 12.02.2019 13:59
In bestimmten Schulformen (z.B. Förderschulen für sozial emotionale Entwicklung) kommt man als Lehrerin berufsbedingt in Kontakt mit aggressiven oder zumindest unberechenbaren Schülern. Hat jemand Erfahrungen, wie die Gefährdungsbeurteilungen dann aussehen und welche Konsequenzen diese dann haben/hatten?

Werden üblicherweise Beschäftigungsverbote ausgesprochen oder nur der "Außeneinsatz" unterbunden?
Welche Tätigkeiten werden von Lehrerinnen ausgeübt oder sind zumutbar, wenn z.B. der Schülerkontakt verboten ist?

Und bevor jetzt die exakten Daten eingefordert werden, sage ich mal: Lehrerin (weiblich und schwanger), verbeamtet, in NRW
Titel: Antw:[NW] Gefährdungsbeurteilung im Umgang mit aggressiven Schülern
Beitrag von: SchmidtSchnauze am 07.03.2019 10:16
Bei uns hat sich die Gefährdungsbeurteilung nur auf bauliche Sachverhalte bezogen. Wurde etwas moniert - wie die Lüftung, die bei vielen Lk zu Beschwerden führt - geschah nichts. Dafür wurde die Höhe der Treppenstufen genau gemessen. Das ist dann halt so, weil man sich einfach auch vom Dienstherren aus nicht kümmern will.
Deine Frage zielt eher auf die psychische Gefährdungsbeurteilung ab. Hier habe ich bisher keine Erfahrung, aber nach meiner Vorerfahrung wird diese auch nicht ausrichten.
Ein Beschäftigungsverbot wird eher zentral ausgesprochen - wie bei der Grippewelle. Wenn Du aber Angst hast, verletzt zu werden, ab zum Arzt und ihm oder ihr schildern, was Du erlebst. Normalerweise wissen die dann, was sie zu tun haben.
Titel: Antw:[NW] Gefährdungsbeurteilung im Umgang mit aggressiven Schülern
Beitrag von: elCaputo am 08.03.2019 10:32
Danke für die Antwort, aber mir ging es tatsächlich um konkrete körperliche Gefährdungen durch entsprechende Schüler. Natürlich gibt es die Möglichkeit, ein individuelles Beschäftigungsverbot mit dem Gang zum Arzt zu erwirken. Dabei werden jedoch nur medizinische Gründe berücksichtigt, nicht aber Gründe, die im Verantwortungsbereich des Arbeitgebers liegen.

Im Hinblick auf die möglichen Risiken müsste es doch entsprechende allgemeine Regelungen geben, schon um den Arbeitgeber im Fall der Fälle vor Strafen und Schadensersatzansprüchen zu schützen. Man stelle sich vor, eine schwangere Lehrerin wird von einem E-Schüler - also aus einer Klientel, die bekanntermaßen häufig Probleme mit der Frustrationsbewältigung, mit Aggressionen und Gewalt hat - aus Frust in den Bauch geboxt oder die Treppe hinunter geschubst. Wer setzt sich diesen Hut auf?
Titel: Antw:[NW] Gefährdungsbeurteilung im Umgang mit aggressiven Schülern
Beitrag von: mmp am 08.03.2019 22:40
Wende Dich mit Deinen Fragen am besten an die für Dich, bzw. Deinen Arbeitgeber zuständige Arbeitsschutzbehörde.
https://www.mags.nrw/ansprechpartner-und-beratung-zum-arbeitsschutz-nrw