Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: nero am 20.03.2019 04:42
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Hallo,
muss ich eine Beförderungsurkunde zwingend persönlich in Empfang nehmen. Oder kann ich auch eine Vollmacht ausstellen?
Gruß Nero
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Wie das BeamtStG in §8 (2) schon besagt, erfolgt eine Ernennung durch Aushändigung der Ernennungsurkunde. Für mehr Kohle muss man also schon persönlich beim Chef antanzen. ;)
Glückwunsch und VG, Mayday
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Danke, sowohl für die Info als auch für die Glückwünsche. Dann werde ich wohl noch warten müssen.
Sollte meine Urkunde zum 1. April Freitag abholen, da an diesem Tag erst der PR zustimmt. Bin jetzt nur blöderweise krank bis mind. Freitag. Nächste Woche bin ich wegen extern Fortbildung komplett außer Landes. Keine Chance zu Dienstzeiten, dass Ding abzuholen.
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...eine Urkunde kann man sich auch bei Krankheit aushändigen lassen, sofern man nicht das Bett hüten muss...wo ist das Problem?
...dienstunfähig heisst nicht, dass man keine Urkunde erhalten kann und keine Unterschrift leisten kann...
...ich würde die Urkunde auf jeden Fall am Freitag annehmen...die Verspätung kann dich irgendwann mal negativ "einholen"...
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Das Gerücht hält sich irgendwie hartnäckig, dass krank = bettlägerig heißt 😂