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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: wiss am 22.08.2019 12:10

Titel: Zwei E13-Stellen über 100%
Beitrag von: wiss am 22.08.2019 12:10
Ich würde gerne wissen, ob es generell zulässig ist, gleichzeitig zwei Arbeitsverträge mit anteiligen Stellenpositionen im TV-L anzunehmen, wenn man dadurch 100% Arbeitszeit überschreitet. Beispielsweise eine E-13 mit 50% und eine weitere E-13 mit 65%, also ingesamt 115%. Nach meinem Wissensstand überschreitet man damit die gesetzlich zulässige Wochenarbeitszeit nicht. Ergeben sich daraus (andere) rechtliche Probleme? (Die Stellen wären bei unterschiedlichen Arbeitgebern und ggf. sogar in unterschiedlichen Bundesländern angesiedelt.) Vielen Dank vorab für hilfreiche Infos!
Titel: Antw:Zwei E13-Stellen über 100%
Beitrag von: Spid am 22.08.2019 12:14
Grundsätzlich sehe ich keine rechtlichen Probleme.
Titel: Antw:Zwei E13-Stellen über 100%
Beitrag von: inter omnes am 22.08.2019 12:15
Rechtlich ist das grundsätzlich möglich, inwiefern das praktisch realisierbar ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt.
Titel: Antw:Zwei E13-Stellen über 100%
Beitrag von: archybald am 22.08.2019 18:03
Sofern die zeitlich zulässige durchschnittliche Arbeitszeit von werktäglich 8 Stunden (das sind wohl 48 Stunden pro Woche, §3 ArbzG) nicht überschritten wird, darf der AG die Ausübung nicht allein aus zeitlichen Gründen untersagen. Bei 115%, also 46 Stunden, kein Problem.
Titel: Antw:Zwei E13-Stellen über 100%
Beitrag von: wiss am 23.08.2019 11:46
Vielen Dank für die hilfreichen Auskünfte!