Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Bonnain am 28.12.2019 23:16
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Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage und noch keine richtige Antwort gefunden.
Ich bin momentan Tarifbeschäftiger im justizvollzug Sachsen, befristet bis 31.12.
Ab 1.1. werd ich formal als Beamter auf widerruf eingestellt um die Ausbildung zum justizvollzugsbeamten zu machen.
Meine Frage: Mein Arbeitszeitkonto hat zum Stichtag noch "plusstunden".
Habe ich ein Anspruch auf Auszahlung dieser?
Ich bin der Meinung ja, da es rechtlich zwei unabhängige Dienstverhältnise sind.
Das neue Arbeitszeitkonto als Beamter müsste ja wieder bei Null starten.
Ich kenne es eigtl immer so, daß bei endenden Arbeitsverhältnissen die Stunden ausgezahlt werden.
Und formal endet ja die (Tarif)beschäftigung.
Ich lass mich aber gern eines besseren belehren.
Danke :D
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Hallo, bei mir wurde das Arbeitszeitkonto übernommen.
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Das Arbeitszeitkonto ist Ergebnis einer Betriebs-/Dienstvereinbarung oder einer einzelvertraglichen Regelung. Ohne Kenntnis dieser kann keine Aussage getroffen werden.
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Eben.
Bei uns würden sie verfallen, da ja keine angeordnete Mehrarbeit