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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Ups am 19.03.2019 13:02

Titel: [RP] Welche Eingruppierung (Beamter) als GuH-Lehrer nach dem Ref?
Beitrag von: Ups am 19.03.2019 13:02
Hallo Zusammen,

ich habe folgende Frage. Ich habe in Rheinland-Pfalz an der Uni, Lehramt für Grund und Hauptschule, auf Diplom, mit 3 Fächer, studiert. Danach folgte das Referendariat in BaWü.

Kann mir jemand sagen, bei was man Eingruppiert wird, wenn man jetzt bei einer Gemeinschaftsschule in BaWü oder in RheinlandPfalz anfängt?

Wird man gleich oder höher eingruppiert wie ein Einsteiger aus BaWü, welcher nur an der PH und nur 2 Fächer (ich habe an der Uni studiert mit 3 Fächern) studiert hat?

Vielen Dank für die Hilfe!!!

Grüße
Titel: Antw:Welche Eingruppierung (Beamter) als GuH-Lehrer nach dem Ref?
Beitrag von: ChrBY am 19.03.2019 13:43
Hallo Zusammen,

ich habe folgende Frage. Ich habe in Rheinland-Pfalz an der Uni, Lehramt für Grund und Hauptschule, auf Diplom, mit 3 Fächer, studiert. Danach folgte das Referendariat in BaWü.

Kann mir jemand sagen, bei was man Eingruppiert wird, wenn man jetzt bei einer Gemeinschaftsschule in BaWü oder in RheinlandPfalz anfängt?

Wird man gleich oder höher eingruppiert wie ein Einsteiger aus BaWü, welcher nur an der PH und nur 2 Fächer (ich habe an der Uni studiert mit 3 Fächern) studiert hat?

Höher als der genau passende Bewerber wird man im öffentlichen Dienst und auch als Beamter nie eingruppiert. Merksatz: Überqualifikation wird nicht vergütet. Möglich ist allenfalls eine niedrigere Eingruppierung, sofern man eine »bessere«, aber eben nicht exakt die geforderte Qualifikation nachweisen kann.

Im konkreten Fall gilt folgendes:

Baden-Württemberg gruppiert an der Einheitsschule, passend zum Trivialnamen, einheitlich in A13 ohne Z (also A13, gehobener Dienst) ein:

https://www.km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/25_02_2015+Lehrerbesoldung

Rheinland-Pfalz gruppiert in A12 ein, sofern keine ausdrücklich festgestellte Lehrbefähigung für die »Realschule plus« vorliegt, siehe auch Landesbesoldungsgesetz (LBesG) vom 18. Juni 2013, Anlage 1, i. d. F. vom 22. September 2017.

Eine kurze PDF findet man hier:

https://bm.rlp.de/fileadmin/mbwwk/1_Bildung/Lehrer_werden/Besoldungsgruppen.pdf