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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: MiriamausBayern am 11.11.2020 21:59
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Hallo zusammen,
ich bin seit einigen Jahren Studienrätin an einem bayerischen Gymnasium.
Wenn ich das richtig verstehe, wirkt sich das letzte Beurteilungsprädikat auf die Dauer aus, die ich warten muss, bevor ich Oberstudienrätin werde.
Ich wollte fragen, ob hierfür nur die Regelbeurteilung oder auch die Anlassbeurteilung, die ich in Folge einer Bewerbung für die Mittelstufenbetreuung (Versetzung erfolgte nach der letzten Regelbeurteilung) erhalten habe (und die besser ist), relevant ist.
Danke!
Schönen Abend!
Miriam
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Die Regelbeurteilung. Die Anlassbeurteilung bezieht sich nur auf den zugrundeliegenden Anlass (also, in etwa wie ein Arbeitszeugnis für den neuen Arbeitgeber).
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Du bist an einem Gymnasium des Freistaats, oder?
Meines Wissens nach ist dort sowohl die Beurteilung als auch die besetzte Funktionsstelle (Mittelstufenbetreuung?) maßgebend.
Bei der Kommune ist A14 ja meist eine Regelbeförderung, die mit einer entsprechenden Beurteilung schneller erreicht werden kann.